Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Telefonische Kundenbefragung durch Meinungsforschungsinstitut wettbewerbswidrig - Wird ein Meinungsforschungsinstitut von einem Unternehmen mit einer Telefonumfrage gegenüber Verbrauchern beauftragt, kann dies unlautere Telefonwerbung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ...
- damm-legal.de
§§ 3, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG
Telefonische Kundenbefragungen, auch zum Zwecke der Marktforschung, sind unzulässige Werbung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG 2004 §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2; EG Richtlinie 2006/114 Art 2 lit a
- Judicialis
UWG 2004 § 2 Abs. 1; ; UWG 2004 § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG 2004 § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UWG 2004 § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EG Richtlinie 2006/114 Art 2 lit a
- aufrecht.de
Meinungsforschung via Telefon kann unlautere Telefonwerbung sein
- adresshandel-und-recht.de
Kundenbefragungen am Telefon durch Meinungsforschungsinstitut bedürfen ausdrücklicher Zustimmung
- kanzlei.biz
Vorangekündigte, telefonische Kundenbefragung ohne Erlaubnis wettbewerbswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Untersagung der unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme mit Verbrauchern im Wege der einstweiligen Verfügung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ankündigung einer Umfrage für Bankkunden; Erhebung der Umfrage im Rahmen von Initiativanrufen; Fehlen einer ausdrücklichen positiven Einwilligung der Kunden; Konkrete Vorabklärung des Einverständnisses per Brief
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Telefonische Kundenbefragung durch Marktforschungsinstitut
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Ist ein "Coldcall" eines Meinungsforschungsinstituts unlauter?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bank organisiert unlautere Anrufe durch Meinungsforscher
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bank organisiert unlautere Anrufe durch Meinungsforscher
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wettbewerbswidrige "Demoskopie im Unternehmensauftrag"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Telefonische Kundenbefragung
- vzhh.de (Pressemeldung)
Auch brieflich angekündigte Werbeanrufe sind verboten!
- ecovis.com (Kurzinformation)
Auch brieflich angekündigte Telefonwerbung verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 240 (Ls.)
- MMR 2009, 267
- MIR 2009, Dok. 019
- K&R 2009, 126
- afp 2009, 428
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05
FC Troschenreuth
Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG liegt darüber hinaus nach der Rechtsprechung des BGH auch vor, wenn nicht der Absatz gefördert wird, sondern Nachfragehandlungen vorgenommen werden (vgl. zu einer Anfrage per E-Mail BGH GRUR 2008, 925 f, Rz 15 - "FC Troschenreuth"). - BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02
Telefonwerbung für Zusatzeintrag
Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Werbung wird nach der Rechtsprechung des BGH durch einen Telefonanruf betrieben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH GRUR 95, 220 - "Telefonwerbung V"; GRUR 2004, 520 f - "Telefonwerbung für Zusatzeintrag").
- BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92
Telefonwerbung V - Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Werbung wird nach der Rechtsprechung des BGH durch einen Telefonanruf betrieben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH GRUR 95, 220 - "Telefonwerbung V"; GRUR 2004, 520 f - "Telefonwerbung für Zusatzeintrag"). - OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten …
Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Nach Auffassung des OLG München (NJWE-WettbR 1996, 12) und des OLG Stuttgart (GRUR 2002, 457) ist jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung anzunehmen, wenn ein solcher Anruf zumindest mittelbar der Absatzförderung dient (…ebenso Köhler und Hug/Gaugenrieder a.a.O.). - BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83
Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland …
Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Denn eine Absatzförderung muss nicht auf das Gewinnen neuer Kunden, sondern kann auch auf den Erhalt des bereits vorhandenen Kundenstamms gerichtet sein (BGH GRUR 1986, 615, 618 - "Reimportierte Kraftfahrzeuge"; KG GRUR-RR 2005 Rz 33). - LG Bonn, 31.01.2008 - 14 O 140/07
Unterlassung des Anrufens von Verbrauchern im Falle des Fehlens ihrer vorherigen …
Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
I.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.1.2008 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 140/07 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:. - OLG München, 06.04.1995 - 29 U 2134/95
Telefonwerbung, unerbetene Anrufe zum Zwecke der Anbahnung von …
Auszug aus OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Nach Auffassung des OLG München (NJWE-WettbR 1996, 12) und des OLG Stuttgart (GRUR 2002, 457) ist jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung anzunehmen, wenn ein solcher Anruf zumindest mittelbar der Absatzförderung dient (…ebenso Köhler und Hug/Gaugenrieder a.a.O.).
- OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 222/12
Wettbewerbswidrigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen
Insoweit genügt es, dass der Anruf im Auftrag eines Unternehmens erkennbar dem Ziel dient, Kunden durch die Erfragung ihrer Zufriedenheit mit den Dienstleistungen eines Unternehmens und der an ihren Wünschen und Anregungen ausgerichteten Verbesserung der Serviceleistungen als solche zu erhalten und die Chancen für den künftigen Absatz von Waren oder Dienstleistungen dadurch zu erhöhen (…vgl. Senat a.a.O.; vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - = MMR 2009, 267 [268];… Menebröcker in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage, § 7 Rn. 56;… Koch in: Ullmann juris PK-UWG, 3. Auflage, § 7 Rn. 20). - OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
Unzumutbare Belästigung durch Kundenzufriedenheitsumfrage
Seite6 Leistungs- und Serviceangebots bittet, um ein Bild über die Stärken und Schwächen aus der Sicht des Kunden zu gewinnen (vgl. OLG Köln MMR 2009, 267;… Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 7 Rn 44;… GK-UWG/Pahlow, 2. Aufl. 2013, § 7 Rn 149;… Menebröcker in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage 2013, § 7 Rn. 56; a.A. Engels/Brunn, WRP 2010, 687; Haug, K&R 2010, 767; Menke/Witte K&R 2013, 25; Kramer DSB 2013, 194). - VG Berlin, 07.05.2014 - 1 K 253.12
Datenschutzrechtliche Opt-In-Anfrage in Kundenzufriedenheitsabfrage
Der Bundesgerichtshof bejaht Telefonwerbung im Einklang mit der EU-Werberichtlinie, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt oder eine geschäftliche Verbindung angebahnt oder vorbereitet werden soll (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92 -, GRUR 1995, 220; BGH, Urteil vom 5. Februar 2004 - I ZR 87/02 -, GRUR 2004, 520 f; OLG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 -, juris).Denn die Ansicht der Klägerin, dass es wettbewerbsrechtlich einer unmittelbaren Absatzförderung bedürfe und deshalb die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung unstreitig keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG darstelle, wird von den Zivilgerichten - soweit ersichtlich - so nicht geteilt (vgl. u.a. OLG München, Urteil vom 6. April 1995, - 29 U 2134/95 - NJWE-WettbR 1996, 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2002, - 2 U 95/01 -, GRUR 2002, 457; OLG Köln, Urteile vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 - und 19. April 2013 - I-6 U 222/12, 6 U 222/12 -, beide in juris; LG Leipzig, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - 5 O 3424/09, 05 O 3424/09 -, juris).
- OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 2 U 9/13
Wettbewerbsverstoß: Übersendung eines Telefaxes zur Auskunftsabfrage ohne …
Sie umfasst sowohl die Absatzwerbung wie die Nachfragewerbung, also das Bemühen um den Bezug von Waren oder Dienstleistungen (BGH GRUR 2008, 925 [Tz. 16] - FC Troschenreuth [dort Werbebannerplatzierungsangebot auf Homepage des Clubs bei Zahlung von Entgelt je Klick]; 2008, 923 [Tz. 12] - Faxanfrage im Autohandel [Fahrzeugankaufwerbung]; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13] - Revision I ZR 13/09 durch Rücknahme erledigt;… Köhler a.a.O. § 7, 33;… Hasselblatt a.a.O. § 61, 30;… Keller in Harte/Henning a.a.O. § 2, 13;… Menebröcker a.a.O. § 7, 34).Dagegen liegt keine Werbung oder geschäftliche Handlung vor, wenn die Umfrage von einem neutralen Institut zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt wird und nicht unmittelbar der Absatzförderung eines bestimmten Auftraggebers dient (…Koch a.a.O. § 7, 20; Köln OLG-Report 2009, 595 [juris Tz. 13];… Ohly a.a.O. § 7, 44;… Mehler a.a.O. § 7, 24; BT-Drs. 16/10145 S. 21).
- LG Köln, 24.08.2011 - 84 O 52/11
Zulässigkeit der Nutzung einer aus Gründen der Terminsvereinbarung erhaltenen …
Rn. 24 Die Kammer verweist zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - (Magazindienst 2009, 266-270).
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Rechtsprechung
| KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
VVG § 166; ; ALB § 12; ; ALB § 14; ; BGB § 328 Abs. 1; ; BGB § 331 Abs. 1
- rechtsportal.de
Rechtstellung des bezugsberechtigten Dritten bei einer zur Sicherung einer Kreditforderung abgeschlossenen Lebensversicherung auf den Todesfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Widerrufenes Bezugsrecht zwecks Kreditsicherung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsstellung des bezugsberechtigten Dritten bei einer zur Sicherung einer Kreditforderung abgeschlossenen Lebensversicherung auf den Todesfall
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- VersR 2009, 1206
- VersR 209, 1206
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BGH, 08.05.1996 - IV ZR 112/95
Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung …
Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.Es handelt sich insoweit um einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall nach §§ 328 Abs. 1, 331 Abs. 1 BGB (…vgl. OLG Oldenburg, VersR 1990, 1378 zitiert nach juris Rn. 28 f.; BGH VersR 1996, 877 zitiert nach juris Rn. 13).
- BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05
Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes
Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Eingegangen ist die Erklärung mit dem vollständigen Empfang der technischen Signale durch das Empfangsgerät des Gerichts (vgl. BGH NJW 2006, 2263; 2007, 2045). - BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06
Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax
Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Eingegangen ist die Erklärung mit dem vollständigen Empfang der technischen Signale durch das Empfangsgerät des Gerichts (vgl. BGH NJW 2006, 2263; 2007, 2045).
- BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99
Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer …
Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Eine Kontokorrentabrede allein rechtfertigt eine Kreditrückführung nicht (vgl. BGH NJW 2003, 360). - BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94
Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen
Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Maßgeblich für die Frage des rechtzeitigen Zugangs eines Faxes ist der Zeitpunkt der Übermittlung der abschließenden, die Unterschrift enthaltenden Seite (vgl. BGH NJW 1994, 2097). - BGH, 25.04.2001 - IV ZR 305/00
Bezugsrecht des Versicherungsnehmers
Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist. - BGH, 12.12.2001 - IV ZR 124/00
Widerruf der Bezugsberechtigung in einer Abtretungsanzeige
Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist. - BGH, 03.03.1993 - IV ZR 267/91
Wahrung der Ausschlußfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls und …
Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist. - BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98
Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem …
- BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 218/88
Wirksamkeit und Auslegung des formularmäßigen Widerrufs eines Bezugsrechts bei …
Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist. - OLG Oldenburg, 24.04.1990 - 5 U 106/89
Erstattung von Lebensversicherungsleistungen eines verstorbenen Steuerberaters; …
- BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht …
Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206). - LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 59/13
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen aus einer …
Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206). - LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09 Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
- OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 94/09
Rechtsfolgen des Widerrufs des Bezugsrechts hinsichtlich einer …
Dadurch würden aber Ansprüche des Bezugsberechtigten alleine gegen die Bank begründet; Ansprüche gegen die Versicherung können daraus nicht hergeleitet werden (vgl. KG, VersR 2009, 1206, Tz. 29). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - L 1 KR 225/14 Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 U 41/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- aufrecht.de
Unzulässige AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters der bei Verzug das Handy sperrt
- rabüro.de
Sofortige Sperre durch Mobilfunk-Anbieter bei Verzug über Bagatellbeträge rechtswidrig
- kanzlei.biz
Unzulässige AGB-Klauseln bei Mobilfunkanbietern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 307, 308 BGB
Vorbehalt der einseitigen AGB-Änderung ist unwirksam - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unzulässige AGB-Klauseln bei sofortiger Netzsperrung bei Zahlungsverzug
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Sofortige Sperre durch Mobilfunk-Anbieter bei bloßem Zahlungsverzug rechtswidrig
Papierfundstellen
- MMR 2010, 211 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07
Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern
- BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06
Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen
Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 U 41/08
Zudem sind Preisanpassungsklauseln auch nur dann zulässig, wenn die Befugnis des Verwenderszu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH III ZR 247/06, Urteil v. 15.11.2007, Rnr. 10 zitiert nach Juris).
- OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei …
Bereits aus dem Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich grundsätzlich, dass der Vertragspartner des Verwenders den Umfang der auf ihn zukommenden Preissteigerungen bereits bei Vertragsschluss aus der Formulierung der Klausel erkennen und die Berechtigung einer von dem Klauselverwender vorgenommenen Erhöhung an der Ermächtigungsklausel selbst messen kann (…BGH, NJW 2003, S. 507 ff., m. w. N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Mai 2009, 6 U 41/08, bei juris). - KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden …
Der Hinweis auf das Kündigungsrecht stand daher einer Belehrung über ein Widerspruchsrecht (bei dem der Vertrag bis zum Ablauf der fest vereinbarten Laufzeit ohne Preiserhöhung fortgesetzt worden wäre) nicht gleich (vgl. auch OLG Schleswig-Holstein, MMR 2010, 211 , juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anforderungen an die Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 SGB VII; § 9 SGB VII
Gewährung einer Verletztenrente; Berufskrankheit; Abgrenzung bei Lungenkrebs hinsichtlich der Mitverursachung durch Rauchen - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Gewährung einer Verletztenrente; Berufskrankheit; Abgrenzung bei Lungenkrebs hinsichtlich der Mitverursachung durch Rauchen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 24.01.2008 - S 11 U 77/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08
Die Listen-BKen sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass Versicherte über einen längeren Zeitraum schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind und erst diese längerfristige Belastung zu der Erkrankung führt (BSGE 103, 45/48 Rn 18). - BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08
Rn. 22 1. Die Argumentation des Sachverständigen Prof Dr U. zu einer wahrscheinlich wesentlich beruflichen Mitverursachung aufgrund einer synkanzerogenen Wirkung insbesondere von Chrom, Nickel und PAK läuft im Ergebnis auf die Feststellung einer neuen Gesamt-BK hinaus, die indes der Bezeichnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vorbehalten ist (§ 9 Abs. 1 SGB VII, Urteil des BSG vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R - Rn 17 ff). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 6 U 29/00
Feststellung eines Harnblasenkarzinoms als Berufskrankheit; Begriff der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08
Eine wahrscheinlich wesentliche berufliche Mitverursachung hat der erkennende Senat bejaht zB bei einem infolge langjähriger Exposition gegenüber aromatischen Aminen (BK Nr. 1301) um den Faktor 2 bis 3 erhöhten Risiko eines Harnblasenkarzinoms und einem um den Faktor 3 bis 4 bestehenden außerberuflichen Risiko infolge Nikotinkonsums (Urteil vom 18. November 2004 - L 6 U 29/00 -).
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2011 - L 6 U 5889/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1303 - …
Denn stets ist in diesen Fällen eine Gewichtung der einzelnen Risiken vorzunehmen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.11.2010 - L 6 U 41/08 - zitiert nach juris, Rz. 30), die in einem Fall zu einer Bejahung und in einem anderen Fall zu einer Verneinung des wesentlichen Kausalzusammenhangs führen kann. - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit
Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Prozessakten, der beigezogenen Prozessakten des vorangegangenen Verfahrens (SG Hildesheim - S 11 U 77/03, LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 41/08) sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen. - LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 U 4705/10 Voraussetzung ist unter anderem grundsätzlich, dass - allgemein und nicht nur auf den Einzelfall bezogen - das Risiko bestimmter Berufsgruppen, die fragliche Erkrankung zu erleiden, gegenüber dem Durchschnitt der anderen Berufsgruppen auf mindestens das Doppelte erhöht ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 29.11.2010, L 6 U 41/08, Juris Rn. 25 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Qualifizierung einer von einem Insolvenzschuldner vorgenommenen Zahlung als unentgeltliche Leistung im insolvenzrechtlichen Sinn; Zulässigkeit der Anrechnung eines bei Erwerb einer Anlage angefallenen Agio und eines entgangenen Gewinns i.R.e. Insolvenzanfechtung; ...
Verfahrensgang
- LG Coburg, 05.08.2008 - 23 O 169/08
- OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen
Auszug aus OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Nachdem der Kläger zunächst unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils eine weitere Verurteilung der Beklagten in Höhe von 6.217,87 EUR zuzüglich Zinsen seit dem 1. Juli 2005 sowie eine Verurteilung zu weiteren 114, 59 EUR zuzüglich Zinsen seit dem 5.2.2008 beantragt hatte, hat er die Klage in der Berufungsinstanz unter Hinweis auf die nach Erlass des landgerichtlichen Urteils geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.12.2008, Az. IX ZR 195/07) mit Schriftsatz vom 17.12.2008, zugestellt am 30.12.2008, erweitert und begehrt den von der Beklagten insgesamt angeblich erzielten Scheingewinn, den er mit 23.461,19 EUR beziffert.Dieser Argumentation widerspreche die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2008 (Az.: IX ZR 195/07) nicht, da sich der Senat zur fehlenden Aktivlegitimation nicht geäußert habe.
Die Auszahlung von Scheingewinnen wird auch durch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 11.12.2008, IX ZR 195/07, Rdn. 6, zit. nach [...]Rechtsprechung, mit Hinweis auf BGH ZIP 2008, 975 f; BGHZ 113, 98, 101 ff [BGH 29.11.1990 - IX ZR 29/90]; BGH WM 1991, 331, 332 f [BGH 29.11.1990 - IX ZR 55/90] sowie auf zahlreiche Literatur) als unentgeltliche Leistung in diesem Sinne qualifiziert.
Die Insolvenzanfechtung eröffnet nämlich dem Insolvenzverwalter eine Rückforderungsmöglichkeit, die dem Verfügenden nach dem materiellen Recht selbst verwehrt ist (BGH, Urteil vom 11.12.2008, IX ZR 195/07, Rdn. 15 nach [...]Rechtsprechung).
Der Bundesgerichtshof hat zeitlich nach Erlass des angegriffenen landgerichtlichen Urteils und unter Aufgabe früherer Rechtsprechung entschieden, dass dem Insolvenzverwalter der auf eine Anfechtung unentgeltlicher Leistungen gestützte Rückgewähranspruch auch dann zusteht, wenn der daneben bestehende Bereicherungsanspruch der Masse nur an der Kenntnis des Schuldners von der Nichtschuld der Leistung scheitert und dem Anfechtungsgegner "vorkonkursliche" Schadensersatzansprüche gegen den Schuldner zustehen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008, IX ZR 195/07).
Denn der Aufrechnung steht nunmehr auch § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO entgegen (BGH, Urteil vom 11.12.2008, IX ZR 195/07, zit. nach [...]Rechtsprechung, Rdn. 11), auch wenn sich bereits vor Insolvenzeröffnung ein Bereicherungsanspruch der Insolvenzschuldnerin und der Schadensersatzanspruch der Beklagten gegenüber standen.
Und gerade diese Rechtsprechung wurde durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2008 (IX ZR 195/07, a.a.O.) nicht aufrecht erhalten, sodass davon auszugehen ist, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Einlage dem Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters im Geltungsbereich der Insolvenzordnung nicht mehr entgegen gehalten werden kann.
Dem widerspricht keineswegs, dass der Senat weiter ausgeführt hat, dass die Einlage bereits bei der Berechnung der Klageforderung berücksichtigt worden sei und nicht doppelt in Abzug gebracht werden dürfe BGH, Urteil vom 11.12.2008, IX ZR 195/07, a.a.O. Rdn. 20).
Dass die Beklagte zu den von der Insolvenzschuldnerin getäuschten Anlegern gehört, genügt nicht, um die Durchsetzung des Rückgewähranspruchs, der dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger zur Durchsetzung verhelfen soll, wegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben zu hindern (BGH, Urteil vom 11.12.2008, IX ZR 195/07, Rdn. 21).
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auszug aus OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Die Auszahlung von Scheingewinnen wird auch durch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH…, Urteil vom 11.12.2008, IX ZR 195/07, Rdn. 6, zit. nach [...]Rechtsprechung, mit Hinweis auf BGH ZIP 2008, 975 f; BGHZ 113, 98, 101 ff [BGH 29.11.1990 - IX ZR 29/90]; BGH WM 1991, 331, 332 f [BGH 29.11.1990 - IX ZR 55/90] sowie auf zahlreiche Literatur) als unentgeltliche Leistung in diesem Sinne qualifiziert.Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 113, 98) wären die Auszahlungen nicht als unentgeltliche Verfügungen anzusehen, wenn die Insolvenzschuldnerin sich vertragsgerecht verhalten und die von ihr auf dem Konto der Beklagten ausgewiesenen Gewinne tatsächlich erzielt hätte.
Eine Entgeltlichkeit der Zuwendungen unter Anfechtungsgesichtspunkten kann hierdurch jedoch nicht begründet werden (BGHZ 113, 98 [IX ZR 29/90], zit. nach [...]Rechtsprechung Rdn. 10).
Die vom Landgericht berücksichtigte gegenteilige, unter Geltung der Konkursordnung ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (BGHZ 113, 98 , Urteil vom 29.11.1990, IX ZR 29/90) ist nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung nicht mehr anwendbar.
Deshalb war er nach der damaligen Rechtsprechung so zu stellen, als hätte er mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen können (BGHZ 113, 98, 105 f.) [BGH 29.11.1990 - IX ZR 29/90].
Die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bei Geltung der Konkursordnung (BGH, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O., Rdn. 20) anzuwenden war, hatte zur Grundlage, dass dem Empfänger von Scheingewinnen gegen die Gemeinschuldnerin vor Konkurseröffnung ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss oder nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aus § 812 BGB zustand und sie deswegen gegen den Anspruch der Gemeinschuldnerin "auf Rückzahlung des Einschusses" hätten aufrechnen können.
- BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
- BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel
Auszug aus OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Für die Begründung eines Treuhandverhältnisses hätte die Insolvenzschuldnerin die vereinnahmten Beiträge der Anleger tatsächlich auf einem ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Geldern bestimmten Treuhandkonto anlegen müssen (BGH ZIP 2008, 470; BGH ZIP 2003, 1615 [BGH 24.06.2003 - IX ZR 75/01]). - BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01
Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers
Auszug aus OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Für die Begründung eines Treuhandverhältnisses hätte die Insolvenzschuldnerin die vereinnahmten Beiträge der Anleger tatsächlich auf einem ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Geldern bestimmten Treuhandkonto anlegen müssen (BGH ZIP 2008, 470; BGH ZIP 2003, 1615 [BGH 24.06.2003 - IX ZR 75/01]). - BGH, 06.04.2006 - IX ZR 185/04
Benachteiligung der Gläubiger durch Weiterleitung der Erlöse aus der Einziehung …
Auszug aus OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Es liegt auch eine Gläubigerbenachteiligung vor, da die Auszahlung des Scheingewinns die Aktivmasse verkürzt hat (BGH NJW-RR 2006, 1134 ff; BGH NJW 2002, 1 1574); nicht dagegen wurde die finanzielle Zuwendung von einem Konto der Zweckgemeinschaft der Anleger erbracht. - BGH, 08.02.1996 - IX ZR 151/95
Drittwiderspruchsrecht bei Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des …
Auszug aus OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Dem Einwand der Beklagten, dass der vom Kläger vertretenen Ansicht weitere - vom Kläger ebenfalls zitierte - höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 1543, 1544) [BGH 08.02.1996 - IX ZR 151/95] gerade entgegen stehe, kann nicht gefolgt werden. - BGH, 13.07.2006 - IX ZR 57/05
Rechtsstellung des Sicherungseigentümers in der Insolvenz des Sicherungsgebers
Auszug aus OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Als redliche Empfängerin einer unentgeltlichen Leistung entspricht ihre Rückgewährpflicht der Verpflichtung eines Bereicherungsschuldners nach § 818 Abs. 1 - 3 BGB (Heidelberger Kommentar / Kreft, a.a.O., § 143 Rn 27 mit Hinweis auf BGH ZIP 2006, 1641). - BGH, 07.04.1959 - VIII ZR 219/57
Auszug aus OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Durch die Behandlung des Treuguts wie eigenes Vermögen, wird der Treuhandcharakter zerstört (BGH NJW 1959, 1223, 1225) [BGH 07.04.1959 - VIII ZR 219/57]. - BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94
Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen
Auszug aus OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich nach dem Wortlaut der maßgeblichen Erklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Anlasses und Zwecks der abgegebenen Erklärungen sowie der Interessenlage beider Seiten (BGH NJW-RR 1995, 1391 f.). - BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
Bedeutsamkeit des Zeitpunktes eines Geschehens für die Schlüssigkeit eines …
- LG Baden-Baden, 28.10.2008 - 1 O 57/08
Kein Rückforderungsrecht des Insolvenzverwalters gegenüber privaten Anlegern
- BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
- BGH, 05.06.2008 - IX ZR 163/07
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit einer Leistung im Drei-Personen-Verhältnis
- BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 32/77
"Sondermasse" im Konkurs
- BGH, 13.03.2008 - IX ZR 117/07
Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage als nachrangige Forderung
- BGH, 07.12.2004 - XI ZR 361/03
Entschädigung für Veruntreuungen im Rahmen einer Aktienemission
- BGH, 29.11.1991 - IX ZR 55/90
Auszahlung von Scheingewinnen durch einen Anlagevermittler
- KG, 30.07.2010 - 14 U 194/09
Insolvenzanfechtung: Anspruch auf Rückgewähr von Ausschüttungen
Als die Insolvenzschuldnerin als Treunehmerin die Mittel der Anleger zweckwidrig (weisungswidrig) verwandte, sind die Mittel jedenfalls wirtschaftlich und nach außen erkennbar aus dem Vermögen des jeweiligen Treugebers ausgeschieden (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 7.4. 1959 - VIII ZR 219/57, NJW 1959, 1223 [1225]; RG 19.2. 1937 - V 205/36, RGZ 153, 366 [370]; OLG Bamberg, Urteil vom 3.4. 2009 - 6 U 41/08; Holzer , ZIP 2009, 2324 [2328]; Sachverständigengutachten ... , S. 26, 27/28).Eine Leistung, die der spätere Insolvenzschuldner in Kenntnis aller Umstände ohne Gegenleistung erbracht hat, ist auch dann unentgeltlich, wenn der Leistungsempfänger sie aufgrund eines vom Insolvenzschuldner hervorgerufenen Irrtums für entgeltlich hielt (BGH, Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90, BGHZ 113, 98 = NJW 1991, 560; OLG Bamberg, Urteil vom 3.4. 2009 - 6 U 41/08).
- AG Berlin-Mitte, 09.12.2009 - 9 C 191/09 Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gerichtlichen Hinweise an die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung am 20. November 2009 (= Band II Blatt 180 bis 181 der Akten), die amtliche Begründung zum EAEG (Anlage B 19), auf das Urteil des Amtsgerichtes Mitte vom 19. August 2009 - Geschäftsnummer: 17 C 110/09 (Anlage B 17) beziehungsweise vom 09. Dezember 2009 - Geschäftsnummer: 9 C 187/09, auf das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 01. Oktober 2008 - Geschäftszeichen: 4 O 297/08 (Anlage B 16) beziehungsweise vom 05. November 2009 - Geschäftsnummer: 9 O 254/09 (Anlage B 18), auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg vom 23. April 2009 - Geschäftszeichen: 6 U 41/08 (Anlage K 7), auf den Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 24. Juni 2009 - Geschäftszeichen: 5 U 2318/09 (Anlage K 10), auf das Urteil des Landgerichtes München I vom 13. Juli 2009 - Geschäftszeichen: 28 O 22174/08 (Anlage K 9), auf das Urteil des Landgerichtes München II vom 12. Februar 2009 - Geschäftszeichen: 9 B O 3477/08 (Anlage K 8), auf das Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 28. November 2008 (Anlage B 10a) beziehungsweise vom 01. Oktober 2009 - Geschäftszeichen: 2-10 O 116/09 (Anlage K 12), auf das Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vom 09. Oktober 2009 - Geschäftszeichen: 30 C 943/09-47 (Anlage K 11) sowie auf das gerichtliche Protokoll vom 18. November 2009 (= Band III Blatt 01 bis 02 der Akten) verwiesen.
(ccc) Außerdem kann entgegen der Auffassung des Vorsitzenden der Abteilung 17 C des Amtsgerichtes Mitte ein Aussonderungsrecht der Anleger gegen die ----GmbH im Sinne der §§ 903 Satz 1; 985 BGB in Verbindung mit § 47 Satz 1 InsO zum Zeitpunkt der hiesigen letzten Tatsachenverhandlung am 20. November 2009 (§§ 495; 310 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 136 Absatz 4 ZPO) nicht mehr bestehen : Denn selbst wenn ein solches dingliches Aussonderungsrecht einmal entstanden sein sollte, so wäre es jedenfalls durch die treuhandabredewidrige Verwendung des von den Klägern eingezahlten Geldbetrages gemäß §§ 134; 138 Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 266 Absatz 1 StGB wieder erloschen (vergleiche Bundesgerichtshof , NJW 1959, 1223, 1225; Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg vom 23. April 2009 - Geschäftszeichen: 6 U 41/08 (Anlage K 7), Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 24. Juni 2009 - Geschäftszeichen: 5 U 2318/09 (Anlage K 10), Urteil des Landgerichtes München I vom 13. Juli 2009 - Geschäftszeichen: 28 O 22174/08 (Anlage K 9), Urteil des Landgerichtes München II vom 12. Februar 2009 - Geschäftszeichen: 9 B O 3477/08 (Anlage K 8); Urteil des Amtsgerichtes Mitte vom 09. Dezember 2009 - Geschäftszeichen: 9 C 187/09, Ziffer II. 3. b) (3) (f) (bb) (ccc), Bassenge , in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage (2010), § 903, Randnummer 39 mit weiteren Nachweisen).
- LG Gießen, 23.12.2009 - 1 S 375/07
Rückgewährpflicht von ausgezahlten Scheingewinnen i.R.e. Schneeballsystems
Vielmehr ist bei der Berechnung des Rückgewähranspruchs zu berücksichtigen, dass die Einlage der Beklagten durch Verluste und Entgelte teilweise aufgezehrt wurde (… OLG Thüringen, Urt. v. 16.02.2009 - 9 U 542/08 , [...] Rz. 37 - 39; OLG Bamberg, Urt. v. 23.04.2009 - 6 U 41/08, u.a. 23 f.).Bei seiner Berechnung des Rückgewähranspruchs hat der Kläger zu Recht auf die Entwicklung der eingezahlten Einlage gemäß den vertraglichen Vereinbarungen der Beklagten mit der Insolvenzschuldnerin abgestellt (…vgl. OLG Thüringen, Urt. v. 16.02.2009 - 9 U 542/08 , [...] Rz. 37 - 39; OLG Bamberg, Urt. v. 23.04.2009 - 6 U 41/08, u.a. 23 f.).
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