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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18494
OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2018,18494)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2018 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2018,18494)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2018,18494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Lieferung von Waren mit einem von einem Mitbewerber verwendeten Logo

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Lieferung von Waren mit einem von einem Mitbewerber verwendeten Logo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    BAKTAT oder SUNTAT - Wem gehört die Sonne?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wer darf das sog. Sonnenlogo zum Vertrieb von türkischen Lebensmitteln verwenden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 18
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Vielmehr hat er angenommen, dass nunmehr der individualrechtliche Schutz aus dem Markenrecht und der lauterkeitsrechtliche Schutz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nebeneinander bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 15.08.2013 - I ZR 188/11, BGHZ 198, 159 - Hard Rock Cafe).

    Rn. 108 aa) Die Anspruchsgrundlage ist zu prüfen, weil der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gestützt auf die Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG und auf § 3 Abs. 3 UWG keine unterschiedlichen Streitgegenstände, sondern nur alternative rechtliche Begründungen darstellen (so wohl auch: BGHZ 198, 159 - Hard Rock Cafe).

    Maßgeblich ist dabei, ob anhand objektiver Indizien ein solcher Vorsatz festgestellt werden kann (vgl. BGHZ 198, 159 - Hard Rock Cafe).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2 …

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Rn. 72 a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 194/15, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).

    Abweichendes kann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (vgl. BGH, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).

    Die Bejahung der Bestimmtheit setzt in solchen Fällen allerdings grundsätzlich voraus, dass sich das mit dem selbst nicht hinreichend klaren Antrag Begehrte im Tatsächlichen durch Auslegung unter Heranziehung des Sachvortrags des Klägers eindeutig ergibt und die betreffende tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht in Frage gestellt ist, sondern sich der Streit der Parteien ausschließlich auf die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise beschränkt (BGH, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).

  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 241/14

    Baumann II - Marken- und Wettbewerbsrecht: Vermeidung von Wertungswidersprüchen …

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Rn. 80 Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es der Rechtsprechung des BGH und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum entspricht, bei der Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Herkunftstäuschungen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 UWG im Einzelfall Wertungswidersprüche zum Markenrecht zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2016 - I ZR 241/14, GRUR 2016, 965 - Baumann II, mwN aus Literatur und Rechtsprechung).

    Auch muss der Grundsatz der zeichenrechtlichen Priorität berücksichtigt werden (vgl. BGH, GRUR 2016, 965 - Baumann II).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    An der bisherigen Rechtsprechung, nach der die durch eine bestimmte Kennzeichnung hervorgerufene Irreführung über die betriebliche Herkunft allein nach den Grundsätzen des Markenrechts zu beurteilen war (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99, BGHZ 149, 191, 195 f. - shell.de), hat der BGH aufgrund der ins deutsche Recht umgesetzten Bestimmung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG nicht mehr festgehalten.
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten …

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Rn. 124 Zwar ist eine Erstbegehungsgefahr bereits zuvor aufgrund der Eintragung der entsprechenden die Wort-/Bildmarke in das Markenregister durch die Antragsgegner entstanden (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2014 - I ZR 71/12, GRUR 2014, 382 Rn. 30 - REAL-Chips, mwN), die der angegriffenen Verwendung entspricht.
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - …

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Rn. 86 Die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese angegriffene Nutzung des Zeichens aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (vgl. BGH…, Urteil vom 18.09.2013 - I ZR 65/12, GRUR 2014, 494Rn. 14 - Diplomierte Trainerin, mwN; Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14 WRP 2016, 590 - durchgestrichener Preis II).
  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Denn die Rechtsprechung des BGH geht davon aus, dass ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vorgeht, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten Kennzeichenrecht identisches oder ähnliches Zeichen nutzt (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2013 - I ZR 93/12, GRUR 2013, 1150 - Baumann I).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 135/11

    Duff Beer

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Einen Erfahrungssatz dahingehend, dass der Verkehr Wort- oder Bildelemente stets als einheitliches Zeichen wahrnimmt, gibt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 135/11 - GRUR 2013, 725 - Duff Beer).
  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 197/16

    Unterlassungsansprüche eines Modeunternehmens wegen Nachahmung einer Jeans

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Als grundsätzlich unschädlich nimmt der Senat es dabei in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13.05.2015 - 6 W 16/15, juris; Urteil vom 14.07.2017 - 6 U 197/16, juris) an, wenn der Antragsteller nicht mehr als einen Monat seit der Kenntnisnahme von dem Verstoß zugewartet hat.
  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 65/12

    Wettbewerbsverstoß in der Internet-Werbung: Irreführung über einen akademischen …

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Rn. 86 Die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese angegriffene Nutzung des Zeichens aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2013 - I ZR 65/12, GRUR 2014, 494Rn. 14 - Diplomierte Trainerin, mwN; Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14 WRP 2016, 590 - durchgestrichener Preis II).
  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 42/08

    Praxis Aktuell

  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

  • OLG Köln, 13.05.2015 - 6 W 16/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Untersagung der Verwendung einer anderen Taxi-App als …

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2017 - 6 U 142/15

    Markenrechtsstreit um die Lebensmittelmarken BAKTAT und BAK

  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 5/20
    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht geklärte Fragen zu entscheiden sind oder sonstige Gründe dazu führen, dass die Interessen des Antragstellers, eine Entscheidung im Rahmen des Eilrechtsschutzes zu treffen, zurücktreten (OLG Köln GRUR-RR 2019, 18).
  • LG Köln, 10.09.2019 - 31 O 354/18
    Nachdem die Beklagten gegen die Fassung der Anträge keine Einwände erhoben haben, kann zur Begründung Bezug genommen werden auf die Erwägungen des OLG Köln in dem zugehörigen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 31 O 28/18 = 6 U 60/18, veröffentlicht in GRUR-RR 2019, 18), denen die Kammer sich anschließt.

    Rn. 32 Hierzu hat das OLG Köln in der bereits zitierten Entscheidung (GRUR-RR 2019, 18) wie folgt ausgeführt:.

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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25, 6 U 60/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,29134
OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25, 6 U 60/18 (https://dejure.org/2025,29134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2025 - 6 W 115/25, 6 U 60/18 (https://dejure.org/2025,29134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2025 - 6 W 115/25, 6 U 60/18 (https://dejure.org/2025,29134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 727 ZPO, § 123 Abs 2 Nr 1 UmwG, § 133 Abs 1 UmwG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 14 Abs 2 S 1 Nr 2 MarkenG
    Gesetzlicher Unterlassungsanspruch - vollstreckbare Urteilsausfertigung gegen den übernehmenden Rechtsträger nach Abspaltung (§ 727 ZPO)

  • Betriebs-Berater

    Gesetzlicher Unterlassungsanspruch und vollstreckbare Urteilsausfertigung gegen den übernehmenden Rechtsträger nach Abspaltung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungspflicht gilt nicht automatisch für neue Firma nach Betriebsaufspaltung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel (hier: Marke und Bezeichnung "CASELLA INDUSTRIEPARK")

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Erteilung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung gegen den übernehmenden Rechtsträger nach Abspaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2025, 2557
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Grund dafür ist entsprechend der angefochtenen Entscheidung, dass es sich bei der aufgrund des persönlichen Verhaltens begründete Wiederholungsgefahr um einen tatsächlichen Umstand handelt, der nach den Verhältnissen in der Person des in Anspruch Genommenen zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 34/05, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, GRUR 2010 Rn. 40 - Modulgerüst;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; siehe auch bereits BGH; Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 92/03, juris 17 - Flüssiggastank).

    Der gesetzliche Unterlassungsanspruch geht dabei auch dann nicht auf den Rechtsnachfolger über, wenn der Verstoß durch Organe des Rechtsvorgängers oder Mitarbeiter seines Unternehmens begangen worden ist, die gegebenenfalls auch für den übernehmenden Rechtsträger tätig sind (vgl. z.B. BGH, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; zur (fehlenden) Gefahr einer Wiederholung wettbewerbswidriger Handlungen eines Insolvenzschuldners durch einen den Betrieb als Partei kraft Amtes im eigenen Namen fortführenden Insolvenzverwalter, vgl. auch BGH…, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, Rn. 39 f. - Modulgerüst, siehe dagegen noch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.0.2.2009 -14 W 16/09 , juris).

    Vielmehr müssen besondere Umstände bestehen, die zu der früher begangenen Zuwiderhandlung hinzutreten (vgl. BGH, NJW 2008, 301 Rn. 14 f. - Schuldnachfolge;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung).

  • OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08

    Klauselgegenklage: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Ausgeschlossen ist eine Rechtsnachfolge in die Schuldnerstellung, wenn der Anspruch seiner Rechtsnatur nach nicht gegen einen Dritten fortbestehen kann (vgl. z.B. OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7;… Wolfensteiner/M. Volmer in Münchener Kommentar zu ZPO, 7. Aufl. 2025, § 727 Rn. 62).

    Nach zutreffender der Ansicht der Schuldnerin, der CCF und des Landgerichts kann für einen rechtskräftigen Unterlassungstitel damit nichts anderes gelten als für einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch (siehe auch OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 8; Köhler, WRP 2010, 475, 481 aE; Mels/Franzen, GRUR 2008, 968 970, 974;… Ohly, aaO, § 8 UWG Rn. 153).

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07

    Modulgerüst II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Grund dafür ist entsprechend der angefochtenen Entscheidung, dass es sich bei der aufgrund des persönlichen Verhaltens begründete Wiederholungsgefahr um einen tatsächlichen Umstand handelt, der nach den Verhältnissen in der Person des in Anspruch Genommenen zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 34/05, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge; Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, GRUR 2010 Rn. 40 - Modulgerüst;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; siehe auch bereits BGH; Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 92/03, juris 17 - Flüssiggastank).

    Der gesetzliche Unterlassungsanspruch geht dabei auch dann nicht auf den Rechtsnachfolger über, wenn der Verstoß durch Organe des Rechtsvorgängers oder Mitarbeiter seines Unternehmens begangen worden ist, die gegebenenfalls auch für den übernehmenden Rechtsträger tätig sind (…vgl. z.B. BGH, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; zur (fehlenden) Gefahr einer Wiederholung wettbewerbswidriger Handlungen eines Insolvenzschuldners durch einen den Betrieb als Partei kraft Amtes im eigenen Namen fortführenden Insolvenzverwalter, vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, Rn. 39 f. - Modulgerüst, siehe dagegen noch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.0.2.2009 -14 W 16/09 , juris).

  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 37/16

    Nachweis der Unzuständigkeit des Urkundsbeamten für die Erteilung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    bb) Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main war am 21.02.2024 - und erst recht zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nach § 727 ZPO - nicht mehr aktenmäßig (vgl. insofern z.B. BGH, Beschluss vom 16.08.2016 - X ZR 37/16, juris Rn. 4;… Ulrici in BeckOK ZPO, 57. Edition, Stand: 01.12.2024, § 724 Rn. 8 mwN) mit dem Rechtsstreit befasst.

    Nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen vorgenanntes Urteil mit Beschluss vom 22.04.2020 zurückgewiesen hatte (I ZR 166/19; dazu, dass der Bundesgerichtshof als "höheres Gericht" für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zuständig ist, während sich die Akten bei ihm befinden, vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.2016 - X ZR 37/16, juris Rn. 4), sind die Akten dem Landgericht am 04.06.2020 über das Oberlandesgericht zurückgesandt worden (…vgl. GA 753, 755; der Antrag gemäß § 727 Abs. 1 ZPO ist am 22.02.2024 hinterhergeschickt worden, vgl. GA 757 f.).

  • OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 14 W 16/09

    Wettbewerbsrechtliches Unterlassungsurteil: Vollstreckung gegen den …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Dies ist aus materiell-rechtlichen Gründen etwa bei höchstpersönlichen Verpflichtungen der Fall (…vgl. z.B. Schmitt/Hörtnagel, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 10. Aufl. 2024, § 131 UmwG Rn. 76;… Ulrici, aaO, § 727 Rn. 12; siehe auch BT-Drucks. 16/2919 S. 19 [zu § 132]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.02.2009 - 14 W 16/09 , juris Rn. 6 ).

    Der gesetzliche Unterlassungsanspruch geht dabei auch dann nicht auf den Rechtsnachfolger über, wenn der Verstoß durch Organe des Rechtsvorgängers oder Mitarbeiter seines Unternehmens begangen worden ist, die gegebenenfalls auch für den übernehmenden Rechtsträger tätig sind (…vgl. z.B. BGH, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; zur (fehlenden) Gefahr einer Wiederholung wettbewerbswidriger Handlungen eines Insolvenzschuldners durch einen den Betrieb als Partei kraft Amtes im eigenen Namen fortführenden Insolvenzverwalter, vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, Rn. 39 f. - Modulgerüst, siehe dagegen noch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.0.2.2009 -14 W 16/09 , juris).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    (a) Nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG spaltet ein sog. übertragender Rechtsträger einen oder mehrere Teil/e seines Vermögens "zur Aufnahme" durch einen oder mehrere bestehende/n Rechtsträger (sog. übernehmende/r Rechtsträger) ab, indem er dem/den übernehmenden Rechtsträger/n diese/n Vermögensteil/e gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an dem/den übernehmenden Rechtsträger/n an seinen Anteilsinhaber jeweils als Gesamtheit überträgt (siehe insoweit u.a. BGH, Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 67/18, GRUR 2019, 3065 Rn. 15 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater, zur Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG).
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZB 9/04

    Umfang der Rechtskraft eines gegen einen abgespaltenen Rechtsträger ergangenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Der Bundesgerichtshof hat die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob nach der Abspaltung eines Betriebsteils zur Aufnahme durch den Schuldner einer titulierten gesetzlichen Unterlassungspflicht auf Antrag des Gläubigers nach § 727 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils gegen den übernehmenden Rechtsträger zu erteilen ist ('Umschreibung des Unterlassungstitels vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger') noch nicht entschieden (zur "umgekehrten" Frage nach der Erstreckung der Rechtskraft eines gegen den nach § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG abgespaltenen Rechtsträger ergangenen Urteils auf den übertragenden Rechtsträger, siehe dagegen bereits BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - XII ZB 9/04, BB 2006, 2038).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 6 W 32/00

    Auflösung eines Titelschuldners durch Aufspaltung: Titelumschreibung auf neuen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    (3) § 133 Abs. 1 UmwG führt vorliegend nicht zu einer anderen Bewertung (siehe insoweit aber OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.04.2000 - 6 W 32/00, NJW-WettR 2000, 269, zur Aufspaltung unter Auflösung des Titelschuldners).
  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Die Rechtsnachfolge im Sinne von § 727 ZPO folgt insoweit dem materiell-rechtlichen Übertragungstatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - VII ZB 89/10, NJW 2011, 2803 Rn. 16).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Grund dafür ist entsprechend der angefochtenen Entscheidung, dass es sich bei der aufgrund des persönlichen Verhaltens begründete Wiederholungsgefahr um einen tatsächlichen Umstand handelt, der nach den Verhältnissen in der Person des in Anspruch Genommenen zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 34/05, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, GRUR 2010 Rn. 40 - Modulgerüst;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; siehe auch bereits BGH; Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 92/03, juris 17 - Flüssiggastank).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei …

  • BGH, 23.06.2021 - VII ZB 37/20

    A) Die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer nach § 867 Abs. 1 ZPO auf …

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18

    Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobienvermietung und …

  • OLG Frankfurt, 04.07.2024 - 6 U 104/24

    Markenmäßige Zeichennutzung - "Casella

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18   

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OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2019,26650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2019,26650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2019 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2019,26650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 26 MarkenG, § 12 BGB
    Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobienvermietung und Immobilienverpachtung eingetragenen Wort-/Bildmarke

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 4
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    Die Benutzung eines Unternehmenskennzeichens ist allerdings zugleich eine markenmäßige Benutzung, wenn durch die konkrete Verwendung beispielsweise im Rahmen eines Internetauftritts der Verkehr veranlasst wird anzunehmen, dass eine Verbindung zwischen dem angegriffenen Unternehmenskennzeichen und den Waren oder Dienstleistungen besteht (BGH GRUR 2015, 1201 Rn. 71 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).

    Für einen solchen Bezug kann eine reine Imagewerbung eines Unternehmens nicht ausreichend sein (BGH GRUR 2015, 1201 Rn. 73 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).

    Dies ist eine Frage des Einzelfalls (BGH GRUR 2015, 1201 Rn. 71 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09

    Landgut Borsig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    Allein dieser jeweils Berechtigte ist befugt, sich auf den mit dem Gebäude oder Grundstück verbundenen Namen zu berufen (BGH GRUR 2012, 534 Rn. 25 - Landgut Borsig).

    Ein Erwerber der Immobilie erlangt die mit ihr im Zeitpunkt des Erwerbs etwa verbundene Befugnis zur entsprechenden Namensführung (BGH GRUR 2012, 534 Rn. 25 - Landgut Borsig).

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 178/16

    Markenlöschungsverfahren: Umfang der Markennutzungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    cc) Eine rechtserhaltende, ernsthafte Benutzung im Sinne des § 26 Abs. 1 MarkenG setzt voraus, dass die Marke in einer Weise verwendet wird, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen wird, Marktanteile für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen gegenüber denjenigen anderer Unternehmer zu gewinnen oder zu behalten (BGH, Beschl. v. 18.5.2017 - I ZR 178/16, Rn. 17 - Glückskäse;… GRUR 2012, 1261Rn. 12 - Orion).

    Diese setzt voraus, dass der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (…Senat, GRUR-RR 2018, 194 Rn. 24; BGH, Beschl. v. 18.5.2017 - I ZR 178/16, Rn. 6 - Glückskäse;… GRUR 2015, 685Rn. 10 STAYER;… GRUR 2009, 60Rn. 19 - LOTTOCARD).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    Es ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass der Verkehr sich bei einer Kombination von Wort und Bild regelmäßig an dem Wortbestandteil orientiert, wenn er kennzeichnungskräftig ist, weil der Wortbestandteil einer solchen Marke die einfachste Möglichkeit der Benennung bietet (st. Rspr., BGH GRUR 2009, 1055, Rn. 28 - airdsl m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    Hierbei handelt es sich um eine prägnante Wortkombination, die gerade in ihrer Zusammensetzung griffig erscheint (vgl. BGH GRUR 2009, 772, Rn. 60 - Augsburger Puppenkiste).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    Allein die Verwendung von Präpositionen wie "im" führt nicht zu einem rein beschreibenden Verständnis (vgl. BGH GRUR 2017, 520 Rn. 36 - MICRO COTTON).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 20/10

    Schaumstoff Lübke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    Wird - wie hier - ein Antrag gestellt, der sich explizit nur gegen einen Gebrauch als Unternehmenskennzeichen richtet, kann dieser Antrag keinen Erfolg haben (BGH GRUR 2011, 1140 Rn. 17 - Schaumstoff Lübke;… Ströbele/Hacker, aaO, § 14 Rn. 215).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl und Securvita - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    Danach fehlt es der Bezeichnung "Multi Markets Fund MMF" an der originären Unterscheidungskraft, da die enthaltenen Wörter beschreibend sind und die nachfolgende Buchstabenkombination nur als Abkürzung dieser Begriffe aufgefasst wird (EuGH GRUR 2012, 616 Rn. 37).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    Vielmehr ist bei der Kombination von Sachangaben oder an beschreibende Angaben angelehnten Wörtern zu einem einheitlichen Begriff eine ausreichende Unterscheidungskraft anzunehmen, wenn die Kombination dieser Wortbestandteile eine namensmäßig und unterscheidend wirkende Kennzeichnung von individueller Eigenart ergibt (st.Rspr., BGH GRUR 1997, 845 - Immo-Data; GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 126/15

    PUC II - Nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit einer nationalen Marke wegen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18
    Unter "neue Angriffs- und Verteidigungsmittel" im Sinne des § 531 ZPO fällt streitiges und beweisbedürftiges Vorbringen (vgl. BGH WRP 2019, 617 Rn. 29 - PUC II).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2018 - 6 U 143/16

    Markenrecht: Auswirkungen einer nur teilweise rechtserhaltenden Benutzung auf die …

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 6 U 106/13

    Befugnis zur Urteilsveröffentlichung nach Markenverletzung

  • OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16

    Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen: …

  • BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08

    ATOZ III

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/13

    Wedl & Hofmann / Reber Holding - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke …

  • OLG Frankfurt, 04.07.2024 - 6 U 104/24

    Markenmäßige Zeichennutzung - "Casella

    (u.a.) für die Immobilienvermietung und/oder-Verpachtung sowie für die Vermietung von Lagern und Parkplätzen in Anspruch und erreichte ihre Verurteilung zur Einwilligung in die teilweise Löschung ihrer deutschen Wort-Bildmarke, wie vorstehend wiedergegeben (DE 30 2015 044 47 15), (u.a.) für Dienstleistungen der Wartung und Instandhaltung von Immobilien in Gewerbeparks (Klasse 37) und für die Vermietung von Lagern und Parkplätzen (Klasse 39) (vgl. das Hauptsache Urteil des Senats vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 [Anlage AS8] und dem NZB-Zurückweisungsbeschluss des Bundesgerichtshofs [Anlage AS9]).

    b) Der angesprochene Verkehr setzt sich im Streitfall zum einen aus Unternehmen zusammen, die sich für Gewerbeflächen auf dem von der Antragsgegnerin betriebenen Areal interessieren (vgl. insofern auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 84 - Cassella).

    Daneben erstreckt er sich auf Besucher eines dort ansässigen Unternehmens (vgl. insofern auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 81 - Cassella) im Sinne aller Personen, die eines dieser Unternehmen aufsuchen wollen (wie auch Post- und Kurierdienstleister).

    nicht als reines Unternehmenskennzeichen (bloß firmenmäßig, vgl. insofern auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 82, 92 - Cassella) und auch nicht glatt beschreibend als reine Standortbezeichnung (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 85, 93 - Cassella; BPatG…, Beschluss vom 15.06.2023 - 25 W (pat) 14/21, juris Rn. 37), sondern als Herkunftshinweis für die Dienstleistungen der Immobilienverwaltung, -vermietung bzw.-verpachtung, einschließlich der Vermietung von Lagern und/oder Parkplätzen, verwendet.

    Sie dienen nicht nur als Ortsbeschreibung, sondern haben zugleich Markenfunktion (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 85 - Cassella).

    Das Schild mit den im Park ansässigen Gewerbetreibenden stellt für sich gesehen einen hinreichenden Bezug zu den Dienstleistungen der Immobilienverwaltung, -vermietung bzw. -verpachtung her (vgl. insofern auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn.80 f. - Cassella).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 94 - Cassella).

    b) Vorliegend ist von hochgradiger Zeichenähnlichkeit auszugehen (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 99 ff. - Cassella).

    bb) Die Kennzeichnungskraft der Verfügungsmarke ist von Haus aus durchschnittlich (vgl. insofern auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 98 - Cassella).

    cc) Das angegriffenen Wort-Bild-Logo wird klanglich vom Wortbestandteil "Cassella" geprägt (vgl. insoweit bereits OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 101 f. - Cassella).

    d) Bei gebotener Gesamtabwägung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Verfügungsmarke, der Dienstleistungsidentität und der hochgradigen Zeichenähnlichkeit haben die angegriffenen Zeichennutzungen damit eine Verwechslungsgefahr begründet (siehe auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18 , juris Rn. 104 - Cassella).

  • OLG Hamburg, 21.12.2023 - 5 U 63/22
    Weiterhin nicht erfasst wird somit die ausschließlich firmenmäßige Verwendung (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2020, 4 Rn. 61 - Cassella;… Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 14 Rn. 212).

    Dies ist eine Frage des Einzelfalls (…BGH GRUR 2015, 1201 Rn. 71 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2020, 4 Rn. 61 - Cassella).

    Der Verkehr wird eine Verbindung zu den von dem Unternehmen vertriebenen Leistungen ziehen (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2020, 4 Rn. 61 - Cassella).

    Zwar kann bei einem großflächigen Eingangsschild und Leistungserbringung in unmittelbarer Nachbarschaft der Anschein einer Duldung erweckt werden (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2020, 4 Rn. 57 - Cassella).

  • OLG Nürnberg, 08.06.2021 - 3 U 2202/20

    Rechtserhaltende Benutzung von Marken bei Insolvenz des Markeninhabers

    Die Rechtsänderung kann sich daher nicht auswirken (so auch OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.08.2019 - 6 U 60/18, GRUR-RR 2020, 4, Rn. 20 - Cassella).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25

    Gesetzlicher Unterlassungsanspruch - vollstreckbare Urteilsausfertigung gegen den …

    Der Senat hat die Schuldnerin daraufhin auf Antrag der Gläubigerin unter Ziffer I des rechtskräftigen Berufungsurteils vom 08.08.2019 (6 U 60/18) unter Androhung konkret benannter Ordnungsmittel dazu verurteilt, es zu unterlassen,.
  • OLG München, 18.02.2021 - 29 U 1202/20

    Ein Herz für Tiere

    Wird mithin ein als Marke eingetragenes Zeichen vom Markeninhaber (oder gem. § 26 Abs. 2 MarkenG mit dessen Zustimmung) nicht markenmäßig, sondern rein beschreibend oder als bloßes dekoratives Element verwendet, kann eine derartige Verwendung von vornherein nicht dem Rechtserhalt dienen (vgl. etwa zu den Folgen einer rein firmenmäßigen Benutzung OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2020, 4 - Cassella).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2020 - 6 U 94/19

    Markenmäßige Benutzung durch Verwendung des Kennzeichens auf sog. Hangtags für …

    Dem vorliegenden Hauptsacheverfahren ging ein Eilverfahren voraus, dass die gleichen Verletzungshandlungen betraf die Bestimmung des § 25 II S. 1 MarkenG ist auf das einstweilige Verfügungsverfahren entsprechend anzuwenden (Senat, GRUR-RR 2020, 4 - Cassella;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 25 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18   

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OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2020,26219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2020 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2020,26219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2020 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2020,26219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Vorschuss ist ein flüchtig Ding oder: Abgerechnet wird zum Schluss! (IBR 2021, 111)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18
    Rn. 11 d) Darauf, dass im Werkvertragsrecht ein Besteller nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die erst nach Erlass der landgerichtlichen Urteils ergangen ist, einen Schadensersatz nach § 634 Nr. 4 BGB von vornherein nicht mehr - wie vorliegend der Kläger - fiktiv auf Gutachten- bzw. Kostenvoranschlagsbasis geltend machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17, juris Rn. 31), kommt es vor diesem Hintergrund für die Streitentscheidung nicht mehr maßgeblich an.
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18
    Rn. 8 c) Übersehen hat das Landgericht jedoch, dass Voraussetzung einer auf Schadensersatz gerichteten Nachzahlung jedenfalls ist, dass ein Vorschusskläger im Erfolgsfalle den ausgekehrten Betrag in angemessener Zeit bestimmungsgemäß verwenden und abrechnen muss (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2008 - VII ZR 204/07, juris Rn. 7), denn nur auf Grundlage einer solchen Abrechnung lässt sich feststellen, dass der vorfinanzierte Betrag für die tatsächlich durchgeführte Reparatur unzureichend gewesen ist.
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18
    Stellt sich nach Durchführung der vom Anspruchsteller zu veranlassenden Reparatur heraus, dass der Vorschuss nicht ausreichend bemessen worden ist, kann eine Nachzahlung verlangt werden (siehe nur BGH, Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138, 141 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18
    Denn ein solcher Feststellungsausspruch ist - wenn auch im Rahmen einer Vorschussklage nicht zwingend geboten - im Klarstellungsinteresse als zulässig anerkannt (BGH, Urteile vom 10. November 1988 - VII ZR 140/87, BauR 1989, 81, 83 und vom 1. Februar 2005 - X ZR 112/02, NZBau 2005, 514), während für den Vorbehalt von sogenannten Zukunftsschäden im Rahmen einer auf Schadensersatz gerichteten Klage, die grundsätzlich auf eine abschließende Entscheidung gerichtet ist, überhaupt nur in Ausnahmefällen - bei bereits erkennbar fortschreitenden Schadensfolgen - ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO bestehen kann.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18
    Denn ein solcher Feststellungsausspruch ist - wenn auch im Rahmen einer Vorschussklage nicht zwingend geboten - im Klarstellungsinteresse als zulässig anerkannt (BGH, Urteile vom 10. November 1988 - VII ZR 140/87, BauR 1989, 81, 83 und vom 1. Februar 2005 - X ZR 112/02, NZBau 2005, 514), während für den Vorbehalt von sogenannten Zukunftsschäden im Rahmen einer auf Schadensersatz gerichteten Klage, die grundsätzlich auf eine abschließende Entscheidung gerichtet ist, überhaupt nur in Ausnahmefällen - bei bereits erkennbar fortschreitenden Schadensfolgen - ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO bestehen kann.
  • OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12

    Anforderungen an die Erledigung der Widerklage eines Bauherrn wegen der Kosten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18
    Soweit der Kläger der Auffassung ist, er könne auch nach ursprünglicher Geltendmachung eines Vorschussanspruches jederzeit auf einen Schadensersatzanspruch zurückkommen, ist das materiell-rechtlich zwar richtig und auch prozessual in einem laufenden Verfahren möglich (vgl. OLG Celle, NJW 2013, 475).
  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 41/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Klage auf Zahlung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18
    Stellt sich nach Durchführung der vom Anspruchsteller zu veranlassenden Reparatur heraus, dass der Vorschuss nicht ausreichend bemessen worden ist, kann eine Nachzahlung verlangt werden (siehe nur BGH, Urteile vom 18. März 1976 - VII ZR 41/74, BGHZ 66, 138, 141 und vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, BauR 1986, 345).
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   OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 U 60/18   

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https://dejure.org/2025,34057
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2025 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2025,34057)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2025 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2025,34057)
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Papierfundstellen

  • GRUR 2025, 1784
  • GRUR-RR 2025, 449
  • NZG 2025, 1675
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