Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 890 ZPO
Unterlassungsvollstreckung: Kernbereich eines gegen die Verwendung einer geschützten Marke gerichteten Titels - damm-legal.de
Kerngleicher Verstoß gegen einen Unterlassungstitel wegen Markenverletzung
- aufrecht.de
Markenverletzung bei Austausch eines Buchstabens
- online-und-recht.de
5.000,- EUR Ordnungsgeld wegen kerngleichem Verstoß gegen Markenverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Schutzumfang eines Unterlassungstitels wegen Markenverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Kerngleicher Verstoß gegen einen Unterlassungstitel wegen Markenverletzung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Reichweite eines Unterlassungstitels wegen einer Markenverletzung
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
"Jakuzzi" statt "Jacuzzi" führt dennoch zu Ordnungsgeld
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kerngleicher Verstoß gegen gerichtliches Markenverbot bei Austausch von nur einem Buchstaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassungsvollstreckung: Kernbereich eines gegen die Verwendung einer geschützten Marke gerichteten Titels
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2018 - 8 O 122/17
- OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
Folienrollos
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
Sofern der Titel das Charakteristische oder den "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige (aber nicht bloß ähnliche) Handlungsformen erfasst (…BGH GRUR 2010, 253 [BGH 10.12.2009 - I ZR 46/07] Rn. 30 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2010, 855 [BGH 19.05.2010 - I ZR 177/07] Rn. 17 - Folienrollos).Sie haben dann die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Handlungen erfasst sein sollen (BGH GRUR 2010, 855 [BGH 19.05.2010 - I ZR 177/07] Rnr. 17 - Folienrollos).
- BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11
Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots kommt allerdings nicht in Betracht, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist (…BGH GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14, 18 - Umsatzangaben; zum Urheberrecht BGH GRUR 2013, 1235 [BGH 20.06.2013 - I ZR 55/12] Rnr. 18 - Restwertbörse II - sowie BGH GRUR 2014, 706 [BGH 03.04.2014 - I ZB 42/11] Rnr. 12 f. - Reichweite des Unterlassungsgebots). - BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12
Restwertbörse II
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots kommt allerdings nicht in Betracht, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist (…BGH GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14, 18 - Umsatzangaben; zum Urheberrecht BGH GRUR 2013, 1235 [BGH 20.06.2013 - I ZR 55/12] Rnr. 18 - Restwertbörse II - sowie BGH GRUR 2014, 706 [BGH 03.04.2014 - I ZB 42/11] Rnr. 12 f. - Reichweite des Unterlassungsgebots).
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05
HEITEC
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
Ein abweichende Beurteilung käme allenfalls dann in Betracht, wenn es sich bei der Marke "Jacuzzi" um eine abgewandelte Schreibweise der rein beschreibenden Angabe "Jakuzzi" handelte; denn unter diesen Umständen würde sich die - wiederum einem neuen Erkenntnisverfahren vorzubehaltende - Frage stellen, ob der Schutzbereich der an eine rein beschreibende Angabe angelehnten Marke auch die Benutzung der beschreibenden Angabe selbst umfassen würde (vgl. hierzu BGH GRUR 2008, 803 - HEITEC, Rn. 22). - BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
Fischdosendeckel
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
Sofern der Titel das Charakteristische oder den "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige (aber nicht bloß ähnliche) Handlungsformen erfasst (BGH GRUR 2010, 253 [BGH 10.12.2009 - I ZR 46/07] Rn. 30 - Fischdosendeckel;… BGH GRUR 2010, 855 [BGH 19.05.2010 - I ZR 177/07] Rn. 17 - Folienrollos). - BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07
Klassenlotterie
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
Der Verbotsumfang ist nicht auf die im Urteil beschriebene sogenannte konkrete Verletzungsform begrenzt, es sei denn, dass das Verbot eng auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt ist (BGH GRUR 2010, 454 [BGH 22.10.2009 - I ZR 58/07] Rn. 12 - Klassenlotterie). - BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots kommt allerdings nicht in Betracht, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist (BGH GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14, 18 - Umsatzangaben;… zum Urheberrecht BGH GRUR 2013, 1235 [BGH 20.06.2013 - I ZR 55/12] Rnr. 18 - Restwertbörse II - sowie BGH GRUR 2014, 706 [BGH 03.04.2014 - I ZB 42/11] Rnr. 12 f. - Reichweite des Unterlassungsgebots).
- OLG Frankfurt, 22.07.2024 - 26 W 11/22
Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen Unterlassungstitel: Festsetzung von …
Auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum können sich die Schuldner nicht berufen (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.05.2018 - 6 W 36/18 -, juris; OLG München, Beschluss vom 26.04.2023 - 29 W 1697/21 -, MMR 2024, 357).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 569 Abs 1 ZPO, § 767 ZPO, § 793 ZPO, § 887 ZPO, § 890 ZPO
Zwangsvollstreckung: Internationale Zuständigkeit bei Vollstreckung eines Anspruchs auf Erstellung eines Buchauszugs gegen einen im europäischen Ausland ansässigen Schuldner - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 569 Abs. 1 ZPO, § ... 767 ZPO, § 793 ZPO, § 887 ZPO, § 890 ZPO, § 87 Abs. 3 HGB, Art. 24 Nr. 5 EUV 1215/2012, Art. 39 EUV 1215/2012, Art. 45 EUV 1215/2012, Art. 55 EUV 1215/2012, Art. 66 Abs. 1 EUV 1215/2012
Zwangsvollstreckung eines Buchauszugs im Wege der Ersatzvornahme, internationale Zuständigkeit bei Vollstreckung eines Anspruchs auf Erstellung eines Buchauszugs gegen einen im europäischen Ausland ansässigen U, Auslandsvollstreckung, Einschränkung des Tenors, Höhe des ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.08.2018 - 404 HKO 101/17
- OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.08.2009 - I ZB 43/08
Zuständigkeit deutscher Gerichte i.R.e. Beschränkung der Zwangsvollstreckung im …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
Es handelt sich - wegen der obligatorischen Anhörung des Schuldners - um kontradiktorische Verfahren, die auch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung stehen (…vgl. Stein/Jonas/Wagner, ZPO, 22. Aufl., Art. 22 EuGVVO (a.F.), Rn. 111;… Wieczorek/Schütze/Kern, a.a.O., Art. 24 Brüssel Ia-VO, Rn. 41;… Schlosser in Schlosser/Hess, EU-Zivilprozessrecht, 4. Aufl., Art. 24 EuGVVO, Rn. 26 a.E.; so wohl auch OLGR Köln 2006, 208, zitiert nach juris, Tz. 6, wenn auch letztlich offen gelassen; offen gelassen auch vom BGH NJW-RR 2010, 279, zitiert nach juris, Tz. 19).Zumindest die Zwangsvollstreckung betreffend den Kostenvorschuss für die Ersatzvornahme ist in Deutschland möglich (vgl. auch BGH NJW-RR 2010, 279, zitiert nach juris, Tz. 15).
Auch die bloße Ermächtigung zur Ersatzvornahme kann (zum Teil) im Inland vollstreckt werden, weil sie ggf. Grundlage für die Verhängung eines Ordnungsgeldes im Sinne von § 890 ZPO sein kann (vgl. BGH NJW-RR 2010, 279, zitiert nach juris, Tz. 26).
Rn. 45 Dies entspricht nach Auffassung des Senats auch der Rechtsprechung des BGH im Beschluss vom 13.8.2009 (I ZB 43/08 = NJW-RR 2010, 279) und des OLG München im Beschluss vom 19.1.2018 (7 W 1654/17 = NJW-RR 2018, 422).
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98
Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
Hier wird in der Regel ein Bruchteil des Anspruchs angenommen, dessen Geltendmachung die Auskunft erleichtern soll (vgl. allgemein zum Auskunftsanspruch BGH NJW 2000, 2347, zitiert nach juris, Tz. 12: 1/4 bis 1/10; vgl. zum Anspruch auf Erstellung eines Buchauszuges OLGR Frankfurt 2001, 72, zitiert nach juris, Tz. 4: 1/5). - BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04
Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
Im Verfahren nach § 887 ZPO ist auch der Erfüllungseinwand des Vollstreckungsschuldners zu prüfen (vgl. BGHZ 161, 67, zitiert nach juris, Tz. 11).
- BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09
Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
Ein Buchauszug muss die in den Büchern enthaltenen Angaben vollständig erfassen und klar, geordnet und übersichtlich darstellen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 470, zitiert nach juris, Tz. 13). - KG, 09.02.2011 - 19 W 34/10
Zwangsvollstreckung: Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur Erteilung einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
Maßgebend ist nicht die Höhe des beantragten Kostenvorschusses (diese wäre ggf. für den Beschwerdewert maßgeblich, wenn es um eine Beschwerde der Schuldnerin ginge), sondern das Interesse der Gläubigerin an der Erstellung des Buchauszuges (vgl. KG, Beschluss vom 9.2.2011, 19 W 34/10, zitiert nach juris, Tz. 19). - BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16
Rechtskraft des Zwangsmittelbeschlusses - Vollstreckungsabwehrklage und …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
Dies (fehlende Rechtskraft hinsichtlich der Frage, ob der Anspruch wegen Erfüllung untergegangen ist oder nicht) trifft aber sowohl auf Urteile gemäß § 767 ZPO als auch auf Beschlüsse gemäß § 887 ZPO zu (vgl. BGH NJW 2018, 235, zitiert nach juris, Tz. 15, zu §§ 887, 888 ZPO; BGH NJW 1994, 3225, zitiert nach juris, Tz. 10, zu § 767 ZPO). - BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93
Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
Dies (fehlende Rechtskraft hinsichtlich der Frage, ob der Anspruch wegen Erfüllung untergegangen ist oder nicht) trifft aber sowohl auf Urteile gemäß § 767 ZPO als auch auf Beschlüsse gemäß § 887 ZPO zu (vgl. BGH NJW 2018, 235, zitiert nach juris, Tz. 15, zu §§ 887, 888 ZPO; BGH NJW 1994, 3225, zitiert nach juris, Tz. 10, zu § 767 ZPO). - BGH, 03.04.2014 - IX ZB 88/12
Vollstreckungsgegenklage: Internationale Zuständigkeit bei Aufrechnungseinwand …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
So ist in der Rechtsprechung des EuGH anerkannt, dass Vollstreckungsabwehrklagen im Sinne von § 767 ZPO grundsätzlich (abgesehen von Besonderheiten im Falle einer Aufrechnung) unter Art. 24 Nr. 5 EuGVVO n.F. fallen (…vgl. EuGH NJW 1985, 2892, zitiert nach juris, Rn. 12, zum inhaltlich gleichen Art. 16 Nr. 5 EuGVÜ;… vgl. EuGH NJW 2011, 3506, zitiert nach juris, Rn. 39 f., zur EuGVVO a.F.; BGH NJW 2014, 2798, zitiert nach juris, Tz. 16). - EuGH, 13.10.2011 - C-139/10
Prism Investments - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
So ist in der Rechtsprechung des EuGH anerkannt, dass Vollstreckungsabwehrklagen im Sinne von § 767 ZPO grundsätzlich (abgesehen von Besonderheiten im Falle einer Aufrechnung) unter Art. 24 Nr. 5 EuGVVO n.F. fallen (…vgl. EuGH NJW 1985, 2892, zitiert nach juris, Rn. 12, zum inhaltlich gleichen Art. 16 Nr. 5 EuGVÜ; vgl. EuGH NJW 2011, 3506, zitiert nach juris, Rn. 39 f., zur EuGVVO a.F.; BGH NJW 2014, 2798, zitiert nach juris, Tz. 16). - OLG München, 19.01.2018 - 7 W 1654/17
Erteilung eines Buchauszuges -Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2018 - 6 W 36/18
Rn. 45 Dies entspricht nach Auffassung des Senats auch der Rechtsprechung des BGH im Beschluss vom 13.8.2009 (I ZB 43/08 = NJW-RR 2010, 279) und des OLG München im Beschluss vom 19.1.2018 (7 W 1654/17 = NJW-RR 2018, 422). - EuGH, 04.07.1985 - 220/84
AS-Autoteile Service / Malhé
- OLG Köln, 21.11.2012 - 16 U 126/11
Internationale Zuständigkeit der deutschen gerichte für die geltendmachung von …
- OLG Köln, 02.12.2005 - 16 W 31/05
Zuständigkeit für Handlungsvollstreckung aus für vollstreckbar erklärtem …
- AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
Internationale Zuständigkeit für eine aus dem Ausland betriebene …
Es kann dahinstehen, ob dies die eigentlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfasst (dagegen: HansOLG Hamburg, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 6 W 36/18, juris Rn. 37;… Schlosser/Hess/Schlosser, Brüssel Ia-VO, 5. Aufl. 2021, Art. 24 Rn. 25).
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Rechtsprechung
| KG, 26.06.2018 - 6 W 36/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 1 Nr 4 Buchst b ArbGG, § 46 Abs 2 ArbGG, § 17a Abs 2 GVG, § 1b Abs 3 BetrAVG, § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG
Rechtswegeröffnung: Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegen eine als VVaG organisierte branchenspezifische Pensionskasse - rechtsportal.de
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b; GVG § 17 Abs. 1
Rechtsweg für die Klage eines früheren Arbeitnehmers gegen eine Pensionskasse - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsweg für die Klage eines früheren Arbeitnehmers gegen eine Pensionskasse
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.04.2018 - 24 O 545/17
- KG, 26.06.2018 - 6 W 36/18
- BGH, 03.04.2019 - IV ZB 17/18
Papierfundstellen
- DB 2018, 2123
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.12.2013 - 10 AZB 25/13
Rechtsweg - Sozialeinrichtung
Auszug aus KG, 26.06.2018 - 6 W 36/18
Rn. 14 Im arbeitsgerichtlichen Kontext versteht man unter einer Sozialeinrichtung ein von einem oder mehreren Arbeitgebern errichtetes zweckgebundenes Sondervermögen, das der Verwaltung bedarf und dessen Zweck darin besteht, soziale Leistungen an gegenwärtige oder ehemalige Arbeitnehmer zu erbringen (…vgl. Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 2 Rz. 155; Schlewing in Germelmann/Prütting/Matthes, ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 2 Rdnr. 89, beide m.w.N. u. a. auf BAG v. 5.12.2013 - 10 A AZB 25/13, NZA 2014, 221 f.); dabei ist es unschädlich, wenn die Arbeitnehmer zu den Leistungen durch eigene Beiträge beitragen (…vgl. Walker, a.a.O.).Das Landgericht gibt für seine Auffassung nämlich keine Begründung, sondern verweist statt dessen auf eine Entscheidung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2013 (10 AZB 25/13, NZA 2014, 221 f.).
Rn. 17 Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2013 (a.a.O.) - abgeleitet aus dem Normzweck des § 2 ArbGG, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu Arbeitsverhältnissen stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen - als Sozialeinrichtungen nur solche Einrichtungen ansieht, die eine ähnlich greifbare Nähe zum Arbeitsverhältnis aufweisen wie die in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG beschriebenen, auf den Geltungsbereich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer beschränkten Einrichtungen, ändert dies nichts an der Qualifizierung des Beklagten als Sozialeinrichtung des privaten Rechts im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG.
Rn. 18 Denn anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2013 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fall ist im vorliegenden Fall eine "greifbare Nähe" des Beklagten zu dem (früheren) Arbeitsverhältnis des Klägers gegeben.
Anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2013 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fall ist der Beklagte damit keine Einrichtung, die einer unbeschränkten Anzahl unterschiedlicher Arbeitnehmer offen steht.
- BAG, 14.11.2017 - 9 AS 8/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO
Auszug aus KG, 26.06.2018 - 6 W 36/18
Rn. 16 Soweit das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 23. April 2018 in weitgehender Übernahme der Ausführungen des BAG in dessen Beschluss vom 14.11.2017 (- 9 AS 8/17 -, Rz. 10 und 11) die Auffassung vertritt, dass der Begriff der Sozialeinrichtung im Sinne des ArbGG im Wesentlichen dem in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG verwendeten Begriff entspreche, daher enger zu fassen sei und entgegen der bislang von der ordentlichen Gerichtsbarkeit vertretenen Auffassung (…vgl. Senat a.a.O. und die mit dem Anlagenkonvolut eingereichten Beschlüsse des LG Koblenz, vom 13.07.2017 - 16 O 129/17 -, des LG Hamburg vom 10.05.2016 - 314 O 49/16 - sowie des LG Berlin vom 26.10.2015 - 7 O 243/15 -) voraussetze, dass deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist, weshalb der hiesige Beklagte nicht als Sozialeinrichtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG einzuordnen sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen. - KG, 22.06.2001 - 6 W 127/01
Auszug aus KG, 26.06.2018 - 6 W 36/18
Nach Auffassung des Senats (vgl. bereits Beschluss vom 22. Juni 2001 - 6 W 127/01, VersR 2003, 1194; KGR Berlin 2001, 324) sind entgegen der Ansicht des Landgerichts in dem angefochtenen Beschluss im vorliegenden Fall beide Voraussetzungen gegeben.
- BGH, 03.04.2019 - IV ZB 17/18
Rechtswegzuständigkeit für die Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf …
Rn. 6 1. Nach Auffassung des Beschwerdegerichts (KG DB 2018, 2123) ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht eröffnet. - BGH, 16.04.2019 - IV ZB 32/18
Rechtswegzuständigkeit bei einer Klage auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente …
Insoweit folge das Beschwerdegericht der Auffassung des Kammergerichts Berlin (VersR 2003, 1194 und DB 2018, 2123).Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts und des Kammergerichts Berlin (VersR 2003, 1194 und DB 2018, 2123) sind die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) ArbGG nicht erfüllt.
- OLG Karlsruhe, 28.11.2018 - 9 W 26/18
Rechtswegzuständigkeit: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Streitigkeiten …
Der Senat folgt in rechtlicher Hinsicht den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 22.06.2001 (Versicherungsrecht 2003, 1194) und vom 26.06.2018 - 6 W 36/18 -, zitiert nach Juris.Denn dann wäre die einschränkende Formulierung in § 87 Abs. 1 Ziffer 8 Betriebsverfassungsgesetz ("deren Wirkungsbereich ... beschränkt ist") für den speziellen Bereich der Mitbestimmung nicht erforderlich (ebenso KG Berlin, Beschluss vom 26.06.2018, a. a. O.; anders wohl BAG NZA 2015, 221; vgl. zu dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts jedoch die kritische Kommentierung von Matthießen, jurisPR-ArbR 9/2014 Anm. 5).
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