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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8521
OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,8521)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,8521)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,8521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 Abs 1 BGB, § 123 Abs 2 BGB, § 139 BGB, § 142 Abs 1 BGB, § 164 Abs 1 BGB
    Kaufoption nach Ende der Laufzeit eines Leasingvertrags

  • RA Kotz

    Leasingvertrag endet: Kaufoptionen und Möglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung gegen Wegnahme des Fahrzeugs; Kfz-Leasingvertrag mit Kaufoption; Besitzentziehung eines Fahrzeugs aufgrund Ablauf der Vertragslaufzeit eines Leasingvertrags; Ansprüche bei Nichteinhaltung einer Zusage über die Erwerbsmöglichkeit nach Ablauf des ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 313/86

    Haftung des Leasinggebers für vertragswidrige Erklärungen des Lieferanten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Ferner lässt sich allein aus der Stellung des Lieferanten als Verhandlungsgehilfe des Leasinggebers keine Rechtsscheinvollmacht herleiten (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1987 - VIII ZR 313/86 -, Rn. 37, juris).

    Rn. 26 Erklärt der vom Leasinggeber mit der Vorbereitung eines Leasingvertrages betraute Lieferant dem Leasingnehmer entgegen dem schriftlichen Vertragsinhalt, nach Ablauf der Vertragszeit könne die Leasingsache käuflich erworben werden, kann dies einen Schadensersatz gegen den Leasinggeber begründen (BGH, Urteil vom 4. November 1987 - VIII ZR 313/86 -, juris).

  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03

    Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Rn. 13 Zwar kommt ein Unterlassungsanspruch nicht nur bei einer wiederholten Störung in Betracht, sondern auch dann, wenn die Gefahr einer erstmaligen Beeinträchtigung besteht (BGH, Urteil vom 17. September 2004 - V ZR 230/03 - zu § 1004 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 11.01.2018 - IX ZR 295/16

    Insolvenzverfahren: Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Rn. 12 Da vertragliche oder gesetzliche Befugnisse - etwa nach § 229 BGB - der Antragsgegnerin nicht ersichtlich sind, läge in der Besitzentziehung des Fahrzeugs gegen den Willen der Antragstellerin zwar eine verbotene Eigenmacht gemäß § 858 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - IX ZR 295/16 -, Rn. 30, juris; OLG Hamm, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 30 U 93/91 -, juris;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn. L615 ff.).
  • OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Die Zurückweisung der Beschwerde ist der Antragsgegnerin trotz § 922 Abs. 3 ZPO mitzuteilen (OLG München, Beschluss vom 8. August 2019 - 29 W 940/19 -, Rn. 32 ff., juris).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Es bedarf dafür aber konkreter Anhaltspunkte, dass eine Verletzung der geschützten Rechtsposition ernsthaft und greifbar zu besorgen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - I ZR 84/90 -, Rn. 25 juris).
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04

    Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Allein aus dem Umstand, dass der Lieferant zu einer von ihm in eigenem Namen eingeräumten Kaufoption falsche Erklärungen abgibt, folgt allerdings keine Haftung des Leasinggebers, denn dabei geht es um ein eigenes Geschäft des Lieferanten, an dem der Leasinggeber nicht beteiligt ist und dessen Abschluss nicht zu den Aufgaben zählt, die der Lieferant als Repräsentant des Leasinggebers zu erledigen hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 234/04 -, Rn. 20, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Februar 2010 - I-24 U 115/09 -, Rn. 8, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2004 - 5 U 174/04).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84

    Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Dass dem Lieferanten, der den Vertragsschluss vorbereitet, Vertragsformulare überlassen sind, erweckt aus Sicht des Leasingnehmers jedenfalls im kaufmännischen Verkehr nicht den Anschein, der Lieferant sei zu bindenden, den schriftlichen Vertragstext abändernden oder von ihm abweichenden Regelungen befugt (BGH, Urteil vom 03. Juli 1985 - VIII ZR 102/84 - Rn. 15, juris).
  • OLG Koblenz, 29.07.2004 - 5 U 174/04

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Kaufoption durch Leasingnehmer und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Allein aus dem Umstand, dass der Lieferant zu einer von ihm in eigenem Namen eingeräumten Kaufoption falsche Erklärungen abgibt, folgt allerdings keine Haftung des Leasinggebers, denn dabei geht es um ein eigenes Geschäft des Lieferanten, an dem der Leasinggeber nicht beteiligt ist und dessen Abschluss nicht zu den Aufgaben zählt, die der Lieferant als Repräsentant des Leasinggebers zu erledigen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 234/04 -, Rn. 20, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Februar 2010 - I-24 U 115/09 -, Rn. 8, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2004 - 5 U 174/04).
  • OLG Hamm, 20.12.1991 - 30 U 93/91

    Unwirksame Kündigungsklausel in Kfz-Leasingvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Rn. 12 Da vertragliche oder gesetzliche Befugnisse - etwa nach § 229 BGB - der Antragsgegnerin nicht ersichtlich sind, läge in der Besitzentziehung des Fahrzeugs gegen den Willen der Antragstellerin zwar eine verbotene Eigenmacht gemäß § 858 Abs. 1 BGB (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Januar 2018 - IX ZR 295/16 -, Rn. 30, juris; OLG Hamm, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 30 U 93/91 -, juris;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn. L615 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 115/09

    Bindung des Leasinggebers an Erklärungen des Lieferanten gegenüber dem …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 6 W 6/23
    Allein aus dem Umstand, dass der Lieferant zu einer von ihm in eigenem Namen eingeräumten Kaufoption falsche Erklärungen abgibt, folgt allerdings keine Haftung des Leasinggebers, denn dabei geht es um ein eigenes Geschäft des Lieferanten, an dem der Leasinggeber nicht beteiligt ist und dessen Abschluss nicht zu den Aufgaben zählt, die der Lieferant als Repräsentant des Leasinggebers zu erledigen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 234/04 -, Rn. 20, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 2010 - I-24 U 115/09 -, Rn. 8, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2004 - 5 U 174/04).
  • LG Stuttgart, 24.06.2024 - 32 O 48/23

    Recht zum Besitz eines Leasingfahrzeugs aufgrund einer behaupteten …

    Diese Umstände führen aber nicht dazu, dass daraus eine Rechtsscheinvollmacht abgeleitet werden könnte (vgl. bereits BGH…, Urteil vom 4. November 1987 - VIII ZR 313/86, juris Rn. 37; OLG Stuttgart…, Urteil vom 12. Juni 2018 - 6 U 273/16 , aaO R. 42; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. April 2023 - 6 W 6/23 , juris Rn. 18 ).

    Allerdings ist das Begehren der Beklagten, soweit erkennbar, durchgängig ausschließlich auf ihr positives Erfüllungsinteresse gerichtet, während mit einem Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 Nr. 2, § 241 Abs. 2, § 278 BGB allein Ersatz eines Vertrauensschadens (negatives Interesse) geltend gemacht werden könnte, konkret also die Rückzahlung der geleisteten Leasingraten unter Anrechnung der gezogenen Nutzungsvorteile (vgl. hierzu zuletzt etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 5. März 2024 - 6 U 83/23 , juris; Beschluss vom 19. April 2023 - 6 W 6/23 , juris Rn. 27 ).

    Allerdings wird eine Zurechnung zum Leasingeber nicht vorgenommen, wenn der Händler Erklärungen abgibt, die nicht die Konditionen des Leasinggeschäfts betreffen, sondern allein ein eigenes Geschäft des Händlers, was für die Einräumung eines Ankaufsrechts des Händlers an den Leasingnehmer mit dem Ziel, letztlich den Verkauf des Leasingfahrzeugs vom Händler an den Leasingnehmer zu ermöglichen teilweise bejaht ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 12. Juni 2018 - 6 U 273/16 , juris Rn. 50 ; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. April 2023 - 6 W 6/23 , juris Rn. 26 mwN), teilweise aber auch verneint worden ist ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 5. März 2024 - 6 U 83/23 , juris Rn. 67 ).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11072
OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,11072)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,11072)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,11072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW

    § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO
    Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    Nachfestsetzung zum Kostenfestsetzungsbeschluss bezüglich der Berufungskosten; Nachfestsetzung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.04.2015 - V R 44/14

    Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23
    Bei der erforderlichen Vorsteueraufteilung für Leistungsbezüge, die einer steuerpflichtigen und einer nichtsteuerpflichtigen Tätigkeit dienen, kann der Unternehmer nach § 15 Abs. 4 UStG die jeweiligen Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln, sofern keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist (BFHE 250, 263 Rn.10 ff.; juris).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2009 - 8 W 82/09

    Kostenfestsetzung: (Un-)Zulässigkeit der Nachliquidation von Umsatzsteuer bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23
    In einem solchen Fall kann auch später noch Mehrwertsteuer verlangt werden, ohne dass die Rechtskraft des früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegensteht, da diese nur das umfassen kann, über das auch entschieden worden ist (OLG Hamburg, JurBüro 2010, 594; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1004; OLG Düsseldorf AGS 2006, 201).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 10 W 144/04

    Nachträgliche Geltendmachung von Umsatzsteuer nach Rechtskraft des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 6 W 6/23
    In einem solchen Fall kann auch später noch Mehrwertsteuer verlangt werden, ohne dass die Rechtskraft des früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegensteht, da diese nur das umfassen kann, über das auch entschieden worden ist (OLG Hamburg, JurBüro 2010, 594; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 1004; OLG Düsseldorf AGS 2006, 201).
  • VG Würzburg, 19.05.2025 - W 6 M 25.382

    Kostenfestsetzungsbeschluss, Umsatzsteuerfestsetzung, …

    In diesem Fall ist die zuletzt abgegebene Erklärung maßgeblich (…vgl. OLG München, B.v. 6.10.2003 - 11 W 2224/03 - juris Rn. 5; siehe auch: OLG Brandenburg, B.v. 27.4.2023 - 6 W 6/23 - juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.2023 - 6 W 6/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,49108
OLG Düsseldorf, 27.06.2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,49108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,49108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2023 - 6 W 6/23 (https://dejure.org/2023,49108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.09.2021 - VIII ZB 85/20

    Kostenfestsetzung: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts am dritten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2023 - 6 W 6/23
    Bei der Beurteilung der Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren, kommt es darauf an, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig handelnde Partei die kostenauslösende Maßnahme aus der Sicht ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH…, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 12 bei juris; Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 10 bei juris mit zahlreichen Nachweisen).

    Unter diesen Voraussetzungen kann unter Umständen auch die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts als notwendig anzuerkennen sein (BGH…, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 12 bei juris; Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 10 bei juris).

    In diesen Fällen kann die Partei Reisekosten nur insoweit beanspruchen, als sie entstanden wären, wenn sie einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks mandatiert hätte (BGH…, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 13 bei juris; Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 11 bei juris mit weiteren Nachweisen).

    Dies schließt jedoch auf den Einzelfall bezogene Erwägungen zur sachlichen Rechtfertigung der Beauftragung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht aus, etwa, wenn sich diese aus der Komplexität der jeweiligen Rechtsstreitigkeit ergibt oder weil mehrere gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten bei verschiedenen Gerichten zu führen sind und die Partei aus diesem Grund die Wahrnehmung ihrer Belange durch einen Rechtsanwalt als sachdienlich ansehen kann (BGH…, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 14 bei juris; Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 12 bei juris;… Beschluss vom 27.02.2018 - II ZB 23/16 - Rdn. 11 bei juris).

    Auch die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts ist ausnahmsweise notwendig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann (BGH…, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 14 bei juris; Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 12 bei juris mit weiteren Nachweisen).

    Aufgrund der vorzunehmenden typisierende Betrachtungsweise (siehe vorstehend unter b)) bedarf es zur Beurteilung der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten grundsätzlich nicht zusätzlich der gesonderten Feststellung, ob die mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts am dritten Ort verbundenen Mehrkosten in voller Höhe erstattungsfähig sind, wenn die Notwendigkeit der Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung festgestellt worden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 30.08.2022 - VII ZB 87/20 - Rdn. 15 f. bei juris; Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 16 ff. bei juris).

    Den Maßstab, der hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit insbesondere von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts anzulegen ist, hat der Bundesgerichtshof zuletzt in mehreren Entscheidungen (BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - juris; Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 30.08.2022 - VIII ZB 87/20 - juris) im Einzelnen dargelegt.

  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZB 33/21

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2023 - 6 W 6/23
    Bei der Beurteilung der Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren, kommt es darauf an, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig handelnde Partei die kostenauslösende Maßnahme aus der Sicht ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 12 bei juris;… Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 10 bei juris mit zahlreichen Nachweisen).

    Unter diesen Voraussetzungen kann unter Umständen auch die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts als notwendig anzuerkennen sein (BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 12 bei juris;… Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 10 bei juris).

    In diesen Fällen kann die Partei Reisekosten nur insoweit beanspruchen, als sie entstanden wären, wenn sie einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks mandatiert hätte (BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 13 bei juris;… Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 11 bei juris mit weiteren Nachweisen).

    Dies schließt jedoch auf den Einzelfall bezogene Erwägungen zur sachlichen Rechtfertigung der Beauftragung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht aus, etwa, wenn sich diese aus der Komplexität der jeweiligen Rechtsstreitigkeit ergibt oder weil mehrere gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten bei verschiedenen Gerichten zu führen sind und die Partei aus diesem Grund die Wahrnehmung ihrer Belange durch einen Rechtsanwalt als sachdienlich ansehen kann (BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 14 bei juris;… Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 12 bei juris;… Beschluss vom 27.02.2018 - II ZB 23/16 - Rdn. 11 bei juris).

    Auch die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts ist ausnahmsweise notwendig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann (BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 14 bei juris;… Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 12 bei juris mit weiteren Nachweisen).

    Einer näheren Darlegung, in welchem konkreten quantitativen Verhältnis die am Sitz der Partei geführten Prozesse zu den auswärtigen stehen, bedarf es zur Begründung der Höhe des Kostenerstattungsanspruchs gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO grundsätzlich nicht (BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 19 bei juris).

    Den Maßstab, der hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit insbesondere von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts anzulegen ist, hat der Bundesgerichtshof zuletzt in mehreren Entscheidungen (BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - juris; Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 30.08.2022 - VIII ZB 87/20 - juris) im Einzelnen dargelegt.

  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Notwendigkeit der Reisekosten eines nicht im Bezirk des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2023 - 6 W 6/23
    Dies schließt jedoch auf den Einzelfall bezogene Erwägungen zur sachlichen Rechtfertigung der Beauftragung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht aus, etwa, wenn sich diese aus der Komplexität der jeweiligen Rechtsstreitigkeit ergibt oder weil mehrere gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten bei verschiedenen Gerichten zu führen sind und die Partei aus diesem Grund die Wahrnehmung ihrer Belange durch einen Rechtsanwalt als sachdienlich ansehen kann (BGH…, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - Rdn. 14 bei juris;… Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - Rdn. 12 bei juris; Beschluss vom 27.02.2018 - II ZB 23/16 - Rdn. 11 bei juris).

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 27.02.2018 - II ZB 23/16 - Rdn. 10 bei juris).

  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2023 - 6 W 6/23
    Rn. 20 b) Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Maßnahme ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10 - Rdn. 13 bei juris).
  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Kein Mehrvertretungszuschlag im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2023 - 6 W 6/23
    Dieses ist auch von der Beklagten selbst, vertreten durch ihre Prozessbevollmächtigten ("…legen wir namens der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss (…) sofortige Beschwerde ein."), eingelegt worden und nicht etwa durch die nicht beschwerdeberechtigten Beklagtenvertreter selbst (…vgl. BeckOK ZPO/Jaspersen, 48. Edition, Stand: 01.03.2023, § 104 Rdn. 62;… Musielak/Voit/Flockenhaus, 20. Auflage 2023, § 104 Rdn. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90 - Rdn. 8 bei juris).
  • BGH, 30.08.2022 - VIII ZB 87/20

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der für die Beauftragung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2023 - 6 W 6/23
    Den Maßstab, der hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit insbesondere von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts anzulegen ist, hat der Bundesgerichtshof zuletzt in mehreren Entscheidungen (BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZB 33/21 - juris; Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20 - juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 30.08.2022 - VIII ZB 87/20 - juris) im Einzelnen dargelegt.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 10 W 145/06

    Erstattung der Reisekosten des Hausanwaltes eines gewerblichen Unternehmens mit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2023 - 6 W 6/23
    Insofern ist der hier zu entscheidende Fall auch anders gelagert als der Fall, der dem Beschluss des hiesigen 10. Zivilsenats vom 15.03.2007 (10 W 145/06) zu Grunde lag.
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