Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Erfolglose Popularklage gegen Regelungen zur Maskenpflicht in der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
- BAYERN | RECHT
4. BayIfSMV § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 8, § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BV Art. 3 Abs. 1 S. 1, Art. 98 S. 4, Art. 100, Art. 101, Art. 107; BayVfGHG Art. 55 Abs. 1 S. 1; InfSG § 28 Abs. 1, § 32
Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Popularklage gegen bayerische Regeln zu Maskenpflicht erfolglos - Popularklage gegen bayerische Regeln zu Maskenpflicht erfolglos
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Mai 2020 waren verfassungsgemäß
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (56)
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Sind wegen Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage die Möglichkeiten des Gesetzgebers begrenzt, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, genügt es, wenn er sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert (vgl. BVerfG vom 19.11.2021 BVerfGE 159, 223 Rn. 171).Dementsprechend war der Staat bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Verhinderung der dadurch verursachten Krankheit COVID-19 wegen seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit zum Handeln grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern verfassungsrechtlich auch verpflichtet (…vgl. VerfGH vom 8.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 121;… vom 30.12.2020 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 21;… vom 7.12.2021 - Vf. 60-VII-21 - juris Rn. 22;… ebenso BVerfG vom 13.5.2020 NVwZ 2020, 876 Rn. 8; BVerfGE 159, 223 Rn. 174 ff.).
Liegen der gesetzlichen Regelung prognostische Entscheidungen zugrunde, setzt die Eignung nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt; vielmehr kann die Eignung lediglich danach beurteilt werden, ob der Gesetzgeber aus seiner Sicht davon ausgehen durfte, dass die Maßnahme zur Erreichung des gesetzten Ziels geeignet, ob seine Prognose also sachgerecht und vertretbar war (vgl. BVerfGE 159, 223 Rn. 185 ff.).
Dient der Eingriff dem Schutz gewichtiger verfassungsrechtlicher Güter und ist es dem Gesetzgeber angesichts der tatsächlichen Unsicherheiten nur begrenzt möglich, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, ist die verfassungsgerichtliche Prüfung auch im Hinblick auf die Erforderlichkeit auf die Vertretbarkeit der gesetzgeberischen Prognose beschränkt (vgl. BVerfGE 159, 223 Rn. 204).
Angesichts der komplexen Sachlage der gefährlichen, nur schwer vorhersehbaren Dynamik der pandemischen Situation kam dem Normgeber vielmehr ein weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 159, 223 Rn. 205), den er durch die Anordnung der Maskenpflicht nicht überschritten hat.
Auch bei der Prüfung der Angemessenheit bestand grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers, dessen Aufgabe es ist, in einer Abwägung Reichweite und Gewicht des Eingriffs in die betroffenen Grundrechte einerseits der Bedeutung der Regelung für die Erreichung legitimer Ziele andererseits gegenüberzustellen (vgl. BVerfGE 159, 223 Rn. 216 f.).
- VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere …
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Rn. 59 Vor diesem Hintergrund steht außer Frage, dass der Verordnungsgeber von einer durch Tatsachen belegten infektionsschutzrechtlichen Gefahrenlage ausgehen durfte und musste (vgl. VerfGH vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 47).Das wäre auch dem Zweck des Gesetzes zuwidergelaufen, im Fall einer Ausbreitung übertragbarer Krankheiten ein möglichst breites Spektrum gefahrenabwehrender Reaktionsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. VerfGH vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 45 f. m. w. N.).
Rn. 63 Das RKI, dessen fachlichen Einschätzungen im Bereich des Infektionsschutzes der Bundesgesetzgeber besonderes Gewicht beimisst (VerfGH vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 96 m. w. N.), hat etwa im Epidemiologischen Bulletin 19/2020 vom 7. Mai 2020 darauf hingewiesen, dass der H3.weg von SARS-CoV-2, dem Erreger von COVID-19, feine Tröpfchen aus der Atemluft sind und dass ein hoher Anteil von Übertragungen unbemerkt erfolgt, und zwar bereits vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen.
Rn. 65 Der Verfassungsgerichtshof hat bereits zur früheren, bis 27. März 2020 geltenden Fassung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG (i. d. F. des Gesetzes vom 10.2.2020 BGBl I S. 148) entschieden, dass diese - gemessen am Rechtsstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung - als eine den bundesverfassungsrechtlichen Anforderungen insbesondere des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips genügende Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung einer (flächendeckenden und an die Allgemeinheit gerichteten) Ausgangsbeschränkung zur Verhinderung der Verbreitung der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Krankheit COVID-19 angesehen werden durfte (VerfGH vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 51 f.).
Gemessen daran ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber auf der Grundlage der beim RKI zusammengeführten Erkenntnisse über labordiagnostisch bestätigte COVID-19-Fälle zu dem Zeitpunkt, als er im Frühjahr 2020 die angegriffenen Vorschriften erlassen hat, vom Vorliegen einer Gefahr für Gesundheit und Leben der Bevölkerung ausging (VerfGH vom 9.2.2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 73).
- BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21
Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Denn die Popularklage nach Art. 98 Satz 4 BV, die an die Antragsberechtigung geringe Anforderungen stellt (Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG: "jedermann") und die an keine Frist gebunden ist, dient nicht in erster Linie dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte des Einzelnen, der unter Umständen auch bei überholten Grundrechtseingriffen nachträglichen - subjektiven - gerichtlichen Rechtsschutz in einem Hauptsacheverfahren beanspruchen kann (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/85 ff.; BVerwG vom 22.11.2022 NVwZ 2023, 1000 Rn. 12 ff. zur nachträglichen gerichtlichen Klärung in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO).§ 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG a. F. begrenzten ihrem Wortlaut nach weder den räumlichen Geltungsbereich von Schutzmaßnahmen auf Teile eines Landes noch den Adressatenkreis auf bestimmte Personen (vgl. BVerwG NVwZ 2023, 1000 Rn. 21 ff.;… a. A. LVerfG Sachsen-Anhalt vom 26.3.2021 - LVG 25/20 - juris Rn. 63 unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt).
Sie genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine Ermächtigung durch den parlamentarischen Gesetzgeber für die zur Prüfung stehende, vom 11. bis 29. Mai 2020 geltende Maskenpflicht (…zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ThürVerfGH vom 1.3.2021 - 18/20 - juris Rn. 377 ff. = VerfGHE TH 11, 223;… vom 19.5.2021 - 110/20 - juris Rn. 27 ff. = LVerfGE 32, 525; BVerwG NVwZ 2023, 1000 Rn. 34 ff.).
- VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08
Verfassungsmäßigkeit des Gesundheitsschutzgesetzes
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Denn es kann schon im Ansatz nicht nachvollzogen werden, inwiefern die zur Verhinderung der Verbreitung einer ansteckenden Krankheit angeordnete Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an bestimmten Orten eine schwerwiegende, an den Kern der menschlichen Persönlichkeit greifende Beeinträchtigung darstellen soll (vgl. VerfGH vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/110).Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zählt zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern, die Grundrechtsbeschränkungen rechtfertigen können (VerfGHE 63, 83/97).
Der Verfassungsgerichtshof kann fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers nur daraufhin überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; er kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (ständige Rechtsprechung; VerfGHE 63, 83/98 m. w. N.).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Art. 28 Abs. 1 GG will dasjenige Maß an struktureller Homogenität zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten gewährleisten, das für das Funktionieren eines Bundesstaats unerlässlich ist; er will aber nicht für Uniformität sorgen (BVerfG vom 22.2.1994 BVerfGE 90, 60/84).Rn. 51 Zu den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaats, die gemäß Art. 28 Abs. 1 GG auch von den Ländern beachtet werden müssen, zählt allerdings, dass belastende Staatsakte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen und dass dabei die wesentlichen Entscheidungen vom Parlament selbst zu treffen sind (BVerfGE 90, 60/85).
- BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00
Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Die Verfassungsbereiche und ebenso die Verfassungsgerichtsbarkeiten des Bundes und der Länder stehen grundsätzlich nebeneinander (dazu und zu den Ausnahmen: BVerfG vom 7.5.2001 BVerfGE 103, 332/350 ff.).Das Bundesverfassungsgericht hat - in seiner damaligen Funktion als Landesverfassungsgericht für das Land Schleswig-Holstein - deshalb ausdrücklich hervorgehoben, dass etwa die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, aber auch die grundgesetzlichen Regeln zur Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen in Art. 70 ff. GG nicht kraft Bundesverfassungsrechts in die Landesverfassungen hineinwirken und demnach auch keinen Kontrollmaßstab für die Landesverfassungsgerichte bilden, es sei denn, die jeweilige Landesverfassung sieht eine solche Öffnung vor (BVerfGE 103, 332/347 f. und 356 ff.).
- VerfGH Bayern, 08.05.2020 - 34-VII-20
Popularklage gegen die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Dementsprechend war der Staat bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Verhinderung der dadurch verursachten Krankheit COVID-19 wegen seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit zum Handeln grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern verfassungsrechtlich auch verpflichtet (vgl. VerfGH vom 8.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 121;… vom 30.12.2020 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 21;… vom 7.12.2021 - Vf. 60-VII-21 - juris Rn. 22;… ebenso BVerfG vom 13.5.2020 NVwZ 2020, 876 Rn. 8;… BVerfGE 159, 223 Rn. 174 ff.).Eine gesonderte Entscheidung noch während der Geltungsdauer war entbehrlich, weil der Verfassungsgerichtshof bereits in einem Parallelverfahren über einen vergleichbaren Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entschieden hatte (VerfGH vom 15.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris).
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Dem Gesetzgeber steht ein weiter Beurteilungsspielraum bei der Beurteilung der Zwecktauglichkeit eines Gesetzes zu (vgl. VerfGH vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/122; vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702 Rn. 101; BVerfG vom 10.4.1997 BVerfGE 96, 10/23; vom 5.2.2002 BVerfGE 105, 17/36).Rn. 92 c) Das durch Art. 101 BV gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit (VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 132 m. w. N.) wurde ebenfalls nicht verletzt.
- VerfGH Bayern, 28.06.1988 - 12-VII-85
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Der Verfassungsgerichtshof hat daher eine auf einer bundesrechtlichen Ermächtigung beruhende Vorschrift des Landesrechts am Maßstab des Rechtsstaatsgebots der Bayerischen Verfassung (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) nicht umfassend daraufhin zu überprüfen, ob der bayerische Normgeber die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der bundesgesetzlichen Ermächtigung zutreffend ermittelt und beurteilt oder ob er andere bundesrechtliche Vorschriften in ihrer Bedeutung für den Inhalt seiner Regelung richtig eingeschätzt hat (ständige Rechtsprechung seit VerfGH vom 28.6.1988 VerfGHE 41, 59/64 f. und vom 13.7.1988 VerfGHE 41, 69/73 f.;… vgl. BayVBl 2022, 475 Rn. 60; zur "strengeren" Prüfungsintensität bei einer auf landesgesetzlicher Ermächtigung beruhenden Vorschrift etwa VerfGH vom 12.5.2004 VerfGHE 57, 48/52 f.; vom 27.6.2011 VerfGHE 64, 96/104;… vom 19.2.2018 VerfGHE 71, 28 Rn. 38 ff.).Daher ist es nach der Bayerischen Verfassung nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, im Rahmen eines Popularklageverfahrens nach Art. 98 Satz 4 BV bei der Prüfung einer von einer bundesgesetzlichen Ermächtigung abgeleiteten landesrechtlichen Rechtsvorschrift am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 BV gleichsam ein einfachrechtliches Normenkontrollverfahren im Sinn des § 47 VwGO durchzuführen (VerfGHE 41, 59/65).
- VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18
Polizeilicher Präventivgewahrsam
Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein solches Interesse insbesondere dann bestehen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (…vgl. VerfGH vom 30.8.2017 VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… vom 20.8.2019 BayVBl 2020, 306 Rn. 18;… vom 7.12.2021 BayVBl 2022, 152 Rn. 41; vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51).Hinzukommen muss vielmehr, dass die Grundrechte als Institution betroffen sind, etwa weil es um eine Vielzahl von Fällen und nicht nur um einzelne Verfahren geht, in denen die Betroffenen auf Individualrechtsschutz zu verweisen sind (vgl. VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 58).
- VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche …
- VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 4-VII-19
Unzulässige Popularklage für ein inklusives Wahlrecht
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
- BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21
Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80
Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldbewehrung der Schutzhelmpflicht für …
- BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97
Verwaltungsgemeinschaften
- BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
Achte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungswidrig, Verordnungsermächtigung
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 1 S 1314/20
Corona-Epidemie; Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen …
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20
Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und …
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
- VerfGH Bayern, 30.12.2020 - 96-VII-20
Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen …
- OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 13 MN 119/20
Corona; Folgenabwägung; Infektionsschutzrecht; Maske; Mund-Nasen-Bedeckung; …
- VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des …
- VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05
Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht
- VGH Bayern, 05.05.2020 - 20 NE 20.926
Corona - Keine Außervollzugsetzung der Maskenpflicht
- VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.1999
Infektionsschutz: Maskenpflicht im Schulunterricht
- VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13
Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung
- VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 60-VII-21
Popularklage gegen die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung …
- VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2020 - 2 KM 384/20
Coronaverordnung: Eilantrag gegen Maskenpflicht abgelehnt
- VerfGH Bayern, 22.05.2014 - 53-IVa-13
Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung
- VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
- VerfGH Bayern, 17.05.2006 - 2-VII-05
Einführung des achtjährigen Gymnasiums
- VerfGH Bayern, 21.05.2014 - 7-VII-13
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen der Grundschulordnung
- OVG Bremen, 12.05.2020 - 1 B 140/20
Keine Außervollzugsetzung der sog. Maskenpflicht - Maskenpflicht; …
- OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 13 MN 238/20
Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag
- OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2020 - 3 MR 14/20
Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Mund-Nasen-Bedeckungs-VO ohne …
- VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 21-VII-21
Erfolgloser Eilantrag gegen die Zwölfte Bayerische …
- VerfGH Bayern, 26.02.2021 - 16-VII-19
§ 14 Abs. 1 ZAPO/RPfl verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- VGH Bayern, 15.05.2020 - 20 NE 20.1102
Erfolgloser Eilantrag gegen den Vollzug der Maskenpflicht nach der Vierten …
- VGH Bayern, 07.07.2020 - 20 NE 20.1477
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich der …
- VerfGH Bayern, 23.07.1996 - 14-VII-95
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77
Zwangsweiser Haarschnitt
- VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10
Rauchverbot in Shisha-Cafés
- VerfGH Bayern, 25.01.2006 - 14-VII-02
Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz
- VerfGH Bayern, 10.06.2021 - 25-VII-21
Einsetzung des Ferienausschusses als "Notparlament"
- VerfGH Bayern, 12.05.2004 - 7-VII-02
Mindestabstandsflächenregelung in München
- VerfGH Bayern, 17.07.2020 - 23-VII-19
Unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan
- VerfGH Bayern, 20.08.2019 - 2-VII-18
Unzulässige Popularklage gegen außer Kraft getretene Regelungen zur …
- VerfGH Bayern, 13.07.1988 - 4-VII-86
- VerfGH Bayern, 13.03.2025 - 5-VIII-18
Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Verfassungsrechtliche Anforderungen, …
Anderes ist ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.12.1997 VerfGHE 50, 268/270; vom 6.12.2010 BayVBl 2011, 238;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51; vom 27.9.2023 BayVBl 2024, 78 Rn. 36, jeweils m. w. N.).Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein solches Interesse insbesondere dann bestehen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (…vgl. VerfGH vom 30.8.2017 VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… vom 20.8.2019 VerfGHE 72, 157 Rn. 18;… vom 7.12.2021 BayVBl 2022, 152 Rn. 41;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51; BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.).
Die Popularklage ist ein objektives Verfahren, das nicht in erster Linie dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte des Einzelnen dient (…vgl. VerfGH BayVBl 2022, 152 Rn. 42 m. w. N.;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 54 und 58; BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.).
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Grundrechte als Institution betroffen sind, etwa weil es um eine Vielzahl von Fällen und nicht nur um einzelne Verfahren geht, in denen die Betroffenen auf Individualrechtsschutz zu verweisen sind (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.;… vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28).
Wie bei der Popularklage (…vgl. VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… VerfGH vom 20.8.2019 BayVBl 2020, 306 Rn. 18;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51; BayVBl 2024, 78 Rn. 36) ist auch im Rahmen der Meinungsverschiedenheit nach Art. 75 Abs. 3 BV für eine Entscheidung über außer Kraft getretenes Recht ein öffentliches Interesse notwendig.
Selbst wenn - was ebenfalls weder hinreichend dargelegt noch ersichtlich ist - zu Art. 11 Abs. 3 PAG 2017 noch einzelne behördliche oder gerichtliche Verfahren anhängig wären, für die es auf die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ankäme, ließe dies allein die Fortführung der Meinungsverschiedenheit nicht im öffentlichen Interesse als geboten erscheinen (…vgl. zur Popularklage VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 54 und 58; BayVBl 2024, 78 Rn. 36 sowie die weiteren Nachweise oben unter IV.2.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 - 1 S 278/23
Corona-Krise; Anordnung von Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen sowie zum …
v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 65; ThürVerfGH, Urt. v. 28.02.2024 - 110/20 - juris Rn. 436 ff.; ebenso, lediglich abweichend zum Ende des Beobachtungszeitraums des Gesetzgebers: Senat, Urt. v. 02.06.2022 - 1 S 926/20 - juris Rn. 139 ff., 170 ff. ["30.09.2020 als Enddatum", "Herbst 2020"]).v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 70; ebenso zum Kriterium der Entsprechung zur Schmerzzufügung: di Fabio, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 Rn. 60 [Stand: August 2023]; Kunig/Kämmerer, in: von Münch/Kunig, GG, 7. Aufl., Art. 2 Rn. 118; Rixen, in: Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 2 Rn. 155).
Rn. 338 (1) Bei der durch das SARS-CoV-2-Virus - zum hier zu beurteilenden Zeitraum in der sog. "Basisvariante" - verursachten Krankheit COVID-19 handelt es sich um eine übertragbare Krankheit i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 58;… ThürVerfGH, Urt. v. 28.02.2024 - 110/20 - juris Rn. 482).
Zudem hat der Verordnungsgeber näher bestimmt, dass sich die Unzumutbarkeit aus medizinischen Gründen oder sonstigen zwingenden Gründen ergeben kann (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 67 ff.).
Er durfte sich insoweit auf die fachliche Einschätzung des RKI stützen (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 60 ff.).
Zudem machte es die Maskenpflicht möglich, bestimmte Öffnungsschritte vorzunehmen, die mit diesen Lockerungen verbundenen Infektionsrisiken abzumildern und somit anderweitige erhebliche Grundrechtsbeschränkungen ganz oder teilweise wieder aufzuheben (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 88 ff.).
- VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20
Nichtigkeit einzelner Vorschriften der Thüringer …
Zudem besteht ein schützenswertes Interesse an der gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verordnung fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (st. Rspr., vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [85ff.] = juris Rn. 27 ff. m. w. N.;… Kammerbeschluss vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 676/20 -, juris Rn. 30 f.; BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, NVwZ 2023, 1000 Rn. 13 m. w. N.;… Urteil vom 16. Mai 2023 - 3 CN 6.22 -, Rn. 14; einschränkend BayVerfGH, Entscheidung vom 27. September 2023 - Vf. 62-VII-20 -, juris Rn. 36 f.).Es kommt daher insoweit nicht darauf an, ob sie - etwa im Rahmen nicht abgeschlossener Ordnungswidrigkeitsverfahren - noch rechtliche Wirkungen entfalten können (so im Kontext eines Popularklageverfahrens BayVerfGH, Entscheidung vom 27. September 2023 - Vf. 62-VII-20 -, juris Rn. 36).
Rn. 433 Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hält an dieser Rechtsprechung auch mit Blick auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 27. September 2023 (Az. Vf. 62-VII-20) fest.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist der Auffassung, weder das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG noch andere Vorschriften des Grundgesetzes enthielten eine zwingende, in die Landesverfassung hineinwirkende (oder hineinzulesende) Vorgabe für den landesverfassungsgerichtlichen Kontrollmaßstab bei der - unmittelbaren oder mittelbaren - Prüfung, ob abgeleitetes Landesrecht mit der bundesrechtlichen Ermächtigung vereinbar ist (BayVerfGH, Entscheidung vom 27. September 2023 - Vf. 62-VII-20 -, juris Rn. 45 ff.).
- VerfGH Bayern, 20.08.2025 - 60-VII-21
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Bayerischer …
Denn der bayerische Normgeber, der aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig wird, setzt Landesrecht und bleibt in den Bereichen, in denen das Bundesrecht ihm Entscheidungsfreiheit belässt, an die Bayerische Verfassung gebunden (vgl. VerfGH vom 27.9.2023 BayVBl 2024, 78 Rn. 34 zur 4. BayIfSMV).Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein solches Interesse insbesondere dann bestehen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (…vgl. VerfGH vom 30.8.2017 VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… vom 20.8.2019 VerfGHE 72, 157 Rn. 18;… vom 7.12.2021 VerfGHE 74, 265 Rn. 41;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51; BayVBl 2024, 78 Rn. 36, jeweils m. w. N.;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 98 Satz 4 Rn. 14;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 98 Rn. 23).
Ein objektives Interesse wird hingegen nicht allein dadurch begründet, dass die außer Kraft getretenen Vorschriften schwerwiegende Grundrechtseingriffe bewirkt haben oder ihre Geltungsdauer zu kurz war, um ein Popularklageverfahren in der Hauptsache durchzuführen (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 36;… vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28;… vom 28.1.2025 - Vf. 2-VII-19 - juris Rn. 9).
Die verfassungsgerichtliche Popularklage ist vielmehr - anders als die Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV zum Schutz der eigenen Grundrechte - ein objektives Verfahren (…vgl. VerfGHE 74, 265 Rn. 42;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 54 und 58; BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 98 Rn. 8).
Rn. 13 Insbesondere können die in Streit stehenden Vorschriften - anders als bei der mit Entscheidung vom 27. September 2023 inhaltlich geprüften allgemeinen Maskenpflicht nach §§ 8 und 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 4. BayIfSMV (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37) - keine Rechtswirkungen mehr für eine Vielzahl noch nicht rechtskräftig abgeschlossener Ordnungswidrigkeitenverfahren entfalten.
Dass die angegriffenen Vorschriften möglicherweise den Gegenstand einer noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen fachgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. Art. 4 Satz 1 AGVwGO bilden, begründet bereits wegen der unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe kein objektives Interesse an einer Entscheidung im Popularklageverfahren nach Art. 98 Satz 4 BV, Art. 55 VfGHG (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37).
Das gilt umso mehr, als die beanstandeten Corona-Schutzmaßnahmen auf einer bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage beruhten und deshalb nur einer eingeschränkten Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen (vgl. näher VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 45 ff., 69).
Die Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof beschränkt sich daher im Wesentlichen darauf, ob der Verordnungsgeber die ihm durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes eröffneten Spielräume überschritten oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung ausgefüllt hat und darauf, ob eine Verletzung des in Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV verankerten Rechtsstaatsprinzips vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 45 ff., 69 m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 27.08.2025 - 34-VII-20
Feststellungsinteresse, Popularklageverfahren, Infektionsschutzgesetz, …
Denn der bayerische Normgeber, der aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig wird, setzt Landesrecht und bleibt in den Bereichen, in denen das Bundesrecht ihm Entscheidungsfreiheit belässt, an die Bayerische Verfassung gebunden (vgl. VerfGH vom 27.9.2023 BayVBl 2024, 78 Rn. 34 zur 4. BayIfSMV).Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein solches Interesse insbesondere dann bestehen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (…vgl. VerfGH vom 30.8.2017 VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… vom 20.8.2019 VerfGHE 72, 157 Rn. 18;… vom 7.12.2021 VerfGHE 74, 265 Rn. 41;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51; BayVBl 2024, 78 Rn. 36, jeweils m. w. N.;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 98 Satz 4 Rn. 14;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 98 Rn. 23).
Ein objektives Interesse wird hingegen nicht allein dadurch begründet, dass die außer Kraft getretenen Vorschriften schwerwiegende Grundrechtseingriffe bewirkt haben oder ihre Geltungsdauer zu kurz war, um ein Popularklageverfahren in der Hauptsache durchzuführen (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 36;… vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28;… vom 28.1.2025 - Vf. 2-VII-19 - juris Rn. 9).
Die verfassungsgerichtliche Popularklage ist vielmehr - anders als die Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV zum Schutz der eigenen Grundrechte - ein objektives Verfahren (…vgl. VerfGHE 74, 265 Rn. 42;… VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 54 und 58; BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 98 Rn. 8).
Rn. 21 Insbesondere können die beanstandeten Rechtsvorschriften - anders als noch bei der mit Entscheidung vom 27. September 2023 inhaltlich geprüften allgemeinen Maskenpflicht nach §§ 8 und 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 4. BayIfSMV (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37) - keine Rechtswirkungen mehr für eine Vielzahl noch nicht rechtskräftig abgeschlossener Ordnungswidrigkeitenverfahren entfalten.
Dass die angegriffenen Vorschriften möglicherweise den Gegenstand einer noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen fachgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. Art. 4 Satz 1 AGVwGO bilden, begründet bereits wegen der unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe kein objektives Interesse an einer Entscheidung im Popularklageverfahren nach Art. 98 Satz 4 BV, Art. 55 VfGHG (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37).
Das gilt umso mehr, als die beanstandeten Corona-Schutzmaßnahmen auf einer bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage beruhten und deshalb von vornherein nur einer eingeschränkten Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen (vgl. VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 45 ff., 69).
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 - 1 S 930/23
Corona-Krise; Anordnung von Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen …
v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 65; ThürVerfGH, Urt. v. 28.02.2024 - 110/20 - juris Rn. 436 ff.; ebenso, lediglich abweichend zum Ende des Beobachtungszeitraums des Gesetzgebers: Senat, Urt. v. 02.06.2022 - 1 S 926/20 - juris Rn. 139 ff., 170 ff. ["30.09.2020 als Enddatum", "Herbst 2020"]).v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 70; ebenso zum Kriterium der Entsprechung zur Schmerzzufügung: di Fabio, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 Rn. 60 [Stand: August 2023]; Kunig/Kämmerer, in: von Münch/Kunig, GG, 7. Aufl., Art. 2 Rn. 118; Rixen, in: Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 2 Rn. 155).
Rn. 157 (1) Bei der durch das SARS-CoV-2-Virus - zum hier zu beurteilenden Zeitraum in der sog. "Basisvariante" - verursachten Krankheit COVID-19 handelt es sich um eine übertragbare Krankheit i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 58;… ThürVerfGH, Urt. v. 28.02.2024 - 110/20 - juris Rn. 482).
Zudem hat der Verordnungsgeber näher bestimmt, dass sich die Unzumutbarkeit aus medizinischen Gründen oder sonstigen zwingenden Gründen ergeben kann (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 67 ff.).
Er durfte sich insoweit auf die fachliche Einschätzung des RKI stützen (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 60 ff.).
Zudem machte es die Maskenpflicht möglich, bestimmte Öffnungsschritte vorzunehmen, die mit diesen Lockerungen verbundenen Infektionsrisiken abzumildern und somit anderweitige erhebliche Grundrechtsbeschränkungen ganz oder teilweise wieder aufzuheben (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 88 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 - 1 S 932/23
Corona-Krise; Anordnung von Kontaktbeschränkungen sowie zum Tragen einer …
v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 65; ThürVerfGH, Urt. v. 28.02.2024 - 110/20 - juris Rn. 436 ff.; ebenso, lediglich abweichend zum Ende des Beobachtungszeitraums des Gesetzgebers: Senat, Urt. v. 02.06.2022 - 1 S 926/20 - juris Rn. 139 ff., 170 ff. ["30.09.2020 als Enddatum", "Herbst 2020"]).v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 70; ebenso zum Kriterium der Entsprechung zur Schmerzzufügung: di Fabio, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 Rn. 60 [Stand: August 2023]; Kunig/Kämmerer, in: von Münch/Kunig, GG, 7. Aufl., Art. 2 Rn. 118; Rixen, in: Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 2 Rn. 155).
Rn. 109 (1) Bei der durch das SARS-CoV-2-Virus - zum hier zu beurteilenden Zeitraum in der sog. "Basisvariante" - verursachten Krankheit COVID-19 handelt es sich um eine übertragbare Krankheit i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 58;… ThürVerfGH, Urt. v. 28.02.2024 - 110/20 - juris Rn. 482).
Zudem hat der Verordnungsgeber näher bestimmt, dass sich die Unzumutbarkeit aus medizinischen Gründen oder sonstigen zwingenden Gründen ergeben kann (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 67 ff.).
Er durfte sich insoweit auf die fachliche Einschätzung des RKI stützen (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 60 ff.).
Zudem machte es die Maskenpflicht möglich, bestimmte Öffnungsschritte vorzunehmen, die mit diesen Lockerungen verbundenen Infektionsrisiken abzumildern und somit anderweitige erhebliche Grundrechtsbeschränkungen ganz oder teilweise wieder aufzuheben (ebenso BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.2023 - Vf. 62-VII-20 - juris Rn. 88 ff.).
- VerfGH Bayern, 28.10.2025 - 65-VII-21
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Bayerischer …
Denn der bayerische Normgeber, der aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig wird, setzt Landesrecht und bleibt in den Bereichen, in denen das Bundesrecht ihm Entscheidungsfreiheit belässt, an die Bayerische Verfassung gebunden (vgl. VerfGH vom 27.9.2023 BayVBl 2024, 78 Rn. 34 zur 4. BayIfSMV).Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein solches Interesse insbesondere dann bestehen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (…vgl. VerfGH vom 30.8.2017 VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… vom 20.8.2019 VerfGHE 72, 157 Rn. 18;… vom 7.12.2021 VerfGHE 74, 265 Rn. 41;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51; BayVBl 2024, 78 Rn. 36, jeweils m. w. N.;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 98 Satz 4 Rn. 14;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 98 Rn. 23).
Ein objektives Interesse wird hingegen nicht allein dadurch begründet, dass die außer Kraft getretenen Vorschriften schwerwiegende Grundrechtseingriffe bewirkt haben oder ihre Geltungsdauer zu kurz war, um ein Popularklageverfahren in der Hauptsache durchzuführen (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 36;… vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28;… vom 28.1.2025 - Vf. 2-VII-19 - juris Rn. 9).
Die verfassungsgerichtliche Popularklage ist vielmehr - anders als die Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV zum Schutz der eigenen Grundrechte - ein objektives Verfahren (…vgl. VerfGHE 74, 265 Rn. 42;… VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 54 und 58; BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 98 Rn. 8).
Rn. 15 Insbesondere können die in Streit stehenden Vorschriften - anders als noch bei der mit Entscheidung vom 27. September 2023 inhaltlich geprüften allgemeinen Maskenpflicht nach §§ 8 und 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 4. BayIfSMV (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37) - keine Rechtswirkungen mehr für eine Vielzahl noch nicht rechtskräftig abgeschlossener Ordnungswidrigkeitenverfahren entfalten.
Dass die angegriffenen Vorschriften möglicherweise den Gegenstand einer noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen fachgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. Art. 4 Satz 1 AGVwGO bilden, begründet bereits wegen der unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe kein objektives Interesse an einer Entscheidung im Popularklageverfahren nach Art. 98 Satz 4 BV, Art. 55 VfGHG (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37).
Das gilt umso mehr, als die beanstandeten Corona-Schutzmaßnahmen auf einer bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage beruhten und deshalb von vornherein nur einer eingeschränkten Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen (vgl. näher VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 45 ff., 69).
- VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 12-VII-20
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Bayerischer …
Denn der bayerische Normgeber, der aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig wird, setzt Landesrecht und bleibt in den Bereichen, in denen das Bundesrecht ihm Entscheidungsfreiheit belässt, an die Bayerische Verfassung gebunden (vgl. VerfGH vom 27.9.2023 BayVBl 2024, 78 Rn. 34 zur 4. BayIfSMV).Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein solches Interesse insbesondere dann bestehen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (…vgl. VerfGH vom 30.8.2017 VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… vom 20.8.2019 VerfGHE 72, 157 Rn. 18;… vom 7.12.2021 VerfGHE 74, 265 Rn. 41;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51; BayVBl 2024, 78 Rn. 36, jeweils m. w. N.;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 98 Satz 4 Rn. 14;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 98 Rn. 23).
Ein objektives Interesse wird hingegen nicht allein dadurch begründet, dass die außer Kraft getretenen Vorschriften schwerwiegende Grundrechtseingriffe bewirkt haben oder ihre Geltungsdauer zu kurz war, um ein Popularklageverfahren in der Hauptsache durchzuführen (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 36;… vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28;… vom 28.1.2025 - Vf. 2-VII-19 - juris Rn. 9).
Die verfassungsgerichtliche Popularklage ist vielmehr - anders als die Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV zum Schutz der eigenen Grundrechte - ein objektives Verfahren (…vgl. VerfGHE 74, 265 Rn. 42;… VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 54 und 58; BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 98 Rn. 8).
Anders als bei der mit Entscheidung vom 27. September 2023 inhaltlich geprüften allgemeinen Maskenpflicht nach §§ 8 und 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 4. BayIfSMV (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37) können die hier beanstandeten Vorschriften insbesondere keine Rechtswirkungen mehr für eine Vielzahl noch nicht rechtskräftig abgeschlossener Ordnungswidrigkeitenverfahren entfalten.
Dass die angegriffenen Vorschriften möglicherweise den Gegenstand einer noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen fachgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. Art. 4 Satz 1 AGVwGO bilden, begründet bereits wegen der unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe kein objektives Interesse an einer Entscheidung im Popularklageverfahren nach Art. 98 Satz 4 BV, Art. 55 VfGHG (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37).
Das gilt umso mehr, als die beanstandeten Corona-Schutzmaßnahmen auf einer bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage beruhten und deshalb von vornherein nur einer eingeschränkten Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen (vgl. VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 45 ff., 69).
- VerfGH Bayern, 07.10.2025 - 96-VII-20
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Bayerischer …
Denn der bayerische Normgeber, der aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig wird, setzt Landesrecht und bleibt in den Bereichen, in denen das Bundesrecht ihm Entscheidungsfreiheit belässt, an die Bayerische Verfassung gebunden (vgl. VerfGH vom 27.9.2023 BayVBl 2024, 78 Rn. 34 zur 4. BayIfSMV).Rn. 14 2. Die verfassungsgerichtliche Popularklage, die an die Antragsberechtigung geringe Anforderungen stellt (Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG: "jedermann") und keiner Fristbindung unterliegt, ist - anders als die auf subjektiven Rechtsschutz gerichtete Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV - ein objektives Verfahren (…vgl. VerfGH vom 7.12.2021 VerfGHE 74, 265 Rn. 42;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 54 und 58; BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 98 Rn. 8).
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie noch rechtliche Wirkungen entfalten, etwa weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant sind (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 30.8.2017 VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… vom 20.8.2019 VerfGHE 72, 157 Rn. 18;… VerfGHE 74, 265 Rn. 41;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51; BayVBl 2024, 78 Rn. 36, jeweils m. w. N.;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 98 Satz 4 Rn. 14;… Wolff, a. a. O., Art. 98 Rn. 23).
Ein objektives Interesse wird hingegen nicht allein dadurch begründet, dass die außer Kraft getretenen Vorschriften schwerwiegende Grundrechtseingriffe bewirkt haben oder ihre Geltungsdauer zu kurz war, um ein Popularklageverfahren in der Hauptsache durchzuführen (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 36;… vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28;… vom 28.1.2025 - Vf. 2-VII-19 - juris Rn. 9).
BayIfSMV (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37) ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass zu den im Lauf der Jahre 2020 und 2021 außer Kraft getretenen Vorschriften weiterhin eine Vielzahl behördlicher oder gerichtlicher Verfahren anhängig wäre, für die es auf die Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Regelungen ankäme.
Das gilt umso mehr, als die beanstandeten Corona-Schutzmaßnahmen auf einer bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage beruhten und deshalb von vornherein nur einer eingeschränkten Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen (vgl. VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 45 ff., 69).
- VerfGH Bayern, 20.08.2025 - 42-VII-20
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Verfassungsgerichtliche Kontrolle, …
- VerfGH Bayern, 07.10.2025 - 26-VII-20
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Bayerischer …
- VerfGH Bayern, 10.07.2025 - 90-VII-20
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Änderungsverordnung, Bayerischer …
- VerfGH Bayern, 01.07.2025 - 19-VII-20
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Anhängiges Bußgeldverfahren, …
- VerfGH Bayern, 21.10.2025 - 55-VII-21
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Bayerischer …
- VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Betriebsuntersagung, Bayerischer …
- VerfGH Bayern, 01.07.2025 - 23-VII-21
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Verfassungsgerichtshofgesetze, …
- VerfGH Thüringen, 26.06.2024 - VerfGH 4/22
Nichtigkeit der Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen in § 28 und § 33 Abs 3 Nr 27 …
- VerfGH Bayern, 31.07.2025 - 24-VII-21
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Außerkrafttreten, …
- VerfGH Bayern, 26.10.2023 - 6-VII-22
Erfolglose Popularklage gegen Rauchmelderpflicht
- VerfGH Sachsen, 15.08.2024 - 197-II-20
Erfolgloser Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die …
- VerfGH Bayern, 18.12.2024 - 15-VII-17
Popularklageverfahren, Freiheitsentziehung, Drohende Gefahr, …
- VerfGH Bayern, 05.02.2025 - 7-VII-23
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Immissionsschutzrechtliches …
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2025 - 1 S 1186/23
Corona-Krise; Mindestabstand und Alltagsmaskenpflicht in Baden-Württemberg 2020
- VerfGH Bayern, 31.01.2024 - 14-VII-22
Überprüfung einer auf bundesrechtlicher Ermächtigungsgrundlage beruhenden …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2024 - 1 K 386/20
Die Pflicht zum Tragen einer Maske in Verkaufsstellen des Einzelhandels während …
- VGH Bayern, 17.12.2024 - 20 N 20.2027
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nach 6. …
- VerfGH Bayern, 28.01.2025 - 2-VII-19
Ortsgestaltungssatzung, Popularklageverfahren, Bayerischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 13 D 37/21
Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Regeln zur …
- VGH Bayern, 27.08.2025 - 8 N 22.41
Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zur Schaffung von Ruhezonen …
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