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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,62113
LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21 (https://dejure.org/2021,62113)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2021 - 7 Sa 26/21 (https://dejure.org/2021,62113)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 (https://dejure.org/2021,62113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 275 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 283 BGB
    Aktienorientierte Vergütungsbestandteile (Phantom Shares) - Gleichbehandlungsgrundsatz - Nullzuteilung und Darlegungslast - Unmöglichkeit der Zuteilung nach Ablauf des Performance-Zeitraum - Sekundäranspruch

  • IWW

    § 306 Abs. 2 BGB, § ... 5 Abs. 3 BetrVG, § 275 Abs. 1 BGB, Anlage 2 zur GBV, §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 249 ff. BGB, § 202 Abs. 1 BGB, § 134 BGB, § 309 Nr. 7 BGB, §§ 276 bis 278 BGB, § 276 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, §§ 611a, 613 BGB, § 242 BGB, Art. 1, Art. 2 GG, § 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Aktienorientierte Vergütungsbestandteile (Phantom Shares); Gleichbehandlungsgrundsatz; Nullzuteilung und Darlegungslast; Unmöglichkeit der Zuteilung nach Ablauf des Performance-Zeitraum; Sekundäranspruch

  • rechtsportal.de

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Aktienorientierte Vergütungsbestandteile (Phantom Shares); Gleichbehandlungsgrundsatz; Nullzuteilung und Darlegungslast; Unmöglichkeit der Zuteilung nach Ablauf des Performance-Zeitraum; Sekundäranspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Geltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes für freiwillig aktienorientierte Vergütungsbestandteile (sog. Phantom Shares); Sachliche Gründe für Ausschluss von Mitarbeitern an Phantom Shares; Anspruch auf Gleichstellung bei Verletzung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21
    Rn. 5 Er rügt auf der Grundlage seines Begründungsschriftsatzes vom 14.07.2021, der Gegenstand der Berufungsverhandlung war und auf den Bezug genommen und verwiesen wird, näher bestimmt fehlerhafte Rechtsanwendung des Arbeitsgerichts insbesondere insoweit, als in Bezug auf die "Phantom Shares" für 2015 und 2016 die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist im Lichte der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.11.2020 (8 AZR 58/20) nichtig sei, eine geltungserhaltende Reduktion sowie eine Teilbarkeit der Klausel nicht in Betracht komme, mithin nach § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Vorschriften Anwendung fänden.

    Sie ist entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.11.2020 (8 AZR 58/20) wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB nach § 134 BGB nichtig.

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08

    Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21
    Bei dem erzielten Ausübungsgewinn handelt es sich um Arbeitsentgelt" (BAG 29. Oktober 2009 - 10 AZR 664/08 - AP Nr. 210 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu B. III. 1. der Gründe = Rn. 24).".

    Der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hat zur Folge, dass der Kläger so gestellt werden muss wie vergleichbare Arbeitnehmer der Führungsebene 3 (vgl. auch BAG 29.10.2009 - 10 AZR 664/08 - aaO, zu B. III. 3. der Gründe = Rn. 35).

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21
    Rechtmäßiges Alternativverhalten setzt voraus, dass derselbe Schadenserfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (BAG 26.07.2017 - 1 AZR 160/14 - AP Nr. 184 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A. I. 5. a) der Gründe = Rn. 68).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedoch dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (zB BAG 05.12.2019 - 2 AZR 240/19 - AP Nr. 77 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III. 1. der Gründe = Rn. 75).
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21
    Eine solche wäre nur dann zulässig, wenn eine vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vereinbarte vertragliche Ausschlussfristenregelung nur deshalb unwirksam ist, weil der Verwender eine Bestimmung dieses Gesetzes bei Vereinbarung der Klausel nicht berücksichtigen konnte (BAG 24.09.2019 - 9 AZR 273/18 - AP Nr. 76 zu § 307 BGB, zu II. 7. d) der Gründe = Rn. 30).
  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 610/15

    Sonderzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die auf …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21
    Rn. 42 Nach der insoweit maßgebenden Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (zB BAG 20.09.2017 - 10 AZR 610/15 - AP Nr. 309 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II. 3. b) bb) (3) der Gründe = Rn. 29) wäre die Beklagte gehalten gewesen, Sachgründe mitzuteilen, die eine Nullzuteilung für 2019 und 2020 nach Maßgabe ihrer verschriftlichten Selbstbindung rechtfertigt.
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24

    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt - …

    Soweit die Zuteilung vorläufiger Aktien unmöglich geworden sei, begehre sie Schadensersatz auf Basis der Rechtsprechung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 ).

    Rn. 112 Das Urteil der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - sei bereits im Ansatz unrichtig.

    Rn. 280 bb) Entgegen der Auffassung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 52 ) und in Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 112 ) sowie dem Ausgangsgericht konnten die Ansprüche nach Ansicht der erkennenden Kammer auch nicht gemäß Nr. IV der GBV Arbeitsordnung iVm. § 18 MTV (teilweise) verfallen.

    Rn. 306 Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 26 ff) und der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 80 ff) zur Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entscheidung der Beklagten, Phantomaktien an ihre Führungskräfte zu verteilen, sowie den Folgen einer nicht hinreichenden Verteilung nach Ablauf des Performance- bzw. des Haltezeitraums an.

    Regelungsinhalt ist lediglich, dass unter anderem der sogenannte Performance Phantom Share Plan (PPSP) in seiner jeweiligen durch eine Anlage in Bezug genommen Ausgestaltung ein Vergütungsbestandteil ist, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht (dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 32 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 86 ).

    Auch der Arbeitsvertrag der Parteien gewährt keinen Anspruch auf Zuteilung von Phantomaktien (siehe hierzu die identischen Fälle LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 30 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 84 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 1. der Gründe).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zugleich Lenkrad und Korrektiv dieser anreizmotivierten Vergütungssteuerung (so zutreffend LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 39 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 93 ).

    Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 ).

    Rn. 317 Der auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Anspruch besteht bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe unmittelbar in Höhe des Durchschnittswerts, ohne dass es auf das zusätzliche Kriterium billigen Ermessens ankäme (im Ergebnis ebenfalls ohne Heranziehung von § 315 Abs. 1 BGB, jedoch unter Verwendung der Formulierung, dass die Zuteilungsentscheidung "nach Maßgabe der Gleichbehandlung als Kriterium des billigen Ermessens" zu erfolgen habe, LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 95 ).

    Rn. 323 c) Die jeweiligen Primäransprüche für die Jahre 2018 bis 2021 auf vorläufige Aktienzuteilung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind indes nach Ablauf des jeweiligen Performance-Zeitraums unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB geworden (dazu ausführlich LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 45 ff;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 120 ).

    Die mit der Zuteilung beabsichtigte personenbezogene Ziel- und Zwecksetzung kann nach Ablauf des Performance-Zeitraums nicht mehr erreicht werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 47 ).

    Rn. 325 Der Schaden besteht hinsichtlich der PPSP 2018 bis 2020 aufgrund des Ablaufs des Haltejahres grundsätzlich in Höhe des Werts der auf Basis der durchschnittlichen vorläufigen Zuteilung nach Ablauf des Performance-Zeitraums erforderlichen endgültigen Zuteilung an Phantomaktien multipliziert mit dem jeweiligen Aktien-"Endkurs" nach Ablauf des Haltejahres (siehe dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 46 ) abzüglich der von der Klägerin bereits erhaltenen Werte.

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24

    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt

    Soweit die Zuteilung vorläufiger Aktien unmöglich geworden sei, begehre sie Schadensersatz auf Basis der Rechtsprechung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 ).

    Rn. 80 Das Urteil der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - sei bereits im Ansatz unrichtig.

    Rn. 307 b) Entgegen der Auffassung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 52 ) und in Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 112 ) sowie dem Ausgangsgericht konnten die Ansprüche nach Ansicht der erkennenden Kammer auch nicht gemäß Nr. IV der GBV Arbeitsordnung iVm. § 18 MTV (teilweise) verfallen.

    Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 ).".

    Rn. 339 Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 26 ff) und der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 80 ff) zur Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entscheidung der Beklagten, Phantomaktien an ihre Führungskräfte zu verteilen, sowie den Folgen einer nicht hinreichenden Verteilung nach Ablauf des Performance- bzw. des Haltezeitraums an.

    Regelungsinhalt ist lediglich, dass unter anderem der sogenannte Performance Phantom Share Plan (PPSP) in seiner jeweiligen durch eine Anlage in Bezug genommen Ausgestaltung ein Vergütungsbestandteil ist, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht (dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 32 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 86 ).

    Auch der Arbeitsvertrag der Parteien gewährt keinen Anspruch auf Zuteilung von Phantomaktien (siehe hierzu die identischen Fälle LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 30 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 84 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 1. der Gründe)..

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zugleich Lenkrad und Korrektiv dieser anreizmotivierten Vergütungssteuerung (so zutreffend LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 39 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 93 )..

    Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 )..

    Rn. 350 Der auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Anspruch besteht bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe unmittelbar in Höhe des Durchschnittswerts, ohne dass es auf das zusätzliche Kriterium billigen Ermessens ankäme (im Ergebnis ebenfalls ohne Heranziehung von § 315 Abs. 1 BGB, jedoch unter Verwendung der Formulierung, dass die Zuteilungsentscheidung "nach Maßgabe der Gleichbehandlung als Kriterium des billigen Ermessens" zu erfolgen habe, LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 95 )..

    Rn. 356 c) Die jeweiligen Primäransprüche … auf vorläufige Aktienzuteilung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind indes nach Ablauf des jeweiligen Performance-Zeitraums unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB geworden (dazu ausführlich LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 45 ff;… 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 120 ).

    Die mit der Zuteilung beabsichtigte personenbezogene Ziel- und Zwecksetzung kann nach Ablauf des Performance-Zeitraums nicht mehr erreicht werden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 47 ).

    Rn. 357 Der Schaden besteht … aufgrund des Ablaufs des Haltejahres grundsätzlich in Höhe des Werts der auf Basis der durchschnittlichen vorläufigen Zuteilung nach Ablauf des Performance-Zeitraums erforderlichen endgültigen Zuteilung an Phantomaktien multipliziert mit dem jeweiligen Aktien-"Endkurs" nach Ablauf des Haltejahres (siehe dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 46 ) abzüglich der von der Klägerin bereits erhaltenen Werte..

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23

    Auslegung einer Versetzungsklausel - Gleichbehandlungsgrundsatz - …

    Das mit der vorläufigen Zuteilung beabsichtigte Long Term Incentive-Ziel ist nicht mehr erreichbar und somit unmöglich geworden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 -).

    Rn. 81 1. Das LAG Baden-Württemberg führte in seinem Urteil vom 22. Oktober 2021 ( 7 Sa 26/21 ) in einem Parallelverfahren betreffend die Zuteilung von Phantom Shares aus dem PPSP 2019 wie folgt aus:.

    Es ist zudem zutreffend, dass sich der Zuteilungsanspruch nach Ablauf des Performancezeitraums wegen Unmöglichkeit in einen Schadensersatzanspruch gewandelt haben kann (vergleiche hierzu: LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 -).

  • ArbG Stuttgart, 11.09.2025 - 28 Ca 6588/23

    Entgeltgleichheit nach dem Entgelttransparenzgesetz - …

    Rn. 569 a) Die Kammer schließt sich insoweit den - den Parteien sowie deren Vertretern und gerichtsbekannten - Entscheidungen der 7. Kammer (Urteil vom 22.10.2021, 7 Sa 26/21 ), der 4. Kammer (Urteil vom 19.06.2024, 4 Sa 26/23 ) und 2. Kammer des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 01.10.2024, 2 Sa 14/24) an.

    Rn. 596 a) Die Kammer schließt sich insoweit den - den Parteien sowie deren Vertretern und gerichtsbekannten - Entscheidungen der 7. Kammer (Urteil vom 22.10.2021, 7 Sa 26/21 ), der 4. Kammer (Urteil vom 19.06.2024, 4 Sa 26/23 ) und 2. Kammer des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 01.10.2024, 2 Sa 14/24) an.

    Rn. 686 a) Die Kammer schließt sich insoweit den - den Parteien sowie deren Vertretern und gerichtsbekannten - Entscheidungen der 7. Kammer (Urteil vom 22.10.2021, 7 Sa 26/21 ), der 4. Kammer (Urteil vom 19.06.2024, 4 Sa 26/23 ) und 2. Kammer des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 01.10.2024, 2 Sa 14/24) an.

  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2024 - 21 Sa 10/23

    Virtuelle Aktien - Phantom Shares - Führungskraft - Zuteilung - …

    Rn. 27 a) Ob es dazu eines Rückgriffs auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bedarf, wie das Arbeitsgericht unter Bezug auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2021 meint (- 7 Sa 26/21 - Rn. 37 ff., juris;… vgl. auch BAG 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 39, juris;… 21. Oktober 2009 - 10 AZR 664/08 - Rn. 24, juris, jeweils m.w.N.), kann offenbleiben.

    Der Kläger macht nicht geltend, vergleichbare E2 Führungskräfte aus dem Bereich Finance & Controlling hätten virtuelle Aktien im Wert von EUR 60.000,00 im Jahr 2022 erhalten, er hingegen nur im Wert von EUR 10.000,00. Der Kläger begehrt vielmehr einen durchschnittlichen Zuteilungswert; den Anspruch hierfür zu begründen, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz ungeeignet (missverständlich LAG Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - juris, wonach die Zuteilungsentscheidung nach Maßgabe der Gleichbehandlung als Kriterium des billigen Ermessens zu erfolgen hat).

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