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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,21304
LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21 (https://dejure.org/2022,21304)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2022 - 7 Sa 38/21 (https://dejure.org/2022,21304)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 (https://dejure.org/2022,21304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 615 S 1 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 297 BGB
    Annahmeverzugsvergütung - Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer Mitarbeiter

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Annahmeverzugsvergütung; Auskunft; Entgelterhöhung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Stufenklage; Urlaub; Urlaubsansprüche und Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer Mitarbeiter

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzug; Annahmeverzugsvergütung; Auskunft; Entgelterhöhung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Stufenklage; Urlaub; Urlaubsansprüche und Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer Mitarbeiter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    Gewohnheitsrechtlich ist anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 20 mwN., juris).

    Innerhalb vertraglicher Beziehungen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, kann der Auskunftsanspruch darüber hinaus die Funktion haben, dem Berechtigten Informationen auch schon über das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach zu verschaffen (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 22 mwN., juris) Im Arbeitsverhältnis wird der Inhalt dieser Nebenpflicht durch eine besondere persönliche Bindung der Vertragspartner geprägt.

    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, zum Beispiel weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 23 mwN., juris).

    Die Beklagte soll den Kläger nicht über die Höhe der Gehälter anderer Angestellter, über deren dienstliche Beurteilungen oder über andere personenbezogene Daten, sondern allein über die (abstrakten) Regeln der Gehaltserhöhungen unterrichten (vgl. BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 25, juris).

    In jedem Fall setzt die Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes die Bildung einer Gruppe begünstigter Arbeitnehmer voraus (st. Rspr., vgl. nur BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 27 f. mwN., juris)..

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt deshalb nicht zur Anwendung, wenn es sich um individuell vereinbarte Löhne und Gehälter handelt (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 29 mwN., juris).

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 27 mwN., juris).

    Von einem derartigen Grundbetrag darf der Arbeitnehmer nur unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgeschlossen werden (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 29 mwN., juris).

    Das kann auch bei dezentralisierter Entscheidung über die einzelne Gehaltserhöhung nicht anders sein (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 30 mwN., juris).

    Dies richtet sich nicht nach der Beurteilung der Beklagten, sondern nach objektiven Gesichtspunkten (BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 30, juris).

    Hiernach müsste die Beklagte die Regeln für die Gehaltserhöhungen bei ihren außertariflichen Angestellten auch in einem Zahlungsprozess darlegen (vgl. BAG 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - Rn. 31 ff., juris).

  • BGH, 23.03.2022 - VIII ZR 133/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungklagen: Fehlende Schutzwürdigkeit nur in …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    Rn. 189 Mit dem Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses als Einschränkung des durch Art. 20 Abs. 3 GG iVm. Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich abgesicherten Justizgewährleistungsanspruchs soll (lediglich) verhindert werden, dass die Gerichte als Teil der Staatsgewalt unnütz oder gar unlauter bemüht werden oder ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger und insoweit nicht schutzwürdiger Ziele ausgenutzt wird (stRspr.; vgl. nur BGH 23.03.2022 - VIII ZR 133/20 - Rn. 16 mwN.).

    Rechtsschutz kann unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt deshalb nur unter engen Voraussetzungen versagt werden (BGH 23.03.2022 - VIII ZR 133/20 - Rn. 16 mwN.).

    Bei Leistungsklagen - wie hier - ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (stRspr; vgl. nur BGH 23.03.2022 - VIII ZR 133/20 - Rn. 17 mwN.).

    Nur ausnahmsweise können deshalb besondere Umstände das Verlangen eines Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. BGH 23.03.2022 - VIII ZR 133/20 - Rn. 17 mwN.).

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    Dabei ist die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers auch dann Voraussetzung des Annahmeverzugs, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freigestellt hat (BAG 21.07.2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 9).

    Jedoch muss der Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung fähig sein, ein Absehen von den Erfordernissen des § 297 BGB bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien (BAG 21.07.2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 9 mwN.).

    Dabei dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, denn der Arbeitgeber verfügt regelmäßig über keine näheren Informationen zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers (BAG 21.07.2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 12 mwN.).

    Rn. 161 Generell kommen als Indizien, aus denen auf Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers geschlossen werden kann, insbesondere Krankheitszeiten des Arbeitnehmers vor und nach dem Verzugszeitraum sowie privatgutachterliche Stellungnahmen eines Betriebs- oder Vertrauensarztes über die Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber im Prozess vorlegt und dessen Einschätzungen er sich - zumindest konkludent - zu eigen macht, in Betracht (BAG 21.07.2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 12 mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2022 - 7 Sa 327/20

    Weiterbeschäftigung und Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    C. erstellten Sachverständigengutachtens wird auf Bl. 164 ff. d. A. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 7 Sa 327/20 (Arbeitsgericht Trier 2 Ca 1105/18) Bezug genommen, wegen des Ergebnisses seiner mündlichen Befragung durch das Arbeitsgericht auf das Sitzungsprotokoll vom 25.08.2020, Bl. 369 ff. d. A. 7 Sa 327/20 .

    Dass die Auffassung der Beklagten, er sei in der Zeit vom 09.07.2018 bis heute nicht arbeitsfähig, falsch sei, stehe nun aufgrund des im Parallelverfahren mit dem Az. 7 Sa 327/20 eingeholten Gutachtens von Herrn Prof. Dr. med.

    Rn. 147 Das Landesarbeitsgericht hat die Akte Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 7 Sa 327/20 (Arbeitsgericht Trier 2 Ca 1105/18) beigezogen.

    M. (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Facharzt für Neurologie) ist in seinem vom Landesarbeitsgericht im Verfahren 7 Sa 327/20 eingeholten psychiatrischen Gutachten vom 28.02.2022 unter Einbeziehung des testpsychologischen Zusatzgutachtens der Psychologin, H. vom 26.01.2022 zu dem Ergebnis gekommen, dass es aus psychiatrischer Sicht keinen Grund zur Annahme gibt, dass der Kläger noch im Zeitraum vom 09.07.2018 bis einschließlich Juli 2020, für den der Kläger im vorliegenden Verfahren Zahlungsansprüche verfolgt, nicht arbeitsfähig war.

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus § 1 BUrlG und § 3 Abs. 1 BUrlG erlischt bei einer mit Art. 7 EGRL 88/2003 richtlinienkonformen Auslegung von § 7 BUrlG aber nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BUrlG), wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat (BAG 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 27).

    Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer konkret und in völliger Transparenz über den Umfang des noch bestehenden Urlaubs zu informieren, ihn auf die für die Urlaubsnahme maßgeblichen Fristen hinzuweisen und ihn zudem - erforderlichenfalls förmlich - aufzufordern, den Urlaub tatsächlich in Anspruch zu nehmen (BAG 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 41).

    Fehlen solche, ist von einem Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf Mehrurlaub auszugehen (vgl. BAG 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 36 zu tariflichem Mehrurlaub).

  • BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (23.02.2011 - 5 AZR 84/10).

    Im Fall einer Erhöhung der Entgelte in unterschiedlicher Höhe innerhalb der Gruppe besteht dann ein Anspruch auf Entgelterhöhung um einen gewichteten Durchschnittswert (vgl. BAG 23.02.2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21 mwN.;… LAG RhPf 29.01.2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102 , juris).

    Sollte die Entgelterhöhung (auch) bestimmte Leistungen honorieren, muss der Arbeitgeber die Kriterien hierfür vortragen und darlegen, welche Leistung in ihren Augen eine Lohnerhöhung in welcher Höhe rechtfertigt (vgl. BAG 23.02.2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 20).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2021 - 1 Sa 130/19

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltanpassung - Gesamtbetriebsvereinbarung - …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    Lege der Arbeitgeber entsprechend der ihm obliegenden Darlegungslast nicht die Kriterien offen, die für die Gewährung von Gehaltserhöhungen an andere Mitarbeiter des gleichen Gehaltsbandes Grundlage gewesen seien, dann richte sich der Vergütungsanspruch des nicht begünstigten Arbeitnehmers "nach einem gewichteten Durchschnittswert der prozentualen Erhöhung im Gehaltsband" (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 29.01.2021 - 1 Sa 130/19 ; ArbG A-Stadt 15.11.2018 - 3 Ca 1175/12).

    Im Fall einer Erhöhung der Entgelte in unterschiedlicher Höhe innerhalb der Gruppe besteht dann ein Anspruch auf Entgelterhöhung um einen gewichteten Durchschnittswert (…vgl. BAG 23.02.2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21 mwN.; LAG RhPf 29.01.2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102 , juris).

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    In einem solchen Fall ist die Klage unschlüssig, wenn der Arbeitnehmer die selbst geschaffene Indizwirkung nicht ausgeräumt und substantiiert seine Arbeitsfähigkeit darlegt (…BAG 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 Rn. 17; 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 27, jeweils mwN.).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    In einem solchen Fall ist die Klage unschlüssig, wenn der Arbeitnehmer die selbst geschaffene Indizwirkung nicht ausgeräumt und substantiiert seine Arbeitsfähigkeit darlegt (BAG 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 Rn. 17;… 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 27, jeweils mwN.).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 38/21
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG 13.05.2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18 mwN.).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 Sa 408/15

    Auskunft über Gehaltshöhe - Verletzung Gesamtbetriebsvereinbarung - …

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24

    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt - …

    Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe, die vorliegend geschlechtsübergreifend aus allen vergleichbaren Arbeitnehmern besteht, Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur den Durchschnittswert beanspruchen (…BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102; 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

    Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - wie gezeigt - den Durchschnittswert beanspruchen (…BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 -, Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102; 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24

    Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt

    Rn. 330 "Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe, die vorliegend geschlechtsübergreifend aus allen vergleichbaren Arbeitnehmern besteht, Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur den Durchschnittswert beanspruchen (…BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102; 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

    Rn. 333 Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - wie gezeigt - den Durchschnittswert beanspruchen (…BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102; 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

    Werden Arbeitnehmern innerhalb der begünstigten Gruppe Leistungen unterschiedlicher Höhe gewährt, kann ein Kläger bei Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - wie gezeigt - den Durchschnittswert beanspruchen (…BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 -, Rn. 21;… zustimmend LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2021 - 1 Sa 130/19 - Rn. 102; 8. Juni 2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 202).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2022 - 7 Sa 333/21

    Annahmeverzugsvergütung - Auskunft über Entgelterhöhungen vergleichbarer …

    Gegen dieses Urteil ist seitens der Beklagten Berufung eingelegt worden, die beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 7 Sa 38/21 anhängig ist.

    Rn. 74 Das Landesarbeitsgericht hat die Akten Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 7 Sa 327/20 (Arbeitsgericht Trier 2 Ca 1105/18) und 7 Sa 38/21 (Arbeitsgericht Trier 2 Ca 1034/20) beigezogen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2022 - 2 Sa 99/22

    Tantieme - freiwillige Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz - …

    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z.B., weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 193, juris).

    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z.B., weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2022 - 7 Sa 38/21 - Rn. 193, juris).

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