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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 17.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3927
OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,3927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,3927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,3927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § ... 288 a. F.; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.; ; VBG 37 § 12 a; ; VBG 1 § 6 Abs. 1; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 104 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 106; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; SGB VII § 106 Abs. 3, 3. Alternative; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 138; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 256; ; ZPO § 286; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers, der einen Arbeitsunfall auf einer Straßenbaustelle erleidet, gegen den Unternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des Verdienstausfallschadens wegen eines Unfalls bei Arbeiten auf einer Baustelle; Unterlassen gebotener Sicherungsmaßnahmen durch einen Unternehmer bei Übertragung von Aufgaben an ein Subunternehmen; Verstoß gegen § 6 Abs. 1 VBG 1 durch Ausgabe von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Sicherungspflichten gegenüber dem Subunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 441
  • BauR 2003, 1231
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dies geht zu ihren Lasten, da sie sich hier zu ihren Gunsten auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten beruft, für das sie beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 120, 281, 287; NJW 1991, 166, 167;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 107 vor § 249).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Nach der zutreffenden Ansicht des BGH (NJW 2001, 443, 444; VersR 2001, 372, 373), der sich der Senat anschließt, bedarf es hierzu eines bewussten Miteinanders im Arbeitsablauf, was zwar nicht in einer rechtlichen Verfestigung oder auch nur ausdrücklichen Vereinbarung bestehen muss, sich aber zumindest tatsächlich als ein aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen darstellt, so dass über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus die betrieblichen Aktivitäten mehrerer Unternehmen erfasst sind, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder sich unterstützen, und zwar auch dann, wenn die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dem steht der klare Wortlaut des § 106 Abs. 3 SGB VII entgegen, wonach der Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII - nur - für die Ersatzpflicht der "für die beteiligten Unternehmen Tätigen untereinander" gelten soll; darin kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass nur die selbst und unmittelbar tätigen Personen untereinander, nicht aber auch der - selbst nicht vor Ort tätige - Unternehmer für Schädigungen durch einen Beschäftigten von der Haftung befreit sein soll (BGH NJW 2001, 3125, 3126; 3127, 3128;… Kasseler Kommentar/Ricke, SGB VII, 2003, § 106, Rn. 11 a;… Kater/Leube, SGB VII, § 106, Rn. 14; a. A. : 13. Senat, r+s 2000, 373, 375;… Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., § 31, Rn. 84).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 165/94

    Altersmäßige Begrenzung der Verdienstausfallrente bei Selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Im Hinblick auf den Zeitraum, für den ein Anspruch auf Gewährung einer Geldrente auszusprechen ist, ist zu beachten, dass ein Verdienstausfall nur für die Zeit der voraussichtlichen Erwerbstätigkeit entstehen kann, also regelmäßig längstens bis zum Eintritt des Geschädigten in das Rentenalter (BGH NJW-RR 1995, 1272;… MünchKomm./Stein, BGB, 3. Aufl., § 843, Rn. 44;… Palandt/Thomas, a. a. O., § 843, Rn. 12).
  • BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89

    Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dies geht zu ihren Lasten, da sie sich hier zu ihren Gunsten auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten beruft, für das sie beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 120, 281, 287; NJW 1991, 166, 167;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 107 vor § 249).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2000 - 13 U 253/99

    Zur Frage des Haftungsausschlusses bei Arbeitsunfall auf gemeinsamer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2003 - 7 U 135/02
    Dem steht der klare Wortlaut des § 106 Abs. 3 SGB VII entgegen, wonach der Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII - nur - für die Ersatzpflicht der "für die beteiligten Unternehmen Tätigen untereinander" gelten soll; darin kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass nur die selbst und unmittelbar tätigen Personen untereinander, nicht aber auch der - selbst nicht vor Ort tätige - Unternehmer für Schädigungen durch einen Beschäftigten von der Haftung befreit sein soll (BGH NJW 2001, 3125, 3126; 3127, 3128;… Kasseler Kommentar/Ricke, SGB VII, 2003, § 106, Rn. 11 a;… Kater/Leube, SGB VII, § 106, Rn. 14; a. A. : 13. Senat, r+s 2000, 373, 375;… Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., § 31, Rn. 84).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als …

    Rn. 51 i OLG Brandenburg, Urteil vom 19.02.2003 - 7 U 135/02, 35.000,00 EUR, indexiert 43.177,20 EUR: Hüftgelenkverletzung / Oberschenkelverletzung.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11105
OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,11105)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.04.2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,11105)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. April 2003 - 7 U 135/02 (https://dejure.org/2003,11105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwertung von Grundstücken einer Erbengemeinschaft; Auftrag zur bestmöglichen Veräußerung ; Schadensersatz wegen Schlechterfüllung; Angebot einer Kaufoption für Erbschaftsanteil mit langer Bindungsfrist; Haftungsmilderung bei unentgeltlicher Geschäftsbesorgung; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Weiter hält der Bundesgerichtshof den Wert einer anvertrauten Sache für erheblich, die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die jener durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann ( BGHZ 21, 102 [ 106f ], 56, 204 [ 209f ]; 88, 373 [ 382 ]; 92, 164 [ 168 ]; BGH VersR 1993, 1274; BGH NJW 1992, 498 ).

    Das Haftungsregime muß daher nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden ( RGZ 145, 390 [ 394f ]; BGHZ 21, 102 [ 110 ] ).

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Weiter hält der Bundesgerichtshof den Wert einer anvertrauten Sache für erheblich, die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die jener durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann ( BGHZ 21, 102 [ 106f ], 56, 204 [ 209f ]; 88, 373 [ 382 ]; 92, 164 [ 168 ]; BGH VersR 1993, 1274; BGH NJW 1992, 498 ).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Dabei dürfen die insoweit zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden ( BGHZ 29, 393 [ 398 ]; 54, 45 [ 55 ]; 77, 16 [ 19 ] - Tolbutamid - 100, 36 [ 50 ]; BGH NJW 1993, 1989 [ 1990 ] - Kollektion "Holiday" -, insoweit nicht in BGHZ 122, 262 abgedruckt; BGH NJW 2000, 3287 [ 3288 ];… Palandt - Heinrichs, BGB, 62. Auflage, § 252 RdNr. 5 ).
  • BGH, 14.11.1991 - III ZR 4/91

    Haftung für Unfall auf einer Gefälligkeitsfahrt

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Weiter hält der Bundesgerichtshof den Wert einer anvertrauten Sache für erheblich, die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die jener durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann ( BGHZ 21, 102 [ 106f ], 56, 204 [ 209f ]; 88, 373 [ 382 ]; 92, 164 [ 168 ]; BGH VersR 1993, 1274; BGH NJW 1992, 498 ).
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Dabei dürfen die insoweit zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden ( BGHZ 29, 393 [ 398 ]; 54, 45 [ 55 ]; 77, 16 [ 19 ] - Tolbutamid - 100, 36 [ 50 ]; BGH NJW 1993, 1989 [ 1990 ] - Kollektion "Holiday" -, insoweit nicht in BGHZ 122, 262 abgedruckt; BGH NJW 2000, 3287 [ 3288 ];… Palandt - Heinrichs, BGB, 62. Auflage, § 252 RdNr. 5 ).
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Dabei dürfen die insoweit zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden ( BGHZ 29, 393 [ 398 ]; 54, 45 [ 55 ]; 77, 16 [ 19 ] - Tolbutamid - 100, 36 [ 50 ]; BGH NJW 1993, 1989 [ 1990 ] - Kollektion "Holiday" -, insoweit nicht in BGHZ 122, 262 abgedruckt; BGH NJW 2000, 3287 [ 3288 ];… Palandt - Heinrichs, BGB, 62. Auflage, § 252 RdNr. 5 ).
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Weiter hält der Bundesgerichtshof den Wert einer anvertrauten Sache für erheblich, die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die jener durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann ( BGHZ 21, 102 [ 106f ], 56, 204 [ 209f ]; 88, 373 [ 382 ]; 92, 164 [ 168 ]; BGH VersR 1993, 1274; BGH NJW 1992, 498 ).
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Nach der Darlegungs- und Beweislastverteilung hat der Auftragnehmer den entsprechenden Willen des Auftragebers zu beweisen, wenn die Geschäftsbesorgung abweichend vom Auftragsinhalt ausgeführt wird ( RGZ 90, 129 [ 135 ]; BGH VersR 1987, 663 [ 664 ];… Erman - Ehmann, BGB, 9. Auflage, § 665 RdNr. 5 ).
  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 125/82

    Pflichten des Auslobers nach Ausrichtung eines Architektenwettbewerbs

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Weiter hält der Bundesgerichtshof den Wert einer anvertrauten Sache für erheblich, die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die jener durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann ( BGHZ 21, 102 [ 106f ], 56, 204 [ 209f ]; 88, 373 [ 382 ]; 92, 164 [ 168 ]; BGH VersR 1993, 1274; BGH NJW 1992, 498 ).
  • BGH, 27.11.1997 - IX ZR 141/96

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02
    Dazu gehörte es ähnlich wie bei einem Rechtsanwalt, daß der Beklagte über die konkreten wirtschaftlichen Gefahren der beabsichtigten Vorgehensweise aufklärt ( vergl. hierzu BGH NJW 1998, 900 [ 901 ] ).
  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91

    Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

  • RG, 02.04.1917 - VI 450/16

    Rechtsfolgen von auftragswidrigen Handlungen eines Beauftragen

  • RG, 22.11.1934 - VI 288/34

    1. Ist der Inhalt der Aussage eines vor dem Berufungsgericht vernommenen Zeugen …

  • OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10

    Architektenhaftung bei unentgeltlicher Beratung

    Zwar ist bei einer solchen ergänzenden Auslegung jedenfalls dann Zurückhaltung geboten, wenn die Tätigkeit des Leistenden einem Vertrauensverhältnis entspringt und einen Gegenstand von wirtschaftlicher und geschäftlicher Bedeutung betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 22.6.1956, I ZR 198/54, zitiert nach juris, Tn. 19; Urteil vom 7.10.1963, VII ZR 93/96, zitiert nach juris, Tn. 16; OLG Naumburg, Urteil vom 17.4.2003, 7 U 135/02, zitiert nach juris, Tn. 40 f.).
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