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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 22.10.2008

Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2008 - 7 U 3004/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13527
OLG München, 28.07.2008 - 7 U 3004/08 (https://dejure.org/2008,13527)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2008 - 7 U 3004/08 (https://dejure.org/2008,13527)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 7 U 3004/08 (https://dejure.org/2008,13527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übertragung eines Kommanditanteils: Zustimmungsvorbehalt des Komplementärs bei einer Publikums-Personengesellschaft; Verpflichtung zur Erteilung der Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; HGB § 172
    Wirksamkeit der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer Publikums-KG nur mit Zustimmung der Komplementärin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Einschränkungen der Fungibilität von Fondsanteilen zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 25
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 7 U 3004/08
    Die Prospekthaftung verjährt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat anschließt, analog § 46 BörsenG ohne Rücksicht auf Kenntnis des Geschädigten in drei Jahren seit dessen Beitritt zu der Fonds- oder zu der zwischengeschalteten Treuhandgesellschaft (s. z. B. BGHZ 83, 222; BGH NJW 2004, 3420/3421).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 7 U 3004/08
    Die Prospekthaftung verjährt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat anschließt, analog § 46 BörsenG ohne Rücksicht auf Kenntnis des Geschädigten in drei Jahren seit dessen Beitritt zu der Fonds- oder zu der zwischengeschalteten Treuhandgesellschaft (s. z. B. BGHZ 83, 222; BGH NJW 2004, 3420/3421).
  • OLG Bremen, 07.06.2007 - 2 U 78/06

    Gerichtliche Überprüfung der Verweigerung der Zustimmung zur Übertragung eines …

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 7 U 3004/08
    Dieses Ergebnis stimmt im Übrigen überein mit der vom Kläger mehrfach zitierten Entscheidung des OLG Bremen vom 7.6.2007 (NZG 2008, 225).
  • OLG Rostock, 12.06.2003 - 3 U 96/03

    Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 7 U 3004/08
    Diese Gesichtspunkte gelten entsprechend für die Klageerweiterung und -änderung (OLG Rostock, NJW 2003, 3211;… Zöller/Heßler, ZPO, 26. Auflage, § 522 Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.07.2018 - 8 U 108/17

    Auf die Entwicklung einer Gesellschaft darf auch mit massiver Kritik Einfluss …

    Rn. 87 α) Die Abtretung des Anteils an einer Personenhandelsgesellschaft ist ein dingliches Verfügungsgeschäft i.S.v. §§ 413, 398 BGB, das grundsätzlich der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf, jedoch bei der Publikumsgesellschaft durch eine von der Komplementärin erteilte Genehmigung ersetzt werden kann, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (OLG München, B. v. 28.7.2008 - 7 U 3004/08 - NZG 2009, 25, 26;… Grunewald, in: Münchener Kommentar, HGB, § 105 Rn. 144;… Roth, in: Baumbach/Hopt, HGB, 38. Aufl. 2018, § 105 Rn. 70, jew. m.w.N.K;… ebenso OLG Bremen, Urt. v. 7.6.2007 - 2 U 78/06 - NZG 2008, 225, 226;… Haas, in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 105 Rn. 88;… Wertenbruch, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, Bd. 1, 3. Aufl. 2014, § 105 Rn. 215).

    Das OLG München hat zwar unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit darauf abgestellt, dass der Veräußerer gehalten sein kann, auf die Bereitschaft der Gesellschaft einzugehen, die Anteile anderweitig zu veräußern (B. v. 28.7.2008 - 7 U 3004/08 - NZG 2009, 25, 29, Rn. 12).

  • LG Stuttgart, 28.07.2020 - 31 O 16/20

    Übertragung von Anteilen an einer Publikums-KG: Übertragungsbeschränkung für …

    Auch bei der GmbH kann nach § 15 Abs. 5 GmbHG die Übertragung eines Gesellschaftsanteils ausgeschlossen oder z. B. von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter abhängig gemacht werden (…s. z. B. Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 15 Rdnr. 44 ff.), bei der Aktiengesellschaft sieht § 68 AktG die Möglichkeit vinkulierter Namensaktien vor, die nur mit Zustimmung des Vorstands übertragen werden können, und bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien gelten über § 278 Abs. 3 AktG die Vorschriften des § 68 AktG entsprechend, wobei hier, sofern in der Satzung nichts anderes geregelt ist, die Entscheidung über die Zustimmung zur Anteilsübertragung bei der Komplementärin der KGaA liegt und damit eine gesellschaftsrechtliche Konstellation gegeben ist, die der sich vorliegend aus § 18 des Gesellschaftsvertrags ergebenden durchaus vergleichbar ist." (OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 7 U 3004/08 -, Rn. 4, juris).

    Rn. 83 Es ist ein legitimes Interesse der Gesellschafter - auch einer körperschaftlich strukturierten Publikumsgesellschaft - , mehrheitlich mitbestimmen zu können, wer sich an der Gesellschaft beteiligt (OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 7 U 3004/08 -, Rn. 4, juris).

  • LG Essen, 04.01.2012 - 44 O 88/11

    Rechtmäßigkeit eines KG-Beschlusses über die Übertragung von Kommanditanteilen …

    Rn. 36 Lässt sich aus den vorgenannten Gründen aus § 6 Abs. 5 der Satzung der Kommanditgesellschaft rechtlich nicht herleiten, dass über die Übertragung eines Gesellschaftsanteils mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann, verbleibt es bei der Grundregelung der §§ 119 Abs. 1, 161 HGB, dass es zur Anteilsübertragung der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf (vgl.: OLG München, 28.07.2008 -7 U 3004/08 - NZG 2009, 25;… Gubbert in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht§ 161 HGB Rn. 15;… Röthel in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht § 105 HGB Rn. 109;… Hopt in Baumbach/Hopt, Kommentar zum HGB 34. Auflage §§ 105 Rn. 70, 161 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 09.10.2019 - 8 U 17/19
    Rn. 85 Im Allgemeinen mögen die Gesellschafter durchaus ein Interesse daran haben, mitbestimmen zu können, wer sich an der Gesellschaft beteiligt, wobei dieses Interesse auch bei einer körperschaftlich strukturierten Publikumsgesellschaft nicht zwingend hinter dem Interesse des einzelnen Gesellschafters an der Fungibilität seines Anteils zurücktreten muss (OLG München NZG 2009, 25, für die GmbH).
  • LG Stuttgart, 19.08.2020 - 40 O 5/20

    Zulässigkeit einer Höchstbeteiligungsquote von 10% bei einer …

    Rn. 63 1) Es ist ein legitimes Interesse der Gesellschafter - auch einer körperschaftlich strukturierten Publikumsgesellschaft - mehrheitlich mitbestimmen zu können, wer sich an der Gesellschaft beteiligt (OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 7 U 3004/08 -, Rn. 4, juris).
  • VG Lüneburg, 23.11.2009 - 3 A 83/09

    Angemessenheit; Genehmigungsvorbehalt; Kaufpreis; Realverband; …

    Die Verweigerung der Zustimmung muss sich im Ergebnis als unzulässige Rechtsausübung und als Verstoß gegen Treu und Glauben im Sinne des § 242 BGB darstellen (OLG München, Beschl. v. 28.07.2008 - 7 U 3004/08 -).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.10.2008 - 7 U 3004/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28431
OLG München, 22.10.2008 - 7 U 3004/08 (https://dejure.org/2008,28431)
OLG München, Entscheidung vom 22.10.2008 - 7 U 3004/08 (https://dejure.org/2008,28431)
OLG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 7 U 3004/08 (https://dejure.org/2008,28431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Übertragung eines Kommanditanteils: Zustimmungsvorbehalt des Komplementärs bei einer Publikums-Personengesellschaft; Verpflichtung zur Erteilung der Zustimmung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; HGB § 172
    Wirksamkeit der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer Publikums-KG nur mit Zustimmung der Komplementärin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Wirksamkeit eines Zustimmungsvorbehalts bei der Übertragung eines Anteils an einer Publikums-Personengesellschaft

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Vinkulierung von Geschäftsbeteiligungen bei Publikumsgesellschaft (geschlossener Fonds)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übertragung des Kommanditanteils bei einer Publikumsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Übertragung des Kommanditanteils bei einer Publikumsgesellschaft

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 07.06.2007 - 2 U 78/06

    Gerichtliche Überprüfung der Verweigerung der Zustimmung zur Übertragung eines …

    Auszug aus OLG München, 22.10.2008 - 7 U 3004/08
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts (NZG 2008, 225) betrifft die Auslegung einer Vinkulierungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG.
  • OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03

    Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ; …

    Auszug aus OLG München, 22.10.2008 - 7 U 3004/08
    Generell ist nach inzwischen ganz herrschender Meinung eine Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht an das Vorliegen einer Berufungserwiderung oder einer sonstigen Stellungnahme des Berufungsgegners gebunden; dessen Anhörung setzt ein Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO mithin nicht voraus (vgl. OLG Celle, OLGR 2003, 359).
  • BGH, 21.11.2017 - XI ZR 106/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung vor Eingang einer …

    Rn. 12 Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht voraus, dass eine Berufungserwiderung eingegangen oder dem Berufungsbeklagten ergebnislos eine Frist zur Erwiderung gesetzt worden ist (vgl. OLG Celle, OLGR 2003, 359, 361; OLG Frankfurt/Main…, Beschluss vom 25. November 2013 - 18 U 1/13, juris Rn. 23; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 7 U 3004/08, juris Rn. 9; OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556 f.;… MünchKommZPO/Rimmelspacher, 5. Aufl., § 522 Rn. 22 und 30;… Ball in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 522 Rn. 27 a.E.;… Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 522 Rn. 61;… Wulf in Vorwerk/Wolf, ZPO, 26. Edition [Stand: 15. September 2017], § 522 Rn. 21 a.E.;… Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn. 80;… Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 522 Rn. 31; a.A. OLG Koblenz, NJW 2003, 2100, 2102; E. Schneider, NJW 2003, 1434 f.;…Saenger/Wöstmann, ZPO, 7. Aufl., § 522 Rn. 14).
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