Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - I-7 U 47/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Auskunftspflichten unter Miterben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftspflichten unter Miterben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auskunftsansprüche der Erbengemeinschaft bei Nachlassverwaltung und …
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 9 O 444/12
- OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - I-7 U 47/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 497
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- KG, 11.07.2005 - 8 U 8/05
Werkvertrag: Zusätzliche entgeltliche Beauftragung eines Subunternehmers durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14
Hierüber wurde das Verfahren I-8 U 8/05 des Oberlandesgerichts Düsseldorf (3 O 536/03 des Landgerichts Düsseldorf) gegen die K S als Trägerin des M in D geführt, in dem die Erblasserin durch den Rechtsanwalt M vertreten wurde und in dem der Erblasserin umfangreiche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zuerkannt wurden; hierauf erbrachte die G Versicherung zumindest die im Klageantrag zu 1. c. genannten Zahlungen an die Erblasserin zu Händen der Beklagten.Rn. 63 - die Verwendung aller aufgrund des rechtskräftigen Urteils des OLG Düsseldorf vom 22.03.2007, Aktenzeichen I-8 U 8/05 erbrachten Leistungen.
Die Akte 3 O 536/03 des Landgerichts Düsseldorf (I-8 U 8/05 des OLG Düsseldorf) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Rn. 107 Dass die Beklagte in dem Rechtsstreit 3 O 536/03 LG Düsseldorf / I-8 U 8/05 OLG Düsseldorf zur Prozessbevollmächtigten der Erblasserin bestellt worden und aus diesem Grunde rechenschaftspflichtig wäre, ist nicht ersichtlich.
- LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 9 O 444/12
Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben über den Nachlass
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14
Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az.9 O 444/12 teilweise abgeändert.Hinsichtlich des Klageantrags zu 2. wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az. 9 O 444/12 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Rn. 43 unter Abänderung des am 15.01.2014 verkündeten und am 21.01.2014 zugestellten Teilurteils des Landgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 9 O 444/12 die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen,.
- BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11
Auftrag: Verjährung des Auskunftsanspruchs des Auftraggebers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14
Der konkrete Anspruchsinhalt bestimmt sich unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB danach, was nach dem Gegenstand der Besorgung, der Üblichkeit im Geschäftsverkehr und dem Zweck der Information erwartet werden kann (vgl. BGH, NJW 2012, 917, Rn. 20;… Staudinger/Martinek (2006) BGB, § 666, Rn. 11;… Palandt/Sprau, BGB, 74. Auflage, 2015, § 666, Rn. 3).Es handelt sich aber um einen sogenannten verhaltenen Anspruch, der erst fällig wird, wenn die Auskunft verlangt wird, und auch grundsätzlich nicht vor Beendigung des Auftrags verjähren kann (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2011, III ZR 71/11, NJW 2012, 917;… BeckOK BGB/Detlev Fischer, Stand 01.05.2015, BGB § 666, Rn. 6).
- OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14
Allerdings wurde die Entlastungserklärung nicht vorbehaltlos erklärt, sondern es sind nur solche Ansprüche erfasst, welche sich aus den Betreuungsakten und den sonstigen Unterlagen erkennen lassen (vgl. hierzu: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 27.02.2013 - 2 U 352/12, juris-Rn. 32). - OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12
Zum Anspruch des Betreuten auf Rückzahlung der vom Betreuer aus seinem Vermögen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14
Rn. 105 Auch soweit man das Auftragsrecht auf das Verhältnis zwischen dem Betreuer und dem Betreuten anwenden würde (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2012 - 1 U 157/12) und daraus einen Auskunftsanspruch gemäß § 666 BGB ableiten würde, der gemäß § 1922 BGB den Erben zustünde, wäre ein solcher Anspruch der Erbengemeinschaft verjährt.
- OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21
Anspruch auf Auskunft über Nachlass an Betreuer
Rn. 12 Da der Beklagte vor dem Tode der Erblasserin deren rechtlicher Betreuer war und in dieser Eigenschaft auch über eine Kontovollmacht verfügte, ist er - unbeschadet der Frage eines etwaigen Erbschaftsbesitzes nach den §§ 2018 ff. BGB - auch gemäß den §§ 1890, 1908i Abs. 1, 1922 BGB nach Beendigung der Betreuung gegenüber der Erbengemeinschaft zur Vermögensherausgabe und Rechnungslegung verpflichtet (OLG Hamm, ErbR 2018, 601; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497); diesen Anspruch kann der Kläger für den Nachlass in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (§ 2039 BGB; vgl. zum Ganzen auch schon Senat, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 5 W 6/19, m.w.N.).Soweit dies unter Umständen anders sein kann, wenn die Entlastungserklärung auch einen ausdrücklichen Verzicht auf Ansprüche gegen den Betreuer aus der Verwaltung enthält (vgl. dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
Rn. 16 Ein Anspruch der Erbengemeinschaft auf Erteilung der geforderten Auskünfte folgt überdies und unabhängig von dem vorher Gesagten auch daraus, dass der Beklagte nach dem Erbfall unstreitig die weitere Abwicklung des Nachlasses durchgeführt hat, mithin insoweit als Beauftragter bzw. als Geschäftsführer ohne Auftrag für den Nachlass tätig geworden ist, so dass er der Erbengemeinschaft über die im Rahmen der Verwaltung getätigten Verfügungen auch gemäß § 666 BGB umfassend Auskunft zu erteilen hat (vgl. OLG München, FamRZ 2018, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2018, 1952; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497).
Dabei hat es allerdings übersehen, dass sich der Inhalt des - von ihm vollkommen zu Recht bejahten - Rechnungslegungsanspruchs (§ 259 BGB) unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB danach bestimmt, was nach dem Gegenstand der Besorgung, der Üblichkeit im Geschäftsverkehr und dem Zweck der Information erwartet werden kann (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - III ZR 71/11, BGHZ 192, 1), und dass dies im vorliegenden Fall der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses, schon angesichts des damit verfolgten Zieles, der Erbengemeinschaft den erforderlichen Gesamtüberblick zuverlässig zu verschaffen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497), auch Auskunft zum Verbleib der Nachlassgegenstände einschließt, die durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses (§ 260 BGB) zu erfolgen hat.
- BGH, 11.12.2025 - III ZR 438/23
Klage des Wirecard-Insolvenzverwalters gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf …
Diese Konzeption würde konterkariert, wenn der Anspruch vor Beendigung des Dauerschuldverhältnisses bezogen auf bestimmte Zeiträume wegen Verjährung nicht mehr durchsetzbar wäre (…Urteile vom 16. Juni 2016 aaO Rn. 39 …und vom 1. Dezember 2011 aaO Rn. 15; vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2024 - X ZR 145/23, NJW 2024, 3777 Rn. 27; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 497, 499;… OLG München aaO Rn. 44;… Erman/Berger aaO § 666 Rn. 18;… Otto in jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 666 Rn. 12;… Schäfer aaO § 666 Rn. 48;… Schwab aaO § 666 Rn. 11). - OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17
Kohl gg. Schwan
Rn. 155 Der Auskunftsanspruch aus § 666 3. Var. BGB entsteht nach Beendigung des Auftrags, sobald der Gläubiger analog § 695 S. 2, § 696 S. 3 BGB ein entsprechenden Auskunftsverlangen stellt (…vgl. BGH, Urt. v. 3.11.2011 - III ZR 105/11, NJW 2012, 58; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.8.2015 - 7 U 47/14, ZEV 2016, 259;… LG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2010 - 5 O 229/10, juris Rn. 27;… MüKo-BGB/Schäfer, 7. Aufl. 2017, § 666 Rn. 29).Rn. 210 Der Auskunftsanspruch aus § 666 3. Var. BGB entsteht nach Beendigung des Auftrags, sobald der Gläubiger analog § 695 S. 2, § 696 S. 3 BGB ein entsprechenden Auskunftsverlangen stellt (…vgl. BGH, Urt. v. 3.11.2011 - III ZR 105/11, NJW 2012, 58; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.8.2015 - 7 U 47/14, ZEV 2016, 259;… LG Karlsruhe, Urt. v. 22.10.2010 - 5 O 229/10, juris Rn. 27;… MüKo-BGB/Schäfer, 7. Aufl. 2017, § 666 Rn. 29).
- LG Münster, 09.11.2020 - 12 O 14/20
Auskunftsanspruch gemäß § 666 BGB eines Miterben - Verwirkung
Denn zwischen ihnen besteht gerade keine umfassende Auskunftspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.1988, Iva ZR 290/87; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2012, 5 U 521/12; OLG München, Urteil vom 28.01.2009, 20 U 4451/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015, 7 U 47/14).Zwar trifft es zu, dass derjenige, der den Nachlass abwickelt, zur Auskunft gemäß § 666 BGB verpflichtet ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015, 7 U 47/14).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.11.2015 - 7 U 47/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 1004 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
Anspruch auf Unterlassung eines Presseberichts: Verbreitung des Verdachts des Fehlverhaltens eines politischen Entscheidungsträgers; besondere Aufklärungspflicht der Presse bei Auswirkungen auf das Ansehen einer dritten Person - ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung des Verdachts eines Fehlverhaltens in der Presse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung des Verdachts eines Fehlverhaltens in der Presse
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.03.2014 - 324 O 602/13
- OLG Hamburg, 17.11.2015 - 7 U 47/14
- BGH, 13.12.2016 - VI ZR 670/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2015 - 7 U 47/14
Rn. 13 Das Landgericht hat zu Recht die Grundsätze über die Verdachtsberichterstattung (BGH, Urt. v. 7.12.1999, NJW 2000, S. 1036 ff.) angewendet. - BGH, 20.05.2014 - VI ZB 9/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchlichkeit eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2015 - 7 U 47/14
Rn. 14 Eine andere Sichtweise ist auch nicht bei Zugrundelegung der Grundsätze geboten, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Juli 2014 (GRUR 2014, S. 709 ff.) ergeben.
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