Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StVG § 7, § 17 Abs. 2; StVO § 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 7 Abs. 5
Anscheinsbeweis, Spurwechsel, Autobahn, Auffahrunfall - RA Kotz
Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler: Pkw haftet voll
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anscheinsbeweis; Spurwechsel; Autobahn; Auffahrunfall
- rechtsportal.de
Anscheinsbeweis; Spurwechsel; Autobahn; Auffahrunfall
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall mit spurwechselndem Pkw auf der Autobahn
Verfahrensgang
- LG Siegen, 17.12.2024 - 1 O 90/22
- OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
- OLG Hamm, 04.08.2025 - 7 U 6/25
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 1374
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 15.05.2018 - 7 U 45/17
Spurwechsel; Unabwendbarkeit; Richtgeschwindigkeit; Betriebsgefahr
Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
Steht allein ein Fahrstreifenwechsel eines Pkw auf der Autobahn von der linken in die rechte Spur in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Kollision mit einem Lkw in der rechten Spur fest, so spricht der Anscheinsbeweis nur für einen Verstoß des Spurwechslers gegen § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO, nicht aber für einen Verstoß des Auffahrenden gegen § 4 Abs. 1 StVO, § 1 StVO oder § 3 Abs. 1 StVO (in Fortschreibung zu BGH…, Urteil vom 03.12.2024 - VI ZR 18/24, r+s 2025, 182 Rn. 20; BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Ls. 1 und Ls. 2 und Ls. 3; BGH…, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10, NJW 2012, 608 Rn. 9, 13; OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 36, 34).In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des auffahrenden Lkw vollständig hinter dem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des spurwechselnden Pkw zurück (im Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 39; OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2009 - 13 U 106/08, NZV 2010, 79).
Kommt es in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel mit nachfolgendem Verkehr zu einer Kollision, spricht ein Anscheinsbeweis für die Missachtung der hohen für den Spurwechsler geltenden Sorgfaltspflichten (Senatsurt. v. 15.5.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 36;… OLG Koblenz, Hinweisbeschl. v. 19.3.2020 - 12 U 2181/19, BeckRS 2020, 6391 Rn. 6;… Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl. 2024, § 7 Rn. 68, 70)..
Rn. 29 Dementsprechend handelte es sich bei dem streitgegenständlichen Unfallgeschehen gerade nicht um die für die Annahme eines Anscheinsbeweises unabdingbare Situation des typischen Auffahrunfalls bedingt durch die Nichteinhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands, unangepasste Geschwindigkeit oder durch Unaufmerksamkeit (vgl. zu einem ähnlichen Fall auch Senatsurteil v. 15.5.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 34;… s. auch Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl. 2024, § 7 Rn. 69).
Rn. 31 Bei dieser Sachlage ist aufgrund des schwerwiegenden Verkehrsverstoßes des Klägers gegen den - höchste Sorgfaltsanforderungen stellenden - § 7 Abs. 5 StVO mit der diesbezüglichen Einschätzung des Landgerichts von einem vollständigen Zurücktreten der nicht durch einen Verkehrsverstoß erhöhten Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs auszugehen (ebenso Senatsurt. v. 15.5.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 39;… OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2009 - 13 U 106/08, NZV 2010, 79;… Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl. 2028, § 7 Rn. 68, 71).
- BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für …
Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
Steht allein ein Fahrstreifenwechsel eines Pkw auf der Autobahn von der linken in die rechte Spur in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Kollision mit einem Lkw in der rechten Spur fest, so spricht der Anscheinsbeweis nur für einen Verstoß des Spurwechslers gegen § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO, nicht aber für einen Verstoß des Auffahrenden gegen § 4 Abs. 1 StVO, § 1 StVO oder § 3 Abs. 1 StVO (in Fortschreibung zu BGH…, Urteil vom 03.12.2024 - VI ZR 18/24, r+s 2025, 182 Rn. 20; BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Ls. 1 und Ls. 2 und Ls. 3; BGH…, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10, NJW 2012, 608 Rn. 9, 13; OLG Hamm…, Urteil vom 15.05.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 36, 34).Rn. 24 Zwar ist im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (statt aller: BGH Urt. v. 3.12.2024 - VI ZR 18/24, r+s 2025, 182 Rn. 20; BGH, Urt. v. 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Leits.
Rn. 25 Allein das Kerngeschehen "Auffahrunfall" reicht als Grundlage eines solchen Anscheinsbeweises jedoch noch nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallgeschehens bekannt sind, die die den Anscheinsbeweis zu Lasten des Auffahrenden begründende Typizität des Geschehensablaufs in Frage stellen (BGH, Urt. v. 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Leits.
- OLG Hamm, 13.05.2009 - 13 U 106/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines die Spur auf der Autobahn wechselnden …
Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des auffahrenden Lkw vollständig hinter dem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des spurwechselnden Pkw zurück (im Anschluss an OLG Hamm…, Urteil vom 15.05.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 39; OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2009 - 13 U 106/08, NZV 2010, 79).Rn. 31 Bei dieser Sachlage ist aufgrund des schwerwiegenden Verkehrsverstoßes des Klägers gegen den - höchste Sorgfaltsanforderungen stellenden - § 7 Abs. 5 StVO mit der diesbezüglichen Einschätzung des Landgerichts von einem vollständigen Zurücktreten der nicht durch einen Verkehrsverstoß erhöhten Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs auszugehen (…ebenso Senatsurt. v. 15.5.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 39; OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2009 - 13 U 106/08, NZV 2010, 79;… Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl. 2028, § 7 Rn. 68, 71).
- BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
Steht allein ein Fahrstreifenwechsel eines Pkw auf der Autobahn von der linken in die rechte Spur in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Kollision mit einem Lkw in der rechten Spur fest, so spricht der Anscheinsbeweis nur für einen Verstoß des Spurwechslers gegen § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO, nicht aber für einen Verstoß des Auffahrenden gegen § 4 Abs. 1 StVO, § 1 StVO oder § 3 Abs. 1 StVO (in Fortschreibung zu BGH…, Urteil vom 03.12.2024 - VI ZR 18/24, r+s 2025, 182 Rn. 20; BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Ls. 1 und Ls. 2 und Ls. 3; BGH, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10, NJW 2012, 608 Rn. 9, 13; OLG Hamm…, Urteil vom 15.05.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 36, 34).Rn. 26 Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einer rückwärtigen Kollision erfolgter Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden zu einer Durchbrechung der Typizität des Geschehensablaufs und der damit einhergehenden Anscheinsvermutung zu Lasten des auffahrenden Verkehrsteilnehmers führt, weil das typische Gepräge eines den Auffahrunfall begründenden Geschehensablaufs nicht mehr gegeben ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2011 - VI ZR 177/10, NJW 2012, 608, BGH, Urt. v. 13.12.2016 - VI ZR 32, LSK 2016, 113220 Leits. 2).
- BGH, 03.12.2024 - VI ZR 18/24
Haftungsabwägung beim Sturz eines Motorradfahrers ohne Berührung mit dem …
Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
Steht allein ein Fahrstreifenwechsel eines Pkw auf der Autobahn von der linken in die rechte Spur in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Kollision mit einem Lkw in der rechten Spur fest, so spricht der Anscheinsbeweis nur für einen Verstoß des Spurwechslers gegen § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO, nicht aber für einen Verstoß des Auffahrenden gegen § 4 Abs. 1 StVO, § 1 StVO oder § 3 Abs. 1 StVO (in Fortschreibung zu BGH, Urteil vom 03.12.2024 - VI ZR 18/24, r+s 2025, 182 Rn. 20; BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Ls. 1 und Ls. 2 und Ls. 3; BGH…, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10, NJW 2012, 608 Rn. 9, 13; OLG Hamm…, Urteil vom 15.05.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 36, 34).Rn. 24 Zwar ist im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (statt aller: BGH Urt. v. 3.12.2024 - VI ZR 18/24, r+s 2025, 182 Rn. 20; BGH, Urt. v. 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Leits.
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
Rn. 11 Soweit der Kläger vorträgt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien bei der Ermittlung der Verursachungsbeiträge nur unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei Verschuldensvermutungen hierbei außer Betracht zu bleiben hätten, ist dies zwar zutreffend, steht der Anwendung von Anscheinsgrundsätzen aber nicht entgegen; dies ergibt sich auch aus der klägerseits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.02.1996 - VI ZR 126/95, NJW 1996, 1405, in der es allerdings an der für die Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs fehlte. - OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22
Entkräftung des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall nach einem Spurwechsel
Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
Insoweit ist zudem darauf hinzuweisen, dass in zeitlicher Hinsicht ein enger Zusammenhang auch noch bei gleichgerichteter Fahrt von jedenfalls fünf Sekunden anzunehmen ist (OLG Schleswig, Beschl. v. 7.10.2022 - 7 U 51/22, NJW 2023, 370 Rn. 10 m. weit.
- OLG Hamm, 03.12.2025 - 7 U 49/25
Anscheinsbeweis, Spurwechsel, innerstädtischer Verkehr, Auffahrunfall
Steht allein ein Fahrstreifenwechsel eines Pkw im innerstädtischen Verkehr von der rechten in die linke Spur in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Kollision mit einem Pkw in der linken Spur fest, so spricht der Anscheinsbeweis nur für einen Verstoß des Spurwechslers gegen § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO, nicht aber für einen Verstoß des Auffahrenden gegen § 4 Abs. 1 StVO, § 1 StVO oder § 3 Abs. 1 StVO (im Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 08.07.2025 - I-7 U 6/25, r+s 2025, 1089 Ls. 1; in Fortschreibung zu BGH…, Urteil vom 03.12.2024 - VI ZR 18/24, r+s 2025, 182 Rn. 20; BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Ls. 1 und Ls. 2 und Ls. 3; BGH…, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10, NJW 2012, 608 Rn. 9, 13; OLG Hamm…, Urteil vom 15.05.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 36, 34).In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des auffahrenden Pkw vollständig hinter dem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des spurwechselnden Pkw zurück (im Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 08.07.2025 - I-7 U 6/25, r+s 2025, 1089 Ls. 1; OLG Hamm…, Urteil vom 15.05.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 39; OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2009 - 13 U 106/08, NZV 2010, 79).
Rn. 8 Steht ein Fahrstreifenwechsel eines Pkw von der rechten in die linke Spur in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Kollision mit einem Pkw in der linken Spur fest, so spricht der Anscheinsbeweis für einen unfallkausalen Verstoß des Spurwechslers gegen § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO (vgl. Senat Beschl. v. 8.7.2025 - I-7 U 6/25, r+s 2025, 1089 Ls. 1 in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 3.12.2024 - VI ZR 18/24, r+s 2025, 182 Rn. 20;… BGH Urt. v. 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Ls. 1 und Ls. 2 und Ls. 3;… BGH Urt. v. 13.12.2011 - VI ZR 177/10, NJW 2012, 608 Rn. 9, 13;… Senat Urt. v. 15.5.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 36, 34).
Gefordert ist damit ein Höchstmaß an Sorgfalt, was eine ausreichende Rückschau voraussetzt sowie die rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Fahrspurwechsels mittels Fahrtrichtungsanzeiger (Senat Beschl. v. 8.7.2025 - I-7 U 6/25, r+s 2025, 1089 = juris Rn. 8 m. w. N.).
Denn steht allein ein Fahrstreifenwechsel in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Kollision fest, so spricht der Anscheinsbeweis nur für einen Verstoß des Spurwechslers gegen § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO, nicht aber für einen Verstoß des Auffahrenden gegen § 4 Abs. 1 StVO, § 1 StVO oder § 3 Abs. 1 StVO (vgl. Senat Beschl. v. 8.7.2025 - I-7 U 6/25, r+s 2025, 1089 Ls. 1 = juris Rn. 18 ff. m. w. N. in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 3.12.2024 - VI ZR 18/24, r+s 2025, 182 Rn. 20;… BGH Urt. v. 13.12.2016 - VI ZR 32/16, r+s 2017, 153 Ls. 1 und Ls. 2 und Ls. 3;… BGH Urt. v. 13.12.2011 - VI ZR 177/10, NJW 2012, 608 Rn. 9, 13;… Senat Urt. v. 15.5.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 36, 34).
Von einer gegen den Auffahrenden sprechenden Anscheinsvermutung wäre hiernach nur dann auszugehen, wenn beide Fahrzeuge unstreitig oder erwiesenermaßen so lange in einer Spur hintereinandergefahren wären, dass sich die Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (vgl. Senat Beschl. v. 8.7.2025 - I-7 U 6/25, r+s 2025, 1089 Rn. 21). An Letzterem fehlt es ersichtlich, da sich die streitgegenständliche Kollision bereits im Zuge des Fahrspurwechsels ereignete, dieser also noch gar nicht abgeschlossen war, als es zu einem streifenden Auffahren des Transporters mit der vorderen rechten Ecke gegen die linke Fahrzeugseite des klägerischen Pkw kam.
Rn. 23 3. In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des auffahrenden Pkw vollständig hinter dem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des spurwechselnden Pkw zurück (vgl. Senat Beschl. v. 8.7.2025 - I-7 U 6/25, r+s 2025, 1089 Ls. 2 im Anschluss an Senat Urt. v. 15.5.2018 - I-7 U 45/17, BeckRS 2018, 60322 Rn. 39;… OLG Hamm Urt. v. 13.5.2009 - 13 U 106/08, NZV 2010, 79).
- AG Düsseldorf, 19.01.2026 - 37 C 52/25
Anscheinsbeweis; Fahrstreifenwechsel; Auffahrunfall
Kommt es in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel mit nachfolgendem Verkehr zu einer Kollision, spricht ein Anscheinsbeweis für die Missachtung der hohen für den Spurwechsler geltenden Sorgfaltspflichten (OLG Hamm Hinweisbeschluss v. 8.7.2025 - 7 U 6/25, BeckRS 2025, 20660 Rn. 7).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Abgasskandal; Wohnmobil; Timer-Funktion; Prüfstandbezogenheit; evident unzulässige Abschalteinrichtung
- rechtsportal.de
BGB § 826
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines neuen Wohnmobils gegen den Hersteller wegen Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 18.12.2024 - 9 O 225/23
- OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
- OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (42)
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
Dabei hilft dem Kläger nicht weiter, dass nach den Grundsatzentscheidungen des BGH vom 26.06.2023 in den Verfahren VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22 in Anschließung an die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/21 vom 21.03.2023 jedenfalls die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV als drittschützende Normen zu qualifizieren sind und damit für den Fall der Implementierung unzulässiger Abschalteinrichtungen auch ein lediglich fahrlässiges Verhalten der Beklagten einen Schadensersatzanspruch - nämlich über § 823 Abs. 2 BGB - begründen kann.Denn auch in Anbetracht der vorgenannten Entscheidung des BGH vom 26.06.2023 bleibt es dabei, dass § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit entsprechenden Schutzgesetzen in sachlicher Hinsicht das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht umfasst und sich dementsprechend ein Anspruch auf Gewährung sog. "großen Schadensersatzes" auf diese Anspruchsnorm nicht stützen lässt (BGH, VIa ZR 335/21, Rn. 18 ff.).
a) Beim Differenzschadensersatz sind - gleichermaßen wie beim sog. "kleinen Schadensersatz" (vgl. BGH…, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, juris Rn. 23 f.;… Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21, juris Rn. 17) - Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs anspruchsmindernd im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen, soweit sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 80).
Die vom BGH mit Urteil vom 26.06.2023 (Az. VIa ZR 335/21) vorgenommene Konkretisierung der Haftungsmaßstäbe eines Fahrzeugherstellers nach deutschem Recht steht mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Einklang.
- EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
Dabei hilft dem Kläger nicht weiter, dass nach den Grundsatzentscheidungen des BGH vom 26.06.2023 in den Verfahren VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22 in Anschließung an die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/21 vom 21.03.2023 jedenfalls die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV als drittschützende Normen zu qualifizieren sind und damit für den Fall der Implementierung unzulässiger Abschalteinrichtungen auch ein lediglich fahrlässiges Verhalten der Beklagten einen Schadensersatzanspruch - nämlich über § 823 Abs. 2 BGB - begründen kann.Nach dem unionsrechtlichen Äquivalenzgrundsatz dürfen die im nationalen Schadensersatzrecht festgelegten Voraussetzungen für die Haftung wegen eines Verstoßes gegen Unionsrecht lediglich nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die nur nationales Recht betreffen, und nach dem Effektivitätsgrundsatz nicht so ausgestaltet sein, dass sie es praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren, die Entschädigung zu erlangen (vgl. EuGH…, Urteil vom 04.10.2018 - C-571/16, juris Rn. 123;… Urteil vom 25.03.2021 - C-501/18, juris Rn. 113 ff.; Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, juris Rn. 94).
Hinsichtlich eines Vorteilsausgleichs - der bereits Gegenstand der Vorlagefrage in dem Verfahren C-100/21 war - sind die nationalen Gerichte befugt, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt.
- OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 1 U 133/13
Rückabwicklung eines Wohnmobilkaufs: Stehenbleibendes Frontrollo als erheblicher …
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
1 U 133/13, Urteil vom 12.05.2016, juris Rn. 117; Staudinger/Kaiser/Sittmann-Haury, BGB [2022], § 346 Rn. 264).Die voraussichtliche "Lebenszeit" bzw. Gesamtnutzungsdauer bei Wohnmobilen wird vom Senat mit 15 Jahren (180 Monaten) bemessen (vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 01.11.2022 und 18.01.2023 in 16 U 314/22, n. v.; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2016 - 1 U 133/13, juris Rn. 123 m. w. N.), weil häufig sogar schon nach 10 Jahren die Lebensdauer einer Vielzahl von Teilen überschritten ist und es beispielsweise aufgrund von Undichtigkeiten und Schimmelbildung an den Aufbauten zu Einschränkungen bei der Nutzbarkeit kommt.
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
a) Zwar kommt, wenn unter Täuschung im EG-Typgenehmigungsverfahren bewusst eine unzulässige Motorsteuerungssoftware verbaut wird, eine deliktische Haftung des Herstellers nach §§ 826, 31 BGB grundsätzlich in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris; vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19, VI ZR 367/19, VI ZR 397/19 sowie VI ZR 5/20 und vom 19.01.2021 - VI ZR 8/20; jew. juris;… vgl. auch OLG Celle, Urteile vom 20.11.2019 - 7 U 244/18, juris Rn. 26 ff. und vom 22.01.2020 - 7 U 445/18, juris).b) Insbesondere haftet die Beklagte wegen der fehlenden Stoffgleichheit zwischen einer etwaigen Vermögenseinbuße des Klägers und den denkbaren Vermögensvorteilen der Beklagten auch nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris-Rn. 24).
- BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
Eine hiervon abweichende rechtliche Beurteilung gebietet sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2025 (Az. VIa ZR 190/23 juris); denn dem dortigen Rechtsstreit lag ein vom hiesigen Klägervorbringen abweichender Tatsachenvortrag zugrunde, der aus Sicht des BGH geeignet war, für den Fall seiner Richtigkeit das Vorliegen einer Prüfstandbezogenheit zu begründen.Dass die "Timer-Funktion" zudem auch aus Sicht des BGH keine evident unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, folgt im Übrigen aus der Tatsache, dass er in vergleichbaren Fällen - wie auch dem oben erwähnten - die Frage einer etwaigen Prüfstandbezogenheit dieser Einrichtung für die Beurteilung einer Haftung der Beklagten aus § 826 BGB für aufklärungsbedürftig erachtet hat (vgl. Urteile vom 23.12.2024 - VIa ZR 598/23- und 21.01.2025 - VIa ZR 190/23).
- BGH, 16.01.2024 - VIa ZR 578/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
Denn eine objektiv sittenwidrige arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde ist lediglich dann indiziert, wenn durch eine im Fahrzeug des Käufers verbaute unzulässige Abschalteinrichtung ausschließlich im Prüfstand die Abgasreinigung grenzwertkausal verstärkt aktiviert wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VIa ZR 578/21, juris Rn. 9).Diese Annahme setzt jedenfalls voraus, dass der Motorhersteller bei der Entwicklung und/oder Verwendung der Abschalteinrichtung in dem Bewusstsein handelte, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahm (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 06.11.2023 - VIa ZR 535/21, juris Rn. 12; Urteil vom 16.01.2024 - VIa ZR 578/21, juris Rn. 9;… Urteil vom 23.01.2024 - VIa ZR 165/23, juris Rn. 12 mwN).
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich erstmals mit Urteil vom 17.12.2020 (C-693/18, NJW 2021, 1216) mit der Auslegung der vorgenannten Ausnahmevorschrift befasst. - BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21
"Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
a) Beim Differenzschadensersatz sind - gleichermaßen wie beim sog. "kleinen Schadensersatz" (vgl. BGH…, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, juris Rn. 23 f.; Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21, juris Rn. 17) - Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs anspruchsmindernd im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen, soweit sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 80). - BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20
Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
Eine Abweichung der Messwerte ist als Indiz für ein manipulatives Verhalten, das die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllen könnte, angesichts der unstreitigen gravierenden Unterschiede der Bedingungen, unter denen die Messung erfolgt, gleichfalls ungeeignet (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20, juris Rn. 23;… Beschluss vom 15.09.2021 - VII ZR 2/21, juris Rn. 30). - BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20
Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit …
Auszug aus OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
a) Beim Differenzschadensersatz sind - gleichermaßen wie beim sog. "kleinen Schadensersatz" (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, juris Rn. 23 f.;… Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21, juris Rn. 17) - Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs anspruchsmindernd im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen, soweit sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 80). - BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 1031/22
Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März …
- BGH, 20.07.2021 - VI ZR 533/20
Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten …
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 533/21
Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März …
- BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11
Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung …
- OLG München, 24.10.2012 - 3 U 297/11
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Wohnmobil nach technischen …
- BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10
Umfang und Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft: Klage abweisendes Urteil …
- BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 159/22
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines …
- BGH, 13.01.2022 - III ZR 205/20
Herstellerhaftung bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens: …
- BGH, 15.09.2021 - VII ZR 2/21
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller eines mit einer …
- EuGH, 04.10.2018 - C-571/16
Kantarev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einlagensicherungssysteme - Richtlinie …
- OLG Hamm, 18.12.2014 - 28 U 135/13
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Fahrradträger nach Rückabwicklung …
- EuGH, 25.03.2021 - C-501/18
Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2024 - C-251/23
Mercedes-Benz Group (Responsabilité des constructeurs de véhicules) - Vorlage zur …
- OLG München, 10.08.2020 - 21 U 2719/19
Schadensersatzanspruch in Folge Abgasskandal - Minderwert des Fahrzeuges
- BGH, 19.09.2022 - VIa ZR 281/22
Restschadensersatz in einem sog. Dieselfall: Vorteilsausgleichung im Falle des …
- BGH, 23.12.2024 - VIa ZR 598/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
- OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Wohnmobils; …
- BGH, 14.02.2023 - VIII ZR 268/21
Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem …
- OLG Celle, 05.12.2023 - 7 U 317/22
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen …
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19
"VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig …
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19
Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer
- BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20
Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19
Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem …
- BGH, 25.11.2021 - VII ZR 257/20
"Dieselverfahren": AUDI AG, Haftung für EA 189
- OLG Celle, 20.11.2019 - 7 U 244/18
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers eines vom sog. …
- OLG Celle, 22.01.2020 - 7 U 445/18
Schadensersatz anlässlich des Erwerbs eines Kraftfahrzeugs des VW-Konzerns; …
- BGH, 20.07.2023 - III ZR 303/20
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 8/20
Umfang der Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs …
- BGH, 06.11.2023 - VIa ZR 535/21
Deliktische Haftung des Motorherstellers in einem sog Dieselfall: Täuschung der …
- BGH, 23.01.2024 - VIa ZR 165/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung …
- OLG Celle, 16.02.2026 - 24 U 8/24
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Verkäufer wegen …
Die Ausstattung des Fahrzeugs mit diesen Funktionen rechtfertigt nicht die Annahme vorsätzlich sittenwidrigen Handelns der Beklagten zu 2 als Herstellerin des Basisfahrzeugs (zB OLG Celle, Beschlüsse vom 21. März 2025 - 7 U 6/25, juris Rn. 22 ff und vom 15. Mai 2025 - 7 U 6/25, juris Rn. 3 ff).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 823 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1; EG-FGV § 27 Abs. 1
Abgasskandal; Wohnmobil; "Timer-Funktion"; Prüfstandbezogenheit; evident unzulässige Abschalteinrichtung - rechtsportal.de
Abgasskandal; Wohnmobil; "Timer-Funktion"; Prüfstandbezogenheit; evident unzulässige Abschalteinrichtung
- rechtsportal.de
Abgasskandal; Wohnmobil; "Timer-Funktion"; Prüfstandbezogenheit; evident unzulässige Abschalteinrichtung
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 18.12.2024 - 9 O 225/23
- OLG Celle, 21.03.2025 - 7 U 6/25
- OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- BGH, 23.12.2024 - VIa ZR 598/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Dabei lässt sich zwar aus der Untätigkeit der italienischen Behörden nach Auffassung des BGH nicht der Rückschluss ziehen, die Beklagte habe diese nicht über eine gegebenenfalls prüfstandbezogene Funktionsweise von im Fahrzeug vorhandenen Abschalteinrichtungen arglistig getäuscht - jedenfalls soweit nicht feststeht, dass dem MIT die genaue Wirkungsweise solcher Einrichtungen in allen für die Beurteilung maßgeblichen Einzelheiten und in ihrer konkreten Kombination bekannt gewesen sei (BGH, Urteil vom 23.12.2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15).Dass die "Timer-Funktion" im Übrigen auch aus Sicht des BGH offensichtlich keine mit der Umschaltlogik von VW vergleichbare, evident unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, folgt im Übrigen aus der Tatsache, dass er in vergleichbaren Fällen die Frage einer etwaigen Prüfstandbezogenheit der "Timer-Funktion" für die Beurteilung einer Haftung der Beklagten aus § 826 BGB für aufklärungsbedürftig erachtet hat (vgl. Urteile vom 23.12.2024 - VIa ZR 598/23 und vom 21.01.2025 - VIa ZR 190/23).
- OLG Köln, 17.03.2025 - 30 U 16/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines neuen Wohnmobils gegen den Hersteller …
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
cc) Eine andere Wertung rechtfertigt auch nicht die vom Kläger angeführte, nach seinen eigenen Angaben in rechtlicher Hinsicht von allen bisher ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen abweichende Entscheidung des 30. Zivilsenats des OLG Köln vom 17.03.2025 (Az. 30 U 16/22).Dem steht die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Köln vom 17.03.2025 (Az. 30 U 16/22) nicht entgegen, da, wie der Kläger selbst ausführt, dieses - und nicht der hiesige Senat - mit seiner Rechtsprechung von allen bisher ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen abweicht.
- BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Dies hat der BGH bereits für die zeitliche Beschränkung der KühlmittelSolltemperatur-Regelung (KSR) bei Mercedes-Fahrzeugen entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21, juris Rn. 17); warum für das hier streitgegenständliche Wohnmobil Abweichendes gelten sollte, ist weder dargetan noch anderweitig ersichtlich.Fehlt es dagegen - wie hier im Fall der "Timer-Funktion" - an einem Erkennen der Prüfstandsituation und einer erst und gerade hierdurch verstärkt aktivierten Abgasreinigung, kann allein aus der Funktionsweise der Abschalteinrichtung nicht auf eine als sittenwidrig zu bewertende Täuschungsabsicht des Motorenherstellers geschlossen werden (BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21, juris Rn. 19; BGH…, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 435/20, Rn. 18; BGH…, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19, juris Rn. 19).
- EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Mit Urteil des EuGH vom 21.03.2023 (Az. C-100/21, juris Rn. 90 ff.) ist bereits unionsrechtlich abschließend geklärt, dass die Ausgestaltung des materiellen Schadensersatzanspruchs eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 ausgestatteten Fahrzeugs geschädigten Käufers in Ermangelung unionsrechtlicher Vorschriften ausschließlich dem nationalen Gesetzgeber und seinen Gerichten obliegt, dem Käufer eines solchen Fahrzeugs ein Anspruch auf Schadensersatz durch den Hersteller (nur) in Höhe des ihm durch diese Abschalteinrichtung tatsächlich entstandenen Schadens zusteht, und der Schutz der unionsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führen darf. - BGH, 20.07.2021 - VI ZR 533/20
Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten …
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Für die Anrechnung eines Vorteils gilt nichts Anderes (vgl. BGH…, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 334/11, juris Rn. 23; Urteil vom 20.07.2021 - VI ZR 533/20, juris Rn. 29). - BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11
Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung …
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Für die Anrechnung eines Vorteils gilt nichts Anderes (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 334/11, juris Rn. 23;… Urteil vom 20.07.2021 - VI ZR 533/20, juris Rn. 29). - BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95
Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Bei der konkreten Schadensberechnung sind alle adäquaten Folgen des haftungsbegründenden Umstands grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, dem aus prozessualen Gründen letztmöglichen Beurteilungszeitpunkt, in die Schadensberechnung einzubeziehen; nur wenn der Schuldner bereits vorher seine Ersatzpflicht erfüllt, schließt er die Zurechnung späterer Schadensfolgen aus (BGH, Urteil vom 12.07.1996 - V ZR 117/95, juris Rn. 18). - BGH, 28.07.2011 - VII ZR 180/10
Umfang und Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft: Klage abweisendes Urteil …
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Da die Beklagte ihre Ersatzpflicht nicht bereits erfüllt hat, ist aus prozessualen Gründen auf die letzte mündliche Verhandlung abzustellen, an deren Stelle in den Fällen der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO der Zeitpunkt tritt, bis zu dem das Berufungsgericht Vortrag der Parteien bei seinem Beschluss berücksichtigen musste (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 28.07.2011 - VII ZR 180/10, juris Rn. 13). - BGH, 21.01.2025 - VIa ZR 190/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Dass die "Timer-Funktion" im Übrigen auch aus Sicht des BGH offensichtlich keine mit der Umschaltlogik von VW vergleichbare, evident unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, folgt im Übrigen aus der Tatsache, dass er in vergleichbaren Fällen die Frage einer etwaigen Prüfstandbezogenheit der "Timer-Funktion" für die Beurteilung einer Haftung der Beklagten aus § 826 BGB für aufklärungsbedürftig erachtet hat (vgl. Urteile vom 23.12.2024 - VIa ZR 598/23 und vom 21.01.2025 - VIa ZR 190/23). - BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Celle, 15.05.2025 - 7 U 6/25
Entscheidend für die Beurteilung dieser Funktion als offensichtlich unzulässig war dort allerdings der Umstand, dass die Software bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten wurden, die verwendete Software also unmittelbar auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde abzielte (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 16-27). - EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
- BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20
Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines …
- BGH, 20.04.2022 - VII ZR 720/21
Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …
- BGH, 16.01.2024 - VIa ZR 578/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- BGH, 12.03.2025 - VIa ZR 1608/22
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.08.2025 - 7 U 6/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 17.12.2024 - 1 O 90/22
- OLG Hamm, 08.07.2025 - 7 U 6/25
- OLG Hamm, 04.08.2025 - 7 U 6/25
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