Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15 (HS), 72-IV-15 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18557
VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15 (HS), 72-IV-15 (e.A.) (https://dejure.org/2015,18557)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2015 - 71-IV-15 (HS), 72-IV-15 (e.A.) (https://dejure.org/2015,18557)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 71-IV-15 (HS), 72-IV-15 (e.A.) (https://dejure.org/2015,18557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    Andererseits ist eine näher begründete Abwägung bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Jedoch vermag allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]).

    Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass, näher zu bestimmen, welche Anforderungen das freiheitsgrundrechtliche Beschleunigungsgebot an die Koordination von geplanten Urlaubszeiten in einem Verfahren wie diesem stellt, das nach der substantiiert nicht angegriffenen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Bewertung des Landgerichts im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses und der nachfolgenden Terminplanung kein sog. "Umfangsverfahren" darstellte (vgl. zu den Terminierungsanforderungen bei "Umfangsverfahren" SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]).

    BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013, StV 2013, 640 [643]).

  • VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Weshalb die gerichtlich dargelegten Umstände, die den Haftgrund der Fluchtgefahr tragen, es ihrer Natur nach nicht offensichtlich und sich von selbst verstehend erscheinen lassen sollten, dass mildere Mittel nicht geeignet sind, um der hierauf gründenden Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr entgegenzuwirken, lässt sich der Beschwerdeschrift nicht entnehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS]/Vf. 38-IV-13 [e.A.]).

    Der Beschwerdeführer setzt sich in diesem Zusammenhang bereits nicht damit auseinander, dass nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Landgerichts in den genannten Kalenderwochen die Möglichkeit einer Terminierung nicht bestand, weil keine Termine vorhanden gewesen seien, an denen beide Verteidiger zur Verfügung gestanden hätten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37IV-13 [HS]/Vf. 38-IV-13 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).

    b) Das Beschwerdevorbringen lässt nicht erkennen, weshalb die Annahme des Haftgrunds der Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 StPO einer Überprüfung am Maßstab des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SächsVerf nicht standhalten sollte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf. 97-IV-13 [HS]/Vf. 98-IV-13 [e.A.]).

  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2015 - 31-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    (4) Allerdings wäre eine kontinuierliche Anberaumung von Kurzterminen, wenn sie zu einer objektiv unangemessenen Verfahrensdauer führte, auch dann nach den Grundsätzen des Beschleunigungsgebots nicht hinnehmbar, wenn dem Gericht zwar weiterreichende Verhandlungszeiten tatsächlich nicht zur Verfügung stünden, dies aber Ausdruck einer nicht nur kurzfristigen Überlastung des Gerichts wäre, die die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht rechtfertigen würde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. März 2015 - Vf. 31-IV-15 [HS]/Vf. 32-IV-15 [e.A.]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Der vornehmliche Zweck und der eigentliche Rechtfertigungsgrund der Untersuchungshaft ist es, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen; ist sie zu einem dieser Zwecke nicht mehr nötig, so ist es unverhältnismäßig und daher grundsätzlich unzulässig, sie anzuordnen, aufrechtzuerhalten oder zu vollziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965, BVerfGE 19, 342 [349]; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Insbesondere bedarf es keiner Begründung, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (vgl. zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [315]).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013, StV 2013, 640 [643]).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Der vornehmliche Zweck und der eigentliche Rechtfertigungsgrund der Untersuchungshaft ist es, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen; ist sie zu einem dieser Zwecke nicht mehr nötig, so ist es unverhältnismäßig und daher grundsätzlich unzulässig, sie anzuordnen, aufrechtzuerhalten oder zu vollziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965, BVerfGE 19, 342 [349]; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2012 - 38-IV-12

    Freiheitsgrundrecht; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anhaltspunkte für

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12

    Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung

  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09

    Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 97-IV-13

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris, Rn. 37 ).

    Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-17; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).

    Mit diesem Erfordernis wäre es nicht zu vereinbaren, in einer Haftsache ohne sachlichen Grund auf die Durchführung voller Sitzungstage zugunsten von Terminen zu verzichten, die nur wenige Stunden umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 7-IV-17).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 7-IV-17

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Hierbei spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013, StV 2013, 640 [643]).

    Mit diesem Erfordernis wäre es nicht zu vereinbaren, in einer Haftsache ohne sachlichen Grund auf die Durchführung voller Sitzungstage zugunsten von Terminen zu verzichten, die nur wenige Stunden umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] - juris Rn. 31).

    Denn die Kammer hat für den anschließenden Zeitraum (ab Februar 2017) ebenfalls nur maximal einen Termin pro Woche festgesetzt, wobei es sich hierbei weit überwiegend auch nur um Halbtagestermine handelt (zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die jeweilige Verhandlungsdauer vgl. etwa SächsVerfGH , Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] - juris Rn. 31; BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - juris Rn. 89).

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 118-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 198-IV-20
    Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 - Vf. 47-IV-20 [HS]/Vf. 48-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris Rn. 37).

    Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.).

    Weshalb die gerichtlich dargelegten Umstände, die den Haftgrund der Fluchtgefahr tragen, es ihrer Natur nach nicht offensichtlich und sich von selbst verstehend erscheinen lassen sollten, dass mildere Mittel nicht geeignet sind, um der hierauf gründenden Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr entgegenzuwirken, lässt sich der Beschwerdeschrift nicht entnehmen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf.72-IV-15 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 47-IV-20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft bei

    Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris, Rn. 37).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris, Rn. 37).

    Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-17; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 135-IV-15 [HS]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris, Rn. 37).

    Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-17; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 8-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.]; st. Rspr.).

    61-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf. 97-IV-13 [HS]/ Vf. 98-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-17 [e.A.]).

    Die Beschwerdebegründung lässt schon unberücksichtigt, dass die gerichtliche Annahme von Fluchtgefahr als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-05 [e.A.]; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 118-IV-16; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 73-IV-17

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Hierbei spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008, StV 2008, 198 [199]; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013, StV 2013, 640 [643]).

    Mit diesem Erfordernis wäre es nicht zu vereinbaren, in einer Haftsache ohne sachlichen Grund auf die Durchführung voller Sitzungstage zugunsten von Terminen zu verzichten, die nur wenige Stunden umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS] - juris Rn. 31).

  • VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 185-IV-20
    Ferner spielt die Anzahl, Dauer und Dichte der terminierten und durchgeführten Hauptverhandlungstermine eine Rolle (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15 [e.A.] m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-17; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).

    Mit diesem Erfordernis wäre es nicht zu vereinbaren, in einer Haftsache ohne sachlichen Grund auf die Durchführung voller Sitzungstage zugunsten von Terminen zu verzichten, die nur wenige Stunden umfassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 7-IV-17; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]).

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 77-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 70-IV-18

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 85-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 104-IV-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 12-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19

    Eröffnung des Rechtsweges zum Verfassungsgerichtshof; Geltendmachung einer

  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 134-IV-21

    Vereinbarkeit der Aufrechterhaltung des Haftbefehls mit dem

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 135-IV-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 120-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 129-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 111-IV-16

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht