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   BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16   

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BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16 (https://dejure.org/2018,17530)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2018 - 8 AZR 141/16 (https://dejure.org/2018,17530)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 (https://dejure.org/2018,17530)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und Glauben - Mangel des Verfahrens des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung - unzulässiges Teilurteil - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO - Verschlechterungsverbot

  • IWW

    § 242 BGB, § ... 68 ArbGG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 301 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 301 ZPO, § 318 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 528 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 422 BGB, § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 254 Abs. 1 BGB, § 254 BGB, § 202 Abs. 1 BGB, § 134 BGB, §§ 134, 202 Abs. 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 203 Satz 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 276 Abs. 2 BGB

  • Betriebs-Berater

    Treuwidrigkeit bei der Geltendmachung von Ausschlussklauseln

  • bag-urteil.com

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und Glauben - Mangel des Verfahrens des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung - unzulässiges Teilurteil - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO - Verschlechterungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Keine Zurückverweisung des Rechtsstreits wegen eines Verfahrensmangels des Arbeitsgerichts; Kein Teilurteil bei Gefahr sich widersprechender Entscheidungen; Die Grundsätze "ne ultra petitum" und "Verbot der reformatio in peio" im deutschen Zivilprozessrecht; Prüfung des ...

  • rewis.io

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und Glauben - Mangel des Verfahrens des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung - unzulässiges Teilurteil - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO - Verschlechterungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Mitverschulden; Ausschlussklausel; Grundsatz von Treu und Glauben; Mangel des Verfahrens des Arbeitsgerichts; Zurückverweisung; unzulässiges Teilurteil; Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO ; Verschlechterungsverbot

  • rechtsportal.de

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 ; BGB § 254 Abs. 1
    Keine Zurückverweisung des Rechtsstreits wegen eines Verfahrensmangels des Arbeitsgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und Glauben - Mangel des Verfahrens des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung - unzulässiges Teilurteil - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO - Verschlechterungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und Glauben - Mangel des Verfahrens des Arbeitsgerichts - Zurückverweisung - unzulässiges Urteil - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO - Verschlechterungsverbot

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Treuwidrigkeit bei der Geltendmachung von vertraglichen Ausschlussklauseln - Kommentar zum Urteil des BAG vom 28.06.2018" von RAin Lisa Ryßok, original erschienen in: BB 2019, 378 - 384.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 34
  • BB 2019, 378
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und ob der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. dazu etwa BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 116/14, 8 AZR 867/13 - Rn. 25 mwN; 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 24; 19. März 1992 - 8 AZR 370/91 - zu II 3 a der Gründe; BGH 5. März 2002 - VI ZR 398/00 - zu II 4 der Gründe mwN) .

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Abwägung nach § 254 Abs. 1 BGB ein fahrlässiger Verursachungsbeitrag des Geschädigten grundsätzlich hinter dem Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens des Schädigers zurücktritt und dass dies in aller Regel gilt, wenn der Vorsatz des Schädigers - wie im vorliegenden Fall - die Schädigung selbst mitumfasst (BAG 18. Juni 1970 - 1 AZR 520/69 - zu 4 a der Gründe, BAGE 22, 375; 15. Dezember 1969 - 1 AZR 228/69 - zu 3 der Gründe; BGH 5. März 2002 - VI ZR 398/00 - zu II 4 der Gründe; 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91 - zu II 2 b der Gründe) .

    Etwas Abweichendes gilt allerdings, sofern ausnahmsweise besondere Umstände im Einzelfall Anlass zu einer abweichenden Wertung geben und eine Schadensteilung rechtfertigen (BGH 5. März 2002 - VI ZR 398/00 - aaO mwN) .

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    Ebenso offen bleiben kann, ob eine Regelung mit diesem Inhalt - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB insgesamt nichtig wäre oder ob die Klägerin diese gleichwohl nach den Grundsätzen über die personale Teilunwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 35, BAGE 158, 349; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 42; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - Rn. 19) gegen sich gelten lassen müsste.

    Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und er seine Forderungen wenigstens annähernd beziffern kann (vgl. etwa BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 43; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 54, BAGE 122, 304; 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14, BAGE 117, 165; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28, BAGE 115, 19) .

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    Dies ist nicht nur dann anzunehmen, wenn der Schuldner den Gläubiger aktiv von der Einhaltung der Ausschlussfrist abhält (vgl. etwa BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 50; 6. September 2006 - 5 AZR 684/05 - Rn. 25, BAGE 119, 225) , sondern auch dann, wenn der Schuldner dem Gläubiger die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist durch ein positives Tun oder durch ein pflichtwidriges Unterlassen erschwert oder unmöglich gemacht hat oder wenn er an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Gläubiger könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer geltenden Ausschlussfrist erfüllt werde ( BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 46; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 71 ) .

    Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und er seine Forderungen wenigstens annähernd beziffern kann (vgl. etwa BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 43; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 54, BAGE 122, 304; 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14, BAGE 117, 165; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28, BAGE 115, 19) .

  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14

    Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    § 301 ZPO dient der Beschleunigung, soll aber auch die Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit der Entscheidung in ein und demselben Rechtsstreit gewährleisten (BGH 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14 - Rn. 7 mwN) .

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Teilurteil nur auf Gründen beruht, die ausschließlich diesen Streitgenossen berühren (vgl. etwa BAG 4. Mai 2006 - 8 AZR 311/05 - Rn. 20 mwN; BGH 21. November 2017 - VI ZR 436/16 - Rn. 7 mwN; 20. Dezember 2016 - VI ZR 395/15 - Rn. 7 mwN; 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14 - Rn. 7 mwN) .

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    § 68 ArbGG geht im Interesse der Beschleunigung arbeitsgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten davon aus, dass das Verfahren regelmäßig in der Berufungsinstanz in einwandfreier Weise wiederholt werden kann (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - Rn. 41 mwN) .

    Die Verkürzung des ordnungsgemäßen Verfahrens auf eine Tatsacheninstanz ist bei Verfahrensmängeln zwangsläufige Folge des § 68 ArbGG, die allein eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Zurückverweisung nicht rechtfertigen kann (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - Rn. 41) .

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und er seine Forderungen wenigstens annähernd beziffern kann (vgl. etwa BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 43; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 54, BAGE 122, 304; 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14, BAGE 117, 165; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28, BAGE 115, 19) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    Schadensersatzforderungen können geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und er seine Forderungen wenigstens annähernd beziffern kann (vgl. etwa BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 43; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 54, BAGE 122, 304; 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14, BAGE 117, 165; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28, BAGE 115, 19) .
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    Ebenso offen bleiben kann, ob eine Regelung mit diesem Inhalt - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB insgesamt nichtig wäre oder ob die Klägerin diese gleichwohl nach den Grundsätzen über die personale Teilunwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 35, BAGE 158, 349; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 42; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - Rn. 19) gegen sich gelten lassen müsste.
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    Ebenso offen bleiben kann, ob eine Regelung mit diesem Inhalt - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB insgesamt nichtig wäre oder ob die Klägerin diese gleichwohl nach den Grundsätzen über die personale Teilunwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu BAG 23. März 2017 - 6 AZR 705/15 - Rn. 35, BAGE 158, 349; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 42; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - Rn. 19) gegen sich gelten lassen müsste.
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
    Im vorliegenden Verfahren kann dahinstehen, ob es sich bei der Bezugnahmeklausel in § 2 des Arbeitsvertrags der Parteien vom 28. Mai 2008 um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt und ob § 23 Abs. 1 AVR auch Ansprüche wegen einer vorsätzlichen Vertragsverletzung oder einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erfasst (bejahend für eine nahezu wortgleiche andere, im sog. Dritten Weg beschlossene Arbeitsrechtsregelung BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 30 mwN; anders für Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05

    Ausschlussfristen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 684/05

    Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

  • BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69

    Kaufmännischer Angestellter eines - Versorgungsunternehmens - Abrechnung der

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16

    Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19

  • BAG, 15.12.1969 - 1 AZR 228/69

    Diebstahl - Arbeitnehmerhaftung - Deliktshaftung

  • BAG, 19.03.1992 - 8 AZR 370/91

    Haftung einer Kassiererin - Abgrenzung der groben Fahrlässigkeit gegenüber der

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 395/15

    Amtshaftung: Tätigkeit eines Durchgangarztes als Ausübung eines öffentlichen

  • BGH, 17.05.1990 - III ZR 191/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten einer Kfz-Zulassungsstelle

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

  • BGH, 21.11.2017 - VI ZR 436/16

    Verbindung von Amtshaftungsklage und Schadensersatzklage gegen einen Dritten:

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 311/05

    Schadensersatz aus Arbeitnehmerhaftung - Arztfehler

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

  • LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15

    Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen

  • OLG Koblenz, 08.08.2012 - 5 U 116/12

    Bindungswirkung der jahrelang unwidersprochenen Handhabung der

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    (5) Es kann offenbleiben, ob § 57 Abs. 1 KAVO aF mangels ausdrücklicher anderweitiger Regelung auch Ansprüche miteinbezieht, die durch vorsätzliches Handeln des Arbeitgebers verursacht wurden (vgl. BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 30, 40, 43; offengelassen von BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 36) .

    Der Kläger konnte nicht darlegen und beweisen, dass seine zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Beklagten veranlasst worden war (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 39; 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 38; 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 45, BAGE 163, 56) .

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Zugleich kann dahinstehen, ob sich die Arbeitgeberin als Verwenderin auf eine Unwirksamkeit nach § 202 Abs. 1 iVm. § 134 BGB berufen könnte (offengelassen von BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 36) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Es bedarf deshalb im Streitfall keiner Entscheidung, ob eine nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vereinbarte Ausschlussfristenregelung, die sich auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bezieht, einschränkend dahingehend ausgelegt werden kann, sie regele selten auftretende und von den Parteien nicht für regelungsbedürftig gehaltene Sonderfälle nicht unter Verstoß gegen das Gesetz und erfasse deshalb Haftungsansprüche nicht, die dem Anwendungsbereich von § 202 Abs. 1 BGB unterfallen (vgl. zu "Neuverträgen" BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu III 2 der Gründe, BAGE 115, 19; anders zu arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Ausschlussfristen in im sog. dritten Weg beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen [§ 33 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte-KF] BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 29 ff.; offen gelassen bei AGB BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 46, BAGE 162, 19 und bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf § 23 Abs. 1 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 36) .
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