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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 09.07.2020

Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7409
VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20 (https://dejure.org/2020,7409)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08.01.2020 - 8 B 12/20 (https://dejure.org/2020,7409)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 8 B 12/20 (https://dejure.org/2020,7409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 29 Abs 1 Nr 1a AsylVfG 1992, § 34a Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 34a Abs 1 S 2 AsylVfG 1992, § 34a Abs 2 S 1 AsylVfG 1992, § 34a Abs 2 S 3 AsylVfG 1992
    Entfallen der Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Rückführung nach Schweden; Umdeutung einer Abschiebungsanordnung in Aufgriffsfällen und nachträglicher Asylantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Das Erreichen dieser besonders hohen Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche Behandlung setzt eine in dem Zielstaat drohende Gefahr im Sinne einer extremen materiellen Not dergestalt voraus, dass die Gleichgültigkeit der dortigen Behörden zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn. 91 ff.;… Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 90 f.).

    Ursache für die Überschreitung der Schwelle der Erheblichkeit können größere Funktionsstörungen im Sinne von entweder systemischen oder allgemeinen oder aber bestimmte Personengruppen betreffenden Schwachstellen sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn. 83 und 90;… Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 86 und 88).

    Es geht um eine Beurteilung auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn. 98).

    Denn es wäre widersprüchlich, wenn das Vorliegen eines solchen Risikos in dem Stadium des Asylverfahrens eine Überstellung verhindern würde, während dasselbe Risiko dann geduldet würde, wenn dieses Verfahren durch die Zuerkennung von internationalem Schutz zu einem Abschluss kommt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 87 bis 89).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 4 GRCh ist für eine Bewertung der Situation nicht nur von zu überstellenden Antragstellern, sondern auch der Situation von international Schutzberechtigten zunächst von dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in das Gemeinsame Europäische Asylsystem und der Zusicherung der Mitgliedstaaten auszugehen, dass die Anwendung dieses Systems in keinem Stadium und in keiner Weise zu einem ernsthaften Risiko von Verstößen gegen Art. 4 GRCh führt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 89).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Auf Grund des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens kann ein deutlich eingeschränkter Umfang existenzsichernder Leistungen in dem Zielstaat einer Überstellung grundsätzlich nur in dem Falle einer besonderen Verletzlichkeit relevant werden (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 93).

    Das Erreichen dieser besonders hohen Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche Behandlung setzt eine in dem Zielstaat drohende Gefahr im Sinne einer extremen materiellen Not dergestalt voraus, dass die Gleichgültigkeit der dortigen Behörden zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn. 91 ff.; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 90 f.).

    Ursache für die Überschreitung der Schwelle der Erheblichkeit können größere Funktionsstörungen im Sinne von entweder systemischen oder allgemeinen oder aber bestimmte Personengruppen betreffenden Schwachstellen sein (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn. 83 und 90; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 86 und 88).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Entsprechend gilt dafür eine Vermutung (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 -, juris, Rn. 80), die nicht bereits durch jede Verletzung eines Grundrechts durch den zuständigen Mitgliedstaat widerlegt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 -, juris, Rn. 82).

    Erst wenn das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in dem zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel im Sinne größerer Funktionsstörungen aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende bzw. entwürdigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 GRCh implizieren, wird die Verpflichtung des Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 prüfenden Mitgliedstaats ausgelöst (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 -, juris, Rn. 82;… Urteil vom 16.02.2017 - C-578/16 -, juris, Rn. 60).

  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Der Tatrichter muss sich zur Widerlegung der auf dem Prinzip gegenseitigen Vertrauens unter den Mitgliedstaaten gründenden Vermutung die Überzeugungsgewissheit im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO davon verschaffen, ob das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen in dem zuständigen Mitgliedstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort auch dem Asylbewerber in dem konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende bzw. entwürdigenden Behandlung droht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6/14 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 06.06.2014 - 10 B 35/14 -, juris, Rn. 5).

    Es kommt hingegen nicht darauf an, ob es unterhalb der Schwelle systemischer Mängel in Einzelfällen zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung kommen kann und ob ein Antragsteller dem in der Vergangenheit schon einmal ausgesetzt war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.06.2014 - 10 B 35/14 -, juris, Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2008 - 13 S 783/08

    Aufklärungspflichten der Behörde bei der Anordnung öffentlicher Zustellung

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Eine Zustellung kann nach Ablauf der Zweiwochenfrist einer dennoch weiter betriebenen öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr eintreten (Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 23.04.2008 - 13 S 783/08 -, juris, Rn. 7).

    Eine Zustellung kann nach Ablauf der Zweiwochenfrist einer dennoch weiter betriebenen öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr eintreten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2008 - 13 S 783/08 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Rn. 62 Für die Auslegung von Art. 3 EMRK ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heranzuziehen, der für die Dimension der Grundrechtsgarantien im Zusammenhang mit einer Abschiebungsschutzberechtigung eine faktische Orientierungs- und Leitfunktion zukommt, die über den konkret entschiedenen Einzelfall hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, juris, Rn. 62).
  • VG Aachen, 04.02.2019 - 3 L 1797/18

    Asyl; Dublin; Schweden; Ablehnung; systemische; Mängel

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Denn nach der Gewährung eines Asylverfahrens und der bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung entspricht eine Erklärung zur Rückkehr der vollziehbaren Ausreisepflicht der Antragsteller (vgl. auch VG Aachen, Beschluss vom 04.02.2019 - 3 L 1797/18.A -, juris, Rn. 32), denen - wie bereits ausgeführt - Wiederaufnahmemöglichkeiten im Hinblick auf auftretende Hindernisse der Vollstreckung der Ausreisepflicht zur Verfügung stehen.
  • VG Düsseldorf, 18.02.2019 - 22 L 3335/18
    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Hierauf können sie zumutbar verwiesen werden (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2019 - 22 L 3335/18.A -, juris, Rn. 63).
  • VG Frankfurt/Main, 04.06.2019 - 11 K 340/19

    Rücküberstellung nach Schweden gem. Art. 18 I d Dublin-III-VO und erneute …

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Dass in vorbezeichneten Fällen die Unterbringung von einer Rückkehrerklärung in den Herkunftsstaat abhängig gemacht wird, stellt indes keinen systemischen Mangel des Asylsystems in Schweden dar (vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2019 - 11 K 340/19.F.A -, juris, Rn. 14).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.01.2020 - 8 B 12/20
    Die Schwelle der unmenschlichen Behandlung ist aber stets erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 -, HUDOC, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - Nr. 45603/05 - Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 98).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung …

  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs …

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Nichtannahmebeschluss: Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien als sicherem …

  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland …

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an ablehnende …

  • BVerfG, 07.10.2019 - 2 BvR 721/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Überstellung Asylsuchender in den gem Dublin …

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

  • OVG Hamburg, 30.01.2017 - 1 Bf 115/15

    Unzulässigkeit der Klage bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Verwirkung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 516/14

    Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19

    Anforderungen an den asylrechtlichen Begriff der "soziale Gruppe"

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12

    Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer …

  • EGMR, 18.06.2009 - 45603/05

    BUDINA v. RUSSIA

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - 3 L 293/18

    Tagesaktuelle Berücksichtigung von Erkenntnismitteln - hier: Afghanistan

  • VG München, 08.02.2021 - M 30 S 21.50078

    Zur Situation der Dublin-Rückkehrer in Schweden

    Denn eine solche Erklärung spiegelt lediglich die bestands- und rechtskräftige Ausreiseverpflichtung wieder (VG Magdeburg, B.v. 8.1.2020 - 8 B 12/20 - juris Rn. 54 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18108
VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20 (https://dejure.org/2020,18108)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.07.2020 - 8 B 12/20 (https://dejure.org/2020,18108)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 8 B 12/20 (https://dejure.org/2020,18108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S. …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    Die Frage, ob Belange des Denkmalschutzes einem Vorhaben entgegenstehen, muss sich - auch im Hinblick auf die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzgut maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutung orientieren (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.06.2010, 1 S 585/10, juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 16.08.2011, 8 A 10590/11, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 23.08.2012, 12 LB 170/11, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 8 A 10590/11

    Antrag auf Genehmigung der Anbringung einer Photovoltaikanlage auf …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    Die Frage, ob Belange des Denkmalschutzes einem Vorhaben entgegenstehen, muss sich - auch im Hinblick auf die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzgut maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutung orientieren (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.06.2010, 1 S 585/10, juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 16.08.2011, 8 A 10590/11, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 23.08.2012, 12 LB 170/11, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 1 S 585/10

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    Die Frage, ob Belange des Denkmalschutzes einem Vorhaben entgegenstehen, muss sich - auch im Hinblick auf die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentümerbefugnisse - an der für das Schutzgut maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutung orientieren (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.06.2010, 1 S 585/10, juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 16.08.2011, 8 A 10590/11, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 23.08.2012, 12 LB 170/11, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    Die §§ 12, 13 Denkmalschutzgesetz entfalten insoweit drittschützende Wirkung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, 4 C 3.08, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    § 212a Abs. 1 BauGB gilt dabei auch für den Bauvorbescheid (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01. Dezember 1998 - 10 B 2304/98 -, Rn. 4, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. März 1999 - 1 M 897/99 -, Rn. 26, juris; Beschluss vom 08. Juli 2004 - 1 ME 167/04 -, Rn. 17, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015,.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04

    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    § 212a Abs. 1 BauGB gilt dabei auch für den Bauvorbescheid (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01. Dezember 1998 - 10 B 2304/98 -, Rn. 4, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. März 1999 - 1 M 897/99 -, Rn. 26, juris; Beschluss vom 08. Juli 2004 - 1 ME 167/04 -, Rn. 17, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015,.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2020 - 1 MB 2/20

    Baugenehmigung als Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    Die Beigeladene zu 2., hat dies als zuständige obere Denkmalschutzbehörde mit Schreiben vom 08.08.2019 genau so gesehen, aber die erforderliche Genehmigung unter dem 08.08.2019 erteilt (67 Abs. 5 LBO; vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 20.04.2020, 1 MB 2/20, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2003 - 1 LB 64/03
    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    Es soll die gebotene Achtung gegenüber den Werten erkennbar bleiben, die das Kulturdenkmal in seinem Standort verkörpert (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 29.09.2013, 1 LB 64/03 - n.v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1998 - 10 B 2304/98

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Erteilung einer auf einer …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    § 212a Abs. 1 BauGB gilt dabei auch für den Bauvorbescheid (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01. Dezember 1998 - 10 B 2304/98 -, Rn. 4, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. März 1999 - 1 M 897/99 -, Rn. 26, juris; Beschluss vom 08. Juli 2004 - 1 ME 167/04 -, Rn. 17, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015,.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92

    Antrag auf eine Baugenehmigung bzw. Nachtragsbaugenehmigung; Verstoß der …

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
    Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2000 - 1 L 143/98
  • VG Schleswig, 19.09.2018 - 8 A 161/16

    Genehmigungsvoraussetzungen für die Vernichtung eines Kulturdenkmals nach § 13 …

  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 8 B 26/20

    Denkmalschutz

    Soweit das Verwaltungsgericht dies in dem Beschluss vom 09.07.2020 (8 B 12/20) anders gesehen habe, sei dem nicht zu folgen.

    Im Übrigen sei auf den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 09.07.2020 (8 B 12/20) Bezug zu nehmen.

    Des Weiteren wird Bezug genommen auf die Entscheidungen und Gerichtsakten des VG Schleswig aus dem Verfahren 8 B 12/20 und des OVG Schleswig 1 MB 15/20.

    Sofern man dies anders sehen sollte, nimmt die erkennende Kammer in der Sache Bezug auf ihren Beschluss vom 09.07.2020 (8 B 12/20).

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