Rechtsprechung
| LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 33 Abs 2 GG, Art 45 AEUV
Bewerbungsverfahrensanspruch - österreichischer Staatsbürger - Anforderungsprofil - Wohnsitz - Auswahlgesichtspunkt - Dokumentation - IWW
Artikel 33 Abs. 2 GG, § ... 313 Abs. 2 S. 2 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 17a Absatz 2 Satz 3 GVG, § 935 ZPO, Art. 33 Abs. 2 GG, Artikel 45 AEUV, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, Art. 19 Abs. 4 GG, Artikel 19 Abs. 4 GG, § 97 Absatz 1 ZPO, § 72 Absatz 4 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg vor die Arbeitsgerichtsbarkeit; Geltung des Art. 33 Abs. 2 GG auch für EU-Bürger; Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG bei der Erstellung von Anforderungsprofilen; Fehlerhaftes Anforderungsprofil; Effektiver Rechtsschutz durch Transparenz- und Dokumentationsgebot
- rechtsportal.de
Rechtsweg vor die Arbeitsgerichtsbarkeit Geltung des Art. 33 Abs. 2 GG auch für EU-Bürger Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG bei der Erstellung von Anforderungsprofilen Fehlerhaftes Anforderungsprofil Effektiver Rechtsschutz durch Transparenz- und Dokumentationsgebot
Verfahrensgang
- ArbG Dessau-Roßlau, 21.06.2022 - 8 Ga 1/22
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Mit dem Anforderungsprofil wird somit die Zusammensetzung des Bewerberfelds gesteuert und eingeengt (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - Rn. 27, BVerwGE 147, 20 ).Fehler im Anforderungsprofil führen deshalb grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens insgesamt, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG…, Beschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 20.01.2013 - 2 VR 1.13 - a.a.O. ).
Es dürfen keine sachfremden, nicht am Grundsatz der Bestenauswahl orientierten Erwägungen zugrunde liegen ( BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 27, juris ).
Rn. 89 Die Verfügungsbeklagte hat als insoweit darlegungsbelastete Partei ( siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - Rn.31, juris ) auch nicht vorgetragen, dass die Wahrnehmung der Aufgaben einer Direktorin als Vorstand als stellenbezogene Ausnahme im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit gerechtfertigt ist.
- BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00
Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft ( BAG, Urteil vom 28.05.2002 -9 AZR 751/00 - Rn. 26; Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 - und - 9 AZR 668/96 - ; ebenso BAG, Urteil vom 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 - ; Urteil vom 21.06.2000 - 5 AZR 805/98 - BVerwG, Urteil vom 25.08.1998 - 2 C 62.85 - Urteil vom 09.03.1998 - 2 C 4.87 - ; juris ).Die Verwaltung als vollziehende Gewalt hat dann zu entscheiden, ob und wie die Stellen besetzt werden sollen ( BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - Rn. 26 m.w. Nachweisen, juris ).) Mit einer Doppelbesetzung der Stelle würde in die Organisationsgewalt der öffentlichen Hand unzulässig eingegriffen.
- BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12
Konkurrentenklage - Anforderungsprofil
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Jede Bewerbung muss nach diesen Kriterien beurteilt werden (BAG, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 10;… Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 518/09 - Rn. 16 m.w.N., juris ).Insoweit unterliegt das Anforderungsprofil auch trotz eines dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Verfassungs wegen gewährten Beurteilungsspielraums einer gerichtlichen Kontrolle (BAG, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 14, juris ).
- BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Durch das Anforderungsprofil sollen ungeeignete Bewerber aus dem Kreis der in das engere Auswahlverfahren einzubeziehenden Bewerber ausgeschlossen werden (BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 32 m.w.N., BAGE 119, 262).Die Festlegung des Anforderungsprofils muss deshalb im Hinblick auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle sachlich nachvollziehbar sein (BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 33 m.w.N., BAGE 119, 262).
- BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11
Nichtannahmebeschluss: Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Bediensteten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - Rn. 12, juris ).Fehler im Anforderungsprofil führen deshalb grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens insgesamt, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG, Beschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - Rn. 15 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 20.01.2013 - 2 VR 1.13 - a.a.O. ).
- BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09
Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Jede Bewerbung muss nach diesen Kriterien beurteilt werden (BAG…, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 10; Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 518/09 - Rn. 16 m.w.N., juris ).Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 518/09 - aaO; 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 13).
- BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02
Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Das Dokumentationsgebot ist für die Transparenz der Auswahlentscheidung unverzichtbar ( BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 - Rn. 42 und 43, juris ). - BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Ein dem späteren Konkurrentenklageverfahren vorgelagertes Auswahlverfahren darf nicht so ausgestaltet sein, dass es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.09.1989, - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501 ) . - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft ( BAG…, Urteil vom 28.05.2002 -9 AZR 751/00 - Rn. 26; Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 - und - 9 AZR 668/96 - ; ebenso BAG, Urteil vom 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 - ; Urteil vom 21.06.2000 - 5 AZR 805/98 - BVerwG, Urteil vom 25.08.1998 - 2 C 62.85 - Urteil vom 09.03.1998 - 2 C 4.87 - ; juris ). - BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22
Rn. 95 ( BVerfG, Beschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 - Rn. 15, juris ). - BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96
Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96
Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur …
- BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87
Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers - …
- BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11
Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag; …
- BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00
Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch
- BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen
- EuGH, 11.11.2010 - C-232/09
Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
- BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09
Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …
- BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03
Konkurrentenklage
- BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06
Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch
- BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07
Konkurrentenklage - Schadensersatz
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Konkurrentenklage
- BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11
Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …
- BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02
Konkurrentenklage eines Bewerbers gegen anderweitige Besetzung einer …
- LAG Sachsen, 21.03.2003 - 3 Sa 125/03
Einstweilige Verfügung zur Besetzungssperre im Rahmen eines Konkurrentenstreits
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.04.2024 - 8 Sa 188/23
Besetzung einer Stelle - Berücksichtigung im Auswahlverfahren
Die hiergegen eingelegte Berufung - 8 SaGa 5/22 - der beklagten Stiftung hatte keinen Erfolg, weil nach Auffassung des Berufungsgerichts das im Rahmen der Ausschreibung bestimmte Anforderungsprofil nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge.Das Kuratorium nimmt die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (LAG LSA, Urteil vom 21.11.2022 8 SaGa 5/22 ) sowie die von der beauftragten Kanzlei dazu und zur mündlichen Verhandlung vom 21.11.2022 übermittelten Einschätzungen vom 09.12.2022 sowie vom 16.01.2023 zur Kenntnis..
Die Auswahlentscheidung beruhe auf einem unzulässigen Anforderungsprofil in Bezug auf die zwingend geforderte Wohnsitznahme in oder der Region (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. November 2022 - 8 SaGa 5/22 -, Rn. 75 ff.).
Sie hat die Klägerin zudem über die sie hierzu veranlassten Gründe informiert, indem auf die Auffassung des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt in dem Berufungsverfahren 8 SaGa 5/22 und das hier gerügte unzulässige Anforderungsprofil in Bezug auf die zwingend geforderte Wohnsitznahme in Dessau-Roßlau oder der Region verwiesen wurde.
Rn. 189 (1) In diesem Zusammenhang bedarf deshalb die Frage keiner Entscheidung, ob der maßgebliche Grund zum Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens sich nicht bereits evident aus dem Vorgang selbst ergibt, weil die beklagte Stiftung im Rahmen der Stellenausschreibung zwingende Vorgaben zu der Wohnsitznahme in Dessau-Roßlau oder der Region gemacht hat, die weder durch Art. 33 Abs. 2 GG noch als stellenbezogene Ausnahme im Interesse der Funktionsfähigkeit ihrer öffentlichen Verwaltung gerechtfertigt sind (vgl. Berufungsurteil der Parteien, LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22 - Seiten 13 - 15 ).
Rn. 214 Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil in dem einstweiligen Verfügungsverfahren (21.11.2022 - 8 SaGa 5/22 -) u.a. einen Verfügungsanspruch bejaht, weil das im Rahmen der Ausschreibung bestimmte Anforderungsprofil nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge (Seite12-14 der Gründe).
Rn. 215 ccc. Hat der Dienstgeber im Rahmen der Stellenausschreibung zwingende Vorgaben gemacht, die weder durch Art. 33 Abs. 2 GG noch als stellenbezogene Ausnahme im Interesse der Funktionsfähigkeit beklagten Stiftung gerechtfertigt sind - wie hier im Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22 - Seiten 12-14 festgestellt - ist das Auswahlverfahren fehlerhaft.
Der Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG folgt aus der im Urteil vom 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22 - Seiten 12-14 festgestellten rechtswidrigen Steuerung und Einengung des Bewerberfeldes durch die zwingende Voraussetzung einer Wohnsitznahme in Dessau-Roßlau oder in der Region im Sinne der Eignung, Befähigung und Leistung.
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2024 - 8 SaGa 9/23
Stellenbesetzungsverfahren - öffentliches Amt - Dokumentation der …
Rn. 7 - 8 SaGa 5/22 -) erfolgreich die Besetzung der Stelle mit einer Mitbewerberin bis zu der Entscheidung im Hauptsacheverfahren verhindert hatte, brach die Verfügungsbeklagte das Bewerbungsverfahren rechtswirksam ab (Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 02.06.2023 - 9 Ca 154/22 - und Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 04.04.2024 - 8 Sa 188/23 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".