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Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 04.08.2005

Rechtsprechung
   KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4940
KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04 (https://dejure.org/2005,4940)
KG, Entscheidung vom 05.09.2005 - 8 U 177/04 (https://dejure.org/2005,4940)
KG, Entscheidung vom 05. September 2005 - 8 U 177/04 (https://dejure.org/2005,4940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 94; ; BGB § ... 892 Abs. 1; ; BGB § 929 ff.; ; ZPO n.F. § 524 Abs. 1; ; ZPO n.F. § 524 Abs. 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 533; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 264 Nr. 3; ; ZPO § 129; ; ZPO § 130; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; Gesetz über die Staatsgrenze der DDR v. 25.03.1982 § 8; ; ZGB/DDR § 17; ; ZGB/DDR § 18; ; ZGB/DDR § 467; ; ZGB/DDR § 20 Abs. 3

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 93, § 94, § 892 Abs. 1; ZGB (DDR) § 17, § 18, § 20, § 467; Gesetz über die Staatsgrenze der DDR
    Vermögenszuordnungsbescheid; Bindung der Zivilgerichte; Mauergrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentumsrecht an Grund und Boden der ehemaligen Berliner "Mauer"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Berliner Mauer" ist wesentlicher Bestandteil des Mauergrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klärung der Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Berliner Mauer; Anforderungen an die Substantiierung des Besitzerwerbs im Prozess; Einordnung eines Mauersegments als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks; Konkludente Kündigung eines Nutzungsrechtes durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 301
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • KG, 21.04.1999 - 24 U 7798/98

    Schadensersatz wegen Beschädigung oder Beseitigung von im Dritteigentum stehenden …

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Dies ergebe sich auch aus einer Entscheidung des Kammergerichts vom 21. April 1999 in einem Vorprozess des Beklagten gegen das Lnn Bnnn - 24 U 7798/98 - .

    Aber auch aus den vom Senat beigezogenen Akte des Vorprozesses - 13 O 418/98 Landgericht Berlin// 24 U 7798/98 Kammergericht - ergibt sich für den Eigentumsübergang nichts.

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Hierauf finden die Vorschriften, die die Zulässigkeit einer Klageänderung regeln, keine Anwendung, dies gilt nicht nur für § 263 ZPO, sondern auch für § 533 ZPO (BGH Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03 - NJW 2004, 2152;… Münchener Kommentar/ Lüke, ZPO, 4. Auflage, § 264 ZPO, Rdnr. 4;… Kritisch dagegen Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Auflage, § 533 ZPO, Rdnr. 3).

    Kann das Berufungsgericht auf der Grundlage des bereits in erster Instanz angefallenen Prozessstoffes eine abschließende Entscheidung über den modifizierten Klageantrag treffen, widerspräche es den Grundsätzen der Prozesswirtschaftlichkeit, würde man die Parteien, gestützt auf § 533 ZPO, auf einen neuen Rechtsstreit verweisen ( BGH Urteil vom 19. März 2004 , a.a.O., Seite 2155).

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von …

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Die "Berliner Mauer" als solche war aufgrund ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung zu keiner Zeit ein verkehrsfähiges Wirtschaftsgut (BGHZ 129, 66, 72).

    Die Berliner Mauer war - dem Eigentum des Grundstücks folgend - sozialistisches Eigentum in der Gestalt von Volkseigentum im Sinne der §§ 17, 18 ZGB/DDR, das grundsätzlich unantastbar war (BGHZ 129, 66, 74).

  • BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60

    Versorgungsleitungen in Bundesstraßen

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Entsprechendes gilt, wenn umgekehrt aus einem wesentlichen Bestandteil ein Scheinbestandteil werden soll (BGHZ 37, 353, 359 = NJW 1962, 1817;… Münchener Kommentar/ Holch, BGB, 3. Auflage, § 95 BGB, Rdnr. 10).
  • BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01

    Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Der bestandskräftige Zuordnungsbescheid wirkt rechtsgestaltend, den Zivilgerichten ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit verwehrt (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2003 - 8 U 169/02 - unveröffentlicht; vgl. KG-Report 2004, 559, MDR 98, 1280; WuM 2004, 298).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 168/85

    Eigentumsverhältnisse an einem Anbau an einen Scheinbestandteil eines Grundstücks

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Bestandteil kann die Sache nur werden, wenn sich der Eigentümer mit dem Grundstückseigentümer über den Eigentumsübergang einigt (BGHZ 23, 57; BGH NJW 1959, 1487; NJW 1987, 774) und dabei der Zweck verfolgt wird, die Sache dauernd mit dem Grundstück zu verbinden.
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Dem Gericht kann nicht zugemutet werden, "das Passende" aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (…Zöller/Greger, a.a.O., § 130 BGB, Rdnr. 2; vgl. BVerfG NJW 1994, 2683).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung …

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Der bestandskräftige Zuordnungsbescheid wirkt rechtsgestaltend, den Zivilgerichten ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit verwehrt (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2003 - 8 U 169/02 - unveröffentlicht; vgl. KG-Report 2004, 559, MDR 98, 1280; WuM 2004, 298).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55

    Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf …

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Dabei kann der Sachvortrag in tatsächlicher Hinsicht nicht durch die pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden (vgl. BGHZ 22, 254; BGH NJW 1953, 259; 59, 885; 67, 728).
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung, …

    Auszug aus KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
    Bestandteil kann die Sache nur werden, wenn sich der Eigentümer mit dem Grundstückseigentümer über den Eigentumsübergang einigt (BGHZ 23, 57; BGH NJW 1959, 1487; NJW 1987, 774) und dabei der Zweck verfolgt wird, die Sache dauernd mit dem Grundstück zu verbinden.
  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 173/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZB 6/59
  • BGH, 19.01.1967 - VII ZB 13/66
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.].

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.].

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.].

  • OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07

    Streit über die Wirksamkeit eines notariell nicht beurkundeten Kaufvertrages; …

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung als Scheinbestandteile jede Art von Gebäuden, selbst Fabrikgebäude, Anlagen von Tankstellenbetrieben und Betonbunker angesehen worden (…vgl. die Nachweise bei MüKoBGB/Holch, 5. Aufl., § 95, Rdnrn. 14 und 15; aus jüngerer Zeit sogar Bestandteile der "Berliner Mauer", vgl. KG NJW-RR 2006, 301, wobei im entschiedenen Fall die Frage der Zweckrichtung einer vorübergehenden Verbindung zweifelhaft war).
  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.]; im selben Sinne BAG 16.5.2012 (Fn. 51) [III.2 c. - Rn. 29]: "Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Anlagen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen.

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.]; im selben Sinne BAG 16.5.2012 (Fn. 51) [III.2 c. - Rn. 29]: "Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Anlagen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen.

    Es ist auch weder dem Gericht noch dem Beklagten zumutbar, sich das möglicherweise 'Passende' aus den von der Klägerin eingereichten umfangreichen Unterlagen herauszusuchen"; ebenso KG 5.9.2005 - 8 U 177/04 - KGR Berlin 2005, 943 = NJW-RR 2006, 301 [II.B.2 a.]; im selben Sinne BAG 16.5.2012 (Fn. 51) [III.2 c. - Rn. 29]: "Ihrer Darlegungslast genügen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Anlagen beigefügte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen.

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27930
OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04 (https://dejure.org/2005,27930)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.08.2005 - 8 U 177/04 (https://dejure.org/2005,27930)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. August 2005 - 8 U 177/04 (https://dejure.org/2005,27930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Rückzahlung von Anwaltshonorar nach erklärter Insolvenzanfechtung; Entstehung und Fälligkeit eines anwaltlichen Vorschussanspruchs; Vorschusszahlung als "Bargeschäft"; Erfordernis der Unmittelbarkeit zwischen der anwaltlichen Leistung und der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung von Anwaltshonorar nach erklärter Insolvenzanfechtung; Entstehung und Fälligkeit eines anwaltlichen Vorschussanspruchs; Vorschusszahlung als "Bargeschäft"; Erfordernis der Unmittelbarkeit zwischen der anwaltlichen Leistung und der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    Die Frage, ob zugunsten des anfechtenden Insolvenzverwalters bei der bei Bargeschäften einzig verbleibenden Möglichkeit der Vorsatzanfechtung Beweiserleichterungen Platz greifen, und zwar insbesondere dann, wenn das Bargeschäft nach einer beiden Parteien des Bargeschäfts bekannten Stellung eines Insolvenzeröffnungsantrages vorgenommen worden ist, ist eine Frage, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140 f.; Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02]; Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67 [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02]) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02].

    Insoweit fehlen - soweit ersichtlich - bislang auch Leitsätze, jedenfalls für die Auslegung und Anwendung der §§ 142, 133 Abs. 1 InsO in dem vorliegenden und typischen (vgl. BGH NJW 2003, 1943, 1945 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02]) [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] Sachverhalt, in welchem ein Rechtsanwalt oder Steuerberater gerade wegen und damit stets in Kenntnis der Krise zur fachlichen Begleitung bzw. Abwendung der Insolvenzgefahr hinzugezogen wird.

  • LG Göttingen, 21.09.2004 - 8 O 16/04

    Insolvenzrechtliche Ausgestaltung der Anfechtbarkeit einer Zahlung gem. § 131 …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 21. September 2004 - 8 O 16/04 - abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 21.09.2004 - 8 O 16/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass es für die Qualifikation als Bargeschäft unerheblich ist, ob die Leistung vor der Gegenleistung oder die Gegenleistung des Begünstigten vor der Leistung des Schuldners erbracht wird (BGH ZIP 1999, 665; Hölzle, DStR 2003, 2075, 2077).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 480/00

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Anwaltshonorar für Sanierungsbemühungen eines …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    Der BGH hat für den vergleichbaren Fall der Konkursanfechtung nach § 30 Nr. 1, 2. Fall KO (kongruente Deckung) entschieden, dass der für die Annahme des Ausnahmetatbestandes des Bargeschäftes erforderliche unmittelbare Zusammenhang noch zu bejahen ist, wenn eine Honorarzahlung für ernsthafte und nicht von vornherein aussichtslos erscheinende Sanierungsbemühungen zum Fälligkeitszeitpunkt erfolgt (BGH, Urt. v. 18.07.2002 - IX ZR 480/00, Gründe II 2. a) bb) = NJW 2002, 3252, 3253 [BGH 18.07.2002 - IX ZR 480/00]) [BGH 18.07.2002 - IX ZR 480/00].
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    Die Frage, ob zugunsten des anfechtenden Insolvenzverwalters bei der bei Bargeschäften einzig verbleibenden Möglichkeit der Vorsatzanfechtung Beweiserleichterungen Platz greifen, und zwar insbesondere dann, wenn das Bargeschäft nach einer beiden Parteien des Bargeschäfts bekannten Stellung eines Insolvenzeröffnungsantrages vorgenommen worden ist, ist eine Frage, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140 f.; Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02]; Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67 [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02]) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02].
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    So liegt es etwa dann, wenn der Schuldner die Möglichkeit der Benachteiligung erkannt hatte, aber erhoffte, die Insolvenz noch abwenden zu können (BGH ZIP 1998, 793, 800;… de Bra a.a.O., Rn. 11).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    Der Tatbestand des § 142 InsO hindert eine Anfechtung nach § 130 InsO (zur - hier nicht vorliegenden, s. o. - inkongruenten Deckung vgl. BGHZ 123, 320 ff. [str.];… Müko-Kirchhof, InsO, § 142 Rn. 7 m.w.N.) selbst noch im Zeitraum nach Insolvenzantragstellung (…Braun/Riggert, InsO, 2. Aufl., § 142 Rn. 22), d.h. sie erfasst hier auch die Anfechtung der Zahlung vom 12.11.2001.
  • BGH, 02.12.1999 - IX ZR 412/98

    Kenntnis von der Inkongruenz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    Rn. 25 Da - wie oben ausgeführt - eine inkongruente Deckung nicht festzustellen ist, kommt dem Kläger insoweit auch keine Beweiserleichterung zugute (vgl. BGH ZIP 1997, 513, 515; 2000, 82, 83;… de Bra, a.a.O., Rn. 13).
  • BGH, 29.09.1988 - 1 StR 332/88

    Teilnahme an Gläubigerbegünstigung durch Sicherung des Anwaltshonorars

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    Gemäß § 17 BRAGO entsteht das Vorschussforderungsrecht des Anwalts mit Abschluss des Anwaltsvertrages (BGH Anwaltsblatt 1989, 228 = NJW 1989, 1167 [BGH 29.09.1988 - 1 StR 332/88]).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
    Die Vorschusspflicht gegenüber dem Prozessbevollmächtigten besteht gem.§ 17 BRAGO auch für Gebühren, die durch die Vornahme der betreffenden anwaltlichen Tätigkeiten bereits "entstanden" sind, die der Rechtsanwalt jedoch als solche noch nicht gem. § 18 BRAGO erheben kann (BGH NJW 1985, 2263, 2264 [BGH 15.05.1985 - IVb ZR 33/84];… Hartmann a.a.O.).
  • BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes bei Geltendmachung der …

  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 173/54

    Benachteiligung der Konkursgläubiger durch Abschluß eines Vertrages mit …

  • RG, 26.04.1932 - VII 3/32

    Zur Frage der Anfechtbarkeit von Honorarzahlungen an eine mit der "Sanierung" …

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