Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02, 8 U 30/02 - 9 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vermietung eines Tankstellengrundstücks: Fingierte Rückgabe der Mietsache bei "nahtlosem" Neuabschluss mit dem bisherigen Mieter; Entlastung des Mieters bei Kontaminierung des Grundstücks
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § ... 254; ; BGB § 291; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 414; ; BGB § 415; ; BGB § 548 a.F.; ; BGB § 556; ; BGB § 556 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 558 a.F.; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 571 a.F.; ; BGB § 823 Abs. 1; ; HGB § 25 Abs. 1; ; HGB § 25 Abs. 3; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 523 a.F.; ; AGBG § 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 558
Fingierte Rückgabe der Mietsache in Bezug auf den alten Mietvertrag bei einem nahtlosen Neuabschluss des Mietvertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Entlastung des Mieters bei Kontamination des Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Schadensersatzansprüche nach Beendigung eines Tankstellenmietvertrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fingierte Rückgabe bei einem nahtlosen Neuabschluss mit dem bisherigen Mieter; Erfordernis einer eindeutigen Vereinbarung der Beteiligten zur Annahme einer fingierten Rückgabe; Verpflichtung zur Durchführung von Sanierungen auf Tankstellengeländen; Entlastung des Mieters ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.11.2001 - 6 O 41/00
- OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02, 8 U 30/02 - 9
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99
Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Dabei handelt es sich bei der Pflicht des Mieters zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes der Mietsache, sofern - wie hier - erhebliche Kosten zur Wiederherstellung aufzuwenden sind, um eine vertragliche Hauptleistungspflicht (vgl. BGH-NJW 2002, 3234, 3235, m.w.N.), wenn auch die laufenden mietvertraglichen Obhutspflichten bloße Nebenleistungspflichten darstellen; auf Sekundärebene führt dies gegebenenfalls zu einem Anspruch aus § 326 BGB a.F., nicht aus pVV. - BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01
Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Dies gilt auch, wenn der sich auf Verjährung berufende Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage gegen ihn - als verjährungsunterbrechende Maßnahme - abgehalten hat (vgl. BGH WM 2002, 1842 ff.; NJW-RR 1991, 1033 ff; OLG Düsseldorf OLGZ 1972, 205 ff.). - BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91
Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Ohne weiteres stattzugeben war darüber hinaus dem hilfsweisen Feststellungsbegehren zu Ziffer I. 2. c), da die in Bezug auf den diesbezüglichen Leistungsantrag durchgreifenden Einwände hinsichtlich einer bloßen Feststellung der entsprechenden Verpflichtung der Beklagten nicht bestehen (vgl. BGH-NJW 1992, 436, 437 m.w.N.).
- OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98
Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Dass sich anlässlich der Begutachtung nicht ausschließlich von der Beklagten zu verantwortende Kontaminationen ergeben haben, ist unschädlich, da der Schädiger das Risiko der - teilweisen - Unbrauchbarkeit oder Erfolglosigkeit der Gutachtertätigkeit trägt (vgl. OLG Hamm, NZV 1999, 377) Eine anteilige Kürzung des Erstattungsanspruchs kommt demgemäß nicht in Betracht. - BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90
Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Dies gilt auch, wenn der sich auf Verjährung berufende Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage gegen ihn - als verjährungsunterbrechende Maßnahme - abgehalten hat (vgl. BGH WM 2002, 1842 ff.; NJW-RR 1991, 1033 ff; OLG Düsseldorf OLGZ 1972, 205 ff.). - OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95
Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Diese sind nämlich als Folgeschäden in jedem Fall zu ersetzen, da sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ersichtlich notwendig waren (vgl. BGH NJW-RR 1989, 956; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255). - OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88
Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Diese sind nämlich als Folgeschäden in jedem Fall zu ersetzen, da sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ersichtlich notwendig waren (vgl. BGH NJW-RR 1989, 956; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255). - OLG Frankfurt, 24.05.1984 - 1 U 219/83
Einrede der Verjährung ; Verspätete Beantragung der Rente ; Erlöschen von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Es ist mithin davon auszugehen, dass die Beklagte insoweit einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, an dem sie sich festhalten lassen muss, ohne den Klägern vorwerfen zu können, keinen Einblick ins Handelsregister genommen zu haben, wozu diese unter den gegebenen Umständen keinen Anlass hatten, abgesehen davon dass diesbezügliche (einfache) Fahrlässigkeit unschädlich wäre (vgl. OLG Frankfurt VersR 1984, 1065, 1066 f.). - BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Ihr unterliegen - neben den vertraglichen Ansprüchen- nicht nur sämtliche konkurrierenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung (vgl. BGH-NJW 1986, 1608) und aus dem Eigentum (vgl. BGH-NJW 1987, 187), sondern - ausgehend von ihrem Zweck, die mit der Beendigung eines Gebrauchsüberlassungsverhältnisses verbundenen Ansprüche einer beschleunigten Klarstellung zuzuführen - in persönlicher Hinsicht auch die Konstellationen bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Vermieter, jedenfalls wenn - wie vorliegend - von einer Gestattung des (Mit-) Eigentümers zur Vermietung der Sache auszugehen ist (vgl. BGH-NJW 1997, 1983/1984). - BGH, 21.03.1997 - V ZR 217/95
Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2004 - 8 U 30/02
Ihr unterliegen - neben den vertraglichen Ansprüchen- nicht nur sämtliche konkurrierenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung (vgl. BGH-NJW 1986, 1608) und aus dem Eigentum (vgl. BGH-NJW 1987, 187), sondern - ausgehend von ihrem Zweck, die mit der Beendigung eines Gebrauchsüberlassungsverhältnisses verbundenen Ansprüche einer beschleunigten Klarstellung zuzuführen - in persönlicher Hinsicht auch die Konstellationen bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Vermieter, jedenfalls wenn - wie vorliegend - von einer Gestattung des (Mit-) Eigentümers zur Vermietung der Sache auszugehen ist (vgl. BGH-NJW 1997, 1983/1984). - BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96
Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen …
- OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92
Räumung; Prozeß; Tod; Vermieter; Klageabweisung; Eigenbedarf
- OLG Hamburg, 09.04.1997 - 4 U 136/96
Verlust einer Kautionsforderung nach Zwangsversteigerung eines Pachtobjekts; …
- KG, 31.05.1999 - 8 U 3844/97
- OLG Düsseldorf, 29.10.1992 - 10 U 29/92
- AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 481/19
Neubegründung eines Mietverhältnisses bei Wechsel der Parteien einer …
Rn. 77 Allerdings gehen Teile der Rechtsprechung in dem Fall, dass der modifizierende Neuabschluss eines Mietvertrages zwischen denselben Mietvertragsparteien vereinbart wird, grundsätzlich nicht, beziehungsweise nur dann von einem den Verjährungsbeginn auslösenden fingierten Rückerhalt aus, wenn die Parteien anlässlich des Neuabschlusses ausdrücklich vereinbaren, dass ein Rückgriff auf den früheren Vertrag ausgeschlossen sein soll (KG Berlin…, Urteil vom 31. Mai 1999 - 8 U 3844/97 -, juris Rn. 28; Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Juli 2004 - 8 U 30/02 -, juris Rn. 30). - OLG Hamm, 28.09.2018 - 30 U 90/17
Ansprüche aus einem Mietvertrag für einen Supermarkt
Auch wenn man berücksichtigt, dass die Verjährung auch von Ansprüchen aus dem vorherigen Mietverhältnis erst mit der endgültigen Rückgabe der Mietsache am 06.01.2011 erfolgt sein mag (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Juli 2004 - 8 U 30/02, juris Rn. 30f; KG Berlin, Urteil vom 31. Mai 1999 - 8 U 3844/97), wären die von der Klägerin aus abgetretenem Recht geltend zu machenden Ansprüche jetzt ganz eindeutig verjährt. - LG Köln, 06.04.2006 - 30 O 280/05
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers durch …
In diesen Fällen lag es jedoch stets so, dass entweder die die Tankstelle als selbständige Handelsvertreter betreibenden Kläger dem beklagten Mineralölunternehmen das Tankstellengelände als dessen Eigentümer in dem Tankstellenvertrag vermietet hatten (so OLG Köln ZMR 2002, 748; OLG E OLGR 2001, 7; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 493), oder aber es ging um Ansprüche des vom Tankstellenbetreiber personenverschiedenen Grundstückseigentümers gegen das Mineralölunternehmen, dem das Tankstellengelände durch den Tankstellenbetreiber mit Gestattung des Eigentümers vermietet war (so BGH NJW 1997, 1983).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten
Auszug aus OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02
Wenn diese keinen hinlänglich sicheren Schluss zulassen, muss der Steuerberater bei seiner Auskunft oder Empfehlung deutlich machen, dass er nichts als eine unbestätigte Meinung zu der Frage bieten kann (Senat, Urt. v. 21.11.2002 - 8 U 44/02 = OLGR 2003, 69 ff., m. w. N.).Veräußert der Auftraggeber ein Grundstück, nachdem der Steuerberater die Veräußerung zum beabsichtigten Zeitpunkt - fehlerhaft - als steuerlich unschädlich bezeichnet hat, greifen zugunsten des Auftraggebers die Grundsätze des Anscheinsbeweises, wenn er unter wirtschaftlichen oder sonstigen Gesichtspunkten nicht zu einer Veräußerung gezwungen war und er bei einer späteren Veräußerung einen der angefallenen Steuerlast entsprechenden höheren, steuerfreien Gewinn erzielt hätte (Senat, Urt. v. 21.11.2002 - 8 U 44/02 = OLGR 2003, 69 ff.).
- OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
Steuerrechtiche Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten …
Auszug aus OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02
Rn. 61 3. Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (BGH, GI 2004, 72, 76; Senat, Urt. v. 10.04.2002 - 8 U 75/02 = OLGR 2003, 280 ff.; OLG Düsseldorf, GI 2004, 48 ff.).Nach der Differenzhypothese liegt ein Vermögensschaden vielmehr dann vor, wenn der jetzige Wert des Gesamtvermögens geringer ist als der Wert, den es ohne den im Streit befindlichen Übertragungsvorgang bzw. unter Annahme einer Übertragung nach Ablauf der 6-Jahresfrist des § 6 Abs. 4 Nr. 2 EStG gehabt hätte (vgl. zur Differenzmethode nur BGH, GI 2004, 72 ff.; Senat, Urt. v. 10.04.2002 - 8 U 75/02 - = OLGR 2003, 280;… Urt. v. 14.02.2002 - 8 U 35/01 -).
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters
Auszug aus OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02
Die Ersatzpflicht des Beklagten erstreckt sich entgegen seiner Meinung insbesondere auf den Nachteil, der sich für die Klägerin daraus ergibt, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (… vgl. Senat, Urt. v. 03.07.2003 - 8 U 79/02;… Graefe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl., Rdn. 614 ff. mit Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung) eine Schadensersatzleistung des Steuerberaters als Betriebseinnahme zu behandeln ist und deswegen das zu versteuernde Einkommen erhöht, so dass auch insoweit Körperschaftssteuer anfällt (vgl. BGH NJW 1998, 1486 ff.).
- BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02
Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme …
Auszug aus OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02
Ist im Regressprozess gegen den rechtlichen Berater streitig, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Leistung des rechtlichen Beraters verhalten hätte, kann der Richter den Regresskläger nach seinem Ermessen hierzu ohne weiteres als Partei vernehmen (BGH MDR 2004, 332 ff.). - OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Pflicht des Steuerberaters zur vorsorglichen Einlegung eines Einspruches gegen …
Auszug aus OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02
Die Ersatzpflicht des Beklagten erstreckt sich entgegen seiner Meinung insbesondere auf den Nachteil, der sich für die Klägerin daraus ergibt, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ( vgl. Senat, Urt. v. 03.07.2003 - 8 U 79/02;… Graefe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl., Rdn. 614 ff. mit Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung) eine Schadensersatzleistung des Steuerberaters als Betriebseinnahme zu behandeln ist und deswegen das zu versteuernde Einkommen erhöht, so dass auch insoweit Körperschaftssteuer anfällt (vgl. BGH NJW 1998, 1486 ff.). - BGH, 07.07.2005 - IX ZR 53/02
Zulassung der Revision
Auszug aus OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02
Auch die Anrechnung steuerlicher Vorteile Dritter kommt im übrigen grundsätzlich nicht in Betracht, es sei denn, sie bilden eine "wirtschaftliche Einheit" (BGH, Beschluss v. 07.07.2005 - IX ZR 53/02;… Senat, Urt. v. 14.02.2002 - 8 U 35/01).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.07.2010 - 8 U 30/02 |
Verfahrensgang
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