Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02 |
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StBerG § 68; ; ZPO § ... 4; ; ZPO §§ 257 ff.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 288; ; ZPO § 142; ; ZPO § 308; ; ZPO § 424; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 171; ; AO § 171 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 167 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 611 ff.
Pflicht des Steuerberaters zur vorsorglichen Einlegung eines Einspruches gegen einen Schätzbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung von Pflichten aus einem Steuerberatungsverhältnis; Schadensersatz wegen Nichteinlegung eines Einspruchs gegen Körperschaftssteuerschätzungsbescheid; Ersatz entgangener Körperschafts- und Gewerbesteuerersparnis ; Schadenskompensation durch Verlustrückträge aus ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.10.2002 - 22 O 400/00
- OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Dem entspricht es, dass bei einer verdeckten Teilklage, bei der - wie hier - weder für den Beklagten noch für das Gericht erkennbar ist, dass die bezifferte Forderung nicht den Gesamtschaden abdeckt, die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfange ergreift und eine nachträgliche Mehrforderung verjährungsrechtlich selbständig beurteilt wird (vgl. BGHZ 66, 142, 147 f.; BGHZ 135, 178; BGH NJW 2002, 2167 f.; BGH NJW 2002, 3769).Andererseits geht es zu Lasten des Klägers, wenn seine Forderung insgesamt feststeht, und er sie nur betragsmäßig nicht überschaut (BGH NJW 2002, 2167, 2168 m. w. N.).
- BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75
Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer …
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Dem entspricht es, dass bei einer verdeckten Teilklage, bei der - wie hier - weder für den Beklagten noch für das Gericht erkennbar ist, dass die bezifferte Forderung nicht den Gesamtschaden abdeckt, die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfange ergreift und eine nachträgliche Mehrforderung verjährungsrechtlich selbständig beurteilt wird (vgl. BGHZ 66, 142, 147 f.; BGHZ 135, 178; BGH NJW 2002, 2167 f.; BGH NJW 2002, 3769).Das gilt nur dann nicht, wenn mit der Klage von Anfang an ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch in vollem Umfange geltend gemacht wird und sich nur Umfang und Ausprägung des Klageanspruches ändern, etwa durch veränderte wirtschaftliche Verhältnisse oder eine fortschreitende Schadensentwicklung, der Anspruchsgrund aber gleich bleibt (vgl. BGHZ 66, 142, 147 f.; BGH NJW 1982, 1809 f.; BGH WM 1984, 1131 ff.; BGH NJW 1988, 965 f.).
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Die Ersatzpflicht des Beklagten erstreckt sich schließlich auch auf den Nachteil, der sich für die Klägerin daraus ergibt, dass nach fester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (…vgl. Ziffer II Rz. 29 des Gutachtens des Sachverständigen M. (Seite 12 des Gutachtens, Bl. 176 GA);… Graefe/Lenzen/Schmer, a.a.O., Rdn. 614 ff. mit Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung) eine Schadensersatzleistung des Steuerberaters als Betriebseinnahme zu behandeln ist und deswegen das zu versteuernde Einkommen erhöht, so dass auch insoweit Körperschaftssteuer anfällt (vgl. BGH NJW 1998, 1486, 1488).
- BGH, 09.04.1992 - IX ZR 304/90
Liquidationsvergleich
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Erweist sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet, entspricht aber der Erlass eines Feststellungsurteils dem Interesse der Klägerin, wovon hier ohne weiteres auszugehen ist, so kann der Senat - ohne Verstoß gegen die Vorschrift des § 308 ZPO - dem in dem Leistungsbegehren enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben, wenn dieser Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt ist (vgl. BGHZ 118, 70 ff. = BGH NJW 1992, 1834, 1837 m . - BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der …
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Dem entspricht es, dass bei einer verdeckten Teilklage, bei der - wie hier - weder für den Beklagten noch für das Gericht erkennbar ist, dass die bezifferte Forderung nicht den Gesamtschaden abdeckt, die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfange ergreift und eine nachträgliche Mehrforderung verjährungsrechtlich selbständig beurteilt wird (vgl. BGHZ 66, 142, 147 f.; BGHZ 135, 178; BGH NJW 2002, 2167 f.; BGH NJW 2002, 3769). - BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95
Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
In dem hier vorliegenden Fall der Schadenseinheit und der daraus folgenden einheitlichen Verjährung bestimmt sich die Frage, ob und in welchem Umfang eine erhobene Leistungsklage die Unterbrechung der Verjährung des Anspruches herbeiführt, allein danach, was der nach prozessualen Grundsätzen zu ermittelnde Streitgegenstand der Klage ist (vgl. BGH NJW 1998, 1303, 1304); die Grenzen der Verjährungsunterbrechung sind mit denen der Rechtskraft kongruent. - BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95
Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Der Steuerpflichtige darf sich zwar nicht blindlings auf seinen Steuerberater verlassen, sondern muss sich, soweit es ihm möglich ist, ein eigenes Bild über die steuerliche Behandlung machen und seinen Betrater entsprechend seinen Kenntnissen sowie, je nach dem ob dazu für ihn ein konkreter Anlass besteht, bei der Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben überwachen (vgl. BGH NJW 1992, 307, 309; BGH NJW 1997, 518, 519; OLG Düsseldorf GI 2002, 65 ff.). - BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94
Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem …
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Der Senat verkennt dabei nicht, dass der Steuerberater den Mandanten nicht zu einem Vorteil zu verhelfen braucht, der rechtswidrig ist (vgl. BGH NJW 1996, 48, 49; Ganter NJW 196, 1310, 1311). - BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90
Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Der Steuerpflichtige darf sich zwar nicht blindlings auf seinen Steuerberater verlassen, sondern muss sich, soweit es ihm möglich ist, ein eigenes Bild über die steuerliche Behandlung machen und seinen Betrater entsprechend seinen Kenntnissen sowie, je nach dem ob dazu für ihn ein konkreter Anlass besteht, bei der Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben überwachen (vgl. BGH NJW 1992, 307, 309; BGH NJW 1997, 518, 519; OLG Düsseldorf GI 2002, 65 ff.). - BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96
Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Dem entspricht es, dass bei einer verdeckten Teilklage, bei der - wie hier - weder für den Beklagten noch für das Gericht erkennbar ist, dass die bezifferte Forderung nicht den Gesamtschaden abdeckt, die Rechtskraft des Urteils nur den geltend gemachten Anspruch im beantragten Umfange ergreift und eine nachträgliche Mehrforderung verjährungsrechtlich selbständig beurteilt wird (vgl. BGHZ 66, 142, 147 f.; BGHZ 135, 178; BGH NJW 2002, 2167 f.; BGH NJW 2002, 3769). - BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87
Begriff der Schadenseinheit
- BGH, 09.06.1982 - IVa ZR 9/81
Beweislast des steuerlichen Beraters
- BGH, 19.02.1982 - V ZR 251/80
Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Schadensersatzklage
- OLG Karlsruhe, 06.09.2023 - 7 U 162/22
Steuerberaterhaftung: Darlegungs- und Beweislast des Mandanten bei …
Ein Vermögensnachteil der Klägerin durch die streitgegenständliche Nacherhebung von Umsatzsteuer wäre nur dann entstanden, wenn sie aufgrund ihrer tatsächlich erzielten Einnahmen materiell-rechtlich weniger Umsatzsteuer geschuldet hätte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.07.2013 - 8 U 79/02 -, Rn. 49 juris; OLG Bamberg…, Urteil vom 28.04.2006 - 6 U 23/05 - Rn. 55, juris).Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 3. Juli 2003 - 8 U 79/02 -, Rn. 49, juris).
Soweit das Oberlandesgericht Köln weiter ausführt, dass dann, wenn sich der Mandant, wie hier die Klägerin, auf einen von dem Steuerberater selbst aufgestellten Jahresabschluss stütze, dies zum Nachweis der Fehlerhaftigkeit des Schätzungsbescheides ausreiche, solange nicht der Steuerberater die Richtigkeit dieses Jahresabschlusses substantiiert angreife, davon ausgegangen werden müsse, dass der von ihm selbst angefertigte Jahresabschluss zutreffend sei (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. Juli 2003 - 8 U 79/02 -, Rn. 49, juris m.w.N.; ebenso OLG Bamberg…, Urteil vom 28. April 2006 - 6 U 23/05 -, Rn. 55ff, juris), betrifft dies einen anderen Fall.
- OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
Pflichten des steuerlichen Beraters bei Abgabe einer steuerlichen Erklärung; …
Solange der Beklagte als Steuerberater die Richtigkeit derartiger Unterlagen nicht substantiiert angreift, muss davon ausgegangen werden, dass der Aussagegehalt der von ihm selbst gefertigten Unterlagen zutreffend ist (BGH NJW 1982, 2238, 2241; OLG Köln, Urteil vom 3.7.2003, Az.: 8 U 79/02 - vorgelegt als Anlage K 26). - OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 43/06
Pflicht zur umfassenden Beratung des Mandanten durch den Steuerberater und zur …
Versäumt der haftpflichtige Steuerberater dies schuldhaft, steht dem Geschädigten ein Sekundäranspruch zu, der sich darauf richtet, so gestellt zu werden, als wäre die Verjährung des primären Schadensersatzanspruchs nicht eingetreten (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW 2006, 2635 ff.; BGH NJW 1995, 2108 ff.; BGH NJW 1991, 2828 ff.; jew. M. w. N.; Senat, Urteil vom 03.07.2003 - 8 U 79/02 -).Der Zinsschaden ist daher keine Nebenforderung i. S. d. § 4 ZPO, sondern selbst Hauptforderung, nämlich ein selbstständiger Teil des Schadensersatzanspruches (vgl. BGH NJW 1987, 3136 ff.; Senatsurteil vom 03.07.2003 - 8 U 79/02 -).
- OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04
Umfang der Auskunfts- und Belehrungspflicht des Steuerberaters
Der Beklagte, der selbst die Bilanzen erstellt hatte und die Position "Verrechnungskonto KG" jeweils mit Beträgen von 43.421,33 DM (1993), 57.025,09 DM (1995) und 64.311,89 DM (1997) als Aktivposten in die Bilanz eingestellt hatte und deshalb darzulegen und zu beweisen gehabt hätte, weshalb diese Positionen nicht werthaltig gewesen sein sollen (vgl. BGH NJW 1982, 2238, 2241; Senat, Urteil vom 3.7.2003 - 8 U 79/02 - Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rdn. 575), hat dazu nichts vorgetragen. - OLG Hamm, 17.09.2021 - 25 U 58/20
Schadensersatzansprüche aus Steuerberatung; Behauptete fehlerhafte Buchhaltung; …
Denn die Schätzung erfolgte in dem vom BGH entschiedenen Fall ebenso wie in dem Sachverhalt, der dem zitierten Urteil des OLG Köln vom 03.07.2003 - 8 U 79/02 - (BeckRS 2003, 30322526) zugrunde lag, wegen nicht rechtzeitiger Einreichung der Steuererklärung. - OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02 Die Ersatzpflicht des Beklagten erstreckt sich entgegen seiner Meinung insbesondere auf den Nachteil, der sich für die Klägerin daraus ergibt, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ( vgl. Senat, Urt. v. 03.07.2003 - 8 U 79/02;… Graefe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl., Rdn. 614 ff. mit Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung) eine Schadensersatzleistung des Steuerberaters als Betriebseinnahme zu behandeln ist und deswegen das zu versteuernde Einkommen erhöht, so dass auch insoweit Körperschaftssteuer anfällt (vgl. BGH NJW 1998, 1486 ff.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2006 - L 27 U 32/03 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Verwaltungsakten der Beklagten (Az.: 068993/01, 2 Bände) und der Gerichtsakten des Sozialgerichts Neuruppin (Az.: S 8 U 112/99, S 8 U 79/02 ER sowie S 8 U 80/02), die bei gezogen sind und dem Senat bei seiner Entscheidung vorgelegen haben, Bezug genommen.
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