Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kfz-Kaskoversicherung: Erstattung von Mehrwertsteuer bei Abhandenkommen des Fahrzeugs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 307 Abs. 1 BGB; § 307 Abs. 2 BGB
Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges bei Anwendung der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB); Möglichkeit der Heranziehung der §§ 249 ff. BGB als gesetzliches Leitbild nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei ... - Judicialis
AKB § 13; ; BGB § 307
- IWW
- RA Kotz
Mehrwertsteuerersatz nach Kfz-Diebstahl
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 13; BGB § 307
Erstattung von Mehrwertsteuer in der Kaskoversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges bei Anwendung der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB); Möglichkeit der Heranziehung der §§ 249 ff. BGB als gesetzliches Leitbild nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Teilkasko - Keine Mehrwertsteuer nach Fahrzeugdiebstahl ohne Ersatzanschaffung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Mehrwertsteuererstattung bei Fahrzeugdiebstahl
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Nur die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer wird in der Kaskoversicherung erstattet
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 01.02.2008 - 8 O 270/07
- OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1559
- MDR 2008, 795
- VersR 2008, 1204
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in …
Auszug aus OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
a) Zunächst liegt keine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, weil es ein solches bereits nicht gibt (BGH VersR 2006, 1066).b) Die Klausel gefährdet auch nicht die Erreichung des Vertragszwecks nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH VersR 2006, 1066).
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
Infolgedessen kann auch ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Sichtweise es bei der Auslegung von Versicherungsbestimmungen ankommt (vgl. BGHZ 123, 83), nicht davon ausgehen, Satz 2 von Abs. 7 beziehe sich nur auf Beschädigung und/oder Zerstörung, weil auch Satz 1 nur diese Fälle regele. - BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03
Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem …
Auszug aus OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
Vielmehr handelt es sich insoweit um einen Fall der Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB (BGH NJW 2004, 1943. Palandt-Heinrichs, § 249 Rdnr. 15).
- OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der …
Eine vergleichbare Regelung zur Umsatzsteuer in Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hat das Oberlandesgericht Celle (VersR 2008, 1204) ebenfalls für eindeutig gehalten.Dadurch wird der Vertragszweck nicht gefährdet (OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551; OLG Celle, VersR 2008 1204).
- BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09
Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im …
Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet. - LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08
Inanspruchnahme eines Kraftfahreugversicherers durch den Eigentümer eines …
Die Klausel betrifft auch die Fälle des Abhandenkommens des Pkws und nicht nur dessen Beschädigung (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).§ 12 Abs. 4 Satz 5 AKB ist auch wirksam, denn es handelt sich weder um eine überraschende Klausel noch führt diese Klausel zu einer unangemessen Benachteiligung gemäß § 307 BGB (siehe hierzu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).
- LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08 Die Klausel betrifft auch die Fälle des Abhandenkommens des Pkws und nicht nur dessen Beschädigung (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).
§ 12 Abs. 4 Satz 5 AKB ist auch wirksam, denn es handelt sich weder um eine überraschende Klausel noch führt diese Klausel zu einer unangemessen Benachteiligung gemäß § 307 BGB (siehe hierzu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).
- OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18
Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, auch wirksam (BGH…, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - Rn. 9;… BGH NJW 2006, 2545 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 3, juris ). - LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 S 22/09
Mehrwertsteuer, Wiederbeschaffungswert, Restwert
Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816 = R+S 2009, 185 m. Anmerkung Münstermann in VK 2009, 120; OLG Celle, VersR 2008, 1204 = NJW-RR 2008, 1559 m. Anmerkung Münstermann in VK 2008, 41; OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; LG Dortmund, VersR 2009, 926). - LG Köln, 21.08.2012 - 11 S 336/11
Anforderungen an die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung oder vollständiger Reparatur nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816; OLG Celle, VersR 2008, 1204). - LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07
Wirksamkeit einer die Erstattung der Reparaturkosten nur nach einer fachgerechten …
Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt werden sollte (zuletzt OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; BGH NJW 2006, 2545).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 29; ; ZPO § ... 36 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 37 Abs. 1; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; GVG § 71 Abs. 1; ; GVG § 23 Nr. 1; ; EnWG § 36; ; EnWG § 37; ; EnWG § 42; ; EnWG § 102; ; EnWG § 102 Abs. 1; ; EnWG § 102 Abs. 1 Satz 1; ; EnWG § 102 Abs. 1 Satz 2; ; EnWG § 103; ; EnWG § 103 Abs. 1; ; StromGVV § 9; ; StromGVV § 19 Abs. 2; ; StromGVV § 22; ; NAV § 21; ; NAV § 21 Abs. 1 Satz 1; ; NAV § 24 Abs. 2; ; NAV § 24 Abs. 3; ; NDAV § 21; ; GWB § 87; ; BGB § 315; ; BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 315 Abs. 3; ; Delegations-VO § 1; ; Konzentrations-VO § 1 Nr. 3
- rechtsportal.de
Zustimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht; Bindungswirkung einer Verweisung; Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen des Kunden eines Energieversorgungsunternehmens
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.03.2008 - 90 O 23/08
- OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 987
- ZMR 2009, 525
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
Solche Unzuständigkeitserklärungen liegen hier mit den Beschlüssen des Amtsgerichts Euskirchen vom 28.12.2007, des Landgerichts Bonn vom 21.02.2008 und des Landgerichts Köln vom 07.03.2008 ungeachtet einer eventuellen Bindungswirkung der Verweisungsbeschlüsse des Amtsgerichts Euskirchen oder des Landgerichts Bonn im Sinne von § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO vor, denn auch der Zurückverweisungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 07.03.2008 ist grundsätzlich unanfechtbar und daher rechtskräftig im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (ebenso BayOblG, Beschluss vom 09.05.1990 - I ZR 45/90, NJW-RR 1991, 187).a) Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO sind nicht nur allgemeine Zuständigkeitsvorschriften, sondern auch die verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) und Zuständigkeitsverfestigungen (§ 261 Abs. 3 ZPO) zu beachten (…ständige Rechtsprechung, Nachweise bei Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28 m.w.N.; ebenso BayOblG, Beschluss vom 09.05.1990 - I ZR 45/90, NJW-RR 1991, 187).
Die Bindungswirkung des ersten Verweisungsbeschlusses wirkt daher auch im Bestimmungsverfahren fort (Vollkommer, ebd., m.w.N.), weshalb regelmäßig das Gericht als zuständig zu bestimmen ist, an das die Sache durch den ersten - bindenden - Verweisungsbeschluss gelangt ist (BayOblG, Beschluss vom 09.05.1990 - I ZR 45/90, NJW-RR 1991, 187).
- BGH, 17.09.2003 - VIII ZR 321/02
Erfüllungsort bei einem Energie- oder Wasserlieferungsverträgen
Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
(a) Die sachliche Zuständigkeit folgt in Fällen wie dem vorliegenden aus § 23 Nr. 1 GVG, die örtliche aus § 22 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz - Stromgrundversorgungsverordnung; entsprechende Regelungen in § 22 GasGVV ) und § 29 ZPO (BGH NJW 2003, 3418;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Auflage, 2007, § 29 Rn. 25 "Energieversorgungsverträge", m.w.N.). - BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02
Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …
Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
Dies wäre der Fall, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden könnte, also nicht etwa nur auf eventuell unrichtiger Rechtsanwendung beruhte, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte (ständige Rechtsprechung, BGH, Beschluss vom 06.10.1993 - XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126 m.w.N.; BGH NJW 2002, 3634 ff.;… Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28 m.w.N.).
- BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten
Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
Dies wäre der Fall, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden könnte, also nicht etwa nur auf eventuell unrichtiger Rechtsanwendung beruhte, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte (ständige Rechtsprechung, BGH, Beschluss vom 06.10.1993 - XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126 m.w.N.; BGH NJW 2002, 3634 ff.;… Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28 m.w.N.). - OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07
Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Vertragsverletzungen einzelner Kunden des …
Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
Ein solcher Streit stellt keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 102 Satz 1 EnWG dar, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt, und die Entscheidung des Rechtstreits hängt auch nicht im Sinne von § 102 Satz 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach diesem Gesetz zu treffen ist (Senat, Beschlüsse vom 24.10.2007 - 8 W 80/07 - und 14.09.2007 - 8 W 75/07; ebenso LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007 - 1 S 430/06, BeckRS 2007, 09957, LSK 2007, 410162). - LG Kassel, 10.05.2007 - 1 S 430/06
Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für die Klage eines …
Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
Ein solcher Streit stellt keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 102 Satz 1 EnWG dar, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt, und die Entscheidung des Rechtstreits hängt auch nicht im Sinne von § 102 Satz 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach diesem Gesetz zu treffen ist (Senat, Beschlüsse vom 24.10.2007 - 8 W 80/07 - und 14.09.2007 - 8 W 75/07; ebenso LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007 - 1 S 430/06, BeckRS 2007, 09957, LSK 2007, 410162). - LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 116/05
Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
Denn das vorliegende Verfahren hat diese Frage nicht zum Gegenstand und unterscheidet sich hierdurch von anderen gerichtlichen Verfahren, deren Entscheidungen sich zur sachlichen Zuständigkeit der Amts- oder Landgerichte im Zusammenhang mit § 102 EnWG verhalten (z.B. Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 10.11.2005 - 7 O 116/05; weitere Nachweise bei Holling/Peters, ZNER 2007, 161, insbesondere in Fn. 13 und 18).
- BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17
Fristwahrung in Kartellsachen: Berufungseinlegung in einem bürgerlichen …
Der Anwendungsbereich des § 102 EnWG ist nicht eröffnet, wenn die streitentscheidende Norm nicht aus dem Energiewirtschaftsgesetz, sondern etwa nur aus den energiewirtschaftlichen Verordnungen stammt (…vgl. Theobald/Werk in Danner/Theobald, Energierecht, 95. EL. Oktober 2017, § 102 EnWG Rn. 4;… Burmeister/Elspaß in Rosin/Pohlmann/Gentzsch/Metzenthin/Böwing, EnWG, Stand: August 2016, § 102 Rn. 5; wohl auch OLG Köln, NJW-RR 2009, 987, 988; OLG Hamm, ZNER 2015, 273, 274). - BayObLG, 21.05.2026 - 102 AR 81/26
Sachliche Zuständigkeit, Negative Kompetenzkonflikt, Verweisungsbeschluss, …
Die Zuständigkeitsregelung in § 102 EnWG ist insoweit einschränkend auszulegen, als die Voraussetzungen der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts gemäß § 102 Abs. 1 EnWG nicht erfüllt sind, wenn ausschließlich die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen eines einzelnen Kunden, insbesondere die Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, im Streit stehen (OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008, Az. 8 W 19/08, NJW-RR 2009, 987).Ein solcher Streit stellt keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit i.S. von § 102 S. 1 EnWG dar, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt, und die Entscheidung des Rechtsstreits hängt auch nicht i. S. von § 102 S. 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach diesem Gesetz zu treffen ist" (OLG Köln, Beschluss vom 3. April 2008, 8 W 19/08, NJW-RR 2009, 987 [juris Rn. 18]).
- OLG Hamm, 20.10.2014 - 32 Sa 72/14
Gerichtliche Zuständigkeit für Vergütungsansprüche eines Versorgungsunternehmens …
Rn. 23 In diesem Sinne haben bislang die Oberlandesgerichte - im Hinblick auf die veröffentlichten Entscheidungen wohl einhellig - entschieden, vgl. Senat, Beschlüsse vom 02.01.2012 (32 SA 102/11), vom 23.07.2012 (32 SA 32/12) und vom 29. Juli 2011 (32 SA 57/11), alle veröffentlicht unter juris.de; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2011 (1 AR 47/11); OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2010 (13 AR 9/10); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2010 (VI-W (Kart) 8/10); OLG Frankfurt (Main), Beschluss vom 16. Dezember 2010 (11 AR 3/10); OLG München, Beschluss vom 15.05.2009 (AR (K) 7/09); OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 (5 AR 35/10), alle zitiert nach juris.de; wohl auch: KG Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2009 ( 2 AR 48/09); OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008 (8 W 19/08), beide zitiert nach juris.de.
- AG Köln, 21.04.2026 - 203 C 19/26
Versorgungssperre, Versorgungsunterbrechung, Zuständigkeit
Rn. 24 Dies ändert nach Auffassung des Gerichts freilich nichts daran, dass Anspruchsgrundlage für den Duldungsanspruch § 41f EnWG, der die Voraussetzungen desselben im Einzelnen - teils ergänzt durch § 41g EnWG - regelt, ist (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 3. April 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 20, juris annehmend, dass sich die Rechte der Grundversorgerin aus den Vorgängervorschriften ergaben).Rn. 31 Die Berufung lässt das Gericht namentlich mit Blick auf die abweichende Entscheidung des Amtsgerichts Kassel und die Abweichung von der - freilich zum alten Recht - ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zu (Beschluss vom 3. April 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 20).
- OLG Hamm, 23.07.2012 - 32 Sa 32/12 Derartige Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG jedoch nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung oder eine sich aus dem EnWG ergebende Rechtsbeziehung Streitgegenstand ist (bisher wohl einhellige Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte: Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2011 - 1 AR 47/11, zitiert nach juris.de; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2010 - 13 AR 9/10, zitiert nach juris.de; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2010, - VI-W (Kart) 8/10, zitiert nach juris.de; OLG Frankfurt (Main), Beschluss vom 16.12.2010, - 11 AR 3/10, zitiert nach juris.de; OLG München, Beschluss vom 15.05.2009 - AR (K) 7/09, zitiert nach juris.de; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2011 - 5 AR 35/10, zitiert nach juris.de; wohl auch: KG Berlin, Beschluss vom 09.10.2009 - 2 AR 48/09, zitiert nach juris.de; OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008 - 8 W 19/08, zitiert nach juris.de).
- OLG Oldenburg, 03.01.2011 - 5 AR 35/10
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) im …
§ 36 Abs. 1 EnWG gibt dem Haushaltskunden lediglich einen Anspruch auf Grundversorgung, regelt also im Sinne eines Kontrahierungszwangs das "Ob" des Abschlusses eines Versorgungsvertrages, nicht aber die Einzelheiten der Ausgestaltung des Individualvertrages über die Energielieferung und die Höhe der Bezugspreise (OLG Celle 4. ZS RdE 2010, 185; OLG Köln OLGR 2009, 406; OLG Frankfurt IR 2008, 135). - LG Hagen, 25.03.2009 - 7 S 84/08
Generelle Spezialzuständigkeit wegen der Unterwerfung der Energieversorger unter …
- OLG Köln, 21.08.2015 - 8 U 13/15 Der Senat hat bereits entschieden, dass es der Konzentration energiewirtschaftsrechtlicher Rechtsstreitigkeiten bei bestimmten, besonders sachkundigen Gerichten und Spruchkörpern nur bezüglich Fragen bedarf, die von grundsätzlicher, über den einzelnen Fall hinausgehender Bedeutung sind, wohingegen es dieser Zweck gerade nicht erfordert, auch hinsichtlich individueller Streitigkeiten über einzelvertragliche Ansprüche die allgemeine Zuständigkeitsregelung außer Kraft zu setzen (OLG Köln v. 03. April 2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2009, 987).
- OLG Brandenburg, 14.03.2011 - 1 AR 8/11
Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; sachliche …
Derartige Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG jedoch nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung Streitgegenstand ist (so auch die bisher wohl einhellige Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte: OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Januar 2011, Az. 5 AR 35/10, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2010, Az. 13 AR 9/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Dezember 2010, Az. 11 AR 3/10, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juli 2009, Az. 2 AR 23/09; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, Az. AR (K) 7/09, zitiert nach juris; wohl auch KG, Beschluss vom 9. Oktober 2009, Az. 2 AR 48/09, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 3. April 2008, Az. 8 W 19/08, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. August 2008, Az. 1 W 43/07, zitiert nach juris). - KG, 09.10.2009 - 2 AR 48/09
Zuständigkeit: Bindungswirkung einer Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit
Das OLG Köln hat in NJW-RR 2009, 987 Willkür sogar in einem Fall verneint, in dem es nur um die Klage auf Duldung des Zutritts und der Einstellung der Energieversorgung wegen Zahlungsverzugs und nicht die Klärung der Tarifhöhe ging. - OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 1 AR 47/11
Zuständigkeitsbestimmung: Zahlungsanspruch eines Versorgungsunternehmens auf …
- OLG Brandenburg, 05.07.2011 - 1 AR 38/11
Zuständigkeit des Gerichts für die Klage eines Versorgungsunternehmens wegen auf …
- OLG Brandenburg, 30.06.2011 - 1 AR 42/11
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit: Bindungswirkung des …
- OLG Hamm, 02.01.2012 - 32 Sa 102/11
Zuständigkeit, Gaslieferung, Preiserhöhung, Bindungswirkung, Verweisungsbeschluss
- LG Dortmund, 02.03.2022 - O 11/22
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