Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05 - 30 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Besitz: Besitzstörung; Unterbrechen der Wasserzufuhr durch den Vermieter von Gewerberäumen
- Judicialis
BGB § 273; ; BGB § ... 854 Abs. 1; ; BGB § 229; ; BGB § 273; ; BGB § 320; ; BGB §§ 854 ff.; ; BGB § 858 Abs. 1; ; BGB § 859; ; BGB §§ 861 ff; ; BGB § 862; ; BGB § 862 Abs. 1; ; BGB § 868; ; BGB § 869; ; ZPO § 91 a Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbrechung der Belieferung einer Mietwohnung mit Versorgungsleistungen als "Besitzstörung" - Zurückbehaltungsrecht des Vermieters hinsichtlich der Wasserversorgung bei Mietrückständen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermieter darf säumigem Mieter nicht Versorgungsleistungen abstellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versorgungsleistungen unterbrechen?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Versorgung unterbrechen?
- streifler.de (Leitsatz)
Vermieter darf säumigem Mieter nicht Versorgungsleistungen abstellen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeiten zum Gebrauch als Wesensmerkmal der Rechtsposition "Besitz"; Wegnahme von Gebrauchsmöglichkeiten und Nutzungsmöglichkeiten des Besitzes als Störung des Besitzes; Nichtbelieferung einer Mietwohnung mit Versorgungsleistungen als Besitzstörung (hier: Kosten für ...
Besprechungen u.ä.
- kloth-neuhaus.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Versorgungssperre im Mietrecht (RA Kai-Jochen Neuhaus; ZAP 2009, 1273)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04
Gewerberaummietvertrag: Unterbrechung der Wasserversorgung durch den Vermieter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
Der Senat vermag deshalb der von dem Kammergericht vertretenen Auffassung (KG ZMR 2004, 905 ff = GuT 2004, 228 ff = KGReport Berlin 2004, 540 f) nicht zu folgen.Er hält es nicht für zulässig, bei der Prüfung der Frage, ob der Mieter gegen die Unterbrechung der Versorgung mit Wasser und anderen Versorgungsleistungen Besitzschutz genießt, "zwischen dem Besitz des Mieters und dem Gebrauch der Mietsache, den der Vermieter dem Mieter aufgrund des Mietvertrages schuldet" (KG ZMR 2004, 905, 907), zu unterscheiden.
- BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90
Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
Dem ist jedoch nur für den Fall zu folgen, dass der Mieter der Leistungseinstellung für den Fall des Zahlungsverzugs zugestimmt hat, wie etwa im Abschluss des (Kauf-)Vertrages mit einem Versorgungsunternehmen, in den Versorgungsbedingungen einbezogen sind, die ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmens für den Fall des Zahlungsverzugs regeln (vgl. z.B. §§ 33 AVBGasV, AVBEltV, AVBWasserV und die Entscheidung BGH NJW 1991, 2645 f). - OLG Köln, 26.04.2004 - 1 U 67/03
Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Vermieter von Gewerberaum
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
In allen sonstigen Fällen hat dagegen das allgemeine Zurückbehaltungsrecht zurückzutreten, da es dem Schutzzweck der Besitzvorschriften, den Rechtsfrieden und das Interesse des Besitzers am Erhalt des gegebenen Bestandes sowie an ungestörter Herrschaftsausübung zu wahren, zuwider liefe (ebenso OLG Köln OLGReport 2004, 281 m.w.N.).
- OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 79/93
Ausschluß eines Wohnungseigentümers von der Energie- und Wasserversorgung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
Der Beklagten stand schließlich nicht wie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann (KG NJW-RR 1991, 1307 f; BayObLG MDR 1992, 967 f; OLG Hamm MDR 1994, 163 f), das Recht auf Unterbrechung der Wasserversorgung zu. - BGH, 19.06.1991 - IV ZR 169/90
Voraussetzungen für die Repräsentanteneigenschaft - Bloße Überlassung der Obhut …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
Der Beklagten stand schließlich nicht wie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann (KG NJW-RR 1991, 1307 f; BayObLG MDR 1992, 967 f; OLG Hamm MDR 1994, 163 f), das Recht auf Unterbrechung der Wasserversorgung zu. - BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91
Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05
Der Beklagten stand schließlich nicht wie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann (KG NJW-RR 1991, 1307 f; BayObLG MDR 1992, 967 f; OLG Hamm MDR 1994, 163 f), das Recht auf Unterbrechung der Wasserversorgung zu.
- BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07
Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis
Für eine unterschiedliche besitzrechtliche Betrachtung der Liefersperre des Versorgungsunternehmens und der Liefersperre eines Vermieters besteht kein Grund (Herrlein NZM 2006, 527, 528;… MünchKomm/Schilling BGB 4. Aufl. § 535 Rdn. 153; a. A. OLG Köln NZM 2005, 67 ; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 889). - AG Brandenburg, 25.11.2024 - 30 C 194/24
Kein Hausverbot für Mieter einer Wohngemeinschaft
Rn. 52 Vielmehr ist die Verfügungsbeklagte in einem solchen Fall gehalten - wie jeder andere Anspruchsberechtigte sonst auch - ihr vermeintliches Recht gerichtlich durchzusetzen, was unter den gesetzlichen Voraussetzungen erforderlichenfalls auch im Wege einer einstweiligen Verfügung geschehen könnte (OLG Rostock, MDR 2011, Seiten 476 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2008, Az.: 3 U 117/07, u.a. in: juris; OLG Brandenburg, NJ 2009, Seiten 427 f.; OLG Düsseldorf, MDR 2008, Seite 1065; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.09.2005, Az: 8 W 204/05; LG Berlin, ZMR 1980, Seite 278; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 13.06.2013, Az.: 31 C 153/13, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 09984 = "juris"; AG Brandenburg an der Havel, Grundeigentum 2011, Seiten 1025 ff. = WuM 2011, Seite 485; AG Brühl, WuM 2012, Seiten 152 f.; AG Bremen, WuM 2011, Seiten 126 ff. = ZMR 2011, Seiten 726 ff.; AG Hamburg-Barmbek, WuM 2007, Seite 466; AG Berlin-Mitte, Grundeigentum 1999, Seiten 984 f.; AG Schöneberg, WuM 1993, Seiten 119 f.). - LG Heilbronn, 18.12.2007 - 2 O 448/07
Einstellung der Wasser- und Wärmeversorgung
Auf OLG Saarbrücken (Urteil vom 25.09.2005, 8 W 204/05 und die Anmerkung hierzu in Juris PR-Miet R 12/06 von Eisenschmidt) wird verwiesen, ebenso auf OLG Celle, NZM 2005, 741 und OLG Köln NZM 2005, 67 mit jeweils weiteren Hinweisen. - AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
Versorgungssperre: Unterbrechung der Stromleitungen
Als Besitzstörung ist jede Beeinträchtigung anzusehen, durch die dem Besitzer Ausschnitte aus den Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeiten genommen werden, die ihm der Besitz der Sache gewährt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.09.2005, Aktenzeichen 8 W 204/05).
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