Rechtsprechung
| EuGH, 05.05.1981 - 804/79 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG Art. 169; ; EWG Art. 5; ; EWG Art. 7; ; EWG Art. 42 Abs. 2; ; EWG Art. 155; ; Beitrittsakte Art. 102
- EU-Kommission
Kommission / Vereinigtes Königreich
1 . FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - IN ARTIKEL 102 DER BEITRITTSAKTE FESTGELEGTER ZEITRAUM - ABLAUF - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - WIRKUNGEN - RÜCKGABE DER ZUSTÄNDIGKEIT AN DIE MITGLIEDSTAATEN - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Kommission / Vereinigtes Königreich
- Wolters Kluwer
Möglichkeiten zum Erlass von Maßnahmen zur Erhaltung des Fischbestands auf nationaler Ebene in Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht; Vertragsverletzung durch Inkraftsetzung von dem Gemeinschaftsrecht widersprechenden Vorschriften trotz vorherigen Einwands der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - IN ARTIKEL 102 DER BEITRITTSAKTE FESTGELEGTER ZEITRAUM - ABLAUF - AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFT - NICHTAUSÜBUNG - WIRKUNGEN - RÜCKGABE DER ZUSTÄNDIGKEIT AN DIE MITGLIEDSTAATEN - UNZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- zaoerv.de
(Entscheidungsbesprechung)
Fischereifragen (Rainer Hofmann)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
- EuGH, 05.05.1981 - 804/79
Papierfundstellen
- NJW 1983, 506
Wird zitiert von ... (71) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.02.1978 - 61/77
Kommission / Irland
Auszug aus EuGH, 05.05.1981 - 804/79
b) Diese Ansicht beruhe auf der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf den Urteilen vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76 (Kramer u. a., Slg. 1976, 1279), vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) und vom 3. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 185 bis 204/78 (Van Dam u.a., Slg. 1979, 2345).Auf dem Gebiet der technischen Maßnahmen zur Erhaltung und Überwachung der Fischbestände werden die Mitgliedstaaten dieselben Maßnahmen anwenden wie am 3. November 1976 sowie andere entsprechend den Verfahren und Kriterien von Anhang VI der Entschließung des Rates vom 3. November 1976 eingeführte Maßnahmen." 5 Mit Mitteilung vom 21. März 1979 unterrichtete die Regierung des Vereinigten Königreichs die Kommission von ihrer Absicht, am 1. Juni 1979 eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände in bezug auf die Maschenweite der Netze, die Mindestanlandegrößen und die Beifänge in Kraft zu setzen, und ersuchte die Kommission gemäß der Anlage VI zur Haager Entschließung insoweit um ihre Billigung (der Wortlaut dieser Entschließung - im folgenden: die "Haager Entschließung" -, die nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist in Randnr. 37 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77, Kommission/Irland, Slg. 1978, 417, wiedergegeben).
- EuGH, 10.07.1980 - 32/79
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 05.05.1981 - 804/79
Es ist zu bemerken, daß es sich um die gleichen Maßnahmen handelt, die bereits Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) waren.Der Gerichtshof hat bereits Gelegenheit gehabt, die einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts in seinen früheren Urteilen, zuletzt im Urteil vom 10. Juli 1980 (a. a. O.), darzulegen.
- EuGH, 14.07.1976 - 3/76
Cornelis Kramer u.a.
Auszug aus EuGH, 05.05.1981 - 804/79
b) Diese Ansicht beruhe auf der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf den Urteilen vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76 (Kramer u. a., Slg. 1976, 1279), vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) und vom 3. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 185 bis 204/78 (Van Dam u.a., Slg. 1979, 2345). - EuGH, 03.07.1979 - 185/78
Van Dam
Auszug aus EuGH, 05.05.1981 - 804/79
b) Diese Ansicht beruhe auf der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf den Urteilen vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76 (Kramer u. a., Slg. 1976, 1279), vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) und vom 3. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 185 bis 204/78 (Van Dam u.a., Slg. 1979, 2345).
- EuGH, 26.01.2021 - C-422/19
Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von …
Rn. 54 Wie der Generalanwalt in Nr. 39 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, tritt nämlich, wenn der Union eine ausschließliche Zuständigkeit übertragen wird, der Verlust der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unmittelbar ein, und anders als im Fall von Bereichen, für die eine geteilte Zuständigkeit besteht, ist es für diesen Verlust unerheblich, ob die Union ihre eigene Zuständigkeit ausgeübt hat oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 1981, Kommission/Vereinigtes Königreich, 804/79, EU:C:1981:93, Rn. 20). - EuGH, 14.02.1984 - 24/83
Gewiese und Mehlich
Nach Ansicht der Regierung des Vereinigten Königreichs, die auf Randnummer 4 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/ Vereinigtes Königreich, Sig. S. 1045) Bezug nimmt, ist die Verordnung von 1978 in Anbetracht ihrer Vereinbarkeit mit den regelmäßig erlassenen Übergangsbeschlüssen des Rates und mit den in den Protokollen des Rates niedergelegten Erklärungen wirksam geblieben.Die fruchtlosen Ratstagungen im Jahre 1981 hätten nach den vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (…Kommission/Vereinigtes Königreich, a. a. O.) aufgestellten Grundsätzen noch stärker die Einhaltung der Kommissionsvorschläge und insbesondere des Vorschlags vom 12. Juni 1981 geboten, in dem die Kommission erklärt habe, es sei "notwendig .
Nach Ansicht der Bundesregierung, die sich auf Randnummer 27 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 5. Mai 1981 (Rechtssache 804/79, a.a.O.) bezieht, genügt das Fehlen der Konsultation ,,in allen Phasen des Verfahrens", wie sie in der Anlage VI der Haager Entschließung vorgesehen sei, um die Vertragswidrigkeit der nationalen Maßnahme festzustellen.
Randnummer 13 der Entscheidungsgründe) und "alle Implikationen der vorgesehenen Bestimmungen zu beurteilen" (Urteil vom 5.5. 1981, Rechtssache 804/79, a. a. O., Randnummer 35 der Entscheidungsgründe).
Hierzu stützt sich die Bundesregierung auf die von der Kommission in der Rechtssache 804/79, a. a. O., abgegebenen Erklärungen, wonach die Mitgliedstaaten jedenfalls nur von der Kommission vorgeschlagene oder gebilligte Maßnahmen erlassen könnten (Urteil vom 5.5. 1981, Slg. S. 1057).
Unter Bezugnahme auf die Urteile vom 4. Oktober 1979 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Rechtssache 141/78, Slg. S. 2923), vom 10. Juli 1980 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Rechtssache 32/79, Slg. S. 2327) und vom 5. Mai 1981 (Rechtssache 804/79, a. a. O.) vertritt die Kommission die Auffassung, die Verpflichtung zu vorheriger.
Sie seien dann wiederholt verlängert worden (vgl. Urteil vom 5.5. 1981, Kommission/Vereinigtes Königreich, Rechtssache 804/79, Slg. S. 1045, 1068, Randnummer 4 der Entscheidungsgründe).
7 Zwar können die Mitgliedstaaten, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) ausgeführt hat, im Fall der Untätigkeit des Rates vorläufige Erhaltungsmaßnahmen in Kraft setzen, jedoch müssen sie im Rahmen der durch Artikel 155 EWG-Vertrag der Kommission auferlegten allgemeinen Überwachungsaufgabe die vom Rat in Anlage VI der Haager Entschließung vom 3. November 1976 aufgestellten und durch die Erklärung des Rates vom 31. Januar 1978 bestätigten verfahrensrechtlichen und materiellen Bedingungen erfüllen.
i3 Wie nämlich der Gerichtshof in dem genannten Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) festgestellt hat, erlegen die Erfordernisse, die mit der der Gemeinschaft obliegenden Wahrung des gemeinsamen Interesses und der Unantastbarkeit ihrer eigenen Befugnisse verbunden sind, den Mitgliedstaaten in einer solchen Situation die Pflicht auf, keine einzelstaatlichen Erhaltungsmaßnahmen entgegen Einwänden, Vorbehalten oder Bedingungen, die von der Kommission formuliert werden könnten, zu erlassen.
- EuGH, 16.12.1981 - 269/80
Tymen
Die Order 1979 bildete zusammen mit anderen britischen Maßnahmen inzwischen den Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht veröffentlicht).Er hat jedoch die Beteiligten im Ausgangsverfahren sowie die am Verfahren beteiligten Mitgliedstaaten und die Kommission ersucht, ihre schriftlichen Erklärungen im Lichte des Urteils vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) auf den neuesten Stand zu bringen.
Herr Robert Tymen, der Angeklagte im Ausgangsverfahren, trägt vor: a) Die erste Frage sei durch das Urteil in der Rechtssache 804/79 präjudiziert, wonach "seit dem Ablauf der in Artikel 102 der Beitrittsakte festgelegten Übergangszeit am 1. Januar 1979 die Zuständigkeit für den Erlaß von Maßnahmen zur Erhaltung der Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik vollständig und endgültig bei der Gemeinschaft liegt".
2. Die britische Regierung führt aus: a) Im Lichte des Urteils in der Rechtssache 804/79 sei auf die erste Frage zu antworten, daß die Mitgliedstaaten nach Ablauf des in Artikel 102 der Beitrittsakte genannten Zeitraums durchaus befugt seien, eine solche Maßnahme zur Erhaltung der Fischbestände mit Vorschriften über die Mindestmaschenweite beim Fang von Kaisergranat zu erlassen und in Kraft zu setzen, wie sie in der Order 1979 enthalten sei, vorausgesetzt, aa) daß die Erhaltungsmaßnahmen zu Recht als eine Änderung bestehender Erhaltungsmaßnahmen aufgrund der Entwicklung der für diesen Bereich relevanten biologischen und technischen Faktoren angesehen werden könne und nicht zu einer neuen Erhaltungspolitik des betreffenden Mitgliedstaats führe sowie.
Das Vereinigte Königreich habe - ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Urteil in der Rechtssache 804/79 - als "Sachwalter des gemeinsamen Interesses" gehandelt, da das "gemeinsame Interesse" es erfordere, daß es in Kraft befindliche Rechtsvorschriften zum Schutz der Fischbestände der Gemeinschaft gebe.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften verweist im wesentlichen auf die Auffassung, die sie in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) dargelegt hat, und macht Ausführungen zu den Konsequenzen ihres dortigen Vorbringens für die vorliegende Rechtssache.
a) Die erste Frage sei im Lichte des Urteils in der Rechtssache 804/79 und des Urteils vom 2. Juni 1981 in der Rechtssache 124/80 (Van Dam, noch nicht veröffentlicht) zu prüfen.
In der zweiten Rechtssache hat der Gerichtshof mit Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, noch nicht veröffentlicht) für Recht erkannt, daß das Vereinigte Königreich unter anderem dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG- Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. Juli 1979 ohne angemessene vorherige Konsultation und trotz der Einwände der Kommission die Fishing Nets (North-East Atlantic) (Variation) Order 1979, Nr. 744, in Kraft gesetzt hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19
Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80
Regina gegen Robert Tymen. - Fischerei.
In seinem Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 - Kommission/Vereinigtes Königreich - (bislang unveröffentlicht) hat er für Recht erkannt, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. Juli 1979 ohne angemessene vorherige Konsultation und trotz der Einwände der Kommission unter anderem die "Fishing Nets (North-East Atlantic) (Variation) Order 1979" erließ, mit der eine Vergrößerung der Mindestmaschenweite der Netze gegenüber der obengenannten Order 1977 festgelegt wurde.Die Beantwortung dieser Fragen kann, wie sowohl das vorlegende Gericht als auch der Angeklagte des Ausgangsverfahrens, die britische und die französische Regierung sowie die Kommission, die zu dem Vorabentscheidungsersuchen Stellung genommen haben, zu Recht hervorheben, nur im Lichte der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 804/79 erfolgen, in der gleichfalls über die Frage zu befinden war, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten nach Ablauf des in Artikel 102 der Beitrittsakte genannten Zeitraums befugt waren, Maßnahmen der fraglichen Art zu treffen.
Schließlich habe auch der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 804/79 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Vorwurf der Vertragsverletzung sich auf das verfrühte Inkraftsetzen beziehe.
Wie ich bereits gesagt habe, ergibt sich aus dem Urteil in der Rechtssache 804/79 eindeutig, daß die Mitgliedstaaten aufgrund der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts nach Ablauf des in Artikel 102 der Beitrittsakte vorgesehenen Zeitraums im Falle der Untätigkeit des Rates vor Erlaß einer Erhaltungsmaßnahme die Verpflichtung hatten, die Kommission eingehend zu konsultieren und sich um deren Billigung zu bemühen; überdies durften sie keine einzelstaatlichen Erhaltungsmaßnahmen entgegen Einwänden, Vorbehalten oder Bedingungen der Kommission erlassen.
Jedenfalls sind, wie der Gerichtshof gleichfalls in seinem Urteil in der Rechtssache 804/79 unterstrichen hat, diese Fälle nicht mit den umstrittenen Maßnahmen des Vereinigten Königreichs vergleichbar, denen gegenüber die Kommission bereits zu Beginn des Konsultationsverfahrens ihre Vorbehalte geltend gemacht und gegen die sie ihre Einwände ausdrücklich aufrechterhalten hat.
Für die unmittelbare Geltung und den Anwendungsvorrang genügt es vielmehr schon, wenn das gemeinschaftsrechtliche Ge- oder Verbot hinreichend klar ist, was für die in Konkretisierung der gemäß Artikel 5 übernommenen Mitwirkungspflicht der Mitgliedstaaten ergangenen Erhaltungsmaßnahmen, wie das Urteil in der Rechtssache 804/79 zeigt, nicht bestritten werden kann.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 124/80
Officier van Justitie gegen J. van Dam & Zonen. - Seefischerei - …
Im Mittelpunkt dieses Vorabentscheidungsverfahrens steht ebenso wie in dem Vertragsverletzungsverfahren Kommission/Vereinigtes Königreich (Rechtssache 804/79), zu dem ich soeben Stellung genommen habe, die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten nach dem Ablauf der in Artikel 102 der Beitrittsakte vorgesehenen Übergangszeit zum Erlaß von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Schätze des Meeres zuständig sind.Nach Ansicht der Angeklagten des Ausgangsverfahrens ist aber, da der Rat nach diesem Datum keine Erhaltungsmaßnahmen ergriffen hat, trotz der für das Jahr 1979 erlassenen Übergangsbeschlüsse des Rates, die bereits Gegenstand der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich) waren, ein Rechtsvakuum entstanden.
Die französische Regierung dagegen vertritt, unter Bekräftigung ihres bereits in der vorherigen Rechtssache 804/79 genannten Standpunkts, die Auffassung, daß die niederländische Regierung nur dann zum Erlaß von Fangquoten befugt gewesen wäre, wenn man in den fraglichen Beschlüssen eine teilweise Redelegation der gemeinschaftlichen Zuständigkeit zur Festsetzung von Fangquoten an die Mitgliedstaaten sehe.
Demgegenüber vertreten die Regierung des Vereinigten Königreichs, ausgehend von ihrer bereits in der Rechtssache 804/79 vertretenen Rechtsauffassung, sowie der Rat und die Kommission die Meinung, daß die fraglichen Maßnahmen der niederländischen Regierung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar seien.
Diesem Ergebnis wird man sich meiner Meinung nach aus den in meinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 804/79 ausführlich dargelegten Gründen, die ich deshalb nur nochmals kurz wiederholen möchte und auf die ich im einzelnen Bezug nehme, anschließen müssen.
Zur Erteilung dieser Zustimmung ist aber, wie ich in meinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 804/79 gezeigt habe, für den Fall, daß der Rat nicht handelt, die Kommission berufen, unabhängig davon, ob man in den fraglichen Beschlüssen eine Rückübertragung von Befugnissen an die Mitgliedstaaten oder aber richtiger Ansicht nach eine Konkretisierung der sich aus Artikel 5 des EWG-Vertrags ergebenden Verpflichtungen sieht.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
Irland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Seefischerei - …
L 379 vom 31.12.1981, S. 1.5 - Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045, 1072 f., Randnr. 17.Wird die Kommission einseitig handeln können? Unter welchen Bedingungen? 45. Man kann sagen, daß die Kommission und die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes derzeit keine Handlungsbefugnis (einschließlich der Entscheidungsbefugnis) in Form einer Verpflichtung besitzen, die ihnen im Namen der Notwendigkeit, die Gemeinschaft instand zu setzen, ihren Verantwortlichkeiten unter 5 - Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045, 1072 f., Randnr. 17.
46. Dies hat der Gerichtshof ausdrücklich in der Rechtssache 804/79 1.
In der Rechtssache 804/79 ging es um eine Gesamtheit von "Erhaltungsmaßnahmen", die das Vereinigte Königreich einseitig erlassen hatte.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84
Bulk Oil (Zug) AG gegen Sun International Limited und Sun Oil Trading Company. - …
Zu dieser Seite der Rechtssache ist weiter vorgetragen worden, eine Informations- und Konsultationspflicht ergebe sich aus dem Grundsatz, der beispielsweise in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Regina/Tymen, Slg. 1981, 3079) Ausdruck gefunden habe.In seinem Urteil in der Rechtssache 804/79 entschied der Gerichtshof, daß die Mitgliedstaaten nach Ablauf der Übergangszeit keine selbständige Befugnis zum Erlaß von Erhaltungsmaßnahmen hatten.
Eine Untätigkeit des Rates, auf die es in der Rechtssache 804/79 entscheidend ankam, liegt hier nicht vor.
- EuGH, 20.11.2018 - C-626/15
Beschlüsse im Rahmen der internationalen Übereinkommen zum Schutz der lebenden …
Diese Ermächtigung wurde sodann in die Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (…ABl. 1972, L 73, S. 14) übernommen, zu der der Gerichtshof entschieden hat, dass die Mitgliedstaaten nach dem Ende der darin vorgesehenen Übergangszeit nicht mehr für diesen Bereich zuständig sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1976, Kramer u. a., 3/76, 4/76 und 6/76, EU:C:1976:114, Rn. 40, sowie vom 5. Mai 1981, Kommission/Vereinigtes Königreich, 804/79, EU:C:1981:93, Rn. 17 und 27). - EuGH, 10.07.1984 - 63/83
Kirk
In diesem Fall hätten die Mitgliedstaaten nur als Sachwalter des Gemeinschaftsinteresses Rechtsvorschriften erlassen können, wobei sie, wie der Gerichtshof in den Rechtssachen 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) und 269/80 (Tymen, Slg. 1981, 3079) anerkannt habe, sich auf Erhaltungsmaßnahmen hätten beschränken müssen.Die britische Regierung und die Kommission tragen vor, aufgrund des Umstandes, daß im Anschluß an die abgelaufene Übergangszeit keine Maßnahmen nach Artikel 103 der Beitrittsakte von 1972 in Kraft gesetzt worden seien, sei ein rechtliches Vakuum entstanden, das die Mitgliedstaaten als Sachwalter des gemeinsamen Interesses durch von der Kommission gebilligte Maßnahmen hätten ausfüllen dürfen, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Mai 1981 (Rechtssache 804/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) anerkannt habe.
- EuGH, 20.04.2010 - C-246/07
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf …
- EuGH, 18.02.1986 - 174/84
Bulk Oil / Sun International
- EuGH, 14.07.2005 - C-433/03
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1985 - 13/83
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Gemeinsame …
- EuGH, 10.02.1982 - 21/81
Bout
- EuGH, 02.06.2005 - C-266/03
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung, …
- EuGH, 05.10.2006 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07
Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung …
- EuGH, 22.09.1988 - 187/87
Land de Sarre / Ministre de l'Industrie
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-316/91
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage - …
- EuGH, 15.12.1987 - 325/85
Irland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-271/23
Generalanwältin Medina: Mit der Abstimmung entgegen dem Beschluss des Rates zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1983 - 24/83
Wolfgang Gewiese und Manfred Mehlich gegen Colin Scott Mackenzie. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08
Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-652/22
Generalanwalt Collins: Nur Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in Ländern, die für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1989 - 165/88
ORO Amsterdam Beheer BV en Concerto BV gegen Inspecteur der Omzetbelasting …
- EuGH, 11.05.1983 - 87/82
Rogers / Arthenay
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2006 - C-459/03
Kommission / Irland - Streitigkeit zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-626/15
Kommission/ Rat (Meeresschutzgebiet Antarktis) - Nichtigkeitsklage - Wahl der …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1982 - 287/81
Anklagemyndigheden gegen Jack Noble Kerr. - Fischerei - Aufteilung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1987 - 223/86
Pesca Valentia Limited gegen Ministry for Fisheries and Forestry, Ireland und …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-181/20
VYSOČINA WIND - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2012/19/EU - Abfälle …
- EuGH, 05.12.1989 - 165/88
ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting
- EuGH, 05.10.2006 - C-377/03
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …
- EuGH, 15.12.1987 - 326/85
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-161/20
Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale) - Nichtigkeitsklage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-433/03
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-411/06
Kommission / Parlament und Rat - Verbringung von Abfällen - Rechtsgrundlage der …
- EuG, 20.05.1999 - T-220/97
H. & R. Ecroyd / Kommission
- EuGH, 19.01.1988 - 223/86
Pesca Valentia / Minister for Fisheries und Forestry
- EuGH, 28.03.1984 - 47/83
Pluimveeslachterij Midden-Nederland
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève) - Nichtigkeitsklage - Beschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-415/98
Bakcsi
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-129/96
Inter-Environnement Wallonie ASBL gegen Région wallonne. - Richtlinie 91/156/EWG …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-25/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 12/86
Meryem Demirel gegen Stadt Schwäbisch Gmünd. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- EuGH, 02.06.1981 - 124/80
Van Dam
- EuGH, 15.12.1987 - 348/85
Denmark / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2004 - C-266/03
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-195/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- EuGH, 17.05.1990 - C-158/89
Weingut Dietz-Matti / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft
- EuGH, 15.12.1987 - 332/85
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1986 - 34/86
Rat der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäisches Parlament. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-4/96
Northern Ireland Fish Producers' Organisation Ltd (NIFPO) und Northern Ireland …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1990 - C-229/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- EuGH, 15.12.1987 - 237/86
Niederlande / Kommission
- EuGH, 15.12.1987 - 346/85
Vereinigtes Königreich / Kommission
- EuGH, 15.12.1987 - 336/85
Frankreich / Kommission
- EuGH, 15.12.1987 - 239/86
Irland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1990 - 370/88
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Seefischerei - Erhaltungsmaßnahmen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
- EuGH, 05.05.1981 - 804/79
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 04.10.1979 - 141/78
Frankreich / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Dies ist, nach den Rechtssachen 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Urteil vom 4. Oktober 1979, Slg. 1979, 2923) und 32/79 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich, Urteil vom 10. Juli 1980), das dritte Mal, daß sich der Gerichtshof mit dem Vorwurf zu befassen hat, das Vereinigte Königreich habe durch Erlaß einseitiger Maßnahmen auf dem Gebiet der Seefischerei gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen.In den erwähnten Urteilen, insbesondere in den Rechtssachen Kramer (3, 4 und 6/76), Französische Republik/Vereinigtes Königreich (141/78) und Kommission/Vereinigtes Königreich (32/79), hat er weiterhin ausgeführt, daß aufgrund der Verpflichtungen sowohl aus dem EWG-Vertrag als auch aus der Beitrittsakte die Gemeinschaft für den Erlaß von Erhaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Fischerei in den der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Gewässern zuständig ist.
In diesem Zusammenhang wird auch ausdrücklich die Anlage VI zur Haager Entschließung genannt, die, wie der Gerichtshof in der Rechtssache Französische Republik/Vereinigtes Königreich (141/78) betont hat, "auf dem besonderen Gebiet, für das sie gilt, die Mitwirkungspflichten konkretisiert, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 des Vertrages durch ihren Beitritt zur Gemeinschaft übernommen haben".
- EuGH, 20.04.1978 - 80/77
Kommissionnaires réunis
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Darüber hinaus muß, wie der Gerichtshof u. a. in den Rechtssachen 80 und 81/77 (Société Les Commissionnaires Réunis/Receveur des Douanes und S. à r. 1. Les Fils de Henri Ramel/Receveur des Douanes, Urteil vom 20. April 1978, Slg. 1978, 927) festgestellt hat, jede Ausnahme von einem grundlegenden Prinzip des Gemeinsamen Marktes klar und eindeutig angeordnet sein.Soweit man in den fraglichen Beschlüssen aber nur eine teilweise Rückübertragung von Befugnissen sehen und eine solche grundsätzlich für zulässig erachten wollte, muß, wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat (vgl. dazu die Rechtssachen 80 und 81/77, Ramel, Slg. 1978, 927; 52/76, Luigi Benedetti/Munari, Urteil vom 3. Februar 1977, Slg. 1977, 163; 60/75, Carmine Antonio Russo/Azienda di Stato per gli Interventi sul Mercato Agricolo, Urteil vom 22. Januar 1976, Slg. 1976, 45; 65/75, Riccardo Tasca, Urteil vom 26. Februar 1976, Slg. 1976, 291), zumindest gewährleistet sein, daß die Grundregeln des Vertrages nicht verletzt werden.
- EuGH, 16.02.1978 - 61/77
Kommission / Irland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Da die einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, auf die sich die gemeinsame Fischereipolitik stützt, sowohl in den genannten Rechtssachen als auch in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76 (Cornells Kramer u. a., Urteil vom 14. Juli 1976, Slg. 1976, 1279) und in der Rechtssache 61/77 (Kommission/ Irland, Urteil vom 16. Februar 1978, Slg. 1978, 417) ausführlich dargestellt wurden, kann ich diese als bekannt voraussetzen und hinsichtlich der Einzelheiten auf die dortigen Sachverhalte verweisen.In dieser Entschließung hat der Rat nach dem Hinweis, daß die Mitgliedstaaten im Grundsatz bis zum Beginn der Anwendung gemeinschaftlicher Maßnahmen keine einseitigen Erhaltungsmaßnahmen treffen, wie es in dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Kommission/Irland (61/77) heißt, "anerkannt, daß solche Maßnahmen als Übergangsmaßnahmen getroffen werden können, falls Gemeinschaftsmaßnahmen nicht rechtzeitig erlassen werden".
- EuGH, 15.12.1976 - 41/76
Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Für das gefundene Ergebnis spricht weiter auch das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 41/76 (Suzanne Donckerwolcke und Henri Schou/Procureur de la République beim Tribunal de grande instance Lille und Directeur gé- néral des douanes et droits indirects, Paris, Urteil vom 15. Dezember 1976, Slg. 1976, 1921). - EuGH, 14.07.1976 - 3/76
Cornelis Kramer u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Da die einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, auf die sich die gemeinsame Fischereipolitik stützt, sowohl in den genannten Rechtssachen als auch in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76 (Cornells Kramer u. a., Urteil vom 14. Juli 1976, Slg. 1976, 1279) und in der Rechtssache 61/77 (Kommission/ Irland, Urteil vom 16. Februar 1978, Slg. 1978, 417) ausführlich dargestellt wurden, kann ich diese als bekannt voraussetzen und hinsichtlich der Einzelheiten auf die dortigen Sachverhalte verweisen. - EuGH, 03.02.1977 - 52/76
Benedetti / Munari
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Soweit man in den fraglichen Beschlüssen aber nur eine teilweise Rückübertragung von Befugnissen sehen und eine solche grundsätzlich für zulässig erachten wollte, muß, wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat (vgl. dazu die Rechtssachen 80 und 81/77, Ramel, Slg. 1978, 927; 52/76, Luigi Benedetti/Munari, Urteil vom 3. Februar 1977, Slg. 1977, 163; 60/75, Carmine Antonio Russo/Azienda di Stato per gli Interventi sul Mercato Agricolo, Urteil vom 22. Januar 1976, Slg. 1976, 45; 65/75, Riccardo Tasca, Urteil vom 26. Februar 1976, Slg. 1976, 291), zumindest gewährleistet sein, daß die Grundregeln des Vertrages nicht verletzt werden. - EuGH, 03.07.1979 - 185/78
Van Dam
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Der vorliegende Fall unterscheidet sich hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtslage von den bisherigen Rechtssachen lediglich dadurch, daß, wie der Gerichtshof in seinem Urteil in den Rechtssachen 185-204/78 (Strafverfahren gegen Firma J. van Dam en Zonen u. a., Urteil vom 3. Juli 1979, Slg. 1979, 2345) für Recht erkannt hat, die in Artikel 102 der Akte vom 22. Januar 1972 über die Beitrittsbedingungen und die Anpassungen der Verträge (im folgenden Beitrittsakte genannt) vorgesehene Frist am 31. Dezember 1978 abgelaufen ist. - EuGH, 22.01.1976 - 60/75
Russo / AIMA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Soweit man in den fraglichen Beschlüssen aber nur eine teilweise Rückübertragung von Befugnissen sehen und eine solche grundsätzlich für zulässig erachten wollte, muß, wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat (vgl. dazu die Rechtssachen 80 und 81/77, Ramel, Slg. 1978, 927; 52/76, Luigi Benedetti/Munari, Urteil vom 3. Februar 1977, Slg. 1977, 163; 60/75, Carmine Antonio Russo/Azienda di Stato per gli Interventi sul Mercato Agricolo, Urteil vom 22. Januar 1976, Slg. 1976, 45; 65/75, Riccardo Tasca, Urteil vom 26. Februar 1976, Slg. 1976, 291), zumindest gewährleistet sein, daß die Grundregeln des Vertrages nicht verletzt werden. - EuGH, 26.02.1976 - 65/75
Tasca
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Soweit man in den fraglichen Beschlüssen aber nur eine teilweise Rückübertragung von Befugnissen sehen und eine solche grundsätzlich für zulässig erachten wollte, muß, wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat (vgl. dazu die Rechtssachen 80 und 81/77, Ramel, Slg. 1978, 927; 52/76, Luigi Benedetti/Munari, Urteil vom 3. Februar 1977, Slg. 1977, 163; 60/75, Carmine Antonio Russo/Azienda di Stato per gli Interventi sul Mercato Agricolo, Urteil vom 22. Januar 1976, Slg. 1976, 45; 65/75, Riccardo Tasca, Urteil vom 26. Februar 1976, Slg. 1976, 291), zumindest gewährleistet sein, daß die Grundregeln des Vertrages nicht verletzt werden. - EuGH, 14.12.1971 - 7/71
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79
Vielmehr ist grundsätzlich anzumerken, daß, wie der Gerichtshof in der Rechtssache Kommission/Französische Republik (Rechtssache 7/71, Urteil vom 14. Dezember 1971, Slg. 1971, 1003) für Recht erkannt hat, die aus der Beschränkung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten oder der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Gemeinschaft herrührenden Hoheitsrechte nur durch eine ausdrückliche Vorschuß des Vertrages wieder entzogen werden und in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten zurückfallen können.
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Rechtsprechung
| RG, 12.05.1880 - Rep. I. 804/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Korrespondentrheder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verpflichtung des Korrespondentrheders gegenüber Dritten zur Vertretung der Rhederei vor Gericht
Papierfundstellen
- RGZ 1, 295
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