Rechtsprechung
EuGH, 10.07.1980 - 811/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete
1 . FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - UNMITTELBARE WIRKUNG
- EU-Kommission
Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete
- Wolters Kluwer
Anfechtung der Abgabenzahlung bei Zahlung ohne rechtlichen Grund; Erstattung von Abgaben bei Unvereinbarkeit der Zahlungsverpflichtung mit dem Gemeinschaftsrecht; Regelung der Erstattungsvoraussetzungen durch die Mitgliedsstaaten; Anforderungen an die Regelung der ...
- Judicialis
Verordnung 13/64 Art. 12 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - UNMITTELBARE WIRKUNG
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 508
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 10.07.1980 - 826/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / MIRECO
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
rungen 1. Die Firma Ariete SpA, die Rechtsmittelgegnerin im Ausgangsverfahren, beschränkt sich darauf, den Gerichtshof darauf hinzuweisen, daß die Corte Suprema die Cassazione dem Gerichtshof durch Beschluß Nr. 506/79 vom S./28. November 1979 eine gleichartige Frage vorgelegt habe, die den Gegenstand der Rechtssache 826/79 bilde.2. Die italienische Regierung beschränkt sich ebenfalls darauf, auf die Erklärungen zu verweisen, die sie in der genannten Rechtssache 826/79 abgegeben hat.
- EuGH, 14.12.1972 - 29/72
Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Sie verweist u. a. auf die Urteile vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (Marimex, Slg. S. 1309) und vom 19. Juni 1973 in der Rechtssache 77/72 (Capolongo, Slg. S. 611) sowie auf die in dem Vorlagebeschluß angesprochenen Maßnahmen und Urteile, die in Italien getroffen bzw. erlassen worden sind.Die Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht habe sich erst später infolge der Auslegung des Begriffs "Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle" durch den Gerichtshof herausgestellt, aufgrund deren der Gerichtshof diese Qualifizierung erstmals in seinem Urteil vom 1. Juli 1968 (Rechtssache 24/68, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1968, 193) bei Statistikgebühren und in seinem Urteil vom 14. Dezember 1972 (Rechtssache 29/72, Marimex/italienische Finanzverwaltung, Slg. 1972, 1309) bei Gebühren für gesundheitspolizeiliche Kontrollen bejaht habe.
- EuGH, 19.06.1973 - 77/72
Capolongo / Azienda Agricola Maya
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Sie verweist u. a. auf die Urteile vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (Marimex, Slg. S. 1309) und vom 19. Juni 1973 in der Rechtssache 77/72 (Capolongo, Slg. S. 611) sowie auf die in dem Vorlagebeschluß angesprochenen Maßnahmen und Urteile, die in Italien getroffen bzw. erlassen worden sind.
- EuGH, 04.04.1968 - 34/67
Lück / Hauptzollamt Köln
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Unter anderem gestützt auf die Urteile des Gerichtshofes vom 4. April 1968 in der Rechtssache 34/67 (Gebrüder Lück, Slg. 1968, 363), vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68 (Salgoil, Slg. 1968, 679) sowie vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa, Slg. 1964, 1251) gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, daß die einzelstaatlichen Gerichte zu ermitteln hätten, auf welche Weise sie in ihrer einzelstaatlichen Rechtsordnung das Gemeinschaftsrecht am wirksamsten anwenden könnten. - EuGH, 19.12.1968 - 13/68
Salgoil / Ministero del commercio con l'estero
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Unter anderem gestützt auf die Urteile des Gerichtshofes vom 4. April 1968 in der Rechtssache 34/67 (Gebrüder Lück, Slg. 1968, 363), vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68 (Salgoil, Slg. 1968, 679) sowie vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa, Slg. 1964, 1251) gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, daß die einzelstaatlichen Gerichte zu ermitteln hätten, auf welche Weise sie in ihrer einzelstaatlichen Rechtsordnung das Gemeinschaftsrecht am wirksamsten anwenden könnten. - EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. März 1978 (Rechtssache 106/77, Staatliche Finanzverwaltung/Simmenthaly Slg. 1978, 643) festgestellt hat, müssen die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ihre volle Wirkung einheitlich in sämtlichen Mitgliedstaaten vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an und während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit entfalten. - EuGH, 15.07.1964 - 6/64
Costa / E.N.E.L.
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Unter anderem gestützt auf die Urteile des Gerichtshofes vom 4. April 1968 in der Rechtssache 34/67 (Gebrüder Lück, Slg. 1968, 363), vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68 (Salgoil, Slg. 1968, 679) sowie vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa, Slg. 1964, 1251) gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, daß die einzelstaatlichen Gerichte zu ermitteln hätten, auf welche Weise sie in ihrer einzelstaatlichen Rechtsordnung das Gemeinschaftsrecht am wirksamsten anwenden könnten. - EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Hinsichtlich der zweiten Gruppe von Vorschriften hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. März 1980 (Rechtssache 61/79, Denkavit) entschieden, daß die Verpflichtung der Verwaltung eines Mitgliedstaats, Abgabepflichtigen nach innerstaatlichem Recht auf Antrag Gebühren oder Abgaben zurückzuerstatten, die wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht geschuldet waren, keine Beihilfe im Sinne von Artikel 92 EWG-Vertrag darstellt. - EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
i2 Nach den Urteilen vom 16. Dezember 1976 (Rewe und Comet, Rechtssachen 33 und 45/76, Slg. 1976, 1989 beziehungsweise 2043) obliegt die Aufgabe, den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt, entsprechend dem in Artikel 5 EWG-Vertrag ausgesprochenen Grundsatz der Mitwirkungspflicht den innerstaatlichen Gerichten. - EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
Auszug aus EuGH, 10.07.1980 - 811/79
7 Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof, wie er in seinem Urteil vom 8. April 1976 (Rechtssache 43/75, Defrenne/Sabena, Slg. 1976, 455) anerkannt hat, aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlaßt sehen, in Anbetracht der erheblichen Schwierigkeiten, die sein Urteil bei in gutem Glauben begründeten Rechtsverhältnissen für die Vergangenheit hervorrufen könnte, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf diese Auslegung der Vorschrift mit dem Ziel zu berufen, eine erneute Sachentscheidung über diese Rechtsverhältnisse herbeizuführen.
- EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame
19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes haben die innerstaatlichen Gerichte entsprechend dem in Artikel 5 EWG-Vertrag ausgesprochenen Grundsatz der Mitwirkungspflicht den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt ( so zuletzt die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, und in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2545 bzw. 2559 ). - EuGH, 09.11.1983 - 199/82
Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio
Der Gerichtshof möge zur Erläuterung und gegebenenfalls zur Ergänzung seiner eigenen Rechtssprechung, die sich vor allem aus den Urteilen vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Finanzministerium/ Firma Denkavit), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 (Finanzministerium/Firma Ariete) und vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79 (Finanzministerium/Firma MIRECO) ergibt, folgendes präzisieren: a) Ist ein nationales Gesetz, das (in Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung) die Erstattung bestimmter Abgaben (darunter vor allem Gebühren für gesundheitspolizeiliche Untersuchungen), die als Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle im Widerspruch zu den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu Unrecht erhoben worden sind, von dem Nachweis abhängig macht, daß sie nicht auf andere Personen abgewälzt worden sind, dagegen die Erstattung aller anderen zu Unrecht erhobenen Steuern, Zölle oder Gebühren nicht von.vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Finanzministerium/Firma Denkavit), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 (Finanzministerium/Firma Ariete) und vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79 (Finanzministerium/Firma MIRECO) ergibt, folgendes präzisieren: a) Ist ein nationales Gesetz, das (in Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung) die Erstattung bestimmter Abgaben (darunter vor allem Gebühren für gesundheitspolizeiliche Untersuchungen), die als Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle im Widerspruch zu den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu Unrecht erhoben worden sind, von dem Nachweis abhängig macht, daß sie nicht auf andere Personen abgewälzt worden sind, dagegen die Erstattung aller anderen zu Unrecht erhobenen Steuern, Zölle oder Gebühren nicht von derselben Voraussetzung abhängig macht, als diskriminierend und im Widerspruch zu den Grundsätzen der Gemeinschaftsrechtsordnung stehend anzusehen? Ist der Umstand erheblich, daß die von der oben angegebenen Vorschrift erfaßten Gebühren in Wirklichkeit nur deshalb zu Unrecht erhoben worden sind, weil sie im Widerspruch zu einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift stehen? b) Macht der negative Urkundenbeweis, von dem die Erstattung der ohne Rechtsgrund erhobenen Gebühren nach dem oben genannten nationalen Gesetz allein abhängig ist, "die Ausübung der Rechte praktisch unmöglich ..., die die einzelstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind"?.
Zwar trifft es zu, daß die Erstattung nur im Rahmen der in den verschiedenen einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen betrieben werden kann; diese Voraussetzungen dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, daß sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (siehe hierzu die Urteile des Gerichtshofes vom 16.12.1976 in den Rechtssachen 33 und 45/76, Rewe und Comet, Sig. 1976, 1989 und 2043, vom 27.2. 1980 in der Rechtssache 78/79, Hans Just/Ministerium für Steuerwesen, Slg. 1980, 501, vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit italiana, Slg. 1980, 1295, und vom 10.7.1980 in den Rechtssachen 811 und 826/79, Ariete und MIRECO, Slg. 1980, 2545 und 2559; die drei letztgenannten Entscheidungen werden vom vorlegenden Gericht angeführt).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.
Wegen früherer Bestätigungen siehe die Urteile vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) und 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043, Randnr. 12); Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79 (Just, Slg. 1980, 501, Randnr. 25), vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit Italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 25); Urteile vom 10. Juli 1980 in den Rechtssachen 811/79 (Ariete, Slg. 1980, 2545, Randnr. 12) und 826/79 (Mireco, Slg. 1980, 2559, Randnr. 13).(122) - Siehe bereits das in Fußnote 94 zitierte Urteil Salgoil, S. 645, und die dort zitierten Urteile Rewe, Randnr. 5, Comet, Randnr. 15, Ariete, Randnr. 12 und Mireco, Randnr. 13. Siehe auch das Urteil vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 179/84 (Bozzetti, Slg. 1985, 2301, Randnr. 17).
13 und 16; siehe ferner die in Fußnote 94 zitierten Urteile Just, Randnr. 25, Denkavit Italiana, Randnr. 25, Ariete, Randnr. 12, Mireco, Randnr. 13, Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12), Urteil Emmott, zitiert in Fußnote 91, Randnr. 16. Die selbständige Bedeutung des zweiten Erfordernisses ergibt sich aus Randnr. 17 des Urteils San Giorgio: In dieser Entscheidung hat der Gerichtshof klargestellt, daß das Diskriminierungsverbot keinen Rechtfertigungsgrund gibt, wenn weder für den jeweiligen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht noch für eine ähnliche Verletzung des nationalen Rechts eine Wiedergutmachung (in diesem Fall Erstattung zu Unrecht erhobener Abgaben) möglich ist.
26 und 28, Ariete, Randnr. 13, und Mireco, Randnr. 14.
- EuGH, 21.12.2016 - C-164/15
Der Gerichtshof bestätigt, dass Irland von den Fluggesellschaften, die eine …
Nach Ansicht von Aer Lingus ist die Relevanz dieser Frage vom Gerichtshof in den Rn. 31 und 32 seines Urteils vom 27. März 1980 , Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100), und in den Rn. 14 bis 16 seines Urteils vom 10. Juli 1980 , Ariete (811/79, EU:C:1980:195), anerkannt worden. - EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Edis
23 und 24, vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, Slg. 1980, 2545, Randnrn. - EuGH, 10.07.1997 - C-261/95
Palmisani
Nach allem hat das vorlegende Gericht beschlossen, dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Ist mit einer zutreffenden Auslegung von Artikel 5 EG-Vertrag, auch im Lichte der Grundsätze, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, auf die in den Gründen dieses Beschlusses verwiesen wurde (siehe Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90, Emmott, Slg. 1992, I-4269; vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, 1099; vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595; vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2559; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, Slg. 1980, 2545; vom 27. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 66/79, 127/79 und 128/79, Salumi u. a., Slg. 1980, 1237; vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79, Just, Slg. 1980, 501;… vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und Francovich u. a., a. a. O.), ein Gesetz eines Mitgliedstaats vereinbar, in dem der Mitgliedstaat die Verfahrensmodalitäten für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs durch Bürger, denen dieses Recht wegen fehlender Umsetzung nicht unmittelbar anwendbarer Richtlinien aufgrund der Gemeinschaftsrechtsordnung zusteht, so regelt, daß der Geschädigte die Klage nur innerhalb einer einjährigen Ausschlußfrist erheben kann, die am Tag des Inkrafttretens dieser innerstaatlichen Regelung zu laufen beginnt, während die Schadensersatzklage aus außervertraglicher Haftung im innerstaatlichen Recht dieses Mitgliedstaats normalerweise einer Verjährungsfrist von fünf Jahren unterliegt und auch die Klage, mit der im Rahmen der durch die vollständige Umsetzung der Richtlinie geschaffenen Regelung die Sozialleistung begehrt wird, einer einjährigen Frist unterliegt, bei der es sich aber um eine Verjährungsfrist handelt, wenn der Mitgliedstaat auf diese Weise für den gerichtlichen Schutz der in der Gemeinschaftsrechtsordnung begründeten Rechte einen Verfahrensmechanismus vorsieht, der sich in der erwähnten Hinsicht von "ähnlichen" Klagen und Rechtsbehelfen unterscheidet, wie sie das innerstaatliche Recht des Mitgliedstaats vorsieht (wobei noch zu präzisieren ist, daß sämtliche Klagen, die auf die Erlangung der Leistungen gerichtet sind, die der gesetzlich zur Schadensersatzleistung verpflichtete Träger zu erbringen hat, zur Zeit nach dem innerstaatlichen Recht des Mitgliedstaats jedenfalls einer einjährigen Ausschlußfrist unterliegen), und ist das nationale Gericht im Falle der Unvereinbarkeit dieses Gesetzes verpflichtet, diese Ausschlußfrist unangewendet zu lassen und den geschädigten Bürgern so die Erhebung der Klage auch nach Ablauf der einjährigen Ausschlußfrist zu ermöglichen, und gilt in diesem Fall dann die für gewöhnliche Schadensersatzklagen vorgesehene fünfjährige Verjährungsfrist oder die für die Erlangung der Sozialleistungen im Rahmen des "regulären" Systems vorgesehene einjährige Verjährungsfrist? Zur Zulässigkeit der Vorlagefrage Das INPS macht geltend, das Gemeinschaftsrecht enthalte über das hinaus, was der Gerichtshof bereits im Urteil Francovich I aufgeführt habe, nichts, was dem nationalen Gericht bei der Entscheidung des Ausgangsverfahrens dienlich sein könnte. - EuGH, 17.11.1998 - C-228/96
Aprile
23 und 24, vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, Slg. 1980, 2545, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15
Kommission / Aer Lingus
17 - Die Rechtsmittelführerin führt die Urteile vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100), vom 10. Juli 1980, Ariete (811/79, EU:C:1980:195), und vom 1. Juli 2010, ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni/Kommission (T-62/08, EU:T:2010:268), an.19 - Vgl. Rn. 31 des Urteils vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100), und Rn. 15 des Urteils vom 10. Juli 1980, Ariete (811/79, EU:C:1980:195).
- EuGH, 13.12.1983 - 222/82
Apple und Pear Development Council
Die Regierung des Vereinigten Königreichs ist der Auffassung, die Punkte ii) und iii) der dritten Frage beträfen nationales Recht, und sie weist ganz allgemein auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 (Ariete, Sig. 1980, 2545) hin. - Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1984 - 112/83
Société des produits de maïs SA gegen Administration des douanes et droits …
7 bis 9 der Entscheidungsgründc, Rechtssache 811/79, Ariete, Slg. 1980, 2545, Randnrn.- Rechtssache 811/79, a.a.O., Randnrn.
- EuGH, 18.12.2007 - C-62/06
ZF Zefeser - Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 - Art. 3 - Nacherhebung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-213/89
The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte: Factortame Ltd u. a. …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
Kühne & Heitz
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93
Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1983 - 199/82
Amministrazione delle finanze dello Stato gegen SpA San Giorgio. - Erstattung …
- EuGH, 15.09.1998 - C-260/96
Spac
- EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
Sātiņi-S
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09
Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94
The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95
F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94
Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91
Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
Ansaldo Energia SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato, …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99
Roquette Frères
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica Srl (Edis) gegen Ministero delle Finanze. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02
Recheio - Cash & Carry
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
Sātiņi-S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-192/95
Société Comateb (C-192/95), Société Panigua (C-193/95), Société Edouard et fils …
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1996 - 11 S 1639/96
Zum Erwerb eines supranationalen Aufenthaltsrechts; hier: Ausübung einer …
- EuGH, 22.03.1990 - 347/87
Triveneta Zuccheri u.a. / Kommission
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92
Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 293/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1983 - 222/82
Apple and Pear Development Council gegen K.J. Lewis Ltd und andere. - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1996 - C-336/94
Eftalia Dafeki gegen Landesversicherungsanstalt Württemberg. - Freizügigkeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-212/94
FMC plc, FMC (Meat) Ltd, DT Duggins Ltd, Marshall (Lamberhurst) Ltd, Montelupo …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1990 - C-377/89
Ann Cotter und Norah McDermott gegen Minister for Social Welfare und Attorney …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1987 - 331/85
Les Fils de Jules Bianco SA und J. Girard Fils SA gegen Directeur général des …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 309/85
Bruno Barra gegen Belgischer Staat und Stadt Lüttich. - Diskriminierungsverbot - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1990 - 347/87
Triveneta Zuccheri SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Rechtsprechung
RG, 16.01.1880 - 811/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann das erkennende Gericht, wenn in der Hauptverhandlung außer der Vernehmung des Angeklagten gar keine Beweisaufnahme stattgefunden hat, seine Überzeugung auf anderweit ermittelte Umstände neben dem Geständnis des Angeklagten gründen? 2. Ist die Aufhebung der dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 1, 81
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.03.1954 - 4 StR 849/53
Rechtsmittel
Ein solches Verfahren ist unzulässig (RGSt 1, 81; 2, 76; RGBspr 2, 523, 529).