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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 22.03.2022

Rechtsprechung
   RG, 01.06.1921 - V 82/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,55
RG, 01.06.1921 - V 82/21 (https://dejure.org/1921,55)
RG, Entscheidung vom 01.06.1921 - V 82/21 (https://dejure.org/1921,55)
RG, Entscheidung vom 01. Juni 1921 - V 82/21 (https://dejure.org/1921,55)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zurückverweisung. Vereinbarung der Klagezurücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 102, 217
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.12.1881 - III 490/81

    Revision gegen ein die Sache zur Entscheidung in die erste Instanz …

    Auszug aus RG, 01.06.1921 - V 82/21
    Ein solches die Instanz beendigendes Urteil ist nach der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Herrschaft gelangten Auffassung (vgl. RGZ. Bd. 6 S. 335, Bd. 7 S. 427, Bd. 17 S. 361), an welcher festzuhalten ist, ein den Rechtsmitteln zugängliches Endurteil.
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind zwar materiell-rechtlich bindende Vereinbarungen der Parteien über die Zurücknahme von Rechtsmitteln zulässig und auch bei formlos zustande gekommenem Vertrag wirksam (RGZ 102, 217, 221; 123, 84, 86; 159, 186, 189; BGHZ 2, 112, 114; 28, 45, 48; BGH, Beschluß vom 11. November 1960 - V ZR 47/55 = NJW 1961, 460; Urteil vom 14. November 1983 - IVb ZR 1/82 = NJW 1984, 805).

    Dem nach Eingehen einer solchen Verpflichtung weiter betriebenen Rechtsmittelverfahren kann die Einrede der Arglist entgegengehalten werden; mit ihrer Geltendmachung wird das Verfahren unzulässig (RGZ 102, 217, 222; BGHZ 28, 45, 52; BGH…, Urteil vom 14. November 1983 - IVb ZR 1/82 aaO).

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Daher ist er durch das Berufungsurteil beschwert (RGZ 90, 238; 102, 217; RG JW 1926, 1452).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88

    Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des …

    Hält sie sich nicht an eine in dieser Hinsicht wirksam eingegangene Verpflichtung, kann der Vertragspartner dies im Wege der Einrede geltend machen; denn mit seinem vorausgegangenen rechtsgeschäftlichen Verhalten darf sich prozessual niemand in Widerspruch setzen (vgl. RGZ 102, 217; 123, 84; 159, 186; BGHZ 28, 45, 48 ff.; BGH, Beschl. v. 11. November 1960 - V ZB 47/55, NJW 1961, 460; Beschl. v. 18. Dezember 1963 - IV ZB 263/63, NJW 1964, 549, 550;… Urt. v. 14. Juni 1967 - IV ZR 21/66, NJW 1968, 794 f.;… Urt. v. 27. September 1984 - IX ZR 53/83, NJW 1985, 189 [BGH 27.09.1984 - IX ZR 53/83] , insoweit in BGHZ 92, 194 nicht abgedruckt).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,54579
OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21.A (https://dejure.org/2022,54579)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.03.2022 - A 82/21.A (https://dejure.org/2022,54579)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. März 2022 - A 82/21.A (https://dejure.org/2022,54579)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1; EUV 604/2013, Art 18 Abs 1; EUV 604/2013, Art 3 Abs 1; EUV 604/2013, Art 12 Abs 2; EUGrdRCh, Art 4; MRK, Art 3
    Libanon: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel für Familie mit Kleinkind

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    Die Regelung beruht auf dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens darauf, dass die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in der Lage sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der in der EU-Grundrechtecharta anerkannten Grundrechte zu bieten (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 80;… BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 18).

    Es gilt daher die Vermutung, dass die Behandlung der Asylantragteller in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der EU-Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 82 ff.).

    Das ist dann der Fall, wenn der Asylantragsteller in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat wegen systemischer Mängel des dortigen Asylverfahrens oder der dortigen Aufnahmebedingungen dem ernsthaften Risiko ("real risk") einer mit Art. 4 GRCh unvereinbaren Behandlung ausgesetzt ist (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 85, 87).

    Damit entspricht die Vorschrift dem Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (im Folgenden: EMRK), so dass sie nach Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GRCh die gleiche Bedeutung und Tragweite wie Art. 3 EMRK besitzt (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17-, juris Rn. 91).

    Das Risiko einer Verletzung des Art. 4 GRCh kann in schlechten humanitären Verhältnissen begründet liegen (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 92 ff.;… bezogen auf Art. 3 EMRK: EGMR, Urt. v, 21. Januar 2011 - 30696/09 -, HUDOC Rn. 254;… BVerwG, Beschl. v. 23. August 2018 - 1 B 42.18 -, juris Rn. 8 ff.).

    Allerdings muss dafür eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreicht sein (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 91).

    Die Gleichgültigkeit der Behörden des Mitgliedstaats muss zur Folge haben, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse, d. h. insbesondere sich zu ernähren, zu waschen und eine Unterkunft zu finden, zu befriedigen (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 juris Rn. 92).

    Diese Schwelle ist selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 93).

    Gleiches muss auch für den Zeitraum nach einer (unterstellten) Zuerkennung des internationalen Schutzstatus im zuständigen Mitgliedstaat gewährleistet sein (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 88 f.;… BVerfG, Beschl. v. 7. Oktober 2019 - 2 BvR 721/19 -, juris Rn. 22).

    26 Bestehen ernsthafte Zweifel, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen des zuständigen Mitgliedstaates diesen Anforderungen genügen, bedarf es einer eingehenden Prüfung anhand aussagekräftiger und aktueller Erkenntnismittel (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17-, juris Rn. 90;… BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2019 - 2 BvR 1380/19 -, juris Rn. 15 f.).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    Gegenüber dieser Personengruppe obliegt den Mitgliedstaaten eine besondere Schutzverpflichtung (bezogen auf Art. 3 EMRK: EGMR, Urt. v. 4. November 2014 - 29217/12 -, HUDOC Rn. 118 f.).

    Zur Vermeidung einer erniedrigen Behandlung ist es deshalb geboten, die Aufnahmebedingungen von minderjährigen Antragstellern so auszugestalten, dass keine Traumatisierung eintritt (EGMR, Urt. v. 4. November 2014 - 29217/12 -, HUDOC Rn. 119).

    Die Italienische Republik hatte aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urt. v. 4. November 2014 - 29217/12 -) in Rundschreiben vom 2. Februar, 15. April und 8. Juni 2015 an die Dublin-Staaten und die EU-Kommission zugesichert, Familien mit Kindern zukünftig ausschließlich in den für Familien geeigneten sogenannten SPRAR-Unterkünften unterzubringen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    Schwarzarbeit ist in Italien weit verbreitet; etwa zehn Prozent der Bevölkerung, arbeitet in diesem Bereich (OVG NRW, Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A-, juris Rn. 130 f.).

    Unzumutbar ist die Tätigkeit in der Schattenwirtschaft auch nicht im Hinblick auf das Ziel der Bekämpfung von Schwarzarbeit (a. A. OVG NRW, Urt. v. 20. Juli 2021 - 11 A 1674/20.A -, juris Rn. 136).

    Damit trifft der Senat keine andere Bewertung als das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 20. Juli 2021 (Az.: 11 A 1689/20.A, 11 A 1674/20.A) und im Beschluss vom 25. November 2021 (Az.: 11 A 571/20.A).

  • EGMR, 23.03.2021 - 46595/19

    Eritrea: Überstellung nach Italien für alleinerziehende Mutter mit Kleinkindern …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung verneinte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK in einem Fall, in dem eine Überstellung einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern im Grundschulalter nach Italien beabsichtigt war (EGMR, Urt. v. 23. März 2021 - 46595/19 -, HUDOC).

    35 Nach dem Dekret No. 130/2020 werden Asylantragsteller zunächst in staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen oder provisorischen Einrichtungen untergebracht (vgl. zu den Inhalten des Dekrets: EGMR, Urt. v. 23. März 2021 - 46595/19 -, HUDOC Rn. 32 ff.).

    Durch die erfolgte Gesetzesnovelle kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass vulnerable Personen jedenfalls zeitweilig auch in den sogenannten CAS-Unterkünften (Centri di accoglienza straordinaria) angemessen untergebracht werden können (EGMR, Urt. v. 23. März 2021 - 46595/19 -, HUDOC Rn. 55).

  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    26 Bestehen ernsthafte Zweifel, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen des zuständigen Mitgliedstaates diesen Anforderungen genügen, bedarf es einer eingehenden Prüfung anhand aussagekräftiger und aktueller Erkenntnismittel (…EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17-, juris Rn. 90; BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2019 - 2 BvR 1380/19 -, juris Rn. 15 f.).

    Ob insoweit eine generelle Zusicherung für bestimmte Personengruppen oder eine einzelfallbezogene konkret individuelle Zusicherung erforderlich ist, ist vom Grad der Mängel abhängig (BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2019 - 2 BvR 1380/19 -, juris Rn. 22 ff.).

    Es konnte daher ohne eingehende Prüfung nicht mehr von einer kind- und familiengerechten Unterbringung sowie einem sofortigen Zugang für Familien mit Kindern nach der Ankunft in Italien ausgegangen werden, auch nicht in Anbetracht des neuen Rundschreibens der Italienischen Republik vom 8. Januar 2019, in dem dies zugesichert worden war (BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2019 - 2 BvR 1380/19 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    Systemisch sind Mängel, wenn sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen (BVerwG, Beschl. v. 6. Juni 2014 -10 B 35.14 -, juris Rn. 5).

    Solche Mängel treffen den Einzelnen nicht unvorhersehbar oder schicksalhaft, sondern lassen sich aus Sicht der deutschen Behörden und Gerichte wegen ihrer systemimmanenten Regelhaftigkeit verlässlich prognostizieren (BVerwG, Beschl. v. 6. Juni 2014 - 10 B 35.14 -, juris Rn. 5).

    Im Umkehrschluss folgt daraus, dass die Vermutung nicht schon bei einzelnen einschlägigen Regelverstößen des zuständigen Mitgliedstaats widerlegt ist (…vgl. EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 -C-411/10 -, juris Rn. 85; BVerwG, Beschl. v. 6. Juni 2014 - 10 B 35.14 - juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    Daher ist die besondere Verletzlichkeit bei der Bewertung des Risikos, einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden, zu berücksichtigen (…EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-297/17 -, juris Rn. 93; VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 37).

    Diese Prüfung ist nur dann entbehrlich, wenn die Zuerkennung offenkundig ausgeschlossen ist (VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 -A 4 S 749/19-, juris Rn. 37).

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    Die Regelung beruht auf dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens darauf, dass die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in der Lage sind, einen gleichwertigen und wirksamen Schutz der in der EU-Grundrechtecharta anerkannten Grundrechte zu bieten (…EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 80; BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 18).

    Die Aufnahme von Tätigkeiten in der Schattenwirtschaft ist grundsätzlich zumutbar (BVerwG, Beschl. v. 17. Januar. 2022 - 1 B 66.21 -, juris Rn. 29 m. w. N.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    Daher ist die besondere Verletzlichkeit bei der Bewertung des Risikos, einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden, zu berücksichtigen (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-297/17 -, juris Rn. 93;… VGH BW, Urt. v. 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris Rn. 37).
  • EuGH, 12.11.2019 - C-233/18

    Eine internationalen Schutz beantragende Person, die grob gegen die Vorschriften …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2022 - A 82/21
    vorsehen darf, mit der die im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen, die sich auf Unterkunft, Verpflegung und Kleidung beziehen, auch nur zeitweilig entzogen werden (EuGH, Urt. v. 12. November 2019 - C-233/18 -, juris Rn. 45 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1689/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

  • EuGH, 15.07.2021 - C-709/20

    The UK legislation on Universal Credit, which deprives of that benefit Union …

  • EGMR, 04.10.2016 - 30474/14

    Syrien: Die Überstellung von Familien nach Italien geschieht EU-rechtskonform; …

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

  • BVerfG, 07.10.2019 - 2 BvR 721/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Überstellung Asylsuchender in den gem Dublin …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21

    Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw. …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 11 A 52/17

    Bedingungen für Asylantragsteller in Bulgarien nicht menschenrechtswidrig

  • VGH Hessen, 11.01.2021 - 3 A 539/20

    Rückführung anerkannter Flüchtlinge nach Italien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2021 - 11 A 571/20

    Feststellung des Bestehens eines Abschiebungsverbots eines somalischen …

  • EGMR, 15.05.2018 - 67981/16

    H AND OTHERS v. SWITZERLAND

  • VG Freiburg, 14.12.2020 - A 4 K 8024/17

    Rücküberstellung einer im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vulnerablen …

  • EGMR, 04.10.2016 - 32275/15

    M.A.-M. AND OTHERS v. FINLAND

  • EuGH, 10.11.1992 - C-326/90

    Kommission / Belgien

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien; …

  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 2 KO 425/23

    Lebensbedingungen anerkannter Schutzberechtigter in Italien

    Dessen Entscheidungen, soweit diese zu Rücküberstellungen vulnerabler Personen bzw. Personengruppen ergangen sind, liegen vielmehr sogenannte Dublin-Fälle zugrunde (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 2022 - 4 A 341/20.A - Juris; auch Urteil vom 14. März 2022 - 4 A383/21.A - Juris; vgl. auch Urteil vom 22. März 2022 - 4 A 389/20.A - Juris; Urteil vom 22. März 2022 - 4 A 309/20.A - Juris sowie Urteil vom 22. März 2022 - 4 A 82/21.A - Juris).
  • VG Berlin, 16.08.2021 - 31 K 575.17

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig

    Abdr., vom 20. Mai 2021 - VG 31 L 82/21 A -, S. 3 d. amtl.
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