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Weitere Entscheidungen unten: RG, 12.02.1886 | Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1987 - 82/86, 103/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1733
EuGH, 09.07.1987 - 82/86, 103/86 (https://dejure.org/1987,1733)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 82/86, 103/86 (https://dejure.org/1987,1733)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 82/86, 103/86 (https://dejure.org/1987,1733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 51; ; Gesetz vom 17.07.1963 über die soziale Sicherheit in Übersee Art. 51; ; Verordnung Nr. 1408/71 vom 14.06.1971 Art. 3 Abs. 1; ; Verord... nung Nr. 1408/71 vom 14.06.1971 Art. 1 a

  • EU-Kommission PDF

    Laborero und Sabato / OSSOM

    VERORDNUNG NR . 1408/71 DES RATES, ARTIKEL 1 BUCHSTABE A UND ARTIKEL 2 ABSATZ 1
    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITNEHMER - BEGRIFF - PERSON, DIE WÄHREND DER ZEIT IHRES ANSCHLUSSES AN EIN SYSTEM DER FREIWILLIGEN VERSICHERUNG IM LOHN - ODER GEHALTSVERHÄLTNIS BESCHÄFTIGT WAR - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Laborero und Sabato / OSSOM

  • Wolters Kluwer

    Einrichtung eines Systems der freiwilligen Altersversicherung und Hinterbliebenenversicherung, der Krankenversicherung, der Invaliditätsversicherung und der Krankheitskostenversicherung; Anforderungen an eine Nichtindexierung der Rente eines Beamten; Definition des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITNEHMER - BEGRIFF - PERSON, DIE WÄHREND DER ZEIT IHRES ANSCHLUSSES AN EIN SYSTEM DER FREIWILLIGEN VERSICHERUNG IM LOHN - ODER GEHALTSVERHÄLTNIS BESCHÄFTIGT WAR - EINBEZIEHUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wanderarbeitnehmer; Hinterbliebener eines Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitnehmer - Begriff - Person, die während der Zeit ihres Anschlusses an ein System der freiwilligen Versicherung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis beschäftigt war - Einbeziehung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Verordnung Nr. 1408/71 - Begriff "Rechtsvorschriften".

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 31.03.1977 - 87/76

    Bozzone

    Auszug aus EuGH, 09.07.1987 - 82/86
    23 DIESE BESTIMMUNG DES BEGRIFFS "RECHTSVORSCHRIFTEN" IST, WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 31. MÄRZ 1977 IN DER RECHTSSACHE 87/76 ( BOZZONE, SLG. 1977, 687 ) ENTSCHIEDEN HAT, DURCH IHREN WEITEN INHALT GEKENNZEICHNET, DER ALLE ARTEN VON RECHTS - UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN UMFASST, DIE VON MITGLIEDSTAATEN ERLASSEN WERDEN; SIE IST SO ZU VERSTEHEN, DASS SIE SICH AUF SÄMTLICHE EINSCHLAEGIGEN NATIONALEN VORSCHRIFTEN BEZIEHT.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala / Freistaat Bayern - "Artikel 8a, 48 und 51 EG-Vertrag Begriff des …

    4 und 7, und vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 82/86 und 103/86, Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-23/92

    Maria Grana-Novoa gegen Landesversicherungsanstalt Hessen. - Soziale Sicherheit …

    In den Urteilen Laborero und Sabato schließlich hatte der Gerichtshof unter anderem darüber zu entscheiden, ob ein belgisches Gesetz, das ausschließlich in Drittstaaten (Zaire) zurückgelegte Beschäftigungszeiten betrifft, als Rechtsvorschrift in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fällt.

    In dem Urteil Laborero und Sabato leitete der Gerichtshof hieraus im übrigen ab, ein nationales System sei "der Geltung der Bestimmungen dieser Verordnung und insbesondere des in Artikel 3 Absatz 1 niedergelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht schon deshalb entzogen, weil die vorgesehenen Leistungen nur auf ausserhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Versicherungszeiten gegründet werden können"(22).

    (14) ° Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 87/76 (Bozzone, Slg. 1977, 687, Randnr. 10); Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 150/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 2621, Randnr. 4); Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84 (Van Roosmalen, Slg. 1986, 3709, Randnr. 28); Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssache 82/86 und 103/86 (Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnr. 23).

    (21) ° Urteil Van Roosmalen, a. a. O., Randnr. 30; Urteil Laborero und Sabato, a. a. O., Randnr. 25; Urteil vom 14. November 1990 in der Rechtssache C-105/89 (Buhari Haji, Slg. 1990, I-4211, Randnr. 15).

    (22) ° Urteil Laborero und Sabato, a. a. O., Randnr. 26.

    (23) ° Urteil Laborero und Sabato, a. a. O., Randnr. 27.

  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112 …

    38 Insoweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der bloße Umstand, dass die genannte Behandlung außerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgt ist, nicht ausreicht, um die Anwendung dieser Verordnungen auszuschließen, weil das entscheidende Kriterium für deren Anwendbarkeit in der Bindung des betreffenden Versicherten an ein System der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaats liegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84, van Roosmalen, Slg. 1986, I-3097, Randnr. 30, vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 82/86 und 103/86, Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnr. 25, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-60/93, Aldewereld, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

    {FN:110} - Vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84 (Van Roosmalen, Slg. 1986, 3097, Randnrn. 30 und 31) und vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 82/86 und 103/86 (Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnrn. 25 bis 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-475/93

    Jean-Louis Thévenon und Stadt Speyer - Sozialamt gegen Landesversicherungsanstalt …

    Siehe ferner die Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84 (Van Roosmalen, Slg. 1986, 3097) und vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 82/86 und 103/86 (Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-248/96

    R.O.J. Grahame und L.M. Hollanders gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene …

    Vgl. auch Urteile vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84 (Van Roosmalen, Slg. 1986, 3097, Randnrn. 29 und 30) und vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 82/86 und 103/86 (Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-57/96

    H. Meints gegen Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij. - Verordnung …

    (25) - Vgl. Artikel 1 Buchstabe j der Verordnung Nr. 1408/71. Dieser Begriff ist grundsätzlich weit auszulegen (vgl. Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 82/86 und 103/86, Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnrn.
  • EuGH, 14.11.1990 - C-105/89

    Buhari Haji / INASTI

    15 Zum anderen ist für die Festlegung des Geltungsbereichs dieser Verordnung nicht der Ort, an dem die Berufstätigkeit ausgeuebt worden ist, ausschlaggebend, sondern die Beziehung, die den Arbeitnehmer unabhängig von dem Ort, an dem er seine Berufstätigkeit ausgeuebt hat oder ausübt, mit einem System der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaats verbindet, in dessen Rahmen er Versicherungszeiten zurückgelegt hat ( Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 82/86 und 103/86, Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401 ).
  • LG Saarbrücken, 17.10.2022 - 7 O 79/22

    Antrag eines Schaustellers auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Teilnahme …

    Abzustellen ist auf normative Kriterien; ab 50%-Marktanteil greift die sog. AKZO-Vermutung (EuGH, Rs. 82/86, SLg.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1990 - C-105/89

    Ibrahim Buhari Haji gegen Institut national d'assurances sociales pour …

    In seinem Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 82/86 und 103/86 (Laborero und Sabato, Sig. 1987, 3401), das ebenfalls Versicherungszeiten betraf, die italienische Staatsangehörige in Belgisch-Kongo und Zaire zurückgelegt hatten, hat der Gerichtshof erklärt:.
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Rechtsprechung
   RG, 12.02.1886 - 82/86   

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https://dejure.org/1886,438
RG, 12.02.1886 - 82/86 (https://dejure.org/1886,438)
RG, Entscheidung vom 12.02.1886 - 82/86 (https://dejure.org/1886,438)
RG, Entscheidung vom 12. Februar 1886 - 82/86 (https://dejure.org/1886,438)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 13, 341
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,14480
Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86 (https://dejure.org/1987,14480)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.1987 - 82/86 (https://dejure.org/1987,14480)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - 82/86 (https://dejure.org/1987,14480)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Giancarlo Laborero und Francesca Sabato gegen Office de sécurité sociale d'outre-mer (OSSOM).

    Soziale Sicherheit - Verordnung Nr. 1408/71 - Begriff "Rechtsvorschriften"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.06.1978 - 1/78

    Kenny

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Deshalb hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78 (Kennylnsurance Officer, Sig. 1978, 1489) festgestellt, daß der Grundsatz des Artikels 7 hinsichtlich der Arbeitnehmer in den Artikeln 48 bis 51 EWG- Vertrag konkretisiert wird (Randnr. 9 der Entscheidungsgründe).

    , verbietet 8 - Siehe das Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78, Kenny/Insurance Officer, Slg. 1978, 1489, Randnrn.

    - Siehe das Urteil in der Rechtssache 1/78 (Fußn. 8), Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 10.03.1977 - 75/76

    Kaucic

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Die vom OSSOM und von der belgischen Regierung angeführten Urteile vom 16. November 1976 in der Rechtsache 16/72 6 und vom 10. März 1977 in der Rechtssache 75/76 7stehen zu dieser Überlegung nicht in Widerspruch.

    Slg. 1977, 495.

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83 (Prodest/Caisse primaire d'assurance maladie de Paris, Sig. 1984, 3153) für Recht erkannt: "Die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft... sind dahin auszulegen, daß der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Fall eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der von einem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats als Arbeitnehmer beschäftigt wird, auch während einer Zeit gilt, in der der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für Rechnung dieses in der Gemeinschaft niedergelassenen Unternehmens vorübergehend außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft ausübt, und daß bei der Anwendung der in dem Mitgliedstaat, in dem dieses Unternehmen niedergelassen ist, geltenden nationalen Vorschriften über die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft im allgemeinen Sozialversicherungssystem dieses Staates während der vorübergehenden Abordnung des Arbeitnehmers in ein Drittland jede Vorschrift, die die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten diskriminiert, außer acht zu lassen ist." 42. Auf diese Weise hat der Gerichtshof auf den zur Entscheidung anstehenden Fall den Grundsatz übertragen, den er in seinem Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (Walrave/Union cycliste internationale, Slg. 1974, 1405) (dort ging es um.
  • EuGH, 12.07.1984 - 237/83

    Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83 (Prodest/Caisse primaire d'assurance maladie de Paris, Sig. 1984, 3153) für Recht erkannt: "Die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft... sind dahin auszulegen, daß der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Fall eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der von einem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats als Arbeitnehmer beschäftigt wird, auch während einer Zeit gilt, in der der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für Rechnung dieses in der Gemeinschaft niedergelassenen Unternehmens vorübergehend außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft ausübt, und daß bei der Anwendung der in dem Mitgliedstaat, in dem dieses Unternehmen niedergelassen ist, geltenden nationalen Vorschriften über die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft im allgemeinen Sozialversicherungssystem dieses Staates während der vorübergehenden Abordnung des Arbeitnehmers in ein Drittland jede Vorschrift, die die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten diskriminiert, außer acht zu lassen ist." 42. Auf diese Weise hat der Gerichtshof auf den zur Entscheidung anstehenden Fall den Grundsatz übertragen, den er in seinem Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (Walrave/Union cycliste internationale, Slg. 1974, 1405) (dort ging es um.
  • EuGH, 16.11.1972 - 16/72

    Ortskrankenkasse Hamburg / Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    - Ortskrankenkasse Hamburg/Landcsvcrsichcrungsanstalc Schleswig-Holstein, Slg. 1972, 1141.7 - Kaucic/Institut national d'assurances maladie-invalidité.
  • EuGH, 22.06.1972 - 1/72

    Frilli / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Zuerst möchte ich darauf hinweisen, daß die Vorschrift unter Buchstabe a Ziffer ii zweiter Gedankenstrich, die in der Frage des Tribunal du travail Brüssel ebenfalls an- 2 -*Siehe in diesem Zusammenhang die Urteile vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72, Frilli/Belgischer Staat, Slg. 1972, 457, und vom 25. Oktober 1979 in der Rechtssache 159/78, Kommission/Italien, Slg. 1979, 3247.3 - Rechtssache 75/63, Slg. 1964, 379, 397.
  • EuGH, 27.01.1981 - 70/80

    Vigier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Siehe ebenfalls das Urteil vom 27. Januar 1981 in der Rechtssache 70/80, Vigier/Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Slg. 1981, 229.
  • EuGH, 25.10.1979 - 159/78

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Zuerst möchte ich darauf hinweisen, daß die Vorschrift unter Buchstabe a Ziffer ii zweiter Gedankenstrich, die in der Frage des Tribunal du travail Brüssel ebenfalls an- 2 -*Siehe in diesem Zusammenhang die Urteile vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72, Frilli/Belgischer Staat, Slg. 1972, 457, und vom 25. Oktober 1979 in der Rechtssache 159/78, Kommission/Italien, Slg. 1979, 3247.3 - Rechtssache 75/63, Slg. 1964, 379, 397.
  • EuGH, 29.11.1977 - 35/77

    Beerens

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Alle diese Bestimmungen bilden eine Gesamtheit von "Rechtvorschriften" über nationale Maßnahmen zur Regelung eines 5 - Siehe das Urteil vom 29. November 1977 in der Rechtssache 35/77, Beerens/Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening, Slg. 1977, 2249.
  • EuGH, 08.04.1976 - 112/75

    Sécurité sociale Nancy / Hirardin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Im selben Sinn ist in dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 112/75 (Sécurité sociale Nancy/Hirardin, Slg. 1976, 553) von einem "in den Artikeln 49 bis 51 des Vertrages * Aus dem Französischen übersetzt.
  • EuGH, 11.07.1980 - 150/79

    Kommission / Belgien

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