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Rechtsprechung
   BFH, 01.12.1999 - XI B 88, 89/98, XI B 88/98, XI B 89/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5213
BFH, 01.12.1999 - XI B 88, 89/98, XI B 88/98, XI B 89/98 (https://dejure.org/1999,5213)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1999 - XI B 88, 89/98, XI B 88/98, XI B 89/98 (https://dejure.org/1999,5213)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - XI B 88, 89/98, XI B 88/98, XI B 89/98 (https://dejure.org/1999,5213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; EStG § 10d; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Negative Einkünfte - Verlustabzug - Verfassungswidrigkeit - Darlegungserfordernis - Rechtliches Gehör

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.04.1995 - I B 166/94

    Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971

    Auszug aus BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt deshalb nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532;… vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726).
  • BFH, 22.12.1997 - X B 23/96

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung einer …

    Auszug aus BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt deshalb nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726).
  • BFH, 05.02.1999 - XI B 14/98

    Verfahrensmangel; mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98
    Die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG (Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO) ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschluss vom 5. Februar 1999 XI B 14/98, BFH/NV 1999, 961) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer vorträgt,.
  • BFH, 20.10.1997 - XI B 11/97

    Ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98
    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) damit begründen, die Vereinbarkeit des § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem Grundgesetz (GG) sei nicht geklärt, fehlt es an der Darlegung, inwieweit der Gesetzgeber hier die Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit in willkürlicher Weise nicht eingehalten habe (vgl. § 115 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 FGO; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 1997 XI B 11/97, BFH/NV 1998, 594, m.N.).
  • BFH, 21.01.1999 - XI B 13/98

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98
    Mit ihrer Divergenzrüge haben die Kläger --was zur ordnungsgemäßen Darlegung der Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO erforderlich gewesen wäre-- keinen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils und der von ihnen angeführten Entscheidungen des BFH oder des BVerfG so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung erkennbar würde (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999 XI B 13/98, BFH/NV 1999, 1102).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05

    Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses …

    Vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 5/02

    Lieferung und Einsaat von Getreide

    Wird --wie im Streitfall-- die Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist diese Rüge nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, und vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.) nur formgerecht erhoben, wenn der Revisionskläger (oder im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision der Beschwerdeführer) vorträgt,.
  • BFH, 30.03.2004 - III S 16/03

    Aufwendungen zum Umgang mit den Kindern

    Andererseits geht diese Pflicht nicht soweit, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen müsste; grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat (z.B. BFH, Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730).
  • BFH, 03.04.2001 - IV B 15/00

    Unterhaltungskünstler, künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit? Verletzung der …

    Wird --wie hier zusätzlich-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. aus jüngerer Zeit Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N., …und vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer vorträgt, .
  • BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06

    NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung

    Vielmehr darf das Gericht Beteiligtenvorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lassen; es muss sich nur mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinander setzen (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2217; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 96 Rz. 30, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 83/05

    Betriebsaufspaltung - mittelbare Beherrschung des Besitzunternehmens

    Darüber hinaus verkennt die Rüge, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat, und demgemäß der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs erst dann verletzt wird, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht entweder das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder (jedenfalls) bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88/98, XI B 89/98, BFH/NV 2000, 730;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 10a, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2003 - V B 28/02

    Sachaufklärungspflicht; Beweiserhebung

    - weshalb er, der Beschwerdeführer, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beweiserhebung bestanden hat (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH in den Beschlüssen vom 3. April 2001 IV B 15/00, BFH/NV 2001, 1280, oder vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2002 - X B 78/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532;… vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, und vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730).
  • BFH, 12.11.2004 - VII B 99/04

    Tarifierung

    Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, 731;… vom 7. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164, 165).
  • BFH, 09.08.2005 - V B 56/05

    NZB: Schätzung - Verfahrensfehler

    Wird --wie hier zusätzlich-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, …und vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer u.a. auch vorträgt, weshalb er, der Beschwerdeführer, --wenn er (wie hier) durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beweiserhebung bestanden hat.
  • BFH, 08.12.2003 - X B 43/03

    Berücksichtigung von Finanzierungskosten bei der Berechnung des Entnahmewerts für …

  • BFH, 06.04.2001 - IX B 1/01

    Wiederaufnahmeklage - Zulassung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - …

  • BFH, 16.05.2008 - IV B 112/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - keine Verböserung i.S. des § 367 Abs. 2 Satz …

  • BFH, 19.03.2002 - IV B 112/01

    Verfahrenfehler; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 16.12.2004 - XI B 193/03

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • BFH, 29.10.2003 - V B 45/03

    NZB: USt nicht wegen struktureller Vollzugsdefizite verfassungswidrig

  • BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01

    NZB; Sachaufklärungspflicht; Honorarordnungen als Beurteilungsmaßstab für eine …

  • BFH, 26.05.2000 - XI E 1/00

    Streitgegenstand und Streitwert

  • BFH, 06.03.2007 - XI B 165/06

    NZB: Verfassungswidrigkeit des § 10d EStG

  • BFH, 28.11.2002 - IX B 131/02

    EigZul; Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG; Förderung von …

  • BFH, 08.08.2002 - V B 182/01

    Berliner Unternehmer - Verwertungsrechte an Filmen - Herstellung von Filmen in …

  • BFH, 15.09.2000 - V B 128/00

    Revision; Darlegung von Zulassungsgründen

  • BFH, 21.11.2000 - XI B 4/00

    Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdebegründung - Beschwerdebegründungsfrist - …

  • BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 469/00
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Rechtsprechung
   BFH, 04.12.1998 - I R 88, 89/98, I R 88/98, I R 89/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8607
BFH, 04.12.1998 - I R 88, 89/98, I R 88/98, I R 89/98 (https://dejure.org/1998,8607)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1998 - I R 88, 89/98, I R 88/98, I R 89/98 (https://dejure.org/1998,8607)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - I R 88, 89/98, I R 88/98, I R 89/98 (https://dejure.org/1998,8607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGO § 120 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionseinlegung beim BFH statt beim FG

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

    Auszug aus BFH, 04.12.1998 - I R 88/98
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann unter solchen Umständen nur dann gewährt werden, wenn die Revisionen beim BFH so rechtzeitig eingegangen wären, daß die fristgerechte Weiterleitung an das FG im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden konnte (vgl. z.B. Bundesgerichtshof, Beschluß vom 12. November 1997 XII ZB 66/97, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1998, 1218;… Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 120 FGO Rz. 51, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99

    Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde

    Anders kann es nach insbesondere im Anschluss an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 99, 115, NJW 1995, 3173 in der Rechtsprechung zunehmend vertretener Auffassung der Gerichte dann sein, wenn der Rechtsbehelf, der bei der unzuständigen Behörde/bzw. einem unzuständigen Gericht eingelegt worden, aber dort so rechtzeitig eingegangen ist, dass die Weiterleitung an die zuständige Behörde/Gericht im Zuge des ordentlichen Geschäftsganges ohne weiteres erwartet werden konnte (…vgl. BFH in BFH/NV 1999, 146, für den Fall, dass die Rechtsbehelfsschrift die richtige Behörde benennt, gleichwohl aber fehlgeleitet worden ist; BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794; für das Zivilprozessrecht BVerfGE 93, 99, 113, NJW 1995, 3173; BGH-Urteil vom 1. Dezember 1997 II ZR 85/97, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 351; BAG-Urteil vom 16. Dezember 1971 5 AZR 384/71, BAGE 24, 81; BVerwG vom 2. Februar 1990 9 B 222/89, NJW 1990, 1747, und vom 27. April 1990 IV C 10/87, NJW 1990, 2639;… s. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 357 AO 1977 Tz. 26;… Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 120 FGO Rz. 51 für das Revisionsverfahren;… Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, § 110 AO 1977 Rz. 19, der darauf abstellt, dass die falsche Adressierung für die unzuständige Behörde ohne nähere Prüfung erkennbar ist).
  • BFH, 17.01.2007 - XI R 50/04

    Wiedereinsetzung; Einlegung des Rechtsmittels beim FG; verspätete Weiterleitung

    Wiedereinsetzung ist insbesondere auch dann zu gewähren, wenn ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar beim unzuständigen Gericht, aber so rechtzeitig eingereicht hat, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht gerechnet werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. August 2004 X B 71/03, nicht veröffentlicht; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2006 II ZB 24/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 3499: Weiterleitung innerhalb von fünf Arbeitstagen).
  • BFH, 03.04.2001 - IV B 15/00

    Unterhaltungskünstler, künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit? Verletzung der …

    Wird --wie hier zusätzlich-- die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision darauf gestützt, dass das FG seine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt habe, ist die Beschwerde nach ständiger Rechtsprechung des BFH (s. z.B. aus jüngerer Zeit Beschlüsse vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730, m.w.N., …und vom 15. September 2000 V B 128/00, BFH/NV 2001, 323) nur formgerecht erhoben, wenn der Beschwerdeführer vorträgt, .
  • BFH, 12.09.2000 - VI R 95/00

    Zulassungsfreie Revision

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann das ausdrücklich als Revision bezeichnete Rechtsmittel auch nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden, weil deren Zulässigkeit von anderen Voraussetzungen abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794;… vom 8. Juli 1997 VII R 48/97, BFH/NV 1998, 45;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 50, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.1999 - VI R 94/99

    Zulassungsfreie Revision; Mangel der Vertretung i.S.v. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO

    Das ausdrücklich als Revision bezeichnete Rechtsmittel kann auch nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden, weil deren Zulässigkeit von anderen Voraussetzungen abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 1999 VI B 17/99, BFH/NV 1999, 1375, vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794;… vom 8. Juli 1997 VII R 48/97, BFH/NV 1998, 45;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 50, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 02.09.1998 - 0 89/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,58952
LG Karlsruhe, 02.09.1998 - 0 89/98 (https://dejure.org/1998,58952)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.09.1998 - 0 89/98 (https://dejure.org/1998,58952)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. September 1998 - 0 89/98 (https://dejure.org/1998,58952)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Telefaxwerbung - Unterlassungsansprüche

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.09.1998 - 89/98
    Wäre derartiges Handeln generell zulässig, würden Konkurrenzunternehmen schon aus Wettbewerbsgründen gezwungen sein, diese Werbemethode nachzuahmen (vgl. BGH WRP 95, 104).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1994 - 2 W 67/94

    Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.09.1998 - 89/98
    Ob die Beklagte in einem Umfang tätig geworden ist, der bei den betroffenen Unternehmen zu derartigen Störungen und Belastungen geführt hat, ist dabei unwesentlich, da es insoweit auf die abstrakte Bewertung der Geeignetheit des Wettbewerbsverstoßes ankommt (vgl. OLG Stuttgart WRP 95, 254).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 02.09.1998 - O 89/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,31509
LG Karlsruhe, 02.09.1998 - O 89/98 (https://dejure.org/1998,31509)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.09.1998 - O 89/98 (https://dejure.org/1998,31509)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. September 1998 - O 89/98 (https://dejure.org/1998,31509)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.09.1998 - O 89/98
    Wäre derartiges Handeln generell zulässig, würden Konkurrenzunternehmen schon aus Wettbewerbsgründen gezwungen sein, diese Werbemethode nachzuahmen (vgl. BGH WRP 95, 104).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1994 - 2 W 67/94

    Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 02.09.1998 - O 89/98
    Ob die Beklagte in einem Umfang tätig geworden ist, der bei den betroffenen Unternehmen zu derartigen Störungen und Belastungen geführt hat, ist dabei unwesentlich, da es insoweit auf die abstrakte Bewertung der Geeignetheit des Wettbewerbsverstoßes ankommt (vgl. OLG Stuttgart WRP 95, 254).
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