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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8414
BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15 (https://dejure.org/2016,8414)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2016 - 9 A 14.15 (https://dejure.org/2016,8414)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2016 - 9 A 14.15 (https://dejure.org/2016,8414)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis B 431; Gefahr einer Verschlechterung des ökologischen Potentials und des hydromorphologischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis B 431; Gefahr einer Verschlechterung des ökologischen Potentials und des hydromorphologischen ...

  • rechtsportal.de

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein bis B 431; Gefahr einer Verschlechterung des ökologischen Potentials und des hydromorphologischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne Erfolg

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne Erfolg

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Elbtunnelabschnitt der A 20 scheitert an Öffentlichkeitsbeteiligung

 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (92)

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Der Planfeststellungsbeschluss ist nicht wegen Fehlern des der Planfeststellung vorgelagerten und nur unter engen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erheblichen Verfahrens der Linienbestimmung nach § 16 FStrG zu beanstanden (vgl. zum Verhältnis Linienbestimmung und Planfeststellung BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 31).

    Die Prognose muss ergeben, dass dem Vorhaben auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 151).

    Dass dem Gesamtvorhaben der A 20 keine unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - (BVerwGE 148, 373 Rn. 151) festgestellt.

    Das wäre nur der Fall, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich wäre, weil es für die Aufnahme des Vorhabens in den Bedarfsplan im Hinblick auf die bestehende oder künftig zu erwartende Verkehrsbelastung oder auf die verkehrliche Erschließung eines zu entwickelnden Raumes an jeglicher Notwendigkeit fehlte oder sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt hätten, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden könnte (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 25 ff.).

    Dass für die A 20 nicht von einem Wegfall des gesetzlichen Bedarfs auszugehen ist, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - (BVerwGE 148, 373 Rn. 26) entschieden.

    Deshalb bedürfen Einwände dagegen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 38 ff., vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 36 und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 42).

    Der Begriff ist tendenziell eng auszulegen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 114).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Die von den Klägern in den Verfahren 9 A 10.15 und 9 A 14.15 gestellten Beweisanträge, die sich der Kläger des vorliegenden Verfahrens jedenfalls als Anregung zu eigen gemacht hat, erweisen sich damit als Ausforschungsanträge, denen nicht nachzugehen war.

    Von der von den Klägern im Verfahren 9 A 10.15 beantragten und auch von dem Kläger des vorliegenden Verfahrens angeregten Beweiserhebung durch einen Sachverständigen konnte der Senat absehen.

    Es bedurfte daher nicht der von den Klägern im Verfahren 9 A 10.15 beantragten und auch von dem Kläger des vorliegenden Verfahrens angeregten Beweiserhebung darüber, ob mit dem festgesetzten Ansaugkorb mit Schutzgitter eine Ansaugung von Larven sowie juvenilen und adulten Bitterlingen an der Entnahmestelle Langenhalsener Wettern vermieden werden kann.

    Sie steht schon in einem vom Kläger nicht aufgelösten Widerspruch zur positiven Besprechung der Arbeitshilfe in der vom Kläger zu 2) des Verfahrens 9 A 10.15 herausgegebenen Zeitschrift 'Nyctalus, Bd. 16, Heft 3 - 4, 2011', wonach es sich um eine 'mehr als nützliche Anleitung für fledermausbezogene Gutachtertätigkeit im Straßenbau' handelt.

    Die bei einer im Auftrag des Klägers zu 2) im Verfahren 9 A 10.15 durchgeführte Netzfanguntersuchung an der Langenhalsener Wettern gefangenen Teichfledermäuse sind daher nicht geeignet, die hier angewandte Methode in Frage zu stellen.

    Dass sich in der Wissenschaft ein anderer Kenntnisstand durchgesetzt hat, ergibt sich nicht aus der von den Klägern im Verfahren 9 A 10.15 in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Untersuchung 'Bats and Roads' aus dem Jahr 2015 und aus den vom Gutachter L. in seiner Präsentation angeführten Beispielen.

    Angesichts dessen musste der Senat nicht das von den Klägern im Verfahren 9 A 10.15 beantragte und auch von dem Kläger des vorliegenden Verfahrens für notwendig erachtete Sachverständigengutachten zu der Frage einholen, wie viele der die geplante Autobahn im Bereich der Langenhalsener Wettern querenden Individuen durch die planfestgestellten Schadensbegrenzungsmaßnahmen an einer Querung gehindert werden und wie viele wieder in den Sinkflug übergehen und in Kollisionsgefahr geraten.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65…, vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 100…, vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 114;… ferner Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40.11 - Buchholz 406.25 § 6 BImSchG Nr. 6 Rn. 14 ff. zum Streitstand mit eingehender Begründung; a.A. Gassner, DVBl 2012, 1479).

    Die Methode der Bestandserfassung ist nicht normativ festgelegt; sie hängt maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ab (stRspr, vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 59).

    Für die Bestandserfassung im Artenschutz hat die Rechtsprechung des Senats bereits im Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - (BVerwGE 131, 274 Rn. 56) betont, dass die habitatrechtlichen Anforderungen nicht unbesehen und unterschiedslos auf den Artenschutz übertragen werden können.

    Eine naturschutzfachliche Meinung oder Methodik ist einer anderen Einschätzung nicht bereits deshalb überlegen oder ihr vorzugswürdig, weil sie umfangreichere oder aufwändigere Ermittlungen und 'strengere' Anforderungen für richtig hält (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 66).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Tatbestand des Tötungsverbotes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) mit Blick auf die bei einem Bauvorhaben nie völlig auszuschließende Gefahr von Kollisionen geschützter Tiere mit Kraftfahrzeugen erst dann erfüllt, wenn das Vorhaben dieses Risiko in einer für die betroffene Tierart signifikanten Weise erhöht (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91 …und vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 99).

    Der Senat hat - jeweils auf der Grundlage sachverständiger Erläuterungen - vergleichbare Überflughilfen, Leiteinrichtungen und Kollisionsschutzwände in mehreren Entscheidungen im Verbund mit weiteren Maßnahmen als grundsätzlich geeignete Maßnahmen erachtet, um eine signifikante Erhöhung eines kollisionsbedingten Individuenverlustes zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 93 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - ZUR 2014, 668 34 BNatSchG 2010 Nr. 9>).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Beseitigung von Ermittlungsdefiziten und Änderungen namentlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der ihr zugrunde liegenden habitat- und artenschutzrechtlichen Fachbeiträge dann keine neue Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich, wenn sich die geänderten Unterlagen auf Detailänderungen und eine vertiefte Prüfung von Betroffenheiten beschränken, ohne das Gesamtkonzept der Planung zu ändern oder zu grundlegend anderen Beurteilungsergebnissen zu gelangen (…BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 , vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 29 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 25).

    Darin liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein einheitliches Planfeststellungsverfahren, das zu einer erneuten Offenlage grundsätzlich dann nicht verpflichtet, wenn das aufgenommene Verfahren, ohne das Vorhaben zu ändern, Abwägungsfehler nur im Verhältnis zu denjenigen beseitigen soll, denen gegenüber der Planfeststellungsbeschluss noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - NVwZ 2003, 485 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 25).

    Für diese ergänzende Untersuchung, die sich in Systematik und Ermittlungstiefe an die schon vorhandene Untersuchung anlehnte, das Gesamtkonzept der Planung unberührt ließ und auch nicht zu grundlegend anderen Ergebnissen hinsichtlich der Verträglichkeit des Vorhabens führte, war keine neue Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich (…vgl. oben unter A 8. und BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 , vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 29 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 25).

    Im Rahmen der Betrachtung kumulativer Wirkungen, die sich für die Erhaltungsziele eines Gebietes durch das Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ergeben können, sind andere Pläne und Projekte grundsätzlich nur dann abschließend zu betrachten, wenn die Zulassungsentscheidung erteilt ist (…BVerwG, Urteile vom 21. Mai 2008 - 9 A 68.07 - Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 21 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 40).

    Ist dies - wie hier für den nördlichen Folgeabschnitt - noch nicht der Fall und werden die Summationswirkungen gleichwohl in die Betrachtung einbezogen, genügt es, wenn eine Lösung der Problematik im Zulassungsverfahren des anderen Plans oder Projekts möglich erscheint (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 2008 - 9 A 68.07 - Buchholz 406.400 § 34 BNatSchG 2002 Nr. 1 Rn. 21 und vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 40).

    Dass die Ausweichmöglichkeit einer Art auf andere, nicht bereits voll besetzte, ebenso geeignete und in der erreichbaren Umgebung liegende Flächen eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Population auch ohne Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen ausschließt, ist vom Senat im Rahmen des Gebietsschutzes ausdrücklich anerkannt worden (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 39) und findet seine Stütze für den Bereich des Artenschutzes auch in der Arbeitshilfe 'Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung', Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Amt für Planfeststellung Energie, 2013 (S. 36 ff.).

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Deshalb bedürfen Einwände dagegen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 38 ff., vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 36 …und vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 42).

    Die Methode der Bestandsaufnahme ist nicht normativ festgelegt; die Methodenwahl muss aber die für die Verträglichkeitsprüfung allgemein maßgeblichen Standards der 'besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse' einhalten (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 41 m.w.N.).

    Schadensvermeidungs- und -minderungsmaßnahmen können bereits im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden, sofern sie eine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgütern des FFH-Gebietes dadurch verhindern, dass das Gebiet nach einer Störung wieder zu seinem Gleichgewicht findet (BVerwG, Urteile vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 43 …und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 60; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 15. Mai 2014 - C-521/12 [ECLI:EU:C:2014:330], T.C. Briels - Rn. 28 ff. zur Abgrenzung von schadensvermeidenden und schadensausgleichenden ';Schutzmaßnahmen').

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65…, vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 100, vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 114;… ferner Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40.11 - Buchholz 406.25 § 6 BImSchG Nr. 6 Rn. 14 ff. zum Streitstand mit eingehender Begründung; a.A. Gassner, DVBl 2012, 1479).

    Denn Dritten gegenüber lässt sich die Planung nicht allein damit rechtfertigen, dass sie den ministeriellen Vorgaben entspricht (BVerwG, Urteil vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 21).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Sie kann sich vielmehr - wie vorliegend - auf die Unterlagen beschränken, deren der Einzelne bedarf, um als Laie den Grad seiner Beeinträchtigung abschätzen und sich das Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst machen zu können (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 19).

    Die landschaftspflegerische Ausführungsplanung ist im Planfeststellungsbeschluss nicht zu regeln; es genügt, wenn sie vor dem Beginn der Ausführung der Planfeststellungsbehörde zur Billigung vorgelegt wird (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Konflikte technischer Natur, die nach dem Stand der Technik lösbar und ohne Einfluss auf die Ausgewogenheit der Planung an sich sind, in die - vor Baubeginn zu genehmigende - Ausführungsplanung verschoben werden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind nur dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 65 ff. m.w.N.).

    Aber auch dann, wenn man die Beschränkung der Rügebefugnis auf umweltrechtliche Vorschriften unberücksichtigt ließe, dürften Rechtsbehelfe einer anerkannten Umweltvereinigung nicht darauf gestützt werden können, dass nicht dem Umweltschutz dienende Rechte oder Belange verletzt sind, die nach der Rechtsordnung anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 106).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Das alles erfordert eine tatrichterliche Einzelfallwürdigung (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 270 f. m.w.N.; Beschlüsse vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 135 …und vom 5. Dezember 2008 - 9 B 30.08 - juris Rn. 9).

    Da ein signifikant erhöhtes Risiko der Tötung in Bezug auf Fledermäuse nur gegeben ist, wenn regelmäßig genutzte Hauptflugrouten zwischen Jagdgebiet und Quartier vorliegen oder bevorzugte Jagdhabitate geschnitten werden (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 219), kann sich die gutachterliche Untersuchung darauf beschränken, diese artenschutzrechtlich relevanten Konfliktpunkte zu ermitteln und danach den Untersuchungsraum und die Untersuchungstiefe zu bestimmen.

    Das ist bei Fledermäusen regelmäßig nur dann der Fall, wenn Hauptflugrouten oder bevorzugte Jagdgebiete betroffen sind (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 219).

    Dieser muss einen nicht nur vorübergehenden, den artspezifischen Ansprüchen genügenden störungsfreien Aufenthalt ermöglichen (BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 222 …und vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 66).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Es fehlt an jeder substantiierten Darlegung, dass die Werte und Berechnungsmethoden der 16. BImSchV und der RLS 90 zwischenzeitlich derart überholt sind, dass sie keine Geltung mehr beanspruchen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 103, 107).

    Ebenso wenig greift die Kritik daran durch, dass die Lärmbetrachtung auf den planfestgestellten Abschnitt beschränkt wurde; es kann insoweit erneut auf das vorgenannte Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - (…Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 114) verwiesen werden.

    Bei der Abschätzung, inwieweit der befürchtete Klimawandel zu einem Meeresspiegelanstieg führen wird, handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die nur darauf zu überprüfen ist, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden ist, nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 73 m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist auch ohne direkte Inanspruchnahme einer Eigentumsposition das Interesse des Gewerbetreibenden an der Erhaltung der unter Umständen mit erheblichen Eigenmitteln ausgenutzten Erwerbsquelle in der hoheitlichen Planung zu berücksichtigen und abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 148).'.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Insoweit weist das Verfahren auch einen Fehler auf, wie sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils vom heutigen Tag im Verfahren 9 A 9.15 ergibt:.

    Die wasserrahmenrechtliche Prüfung des Vorhabens und die hierauf bezogene nachzuholende Öffentlichkeitsbeteiligung berühren nicht die Gesamtkonzeption der Planung, wie im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 9 A 9.15 im Einzelnen dargelegt worden ist.

    Rn. 28 c) Auch soweit die Kläger im Übrigen inhaltsgleich mit dem im Verfahren 9 A 9.15 klagenden Umweltverein die materielle Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Frage stellen, können sie keinen Erfolg haben.

    Auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 9 A 9.15 wird verwiesen:.

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1990 - 4 B 249.89 - NVwZ-RR 1991, 118 und Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 82).

    Eröffnet das Recht des betreffenden Mitgliedstaates die Möglichkeit, ein Gesamtprojekt aufzuspalten und in mehreren Teilschritten auszuführen, so bildet den Bezugspunkt das konkrete Projekt, für das ein Antrag gestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 84 f. und vom 10. April 1997 - 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 ).

    § 2 Abs. 1 Satz 4 UVPG betrifft nur den Fall, dass über die Zulässigkeit eines Vorhabens im Rahmen mehrerer Verfahren entschieden wird; dann sind die in den verschiedenen Verfahren durchgeführten Teilprüfungen zu einer Gesamtbewertung zusammenzufassen; davon zu unterscheiden ist der - hier vorliegende - Fall der Planfeststellung eines Abschnitts einer Bundesfernstraße (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 84 f.; OVG Koblenz…, Urteil vom 1. Juli 2015 - 8 C 10494/14 - DVBl. 2015, 1194 Rn. 61).

    Der Planfeststellungsbehörde bleibt daher noch ein Spielraum für die konkrete Trassenführung und die Festlegung der Ausbaumerkmale (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 89 und Beschluss vom 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 - NVwZ-RR 2002, 2 ).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet, …

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 8 C 10494/14

    Klage gegen vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Godramstein und A 65 …

  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag; …

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen; …

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …

  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver …

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …

  • BVerwG, 21.05.2008 - 9 A 68.07

    Voraussetzungen einer Überschreitung der Grenze einer planerischen …

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung; …

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 1.95

    Fernstraßenrecht: Kausalität von Rechtsfehlern des Planfeststellungsbeschlusses …

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; …

  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der …

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung; …

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …

  • BVerwG, 02.10.2014 - 7 A 14.12

    Entscheidung über Elbvertiefung ausgesetzt bis Klärung durch EuGH

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15

    Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung; …

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE …

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau, …

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei …

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung …

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 64.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer …

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich …

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender …

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard; …

  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen …

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …

  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme; …

  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens; …

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip; …

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04

    Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert

  • BVerwG, 19.02.2007 - 2 B 19.07

    Darlegung eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht bei notwendiger Einholung …

  • EuGH, 15.03.2012 - C-340/10

    Kommission / Zypern - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 07.07.2000 - 4 B 94.99
  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 30.08

    Autobahn A 94 darf im Abschnitt Forstinning-Pastetten gebaut werden

  • BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 45.12

    Plangenehmigung zur Vorbereitung einer temporären Freigabe eines Seitenstreifens …

  • BVerwG, 24.08.2009 - 9 B 32.09

    Anforderungen an eine Zulassung der Beschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen …

  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 23.04

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …

  • BVerwG, 10.11.2000 - 4 B 47.00

    Prüfung nach Maßgabe des materiellen Rechts, ob auf Grund des festgestellten …

  • BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 08.10.2002 - 9 VR 16.02

    Verstoß des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau einer Ortsumgehung …

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …

  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen; …

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren; …

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10

    Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit; …

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des …

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Die von den Klägern in den Verfahren 9 A 10.15 und 9 A 14.15 gestellten Beweisanträge, die sich der Kläger des vorliegenden Verfahrens jedenfalls als Anregung zu eigen gemacht hat, erweisen sich damit als Ausforschungsanträge, denen nicht nachzugehen war.

    Einer Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um weitere Schutzauflagen, wie im Verfahren 9 A 14.15 beantragt und auch von dem Kläger des vorliegenden Verfahrens befürwortet, bedurfte es daher nicht.

    Dieser Querschnitt ist der kleinste für eine Autobahn dieser Entwurfsklasse, der in Betracht kommt bei Verkehrsbelegungen von 18 000 bis ca. 70 000 Kfz/24 h. Es ist daher auszuschließen, dass eine Änderung der Verkehrsprognose zu einer Reduzierung des Querschnitts und damit unter Umständen zu einer Verringerung der Eingriffe in die Natur sowie der Eigentumsbetroffenheiten der Kläger im Verfahren 9 A 14.15 geführt hätte.

    Rn. 175 Gemessen hieran genügt es nicht, wie es insbesondere die Kläger im Verfahren 9 A 14.15 getan haben, eine theoretisch denkbare andere Linie "ins Blaue hinein" in ein Kartenwerk einzuzeichnen und zu rügen, diese Linienvariante sei niemals untersucht worden.

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Das ist etwa der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führte (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24…, vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 30 und vom 28. April 2016 - 9 A 14.15 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 383 Rn. 16).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Einen Anspruch auf Entschädigung nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG für derartige Wertverluste haben die Betroffenen nicht, jedenfalls solange das Grundstück bewohnbar bleibt und die Wertminderung nicht eine unzumutbare Höhe erreicht (BVerfG…, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 [ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100223.1bvr273608] - NVwZ 2010, 512 Rn. 49; BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 14.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:280416U9A14.15.0] - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 383 Rn. 25).

    Die Planfeststellungsbehörde hat im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange aber auch vorhabenbedingte Wertminderungen unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle zu bedenken (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 14.15 - a.a.O. Rn. 25).

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