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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.02.2023

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2022 - AK 3/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5474
BGH, 22.02.2022 - AK 3/22 (https://dejure.org/2022,5474)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2022 - AK 3/22 (https://dejure.org/2022,5474)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - AK 3/22 (https://dejure.org/2022,5474)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fortdauer von Untersuchungshaft wegen Kriegsverbrechen in Syrien: Abschuss einer Panzerabwehrwaffe auf eine auf Hilfsgüter wartende Menschenmenge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 VStGB, § 11 Abs 1 S 1 Nr 1 VStGB, § 11 Abs 2 S 2 VStGB
    Fortdauer von Untersuchungshaft wegen Kriegsverbrechen in Syrien: Abschuss einer Panzerabwehrwaffe auf eine auf Hilfsgüter wartende Menschenmenge

  • IWW

    § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. ... 1, Abs. 2 Satz 2 VStGB, § 211 Abs. 1, 2, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 52 StGB, § 11 Abs. 1 VStGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VStGB, § 7 VStGB, § 7 Abs. 1 VStGB, § 7 Abs. 1 Satz 1 VStGB, § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 VStGB, § 11 Abs. 2 Satz 2 VStGB, § 211 Abs. 2, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 154 Abs. 1, § 154a Abs. 1 StPO, § 1 VStGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus hinsichtlich des dringenden Tatverdachts des Mordes in einem Bürgerkrieg in Syrien; Darstellen des gezielten Abschusses der Panzerabwehrwaffe auf die Menschenmenge als Angriff mit militärischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 Abs. 1 ; StGB § 211 Abs. 2
    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus hinsichtlich des dringenden Tatverdachts des Mordes in einem Bürgerkrieg in Syrien; Darstellen des gezielten Abschusses der Panzerabwehrwaffe auf die Menschenmenge als Angriff mit militärischen ...

  • datenbank.nwb.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 153
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - AK 3/22
    Rn. 14 Dazu bedarf keiner abschließenden Erörterung, ob die angegangene Menschenmenge als Zivilbevölkerung oder als einzelne Zivilpersonen einzuordnen und der Begriff "Angriff gegen die Zivilbevölkerung" in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VStGB ebenso wie in § 7 VStGB zu verstehen ist (s. zu § 7 VStGB BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157 Rn. 25; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 166).

    Zudem geht es in § 7 Abs. 1 Satz 1 VStGB um einen Gesamtvorgang, in den sich die mehrfache Verwirklichung der Einzeltatbestände des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 VStGB einfügt (s. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 166).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich möglicherweise unter den Wartenden vereinzelt Angehörige bewaffneter Gruppen befanden; denn nach den Gesamtumständen waren diese weder Ziel des Angriffs noch prägten sie die wartende Menge (vgl. zum überwiegenden Charakter einer Personengruppe BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 165;… s. auch Ambos/Geiß/A. Zimmermann, Rome Statute of the International Criminal Court, 4. Aufl., Art. 8 Rn. 933).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17

    Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach …

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - AK 3/22
    Rn. 12 (1) In Syrien bestand im Tatzeitraum ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt im Sinne des § 11 Abs. 1 VStGB zwischen dem syrischen Regime mit offizieller Armee, Polizei, Sicherheitskräften sowie zivilen Milizen und einer Vielzahl kämpfender Gruppierungen (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - AK 44/21, juris Rn. 24; Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, BGHSt 62, 272 Rn. 11 f.).

    Das Handeln des Beschuldigten stand damit in funktionalem Zusammenhang (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, BGHSt 62, 272 Rn. 55).

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts …

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - AK 3/22
    Rn. 20 dd) Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ergibt sich aus dem Weltrechtsprinzip gemäß § 1 VStGB für das Kriegsverbrechen und als Annex dazu ebenfalls für den tateinheitlich verwirklichen Tatbestand des Mordes (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - AK 3/22
    Ebenso ist dazu eine nähere Klärung des Konkurrenzverhältnisses zwischen dem Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung und der gefährlichen Körperverletzung entbehrlich (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 82 mwN).
  • BGH, 17.06.2010 - AK 3/10

    Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen …

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - AK 3/22
    Rn. 14 Dazu bedarf keiner abschließenden Erörterung, ob die angegangene Menschenmenge als Zivilbevölkerung oder als einzelne Zivilpersonen einzuordnen und der Begriff "Angriff gegen die Zivilbevölkerung" in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VStGB ebenso wie in § 7 VStGB zu verstehen ist (s. zu § 7 VStGB BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157 Rn. 25;… Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 166).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 93/20

    Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (fehlende Beherrschbarkeit; Eignung zur …

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - AK 3/22
    Ob zugleich das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln erfüllt ist (vgl. dazu näher BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 93/20, NStZ 2020, 614 Rn. 10 ff. mwN;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 127), bedarf für die Frage der Haftfortdauer keiner Entscheidung.
  • BGH, 13.10.2021 - AK 44/21

    Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch …

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - AK 3/22
    Rn. 12 (1) In Syrien bestand im Tatzeitraum ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt im Sinne des § 11 Abs. 1 VStGB zwischen dem syrischen Regime mit offizieller Armee, Polizei, Sicherheitskräften sowie zivilen Milizen und einer Vielzahl kämpfender Gruppierungen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - AK 44/21, juris Rn. 24;… Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, BGHSt 62, 272 Rn. 11 f.).
  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus …

    Auszug aus BGH, 22.02.2022 - AK 3/22
    Rn. 21 2. Es bestehen der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - derjenige der Schwerkriminalität.
  • BGH, 21.02.2024 - AK 4/24

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristberechnung bei Anpassung …

    Spätestens seit dieser Zeit herrscht daher in Syrien ein nichtinternationaler bewaffneter Konflikt im Sinne des § 8 Abs. 1 VStGB zwischen dem syrischen Regime mit offizieller Armee, Polizei, Sicherheitskräften sowie zivilen Milizen einerseits und einer Vielzahl kämpfender Gruppierungen andererseits (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - AK 3/22, NStZ-RR 2022, 153;… vom 13. Oktober 2021 - AK 44/21, juris Rn. 7, 24;… vom 20. April 2021 - AK 30/21, juris Rn. 10;… Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, BGHSt 62, 272 Rn. 11 f.;… Beschluss vom 17. November 2016 - AK 54/16, juris Rn. 7, 23).
  • BGH, 05.10.2023 - AK 56/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

    Für die Kriegsverbrechen gilt das infolge des in § 1 Satz 1 VStGB normierten Weltrechtsprinzips, für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung aufgrund von § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, für den Tatbestand des Mordes infolge beider Vorschriften (s. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118;… vom 3. Februar 2021 - AK 20/20, StV 2021, 596 Rn. 51; vom 22. Februar 2022 - AK 3/22, juris Rn. 20).
  • BGH, 22.01.2025 - AK 1/25

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

    Der bewaffnete Konflikt führte somit zur Ausstattung der Gruppierung mit Kriegsbeziehungsweise Schusswaffen, welche die Milizionäre einsetzten, um - gleichsam als Hilfstruppen des Regimes - die Demonstrationen in Yarmouk niederzuschlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - AK 3/22, NStZ-RR 2022, 153).
  • BGH, 24.10.2024 - AK 85/24

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

    Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gilt das infolge des in § 1 Satz 1 VStGB normierten Weltrechtsprinzips, für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung aufgrund von § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB (s. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118;… vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 51; vom 22. Februar 2022 - AK 3/22, juris Rn. 20).
  • KG, 12.01.2024 - 3 Ws 1/24

    Verdeckungsmord bei Polizeiflucht; Konkurrenzen bei Polizeifluchtfällen mit …

    Alleiniger Gegenstand der besonderen Haftprüfung durch den Senat sind die dem Angeklagten in dem Haftbefehl zur Last gelegten Taten (BVerfG NStZ 2002, 157; BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - AK 41/21 -, juris; Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2023 - 3 Ws 51/23 - und vom 14. Juli 2023 - 3 Ws 27/23 - jeweils m. w. N.;… Gericke in KK-StPO 9. Aufl., § 121 Rn. 13;… Krauß in BeckOK StPO 49. Aufl., § 121 Rn. 15), wobei jeweils von dem diesen Taten nach aktuellem Ermittlungsstand zugrundeliegenden Sachverhalt auszugehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - AK 3/22 -, juris;… Böhm, MüKo StPO 2. Aufl, § 121 Rn. 14).
  • BGH, 22.01.2025 - AK 2/25

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

    Der bewaffnete Konflikt führte somit zur Ausstattung der Gruppierung mit Kriegsbeziehungsweise Schusswaffen, welche die Milizionäre einsetzten, um - gleichsam als Hilfstruppen des Regimes - die Demonstrationen in Yarmouk niederzuschlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - AK 3/22, NStZ-RR 2022, 153).
  • BGH, 22.01.2025 - AK 4/25

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

    Der bewaffnete Konflikt führte somit zur Ausstattung der Gruppierung mit Kriegsbeziehungsweise Schusswaffen, welche die Milizionäre einsetzten, um - gleichsam als Hilfstruppen des Regimes - die Demonstrationen in Yarmouk niederzuschlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - AK 3/22, NStZ-RR 2022, 153).
  • BGH, 22.01.2025 - AK 5/25

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

    Der bewaffnete Konflikt führte somit zur Ausstattung der Gruppierung mit Kriegsbeziehungsweise Schusswaffen, welche die Milizionäre einsetzten, um - gleichsam als Hilfstruppen des Regimes - die Demonstrationen in Yarmouk niederzuschlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - AK 3/22, NStZ-RR 2022, 153).
  • BGH, 22.01.2025 - AK 3/25

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

    Der bewaffnete Konflikt führte somit zur Ausstattung der Gruppierung mit Kriegsbeziehungsweise Schusswaffen, welche die Milizionäre einsetzten, um - gleichsam als Hilfstruppen des Regimes - die Demonstrationen in Yarmouk niederzuschlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - AK 3/22, NStZ-RR 2022, 153).
  • BGH, 14.06.2022 - AK 20/22

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus wegen des …

    Rn. 3 Der Senat hat mit Beschluss vom 22. Februar 2022 (AK 3/22, NStZ-RR 2022, 153 f.) die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2023 - AK 2 - 5/23, AK 2/23, AK 3/23, AK 4/23, AK 5/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3713
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BGH, Entscheidung vom 22.02.2023 - AK 2 - 5/23, AK 2/23, AK 3/23, AK 4/23, AK 5/23 (https://dejure.org/2023,3713)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - AK 2 - 5/23, AK 2/23, AK 3/23, AK 4/23, AK 5/23 (https://dejure.org/2023,3713)
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  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

  • bundesgerichtshof.de PDF

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus …

    Auszug aus BGH, 22.02.2023 - AK 2/23
    Hierfür genügt die - hier bestehende - Gefahr, dass ohne Festnahme der Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 31 mwN).
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