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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2025 - AK 92/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,38077
BGH, 30.10.2025 - AK 92/25 (https://dejure.org/2025,38077)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2025 - AK 92/25 (https://dejure.org/2025,38077)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25 (https://dejure.org/2025,38077)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 129 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 18.01.2019 - 2 Ws 43/19

    Prüfungskompetenz des Haftgerichts nach Vorlage der Akten an das …

    Auszug aus BGH, 30.10.2025 - AK 92/25
    Nach vorherrschender Auffassung ist dem nach § 126 StPO zuständigen Haftgericht zwar während eines beim Haftprüfungsgericht anhängigen Haftprüfungsverfahrens eine eigene Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft versagt, um divergierende Entscheidungen zu verhindern (so OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 2 Ws 43/19, juris Rn. 12 ff.;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 9;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 122 Rn. 2, 4;… BeckOK StPO/Krauß, 56. Ed., § 122 Rn. 2;… aA wohl Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 122 Rn. 6).

    Überwiegend wird aber angenommen, es behalte auch während eines laufenden Haftprüfungsverfahrens die Kompetenz, den Haftbefehl - bei Aufrechterhaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft - zu ändern und insbesondere um neue Taten oder Haftgründe zu erweitern, namentlich ihn an die Anklageschrift anzupassen; das könne auch dadurch geschehen, dass der ursprüngliche Haftbefehl durch einen neuen ersetzt werde (so OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 2 Ws 43/19, juris Rn. 15;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 122 Rn. 2, 4;… BeckOK StPO/Krauß, 56. Ed., § 122 Rn. 2;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 122 Rn. 6;… aA MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 7).

  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2128/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …

    Auszug aus BGH, 30.10.2025 - AK 92/25
    Rn. 18 Angesichts des damit in Aussicht genommenen Beginns einer Hauptverhandlung innerhalb von drei Monaten nach Entscheidungsreife über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung ("Eröffnungsreife"; vgl. insofern BVerfG, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - 2 BvR 2128/20, juris Rn. 38; vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1853/20, NStZ-RR 2021, 50, 51; BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - AK 51/21, juris Rn. 11) ist zu erwarten, dass das Verfahren ungeachtet der deutlichen Zeitspanne zwischen der Anklageerhebung und dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung weiterhin in einem dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen genügenden Umfang gefördert wird.
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1853/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschleunigungsgebot in …

    Auszug aus BGH, 30.10.2025 - AK 92/25
    Rn. 18 Angesichts des damit in Aussicht genommenen Beginns einer Hauptverhandlung innerhalb von drei Monaten nach Entscheidungsreife über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung ("Eröffnungsreife";… vgl. insofern BVerfG, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - 2 BvR 2128/20, juris Rn. 38; vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1853/20, NStZ-RR 2021, 50, 51; BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - AK 51/21, juris Rn. 11) ist zu erwarten, dass das Verfahren ungeachtet der deutlichen Zeitspanne zwischen der Anklageerhebung und dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung weiterhin in einem dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen genügenden Umfang gefördert wird.
  • BGH, 10.07.2025 - AK 49/25

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

    Auszug aus BGH, 30.10.2025 - AK 92/25
    Rn. 3 Der Senat hat mit Beschluss vom 10. Juli 2025 (AK 49/25) die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 07.12.2021 - AK 51/21

    Untersuchungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgebots im Eröffnungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 30.10.2025 - AK 92/25
    Rn. 18 Angesichts des damit in Aussicht genommenen Beginns einer Hauptverhandlung innerhalb von drei Monaten nach Entscheidungsreife über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung ("Eröffnungsreife";… vgl. insofern BVerfG, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - 2 BvR 2128/20, juris Rn. 38; vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1853/20, NStZ-RR 2021, 50, 51; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - AK 51/21, juris Rn. 11) ist zu erwarten, dass das Verfahren ungeachtet der deutlichen Zeitspanne zwischen der Anklageerhebung und dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung weiterhin in einem dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen genügenden Umfang gefördert wird.
  • OLG Dresden - 4 St 2/25 (anhängig)

    Verfahren gegen Johann G. u.a.

    Auszug aus BGH, 30.10.2025 - AK 92/25
    Der mit der Sache befasste 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts (4 St 2/25) hat mit Beschluss vom 26. September 2025 die Anklage - hinsichtlich des Angeklagten ohne Änderung - zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
  • BGH, 01.10.2026 - AK 51/26
    Ob beziehungsweise in welchem Umfang während der Anhängigkeit des Haftprüfungsverfahrens beim Haftprüfungsgericht das nach § 126 StPO zuständige Haftgericht befugt ist, eigene Haftentscheidungen zu treffen, ist umstritten und höchstrichterlich noch nicht geklärt (…ausdrücklich offen gelassen von BGH, Beschlüsse vom 14. November 2025 - AK 95/25, NStZ-RR 2026, 117 Rn. 8; vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 7).
  • BGH, 09.09.2026 - AK 46/26

    Aufhebung des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des OLG wegen dringendem …

    Weder hat er diese mit einer Fristsetzung verbunden, noch lässt der zunächst für den 9. Oktober 2026 avisierte Beginn der Hauptverhandlung erkennen, dass der Staatsschutzsenat die Eröffnungsreife (…vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - 2 BvR 2128/20, juris Rn. 38; vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 1853/20, NStZ-RR 2021, 50, 51;… BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - AK 51/21, juris Rn. 11; vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 18) bisher als nicht gegeben erachtet.
  • BGH, 20.01.2026 - AK 124/25

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über 2wölf Monate hinaus

    Rn. 8 Auch das Vorbringen des Verteidigers des Angeklagten S. mit Schriftsatz vom 13. Januar 2026 in einem gesonderten Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Januar 2026, mit dem ein dort am 5. Januar 2026 angebrachter Antrag dieses Angeklagten auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO wegen des Vorrangs der Befassung des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Haftfortdauer im besonderen Haftprüfungsverfahren (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 7;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 9;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 122 Rn. 2, 4;… BeckOK StPO/Krauß, 58. Ed., § 122 Rn. 2) als unzulässig verworfen worden ist, lässt Gründe für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach § 122 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht erkennen.
  • BGH, 05.02.2026 - StB 3/26

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft im besonderen …

    Rn. 9 Zwar hat das Oberlandesgericht zutreffend angenommen, dass während eines beim Haftprüfungsgericht des § 121 Abs. 4, § 122 Abs. 1 und 7 StPO anhängigen besonderen Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 StPO das gemäß § 126 StPO oder § 122 Abs. 3 Satz 3 StPO für Entscheidungen nach § 117 Abs. 1 StPO zuständige Gericht zu einer eigenen Entscheidung über den Fortbestand des betreffenden Haftbefehls und damit auch über einen Antrag nach § 117 Abs. 1 StPO auf Haftbefehlsaufhebung nicht befugt ist, sondern dem besonderen Haftprüfungsverfahren jedenfalls insofern Vorrang zukommt, um divergierende Entscheidungen zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 7; OLG München…, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 2 Ws 43/19, juris Rn. 12 ff.;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 7;… BeckOK StPO/Krauß, 58. Ed., § 122 Rn. 2;… aA wohl Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 122 Rn. 6).
  • BGH, 20.01.2026 - AK 128/25
    Rn. 8 Auch das Vorbringen des Verteidigers des Angeklagten S. mit Schriftsatz vom 13. Januar 2026 in einem gesonderten Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Januar 2026, mit dem ein dort am 5. Januar 2026 angebrachter Antrag dieses Angeklagten auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO wegen des Vorrangs der Befassung des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Haftfortdauer im besonderen Haftprüfungsverfahren (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 7;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 9;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 122 Rn. 2, 4;… BeckOK StPO/Krauß, 58. Ed., § 122 Rn. 2) als unzulässig verworfen worden ist, lässt Gründe für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach § 122 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht erkennen.
  • BGH, 20.01.2026 - AK 125/25
    Rn. 8 Auch das Vorbringen des Verteidigers des Angeklagten S. mit Schriftsatz vom 13. Januar 2026 in einem gesonderten Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Januar 2026, mit dem ein dort am 5. Januar 2026 angebrachter Antrag dieses Angeklagten auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO wegen des Vorrangs der Befassung des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Haftfortdauer im besonderen Haftprüfungsverfahren (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 7;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 9;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 122 Rn. 2, 4;… BeckOK StPO/Krauß, 58. Ed., § 122 Rn. 2) als unzulässig verworfen worden ist, lässt Gründe für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach § 122 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht erkennen.
  • BGH, 20.01.2026 - AK 129/25
    Rn. 8 Auch das Vorbringen des Verteidigers des Angeklagten S. mit Schriftsatz vom 13. Januar 2026 in einem gesonderten Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Januar 2026, mit dem ein dort am 5. Januar 2026 angebrachter Antrag dieses Angeklagten auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO wegen des Vorrangs der Befassung des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Haftfortdauer im besonderen Haftprüfungsverfahren (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 7;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 9;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 122 Rn. 2, 4;… BeckOK StPO/Krauß, 58. Ed., § 122 Rn. 2) als unzulässig verworfen worden ist, lässt Gründe für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach § 122 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht erkennen.
  • BGH, 20.01.2026 - AK 126/25
    Rn. 8 Auch das Vorbringen des Verteidigers des Angeklagten S. mit Schriftsatz vom 13. Januar 2026 in einem gesonderten Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Januar 2026, mit dem ein dort am 5. Januar 2026 angebrachter Antrag dieses Angeklagten auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO wegen des Vorrangs der Befassung des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Haftfortdauer im besonderen Haftprüfungsverfahren (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 7;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 9;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 122 Rn. 2, 4;… BeckOK StPO/Krauß, 58. Ed., § 122 Rn. 2) als unzulässig verworfen worden ist, lässt Gründe für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach § 122 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht erkennen.
  • BGH, 20.01.2026 - AK 127/25
    Rn. 8 Auch das Vorbringen des Verteidigers des Angeklagten S. mit Schriftsatz vom 13. Januar 2026 in einem gesonderten Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Januar 2026, mit dem ein dort am 5. Januar 2026 angebrachter Antrag dieses Angeklagten auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO wegen des Vorrangs der Befassung des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Haftfortdauer im besonderen Haftprüfungsverfahren (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 7;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 9;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 122 Rn. 2, 4;… BeckOK StPO/Krauß, 58. Ed., § 122 Rn. 2) als unzulässig verworfen worden ist, lässt Gründe für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach § 122 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht erkennen.
  • BGH, 20.01.2026 - AK 130/25
    Rn. 8 Auch das Vorbringen des Verteidigers des Angeklagten S. mit Schriftsatz vom 13. Januar 2026 in einem gesonderten Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Januar 2026, mit dem ein dort am 5. Januar 2026 angebrachter Antrag dieses Angeklagten auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO wegen des Vorrangs der Befassung des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Haftfortdauer im besonderen Haftprüfungsverfahren (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - AK 92/25, juris Rn. 7;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 122 Rn. 9;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 122 Rn. 2, 4;… BeckOK StPO/Krauß, 58. Ed., § 122 Rn. 2) als unzulässig verworfen worden ist, lässt Gründe für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach § 122 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht erkennen.
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