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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3722
LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06 (https://dejure.org/2006,3722)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06 (https://dejure.org/2006,3722)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2006 - 13 TaBV 4/06 (https://dejure.org/2006,3722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beteiligung an einer Betriebsratswahl - Gemeinschaftsbetrieb - einstweilige Verfügung

  • Judicialis

    BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § ... 9 Satz 1 Alt. 7; ; BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; BetrVG § 13 Abs. 2 Nr. 3; ; BetrVG § 18 Abs. 2; ; BetrVG § 19; ; BetrVG § 19 Abs. 1; ; BetrVG § 19 Abs. 1 letzter Halbsatz; ; BetrVG § 19 Abs. 2; ; BetrVG § 21 Satz 3; ; BetrVG § 22; ; WO § 3 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 2 a Abs. 1 Nr. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 69 Abs. 3; ; ArbGG § 85 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 928; ; ZPO § 936; ; ZPO § 938 Abs. 1; ; ZPO § 940; ; BGB § 187 Abs. 1; ; GKG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiger Eilantrag zur Berichtigung oder Aussetzung einer Betriebsratswahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Präventiver Eingriff in eine laufende Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung; Korrigierender Eingriff in ein laufendes Wahlverfahren als milderes Mittel gegenüber dem Abbruch oder der Aussetzung des Wahlverfahrens; Vorläufige Aussetzung einer angesetzten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1001
  • AiB 2007, 294
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Zweck des …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    b) Weiter kann unterstellt werden, dass mithilfe des vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur Fehler beseitigt oder verhindert werden können, die zur Nichtigkeit der Wahl führen, sondern es auch in bestimmten Fällen der Anfechtbarkeit der Wahl möglich sein muss, präventiv in das Wahlverfahren einzugreifen (einen Eingriff durch einstweilige Verfügung bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern auch bei bloßer Anfechtbarkeit befürwortend z. B. LAG Baden-Württemberg 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 - AiB 1994, 20; für den Abbruch der Wahl bei derartigen Fehlern LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; vgl. auch Veit/Wichert in DB 2006, 390; a. A. und verengt auf die zuverlässig feststellbare bevorstehende Nichtigkeit jedenfalls beim Abbruch der Wahl LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401 m. w. N. mit den Argumenten der bloßen ex-nunc-Wirkung der erfolgreichen Anfechtung und der Heilbarkeit der Anfechtungsgründe nach Verstreichen der Zweiwochenfrist des 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG; dem folgend die durch den Wahlvorstand vorgelegte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 - , soweit ersichtlich, nicht konventionell veröffentlicht, zu III 1 der Gründe, Blatt 45 der Beschwerdeakte).

    Ein korrigierender Eingriff in ein laufendes Wahlverfahren stellt aber - wie der Wahlvorstand zu Recht geltend macht - nur dann ein milderes Mittel gegenüber dem Abbruch oder der Aussetzung des Wahlverfahrens dar, wenn ein entsprechender Antrag so frühzeitig gestellt wird und positiv beschieden werden kann, dass es noch möglich ist, die sechswöchige Frist des § 3 Abs. 1 Satz 1 WO für den Erlass des Wahlausschreibens zu wahren (LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; LAG Baden-Württemberg 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 - n. v., zu III 2 der Gründe, Blatt 46 der Beschwerdeakte;… HWK/Bepler § 85 Rn. 12; Hans Hanau in DB 1986, Beilage 4, 9, 10).

    Dabei ist entgegen Veit/Wichert (in DB 2006, 390, 391) davon auszugehen, dass sowohl eine Aussetzung als auch ein Abbruch der Wahl bei offenen tatsächlichen Fragen, die sich auf die Verkennung des Betriebsbegriffs beziehen, nur bei offensichtlichen Fehlern des Wahlverfahrens in Betracht kommen (so ausdrücklich, wenn auch nicht nach Rechts- und Tatsachenfragen unterscheidend, LAG Baden-Württemberg 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 - AiB 1994, 20; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15).

  • LAG Baden-Württemberg, 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94

    Betriebsratswahl: einstweiliger Rechtsschutz bei laufender Wahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    b) Weiter kann unterstellt werden, dass mithilfe des vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur Fehler beseitigt oder verhindert werden können, die zur Nichtigkeit der Wahl führen, sondern es auch in bestimmten Fällen der Anfechtbarkeit der Wahl möglich sein muss, präventiv in das Wahlverfahren einzugreifen (einen Eingriff durch einstweilige Verfügung bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern auch bei bloßer Anfechtbarkeit befürwortend z. B. LAG Baden-Württemberg 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 - AiB 1994, 20; für den Abbruch der Wahl bei derartigen Fehlern LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; vgl. auch Veit/Wichert in DB 2006, 390; a. A. und verengt auf die zuverlässig feststellbare bevorstehende Nichtigkeit jedenfalls beim Abbruch der Wahl LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401 m. w. N. mit den Argumenten der bloßen ex-nunc-Wirkung der erfolgreichen Anfechtung und der Heilbarkeit der Anfechtungsgründe nach Verstreichen der Zweiwochenfrist des 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG; dem folgend die durch den Wahlvorstand vorgelegte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 - , soweit ersichtlich, nicht konventionell veröffentlicht, zu III 1 der Gründe, Blatt 45 der Beschwerdeakte).

    Dabei ist entgegen Veit/Wichert (in DB 2006, 390, 391) davon auszugehen, dass sowohl eine Aussetzung als auch ein Abbruch der Wahl bei offenen tatsächlichen Fragen, die sich auf die Verkennung des Betriebsbegriffs beziehen, nur bei offensichtlichen Fehlern des Wahlverfahrens in Betracht kommen (so ausdrücklich, wenn auch nicht nach Rechts- und Tatsachenfragen unterscheidend, LAG Baden-Württemberg 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 - AiB 1994, 20; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02

    Einstweilige Verfügung gegen die Durchführung einer Betriebsratswahl bei Streit …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    b) Weiter kann unterstellt werden, dass mithilfe des vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur Fehler beseitigt oder verhindert werden können, die zur Nichtigkeit der Wahl führen, sondern es auch in bestimmten Fällen der Anfechtbarkeit der Wahl möglich sein muss, präventiv in das Wahlverfahren einzugreifen (einen Eingriff durch einstweilige Verfügung bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern auch bei bloßer Anfechtbarkeit befürwortend z. B. LAG Baden-Württemberg 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 - AiB 1994, 20; für den Abbruch der Wahl bei derartigen Fehlern LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; vgl. auch Veit/Wichert in DB 2006, 390; a. A. und verengt auf die zuverlässig feststellbare bevorstehende Nichtigkeit jedenfalls beim Abbruch der Wahl LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401 m. w. N. mit den Argumenten der bloßen ex-nunc-Wirkung der erfolgreichen Anfechtung und der Heilbarkeit der Anfechtungsgründe nach Verstreichen der Zweiwochenfrist des 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG; dem folgend die durch den Wahlvorstand vorgelegte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 - , soweit ersichtlich, nicht konventionell veröffentlicht, zu III 1 der Gründe, Blatt 45 der Beschwerdeakte).

    Ein korrigierender Eingriff in ein laufendes Wahlverfahren stellt aber - wie der Wahlvorstand zu Recht geltend macht - nur dann ein milderes Mittel gegenüber dem Abbruch oder der Aussetzung des Wahlverfahrens dar, wenn ein entsprechender Antrag so frühzeitig gestellt wird und positiv beschieden werden kann, dass es noch möglich ist, die sechswöchige Frist des § 3 Abs. 1 Satz 1 WO für den Erlass des Wahlausschreibens zu wahren (LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; LAG Baden-Württemberg 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 - n. v., zu III 2 der Gründe, Blatt 46 der Beschwerdeakte;… HWK/Bepler § 85 Rn. 12; Hans Hanau in DB 1986, Beilage 4, 9, 10).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 8 Ta 9/98

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    b) Weiter kann unterstellt werden, dass mithilfe des vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur Fehler beseitigt oder verhindert werden können, die zur Nichtigkeit der Wahl führen, sondern es auch in bestimmten Fällen der Anfechtbarkeit der Wahl möglich sein muss, präventiv in das Wahlverfahren einzugreifen (einen Eingriff durch einstweilige Verfügung bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern auch bei bloßer Anfechtbarkeit befürwortend z. B. LAG Baden-Württemberg 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94 - AiB 1994, 20; für den Abbruch der Wahl bei derartigen Fehlern LAG Baden-Württemberg 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15; vgl. auch Veit/Wichert in DB 2006, 390; a. A. und verengt auf die zuverlässig feststellbare bevorstehende Nichtigkeit jedenfalls beim Abbruch der Wahl LAG Baden-Württemberg 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401 m. w. N. mit den Argumenten der bloßen ex-nunc-Wirkung der erfolgreichen Anfechtung und der Heilbarkeit der Anfechtungsgründe nach Verstreichen der Zweiwochenfrist des 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG; dem folgend die durch den Wahlvorstand vorgelegte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.03.2002 - 20 TaBV 1/02 - , soweit ersichtlich, nicht konventionell veröffentlicht, zu III 1 der Gründe, Blatt 45 der Beschwerdeakte).

    In rechtlicher Hinsicht hat der Betriebsrat hier nie bestanden (…Fitting Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung 22. Auflage § 19 Rn. 6; vgl. zu den Rückschlüssen auf den vorläufigen Rechtsschutz die zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20.05.1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998, 401, auf die sich das Arbeitsgericht maßgeblich stützt, und soeben B II 1 b).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (zu allem BAG 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 14, zu B I 4 a der Gründe mit vielfältigen weiteren Bezügen auf die eigene Rechtsprechung des Zweiten Senats und die Rechtsprechung des Siebten Senats; vgl. auch die von der Arbeitgeberin zitierte Entscheidung des Siebten Senats vom 17.08.2005 - 7 ABR 62/04 - n. v., zu B III 1 der Gründe).
  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften - …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    Sie ist als milderes Mittel gegenüber der zwar nicht vorwegnehmenden, aber zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führenden Aussetzung der Wahl bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu verstehen (vgl. z. B. Schwab/Weth-Walker Arbeitsgerichtsgesetz § 85 Rn. 84 jedenfalls für den Fall der Nichtigkeit der Wahl, u. a. mit Bezug auf BAG 27.04.1976 - 1 AZR 482/75 -AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 4;… siehe auch GK-ArbGG/Vossen § 85 Rn. 52, jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte).
  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (zu allem BAG 18.09.2003 - 2 AZR 79/02 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 14, zu B I 4 a der Gründe mit vielfältigen weiteren Bezügen auf die eigene Rechtsprechung des Zweiten Senats und die Rechtsprechung des Siebten Senats; vgl. auch die von der Arbeitgeberin zitierte Entscheidung des Siebten Senats vom 17.08.2005 - 7 ABR 62/04 - n. v., zu B III 1 der Gründe).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72

    Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    bb) An die vorläufige Aussetzung einer angesetzten Betriebsratswahl ist aus Sicht mancher Stimmen in Rechtsprechung und Literatur zu denken, wenn bereits bei der Vorbereitung der Wahl erhebliche Mängel des Wahlverfahrens - beispielsweise die Verkennung des Betriebsbegriffs - in Rede stehen (BAG 15.12.1972 - 1 ABR 5/72 - AP ArbGG 1953 § 80 Nr. 5, zu II 5 der Gründe;… vgl. auch die Nachweise bei GK-ArbGG/Vossen § 85 Rn. 51, der sich gerade auf § 18 Abs. 2 BetrVG bezieht, und bei Schwab/Weth-Walker Arbeitsgerichtsgesetz § 85 Rn. 84; Vossen und Walker wollen eine Aussetzung aber beide nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulassen; einen Aufschub der Wahl gänzlich ablehnend Veit/Wichert in DB 2006, 390, 392).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    aa) Denn eine nichtige Wahl ist nur anzunehmen, wenn Mängel auftreten, die nicht einmal den Schein einer gesetzmäßigen Wahl bestehen lassen (für die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54, zu B III 1 der Gründe).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06
    Die gewählte Vertretung bleibt bis zur Rechtskraft einer die Wahl für ungültig erklärenden Entscheidung mit allen betriebsverfassungsrechtlichen Befugnissen im Amt (BAG 13.03.1991 - 7 ABR 5/90 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 20, zu B der Gründe;… Fitting Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung 22. Auflage § 19 Rn. 49 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2007 - 6 TaBV 66/05

    Erstattungsanspruch nach § 40 Abs 1 BetrVG

    Diese Ausnahmetatbestände sind dann zu bejahen, wenn die grundrechtlich geschützte Rechtsposition des Antragstellers anderenfalls endgültig nicht durchgesetzt werden und das Gebot der Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes nach Artikel 19 Abs. 4 GG nicht gewährleistet werden kann (vgl. LAG-Baden Württemberg, Beschluss vom 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06 - MDR 206, 1001;… Germelmann, ArbGG, 5. Aufl., § 62 Rn. 77a).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2010 - 11 TaBVGa 7/10

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei unterlassener unverzüglicher Prüfung …

    Allerdings sind zum Abbruch der Wahl auch Wahlfehler geeignet, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (z. B. LAG Baden-Württemberg 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06 - AiB 2007, 294, 296; LAG Berlin 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509, 511; LAG Düsseldorf 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03 - AuR 2004, 78 LS; LAG Düsseldorf 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10 - noch unveröff.; LAG München 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 - juris).
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.09.2011 - 24 BVGa 775/11

    Freistellung des 2. stellvertretenden Mitglieds einer Schwerbehindertenvertretung …

    Daher ist die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung für einen feststellenden Ausspruch nur in besonderen Ausnahmefällen anzuerkennen, wenn auf andere Weise das Gebot der Sicherung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährleistet werden kann ( LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 06. März 2006, Az: 13 TaBV 4/06, zitiert nach juris).
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