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Rechtsprechung
   BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3254
BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R (https://dejure.org/2014,3254)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R (https://dejure.org/2014,3254)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2014 - B 12 R 1/12 R (https://dejure.org/2014,3254)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Fiktion rechtmäßig entrichteter Beiträge - Ausschluss des Erstattungsanspruchs auch für Zeiträume der Beitragsentrichtung vor dem Jahr 2008

  • openjur.de

    Rentenversicherung; Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge; Fiktion rechtmäßig entrichteter Beiträge; Ausschluss des Erstattungsanspruchs auch für Zeiträume der Beitragsentrichtung vor dem Jahr 2008

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Fiktion rechtmäßig entrichteter Beiträge - Ausschluss des Erstattungsanspruchs auch für Zeiträume der Beitragsentrichtung vor dem Jahr 2008

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 1 S 3 SGB 4 vom 19.12.2007, § 26 Abs 1 S 3 SGB 4 vom 12.11.2009, § 26 Abs 2 Halbs 1 SGB 4 vom 23.01.2006, § 26 Abs 3 S 1 SGB 4 vom 23.01.2006, § 26 Abs 2 Halbs 1 SGB 4 vom 12.11.2009
    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Fiktion rechtmäßig entrichteter Beiträge - Ausschluss des Erstattungsanspruchs auch für Zeiträume der Beitragsentrichtung vor dem Jahr 2008

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Erstattungsanspruchs für Zeiträume der Beitragsentrichtung vor dem Jahr 2008

  • ra.de
  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 26 Abs. 1 S. 3
    Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Erstattungsanspruchs für Zeiträume der Beitragsentrichtung vor dem Jahr 2008

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Die schlichte Erwartung, das geltende Recht werde auch in der Zukunft unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (vgl BVerfGE 128, 90, 106 = SozR 4-1100 Art. 14 Nr. 23 RdNr 43 mwN).

    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn seiner zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (BVerfGE 128, 90, 106 = SozR 4-1100 Art. 14 Nr. 23 RdNr 45 mwN).

    Eine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet oder wenn die Rechtsfolgen einer Norm zwar erst nach ihrer Verkündung eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (BVerfGE 128, 90, 107 = SozR aaO RdNr 47 mwN).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Während eine echte Rückwirkung verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig ist, gelten für eine unechte Rückwirkung bzw tatbestandliche Rückanknüpfung weniger strenge Beschränkungen (vgl BVerfGE 109, 133, 181).

    Die Grenzen gesetzgeberischer Regelungsbefugnis ergeben sich dabei aus einer Abwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl stellvertretend BVerfGE 109, 133, 182 mwN).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …

    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Dabei findet das Rückwirkungsverbot seinen Grund im Vertrauensschutz (vgl aus jüngerer Zeit zB BVerfGE 132, 302, RdNr 41; BVerfGE 126, 369, 393 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 9 RdNr 75 mwN).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Dabei findet das Rückwirkungsverbot seinen Grund im Vertrauensschutz (vgl aus jüngerer Zeit zB BVerfGE 132, 302, RdNr 41;… BVerfGE 126, 369, 393 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 9 RdNr 75 mwN).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung …

    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Grundsätzlich bestehen gegen die Wirksamkeit einer entsprechend §§ 398 ff BGB vorgenommenen Abtretung eines Erstattungsanspruchs selbst unter dem Blickwinkel des § 53 Abs. 1 SGB I keine Bedenken, weil dieser ein vermögensrechtlicher Ausgleichsanspruch und nicht als Sozialleistung iS des § 11 SGB I zu qualifizieren ist (vgl BSGE 97, 6 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9, Leitsatz 1 und RdNr 11 ff mwN; BSG Urteil vom 26.6.1986 - 7 RAr 121/84 -, Juris mwN).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …

    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Seine (möglicherweise) bestehende Unkenntnis von den Beitragserstattungsansprüchen und der Möglichkeit, sie (rechtzeitig) geltend zu machen, wären für die Frage des Fristablaufs ohne Bedeutung (vgl zur Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 RdNr 11 mwN; BSG Urteil vom 29.7.2003 - B 12 AL 3/03 R - AuB 2003, 341).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 11/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom …

    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Welcher der genannten Grundsätze des intertemporalen Rechts zur Anwendung gelangt, richtet sich letztlich danach, wie das einschlägige Recht ausgestaltet bzw auszulegen ist (vgl zum Ganzen ausführlich BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 11/12 R -, Juris RdNr 42 f mit umfangreichen Nachweisen, ferner zB Schlegel, VSSR 2004, 313, 314 ff)..
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 3/03 R

    Einrede der Verjährung beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …

    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Seine (möglicherweise) bestehende Unkenntnis von den Beitragserstattungsansprüchen und der Möglichkeit, sie (rechtzeitig) geltend zu machen, wären für die Frage des Fristablaufs ohne Bedeutung (…vgl zur Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 RdNr 11 mwN; BSG Urteil vom 29.7.2003 - B 12 AL 3/03 R - AuB 2003, 341).
  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 121/84
    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Grundsätzlich bestehen gegen die Wirksamkeit einer entsprechend §§ 398 ff BGB vorgenommenen Abtretung eines Erstattungsanspruchs selbst unter dem Blickwinkel des § 53 Abs. 1 SGB I keine Bedenken, weil dieser ein vermögensrechtlicher Ausgleichsanspruch und nicht als Sozialleistung iS des § 11 SGB I zu qualifizieren ist (…vgl BSGE 97, 6 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9, Leitsatz 1 und RdNr 11 ff mwN; BSG Urteil vom 26.6.1986 - 7 RAr 121/84 -, Juris mwN).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R

    Ausschluß der Erstattung von zu Unrecht entrichteten Rentenversicherungsbeiträgen …

    Auszug aus BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
    Rn. 25 Es kann offenbleiben, ob sich der Kläger schon deshalb nicht auf die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs stützen kann, weil der Erstattungsanspruch nach § 26 Abs. 2 SGB IV, der unabhängig von den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegeben ist, die Beitragserstattung wegen eines behaupteten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausschließt (so bereits BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 S 49; BSG Urteil vom 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R - Juris RdNr 15 mwN; Seewald in Kasseler Komm, § 26 SGB IV RdNr 27, Stand Einzelkommentierung Oktober 2008).
  • BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99

    Ausschluss der Nachentrichtung von Beiträgen bei Heiratserstattung nach …

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92

    Konkursverfahren - Beitragserstattung - Verrechnung

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - …

  • LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10

    Die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV gilt grundsätzlich auch für …

  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 37/01 R

    Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen bei Heiratserstattung für Zeiten der …

  • BVerfG, 12.12.1973 - 1 BvL 19/72

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses Versicherter von der Nachentrichtung …

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10

    Rentenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - …

  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 252/72

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Ordnungsstrafenbescheid - Klage einer GmbH im …

  • BSG, 31.01.1980 - 8a RU 92/78

    Krankenhausträger - Klagebefugnis - Haftungsbeschränkte Unternehmen

  • BSG, 01.07.1959 - 4 RJ 45/58
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05.03.2014, Az.: B 12 R 1/12 R, sei rechtsfehlerhaft, ihr könne nicht gefolgt werden.

    Die Kammer folgt den rechtlichen Ausführungen im Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.03.2014, Az.: B 12 R 1/12 R.

    Dies habe das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 05.03.2014 (B 12 R 1/12 R) offensichtlich übersehen und sich zu Unrecht gar nicht damit befasst.

    Die Norm erfasst dabei grundsätzlich auch (ursprünglich) zu Unrecht entrichtete Beiträge, die für Zeiträume entrichtet wurden, die vor dem Inkrafttreten dieser Norm, also vor dem 01.01.2008, liegen (Urteil des BSG vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, in Juris, Rdn. 20 mit Hinweis auch auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011, L 4 KR 4672/10 in Juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 30.01.2013, L 13 R 598/10 in Juris).

    Rn. 32 Der Antrag des Klägers auf Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status vom 13.10.2005 ist nicht zugleich der Beginn eines Verwaltungsverfahrens auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 21.01.2011, L 4 R 4672/10, in Juris, dort Rdn. 27 ff.; LSG Bayern…, Urteil vom 27.04.2016, L 10 AL 201/15, in Juris, dort Rdn. 29; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 07.12.2011, L 2 R 335/11 in Juris, dort Rdn. 34; im Ergebnis so offensichtlich auch BSG, Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, in Juris).

    Rn. 42 Dabei kann offen bleiben (wie es auch das BSG im Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, in Juris, dort Rdn. 23 offen gelassen hat), ob § 26 Absatz 1 Satz 3 SGB IV eine Verjährung der Beitragserstattungsforderung begründet und die verjährungsrechtlichen Vorgaben in § 27 Absatz 3 SGB IV Anwendung finden (…so Waßer in jurisPK-SGB IV, 3. Auflage 2016, § 26, Rdn. 52) oder ob diese Norm eine materiellrechtliche Umgestaltung der anfänglich zu Unrecht gezahlten Beiträge in zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge begründet, so dass die in § 26 Absatz 1 Satz 3 SGB IV genannte Voraussetzung des Ablaufs der in § 27 Absatz 2 Satz 1 SGB IV genannten Frist nur bloße Definition des maßgebenden Zeitraums (vier Jahre) ist und verjährungsrechtliche Vorgaben nicht heranzuziehen sind (so LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.12.2011, L 2 R 335/11 in Juris).

    Rn. 51 Dabei kann offen bleiben, ob sich der Kläger hier schon deshalb nicht auf die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs stützen kann, weil der Erstattungsanspruch nach § 26 Absatz 2 SGB IV, der unabhängig von den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegeben ist, die Beitragserstattung wegen eines behaupteten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausschließt (…so das BSG im Urteil vom 29.01.1998, B 12 KR 11/97 R in Juris und in SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 und im Urteil vom 29.11.2006, B 12 KR 30/05 R in Juris, Rdn. 15; offen lassend hingegen BSG, Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R in Juris, dort Rdn. 25).

    Rn. 53 Ein anderes Ergebnis ließe sich auch nicht dadurch herbeizuführen, dass weitere Verwaltungshandlungen und Verfahrensabschnitte aus der Zeit vor dem 01.01.2008 in den Blick genommen werden (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R in Juris, dort Rdn. 26).

    Rn. 54 Einen solchen Anlass stellt auch die Einleitung und Durchführung eines Verwaltungsverfahrens zur Statusfeststellung bei der Einzugsstelle nicht dar; aus einem solchen Verfahren kann nicht automatisch geschlossen werden, der Betroffene werde bei der von der Einzugsstelle getroffenen Feststellung, dass mangels Versicherungspflicht Beiträge zu Unrecht entrichtet worden seien, in jedem Fall automatisch ebenfalls die umfassende Erstattung aller in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung entrichteten Beiträge geltend machen; vielmehr hat der Betroffene gerade in Bezug auf Rentenversicherungsbeiträge Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. kein Verzicht auf Beanstandungsschutz mit der Rechtsfolge des § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB IV, Umwandlung in freiwillige Beiträge gemäß § 202 SGB VI), die im wohlverstandenen Eigeninteresse zuvor entsprechende Überlegungen erfordern; insofern stellt ein Statusfeststellungsverfahren auch nicht gleichzeitig einen Erstattungsantrag dar (so die ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zuletzt Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, in Juris, dort Rdn. 26).

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des BSG im Urteil vom 05.03.2012 (B 12 R 1/12 R, in Juris, dort Rdn. 27 ff.) an.

  • LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 30/19

    Streitigkeiten nach dem SGB IX

    Welcher der genannten Grundsätze des intertemporalen Rechts zur Anwendung gelangt, richtet sich letztlich danach, wie das einschlägige Recht ausgestaltet bzw. auszulegen ist (BSG, Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - juris Rn. 21 m. w. N.;… Blüggel, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., Stand: 01.02.2020, § 43a SGB XII Rn. 9).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress …

    Hiernach ist ein Rechtssatz nur auf solche Sachverhalte anwendbar, die nach seinem Inkrafttreten verwirklicht werden; spätere Änderungen eines Rechtssatzes sind danach für die Beurteilung von vor seinem Inkrafttreten entstandene Lebensverhältnisse unerheblich, es sei denn, dass das Gesetz seine zeitliche Geltung auf solche Verhältnisse erstreckt (vgl zB BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 11/12 R - Juris, RdNr 42; zuletzt BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 21).

    Dementsprechend geht das BSG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw Rechtsverhältnisse grundsätzlich nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit des Vorliegens der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat (…vgl BSG SozR 4-4300 § 335 Nr. 1 RdNr 13;… BSG SozR 4-5910 § 111 Nr. 1 RdNr 9;… BSGE 111, 268 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 7, RdNr 12; BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 11/12 R - Juris, RdNr 42; zuletzt BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 21).

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung …

    Hiernach ist ein Rechtssatz nur auf solche Sachverhalte anwendbar, die nach seinem Inkrafttreten verwirklicht werden; spätere Änderungen eines Rechtssatzes sind danach für die Beurteilung von vor seinem Inkrafttreten entstandene Lebensverhältnisse unerheblich, es sei denn, dass das Gesetz seine zeitliche Geltung auf solche Verhältnisse erstreckt (vgl zB BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 11/12 R - Juris RdNr 42; zuletzt BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 21).

    Dementsprechend geht das BSG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw Rechtsverhältnisse grundsätzlich nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit des Vorliegens der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat (…vgl BSG SozR 4-4300 § 335 Nr. 1 RdNr 13;… BSG SozR 4-5910 § 111 BSHG Nr. 1 RdNr 9;… BSGE 111, 268 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 7, RdNr 12; BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 11/12 R - Juris RdNr 42; zuletzt BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 21).

  • BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R

    Beanstandungsschutz nach Ablauf der Verjährungsfrist bei für nicht erwerbsmäßig …

    Sie lautet: "Gleiches gilt für zu Unrecht entrichtete Beiträge nach Ablauf der in § 27 Absatz 2 Satz 1 bestimmten Frist." Die Regelung ist, wie das BSG bereits entschieden hat (vgl BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 19 ff), auch für - wie hier - vor dem Jahr 2008 entrichtete Beiträge anzuwenden.

    Soweit das Bayerische LSG dabei maßgeblich auf eine Kommentarstelle Bezug nimmt, der zufolge mit der Regelung eine missbräuchliche Nutzung durch Finanzdienstleister habe unterbunden werden sollen (…vgl Kreikebohm in ders <Hrsg>, SGB IV, 1. Aufl 2008, § 26 RdNr 9, - inhaltsgleich auch 3. Aufl 2018), findet sich dazu - wie bereits ausgeführt - in den amtlichen Gesetzesmaterialien nichts (zu deren Inhalt s auch BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 RdNr 22; allgemein zur Bedeutung der Gesetzesmaterialien für die Auslegung vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 26.11.2018 - 1 BvR 318/17 ua - SGb 2019, 287 RdNr 31 = juris RdNr 32)..

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - L 4 KR 550/16

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - IT-Spezialist - drittbezogener …

    Eine in solchen Konstellationen bestehende faktische Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich der Klärung der Versicherungspflicht durch eine erst Jahre oder Jahrzehnte später erfolgende "Offenlegung" der wahren tatsächlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit entspricht weder der Systematik des Eintritts von Versicherungspflicht in der Sozialversicherung noch ist sie verfassungsrechtlich schützenswert (BSG, Urteil vom 5. März 2014 - B 12 R 1/12 R -, juris, Rn. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2015 - L 22 R 585/13

    Hochschulausbildung - VWA Studienakademie - Beitragspflicht

    Der Kläger hat ein solches Beanstandungsverfahren nicht durch einen spätestens am 31. Dezember 2007 gestellten Antrag eingeleitet oder Erstattung dieser Pflichtbeiträge begehrt, wobei offenbleiben kann, ob ein solcher vor dem 1. Januar 2008 gestellter Antrag (bzw. Antrag auf Erstattung dieser Pflichtbeiträge) überhaupt relevant wäre (vgl. BSG, Urteil vom 5. März 2014 - B 12 R 1/12 R, Rdnr. 23, zitiert nach juris).

    Rn. 68 Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Verjährung vor dem 31. Dezember 1997 unterbrochen gewesen sein könnte, so dass offen bleiben kann, ob die in § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV genannte Voraussetzung des Ablaufs der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV genannten Frist als bloße Definition des maßgebenden Zeitraums (4 Jahre) oder darüber hinaus als Erfordernis eines Ablaufs der "Verjährungsfrist" (…so Gesetzentwurf, a.a.O., Bundestag-Drucksache 16/6540 S. 23 ff.) unter Berücksichtigung der Regelung insbesondere über die Hemmung der Verjährung in § 27 Abs. 3 SGB IV (oder über die Unterbrechung der Verjährung in § 27 Abs. 3 SGB IV in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung) zu verstehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. März 2014 - B 12 R 1/12 R, Rdnr. 23, zitiert nach juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber trotz des von ihm angenommenen Handlungsbedarfs eine erst Jahre später eintretende Wirkung der Rechtsänderung beabsichtigte, sind jedoch den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen (BSG, Urteil vom 05. März 2014 - B 12 R 1/12 R, Rdnrn. 21 und 22, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-2400 § 26 Nr. 3).

    Die schlichte Erwartung, das geltende Recht werde auch in der Zukunft unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (BSG, Urteil vom 5. März 2014 - B 12 R 1/12 R, Rdnr. 28, m.w.N.).

    Hat ein Versicherter und/oder sein Arbeitgeber aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse Zweifel am (Fort)Bestehen von Versicherungspflicht aufgrund einer (abhängigen) Beschäftigung, besteht für ihn/sie jederzeit die Möglichkeit, zeitnah - entweder unmittelbar bei Aufnahme der Tätigkeit oder bei einem Wandel ihrer Merkmale - das (Fort)Bestehen von Versicherungspflicht verbindlich klären zu lassen (BSG, Urteil vom 5. März 2014 - B 12 R 1/12 R, Rdnr. 28).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 15 SO 33/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …

    Welcher der genannten Grundsätze des intertemporalen Rechts zur Anwendung gelangt, richtet sich letztlich danach, wie das einschlägige Recht ausgestaltet bzw. auszulegen ist (BSG, Urteil vom 5. März 2014, Az. B 12 R 1/12 R, juris Rn. 21 mit weiteren Nachweisen;… Blüggel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., Stand: 1. Februar 2020, § 43a SGB XII, Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente

    Rn. 79 Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger entweder seine Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung der Bevölkerung über ihre sozialen Rechte durch unrichtige oder missverständliche Allgemeininformationen (…BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 …und vom 23.05.1996, 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 15) oder die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung, zur Auskunft und zu Hinweisen nach §§ 14 und 15 sowie 115 Absatz 6 SGB VI nicht verletzt hätte (…ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, a.a.O.m.w.N. …und vom 25.01.1996, 7 RAr 60/94, SozR 3-3200 § 86a Nr. 2); Voraussetzung ist weiter, dass die verletzte Pflicht dem Sozialleistungsträger gerade gegenüber dem Versicherten oblag, diesem also ein entsprechendes subjektives Recht einräumt, dass die objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung zumindest gleichwertig (neben anderen Bedingungen) einen Nachteil des Versicherten bewirkt hat und dass die verletzte Pflicht darauf gerichtet war, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang); schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, d.h. die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (…BSG, Urteile vom 23.10.2014, B 11 AL 7/14 R, SozR 4 4300 § 125 Nr. 5, Rdn. 35; vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, SozR 4 2400 § 26 Nr. 3, Rdn. 24;… vom 19.12.2013, B 2 U 14/12 R, Sozr 4 2700 § 140 Nr. 1, Rdn. 23 …und vom 19.12.2013, B 2 U 17/12 R, SozR 4 2700 § 73 Nr. 1, Rdn. 37).
  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15

    Verjährung von Erstattung von Ansprüchen auf Beitragserstattung

    Da es sich bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status nach § 7a SGB IV bzw. § 28h Abs. 2 SGB IV um ein gesondertes Verfahren handelt und das Verfahren bezüglich der Erstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen hierzu nicht nur ein bloßer Annex ist, stellt ein entsprechendes Feststellungsbegehren nicht gleichzeitig einen Erstattungsantrag dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - L 4 KR 4672/10; Im Ergebnis so offensichtlich auch BSG, Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Ablauf der Verjährungsfrist durch den Antrag auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht gemäß § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV gehemmt wird, sind nicht gegeben (vgl. zu einer entsprechenden Fallkonstellation - allerdings ohne Begründung - BSG, Urteil vom 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 3).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 R 1934/15

    Rentenversicherung - Betriebsprüfung - Statusfeststellungsverfahren - …

  • SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18

    Paradigmenwechsel zu Eingliederungsansprüchen behinderter Menschen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen …

  • BSG, 16.06.2020 - B 12 R 6/20 B

    Zinsanspruch aus einem Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht gezahlter Beiträge …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - L 4 BA 102/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Szenenbildner für einen …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2025 - L 22 BA 22/24
  • LSG Sachsen, 20.03.2023 - L 6 U 67/20

    Arbeitsunfall eines Versicherten, dessen Verdienst oberhalb des Höchst-JAV liegt …

  • LSG Bayern, 23.10.2019 - L 19 R 440/17

    Voraussetzungen der Verzinsung eines Beitragserstattungsanspruchs

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2019 - L 9 R 560/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - L 4 R 1017/13

    Gewährung einer Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach …

  • BSG, 11.04.2017 - B 12 KR 103/16 B

    Feststellung einer Versicherungspflicht als Rentner in der gesetzlichen …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2017 - L 4 R 584/16

    Zahlung von Altersrente an einen Rechtsnachfolger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 12 A 2810/13

    Anspruch auf Kostenübernahme von Therapiestunden

  • SG Karlsruhe, 16.09.2025 - S 4 U 3160/24

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Berechnungsgrundlage …

  • LSG Hessen, 10.06.2020 - L 4 KA 45/17

    Vertragsarztrecht

  • SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
  • LSG Baden-Württemberg, 11.02.2025 - L 13 AL 2987/24
  • BSG, 11.04.2018 - B 12 R 75/17 B

    Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • VG Leipzig, 26.11.2015 - 5 K 1017/13
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