Rechtsprechung
| BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb
- rechtsinformationen.bund.de
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 1 S 1 BetrVG, § 7 S 1 BetrVG, § 7 S 2 BetrVG, § 14 Abs 2 S 1 AÜG, § 133 BGB
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglicher Ausschluss der Wählbarkeit eines überlassenen Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb
- Betriebs-Berater
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers
- bag-urteil.com
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb
- ra.de
- RA Kotz
Leiharbeiter - Wählbarkeit in Betriebsrat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss der Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb?
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 04.09.2007 - 21 BV 6/07
- LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
- BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Papierfundstellen
- BAGE 133, 202
- MDR 2010, 1060
- NZA 2010, 832
- BB 2010, 1404
- DB 2010, 1298
- NZG 2010, 937
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (12)
- BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Der Antrag ist daher hinsichtlich des Umfangs der mit ihm verbundenen materiellen Rechtskraft, anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 10. März 2004 (- 7 ABR 49/03 - Rn. 12, BAGE 110, 27) zugrunde liegenden Fall, nicht auf die letzte Betriebsratswahl beschränkt.Nach der Rechtsprechung des Senats gilt dies gleichermaßen für die gewerbsmäßige wie für die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 27;… ebenso, jedenfalls im Ergebnis GK/BetrVG-Kreutz 9. Aufl. § 8 Rn. 16;… HaKo-BetrVG/Brors 3. Aufl. § 8 Rn. 4;… Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose-Nicolai BetrVG 7. Aufl. § 8 Rn. 6;… Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 8 Rn. 6;… WPK/Wlotzke BetrVG 4. Aufl. § 8 Rn. 14; Gräfl JbArbR Bd. 42 S. 133, 136;… aA DKK/Schneider 11. Aufl. § 8 Rn. 20;… Fitting 25. Aufl. § 8 Rn. 27). An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch nach erneuter Prüfung fest.
Auch ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber trotz des Wegfalls der vormals in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF vorgesehenen Höchstüberlassungsdauer weiterhin typisierend davon ausgeht, dass Leiharbeitnehmer häufig nur vorübergehend und für relativ kurze Zeit im Entleiherbetrieb tätig sind (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 2 a aa der Gründe, BAGE 110, 27). Außerdem beruht der Ausschluss der Leiharbeitnehmer vom passiven Wahlrecht im Entleiherbetrieb auch darauf, dass der Betriebsrat des Entleiherbetriebs in wesentlichen Bereichen der Mitbestimmung für die Belange der Leiharbeitnehmer nicht zuständig ist.
Diese sollen daher die Belegschaft des Entleiherbetriebs nicht aktiv repräsentieren (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 -, aaO). Schließlich werden durch den Ausschluss der Wählbarkeit überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb andernfalls mögliche, mit Schwierigkeiten verbundene Doppelmitgliedschaften in den Betriebsräten sowohl des Entleiher- als auch des Verleiherbetriebs vermieden.
Der für den in § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG geregelten Ausschluss der Wählbarkeit überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb maßgebliche Zweck gilt für die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in gleicher Weise wie für die gewerbsmäßige (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 110, 27)..
Auch dieser gesetzesgeschichtliche Zusammenhang bestätigt, dass mit "Wahlberechtigten" in § 8 BetrVG nur die von § 7 Satz 1 BetrVG erfassten betriebsangehörigen Arbeitnehmer und nicht die von § 7 Satz 2 BetrVG erfassten Leiharbeitnehmer gemeint sind (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 29/03 - zu B I 2 a aa der Gründe, BAGE 110, 27)..
- BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07
Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
In diesem Fall richtet sich die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der überlassenen Arbeitnehmer nach § 14 AÜG (BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 24 mwN).. - BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06
Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 824/06 - Rn. 19 mwN, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 21). An der Wahrnehmung der maßgeblichen Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten durch eine einheitliche Leitung fehlt es in Fällen der unternehmerischen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, in denen sich die Beteiligung eines Arbeitgebers auf das Zur-Verfügung-Stellen seiner Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber beschränkt.
- BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06
Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (…vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294;… 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278). Diese Vereinbarung war offensichtlich nicht auf die dauerhafte Fortführung eines etwa kraft gesetzlicher Fiktion zustande gekommenen Doppelarbeitsverhältnisses gerichtet. - BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05
GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (…vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211;… 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278). Diese Vereinbarung war offensichtlich nicht auf die dauerhafte Fortführung eines etwa kraft gesetzlicher Fiktion zustande gekommenen Doppelarbeitsverhältnisses gerichtet. - BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Rn. 19 (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte der Arbeitnehmer bereits vor der zum 1. April 2002 erfolgten gesetzlichen Normierung des Widerspruchsrechts in § 613a Abs. 6 BGB im Falle eines Betriebsübergangs den Übergang seines Arbeitsverhältnisses durch einen nicht an eine bestimmte Form oder bestimmte Gründe gebundenen Widerspruch verhindern (19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - zu I 2 der Gründe, BAGE 88, 196).. - BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211;… 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294;… 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278). Diese Vereinbarung war offensichtlich nicht auf die dauerhafte Fortführung eines etwa kraft gesetzlicher Fiktion zustande gekommenen Doppelarbeitsverhältnisses gerichtet. - BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04
Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Rn. 16 a) Arbeitnehmer des Betriebs iSv. § 7 Satz 1 BetrVG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats diejenigen, die in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsinhaber stehen und innerhalb der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen (20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 1 der Gründe mwN, EzA AÜG § 14 Nr. 5). Hieran hält der Senat fest. - BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Rn. 22 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats handelte es sich bei § 13 AÜG aF um eine § 10 Abs. 1 AÜG aF ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 165; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 105, 317; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - zu III 4 a der Gründe, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114). Daneben bestand nach dieser Rechtsprechung das mit dem Verleiher vertraglich begründete Arbeitsverhältnis fort (…19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 1 der Gründe mwN, aaO). Für die Beendigung jedes der beiden Arbeitsverhältnisse galten danach die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (…19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 2 b der Gründe, aaO).. - BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Rn. 22 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats handelte es sich bei § 13 AÜG aF um eine § 10 Abs. 1 AÜG aF ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 165; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 105, 317; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - zu III 4 a der Gründe, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114). Daneben bestand nach dieser Rechtsprechung das mit dem Verleiher vertraglich begründete Arbeitsverhältnis fort (…19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 1 der Gründe mwN, aaO). Für die Beendigung jedes der beiden Arbeitsverhältnisse galten danach die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (…19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 2 b der Gründe, aaO).. - BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07
Keine passive Wählbarkeit zum Betriebsrat bei nichtgewerbsmäßiger Leiharbeit
- BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
Wählbarkeit zum Betriebsrat
Zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind dagegen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG im Entleiherbetrieb nicht wählbar; dies gilt auch in Fällen nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 14 ff., BAGE 133, 202).Wahlberechtigt sind nach § 7 Satz 2 BetrVG auch Leiharbeitnehmer, sofern sie länger als drei Monate im entleihenden Betrieb eingesetzt werden (vgl. auch BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 25, BAGE 133, 202).
Den Beschluss vom 17. Februar 2010, dass Leiharbeitnehmer bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretung im Entleiherbetrieb nicht wählbar sind, hat der Senat nicht mit dem fehlenden vertraglichen Band begründet, sondern maßgeblich auf die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG gestützt, der keine unterschiedliche Behandlung von gewerbsmäßiger und nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung rechtfertigt (- 7 ABR 51/08 - Rn. 14, 28 ff., BAGE 133, 202).
- BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11
Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff
Auch sind sie nach der ausdrücklichen Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen und bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen im Entleiherbetrieb nicht wählbar (vgl. dazu BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202).Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202), zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1), zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9), zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -), der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -), der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16
Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - ambulante Dialyseeinrichtung
An der Wahrnehmung der maßgeblichen Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten durch eine einheitliche Leitung fehlt es hingegen in Fällen einer unternehmerischen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, in denen sich die Beteiligung des einen Arbeitgebers auf das Zur-Verfügung-Stellen seiner Arbeitnehmer an den anderen Arbeitgeber beschränkt (BAG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 34, juris = NZA 2010, 832).
- BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09
Betriebsübergang - Übernahme des Personals
Das entleihende Unternehmen entscheidet dagegen über den Personaleinsatz vor Ort (zB Zuweisung des konkreten Arbeitsplatzes, Art und Weise der Arbeitsausführung usw.) (BAG 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 32 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 7; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - mwN, NZA-RR 2009, 255; 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - EzA BetrVG 2001 § 8 Nr. 2). - BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße
Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG bereits ausgeführt, es handle sich um eine Sondervorschrift für echte Arbeitnehmerüberlassungen aus dem öffentlichen Dienst, aus der jedenfalls für die Frage der Wählbarkeit von zwischen Privatunternehmen überlassenen Arbeitnehmern keine rechtlichen Schlüsse gezogen werden könnten (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 24, BAGE 133, 202). - BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 337/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
In diesen Fällen liegt Personalgestellung vor, regelmäßig in Form der Arbeitnehmerüberlassung (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 34, BAGE 133, 202). - LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2011 - 3 TaBV 36/10
Betriebsratswahl, Anfechtung, Unwirksamkeit, Wahlrecht, wählbarer Arbeitnehmer, …
Sie hält den angefochtenen Beschluss sowohl in tatsächlicher, als auch in rechtlicher Hinsicht für zutreffend und verweist u.a. auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 und vom 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 sowie die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17.01.2007 - 3 TaBV 43/06 und vom 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09.Diese Voraussetzungen erfüllen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die klassischen Leiharbeitnehmer nicht, denn die Arbeitnehmerüberlassung ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher (BAG vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 -, BAG vom 20.4.2005 - 7 ABR 20/04; BAG vom 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 - Rz 14ff, 25 ff - jeweils zitiert nach Juris;… vgl. auch Dörner "Leiharbeitnehmer in der Betriebsverfassung", Festschrift für Wißmann, S. 286, 291 ff., 299 ff.).
(1) Wie bereits dargelegt, verlangt die langjährige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zwar für den Regelfall als Voraussetzung für die Wählbarkeit im Sinne des § 8 BetrVG und die Ermittlung der Betriebsratsgröße nach § 9 BetrVG das Bestehen arbeitsvertraglicher Beziehungen und fordert außerdem eine tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation (vgl. BAG vom 14.5.1997 - 7 ABR 26/96 - Rz. 15 m.w.N., vgl. auch BAG vom 17.2.2010 - 7 ABR 51/08 - zitiert nach Juris, Rz. 15f).
Das ist ein klassischer Fall der Personalgestellung (vgl. BAG 23.09 2010 - 8 AZR 567/09 - zitiert nach Juris, RZ 42; BAG vom 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 32 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 7; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - mwN, NZA-RR 2009, 255; 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - EzA BetrVG 2001 § 8 Nr. 2).
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
In diesen Fällen liegt Personalgestellung vor, regelmäßig in Form der Arbeitnehmerüberlassung (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 34, BAGE 133, 202). - LAG Hessen, 11.04.2013 - 9 TaBV 308/12
Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer im Sinne des § 7 Satz 2 BetrVG zählen bei der …
Machte in früheren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 17. Febr. 2010 - 7 ABR 51/08 - EzA § 8 BetrVG 2001 Nr. 2; BAG Beschluss vom 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - EzA AÜG § 14 Nr. 5; BAG Beschluss vom 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 56; BAG Beschluss vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - EzA BetrVG 2001 § 9 Nr. 1, zu II 2 a der Gründe) neben abhängiger, fremdbestimmter weisungsgebundener Arbeit die vertragliche Bindung zum Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG aus, kommt es darauf in neueren Entscheidungen hinsichtlich der Einbeziehung von Leiharbeitnehmern bei der Erreichung von Schwellenwerten je nach Sinn und Zweck des jeweiligen Gesetzes nicht mehr immer an. - VGH Hessen, 18.11.2010 - 22 A 959/10
Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen
Den vom Antragsteller befürchteten Interessenkonflikten kommt deshalb kein entscheidendes Gewicht zu (vgl. auch Hamann, juris PRArbR 25/2010 Anm. C. zu BAG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 -). - LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb
- BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 709/09
Betriebsübergang - Übernahme des Personals
- BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive …
- ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag - …
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 338/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09
Unterlassung der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats …
- LAG Schleswig-Holstein, 23.03.2011 - 3 TaBV 31/10
Betriebsratswahl, Anfechtung, Unwirksamkeit, Wahlrecht, wählbarer Arbeitnehmer, …
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1108/19
Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Zusammenarbeit zweier Unternehmen Eigener …
- LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2011 - 2 TaBV 35/10
Betriebsratswahl, Anfechtung, Unwirksamkeit, Wahlrecht, wählbarer Arbeitnehmer, …
- ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
Feststellung des Bestehens eines (fiktiven) Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte …
- LAG Hessen, 30.06.2011 - 9 TaBV 209/10
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei …
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1115/19
Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Zusammenarbeit zweier Unternehmen Eigener …
- LAG München, 22.05.2024 - 11 TaBV 86/23
Betriebsratswahl, Matrix-Führungskräfte, Eingliederungsbegriff, Mehrfache …
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1107/19
Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Zusammenarbeit zweier Unternehmen Eigener …
- LAG Bremen, 06.05.2020 - 3 Sa 47/19
Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - Schadensersatz - …
- LAG Hessen, 11.12.2017 - 16 TaBV 93/17
Im Falle des Vorliegens mehrerer Gemeinschaftsbetriebe können auch …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 15 TaBV 2347/10
Personalgestellung - Wählbarkeit zum Betriebsrat
- LAG Hessen, 11.12.2017 - 16 TaBV 95/17
Im Falle des Vorliegens mehrerer Gemeinschaftsbetriebe können auch …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 2294/10
Betriebsbedingte Kündigung einer Call-Center-Agentin bei Stilllegung eines …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 2121/10
Betriebsbedingte Kündigung einer Call-Center-Agentin bei Stilllegung eines …
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 13 Sa 1483/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; unbegründete …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 129/11
Betriebsbedingte Kündigung einer Call-Center-Agentin bei Stilllegung eines …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 130/11
Betriebsbedingte Kündigung einer Call-Center-Agentin bei Stilllegung eines …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 131/11
Betriebsbedingte Kündigung einer Call-Center-Agentin bei Stilllegung eines …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 315/11
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung eines eigenständigen Betriebs; …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 128/11
Betriebsbedingte Kündigung einer Call-Center-Agentin bei Stilllegung eines …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 45/11
Betriebsbedingte Kündigung einer Call-Center-Agentin bei Stilllegung eines …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 2218/10
Betriebsbedingte Kündigung einer Call-Center-Agentin bei Stilllegung eines …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 2284/10
Betriebsbedingte Kündigung einer Call-Center-Agentin bei Stilllegung eines …
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 13 Sa 1482/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; unbegründete …
- LAG Hamm, 09.09.2011 - 13 Sa 2285/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung eines eigenständigen Betriebs; …
- LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16
Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Einspruchsfrist - Wählbarkeit
- VG Düsseldorf, 06.06.2016 - 34 L 1767/16
Abbruch der Personalratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung; Anerkennung des …
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