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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11   

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https://dejure.org/2013,3997
BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11 (https://dejure.org/2013,3997)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 7 ABR 70/11 (https://dejure.org/2013,3997)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 (https://dejure.org/2013,3997)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • lexetius.com

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

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    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

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    Betriebsratswahl - unwirksamer Tarifvertrag nach § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG - Wahlanfechtung

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    Betriebsratswahl - unwirksamer Tarifvertrag nach § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG - Wahlanfechtung

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    § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG, § 1 Abs 1 BetrVG
    Betriebsratswahl - unwirksamer Tarifvertrag nach § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG - Wahlanfechtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Durchführung der Betriebsratswahl unter Anwendung eines unwirksamen Tarifvertrags

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratswahl - Tarifvertrag über vom Gesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratswahl - Tarifvertrag über vom Gesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen

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Kurzfassungen/Presse (12)

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    Tarifvertrag über vom Gesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen

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    Betriebsratswahl - Tarifvertrag über vom Gesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen

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    Ungültige Betriebsratswahlen durch unwirksamen Tarifvertrag

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    Anfechtung einer Betriebsratswahl, Tarifvertrag über andere Arbeitnehmervertretungen

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Vereinbarte Betriebsratsstrukturen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl - Tarifvertrag über vom Gesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Tarifvertrag über abweichende Arbeitnehmer-Vertretungsstrukturen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Betriebsratswahl - Tarifvertrag über vom Gesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 290
  • NZA 2013, 738
  • DB 2013, 2156
 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    Gleiches gilt, wenn eine Betriebsratswahl unter Anwendung eines unwirksamen Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG durchgeführt wurde (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 11, BAGE 131, 277) oder der Wahlvorstand bei der Anwendung eines wirksamen Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG die danach maßgebliche betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit verkannt hat (…vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5).

    Nach § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2 TVG ist für die unmittelbare und zwingende Wirkung von betriebsverfassungsrechtlichen Tarifnormen die Tarifbindung des Arbeitgebers ausreichend (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 15, BAGE 131, 277).

    Die Vorschrift verstößt nicht gegen die negative Koalitionsfreiheit der nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer und beruht auf einer ausreichend legitimierten Delegation staatlicher Normsetzungsbefugnisse (ausf. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 16 ff., aaO).

    Die Gültigkeit eines nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG abgeschlossenen Tarifvertrags unterliegt der Kontrolle durch die Gerichte für Arbeitssachen, die bei der Auslegung und der Anwendung der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG verwandten unbestimmten Rechtsbegriffe die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Delegation staatlicher Normsetzungsbefugnis an die Tarifvertragsparteien ebenso berücksichtigen müssen, wie die sich aus der Betriebsverfassung ergebenden Grundsätze für die Bildung demokratisch legitimierter Arbeitnehmervertretungen (ausf. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 22, aaO).

    Dies ist zwar grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. im einzelnen BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 19 ff., BAGE 131, 277).

    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit beruht aber gerade auf dem Umstand, dass § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG inhaltliche Anforderungen an den Tarifvertrag stellt, deren Erfüllung die Gerichte für Arbeitssachen überprüfen können (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 22, aaO).

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    Es muss sich um einen offensichtlichen und besonders groben Verstoß gegen Wahlvorschriften handeln (BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5;… 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 39 mwN, BAGE 138, 377).

    Rn. 17 a) Die Verkennung des Betriebsbegriffs hat in der Regel nicht die Nichtigkeit, sondern nur die Anfechtbarkeit der darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5;… 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 42 mwN, BAGE 138, 377).

    Dies gilt umso mehr, wenn die Wahlen nicht zeitgleich, sondern - wie hier wegen der Wahlzeitpunkte in den Regionen Nord und West 1 - zeitlich versetzt stattgefunden haben (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 20 bis 23, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5).

    Gleiches gilt, wenn eine Betriebsratswahl unter Anwendung eines unwirksamen Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG durchgeführt wurde (…vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 11, BAGE 131, 277) oder der Wahlvorstand bei der Anwendung eines wirksamen Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG die danach maßgebliche betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit verkannt hat (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5).

    Rn. 44 cc) Danach kann unentschieden bleiben, ob der TV EBS 2004 dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit entspricht (hierzu allg. [mit Bezug auf einen Zuordnungstarifvertrag] BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 36 mwN, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    Es muss sich um einen offensichtlichen und besonders groben Verstoß gegen Wahlvorschriften handeln (…BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 39 mwN, BAGE 138, 377).

    Rn. 17 a) Die Verkennung des Betriebsbegriffs hat in der Regel nicht die Nichtigkeit, sondern nur die Anfechtbarkeit der darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (…vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26 mwN, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 5; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 42 mwN, BAGE 138, 377).

    In diesem Zusammenhang kann unentschieden bleiben, ob eine nichtige Wahlvorstandsbestellung die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hätte (ebenso offengelassen von BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 45, BAGE 138, 377).

    Es muss sich um einen offensichtlichen und besonders groben Verstoß gegen die Bestellungsvorschriften der §§ 16 bis 17a BetrVG handeln (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 47 mwN, BAGE 138, 377).

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - …

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    Dies gilt auch dann, wenn es um eine Verkennung der "richtigen" Rechtsgrundlage für die Bestimmung des Betriebsbegriffs geht, vorliegend also um die Frage, ob in den Betrieben nach §§ 1 und 4 BetrVG oder in den Organisationseinheiten nach dem TV EBS 2004 ein Betriebsrat zu wählen ist (vgl. zur Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage eines unwirksamen Zuordnungstarifvertrags BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 1;… ebenso ErfK/Koch 13. Aufl. § 3 BetrVG Rn. 13;… Fitting 26. Aufl. § 3 Rn. 23 mwN; Mückl/Koehler NZA-RR 2009, 513; aA Spinner/Wiesenecker FS Löwisch S. 375, 387 f.; Plander NZA 2002, 483, 488 f.; diff.

    Sie eröffnen damit keine Dispositionsbefugnis der Tarifvertragsparteien zur Festlegung unternehmensübergreifender Repräsentationseinheiten, selbst wenn ein Unternehmen gemeinsam mit einem anderen Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb führt (vgl. BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 3 b bb (1) der Gründe, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 1, wo die Bildung von unternehmensübergreifenden "Standortbetriebsräten" in einem näher bezeichneten Tarifvertrag als allein nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in Betracht kommend beurteilt worden ist;… so auch Franzen GK-BetrVG 9. Aufl. § 3 Rn. 10;… Fitting 26. Aufl. § 3 Rn. 27, 33;… H/S/W/G/N/R-Rose 8. Aufl. § 3 Rn. 47;… Richardi in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 3 Rn. 18;… WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 3 Rn. 10;… aA - allerdings nur zum unternehmenseinheitlichen Betriebsrat iSv. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BetrVG - ErfK/Koch 13. Aufl. § 3 BetrVG Rn. 3;… vgl. auch HaKo-BetrVG/Kloppenburg 3. Aufl. § 3 Rn. 33;… DKKW-Trümner 13. Aufl. § 3 Rn. 47, allerdings unter Rn. 48 ff. auch ablehnend zur Begründung eines Gemeinschaftsbetriebs durch Zuordnungstarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG;… sogar dies halten wiederum wohl für denkbar Löwisch/Kaiser BetrVG 6. Aufl. § 3 Rn. 6).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    In dieser Entscheidung ist ua. ausgeführt, eine Betriebsratswahl sei nichtig, wenn sie in einem Betrieb durchgeführt werde, der nach § 118 Abs. 2 BetrVG nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes falle, weil es sich um eine karitative und erzieherische Einrichtung einer Religionsgemeinschaft handele; insoweit fehle es von Anbeginn an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl (vgl. auch BAG 9. Februar 1982 - 1 ABR 36/80 - zu B II der Gründe, BAGE 41, 5; vgl. ferner zur Nichtigkeit eines gesetzlich nicht vorgesehenen unternehmensüberschreitenden Gesamtbetriebsrats BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5).

    Auch diese Bildung eines unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrats weicht von der gesetzlichen Betriebsverfassung ab (vgl. zu einem Verstoß gegen § 47 BetrVG bei der gemeinsamen Bildung eines Gesamtbetriebsrats für verschiedene Unternehmen BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15 ff., AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5 im Anschluss an BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans - …

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    Auch diese Bildung eines unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrats weicht von der gesetzlichen Betriebsverfassung ab (vgl. zu einem Verstoß gegen § 47 BetrVG bei der gemeinsamen Bildung eines Gesamtbetriebsrats für verschiedene Unternehmen BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15 ff., AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5 im Anschluss an BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    Auch ein innerhalb der Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bei einem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht eingegangener Anfechtungsantrag wahrt die Anfechtungsfrist (vgl. für die Anfechtungsfrist bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat BAG 15. Juli 1960 - 1 ABR 3/59 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG § 76 Nr. 10; zur Einhaltung der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG bei Eingang der Klage bei einem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht und Verweisung an das örtlich zuständige Arbeitsgericht vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 73, 30).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    Ein solcher Verstoß liegt ua. vor, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (vgl. BAG 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - zu C I 1 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 1).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    Die von der Anschlussrechtsbeschwerde herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 1998 (- 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322) besagt nichts Gegenteiliges.
  • BAG, 09.02.1982 - 1 ABR 36/80

    Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf karitative Einrichtungen - …

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
    In dieser Entscheidung ist ua. ausgeführt, eine Betriebsratswahl sei nichtig, wenn sie in einem Betrieb durchgeführt werde, der nach § 118 Abs. 2 BetrVG nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes falle, weil es sich um eine karitative und erzieherische Einrichtung einer Religionsgemeinschaft handele; insoweit fehle es von Anbeginn an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl (vgl. auch BAG 9. Februar 1982 - 1 ABR 36/80 - zu B II der Gründe, BAGE 41, 5;… vgl. ferner zur Nichtigkeit eines gesetzlich nicht vorgesehenen unternehmensüberschreitenden Gesamtbetriebsrats BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5).
  • LAG Köln, 27.05.2011 - 4 TaBV 5/11

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Erfolgen der Wahl unter Verkennung des …

  • BAG, 15.07.1960 - 1 ABR 3/59

    Rechtsbeschwerde - Verfahrensanträge - Unzulässiger Sachantrag - …

  • BAG, 24.04.2024 - 7 ABR 26/23

    Betriebsratswahl - weniger Wahlbewerber als Sitze

    Rn. 25 bb) Vor diesem Hintergrund kommt es weder darauf an, ob die Bestellung eines Wahlvorstands durch einen nichtig gewählten Betriebsrat zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer weiteren Betriebsratswahl führt (vgl. zuletzt gleichfalls offenlassend BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 144, 290), noch darauf, ob sich die Arbeitgeberin hierauf jedenfalls - wie der Betriebsrat meint - in dem weiteren, beim Arbeitsgericht anhängigen Wahlnichtigkeitsfeststellungs- und -anfechtungsverfahren nicht berufen dürfte.
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand - …

    Selbst wenn das nicht der Fall und der Tarifvertrag deshalb unwirksam wäre, hätte dies lediglich zur Folge, dass die Wahl des Betriebsrats in der durch den Tarifvertrag gebildeten - konzernweiten - betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsstruktur anfechtbar, nicht aber nichtig war (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 17 mwN, BAGE 144, 290).
  • BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 23/24

    Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff

    Die frühzeitige Bestellung ist, wenn wie vorliegend keine Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen bestehen, kein schwerwiegender Errichtungsfehler, nach dem auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Bestellung des Wahlvorstands nicht mehr besteht (vgl. hierzu BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 19, BAGE 144, 290;… 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 47, BAGE 138, 377).
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