Rechtsprechung
| BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer
- openjur.de
Rechtsweg; Gesellschafter; Arbeitnehmer
- Bundesarbeitsgericht
Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 577 Abs 2 S 3 ZPO, § 576 Abs 3 ZPO, § 547 Nr 1 ZPO, § 575 Abs 2 S 1 ZPO, § 575 Abs 2 S 2 ZPO
Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer - IWW
§ 78 Satz 1 ArbGG, § ... 575 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 ZPO, § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG, § 233 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 236 ZPO, § 577 Abs. 2 ZPO, § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 17a Abs. 4 GVG, § 547 Nr. 1 ZPO, § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 551 Nr. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 78 Satz 3 ArbGG, § 138 Nr. 1 VwGO, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ArbGG, § 5 Abs. 1 ArbGG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Stimmrecht eines in einer GmbH mitarbeitenden Gesellschafters über mehr als 50 % i.R.e. Arbeitsverhältnisses zu der Gesellschaft; Rechtsweg für Ansprüche aus Mitarbeit des Mehrgesellschafters einer GmbH; Besetzung des Gerichts bei der Entscheidung über die Abhilfe im ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Arbeitsverhältnis des in GmbH mitarbeitenden Gesellschafters mit über 50 % der Stimmrechte
- bag-urteil.com
Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer
- Betriebs-Berater
Arbeitsverhältnis eines in einer GmbH mitarbeitenden Gesellschafters
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Mitarbeitender GmbH-Gesellschafter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg für Ansprüche aus Mitarbeit des Mehrgesellschafters einer GmbH
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesellschafter-Arbeitnehmer - und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
GmbH-Gesellschafter als Arbeitnehmer?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtswegbestimmung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Gesellschafter
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
GmbH-Gesellschafter kann zugleich Arbeitnehmer sein - Das hängt davon ab, wie viele Stimmrechte er an der Gesellschaft hält
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Arbeitsgericht, GmbH-Geschäftsführer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft - Gesellschafter - gesetzlicher Richter
- das-gesellschaftsrecht-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsweg bei Kündigung des GmbH-Gesellschafters
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmereigenschaft eines mitarbeitenden Gesellschafters - Rechtsweg
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafters
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafters
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Mitarbeitender Gesellschafter als Arbeitnehmer?
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verfügt ein GmbH-Gesellschafter über mehr als 50 % der Stimmrechte, steht er regelmäßig nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft
Verfahrensgang
- ArbG Suhl, 23.01.2014 - 5 Ca 1723/13
- LAG Thüringen, 07.04.2014 - 1 Ta 31/14
- BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Papierfundstellen
- BAGE 149, 110
- NJW 2015, 572
- ZIP 2015, 247
- MDR 2015, 167
- NZA 2014, 1293
- NJ 2015, 81
- BB 2014, 2867
- NZG 2014, 1437
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (17)
- BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R
Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb …
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Diese sind hiernach nur dann Selbständige, wenn mit der Kapitalbeteiligung zugleich eine entsprechende Einflussmöglichkeit auf den Inhalt von Gesellschafterbeschlüssen verbunden ist, etwa durch ein dem Gesellschaftsanteil entsprechendes Stimmgewicht oder in Form einer Sperrminorität, und wenn der Gesellschafter damit rechtlich über die Möglichkeit verfügt, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit abzuwehren (vgl. nur BSG 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - Rn. 16 mwN). - BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst …
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
In derartigen Fällen fehlt die das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis wesentlich kennzeichnende persönliche Abhängigkeit (vgl. BSG 3. April 2014 - B 2 U 26/12 R - Rn. 16). - BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11
Berufungsverfahren: Voraussetzungen für eine Zurückverweisung; …
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Insbesondere hat der Vorsitzende die Nichtabhilfeentscheidung nicht trotz der Erkenntnis allein getroffen, dass nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG die Zuständigkeit der Kammer gegeben war, und damit eine nicht mehr verständliche oder offensichtlich unhaltbare Missachtung der Zuständigkeitsnormen zum Ausdruck gebracht, die gegen das Willkürverbot verstoßen würde und einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen könnte (vgl. BGH 14. Mai 2013 - VI ZR 325/11 - Rn. 15).
- BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
Arbeitnehmerstatus - Cutterin
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 15, BAGE 145, 26). - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO) ist ein grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel, der gemäß § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rüge hin beachtet werden darf (…vgl. GMP/Müller-Glöge § 78 Rn. 56; zum Revisionsverfahren: BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13; ebenso bereits zu § 551 Nr. 1 ZPO aF: BGH 9. Juni 1993 - BLw 61/92 -). - BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11
Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Nur wenn die Rechtsmittelbelehrung offensichtlich nicht geeignet ist, den Anschein der Richtigkeit zu erwecken, ist die Fristversäumnis als schuldhaft anzusehen (…BAG 10. Juni 2010 - 5 AZB 3/10 - Rn. 10, BAGE 134, 367; BGH 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, V ZB 199/11 - Rn. 10 f. mwN). - BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97
Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Auch der Minderheitsgesellschafter ist bei Bestehen einer Sperrminorität im Regelfall kein Arbeitnehmer (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 - zu I 2 a der Gründe). - BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 81/11
Prozesskostenhilfeverfahren: Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts bei …
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Rn. 15 Ob davon eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters verstößt (vgl. BGH 22. November 2011 - VIII ZB 81/11 - Rn. 9), kann offenbleiben. - BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06
Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung - …
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Denn die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses ist nur maßgebend, wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern zB als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - Rn. 12). - BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03
Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren
Auszug aus BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14
Denn einen solchen Fehler stellt die vorschriftswidrige Besetzung des Vordergerichts grundsätzlich nicht dar (BGH 29. April 2004 - V ZB 46/03 - zu II 1 der Gründe mwN). - BAG, 10.06.2010 - 5 AZB 3/10
Rechtsweg - Zusammenhangsklage
- BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung der ehrenamtlichen Richter
- BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 617/88
Scheingeschäft über betriebliche Altersversorgung
- BVerwG, 19.07.2010 - 2 B 127.09
Verfahrensrüge: Fehlerhafte Besetzung der ersten Instanz; zweitinstanzliches …
- BGH, 09.06.1993 - BLw 61/92
Besetzungsrüge in Landwirtschafsachen
- BGH, 30.05.1958 - V ZR 232/56
Rechtsmittel
- LAG Thüringen, 07.04.2014 - 1 Ta 31/14
- BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12
DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren
Nach dem von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Arbeitnehmerbegriff ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 18, BAGE 149, 110). - BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung
Rn. 22 (1) Gesellschafter können grundsätzlich in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen, deren Gesellschafter sie sind (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 149, 110).Auch der Minderheitsgesellschafter ist bei Bestehen einer Sperrminorität im Regelfall kein Arbeitnehmer (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - aaO mwN).
- BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer
Da es sich bei der Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, ist sie nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG ebenfalls durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu treffen (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 12 f. mwN).Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO) ist ein grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel, der gemäß § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rüge hin beachtet werden darf (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 14).
- BGH, 01.10.2019 - II ZR 386/17
Vorliegen einer arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 2 …
Dem Gesellschafter ist es nämlich dann möglich, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit abzuwehren, so dass ihm die das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis wesentlich kennzeichnende persönliche Abhängigkeit fehle (BAG, NJW 2015, 572, 574; DStR 1998, 1645). - BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12
Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern
Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (zuletzt BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 18). - BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18
Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und …
Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO) ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nur auf Rüge hin und nicht von Amts wegen beachtet werden darf (…vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 11; 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 13 f. mwN, BAGE 149, 110).Rn. 11 aa) Die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts erster Instanz kann in der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur dann erfolgreich sein, wenn auch der angefochtene Beschluss des Beschwerdegerichts mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (vgl. BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 16, BAGE 149, 110).
- LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20
Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung; …
Grundsätzlich ist der sog. absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO) ein nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel, da er selbst im Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO nur auf Rüge hin beachtet werden darf (vgl. BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14, Rn. 14 mwN, juris).Allerdings könnte eine Ausnahme hiervon zu machen und insofern eine Prüfung von Amts wegen vorzunehmen sein, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung objektiv willkürlich gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters verstößt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, Rn. 9, juris; BAG, Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14, Rn. 15, juris), wobei auch dies vorliegend dahinstehen kann, da das Arbeitsgericht vorliegend bei seiner Entscheidung ordnungsgemäß besetzt war, wie nachfolgend dargestellt.
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2024 - 26 Ta 683/24
Rechtsweg für Ansprüche eines Mitgesellschafters aus einer Pensionszusage
Auch der Minderheitsgesellschafter ist bei Bestehen einer Sperrminorität im Regelfall kein Arbeitnehmer (vgl. BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 612/97, zu I 2 a der Gründe; 17. September 2014 - 10 AZB 43/14, Rn. 22).Auch der Minderheitsgesellschafter ist bei Bestehen einer Sperrminorität im Regelfall kein Arbeitnehmer (vgl. BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 612/97, zu I 2 a der Gründe; 17. September 2014 - 10 AZB 43/14, Rn. 22).
Der Kläger konnte damit als Gesellschafter den Geschäftsführer nicht anweisen, ihm bestimmte Weisungen zu erteilen oder solche zu unterlassen (wie bei BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14, Rn. 23).
Insoweit ist sein Einfluss nach der Rechtsprechung (vgl. BGH 17. September 2014 - 10 AZB 43/14, Rn. 24) unschädlich, solange die Geschäftsführung bezüglich des Tagesgeschäfts nicht behindert werden kann.
- ArbG Aachen, 20.08.2021 - 6 Ca 1223/21
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Gesellschafter als Arbeitnehmer
Rn. 19 2. Daher muss es trotz der vorstehend beschriebenen Gesetzesänderung bei der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…BAG, Urt. v. 06.05.1998 - 5 AZR 612/97 - juris; BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris) und des Bundessozialgerichts (…BSG, Urt. v. 08.08.1990 - 11 Rar 77/89 - juris) bleiben.Allerdings besteht Einigkeit, dass Mehrheitsgesellschafter in der Regel keine Arbeitnehmer sein können, weil sie wiederum gegenüber dem Geschäftsführer letztlich die Leitungsmacht ausüben und daher nicht dessen Leitungsmacht unterstehen (…BAG, Urt. v. 06.05.1998 - 5 AZR 612/97 - juris; BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris).
Der Kläger kann daher mit seinem Anteil von 50 % nicht die Leitungsmacht über die Beklagte ausüben (BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris).
Rn. 29 Zwar deutet - worauf der Kläger zu Recht hinweist - die letztgenannte Entscheidung (BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris) eher darauf hin, dass es trotz des Begriffs "Sperrminorität", welcher ja für sich genommen eine Rolle als "Verhinderer" von Beschlüssen ausreichen lässt, darauf ankommen könnte, dass positive Leitungsmacht ausgeübt werden kann.
Anders als in der bereits zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschl. v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 - juris) ist die Mitwirkung des Klägers nicht auf "besondere" Geschäfte beschränkt, vielmehr sind die Handlungsmöglichkeiten des Geschäftsführers auf "Alltagsgeschäfte" beschränkt.
- LAG Hamburg, 18.01.2016 - 4 Ta 12/15
Rechtsweg - sofortige Beschwerde - Abhilfeprüfung
Rn. 10 Durch weitere Verfügung der Beschwerdekammer vom 12. August 2015 ist dem Arbeitsgericht unter Hinweis auf den Beschluss des BAG vom 17. September 2014 (- 10 AZB 43/14 - Rn 13, Juris) anheimgegeben worden zu erwägen, ob eine erneute Nichtabhilfeentscheidung unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter getroffen werden soll.Da es sich bei der Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, ist sie nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG ebenfalls durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu treffen (vgl. BAG Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 14 m.w.N., Juris).
Die Beschwerdekammer hält es wegen des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (vgl. dazu auch BAG Beschluss vom Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 15 m.w.N., Juris) für erforderlich, dass der jeweils im Voraus bestimmte zuständige Spruchkörper entscheidet und der Spruchkörper der angefochtenen Entscheidung, d.h. grundsätzlich derselbe/dieselbe Berufsrichter/in und dieselben ehrenamtlichen Richter/innen, Gelegenheit erhält, seine Entscheidung inhaltlich zu überprüfen und damit eine Selbstkontrolle vorzunehmen (…vgl. LArbG Bremen Beschluss vom 05. Januar 2006 - 3 Ta 69/05 - Rn. 6, Juris).
Die Beschwerdekammer kann nach § 78 Satz 3 ArbGG ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter entscheiden, so dass der Besetzungsfehler des Arbeitsgerichts dadurch seine Bedeutung verloren hat (vgl. BAG Beschluss vom Beschluss vom 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 16 m.w.N., Juris).
- LAG Köln, 12.11.2021 - 9 Ta 161/21
Rechtsweg; GmbH; Minderheitsgesellschafter; Sperrminorität
- LG Hamburg, 18.01.2016 - 4 Ta 12/15
Rechtsweg; sofortige Beschwerde; Abhilfeprüfung
- LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 3 Ta 157/20
Rechtswegbeschwerde; Keine Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung und …
- LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 9 KR 263/15
Keine Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
- LSG Sachsen, 11.01.2019 - L 1 KR 82/17
Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2016 - C-216/15
Betriebsrat der Ruhrlandklinik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- BGH, 01.10.2019 - II ZR 387/17
Schutz des Betriebsrentengesetzes für einen …
- LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18
§ 17 a GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 2 Abs. 1 ArbGG, § 5 ArbGG, § 92a Abs. 1 HGB, ...
- LAG Düsseldorf, 23.01.2024 - 3 Ta 231/23
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei einer Behandlung von DRK-Schwestern als …
- LAG Düsseldorf, 04.06.2020 - 3 Ta 155/20
Rechtsweg/Abgrenzung Arbeitsverhältn iss - freies Dienstverhältnis bei einem …
- LAG Hamm, 14.11.2024 - 14 Ta 252/24
Rechtsweg; Fußballtrainer; Arbeitsverhältnis
- SG Wiesbaden, 24.07.2018 - S 35 BA 30/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2022 - 26 Ta 1171/21
Kündigung eines Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters in der Insolvenz - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18
Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär - …
- LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1048/16
Beruft sich der Kläger in der Rechtsmittelinstanz auf das SokaSiG, liegt eine …
- LSG Sachsen, 26.06.2018 - L 1 KR 267/13
- LAG Hessen, 14.06.2019 - 10 Sa 7/19
1. Ist streitig, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der objektive …
- LAG Hessen, 29.05.2015 - 10 Sa 1175/14
Die ULAK kann im Beitragsprozess grundsätzlich behaupten, bei den Gesellschaftern …
- LAG Hessen, 16.01.2015 - 3 Sa 180/14
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung sowie auf Urlaubsabgeltung und …
- ArbG Wuppertal, 10.08.2023 - 5 Ca 1176/23
- LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2016 - 6 Ta 106/16
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Gesellschafter, Arbeitnehmereigenschaft, …
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