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Rechtsprechung
   BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41570
BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 (https://dejure.org/2020,41570)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 (https://dejure.org/2020,41570)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 (https://dejure.org/2020,41570)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 283 S 1 BGB, § 252 S 2 BGB, § 275 Abs 1 BGB
    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschränkte Zulassung der Revision; Formulararbeitsvertrag als "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Differenzierung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe in einer Bonusregelung; Schadensersatz bei schuldhaft unterlassener ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung - Abgrenzung zwischen Zielvorgabe und Zielvereinbarung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Entschädigung für entgangene Bonuszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Zulassung der Revision; Formulararbeitsvertrag als "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Differenzierung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe in einer Bonusregelung; Schadensersatz bei schuldhaft unterlassener ...

  • rechtsportal.de

    Beschränkte Zulassung der Revision; Formulararbeitsvertrag als "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Differenzierung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe in einer Bonusregelung; Schadensersatz bei schuldhaft unterlassener ...

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlung: Unterlassene Zielvereinbarung kann Schadenersatzanspruch begründen

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Chefarzt kann Nachzahlung von Gehalt verlangen, wenn die Klinik keine Zielvereinbarung für einen Bonus mit ihm abgeschlossen hat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkung der Revisionszulassung im Hinblick auf die Berufungsstattgabe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Aufrechnung des Arbeitgebers mit eigenen Schadensersatzansprüchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers, die arbeitsvertragliche Verfallklausel - und der Mindestlohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung mit der Sachrüge

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Zielvereinbarung für Bonus geschlossen - Schadensersatz - Keine Zielvereinbarung für Bonus geschlossen - Schadensersatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Schadensersatz des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber bei mangelnder Zielvereinbarung durch den Arbeitgeber nach Ablauf der Zielperiode

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitgeber entgegen den vertraglichen Absprachen keine Zielvereinbarung für einen Bonus verabredet, droht ihm ein Schadensersatzanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Zielvereinbarung lässt Bonus nicht entfallen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zielvereinbarung nicht abgeschlossen: Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadenersatz denkbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers für entgangene Bonuszahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bonusregelung: Wenn der Arbeitgeber eine vertraglich vorgeschriebene Zielvereinbarung nicht abschließt

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Gefahr des Schadensersatzanspruchs bei unterlassener Zielvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bonusanspruch trotz fehlender Zielvereinbarung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 173, 269
  • ZIP 2021, 1987
  • MDR 2021, 951
  • NZA 2021, 1034
  • DB 2021, 1475
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (32)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Hingegen werden Zielvorgaben allein vom Arbeitgeber getroffen, dem dafür ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt wird (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 16 mwN, BAGE 125, 147).

    So kann für die Zielerreichung der Erfolg einer speziellen Abteilung oder einer "Gruppe" maßgebend sein; auch völlig unterschiedliche persönliche Ziele, die auf die individuelle Leistung des Mitarbeiters abstellen, sind denkbar (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 26, BAGE 125, 147).

    Rn. 41 (bb) Vor dem Hintergrund dieses durch § 5 Satz 1 des Arbeitsvertrags eröffneten weitreichenden Gestaltungsspielraums bei der nach § 5 Satz 2 des Arbeitsvertrags zu treffenden Bestimmung und Gewichtung der Ziele und unter Berücksichtigung des Umstands, dass der nach § 5 Satz 1 des Arbeitsvertrags geschuldete Bonus eine zusätzliche Vergütung ist, die der Leistungssteigerung und Mitarbeitermotivation, nämlich als Anreiz zur Zielerreichung dient (…vgl. etwa BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 15; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147), kann nicht angenommen werden, dass die noch erforderliche Konkretisierung und Gewichtung der im Hinblick auf die Kriterien "Leistung" und "Geschäftsentwicklung" konkret zu erreichenden Ziele durch einseitige, in das Ermessen der Beklagten gestellte Vorgaben erfolgen sollte.

    Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele festzulegen, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 46, BAGE 125, 147).

    Die Festlegung von Zielen wird spätestens mit Ablauf der Zielperiode unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB, so dass der Arbeitnehmer nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB statt der Festlegung von Zielen Schadensersatz verlangen kann (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, BAGE 125, 147).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48 mwN, BAGE 125, 147).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 49 mwN, BAGE 125, 147).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 50, BAGE 125, 147).

    Der Arbeitnehmer verletzt eine vertragliche Nebenpflicht und hat weder einen Anspruch auf den Bonus noch einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Bonuszahlung, wenn allein aus seinem Verschulden eine Zielvereinbarung nicht zustande gekommen ist, weil er zB zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber über mögliche Ziele nicht bereit war (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 51, BAGE 125, 147).

    Insoweit reicht es allerdings aus, wenn er den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Zielvereinbarung auffordert (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 52 f., BAGE 125, 147).

    Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden daran, dass eine Zielvereinbarung unterblieben ist, ist dieses Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB angemessen zu berücksichtigen (vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 54, BAGE 125, 147).

    Insoweit wirkt sich aus, dass der Arbeitnehmer, wenn er auch die Verhandlungen über die Zielvereinbarung anzuregen hat, dem Arbeitgeber keine möglichen Ziele nennen muss und dass bei den Verhandlungen über eine Zielvereinbarung in der Regel zunächst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mögliche Ziele vorschlägt, auf die er besonderen Wert legt, während der Arbeitnehmer regelmäßig nur in quantitativer Hinsicht reagiert (vgl. zu beiden Gesichtspunkten auch BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 53, BAGE 125, 147).

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Die am 1. März 2016 in § 17 des Arbeitsvertrags der Parteien vereinbarte Klausel erfasst entgegen § 3 Satz 1 MiLoG auch den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 MiLoG), der nach dem am 16. August 2014 in Kraft getretenen MiLoG ab dem 1. Januar 2015 zu zahlen ist (vgl. etwa BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 163, 282).

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob in dem Verstoß gegen § 3 Satz 1 MiLoG zugleich eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt und die Klausel deshalb unwirksam ist (…vgl. BGH 27. Januar 2015 - XI ZR 174/13 - Rn. 17;… 9. April 2014 - VIII ZR 404/12 - Rn. 20, BGHZ 200, 362;… 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13 - Rn. 10, BGHZ 199, 281), oder ob die Klausel - wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 18. September 2018 (- 9 AZR 162/18 - aaO) angenommen hat - wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 iVm. Satz 1 BGB unwirksam ist.

    In jedem Fall führt die Unwirksamkeit der Klausel nach § 306 Abs. 1 BGB zu deren ersatzlosen Wegfall unter Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 62 ff. mwN, aaO).

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Das erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und die genaue Darlegung der Gesichtspunkte, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (vgl. etwa BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 166, 54).

    Rn. 33 bb) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (vgl. etwa BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 55, BAGE 166, 54;… 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 26 mwN).

  • BGH, 25.06.2019 - I ZR 91/18

    Voraussetzungen einer Beschränkung der Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Rn. 19 aa) Zwar kann die Zulassung der Revision nicht auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente beschränkt werden; sie kann aber grundsätzlich auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden (…vgl. etwa BAG 28. Mai 2019 - 8 AZN 268/19 - Rn. 5, BAGE 167, 32;… 15. Januar 2015 - 5 AZN 798/14 - Rn. 5, BAGE 150, 279), der Gegenstand eines selbständig anfechtbaren Teil- oder Zwischenurteils sein (…vgl. etwa BAG 28. Mai 2014 - 10 AZB 20/14 - Rn. 8; 24. September 1986 - 7 AZR 669/84 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 53, 105; 28. Mai 1986 - 7 AZR 581/84 - zu I 1 der Gründe, BAGE 52, 122;… BGH 12. Februar 2019 - VI ZR 141/18 - Rn. 12;… 10. Oktober 2017 - VI ZR 520/16 - Rn. 8;… 2. Mai 2017 - VI ZR 262/16 - Rn. 15;… 21. September 2015 - VI ZR 100/14 - Rn. 19;… 30. März 2007 - V ZR 179/06 - Rn. 6) oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (vgl. BGH 25. Juni 2019 - I ZR 91/18 - Rn. 7;… 12. Februar 2019 - VI ZR 141/18 - aaO;… 10. Oktober 2017 - VI ZR 520/16 - aaO;… 2. Mai 2017 - VI ZR 262/16 - aaO;… 5. April 2016 - XI ZR 428/15 - Rn. 4;… 21. September 2015 - VI ZR 100/14 - aaO;… 30. März 2007 - V ZR 179/06 - aaO).

    Es muss sich hierbei weder um einen eigenen Streitgegenstand handeln, noch muss der betroffene Teil des Streitstoffs auf der Ebene der Berufungsinstanz teilurteilsfähig sein (vgl. etwa BGH 25. Juni 2019 - I ZR 91/18 - aaO;… 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12 - Rn. 27, BGHZ 198, 294;… 16. Oktober 2012 - XI ZR 368/11 - Rn. 18;… 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10 - Rn. 5).

  • BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13

    Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob in dem Verstoß gegen § 3 Satz 1 MiLoG zugleich eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt und die Klausel deshalb unwirksam ist (…vgl. BGH 27. Januar 2015 - XI ZR 174/13 - Rn. 17;… 9. April 2014 - VIII ZR 404/12 - Rn. 20, BGHZ 200, 362; 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13 - Rn. 10, BGHZ 199, 281), oder ob die Klausel - wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 18. September 2018 (…- 9 AZR 162/18 - aaO) angenommen hat - wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 iVm. Satz 1 BGB unwirksam ist.
  • BGH, 27.01.2015 - XI ZR 174/13

    Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung privater Girokonten

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob in dem Verstoß gegen § 3 Satz 1 MiLoG zugleich eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt und die Klausel deshalb unwirksam ist (vgl. BGH 27. Januar 2015 - XI ZR 174/13 - Rn. 17;… 9. April 2014 - VIII ZR 404/12 - Rn. 20, BGHZ 200, 362;… 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13 - Rn. 10, BGHZ 199, 281), oder ob die Klausel - wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 18. September 2018 (…- 9 AZR 162/18 - aaO) angenommen hat - wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 iVm. Satz 1 BGB unwirksam ist.
  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Eine Aufrechnung gegen einen Bruttoentgeltanspruch verstößt gegen § 394 BGB (BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 - zu II 2 b der Gründe; vgl. auch BAG 20. November 2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 13) und ist deshalb unzulässig.
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung …

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob in dem Verstoß gegen § 3 Satz 1 MiLoG zugleich eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt und die Klausel deshalb unwirksam ist (…vgl. BGH 27. Januar 2015 - XI ZR 174/13 - Rn. 17; 9. April 2014 - VIII ZR 404/12 - Rn. 20, BGHZ 200, 362;… 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13 - Rn. 10, BGHZ 199, 281), oder ob die Klausel - wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 18. September 2018 (…- 9 AZR 162/18 - aaO) angenommen hat - wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 iVm. Satz 1 BGB unwirksam ist.
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Die Zahlung von Geld in Höhe der entgangenen Vergütung (hier: des Bonus) stellt wirtschaftlich die Gegenleistung für die Arbeitsleistung dar und ist demnach ein Bruttobetrag (vgl. BAG 6. Mai 2009 - 10 AZR 834/08 - Rn. 23 mwN, BAGE 131, 9), für den vorliegend die Höhe der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Abzüge nicht bekannt ist, was einer Aufrechnung entgegensteht.
  • BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78
    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
    Eine Aufrechnung gegen einen Bruttoentgeltanspruch verstößt gegen § 394 BGB (BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 - zu II 2 b der Gründe;… vgl. auch BAG 20. November 2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 13) und ist deshalb unzulässig.
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

  • BGH, 10.10.2017 - VI ZR 520/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Geltendmachung der Kosten im Wege der …

  • BGH, 12.02.2019 - VI ZR 141/18

    Schadensminderungspflicht bei Mietwagennahme nach Verkehrsunfall: Annahme eines …

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft - …

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der …

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens - …

  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06

    Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum

  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter …

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher" …

  • BAG, 28.05.2019 - 8 AZN 268/19

    Beschränkung der Revisionszulassung

  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 368/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von …

  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 127/10

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung des …

  • BAG, 06.07.2016 - 4 AZR 966/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18

    Behält sich ein Arbeitgeber hinsichtlich eines Bonus ein einseitiges …

  • BAG, 15.01.2015 - 5 AZN 798/14

    Unzulässig beschränkte Zulassung der Revision

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame …

  • BAG, 28.05.2014 - 10 AZB 20/14

    Rechtsweg - unzulässig beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 581/84

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Rahmen von "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und …

  • BGH, 05.04.2016 - XI ZR 428/15

    Beschränkung der Revisionszulassung auf den Zinsanspruch aus einzelnen …

  • BGH, 21.09.2015 - VI ZR 100/14
  • BAG, 03.07.2024 - 10 AZR 171/23

    Zielvereinbarung - Verhandlungspflicht - Schadensersatz

    Erforderlich ist nach Satz 3 eine Regelung außerhalb der Vertragsurkunde und damit eine (weitere) vertragliche Vereinbarung der Parteien (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 37 f., BAGE 173, 269).

    Hingegen werden Zielvorgaben allein vom Arbeitgeber getroffen, dem dafür ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt wird (st. Rspr., vgl. zB BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 37, BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 16 mwN, BAGE 125, 147).

    Infolgedessen besteht für die Vereinbarung von Zielen ein weiter Rahmen, der angesichts der Vielzahl denkbarer Ziele und der unterschiedlichen Möglichkeiten ihrer Gewichtung erhebliche Gestaltungsspielräume eröffnet (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 40 f., BAGE 173, 269).

    Denn nur so wird dem typischerweise bestehenden Interesse beider Seiten Rechnung getragen, auf die Festlegung der Ziele und deren Gewichtung Einfluss nehmen zu können (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 40 f., BAGE 173, 269).

    Dem Schuldner obliegt es deshalb, Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, die geeignet sind, diese Vermutung zu erschüttern (…st. Rspr., vgl. BAG 29. Februar 2024 - 8 AZR 359/22 - Rn. 15 mwN; zur Zielvereinbarung BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 43, BAGE 173, 269).

    Sie hat keine Umstände dargelegt, aus denen sich ergeben könnte, dass sie das Nichtzustandekommen einer Zielvereinbarung nicht zu vertreten hat (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 43, BAGE 173, 269).

    Der Arbeitnehmer hat weder einen Anspruch auf Tantieme noch einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Tantiemezahlung, wenn allein aus seinem Verschulden eine Zielvereinbarung nicht zustande gekommen ist, weil er zB zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber über mögliche Ziele nicht bereit war (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 59, BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 51, BAGE 125, 147).

    Der Kläger kann deshalb stattdessen nach § 280 Abs. 1 und 3 iVm. § 283 Satz 1 BGB Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch eingetreten ist, dass die Beklagte ihrer Verpflichtung, für das Jahr 2020 mit ihm gemeinsam eine Zielvereinbarung zu treffen, schuldhaft nicht nachgekommen ist (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46, BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, BAGE 125, 147).

    Da die Beweiserleichterung des § 252 BGB und des § 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (…st. Rspr., vgl. zB BAG 29. Februar 2024 - 8 AZR 359/22 - Rn. 20 ff.; zur Zielvereinbarung BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 50, BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48, BAGE 125, 147).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 51 mwN, BAGE 173, 269).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und ggf. zu beweisen (st. Rspr., vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 52 f., BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 50, BAGE 125, 147).

    Vom Vorschlag des Klägers konnte deshalb keine dem Leistungssteigerungs- und Motivationsgedanken entsprechende Anreizwirkung ausgehen (vgl. hierzu BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46, BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, BAGE 125, 147), so dass ein Rückschluss auf die Erreichung anderer Ziele nicht möglich ist.

    Vielmehr muss in einem solchen Fall auch der Arbeitnehmer die Verhandlungen über die Zielvereinbarung anregen (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 61, BAGE 173, 269).

  • BAG, 19.02.2025 - 10 AZR 57/24

    Verspätete Zielvorgabe - Schadensersatz

    Rn. 14 1. Ist der Arbeitgeber arbeitsvertraglich verpflichtet, die Ziele zur Erreichung einer erfolgsabhängigen variablen Vergütung im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung iSv. § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen vorzugeben (sog. Zielvorgabe), verletzt er eine vertragliche Nebenpflicht und kann deshalb nach § 280 Abs. 1, 3 iVm. § 283 Satz 1, § 252 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er die Ziele schuldhaft verspätet oder gar nicht festlegt und eine nachträgliche Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber nach § 315 Abs. 1 BGB, wie auch nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch Urteil, unmöglich ist (§ 283 Satz 1 iVm. § 275 Abs. 1 BGB;… vgl. zu Zielvereinbarungen BAG 3. Juli 2024 - 10 AZR 171/23 - Rn. 45; 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46, BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, BAGE 125, 147).

    Eine Zielvorgabe kann - wie eine Zielvereinbarung (…vgl. dazu BAG 3. Juli 2024 - 10 AZR 171/23 - Rn. 45; 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46, BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147) - ihre Funktionen nur dann erfüllen, wenn der Arbeitnehmer bereits bei der Ausübung seiner Tätigkeit die von ihm zu verfolgenden Ziele kennt und weiß, auf das Erreichen welcher Ziele der Arbeitgeber in dem jeweiligen Zeitraum besonderen Wert legt und deshalb bereit ist, bei Erreichen dieser Ziele die zugesagte variable Vergütung zu zahlen.

    Das Landesarbeitsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass die Beklagte sich hinsichtlich ihres Verschuldens nicht iSv. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB entlastet hat, weil sie keine Umstände dargelegt hat, aus denen sich ergeben könnte, dass sie das Unterlassen einer den Regelungen der Betriebsvereinbarung entsprechenden Zielvorgabe für das Jahr 2019 nicht zu vertreten hat (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 43, BAGE 173, 269).

    Rn. 43 d) Die zusätzlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs sind erfüllt, § 280 Abs. 3, § 283 Satz 1 iVm. § 275 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 45, BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 46, BAGE 125, 147).

    Rn. 44 aa) Eine dem Leistungssteigerungs- und Motivationsgedanken und damit dem Sinn und Zweck der Zielvereinbarung gerecht werdende Aufstellung von Zielen für einen vergangenen Zeitraum ist nicht mehr möglich (…st. Rspr., vgl. BAG 3. Juli 2024 - 10 AZR 171/23 - Rn. 45; 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46, BAGE 173, 269;… 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, BAGE 125, 147).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (…BAG 3. Juli 2024 - 10 AZR 171/23 - Rn. 57; 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 51 mwN, BAGE 173, 269).

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.07.2024 - 3 Sa 21/24

    Zielvereinbarung - Zielvorgabe - Schadenersatz - billiges Ermessen

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer vereinbarte Ziele erreicht hätte, wenn nicht besondere Umstände diese Annahme ausschließen (BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 53, juris).

    Insoweit bestimmt § 283 Satz 1 BGB, dass der Gläubiger, sofern der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis Abs. 3 BGB nicht zu leisten braucht, unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB Schadenersatz statt der Leistung verlangen kann (BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 29, juris).

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 33, juris).

    Hingegen werden Zielvorgaben allein vom Arbeitgeber getroffen, dem dafür ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt wird (BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 37, juris).

    Da typischerweise beide Seiten ein Interesse an der Formulierung von angemessenen und vom Mitarbeiter erreichbaren Ziele haben, spricht alles dafür, dass ein durchschnittlicher Vertragspartner der Beklagten in der Funktion des Klägers als leitender Arzt der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie die in Ziff. 2 4) der Ergänzungsvereinbarung getroffene Bestimmung dahin verstehen musste, dass die Ziele und deren Gewichtung von den Vertragspartnern vereinbart werden (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 Rn. 40 f., juris).

    Denn bis zum Ablauf der in Ziff. 2 4) Satz 2 der Ergänzungsvereinbarung ausdrücklich gesetzten Frist 1. März des Jahres ist keine Zielvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien zustande gekommen, die es dem Kläger ermöglicht hätte, bei Erfüllung der Voraussetzungen die in Ziff. 2 1) Satz 2 der Ergänzungsvereinbarung bestimmte erfolgsabhängige Tantieme zu verdienen (vgl. auch BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 42, juris).

    Es wäre also Sache der Beklagten gewesen, Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, dass sie das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung ausnahmsweise nicht zu vertreten hat (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 43, juris).

    Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele festzulegen, an deren Erreichen eine Tantiemezahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 44 f., juris;… BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 46, juris).

    Jenseits der Frage nach der Anreizfunktion - sie besteht auch bei unternehmensbezogen Zielen wie EBITDA (…vgl. LAG Köln 6. Februar 2024 - 4 Sa 390/23 - Rn. 65, juris) - und dem elementaren Bedürfnis eines Arbeitnehmers, zu wissen unter welchen Konditionen er seine Arbeitsleistung erbringt (…vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, juris; BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46, juris), ist die Festlegung aufgrund der gewählten vertraglichen Konstruktion unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB, so dass der Arbeitnehmer nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB statt der Festlegung von Zielen Schadenersatz verlangen kann.

    Rn. 149 a) Der Umfang des zu ersetzenden Schadens richtet sich nach den §§ 249 ff. BGB (BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 49, juris).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (…BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48 mwN, juris; BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 50, juris).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (…BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 49 mwN, juris; BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 51, juris)).

    Dem ist bei der Ermittlung des Schadens nach § 287 Abs. 1 ZPO Rechnung zu tragen (BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 52, juris).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls zu beweisen (…BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 50, juris; BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 53, juris).

    Der Arbeitnehmer verletzt eine vertragliche Nebenpflicht und hat weder einen Anspruch auf die Tantieme noch einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Tantiemezahlung, wenn allein aus seinem Verschulden eine Zielvereinbarung nicht zustande gekommen ist, weil er z.B. zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber über mögliche Ziele nicht bereit war (…vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 51, juris; BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 59, juris).

    Insoweit reicht es allerdings aus, wenn er den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Zielvereinbarung auffordert (…vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 52 f., juris; BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 61, juris).

    Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden daran, dass eine Zielvereinbarung unterblieben ist, ist dieses Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB angemessen zu berücksichtigen (…vgl. BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 54, juris; BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 62, juris).

    Da der Kläger Verhandlungen über eine Zielvereinbarung nicht angeregt hat, sondern völlig untätig geblieben ist, trifft ihn an dem Nichtzustandekommen einer Zielvereinbarung ein Mitverschulden (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 64, juris).

    Insoweit wirkt sich aus, dass der Arbeitnehmer, wenn er auch die Verhandlungen über die Zielvereinbarung anzuregen hat, dem Arbeitgeber keine möglichen Ziele nennen muss und dass bei den Verhandlungen über eine Zielvereinbarung in der Regel zunächst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mögliche Ziele vorschlägt, auf die er besonderen Wert legt, während der Arbeitnehmer regelmäßig nur in quantitativer Hinsicht reagiert (…vgl. zu beiden Gesichtspunkten auch BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 53, juris; BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 65, juris).

  • LAG Hamburg, 16.01.2023 - 5 Sa 14/22

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Zielvereinbarungen und Zielvorgaben; …

    Insoweit bestimmt § 283 Satz 1 BGB , dass der Gläubiger, sofern der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis Abs. 3 BGB nicht zu leisten braucht, unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 29).

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 33, m.w.N.).

    Hingegen werden Zielvorgaben allein vom Arbeitgeber getroffen, dem dafür ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt wird (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 37; BAG…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 16).

    Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele festzulegen, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 Abs. 3 BGB i.V.m. § 283 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 45; BAG…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 46).

    Die Festlegung von Zielen wird spätestens mit Ablauf der Zielperiode unmöglich im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB , sodass der Arbeitnehmer nach § 280 Abs. 1 und 3 BGB i.V.m. § 283 Satz 1 BGB statt der Festlegung von Zielen Schadensersatz verlangen kann (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 46; BAG…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 47).

    Da die Beweiserleichterung der § 252 BGB , § 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 50; BAG…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 48).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 51; BAG…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 49).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls zu beweisen (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 53; BAG…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 50).

    Insoweit reicht es allerdings aus, wenn er den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Zielvereinbarung auffordert (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 61; BAG…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 52 f.).

    Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden daran, dass eine Zielvereinbarung unterblieben ist, ist dieses Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 62; BAG…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 54).

    Insoweit wirkt sich aus, dass der Arbeitnehmer, wenn er auch die Verhandlungen über die Zielvereinbarung anzuregen hat, dem Arbeitgeber keine möglichen Ziele nennen muss und dass bei den Verhandlungen über eine Zielvereinbarung in der Regel zunächst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mögliche Ziele vorschlägt, auf die er besonderen Wert legt, während der Arbeitnehmer regelmäßig nur in quantitativer Hinsicht reagiert (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 -, Rn. 65; BAG…, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 -, Rn. 53).

  • LAG Köln, 06.02.2024 - 4 Sa 390/23

    Schadenersatzanspruch eines Arbeitnehmers aufgrund einer verspätet erfolgten …

    Rn. 52 a) Anders als Zielvereinbarungen werden Zielvorgaben allein vom Arbeitgeber getroffen, dem dafür ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt wird (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 37 mwN, BAGE 173, 269).

    Jedenfalls mit Ablauf der Zielperiode könne der betroffene Arbeitnehmer deshalb Schadensersatz statt Erfüllung verlangen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, BAGE 125, 147;… ebenso LAG Hessen 30.04.2021 - 14 Sa 606/19 - Rn. 54).

    Auch das Bundesarbeitsgericht behandelt persönliche und unternehmensbezogene Ziele im Hinblick auf ihre Motivations- und Anreizfunktion gleich (vgl. BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 40, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, BAGE 125, 147).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 50, BAGE 173, 269;… BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48, BAGE 125, 147).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 51, BAGE 173, 269;… BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 49, BAGE 125, 147).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 53, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 50, BAGE 125, 147).

  • LAG Hessen, 30.04.2021 - 14 Sa 606/19

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Zielvorgabe durch Arbeitgeber Pflicht zur …

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in gefestigter Rechtsprechung ( BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris; BAG 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - Juris; BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 ) , der sich die Kammer anschließt, davon aus, dass eine Zielvereinbarung spätestens nach Ablauf der Zeit, für die ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer Ziele zu vereinbaren hat, nicht mehr möglich ist.

    Jedenfalls mit Ablauf der Zielperiode könne der betroffene Arbeitnehmer deshalb Schadensersatz statt Erfüllung verlangen ( BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris; BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 ).

    Dabei kann offenbleiben, ob allgemein von Unmöglichkeit auszugehen ist, wenn wie hier mehr als die Hälfte des Geschäftsjahres bereits vergangen ist, bevor der Arbeitgeber die für die variable Vergütung maßgeblichen Ziele festgesetzt hat, eben weil die rückwirkende Festlegung von Zielen im Hinblick auf den Zweck von Zielvorgaben und Zielvereinbarungen ausscheidet ( für Zielvereinbarungen BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris; BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 )).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden ( BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 ).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen ( BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147).

    Zu solchen Umständen, die der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen hat ( BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris ), gehört es insbesondere, wenn der Arbeitnehmer auch in den Vorjahren die für ihn geltenden Ziele nicht erreicht hat ( BAG 12. Mai 2010 - 10 AZR 390/09 - BAGE 134, 242 ) .

    Dies muss insbesondere gelten, wenn der Arbeitnehmer in den fraglichen Vorjahren mit der Zielsetzung einverstanden war ( vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris ).

    Grundsätzlich kann der Arbeitgeber mit Gegenansprüchen nur gegen eine unpfändbare Nettolohnforderung des Arbeitnehmers aufrechnen ( BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris ).

    b) Eine Aufrechnung gegen ein Bruttoentgelt Anspruch verstößt zudem gegen § 394 BGB ( BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris; BAG 20. November 2018 -9 AZR 349/18-Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2026 - 6 SLa 307/24

    Betrieblicher Geltungsbereich des KSchG und Anspruch auf variable Vergütung

    Rn. 123 aa) Zielvorgaben werden - anders als Zielvereinbarungen - allein vom Arbeitgeber getroffen, dem dafür ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt wird (…st. Rspr., vgl. zB. BAG 19.02.2025 - 10 AZR 57/24 - Rn. 15 mwN.;… 03.07.2024 - 10 AZR 171/23 - Rn. 24 mwN.; 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 37 mwN.).

    Eine dem Leistungssteigerungs- und Motivationsgedanken und damit dem Sinn und Zweck der Zielvereinbarung gerecht werdende Aufstellung von Zielen für einen vergangenen Zeitraum ist nicht mehr möglich (…st. Rspr., vgl. BAG 19.02.2025 - 10 AZR 57/24 - Rn. 44 mwN.; für eine Zielvereinbarung: BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46).

    Nur wenn der Arbeitnehmer bereits bei Ausübung seiner Tätigkeit die von ihm zu verfolgenden Ziele kennt und weiß, auf das Erreichen welcher persönlicher und/oder unternehmensbezogener Ziele der Arbeitgeber in dem jeweiligen Zeitraum besonderen Wert legt und deshalb bereit ist, bei Erreichen dieser Ziele die zugesagte variable Vergütung zu zahlen, kann eine Zielvorgabe ihr Anreizfunktion erfüllen (vgl. für eine Zielvereinbarung: BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46).

    Dabei sind nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 33 mwN.).

    Der Begriff "vorgegebenen" macht deutlich, dass nur der Arbeitgeber als Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Urheber weiterer Regelungen in Frage kommt (vgl. zum Begriff "Vorgabe" BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 38).

    Da die Beweiserleichterung des § 252 BGB und des § 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (…st. Rspr., vgl. zB. BAG 19.02.2025 - 10 AZR 57/24 - Rn. 48 mwN.; 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 50 mwN.).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (…vgl. BAG 19.02.2025 - 10 AZR 57/24 - Rn. 49 mwN.; 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 51 mwN.).

    Bei der Ermittlung des Schadens nach § 287 Abs. 1 ZPO ist jedoch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sie ihren Motivations- und Leistungssteigerungszweck verfehlen und ihrer Anreizfunktion nicht gerecht werden, wenn die festgelegten Ziele vom Arbeitnehmer von vornherein nicht erreicht werden können (vgl. für eine Zielvereinbarung: BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 52).

    Auch kann er sich der vertraglich zugesagten Zahlung einer variablen Vergütung nicht dadurch entziehen, dass er vom Arbeitnehmer Unmögliches verlangt und unrealistische Ziele vorgibt (vgl. für eine Zielvereinbarung: BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 52).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und ggf. zu beweisen (vgl. für eine Zielvereinbarung: BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 53).

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

    Unabhängig davon, ob man § 3 Nr. 2 Satz 2 als Allgemeine Geschäftsbedingung behandelt oder die §§ 133, 157 BGB für die Auslegung zur Anwendung kommen, handelte es sich nicht um eine einseitige Vorgabe für die Zielerreichung seitens der Beklagten zu 1), sondern um den erforderlichen gemeinsamen Abschluss einer Vereinbarung zur Zielerreichung (vgl. zur Abgrenzung BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, juris Rn. 37 ff.).

    Rn. 193 4.Nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i.V.m. § 283 BGB kann der Kläger von der Beklagten zu 1) Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch eingetreten ist, dass die Beklagte ihrer Verpflichtung, für das Jahr 2019 mit ihm gemeinsam eine Zielvereinbarung zu treffen, schuldhaft nicht nachgekommen ist, weil die Periode für die Zielerreichung abgelaufen ist (vgl. dazu BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 46).

    Da die Anreizfunktion der Zielvereinbarung mit Ablauf der Zielperiode nicht mehr erreicht werden kann, ist Unmöglichkeit i.S.v. § 283 Satz 1 BGB eingetreten (BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 47).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 49 ff.).

    Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden daran, dass eine Zielvereinbarung unterblieben ist, ist dieses Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 58 ff.).

    Gleichwohl trifft ihn zur Überzeugung kein Mitverschulden, auch nicht in Höhe von 10 % (so z.B. BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 63).

  • LAG Köln, 20.02.2024 - 4 Sa 394/23

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Zielvereinbarung

    Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele festzulegen, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 45, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 46, BAGE 125, 147).

    Die Festlegung von Zielen wird spätestens mit Ablauf der Zielperiode unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB, so dass der Arbeitnehmer nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB statt der Festlegung von Zielen Schadensersatz verlangen kann (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 46, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 47, BAGE 125, 147).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 50, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48, BAGE 125, 147).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 51, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 49, BAGE 125, 147).

    Dem ist bei der Ermittlung des Schadens nach § 287 Abs. 1 ZPO Rechnung zu tragen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 52, BAGE 173, 269).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 53, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 50, BAGE 125, 147).

    Insoweit reicht es allerdings aus, wenn er den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Zielvereinbarung auffordert (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 61, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 52 f., BAGE 125, 147).

    Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden daran, dass eine Zielvereinbarung unterblieben ist, ist dieses Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 62, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 54, BAGE 125, 147).

    Da der Kläger Verhandlungen über eine Zielvereinbarung nicht angeregt hat, sondern völlig untätig geblieben ist, trifft ihn an dem Nichtzustandekommen einer Zielvereinbarung ein Mitverschulden (vgl. BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 64, BAGE 173, 269).

    Insoweit wirkt sich aus, dass der Arbeitnehmer, wenn er auch die Verhandlungen über die Zielvereinbarung anzuregen hat, dem Arbeitgeber keine möglichen Ziele nennen muss und dass bei den Verhandlungen über eine Zielvereinbarung in der Regel zunächst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mögliche Ziele vorschlägt, auf die er besonderen Wert legt, während der Arbeitnehmer regelmäßig nur in quantitativer Hinsicht reagiert (vgl. BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20 - Rn. 65, BAGE 173, 269;… 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 53, BAGE 125, 147).

  • ArbG Siegburg, 28.01.2022 - 1 Ca 421/21
    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, Rz. 33, NZA 2021, 1034).

    Hingegen werden Zielvorgaben allein vom Arbeitgeber getroffen, dem dafür ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt wird (BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, Rz. 37, NZA 2021, 1034).

    Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele festzulegen, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode nach § 280 Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus (BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, Rz. 45, NZA 2021, 1034).

    Die Festlegung von Zielen wird spätestens mit Ablauf der Zielperiode unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB, so dass der Arbeitnehmer nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB statt der Festlegung von Zielen Schadensersatz verlangen kann (BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, Rz. 46, NZA 2021, 1034).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast derjenigen Partei mindert, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, Rz. 50, NZA 2021, 1034).

    Allerdings soll die Schätzung möglichst nahe an diese heranführen (BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, Rz. 51, NZA 2021, 1034).

    Dem ist bei der Ermittlung des Schadens nach § 287 Abs. 1 ZPO Rechnung zu tragen (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, Rz. 52, NZA 2021, 1034).

    Insoweit reicht es allerdings aus, wenn er den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Zielvereinbarung auffordert (BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, Rz. 61, NZA 2021, 1034).

    Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden daran, dass eine Zielvereinbarung unterblieben ist, ist dieses Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB angemessen zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, Rz. 62, NZA 2021, 1034).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2023 - 6 Sa 155/22

    Jahresprämie - Auslegung - Zielvereinbarung - Schadensersatz

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

  • ArbG Hamburg, 30.06.2022 - 1 Ca 238/21
  • BAG, 22.04.2026 - 10 AZR 28/25

    Variable Vergütung - verspätete Zielvorgabe - Mitteilung von Unternehmenszielen - …

  • LAG Düsseldorf, 15.05.2024 - 14 SLa 81/24

    Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs sowie auf Schadensersatz wegen der …

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische …

  • LAG Thüringen, 06.10.2026 - 1 Sa 362/25

    Zulässigkeit eines Urteils nach Lage der Akten im Anschluss an einen Gütetermin

  • ArbG Paderborn, 27.09.2023 - 2 Ca 448/23

    Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen …

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.07.2023 - 2 Sa 150/22

    Schadensersatz bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • LAG Hamm, 11.09.2025 - 15 SLa 12/25

    Unterlassene Zielvereinbarung; Schadensersatz; vertragliche Ausschlussfrist; …

  • OLG Köln, 23.02.2023 - 18 U 30/22

    Erfolgsabhängige Zusatzvergütung für einen Vorstand

  • LAG Köln, 05.09.2024 - 6 SLa 102/24

    Variable Vergütung; Zielvorgabe; Mitteilung der Ziele; Schadensersatz; …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2023 - 5 Sa 67/23

    Annahmeverzug - Verjährung - Hemmung - zumutbare Weiterbeschäftigung - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 440/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Vertriebsleiters - …

  • OLG München, 03.05.2023 - 7 U 2865/21

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags - sofortige Zurückweisung

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - …

  • LAG Nürnberg, 26.04.2024 - 8 Sa 292/23

    Schadensersatz - verspätet erfolgte Zielvorgabe

  • LAG Nürnberg, 24.04.2024 - 2 Sa 293/23

    Schadensersatz - verspätet erfolgte Zielvorgabe

  • ArbG Siegburg, 12.03.2025 - 4 Ca 1326/24
  • BAG, 12.03.2024 - 3 AZR 150/23

    Verschaffungsanspruch - Bezugnahme auf TVöD - Auslegung

  • ArbG Hamburg, 10.02.2022 - 29 Ca 236/21

    Ordnungsgemäßheit einer Zielvorgabe - Schadensersatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2022 - 5 Sa 173/21

    AT-Beschäftigter - Entgeltanspruch - Tantieme - Mindestabstand zur höchsten …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 112/22

    Wettbewerbsverstoß - Vertragsstrafe - Abmahnkosten - Schadensersatz - Auskunft

  • LAG Hamm, 05.07.2024 - 12 Sa 1210/23

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen …

  • LAG Nürnberg, 11.04.2024 - 5 Sa 296/23

    Schadensersatz - verspätet erfolgte Zielvorgabe

  • LAG Köln, 29.01.2026 - 6 SLa 17/25

    Variable Vergütung; Mitverschulden; Vertragsstrafe; Klauselkontrolle

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 290/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel - …

  • LAG Hamburg, 27.03.2025 - 1 SLa 24/24
  • ArbG Oldenburg, 22.07.2024 - 4 Ca 16/24

    Sozialauswahl; Angebot freier zu besetzenden Stellen; Höher Wertigkeit anderer zu …

  • ArbG Stuttgart, 04.05.2022 - 4 Ca 6736/21

    Tarifliche Ausschlussfristen - Vorsatzhaftung - Globalverweisung - AGB - …

  • LAG Hamburg, 07.03.2024 - 1 Sa 10/23

    Zielvorgabe - Zielfestlegung - Bestimmungsrecht - billiges Ermessen - …

  • LAG Hamm, 03.01.2025 - 9 Sa 909/23

    Altersteilzeit; Auszahlung Wertguthaben; Recht der Allgemeinen …

  • LAG Köln, 18.01.2024 - 8 Sa 282/23

    Befangenheitsantrag - unaufschiebbare Handlung - Entscheidung nach Lage der Akten …

  • ArbG Bamberg, 10.06.2025 - 5 Ca 434/24

    Verfall tariflicher Urlaubsansprüche - Günstigkeitsvergleich

  • LAG Köln, 06.10.2022 - 6 Sa 281/22

    Variable Vergütung; Zielvereinbarung; Schadensersatz Zurückbehaltungsrecht; …

  • ArbG Hamburg, 24.07.2024 - 18 Ca 1/24
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2022 - 7 Sa 124/22

    Variabler Vergütungsbestandteil - keine Anpassung einer Zielvorgabe bei …

  • LAG Köln, 18.01.2024 - 8 Sa 437/23

    Befangenheitsantrag - unaufschiebbare Handlung - Entscheidung nach Lage der Akten …

  • OLG München, 19.07.2023 - 7 U 4022/22

    Anfallende Umsatzsteuer für Bonuszahlungen im Rahmen eines Beratervertrages

  • LAG Hessen, 15.05.2025 - 5 SLa 1104/24

    Gehaltserhöhung Inflationsausgleich: Arbeitgeber-Ermessen bei 2% bestätigt

  • ArbG Krefeld, 19.12.2024 - 4 Ca 877/24

    Bonusansprüche

  • LAG Hamburg, 21.12.2023 - 1 Sa 10/23

    Rechtliche Bewertung einer Zielvorgabe für einen Provisionsbaustein …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2021 - 5 Sa 389/20

    Eingruppierung - Kassiererin - Bezugnahme Tarifverträge - Vertragsauslegung

  • LAG Niedersachsen, 26.01.2026 - 15 SLa 422/25

    Zahlung von Schadensersatz wegen nicht vorgenommener Zielvereinbarung

  • LAG Köln, 20.05.2022 - 10 Sa 19/22

    Bonusanspruch; Zielvereinbarung; testierter Jahresabschluss

  • ArbG Würzburg, 25.10.2023 - 5 Ca 146/23

    Zielvereinbarung, abstrakte Schadensberechnung, Leistungsbestimmungsrecht, …

  • LAG Köln, 11.08.2021 - 3 Sa 253/21
  • ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2022 - 16 Ca 3593/22

    Einzelfallentscheidung zu einer unwirksamen einschränkenden Auslegung einer …

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