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Rechtsprechung
   BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97   

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https://dejure.org/1999,537
BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 (https://dejure.org/1999,537)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 (https://dejure.org/1999,537)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 (https://dejure.org/1999,537)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung einer Abmahnung - Personalakte - Widerruf - Feststellungsinteresse

  • hensche.de

    Abmahnung, Abmahnung: Widerruf

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 1004; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 611, § 1004; ZPO § 91a, § 256
    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242, § 611, § 1004; ZPO § 256
    Abmahnung: Zulässigkeit einer Klage auf Widerruf nach ihrer Entfernung aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3576
  • NZA 1999, 1037
  • BB 1999, 1768
  • BB 1999, 2195
  • DB 1999, 1810
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 15.08.1997 - 13 Sa 1365/96

    Widerruf einer bereits aus der Personalakte entfernten Abmahnung

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 13 Sa 1365/96 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. August 1997 - 13 Sa 1365/96 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88

    Wechsel des Hauptmieters

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Eine uneingeschränkte Revisionszulassung auch hinsichtlich der Kostenentscheidung für den erledigten Teil des Rechtsstreits ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ohne Bedeutung (vgl. BGH Urteil vom 22. Mai 1989 - VIII ZR 192/88 - BGHZ 107, 315).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378 = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, m.w.N.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 46 Rz 42; Hauck, ArbGG, § 46 Rz 22).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
    Zwar kann ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, nicht schutzwürdig sein, wie das etwa der Fall ist bei einem Widerrufsbegehren gegenüber Sachvorbringen, das der Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung in einem laufenden gerichtlichen Verfahren dient (vgl. BGH Urteil vom 9. April 1987 - I ZR 44/85 - NJW 1987, 3138, m.w.N.).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16

    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG

    Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG vom 06.11.2002 - 5 AZR 364/01-; BAG vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93-; BAG vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97-; BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05-).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2009 - 7 Sa 84/08

    Abmahnung einer Erzieherin wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes des § 7 Abs 6

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wovon abzuweichen die Berufungskammer keine Veranlassung hat, ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II 1 a der Gründe = Rn. 14; BAG, Urteil vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung, zu I 2 der Gründe = Rn. 16; BAG, Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 110/07 - AP Nr. 3 zu § 241 BGB, zu A I 2 b aa der Gründe = Rn. 22).

    Deshalb kann der Arbeitnehmer sowohl auf der Grundlage der §§ 611, 241 Abs. 2 BGB als Folge eines Verstoßes gegen die arbeitsvertragliche Nebenpflicht (offen gelassen in BAG, Urteil vom 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 - AP Nr. 22 zu § 611 Abmahnung, zu I 3 a der Gründe = Rn. 19; siehe auch BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 - NZA 2009, 206, 209, zu A I der Gründe = Rn. 13, betrifft Entfernung einer Regelbeurteilung aus der Personalakte) als auch quasinegatorisch gem. §§ 1004, 242 BGB analog - die Analogie betrifft die Gleichsetzung des Persönlichkeitsrechts mit dem darin geregelten Eigentumsrecht - die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung alternativ formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - a. a. O., zu B I 2 a der Gründe mit zahlreichen Nachweisen = Rdnr. 16).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Eine vom Sachverhalt "abstrahierende" Entscheidung liefe auf die Erstattung eines unzulässigen Gutachtens hinaus (vgl. BAG 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 865/07

    Regelbeurteilung - Beurteilungsfrist

    Dahinstehen kann ferner, ob der Klägerin darüber hinaus ein quasinegatorischer Beseitigungsanspruch entsprechend §§ 12, 862, 1004 BGB zusteht (zu den denkbaren Anspruchsgrundlagen Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 110/07 - Rn. 30, aaO.; 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - Rn. 19 ff., BAGE 119, 238; BAG 19. August 1992 - 7 AZR 262/91 - zu III 2 der Gründe, BAGE 71, 110; 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 100 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 47; 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - zu I 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 202; 25. April 1972 - 1 AZR 322/71 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 24, 247; offengelassen von Senat 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - zu I der Gründe, EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; BAG 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - zu I 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • LAG München, 22.09.2010 - 11 Sa 520/09

    Widerruf von Abmahnungen und Kündigungen

    Der Kläger hat vorgetragen, die Anspruchsgrundlage für die streitbefangenen Anträge ergäbe sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.1999, 7 AZR 716/97.

    a) Sowohl für den begehrten modifizierten Widerruf als auch für die darauf aufbauende Bekanntgabe ist Voraussetzung für den geltend gemachten Klageanspruch, dass der Kläger durch die rechtskräftig festgestellten unwirksam erklärten Abmahnungen und Kündigungen von der Beklagten rechtswidrig in seinem beruflichen Fortkommen oder seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist und ihm deswegen ein schuldrechtlicher (§ 611 BGB i. V. m. § 242 BGB) oder ein quasinegatorischer Anspruch aus § 1004 BGB analog zusteht (vgl. BAG v. 15.04.1999, 7 AZR 716/97 - zit. n. Juris).

    a) Da ein Widerrufsanspruch dem Schutz des Betroffenen vor einer anhaltenden Beeinträchtigung seiner Rechte dient, setzt er neben dem Vorliegen entsprechender Rechtsverletzungen auch voraus, dass diese Rechtsbeeinträchtigungen andauern (vgl. BAG v. 15.04.1999, aaO).

    Es fehlt letztlich - bei unterstellter Rechtsverletzung - auch an dem erforderlichen Merkmal, dass die Rechtsbeeinträchtigung durch den begehrten Widerruf auch hinreichend beseitigt werden könnte (vgl. BAG v. 15.04.1999, aaO; BGHZ 14, 163 (173); BGHZ GS 34, 99 (102)).

  • LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10

    Begrenzung der Zahl der Teilzeitansprüche in der Elternzeit

    Das BAG hat in einer vergleichbaren Konstellation entschieden (09.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG, juris): "Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs

    aus jüngerer Zeit etwa BAG 15.4.1999 - 7 AZR 716/97 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 22 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41 = NZA 1999, 1037 [Leitsatz und I.3 a.]: "Auch nach der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist der Arbeitnehmer nicht gehindert, einen Anspruch auf Widerruf der in der Abmahnung abgegebenen Erklärungen gerichtlich geltend zu machen"; "[I.3 a)] Ein Widerrufsanspruch dient dem Schutz des Betroffenen vor einer anhaltenden Beeinträchtigung seiner Rechte.

    Er setzt neben dem Vorliegen entsprechender Rechtsverletzungen voraus, dass diese Rechtsbeeinträchtigungen andauern und durch den begehrten Widerruf auch beseitigt werden können".S. aus jüngerer Zeit etwa BAG 15.4.1999 - 7 AZR 716/97 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 22 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41 = NZA 1999, 1037 [Leitsatz und I.3 a.]: "Auch nach der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist der Arbeitnehmer nicht gehindert, einen Anspruch auf Widerruf der in der Abmahnung abgegebenen Erklärungen gerichtlich geltend zu machen"; "[I.3 a)] Ein Widerrufsanspruch dient dem Schutz des Betroffenen vor einer anhaltenden Beeinträchtigung seiner Rechte.

    81) S. aus jüngerer Zeit etwa BAG 15.4.1999 - 7 AZR 716/97 - AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 22 = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41 = NZA 1999, 1037 [Leitsatz und I.3 a.]: "Auch nach der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist der Arbeitnehmer nicht gehindert, einen Anspruch auf Widerruf der in der Abmahnung abgegebenen Erklärungen gerichtlich geltend zu machen"; "[I.3 a)] Ein Widerrufsanspruch dient dem Schutz des Betroffenen vor einer anhaltenden Beeinträchtigung seiner Rechte.

  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Küchenhilfe bei verweigerter

    Die unberechtigte Abmahnung ist geeignet, den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen (BAG vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; vom 15.4.1999, 7 AZR 716/97, AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung Rn. 19).

    Die unberechtigte Abmahnung ist geeignet, den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen (BAG vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; vom 15.4.1999, 7 AZR 716/97, AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung Rn. 19).

  • LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 367/05

    Abmahnung - Frist - Verwirkung - Verzeihung

    Soweit man ihn als Antrag auf "Widerruf" auslegen kann, bestünde hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis nur, wenn die Abmahnung bzw. die Vorwürfe gegenüber Dritten in ehrverletzender Form ausgesprochen worden wären (ArbG Nürnberg vom 26.03.2002, 12 Ca 9620/01, nicht veröffentlicht; weitergehend wohl LAG Hessen vom 15.08.1997, 13 Sa 1365/96, zitiert nach juris) oder wenn der Kläger durch die Behauptung der Beklagten - trotz Rücknahme des Schreibens aus den Personalakten - in seinem beruflichen Fortkommen oder seinem Persönlichkeitsrecht fortdauernd beeinträchtigt wäre (so wohl BAG vom 15.04.1999, 7 AZR 716/97, EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 41).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00

    Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte

  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

  • ArbG Essen, 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07

    Grenzen der rechtsmissbräuchlichen Zustimmungsverweigerung zur Veränderung eines

  • LAG München, 24.04.2007 - 6 Sa 1180/06

    Unbegründetes Teilzeitverlangen bei ausformuliertem Verteilungswunsch für

  • LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07

    einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2021 - 2 Sa 345/20

    Anspruch auf Widerruf einer Tatsachenbehauptung - Beweislast - Beweiswürdigung

  • LAG Hamm, 02.08.2002 - 10 TaBV 121/01

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nur bei deren tatsächlicher

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 Sa 989/07

    Abmahnung; Teilbarkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 13 TaBV 4/12

    Geltendmachung eines individualrechtlichen Anspruchs durch den Betriebsrat -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11

    Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds -

  • LAG Hamm, 16.03.2007 - 10 Sa 1924/06

    Abmahnung u. a. wegen unzutreffender Führung eines Fahrtenbuches

  • LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 582/04

    Abmahnung - Bestimmtheit - Antrag auf "Rücknahme" - Auslegung - Antrag auf

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02

    Werbung für Betriebsratswahl im Intranet

  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1304/08

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Küchenhilfe bei verweigerter

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 Sa 991/07

    Abmahnung wegen Schlechtleistung

  • OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 4 U 129/20

    Keine Aufklärungspflicht nach Mandantsende!

  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik

  • LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 55/07

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein-, Umgruppierung

  • LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02

    Direktionsrecht im öffentlichen Dienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2011 - 7 Sa 2/11

    Schmerzensgeld wegen diskreditierender Äußerungen über einen ehemaligen

  • ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07

    Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01

    Abmahnung

  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 Sa 1115/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01

    Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2011 - 6 Sa 135/11

    Fehlende Beschwer des Rechtsmittelklägers nach erstinstanzlicher Anerkennung des

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2000 - 6 Ta 168/00

    Streitwert im Verfahren auf Entfernung und Widerruf einer Abmahnung

  • ArbG Köln, 26.10.2016 - 4 BV 5/16

    Durchführungsanspruch des Gesamtbetriebsrates aus einer

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2004 - 9 Sa 687/03

    Erfassung von außerhalb des Betriebs geleisteter Betriebsratstätigkeit im

  • LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1255/01

    Eignungsuntersuchung als Voraussetzung der Zulassung zur Fachausbildung; Anspruch

  • LAG Hamm, 08.03.2000 - 18 Sa 2009/99

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der

  • ArbG München, 10.01.2023 - 40 Ca 4560/22

    Abmahnung wegen angeblicher Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 11 Sa 233/04

    Entfernung einer Abmahnung

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.03.2006 - 18 Ca 9930/05

    Keine Abmahnung für unachtsamen Steward

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.05.2000 - 4 Ca 8178/99

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Hinweisfunktion;

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Rechtsprechung
   BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,393
BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98 (https://dejure.org/1999,393)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1999 - 3 AZR 136/98 (https://dejure.org/1999,393)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 (https://dejure.org/1999,393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf des Bezugsrechts - Konkurs - Entgeltumwandlung

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Lebensversicherung; ; Bet... rAVG § 1 Abs. 5; ; BetrAVG § 7; ; BGB § 134; ; BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung; ; BGB § 273; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; KO § 49; ; KO § 117 Abs. 1; ; VVG § 168; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; ; ArbGG § 65; ; ArbGG § 73 Abs. 2; ; GVG § 17 a Abs. 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 5; BetrAVG § ... 7; BGB § 134; BGB § 242; BGB § 273; BGB § 952; BGB § 985; BGB § 986; KO § 49; KO § 117 Abs. 1; VVG § 168; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3; ArbGG § 65; ArbGG § 73 Abs. 2; GVG § 17 a Abs. 5
    Widerruf des versicherungsvertraglichen Bezugsrechts des Versorgungsberechtigten im Konkurs bei Entgeltumwandlung

  • rechtsportal.de

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

  • Der Betrieb

    BetrAVG § 1, § 1 Abs. 5, § 7; BGB §§ 134, 242, §§ 273, 952, 985, 986; KO §§ 49, 117 Abs. 1; VVG § 168; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 5 Abs. 1 Satz 3, §§ 65, 73 Abs. 2; GVG § 17a Abs. 5
    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 1
  • ZIP 1999, 1638
  • NZA 1999, 1103
  • NZI 2000, 341
  • NZI 2001, 88
  • NZI Beilage 2001, 88
  • VersR 2000, 80
  • BB 1999, 1930
  • BB 1999, 2195
  • DB 1999, 2069
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94

    Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    Auch bei einer Entgeltumwandlung erfüllt der Konkursverwalter mit dem im Versicherungsvertrag vorbehaltenen Widerruf seine konkursrechtlichen Pflichten nach § 117 Abs. 1 KO (Fortführung des Urteils vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen das Versicherungsverhältnis und das zwischen dem Unternehmer mit dem Beschäftigten bestehende Versorgungsverhältnis voneinander unterschieden werden (BAG Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I der Gründe; Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 373/94 - BAGE 79, 360, 363 = AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I der Gründe; Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. März 1992 (- 17 U 201/91 - NJW-RR 1992, 798 ff.), auf das sich der Beklagte beruft, vermengt im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Bundesgerichtshofs und Bundesverwaltungsgerichts die arbeitsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Rechtsbeziehungen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 -, aaO, zu II 1 b der Gründe).

    Er muß Vermögensgegenstände, an denen kein Aus- oder Absonderungsrecht besteht, der Konkursmasse erhalten und für die möglichst weitgehende gleichmäßige Befriedigung der Konkursforderungen sorgen (BAG Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 -, aaO, zu III der Gründe; Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 -, aaO, zu II 3 der Gründe).

    Sie enthält keine dem Konkursrecht und dem Versicherungsvertragsrecht vorgehende Sonderregelung (BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 -, aaO, zu I 2 der Gründe).

    Dem Beklagten steht kein Aussonderungsrecht aus einem Treuhandverhältnis zu (BAG Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90, aaO, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 -, aaO, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen das Versicherungsverhältnis und das zwischen dem Unternehmer mit dem Beschäftigten bestehende Versorgungsverhältnis voneinander unterschieden werden (BAG Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I der Gründe; Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 373/94 - BAGE 79, 360, 363 = AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I der Gründe; Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).

    Selbst für die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften enthält § 1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG kein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB (BAG Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 -, aaO, zu I 2 b der Gründe).

    Er muß Vermögensgegenstände, an denen kein Aus- oder Absonderungsrecht besteht, der Konkursmasse erhalten und für die möglichst weitgehende gleichmäßige Befriedigung der Konkursforderungen sorgen (BAG Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 -, aaO, zu III der Gründe; Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 -, aaO, zu II 3 der Gründe).

    Dem Beklagten steht kein Aussonderungsrecht aus einem Treuhandverhältnis zu (BAG Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90, aaO, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 -, aaO, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 08.06.1993 - 3 AZR 670/92

    Vereinbarte Unverfallbarkeit bei Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    a) An dieser Auffassung hat der Senat entgegen der Ansicht des Beklagten auch im Urteil vom 8. Juni 1993 (- 3 AZR 670/92 - BAGE 73, 209 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit) festgehalten.

    Widerrufe er dennoch, so sei der Widerruf versicherungsrechtlich wirksam, verpflichte den Arbeitgeber jedoch zum Schadensersatz (BAGE 73, 209, 213 f. = AP, aaO, zu 3 der Gründe).

    (1) Der Senat hat im Urteil vom 8. Juni 1993 (- 3 AZR 670/92 - BAGE 73, 209, 214 f. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unverfallbarkeit, zu 4 b der Gründe) folgende Auslegungsregel entwickelt: Werden bei einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung die Prämien der Versicherung vereinbarungsgemäß anstelle einer Vergütung gezahlt (Versicherung nach Gehaltsumwandlung), so ist in der Regel davon auszugehen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein unentziehbare Rechtsposition einräumen und damit die Unverfallbarkeit der Anwartschaft zusagen wollte.

    Der Senat ist im Urteil vom 8. Juni 1993 (aaO) davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer bei einer Gehaltsumwandlung "auf einen Teil des vertraglich vereinbarten Entgelts verzichtet".

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1998 - 4 Sa 360/97

    Herausgabepflicht bezüglich einer als Gegenleistung zu einem Lohnverzicht und zur

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 4 Sa 360/97 -.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 8. Januar 1998 - 4 Sa 360/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 13.05.1996 - 5 AZB 27/95

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Vor-GmbH

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    Das gilt unabhängig davon, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich ein freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis darstellt (BAG Beschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - AP Nr. 47 zu § 2 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - BVerwGE 96, 160, 164 f. = AP Nr. 3 zu § 10 BetrAVG, zu 2 c cc ccc) und der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung) gehen von dieser Trennung aus.
  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    Das gilt unabhängig davon, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich ein freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis darstellt (BAG Beschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - AP Nr. 47 zu § 2 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1011/94

    Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Herausgabe eines Computerprogramms

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn wegen der Rüge einer Partei eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts geboten war (BAG Beschluß vom 9. Juli 1996 - 5 AZB 6/96 - AP Nr. 24 zu § 17 a GVG, zu II der Gründe; Urteil vom 21. August 1996 - 5 AZR 1011/94 - AP Nr. 42 zu § 2 ArbGG 1979, zu II 1 a der Gründe).
  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92

    Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - BVerwGE 96, 160, 164 f. = AP Nr. 3 zu § 10 BetrAVG, zu 2 c cc ccc) und der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19. Juni 1996 - IV ZR 243/95 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung) gehen von dieser Trennung aus.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98
    Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. März 1992 (- 17 U 201/91 - NJW-RR 1992, 798 ff.), auf das sich der Beklagte beruft, vermengt im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Bundesgerichtshofs und Bundesverwaltungsgerichts die arbeitsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Rechtsbeziehungen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 -, aaO, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 373/94

    Widerrufliches Bezugsrecht - Lebensversicherung

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Daher kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht darauf an, ob die Klägerin durch die Einziehung des Rückkaufswerts einen Schadensersatzanspruch des Beklagten begründen würde und ob die unter der Konkursordnung entwickelte Rechtsprechung des Senats, nach der ein derartiger Schadensersatzanspruch Konkursforderung und keine Masseverbindlichkeit ist (grundlegend: 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 - zu II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 15 = EzA KO § 43 Nr. 2; vgl. auch 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 92, 1), auch unter der Insolvenzordnung aufrechtzuerhalten ist.

    Allein danach richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber noch in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte noch zu seinem Vermögen gehören, in das der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr. des BAG, zuletzt 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32 sowie zB 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Auch bei einer derartigen Fallgestaltung liegt kein Treuhandverhältnis vor, aufgrund dessen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag vom sonstigen Vermögen des Arbeitgebers ausreichend getrennt wären, um sie nicht der Masse zuzuordnen (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - zu I 1 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 7; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I 2 b bb der Gründe, aaO; BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II 2 der Gründe, aaO).

    Der Insolvenzverwalter kann von der Widerrufsmöglichkeit Gebrauch machen mit der Folge, dass der Rückkaufswert der Masse zusteht (BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 92, 1).

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz

    Deshalb kann hier dahingestellt bleiben, ob die Klägerin durch die Einziehung des Rückkaufswertes der Versicherung einen Schadensersatzanspruch begründet hat und ob die Rechtsprechung des Senats zur Konkursordnung, nach der ein derartiger Schadensersatzanspruch Konkursforderung und keine Masseverbindlichkeit ist (grundlegend: 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 15 = EzA KO § 43 Nr. 2, zu II der Gründe; vgl. auch 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - BAGE 92, 1, zu B I 3 a der Gründe), auf die Insolvenzordnung zu übertragen ist.

    Allein danach richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber noch in der Lage ist, rechtswirksam auf die Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte noch zu seinem Vermögen gehören, in das der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - BAGE 92, 1, zu B I der Gründe; BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - DB 2002, 2104, zu II der Gründe; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - BVerwGE 96, 160, zu 2 c cc ccc der Gründe).

    Auch bei einer derartigen Fallgestaltung liegt kein Treuhandverhältnis vor, auf Grund dessen die Rechte im Versicherungsvertrag vom sonstigen Vermögen des Arbeitgebers ausreichend getrennt wären, um sie nicht der Masse zuzuordnen (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 622/94 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 7, zu I 1 b der Gründe; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - BAGE 92, 1, zu B I 2 b bb der Gründe; BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - DB 2002, 2104, zu II 2 der Gründe).

    Der Insolvenzverwalter kann von der Widerrufsmöglichkeit Gebrauch machen mit der Folge, dass der Rückkaufswert der Masse zusteht (BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - BAGE 92, 1, zu B I 2 der Gründe).

    Der Senat hat sich mit Urteil vom 26. Juni 1990 (- 3 AZR 2/89 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 12 = EzA KO § 43 Nr. 1), mit weiterem Urteil vom gleichen Tage (- 3 AZR 651/88 - BAGE 65, 208) und mit Urteil vom 8. Juni 1999 (- 3 AZR 136/98 - BAGE 92, 1) mit der insolvenzrechtlichen Behandlung von Direktversicherungen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung mit eingeschränkt unwiderruflichem Bezugsrecht befasst.

    Für den letztgenannten Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Konkursverwalter zustehen (8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - aaO).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Insolvenz - Aussonderung der

    Somit richtet es sich allein nach der versicherungsrechtlichen Lage, ob die Rechte an der Versicherung zum Vermögen des Arbeitgebers gehören, in dessen Rechtsposition der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt (st. Rspr., zuletzt BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 - Rn. 19, BAGE 134, 372; 31. Juli 2007 - 3 AZR 446/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 32; 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 1; ebenso: BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 264/01 - zu II der Gründe, DB 2002, 2104; BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - zu 2 c cc ccc der Gründe, BVerwGE 96, 160).

    Der Insolvenzverwalter kann von der Widerrufsmöglichkeit Gebrauch machen mit der Folge, dass der Rückkaufswert der Masse zusteht (BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 92, 1).

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3277
LAG Hessen, 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98 (https://dejure.org/1999,3277)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98 (https://dejure.org/1999,3277)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. April 1999 - 16 Sa 1409/98 (https://dejure.org/1999,3277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 1
    Kündigung: personenbedingte Kündigung wegen Leistungsmängel - Unmöglichkeit der Umstellung des Leistungsverhaltens

  • Der Betrieb

    KSchG § 1
    Kündigung wegen Leistungsmängeln: Verneinung eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes bei unzureichender Gelegenheit zur Abstellung gerügter Mängel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 2195
  • DB 1999, 2117
  • NZA-RR 1999, 637
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98
    Abgesehen davon, daß bei einer auf die Verletzung von Leistungspflichten gestützten Kündigung in Ansehung des kündigungsschutzrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Kündigungsausspruch regelmäßig eine vergebliche Abmahnung erforderlich ist (vgl. BAG 17.02.1994 AP Nr. 115 zu § 626 BGB ) hat die Beklagte den Kläger auch mit Schreiben vom 20. Juni 1997, mit dem sie dem Kläger klarmachte, daß er sein Arbeitsverhalten ändern und anderenfalls mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechnen müsse, abgemahnt.
  • LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unwirksame

    Ebenso wenig darauf, dass dem Kläger nach Ausspruch der Kündigung keine Gelegenheit gegeben wurde, sein Leistungsverhalten entsprechend dem Inhalt der Abmahnungen umzustellen (vgl. dazu LAG Hessen, Urteil vom 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98, NZA-RR 1999, 637).
  • ArbG Berlin, 25.05.2012 - 28 Ca 4449/12

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Äußerung in

    dazu statt vieler LAG Hamm15.3.1983 - 11 (10) 904/82 - DB 1983, 1930; Hessisches LAG 26.4.1999 - 16 Sa 1409/98 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 = NZA-RR 1999, 637: "Umlernphase"; früher bereits Wilhelm Herschel/Manfred Löwisch, KSchG, 6. Auflage (1984) Rn. 106: "genügend Zeit zur Leistungssteigerung ... lassen".S. dazu statt vieler LAG Hamm15.3.1983 - 11 (10) 904/82 - DB 1983, 1930; Hessisches LAG 26.4.1999 - 16 Sa 1409/98 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 = NZA-RR 1999, 637: "Umlernphase"; früher bereits Wilhelm Herschel/Manfred Löwisch, KSchG, 6. Auflage (1984) Rn. 106: "genügend Zeit zur Leistungssteigerung ... lassen"., sondern auch der Einsicht, dass sich jede Intervention in auftretende Vertragsstörung zunächst einmal als potentiell rettendes Instrument zur Wiederherstellung gestörter Kooperation darstellen sollte 67S.

    66) S. dazu statt vieler LAG Hamm15.3.1983 - 11 (10) 904/82 - DB 1983, 1930; Hessisches LAG 26.4.1999 - 16 Sa 1409/98 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71 = NZA-RR 1999, 637: "Umlernphase"; früher bereits Wilhelm Herschel/Manfred Löwisch, KSchG, 6. Auflage (1984) Rn. 106: "genügend Zeit zur Leistungssteigerung ... lassen".

  • LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03

    Abmahnung wegen Schlechtleistung

    Zwar ist es kündigungsschutzrechtlich anerkannt, dass eine mit Leistungsmängeln begründete ordentliche Kündigung sozial ungerechtfertigt i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG ist, wenn dem Arbeitnehmer nach Ausspruch einer entsprechenden Abmahnung nicht ausreichend Zeit gegeben worden ist, sein Leistungsverhalten umzustellen (Hess. LAG, Urteil vom 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 8 Sa 345/08

    Kündigung wegen Minderleistungen - auf Leistungsmängel gestützte Abmahnung

    Darüber hinaus ist bei einer auf Leistungsmängel des Arbeitnehmers gestützten Kündigung zu berücksichtigen, dass eine solche sozial ungerechtfertigt ist, wenn dem Arbeitnehmer nach Ausspruch einer auf eben solche Leistungsmängel gestützten Abmahnung nicht ausreichend Zeit gegeben wird, sein Leistungsverhalten umzustellen und die Minderleistung abzubauen (LAG Hessen v. 26.04.1999 - 16 Sa 1409/98 - NZA-RR 1999, 637 ff).
  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05

    ordentliche verhaltensbedingte Kündigungversuchter Lohnbetrug, Unregelmäßigkeit

    Besitzt der Arbeitnehmer dagegen die notwendige persönliche und fachliche Qualifikation, so können wiederholte Leistungsmängel die verhaltensbedingte Kündigung nach erfolgter Abmahnung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 22.07.1982 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; BAG, Urteil vom 21.05.1992 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; BAG, Urteil vom 03.06.2004 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33; LAG Hamm, Urteil vom 15.03.1983 - DB 1983, 1930; LAG Hessen, Urteil vom 26.04.1999 - NZA-RR 1999, 637; LAG Nürnberg, Urteil vom 29.09.2003 - NZA-RR 2004, 298; LAG Köln, Urteil vom 17.06.2003 - NZA-RR 2004, 531; KR/Etzel, § 1 KSchG Rz. 448; APS/Dörner, § 1 KSchG Rz. 278; ErfK/Ascheid, § 1 KSchG Rz. 362 m.j.w.N.).
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