Rechtsprechung
| BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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BGB § 612 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 119; ; EWG-Richtlinie Nr. 75/117 Art. 1; ; Anl.... 1 a zum BAT/VKA, Allgemeine Merkmale sowie Tätigkeitsmerkmale für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und Technische Angestellte der VergGr. V b bis II
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 21.06.1995 - 3 Ca 704/92
- LAG Köln, 11.01.1996 - 6 Sa 901/95
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
Papierfundstellen
- BAGE 87, 272
- NZA 1998, 599
- NJ 1998, 444
- BB 1998, 161
- BB 1998, 904
- DB 1998, 1289
- DB 1998, 81
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (12)
- BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92
Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
Davon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. September 1992 (- 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195 = AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung) ausgegangen, ohne auf das Verhältnis dieser Vorschrift zum europarechtlichen Lohngleichheitsgebot für Männer und Frauen (Art. 119 EWG-Vertrag, Art. 1 EWG-Richtlinie Nr. 75/117) einzugehen.Er hat denselben Standpunkt eingenommen wie der Senat in seiner Entscheidung vom 23. September 1992 (- 4 AZR 30/92 - aaO) und diesen damit begründet, der Grundsatz der Lohngleichheit für Männer und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 119 EWG-Vertrag, Art. 1 EWG-Richtlinie Nr. 75/117) sei durch das arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz vom 13. August 1980 (BGBl I S. 1308) mit § 612 Abs. ff3 BGB innerstaatlich umgesetzt worden.
Da die Vorschrift des § 612 Abs. 3 BGB erlassen worden ist, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen (…Urteil des Fünften Senats vom 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - aaO;… MünchKomm-Schaub, BGB, 3. Aufl., § 612 Rz 242), gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - aaO), sie gleichwohl als Anspruchsgrundlage zu verstehen.
- BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93
Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
Demgegenüber hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 23. August 1995 (- 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343 = AP Nr. 48 zu § 612 BGB) die Frage der maßgebenden Anspruchsgrundlage für den Anspruch auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Entgelt behandelt.Da die Vorschrift des § 612 Abs. 3 BGB erlassen worden ist, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen (Urteil des Fünften Senats vom 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - aaO;… MünchKomm-Schaub, BGB, 3. Aufl., § 612 Rz 242), gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung (…vgl. dazu das Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - aaO), sie gleichwohl als Anspruchsgrundlage zu verstehen.
- BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH hat der Senat (Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - BAGE 72, 64 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT, m.w.N.; vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT;… vgl. dazu Wißmann, Festschrift für Wlotzke, 1996, Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung: iudex calculat, S. 807, 809) für die Prüfung, ob die Angehörigen eines Geschlechts von einer Regelung wesentlich stärker nachteilig betroffen sind als diejenigen des anderen, folgendes Muster entwickelt: In einem ersten Schritt sind die Vergleichsgruppen zu ermitteln.Stärker von der Regelung benachteiligt betroffen ist das Geschlecht, dessen Anteil an der benachteiligten Gruppe größer ist als an der begünstigten (vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - aaO;… Wißmann, aaO, S. 810).
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
2.2.6.1 Zu Recht macht die Beklagte zu 1) geltend, daß der auf den Wortlaut der Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals abstellende Vergleich deshalb problematisch ist, weil auch wortlautgleiche Tatbestandsmerkmale nach Inhalt und Maß der beschriebenen Anforderung keineswegs stets dieselbe Bedeutung haben (Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt). - EuGH, 01.07.1986 - 237/85
Rummler / Dato-Druck
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
Nach der Rechtsprechung des EuGH kann dann, wenn "bei der Festsetzung des Lohns ein System der beruflichen Einstufung verwendet wird", nur aufgrund einer Betrachtung des Entgeltsystems "in seiner Gesamtheit" darüber befunden werden, ob dieses frauendiskriminierend gestaltet ist (EuGH Urteil vom 1. Juli 1986 - Rs 237/85 - Rummler - AP Nr. 13 zu Art. 119 EWG-Vertrag), wie die Beklagten mit Recht geltend machen. - BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
2.2.6.1 Zu Recht macht die Beklagte zu 1) geltend, daß der auf den Wortlaut der Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals abstellende Vergleich deshalb problematisch ist, weil auch wortlautgleiche Tatbestandsmerkmale nach Inhalt und Maß der beschriebenen Anforderung keineswegs stets dieselbe Bedeutung haben (Urteile des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt). - EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
2.2.3 Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält nach der Rechtsprechung des EuGH dann eine gegen Art. 119 EWG-Vertrag verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - Rinner-Kühn - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - Kowalska - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs 360/90 - Bötel - AP Nr. 39 zu Art. 119 EWG-Vertrag). - EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
2.2.3 Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält nach der Rechtsprechung des EuGH dann eine gegen Art. 119 EWG-Vertrag verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - Rinner-Kühn - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - Kowalska - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs 360/90 - Bötel - AP Nr. 39 zu Art. 119 EWG-Vertrag). - BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
Es handelt sich der Sache nach, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend und von den Parteien in der Revisionsinstanz nicht beanstandet angenommen hat, um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 301/93
Fallgruppenaufstieg; Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH hat der Senat (Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - BAGE 72, 64 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT, m.w.N.; vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT;… vgl. dazu Wißmann, Festschrift für Wlotzke, 1996, Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung: iudex calculat, S. 807, 809) für die Prüfung, ob die Angehörigen eines Geschlechts von einer Regelung wesentlich stärker nachteilig betroffen sind als diejenigen des anderen, folgendes Muster entwickelt: In einem ersten Schritt sind die Vergleichsgruppen zu ermitteln. - BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 104/96
Klage wegen unrichtiger Eingruppierung oder Diskriminierung
- LAG Köln, 11.01.1996 - 6 Sa 901/95
Eingruppierung: Sozialarbeiterin - Gleichbehandlung
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Für diese Rechtsfolge bedarf es keiner weiteren gesetzlichen Regelung; sie folgt bereits aus dem Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit (…vgl. im Übrigen etwa BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 62; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - Rn. 32, BAGE 87, 272). - BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 645/04
Eingruppierung einer Diplom-Betriebswirtin (FH) in der Schwerpunktabteilung für …
Insbesondere ist dies die Anfangseingruppierung für Betriebswirte mit Fachhochschulabschluss und entsprechender Tätigkeit (Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, 294, zu II 2.2.6.2 der Gründe). - BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17
Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K
Rn. 22 Geht es aber um die Anwendung verschiedener Normen auf verschiedene Sachverhalte - Tätigkeit, die bestimmte tarifliche Anforderungen erfüllt, einerseits und Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern mit gleicher Tätigkeit hinsichtlich ihrer Arbeitszeit andererseits -, die beide für sich betrachtet zu demselben Anspruch zu führen vermögen, so liegen verschiedene Streitgegenstände vor (BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 52/98 - zu 1 der Gründe unter Hinweis auf BAG 4. September 1996 - 4 AZN 104/96 - zu II 2 der Gründe; in diesem Sinne auch BAG 17. April 2002 - 5 AZR 400/00 - zu I 1 der Gründe; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 87, 272).
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Der Anspruch auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Vergütung folgt nach herrschender Meinung aus § 612 Abs. 3 BGB (Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, zu II 2.1 der Gründe; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195, zu B II 2 der Gründe; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343, zu II 2 b der Gründe).Da die Vorschrift des § 612 Abs. 3 BGB erlassen worden ist, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie gleichwohl als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225, zu B I der Gründe; Senat 10. Dezember 1997- 4 AZR 264/96 - aaO;… 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - aaO;… BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - aaO).
- LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04
Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare …
Da diese Vorschrift jedoch erlassen wurde, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 264/96 = NZA 1998, 599 ff).Stärker von der Regelung nachteilig betroffen ist das Geschlecht, dessen Anteil an der benachteiligten Gruppe größer ist als an der begünstigten (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 = NZA 1993, 367 ff; Feldhoff, ZTR 1999, 207, 210).
Bei der Vergleichsgruppenbildung ist zu beachten, dass dann, wenn bei der Festsetzung des Lohns ein System der beruflichen Einstufung verwendet wird, nur aufgrund einer Betrachtung des Entgeltsystems in seiner Gesamtheit darüber befunden werden kann, ob dieses frauendiskriminierend gestaltet ist (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 01.07.1986 - Rs 237/85 = NJW 1987, 1138 ff).
Das BAG hat diese Annahme seiner Entscheidung vom 10.12.1997 (a.a.O.) zugrunde gelegt, indem es nach den dort maßgeblichen Vergütungsgruppen alle Angestellten mit Fachhochschulabschluss in den Vergleich einbezogen hat.
- LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/05
Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare …
Da diese Vorschrift jedoch erlassen wurde, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 264/96 = NZA 1998, 599 ff).Stärker von der Regelung nachteilig betroffen ist das Geschlecht, dessen Anteil an der benachteiligten Gruppe größer ist als an der begünstigten (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 02.12.1992 - 4 AZR 152/92 = NZA 1993, 367 ff; Feldhoff, ZTR 1999, 207, 210).
Bei der Vergleichsgruppenbildung ist zu beachten, dass dann, wenn bei der Festsetzung des Lohns ein System der beruflichen Einstufung verwendet wird, nur aufgrund einer Betrachtung des Entgeltsystems in seiner Gesamtheit darüber befunden werden kann, ob dieses frauendiskriminierend gestaltet ist (BAG, Urteil vom 10.12.1997, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 01.07.1986 - Rs 237/85 = NJW 1987, 1138 ff).
Das BAG hat diese Annahme seiner Entscheidung vom 10.12.1997 (a.a.O.) zugrunde gelegt, indem es nach den dort maßgeblichen Vergütungsgruppen alle Angestellten mit Fachhochschulabschluss in den Vergleich einbezogen hat.
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung - …
Trotz seiner Formulierung als Verbotsnorm ist § 612 Abs. 3 Satz 1 BGB Anspruchsgrundlage (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272 = AP BGB § 612 Diskriminierung Nr. 3 mit zust. Anm. Walker; 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343). - BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02
Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn
Dabei vermitteln die Hochschulen eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung, während die Fachhochschulen in ihrem Studienangebot einen engen Bezug zur künftigen Berufspraxis aufweisen (BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272 = AP BGB § 612 Diskriminierung Nr. 3 = EzA BGB § 612 Nr. 22; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 574/97 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 11). - BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Der Anspruch auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Vergütung folgt nach herrschender Meinung aus § 612 Abs. 3 BGB (Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - BAGE 87, 272, zu II 2.1 der Gründe; 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - BAGE 71, 195, zu B II 2 der Gründe; BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343, zu II 2 b der Gründe).Da die Vorschrift des § 612 Abs. 3 BGB erlassen worden ist, um dem europarechtlichen Gleichheitsgebot für Männer und Frauen beim Entgelt zu genügen, gebietet ihre gemeinschaftskonforme Auslegung, sie gleichwohl als Anspruchsgrundlage zu verstehen (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225, zu B I der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - aaO;… 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - aaO;… BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - aaO).
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
Die Benachteiligung eines Geschlechts kann nur im Vergleich mit dem durch die Maßnahme des Arbeitgebers vermeintlich begünstigten Geschlecht festgestellt werden (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 272/01 -BAGE 105, 123, zu II 2 a der Gründe; Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 -BAGE 87, 272, zu II 2.2.3 der Gründe; vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9, zu B III 2 d aa der Gründe; 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224). - BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00
Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung
- BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 73/04
Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung
- BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 18/02
Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
Eingruppierung eines Fallmanagers im Jobcenter in die Vergütungsgruppe IVa BAT - …
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01
Zwangsteilzeit
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- LAG Düsseldorf, 19.07.2024 - 7 Sa 1186/23
Anspruch eines Arbeitnehmers im Altersteilzeitarbeitsverhältnis auf Zahlung einer …
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 931/98
Eingruppierung bei Tariflücke
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00
Eingruppierung - Rechtskraft
- LAG Hessen, 21.04.2005 - 9 Sa 1077/04
Abfindung - Erziehungsurlaub - Mittelbare Diskriminierung
- BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
Gleichbehandlung bei der Eingruppierung an Sonderschulen
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- LAG Hamburg, 20.11.2008 - 7 Sa 41/08
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02
Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn
- LAG Hamm, 10.02.1999 - 18 Sa 837/98
Eingruppierungsfeststellungsklage einer Verwaltungsangestellten im Schulamt; …
- BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 646/04
Eingruppierung einer Diplom-Betriebswirtin (FH) in der Schwerpunktabteilung für …
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 644/96
Kündigung einer Arztsekretärin wegen dringender betrieblicher Erfordernisse - …
- LAG Berlin, 03.01.2002 - 14 TaBV 1840/01
Sinn und Zweck einer tariflich vereinbarten "Bestandschutzklausel"
- LAG Hamm, 10.02.1999 - 8 Sa 837/98
Eingruppierung einer stellvertretenden Amtsleiterin
- LAG Hessen, 24.02.1998 - 9 Sa 1442/97
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter
- BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 548/97
- BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 546/97
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Rechtsprechung
| EuGH, 02.10.1997 - C-100/95 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Teilzeitbeschäftigung - Anspruch auf Befreiung von der Zugangsprüfung für einen Beruf - Mittelbare Diskriminierung
- Judicialis
EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 3 Abs. 1; ; ; ; § 36 Abs. 3 StBerG 38 Abs. 1 Nr. 4 a Abs. 2 in Verbindung mit
- EU-Kommission
Kording / Senator für Finanzen
Richtlinie des Rates 76/207, Artikel 3 Absatz 1
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung - Befreiung der Teilzeitbeschäftigten von der Zugangsprüfung für einen Beruf unter Zugrundelegung ...
- EU-Kommission
Kording / Senator für Finanzen
- Europäischer Gerichtshof
Kording
Sozialpolitik
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Anspruch auf Befreiung von der Zugangsprüfung für einen Beruf; Bestehen der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Teilzeitbeschäftigung: Zugang zur Steuerberaterprüfung
- rechtsportal.de
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Teilzeitbeschäftigung - Anspruch auf Befreiung von der Zugangsprüfung für einen Beruf - Mittelbare Diskriminierung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
SOZIALPOLITIK
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steuerberatung; Zulassung eines Teilzeitbeschäftigten als Steuerberater
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 207/76 Art 3, Richtlinie 76/207/EWG Art 3, StBerG § 38, StBerG § 36
Befreiung von der Prüfung; Gleichheitssatz im Arbeitsrecht; Vorbildungsvoraussetzungen - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Bremen - Auslegung des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und ...
Verfahrensgang
- FG Bremen, 07.03.1995 - 293088K 2
- BFH, 25.07.1995 - VII B 96/95
- EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
Papierfundstellen
- EuZW 1998, 191
- NZA 1997, 1221
- BB 1997, 1056
- BB 1998, 161
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
14 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30) festgestellt hat, kann eine Diskriminierung nur darin bestehen, daß unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder daß dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird. - EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
Anders wäre es nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31). - EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
23 Im Urteil vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 14) hat der Gerichtshof festgestellt, daß sich der Behauptung, es bestehe ein besonderer Zusammenhang zwischen der Dauer einer beruflichen Tätigkeit und dem Erwerb eines bestimmten Kenntnis- oder Erfahrungsstands, keine objektiven Kriterien entnehmen lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, da es sich dabei lediglich um eine verallgemeinernde Aussage zu bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern handelt.
- EuGH, 31.03.1981 - 96/80
Jenkins / Kingsgate
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
20 Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig ist, unter Berücksichtigung aller Umstände festzustellen, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis die Frauen jedoch stärker trifft als die Männer, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. Urteile vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80, Jenkins, Slg. 1981, 911, Randnr. 14, Bilka, a. a. O., Randnr. 36, und Rinner-Kühn, a. a. O., Randnr. 15). - EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
Anders wäre es nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31). - EuGH, 14.12.1995 - C-444/93
Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
16 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 24, und vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 33). - EuGH, 06.02.1996 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
Anders wäre es nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31). - EuGH, 24.02.1994 - C-343/92
Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …
Auszug aus EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
16 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 24, und vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 33).
- EuGH, 18.10.2017 - C-409/16
Kalliri - Mindestgröße für Polizisten ist diskriminierend
Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als von Männern benachteiligt (vgl. u. a. Urteile vom 2. Oktober 1997, Kording, C-100/95, EU:C:1997:453, Rn. 16, …und vom 20. Juni 2013, Riežniece, C-7/12, EU:C:2013:410, Rn. 39). - VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16
Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien
Derartige Regelungen sind nicht schlechthin unzulässig, sondern können durch objektive Faktoren gerechtfertigt sein, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, beispielsweise wenn das gewählte normgeberische Mittel einem legitimen Zweck der Sozialpolitik dienen soll und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (vgl. VerfGH vom 9.9.2002 VerfGHE 55, 123/130 - Einschränkung der Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand hinsichtlich in Teilzeit arbeitender Beamter und Richter; vom 20.9.2005 VerfGHE 58, 196/206 - Verlängerung der Arbeitszeit bezüglich teilzeitbeschäftigter Beamter; im Anschluss an EuGH vom 14.12.1995 BB 1996, 593/594 f. - Sozialversicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen; vom 2.10.1997 BB 1998, 161/162 - Gleichbehandlung bei Anspruch auf Befreiung von Steuerberaterprüfung; vgl. auch BVerfG vom 28.1.1992 BVerfGE 85, 191/206 - Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen; vom 18.6.2008 BVerfGE 121, 241/254 f. - Versorgungsabschlag für ehemals teilzeitbeschäftigte Beamte). - BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 10.98
Teilweiser Ausschluß von Teilzeitarbeit bei Weiterbildung zur praktischen Ärztin …
In der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, in der es insbesondere um die Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gegenüber Vollzeitbeschäftigten geht (vgl. u.a. Urteile vom 13. Mai 1986 Rs 170/84 - Slg. 1986, 1607 Bilka -, vom 13. Juli 1989 Rs 171/88 - Slg. 1989, 1743 Rinner-Kühn -, vom 7. Februar 1991 Rs C-184/89 - Slg. 1991 S. 297 Nimz -, vom 2. Oktober 1997 Rs C-1/95 - Slg. 1997, 5253 Gerster , vom 2. Oktober 1997 Rs C-100/95 Slg. 1997 I 5289 Kording -), findet diese Meinung allerdings keine Grundlage.Darin hat der Gerichtshof ausgeführt, eine unmittelbare Diskriminierung durch nationale Bestimmungen liege vor, wenn sie eine Gruppe in direkter Anknüpfung an das Geschlecht benachteiligten (vgl. Urteile vom 2. Oktober 1997 Rs C-1/95 - a.a.O. Rn. 29 und Rs C-100/95 a.a.O. Rn. 15).
Eine mittelbare Diskriminierung liege hingegen vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert sei, tatsächlich wesentlich mehr Frauen als Männer benachteilige (Urteile vom 2. Oktober 1997 Rs C-1/95 - a.a.O. Rn. 30 und Rs C-100/95 - a.a.O. Rn. 16).
Dies gelte nur dann nicht, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch Faktoren gerechtfertigt sei, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hätten (vgl. Urteile vom 2. Oktober 1997 Rs C-1/95 - Rn. 34 und Rs C-100/95 - a.a.O. Rn. 19).
- BFH, 27.05.2009 - VI B 69/08
Keine Diskriminierung von Frauen durch Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG
Auch liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 2. Oktober 1997 Rs. C-100/95, Slg. 1997, I-5289, m.w.N.). - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-167/97
Regina gegen Secretary of State for Employment, ex parte Nicole Seymour-Smith und …
(45) - Vgl. Urteile vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-100/95 (Kording, Slg. 1997, I-5289, Randnr. 14) und vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30).(46) - Vgl. Urteil Kording (zitiert in Fußnote 45, Randnr. 16).
(60) - Urteil Kording (zitiert in Fußnote 45, Randnr. 18).
(72) - Vgl. z. B. Urteil Kording (zitiert in Fußnote 45, Randnr. 20).
- EuGH, 10.03.2005 - C-196/02
Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119 …
44 Nach ständiger Rechtsprechung enthält eine nationale Maßnahme nämlich dann eine mittelbare Diskriminierung, wenn sie zwar neutral formuliert ist, jedoch tatsächlich einen viel höheren Prozentsatz Frauen als Männer benachteiligt (vgl. Urteile vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 30, in der Rechtssache C-100/95, Kording, Slg. 1997, I-5289, Randnr. 16, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-313/02, Wippel, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43).55 Was das Dienstalter angeht, auf das bei der Beantwortung der vierten Frage näher eingegangen wird (siehe insbesondere die Randnrn. 61 bis 65 des vorliegenden Urteils), so genügt hier der Hinweis, dass zwar, wie die Generalanwältin in Nummer 50 ihrer Schlussanträge bemerkt, das Dienstalter mit Erfahrung einhergeht und den Arbeitnehmer im Allgemeinen zu einer besseren Erbringung seiner Leistungen befähigt, dass aber der objektive Charakter eines solchen Kriteriums von sämtlichen Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 14, Gerster, Randnr. 39, und Kording, Randnr. 23).
- BFH, 05.12.2000 - VII R 18/00
Steuerberaterprüfung: Anrechnung von Erziehungsurlaub
Diese liegt nach seiner Auffassung dann vor, wenn die Anwendung einer nationalen Maßnahme, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt, es sei denn, dass die Regelung aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 Rs. C-100/95, EuGHE I 1997, 5289, m.w.N.; Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 27. November 1997 1 BvL 12/91, BVerfGE 97, 35, 43).Es handelt sich also nicht wie bei der Regelung des § 36 Abs. 3 Satz 3 StBerG i.d.F. vor Inkrafttreten des 7. StBÄndG, über deren Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht der EuGH entschieden hat (EuGH in EuGHE I 1997, 5289), um eine Vorschrift, die eine bestimmte Gruppe, nämlich die Teilzeitbeschäftigten, schlechter stellte als die Vollzeitbeschäftigten, indem sich im Falle der ersten Gruppe die Gesamtdauer der geforderten berufspraktischen Tätigkeit entsprechend verlängerte.
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01
Gewährung des kinderbezogenen Anteils am Familienzuschlag
Denn nicht nur nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. Jarass/Pieroth, GG-Kommentar, 6. Aufl., 2002, Art. 3 GG, Rn. 96 unter Hinweis auf BVerfGE 57, 335 ), sondern auch nach derjenigen des Europäischen Gerichtshofs kann eine mittelbare Ungleichbehandlung durch objektive Faktoren gerechtfertigt sein (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - C 100/95 -, Slg. 1997, 5289 ; Urteil vom 17. Juni 1998 - C 243/95 -, Slg. 1998, 3739 ). - Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-17/05
Cadman - Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer - Anwendung …
{FN:16} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 31), Gerster (Randnr. 30), vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-100/95 (Kording, Slg. 1997, I-5289, Randnr. 16) und Hill und Stapleton (Randnr. 24).{FN:49} - Urteil Nimz, Randnr. 14. Vgl. auch Urteile Gerster, Randnr. 39, und Kording, Randnr. 23.
- FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08
Anspruch eines Finanzbeamten im gehobenen Dienst auf Befreiung von der …
Diese Regelungen wurden vom Europäischen Gerichtshof ( -EuGH- ) als diskriminierend beanstandet, weil sie namentlich für teilzeitbeschäftigte Frauen unzumutbar lange berufspraktische Vorbereitungszeiten bedeuteten und daher zu ändern waren (EuGH-Urteil vom 02. Oktober 1997 - C-100/95 - EuGHE 1997, 5289 sowie [...]). - EuGH, 27.10.1998 - C-411/96
Boyle u.a. - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen und deren Gleichbehandlung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-274/18
Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-322/98
Kachelmann
- BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 7.01
Voraussetzungen des Qualifikationsgrades einer Praktischen Ärztin - Versagung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-300/06
Voß - Sozialpolitik - Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern …
- LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 110/02
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologische Psychotherapeutin; …
- LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 89/02
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-55/07
Michaeler u.a. - Gleichbehandlung - Allgemeine Rechtsgrundsätze - Teilzeit- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
Kutz-Bauer
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
Kreil
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03
Mayer
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-196/02
Nikoloudi
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-411/96
Margaret Boyle u. a. gegen Equal Opportunities Commission. - Gleiches Entgelt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97
Lewen
- VG Sigmaringen, 10.12.2001 - 7 K 1991/99
Altersteilzeit
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
Krüger
- OLG Schleswig, 26.02.2001 - VA (Not) 10/00
Notarrecht - Mitteilung an Notarbewerber - Aussicht auf Bestellung - …
- OLG Schleswig, 26.01.2001 - VA (Not) 10/00
Auswahlkriterien unter mehreren Notarbewerbern
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