Rechtsprechung
| BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung; ruhendes Arbeitsverhältnis
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 KSchG, § 33 Abs 2 S 6 TVöD
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis
- bag-urteil.com
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
- Betriebs-Berater
Betriebsbedingte Kündigung im ruhenden Arbeitsverhältnis
- hensche.de
Kündigung: Betriebsbedingt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2; TVöD § 33 Abs. 2
Wirksamkeit einer von der Beklagten auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung im ruhenden Arbeitsverhältnis
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 18.09.2008 - 6 Ca 1110/08
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2009 - 6 Sa 429/08
- BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Papierfundstellen
- BB 2010, 3148
- DB 2011, 62
- NZG 2011, 101
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (10)
- BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04
Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Rn. 17 1. Als eine die Gerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anerkannt (…Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 88 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 74; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 133 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136).. - BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Eine Rückschau muss insbesondere insoweit stattfinden, als der Arbeitgeber nicht durch zweckvolle Bestimmung des Kündigungszeitpunkts auf der Hand liegende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten außer Acht lassen und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführen kann, indem er beispielsweise den Kündigungszeitpunkt verschiebt, um zunächst freie Beschäftigungsmöglichkeiten zu beseitigen (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 178 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 161; 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197). Eine Vorausschau zu Gunsten des Arbeitgebers findet statt, wenn der Beschäftigungsbedarf zwar bei Ausspruch der Kündigung noch besteht, aber sein Wegfall bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sicher absehbar ist. - BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Zu Gunsten des Arbeitnehmers ist ggf. zu berücksichtigen, dass er zwar nicht bei Ausspruch der Kündigung, wohl aber bei Ablauf der Kündigungsfrist im selben Betrieb oder Unternehmen auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75)..
- BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Rn. 17 1. Als eine die Gerichte grundsätzlich bindende unternehmerische Organisationsentscheidung, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung darstellen kann, ist die Vergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten an ein anderes Unternehmen anerkannt (Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 88 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 74; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 133 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136).. - BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Da das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit zum Kündigungsgrund gehört, sind auch die insoweit maßgeblichen Tatsachen aus dem Blickwinkel des Zeitpunkts der Kündigung zu beurteilen (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).. - BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Vom Arbeitgeber kann dann nicht verlangt werden, seinen Kündigungsentschluss, zB weil das Arbeitsverhältnis ruht und ihn kaum "belastet", so lange zu verschieben, bis das Arbeitsverhältnis nicht mehr ruht, der Kündigungsgrund aber - möglicherweise - wieder entfallen ist (Senat 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - BAGE 114, 258 für den Fall der Sozialauswahl). Das dem Arbeitgeber eingeräumte Recht zum Ausspruch der Kündigung bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 KSchG normierten Voraussetzungen lässt sich nicht dadurch beiseite schieben, dass ihm, zB mit Blick auf das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, angesonnen wird, solange zu warten, bis die Gründe eventuell nicht mehr vorliegen. - BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01
Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des …
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Eine Rückschau muss insbesondere insoweit stattfinden, als der Arbeitgeber nicht durch zweckvolle Bestimmung des Kündigungszeitpunkts auf der Hand liegende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten außer Acht lassen und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführen kann, indem er beispielsweise den Kündigungszeitpunkt verschiebt, um zunächst freie Beschäftigungsmöglichkeiten zu beseitigen (Senat 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 178 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 161; 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197). Eine Vorausschau zu Gunsten des Arbeitgebers findet statt, wenn der Beschäftigungsbedarf zwar bei Ausspruch der Kündigung noch besteht, aber sein Wegfall bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sicher absehbar ist. - BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97
Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Rn. 15 2. Zu der mit § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung des § 59 Abs. 1 BAT hat der Senat entschieden, dass sie einer personenbedingten Kündigung aus Krankheitsgründen nicht entgegensteht (vgl. 3. Dezember 1998 - 2 AZR 773/97 - BAGE 90, 230). - BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06
Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
In diesem Fall ist anstelle einer Beendigungskündigung eine den verbliebenen Beschäftigungsmöglichkeiten Rechnung tragende Änderungskündigung auszusprechen (vgl. nur Senat 26. Juni 2008 - 2 AZR 1109/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 180).. - LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2009 - 6 Sa 429/08
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. April 2009 - 6 Sa 429/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (…vgl. BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22). - BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10
Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit
Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 185 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164;… 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 21, 22;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). - BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14
Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung
Die Einbeziehung in der Vergangenheit liegender Umstände ist dann geboten, wenn der Arbeitgeber durch zweckvolle Festlegung des Kündigungszeitpunkts anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die noch kurze Zeit vorher auf der Hand lagen, durch eigenes Handeln ausschließt und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführt (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22;… 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 16).Es ist dem Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu B III 2 b bb der Gründe).
Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt einer Stellenbesetzung das Auslaufen der Beschäftigungsmöglichkeiten für den später gekündigten Arbeitnehmer bereits absehbar war (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO;… 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - aaO).
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung
Rn. 40 Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung ist der des Kündigungszugangs (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 185 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164). - BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20
Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist
Zwar ist es dem Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn er diesen Wegfall treuwidrig herbeigeführt hat (…BAG 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - Rn. 27, BAGE 151, 199; 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22). - LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
Das gilt insbesondere für betriebsbedingte Kündigungen (BAG 09.09.2010 - 2 AZR 493/09, juris Rn.14).In diesem Fall ist anstelle einer Beendigungskündigung eine den verbliebenen Beschäftigungsmöglichkeiten Rechnung tragende Änderungskündigung auszusprechen (BAG 09.09.2010 a.a.O. Rn. 21).
- LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Da das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit zum Kündigungsgrund gehört, sind auch die insoweit maßgeblichen Tatsachen zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs zu beurteilen (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - in AP Nr. 185 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Rn. 21 mwN).Die Einbeziehung in der Vergangenheit liegender Umstände und zukünftiger Entwicklungen ist jedoch geboten, damit ausgeschlossen wird, dass der Arbeitgeber den Kündigungszeitpunkt verschiebt, um zunächst vorhandene Beschäftigungsmöglichkeiten zu beseitigen (BAG 9. September 2010 aaO).
Anderseits muss der Arbeitgeber keine Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigen, deren Wegfall bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sicher absehbar ist (BAG 9. September 2010 aaO Rn. 22).
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 808/12
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (…vgl. BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22). - ArbG Solingen, 31.10.2023 - 1 Ca 926/22
Betriebsbedingte Kündigung wegen Auslagerung: Wann ist sie wirksam?
Die Einbeziehung in der Vergangenheit liegender Umstände ist dann geboten, wenn der Arbeitgeber durch zweckvolle Festlegung des Kündigungszeitpunkts anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die noch kurze Zeit vorher auf der Hand lagen, durch eigenes Handeln ausschließt und dadurch den Kündigungsgrund selbst herbeiführt (BAG 26.03.2015 - 2 AZR 417/14; BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - Rn. 22;… 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 16).Es ist dem Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde (vgl. BAG 26.03.2015 - 2 AZR 417/14; BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu B III 2 b bb der Gründe).
Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt einer Stellenbesetzung das Auslaufen der Beschäftigungsmöglichkeiten für den später gekündigten Arbeitnehmer bereits absehbar war (BAG 26.03.2015 - 2 AZR 417/14; BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - aaO;… 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - aaO).
- BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 482/11
Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit
Es genügt, dass sie sich konkret und greifbar abzeichnet (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 185 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164;… 13. Februar 2008 - 2 AZR 79/06 - Rn. 21, 22;… 26. Mai 2011 - 8 AZR 37/10 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2025 - 7 SLa 84/25
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist einer …
- ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23
Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15
Verhaltensbedingte Kündigung - Kündigungsschutzklage - Zustellung demnächst
- ArbG Hamburg, 20.04.2021 - 5 Ca 656/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 79/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
- ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1559/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 78/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
- LAG München, 26.09.2024 - 3 SLa 46/24
Fraktionsmitarbeiter, betriebsbedingte Kündigung, Grundsatz der Diskontiunität
- LAG Düsseldorf, 27.04.2011 - 12 Sa 75/11
Anspruch auf Prozessbeschäftigung gegen Betriebserwerberin
- ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1603/18
- LAG Düsseldorf, 21.08.2012 - 8 Sa 574/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- VK Bund, 21.11.2012 - VK 3-126/12
Sprachberatung
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2012 - 10 Sa 503/11
Betriebsbedingte Kündigung - Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten - …
- LAG Köln, 23.08.2012 - 6 Sa 191/12
Krankheitsbedingte Kündigung; langandauernde Arbeitsunfähigkeit
- ArbG Passau, 27.08.2020 - 3 Ca 377/20
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung im Lockdown
- LAG Köln, 23.02.2011 - 9 Sa 1071/10
Kündigung fest angestellter Mitarbeiter trotz Weiterbeschäftigung von …
- LAG Köln, 23.02.2011 - 9 Sa 1440/10
Kündigung fest angestellter Mitarbeiter trotz Weiterbeschäftigung von …
- ArbG Bielefeld, 30.03.2022 - 6 Ca 2220/21
Auslegung einer Ruhensvereinbarung im Zusammenhang mit dem Wechsel vom …
- LAG Köln, 30.10.2020 - 10 Sa 553/19
Betriebsbedingte Kündigung
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Rechtsprechung
| BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung
- openjur.de
Betriebsvereinbarung; Auslegung; Gleichbehandlung
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 77 BetrVG
Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Fehlender Anspruch auf Gehaltserhöhung und weiterer Weihnachtsgratifikation aufgrund sachlich gerechtfertigter Gruppenbildung
- bag-urteil.com
Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung
- Betriebs-Berater
Offenlegung von Gründen bei Gruppenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de
BetrVG § 77; BGB § 242
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Fehlender Anspruch auf Gehaltserhöhung und [weiterer] Weihnachtsgratifikation aufgrund sachlich gerechtfertigter Gruppenbildung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Offenlegung von Gründen bei Gruppenbildung
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 02.08.2008 - 5 Ca 989/06
- LAG Hamm, 21.08.2008 - 17 Sa 1554/06
- BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Papierfundstellen
- NZA 2010, 1369
- BB 2010, 3148
- JR 2012, 399
Wird zitiert von ... (134) Zitiert selbst (12)
- BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06
Ablösende Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Dieser Bemessungssatz ist jedoch für die am Standort Bochum beschäftigten Arbeitnehmer durch die BV 2005/0130/A für das Kalenderjahr 2005 in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auf 85 % ermäßigt worden (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 20 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24).Der Kläger hat ein gestaltendes Verhalten der Beklagten, das über den bloßen Normvollzug hinausgeht und Ausgangspunkt für eine von ihr selbst gesetzte Regel sein könnte (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 43, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24), nicht dargelegt.
- BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 15 f. mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211).Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 17 mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211).
- BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06
Gleichbehandlung nach Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 122, 1).Die Herstellung einheitlicher Arbeitsbedingungen durch den Ausgleich von Nachteilen und die Angleichung an die Bedingungen der übernommenen Belegschaft rechtfertigt eine differenzierte Behandlung der verschiedenen Gruppen (14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - Rn. 27, BAGE 122, 1).
- BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
Änderung einer Gesamtzusage
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 20 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22). - BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08
Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber einen gänzlichen oder nur teilweisen Ausgleich vornimmt (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - Rn. 19, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 20). - BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Der Senat muss nicht entscheiden, ob die Vereinbarung in Nr. 111 1 BV 225 gegen die Regelungssperre in § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 75 Abs. 5 Satz 1 BPersVG verstößt oder die Betriebsparteien überhaupt eine Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen für die Zeit nach dem Wechsel der Arbeitnehmer zur BKK Opel treffen konnten (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b ee der Gründe, BAGE 102, 356). - BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03
Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Vielmehr wird dem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber ein ggf. im Wege der Stufenklage durchsetzbarer Auskunftsanspruch über die für eine Gehaltserhöhung verwendeten Regeln zugebilligt (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 55). - BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07
Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 17, BAGE 126, 237). - BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79
Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Rn. 26 Zwar hatte der Arbeitgeber nach einer früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Gründe für die Ungleichbehandlung - soweit diese nicht ohnehin aus dem Leistungszweck erkennbar waren - spätestens dann offenzulegen, wenn die Arbeitnehmer, die die geltende Besserstellung für sich in Anspruch nehmen, an ihn herantreten (9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4). - BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …
Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57). - BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70
Gleichheit bei Tantiemen
- LAG Hamm, 21.08.2008 - 17 Sa 1554/06
- BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09
Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - …
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23). - BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine …
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 212 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23). - BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10
Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine …
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 212 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23).
- BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit …
Die Zubilligung eines ggf. im Wege der Stufenklage durchsetzbaren Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 113, 55) eröffnet einem Arbeitnehmer eine ausreichende Möglichkeit, sich Kenntnis über die Gründe für die Ungleichbehandlung zu verschaffen und die Chancen für die weitere Rechtsverfolgung einzuschätzen (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 26, NZA 2010, 1369).. - ArbG Köln, 09.10.2013 - 3 Ca 1819/13
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk
Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch sachfremde Gruppenbildungen (BAG 27.07.2010 - 1 AZR 874/08 - zitiert nach juris). - LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 285/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 212;… BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - aaO; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209).Die Zweckbestimmung ergibt sich hierbei vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - aaO;… BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - aaO), entscheidend ist der Regelungszweck (BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 27).
- LAG München, 13.10.2015 - 6 Sa 577/14
Sozialplanabfindung; Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Rn. 50 (2) Eine Betriebsvereinbarung ist wegen ihres normativen Charakters (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG), wie auch ein Tarifvertrag, wie ein Gesetz auszulegen (BAG v. 27.7. 2010 - 1 AZR 874/08, NZA 2010, 1369, unter Rz. 31;… Fitting, BetrVG, 27. Aufl., § 77 Rz. 15 ff.).Ferner sind der Gesamtzusammenhang und die Systematik der Regelungen zu beachten, wobei im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug gebührt, welche zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (…BAG v. 5.5. 2015 - 1 AZR 826/13, juris unter Rz. 18;… BAG v. 15.- 10.2013 - 1 AZR 544/12, juris, unter Rz. 12; BAG v. 27.7. 2010, a. a. O., BAG v. 11.12.2007 - 1 AZR 953/06, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22, unter Rz. 20).
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 134/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 212;… BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - aaO; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209).Die Zweckbestimmung ergibt sich hierbei vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - aaO;… BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - aaO), entscheidend ist der Regelungszweck (BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 27).
- LAG Köln, 11.01.2011 - 12 Sa 807/10
Unterhaltsgeld für Familienangehörige eines Entwicklungshelfers; unbegründete …
Er verbietet sowohl die sachfremde Schlechterstellung Einzelner in vergleichbarer Lage als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG v. 27.07.2010- 1 AZR 874/08- zitiert nach juris).Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG v. 27.07.2010- aaO. Rn. 15).
Billigenswerte Gründe sind solche, die auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und gegen keine verfassungsrechtlichen oder sonstigen übergeordneten Wertentscheidungen verstoßen (BAG v. 27.07.2010- aaO.).
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 287/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 212;… BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - aaO; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209).Die Zweckbestimmung ergibt sich hierbei vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - aaO;… BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - aaO), entscheidend ist der Regelungszweck (BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 27).
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 286/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 5 Sa 2328/10
- LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 321/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 336/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 288/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - 7 Sa 310/10
Gleichbehandlung - Erschwerniszulage - Gewährung bei Mehrbelastung - …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 318/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 322/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 333/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 341/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 359/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 331/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 342/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 320/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 292/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 319/12
(Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 297/12
(Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 291/12
(Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 329/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 339/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 295/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 338/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 369/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 349/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 328/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 345/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 296/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 350/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 343/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 431/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 356/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 389/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 352/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 391/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 346/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 378/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 376/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 289/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 393/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 428/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 423/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 377/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 374/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 372/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 317/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 332/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 361/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 427/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 384/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 354/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 351/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 424/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 355/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 392/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 432/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 347/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 344/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 334/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 425/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 382/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 383/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 348/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 327/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 362/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 390/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 370/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 386/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 429/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 290/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 388/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 360/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 385/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 293/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 326/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 294/12
(Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 381/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 371/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 358/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 387/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 337/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 426/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 373/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 340/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 375/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 430/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 379/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 353/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 324/12
Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher …
- BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 821/12
Altersteilzeit - Bonusanspruch - Auslegung von AGB
- BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 698/09
Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - …
- LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 982/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam
- LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 1164/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam
- BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit …
- BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2025 - 12 Sa 1206/23
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Coronaprämie - Betriebsteil - …
- LAG Hessen, 12.09.2014 - 7 Sa 518/13
Gerichtliche Überprüfung von Ansprüchen auf Zahlung eines Garantiebonus aufgrund …
- LAG Hessen, 01.12.2011 - 11 Sa 155/11
Anwendbarkeit von begünstigenden Regelungen in einem freiwilligem Sozialplan - …
- LAG Hessen, 01.12.2011 - 11 Sa 154/11
Anwendbarkeit von begünstigenden Regelungen in einem freiwilligem Sozialplan - …
- LAG München, 04.05.2011 - 11 Sa 1018/10
Bonuszahlung
- ArbG Hamburg, 09.03.2017 - 11 Ca 298/16
Betriebsvereinbarung zur Anpassung der Betriebsrente: Arbeitgeberentscheidung und …
- ArbG Hamburg, 10.07.2024 - 10 Ca 52/24
- ArbG Hamburg, 13.07.2017 - 15 Ca 157/17
Betriebsvereinbarung zur Anpassung der Betriebsrente: Arbeitgeberentscheidung und …
- ArbG Hamburg, 24.04.2015 - 8 Ca 211/14
Zahlungen Ruhegeld nach Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
- ArbG Hamburg, 27.04.2017 - 15 Ca 557/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 26 TaBV 32/17
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - kein Recht der Personalvertretung zur …
- ArbG Hamburg, 09.03.2017 - 11 Ca 300/16
Anpassung der betrieblichen Altersvorsorge nach Tarifvertrag: billiges Ermessen
- LAG Hamm, 11.12.2014 - 15 Sa 1267/14
Stichtagsregelung in Ziff. 14 ADO rechtswirksam; ausschließliche Honorierung von …
- LAG Baden-Württemberg, 01.02.2012 - 13 Sa 125/11
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abgrenzung einer stichtagsbezogenen …
- LAG München, 01.12.2010 - 10 Sa 136/10
Versorgungszusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesicherter Arbeitsplatz
- ArbG Hamburg, 01.12.2016 - 29 Ca 223/16
Entscheidung nach einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer …
- ArbG Hamburg, 03.11.2016 - 29 Ca 589/15
Keine Betriebsrentenanpassung bei "nicht vertretbarer" Steigerung
- ArbG Düsseldorf, 12.09.2019 - 9 Ca 2039/19
- ArbG Hamburg, 13.12.2016 - 9 Ca 392/16
- ArbG Hamburg, 03.11.2016 - 29 Ca 577/15
- ArbG Siegburg, 21.01.2015 - 2 Ca 2643/14
Wirksamkeit der Anordnung bestimmter Arbeitszeiten; Berücksichtigung nicht …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2017 - 7 Sa 358/16
Auslegung einer Betriebsvereinbarung â€" Erfordernis der "Schriftlichkeit"
- ArbG Hamburg, 09.03.2017 - 11 Ca 305/15
Betriebliches Versorgungswerk - BVW - Höhe Anpassung Versorgungsbezüge
- ArbG Hamburg, 03.11.2016 - 29 Ca 588/15
Entscheidung nach einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer …
- ArbG Siegen, 02.11.2023 - 3 Ca 613/23
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 124/19
Betriebsvereinbarung: Vertretungszulage - Auslegung
- ArbG Hamburg, 17.11.2016 - 29 Ca 229/16
Höhe der Anpassung von Versorgungsbezügen
- ArbG Hamburg, 18.10.2016 - 9 Ca 109/16
Entscheidung nach einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 5 Sa 1308/11
Berechnung von Urlaubsentgelt - Berücksichtigung der monatlichen Abschlagszahlung …
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Rechtsprechung
| BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
- openjur.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
- Bundesarbeitsgericht
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
- rechtsinformationen.bund.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 KSchG, § 11 Abs 2 S 1 ArbGG
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts
- bag-urteil.com
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
- Betriebs-Berater
Zukunftsbezogenheit der Auflösung
- hensche.de
Auflösungsantrag, Kündigungsschutzklage
- Betriebs-Berater
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
- ra.de
- rechtsportal.de
KSchG § 9
Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zukunftsbezogenheit der Auflösung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.06.2008 - 8 Ca 7353/07
- LAG Köln, 10.12.2008 - 3 Sa 781/08
- BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3798
- BB 2010, 3148
- BB 2011, 831
- DB 2011, 1004
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (6)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen.Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - mwN; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163)..
So hat der Senat etwa die schriftsätzliche Äußerung eines Klägers, ihm sei "ganz erhebliches Unrecht geschehen durch eine als betriebsbedingt vorgeschobene Kündigung", als regelmäßig durch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers gedeckt angesehen (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58)..
- BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06
Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Dass allerdings auch die während des Kündigungsschutzprozesses auftretenden Spannungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen können, ist dem Gesetz nicht fremd (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 42 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163)..Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - mwN; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163)..
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
So hat der Senat etwa die schriftsätzliche Äußerung eines Klägers, ihm sei "ganz erhebliches Unrecht geschehen durch eine als betriebsbedingt vorgeschobene Kündigung", als regelmäßig durch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers gedeckt angesehen (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58)..
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (…vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen. - BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08
Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnisses voraus (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 20, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57). Davon kann hier nach dem Vortrag der Beklagten und den Feststellungen des Berufungsgerichts keine Rede sein. - LAG Köln, 10.12.2008 - 3 Sa 781/08
betriebsbedingte Kündigung; Wegfall des Beschäftigungsbedarfs; Auflösungsantrag; …
Auszug aus BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Dezember 2008 - 3 Sa 781/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …
Rn. 270 In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn.11).Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Äußerungen durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12 mwN).
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
Das gilt jedenfalls so lange, wie er die Grenzen der Wahrheitspflicht achtet (…vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12). - BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Rn. 40 (b) Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegenstehen, nicht notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 11;… 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN).
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn.11 mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 64 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 60).Rn. 22 c) Zu berücksichtigen ist aber auch, dass gerade Erklärungen in laufenden Gerichtsverfahren - etwa dem Kündigungsschutzprozess selbst - durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12 mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 64 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 60).
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …
Rn. 37 c) Soweit in einem laufenden Gerichtsverfahren - etwa im Kündigungsschutzprozess - Erklärungen abgegeben werden, ist zu berücksichtigen, dass diese durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (…BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12). - LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
Bei dieser Auflösungsvoraussetzung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen vom Gericht voll nachzuprüfen sind (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148; BAG v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - NZA 2003, 261).Es geht um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148; BAG v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261).
Rn. 161 Unter Beachtung der primären Zielsetzung des Kündigungsschutzgesetzes, den Arbeitnehmer im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes des Arbeitsverhältnisses vor einem Verlust des Arbeitsplatzes durch sozialwidrige Kündigung zu bewahren, ist es gerechtfertigt, an den Auflösungsantrag des Arbeitgebers strenge Anforderungen zu stellen (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148; BAG v. 10.7.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261).
In diesem Sinne sind als Auflösungsgrund geeignet etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG v. 24.3.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Schmerzensgeld
Dass allerdings auch die während des Kündigungsschutzprozesses auftretenden Spannungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen können, ist dem Gesetz nicht fremd (…vgl. BAG 23.02.2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 28 mwN, NZA 2010, 1123; BAG 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 10 mwN, NJW 2010, 3798).Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (vgl. BAG 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 11, mwN, aaO).
- LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon jahrelang ohne wesentliche Beanstandungen zusammengearbeitet, so werden regelmäßig Auflösungsgründe von größerem Gewicht erforderlich sein, um die Prognose zu rechtfertigen, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist, als wenn es sich um einen Arbeitnehmer ohne erheblichen sozialen Besitzstand handelt, der schon wenige Monate nach Beendigung der Probezeit Auflösungsgründe setzt (…BAG 26.06.1997 - 2 AZR 502/96, juris Rn. 26; s.a. aber auch und wohl etwas enger BAG 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, juris Rn. 16). - LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13
Außerordentliche Kündigung; ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; …
Auflösungsgründe ergeben sich häufig durch das Verhalten des Arbeitnehmers in einem laufenden Arbeitsgerichtsprozess (BAG vom 10.07.2008, NZA 2009, 312; BAG vom 09.09.2010, NJW 2010, 3798). - LAG Köln, 06.07.2023 - 6 Sa 94/23
Kündigung; Unterschlagung; geringwertig; Europaletten
So hat das Bundesarbeitsgericht zu Äußerungen eines Arbeitnehmeranwalts, der Arbeitnehmer solle offenbar vom Arbeitgeber "weichgekocht" werden, der Arbeitnehmer sei in ein "Sterbezimmer" versetzt worden, der Arbeitgeber wolle ihn "mürbe machen" entschieden, dass ein Auflösungsgrund nicht gegeben sei (BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 -).Störungen des erforderlichen Vertrauens, die der weiteren wechselseitigen Erfüllung der Vertragspflichten und dem Zusammenwirken zum Wohl des Betriebs entgegenstünden, sind jedenfalls in den gerügten Formulierungen des Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht ersichtlich (vgl. im Übrigen zu den genannten Grundsätzen: BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 -).
- LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach …
- ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16
Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG
- LAG Köln, 15.10.2024 - 4 Sa 186/23
Kündigung; Auflösungsantrag; Überprüfung des Vertragsstatuts durch …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.08.2015 - 26 Sa 849/15
Kündigung eines im Bereich der Munitionsbergung und Kampfmittelberäumung tätigen …
- LAG Köln, 06.11.2024 - 4 Sa 623/23
Wettbewerb; außerordentliche Kündigung; Auflösungsantrag
- LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 463/22
Zweckbefristung; Auflösende Bedingung; Eigenart der Arbeitsleistung; …
- LAG Düsseldorf, 21.08.2012 - 8 Sa 574/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im …
- LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung
- LAG Köln, 01.03.2016 - 12 Sa 835/15
Auflösungsantrag; Betriebsübergang; Weiterbeschäftigungsantrag; Meinungsfreiheit
- LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - freier …
- ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 109/22
Kündigung - Minderleistung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Darlegungslast
- ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
- LAG Köln, 28.11.2012 - 3 Sa 561/12
Hilfsweiser Auflösungsantrag
- LAG Köln, 07.05.2025 - 4 SLa 366/24
Beleidigung, Tätlichkeit, Abmahnungserfordernis
- LAG Köln, 16.05.2023 - 4 Sa 559/22
Verhaltensbedingte Kündigung; Verhältnismäßigkeit; Beleidigung; Meinungsfreiheit; …
- LAG Köln, 26.01.2023 - 8 Sa 473/22
Teilweise Unzulässigkeit der Berufung; Kündigung wegen falscher Anschuldigungen …
- LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag
- LAG Sachsen, 06.02.2023 - 2 Sa 170/21
Entgeltfortzahlung - gesetzlicher Feiertag - rechtswidriges Dienstplanschema - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 Sa 342/11
Kündigung wegen aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber dem …
- LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 665/12
Betriebsbedingte Kündigung trotz freien Arbeitsplatzes
- LAG Köln, 13.11.2025 - 8 SLa 198/25
- LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 647/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2012 - 3 Sa 99/12
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - Darlegungs- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 3 Sa 618/10
Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen Verhalten des Prozessbevollmächtigten des …
- LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen …
- ArbG Ulm, 22.07.2014 - 5 Ca 56/14
Beschäftigungsanspruch - Auflösungsantrag - Betriebsübergang - Passivlegitimation …
- LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11
Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2025 - 5 SLa 287/24
Deckungsgleichheit von Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss
- LAG Köln, 21.09.2022 - 11 Sa 754/21
Druckkündigung; Auflösungsantrag; Meinungsfreiheit
- LAG Köln, 30.08.2022 - 4 Sa 803/21
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; Androhung einer Krankschreibung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2024 - 2 SLa 38/24
Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Meinungsfreiheit - …
- LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
Kündigung; Auflösung; Strafanzeige gegen Vorgesetzten
- LAG Hamm, 22.02.2017 - 5 Sa 331/16
Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung
- ArbG Siegburg, 12.03.2025 - 4 Ca 1326/24
- LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
- LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
Substantiierungspflicht bei betriebsbedingter Kündigung; Unternehmerische …
- LAG München, 17.04.2014 - 4 Sa 846/13
Verhaltensbedingte Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- LAG Hessen, 10.10.2012 - 12 Sa 312/09
Verhaltensbedingte Kündigung - private Nutzung des Diensthandys - …
- LAG Köln, 23.04.2014 - 11 Sa 846/13
Betriebsbedingte Kündigung, Auflösungsantrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 134/12
Verhaltensbedingte Kündigung - unvollständige Betriebsratsanhörung - Abmahnung - …
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Rechtsprechung
| BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- openjur.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- Bundesarbeitsgericht
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- rechtsinformationen.bund.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 KSchG, § 11 Abs 2 S 1 ArbGG
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts
- bag-urteil.com
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- Betriebs-Berater
Auflösung - Verhalten des Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de
KSchG § 9
Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auflösung - Verhalten des Prozessbevollmächtigten
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Bezeichnung Rassist durch Arbeitnehmeranwalt: Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3796
- BB 2010, 3148
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (6)
- BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06
Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Dass allerdings auch die während des Kündigungsschutzprozesses auftretenden Spannungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen können, ist dem Gesetz nicht fremd (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 42 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163)..Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 9 Rn. 73;… Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 9 Rn. 59;… HWK/Thies 3. Aufl. § 9 KSchG Rn. 21;… HaKo/Fiebig Kündigungsschutzrecht 3. Aufl. § 9 Rn. 68;… TLL/Arnold KSchG § 9 Rn. 37;… ErfK/Kiel 10. Aufl. § 9 KSchG Rn. 14). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (…Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, aaO)..
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Rn. 11 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 23 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Der Auflösungsantrag ist trotz seiner nach § 9 Abs. 2 KSchG gesetzlich angeordneten Rückwirkung auf den Kündigungszeitpunkt in die Zukunft gerichtet.Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (…Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 9 Rn. 73;… Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 9 Rn. 59;… HWK/Thies 3. Aufl. § 9 KSchG Rn. 21;… HaKo/Fiebig Kündigungsschutzrecht 3. Aufl. § 9 Rn. 68;… TLL/Arnold KSchG § 9 Rn. 37;… ErfK/Kiel 10. Aufl. § 9 KSchG Rn. 14). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58;… 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, aaO)..
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Rn. 11 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (…Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 23 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Der Auflösungsantrag ist trotz seiner nach § 9 Abs. 2 KSchG gesetzlich angeordneten Rückwirkung auf den Kündigungszeitpunkt in die Zukunft gerichtet.Es kommt darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (…Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 15 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen.
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08
Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Es kommt darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 15 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen. - BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz - …
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Das ist im Allgemeinen nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlasst hat (Senat 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20). - LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08
Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Kundin - Interessenabwägung - …
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Februar 2009 - 3 Sa 643/08 - aufgehoben, soweit es den Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen hat.
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
Rn. 21 c) Hier hat der Kläger seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme durch die Erklärungen im Schreiben vom 14. Mai 2012 selbst dann nicht verletzt, wenn er sich die Äußerungen seines Prozessbevollmächtigten aufgrund der erteilten Prozessvollmacht (§ 81 ZPO) uneingeschränkt nach § 85 Abs. 1 ZPO zurechnen lassen muss (zur Problematik vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13 ff.; 28. März 1963 - 2 AZR 379/62 - BAGE 14, 147;… Zöller/Vollkommer ZPO 30. Aufl. § 85 Rn. 7). - BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Rn. 40 (b) Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegenstehen, nicht notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (…vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 11; 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN). - BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen.Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - mwN; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163)..
So hat der Senat etwa die schriftsätzliche Äußerung eines Klägers, ihm sei "ganz erhebliches Unrecht geschehen durch eine als betriebsbedingt vorgeschobene Kündigung", als regelmäßig durch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers gedeckt angesehen (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58)..
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im …
Rn. 70 Zu berücksichtigen ist aber auch, dass gerade Erklärungen in laufenden Gerichtsverfahren - etwa dem Kündigungsschutzprozess - durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (…BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12; 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN.).Rn. 82 Der Vortrag seines Prozessbevollmächtigten ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen, wenn er diesen entweder veranlasst hat oder aber wenn er diesen zwar nicht veranlasst hat, der Arbeitnehmer sich diese aber zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13 mwN.).
Prozessvortrag des Bevollmächtigten gilt von vornherein als Vortrag der Partei (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 16).
- LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung
Rn. 123 b. Vorliegend erscheint nach der objektiven Lage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BAG v. 7.3. 2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261; BAG v. 8.10.2009 - 2 AZR 682/08, ZTR 2010, 163; BAG v. 10.6.2010 - 2 AZR 297/09, NJW 2010, 3796) eine gedeihliche weitere Zusammenarbeit aus den von der Beklagten angeführten Umständen nicht ausgeschlossen.Für Erklärungen des Prozessbevollmächtigten, welche der Arbeitnehmer nicht veranlasst hatte, gilt dies jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG v. 10.7.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 10.6.2010, a.a.O.; BAG v. 9.9.2010 - 2 AZR 482/09, NJW 2010, 3798;… APS/Biebl, a.a.O., § 9 KSchG Rz. 66;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG, 14. Aufl., § 9 Rz. 73;… ErfK/Kiel, a.a.O., § 9 KSchG Rz. 14;… Henssler/Willemsen/Kalb/Thies, a.a.O., § 9 KSchG Rz. 21). Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren bzw. in einem laufenden Rechtsstreit, welche nach Inhalt und Form die Grenze zu einer persönlichen Schmähung, einer Gehässigkeit oder einer Lüge nicht überschreiten, können durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein (…BAG v. 10.7. 2008, 23.2. 2010, 10.6. 2010, 9.9.2010, jeweils a.a.O.; LAG München v. 9.7. 2009 - 4 Sa 57/09, juris;… HaKo/Fiebig/Gieseler, Kündigungsschutzrecht, 4. Aufl., § 9 Rz. 69;… KDZ/Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, 8. Aufl., § 9 KSchG Rz. 21).
Rn. 143 Das Verhalten Dritter, in concreto des Prozessbevollmächtigten, ist allerdings nur dann geeignet, die Vertrauensgrundlage für weitere Zusammenarbeit der Vertragsparteien entfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlasst hat (BAG v. 14.5. 1987 - 2 AZR 294/86, NZA 1988, 16; BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.).
Maßgeblich ist daher, ob sich der Arbeitnehmer die betreffenden Äußerungen zu Eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.).
- LAG Hamm, 06.12.2022 - 17 Sa 139/22
Kündigung eines städtischen Mitarbeiters wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft bei …
Es kommt darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 12).Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13;… ErfK/Kiel 22. Aufl. § 9 KSchG Rn. 15;… APS/Biebl 6. Aufl. § 9 KSchG Rn. 66).
- LAG Köln, 06.07.2023 - 6 Sa 94/23
Kündigung; Unterschlagung; geringwertig; Europaletten
Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bei der Arbeitgeberin die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin gefährdet ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 -).Auch das Verhalten eines oder einer Prozessbevollmächtigten im Kündigungsschutzprozess kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedingen (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 -).
- LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach …
Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegen stehen, dabei nicht einmal notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12; BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 297/09; BAG vom 09.09.2010, 2 AZR 482/09). - ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16
Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG
- "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.- "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.
- "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 3 Sa 618/10
Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen Verhalten des Prozessbevollmächtigten des …
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits (Verfahren - 2 Ca 438/08 -, - 3 Sa 643/08 -, - 2 AZR 297/09 - und - 3 Sa 618/10 -) zu tragen.Auf die - im LAG-Urteil vom 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 - zugelassene - Revision der Beklagten entschied das Bundesarbeitsgericht am 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 - wie folgt:.
Der Kläger habe - was unstreitig ist - sich auch im Revisionsverfahren (- 2 AZR 297/09 -) von RA A. als Prozessbevollmächtigtem vertreten lassen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2025 - 5 SLa 287/24
Deckungsgleichheit von Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss
- LAG Hamm, 23.02.2022 - 10 Sa 492/21
Kündigung wegen sexueller Handlungen; Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung …
- ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des …
- ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
- LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag
- LAG Köln, 13.11.2025 - 8 SLa 198/25
- LAG Hamm, 22.02.2017 - 5 Sa 331/16
Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - …
- LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
- LAG Düsseldorf, 21.08.2012 - 8 Sa 574/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG München, 17.04.2014 - 4 Sa 846/13
Verhaltensbedingte Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- ArbG Düsseldorf, 26.05.2021 - 15 (18) Ca 7522/20
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Rechtsprechung
| BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag
- openjur.de
Tarifvertragsauslegung; Kapitalabfindung nach Tarifvertrag
- openjur.de
Öffentlicher Dienst; Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund; außerdienstliche Straftat
- Bundesarbeitsgericht
Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag
- rechtsinformationen.bund.de
Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG
Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifvertragsauslegung; "Unfreiwillige" Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf Kapitalabfindung nach Tarifvertrag
- Betriebs-Berater
Tarifvertragsauslegung - "unfreiwillige" Beendigung
- bag-urteil.com
Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag
- ra.de
- rechtsportal.de
Tarifvertragsauslegung; "Unfreiwillige" Beendigung des Arbeitsverhältnisses [§ 4 Abs. 1 TV ÜV]; Anspruch auf Kapitalabfindung nach Tarifvertrag
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Tarifvertragsauslegung - "unfreiwillige" Beendigung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 2010, 3148
- DB 2011, 715
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05
Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters
Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
Dies ergibt die Auslegung des Tarifvertrages, die vom Revisionsgericht uneingeschränkt selbst vorgenommen werden kann (vgl. BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 24, BAGE 118, 232).. - BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 189/07
Auslegung des § 2 Abs 3 und der ProtNot II Abs 2 TV-ÜV 2003 Deutsche Lufthansa - …
Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. 28. Oktober 2008 - 3 AZR 189/07 - Rn. 16, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 43).. - BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83
Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in …
Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
Damit ist das die Klage insgesamt abweisende Urteil des Arbeitsgerichts wiederherzustellen (zur Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur vollumfänglichen Abweisung einer Stufenklage nach vorinstanzlichem Teilurteil vgl. BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - zu IV 3 der Gründe, BGHZ 94, 268; 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 - zu 1 a der Gründe, NJW-RR 1990, 390).. - BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89
Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet …
Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
Damit ist das die Klage insgesamt abweisende Urteil des Arbeitsgerichts wiederherzustellen (zur Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur vollumfänglichen Abweisung einer Stufenklage nach vorinstanzlichem Teilurteil vgl. BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - zu IV 3 der Gründe, BGHZ 94, 268; 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 - zu 1 a der Gründe, NJW-RR 1990, 390).. - LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07
Zum Anspruch auf Kapitalabfindung nach dem Tarifvertrag Übergangsversorgung für …
Auszug aus BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08
Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2008 - 17 Sa 1469/07 - aufgehoben.
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
Bei dieser Auflösungsvoraussetzung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen vom Gericht voll nachzuprüfen sind (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148; BAG v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - NZA 2003, 261).Es geht um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148; BAG v. 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261).
Rn. 161 Unter Beachtung der primären Zielsetzung des Kündigungsschutzgesetzes, den Arbeitnehmer im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes des Arbeitsverhältnisses vor einem Verlust des Arbeitsplatzes durch sozialwidrige Kündigung zu bewahren, ist es gerechtfertigt, an den Auflösungsantrag des Arbeitgebers strenge Anforderungen zu stellen (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148; BAG v. 10.7.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636; BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261).
In diesem Sinne sind als Auflösungsgrund geeignet etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG v. 24.3.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG; BAG v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09, BB 2010, 3148).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 489/17
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters - einzelvertragliche …
Damit ist das die Klage insgesamt abweisende Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.10.2015 (Az. 11 Ca 1001/14) aufrechtzuerhalten und die Klage in vollem Umfang abzuweisen (zur Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur vollumfänglichen Abweisung einer Stufenklage nach vorinstanzlichem Teilurteil vgl. BAG 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - Rn. 10 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen - …
Damit ist das die Klage insgesamt abweisende Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09.09.2015 aufrechtzuerhalten und die Klage in vollem Umfang abzuweisen (zur Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur vollumfänglichen Abweisung einer Stufenklage nach vorinstanzlichem Teilurteil vgl. BAG 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - Rn. 10 mwN).
- ArbG Düsseldorf, 26.08.2011 - 9 Ca 2123/11
Änderung des dienstlichen Einsatzortes einer Flugbegleiterin; Prüfung der …
Rn. 73 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG…, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 189/07 - zitiert nach Juris, Rdnr. 16; BAG, Urteil vom 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - zitiert nach Juris, Rdnr. 12) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. - LAG Hamm, 25.01.2022 - 6 Sa 1126/21
Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Gutschrift von Stunden …
Rn. 61 Der normative Teil eines Tarifvertrags (wozu auch § 35.2 zählt) ist nach den Grundsätzen auszulegen, die für Gesetze gelten (ständige Rechtsprechung; z.B. BAG 31.08.2010 - 3 AZR 489/08, AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa; BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06, NZA 2008, 713). - LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2010 - 6 Sa 185/10
Erwerbsunfähigkeit, Garantierente, Schätzrente, Erhöhungsrente, Rentenantrag, …
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (statt vieler: BAG 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - zitiert nach JURIS). - ArbG Düsseldorf, 26.08.2011 - 9 Ca 2122/11 Rn. 68 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG…, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 189/07 - zitiert nach Juris, Rdnr. 16; BAG, Urteil vom 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - zitiert nach Juris, Rdnr. 12) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
- ArbG Düsseldorf, 13.09.2011 - 7 Ca 2178/11
Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer in einer Betriebsvereinbarung …
Rn. 45 "3.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG…, Urteil vom 13.03.2007 - 1 AZR 262/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 11; BAG…, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 189/07 - zitiert nach Juris, Rdnr. 16; BAG, Urteil vom 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 - zitiert nach Juris, Rdnr. 12) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ebenso wie der einer Betriebsvereinbarung den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. - ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11 Rn. 72 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 189/07, zitiert nach Juris Rz. 16; BAG, Urteil vom 31.08.2010 - 3 AZR 489/08 zitiert nach Juris Rz. 12 folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
- LAG Nürnberg, 13.01.2012 - 3 Sa 73/11
Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Schichtzulage
Dabei gibt es noch für die Gerichte keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel (vgl. BAG-Entscheidung vom 12.09.1984, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 85, 160; 17.10.2007, AP Nr. 40 zu § 1 TVG = NZA 2008, 713; 31.08.2010 = 3 AZR 489/08).. - LAG Nürnberg, 26.01.2012 - 1 Sa 453/11
Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten …
- LAG Nürnberg, 05.12.2011 - 1 Sa 205/11
Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten …
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Betriebsratswahl; Wahl; Betriebsrat; Anfechtung; Verstoß; Wahlvorschriften; Frist; Zweiwochenfrist; Einreichung; Vorschlagslisten; Uhrzeit; Ablauf um 16.00 Uhr
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 19 BetrVG; § 6 Abs. 1 Satz 2 WO; § 8 Abs. 1 Nr. 1 WO
Betriebsratswahl; Wahl; Betriebsrat; Anfechtung; Verstoß; Wahlvorschriften; Frist; Zweiwochenfrist; Einreichung; Vorschlagslisten; Uhrzeit; Ablauf um 16.00 Uhr - Betriebs-Berater
Neue Betriebsratswahl
- rechtsportal.de
Unwirksame Betriebsratswahl bei Zulassung von Vorschlagslisten nach Ablauf der Einreichungsfrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mißlungene Taktik vor der Betriebsratswahl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsratswahl bei Zulassung von Vorschlagslisten nach Ablauf der Einreichungsfrist
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 11.05.2010 - 2 BV 19/10
- LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10
- BAG - 7 ABN 5/11 (anhängig)
Papierfundstellen
- BB 2010, 3148
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Unterzeichnung - Begrenzung der Frist - Frist für …
Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10
Denn im Rahmen der als bloße Auslegungsvorschriften zu verstehenden §§ 186 ff. BGB (i.V.m. § 41 WO) ist es rechtmäßig, dass ein Wahlvorstand sich am üblichen Arbeitszeitende im Betrieb, hier 15.00 Uhr, orientiert und dementsprechend als Endzeitpunkt am 09.02.2010 "um 16.00 Uhr" festgelegt hat (vgl. BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 2).
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