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Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 19.05.2009

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1630
LAG Hessen, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08 (https://dejure.org/2009,1630)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08 (https://dejure.org/2009,1630)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. April 2009 - 6 Sa 1593/08 (https://dejure.org/2009,1630)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen

  • rabüro.de

    Vorgetäuschte Krankheit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • RA Kotz

    Arbeitnehmerüberwachung durch Detektiv - Kündigung

  • hensche.de

    Arbeitsunfähigkeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Außerordentliche Kündigung wegen des Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit; Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit und damit das Vorenthalten der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung als eine erhebliche, schuldhafte Vertragspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit angeboten: Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht - außerordentliche Kündigung!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung bei Handwerkerleistung während Krankschreibung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schwarzarbeit während Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit und Schwarzarbeitsangebote

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Krank gearbeitet - Kündigung rechtens

  • auw.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei vorgetäuschter Krankheit zulässig

  • tp-partner.com (Zusammenfassung)

    Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit lohnt sich nicht - auch die Kosten der Privatdetektei trägt der Bösewicht

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen vorgespielter Krankheit

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit im Krankenstand ist keine gute Idee

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Schwarzarbeit! Trick des Arbeitgebers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 244
  • BB 2010, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • ArbG Kassel, 10.07.2008 - 3 Ca 173/08

    Kündigungsmöglichkeit eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne …

    Auszug aus LAG Hessen, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Juli 2008 - 3 Ca 173/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen..

    Rn. 18 das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Juli 2008 - 3 Ca 173/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Rn. 24 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Juli 2008 - 3 Ca 173/08 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 c ArbGG) und außerdem form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 517, 519, 520 ZPO) und damit insgesamt zulässig.

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Hessen, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08
    Rn. 16 Die Beklagte hält schließlich weiter ihre Rechtsmeinung aufrecht, wonach mit dem Besuch der Spielhalle auch ein genesungswidriges Verhalten des Klägers anzunehmen ist unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 02. März 2006 - 2 AZR 53/05 - und vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - verweist die Beklagte darauf, dass ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer verpflichtet sei, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.

    Kommt der Arbeitnehmer insoweit seiner Substantiierungspflicht nach, so muss der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Beweislast den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers widerlegen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - a. a. O.)..

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08
    Rn. 16 Die Beklagte hält schließlich weiter ihre Rechtsmeinung aufrecht, wonach mit dem Besuch der Spielhalle auch ein genesungswidriges Verhalten des Klägers anzunehmen ist unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 02. März 2006 - 2 AZR 53/05 - und vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - verweist die Beklagte darauf, dass ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer verpflichtet sei, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
  • ArbG Berlin, 15.04.2016 - 28 Ca 1714/16

    Kündigung wegen Freizeitaktivitäten während einer Arbeitsunfähigkeit

    - "Juris"-Rn. 22]: "Falls das LAG eine 'angedrohte Erkrankung' als einen möglichen Kündigungsgrund nach § 626 Abs. 1 BGB bzw. § 1 Abs. 2 KSchG im Ergebnis ablehnen sollte, wird es sich dann eingehender mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob eine Kündigung nicht auf Grund eines unentschuldigten Fehlens und einer vorgetäuschten Erkrankung aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB rechtswirksam bzw. aus verhaltensbedingtem Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist"; s. auch BAG 19.2.2015 - 8 AZR 1007/13 - EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrechts Nr. 18 = NZA 2015, 994 = MDR 2015, 1245 [Rn. 25]: "Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit als überwachungsrechtfertigende Straftat"; s. für die Instanzgerichte etwa Hessisches LAG 1, 4.2009 - 6 Sa 1593/08 - BB 2010, 52 = ArbRB 201, 9 = ArbuR 2010, 131 (jeweils Kurzwiedergabe oder Leitsätze; Volltext: "Juris") [Orientierungssatz 1.]: "Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann auch dann - ohne vorherige Abmahnung - eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erschleicht (weil der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum des § 3 Abs. 1 S. 1 EntFG bereits beendet ist), sondern 'nur' dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung vorenthält"; LAG Berlin 3.11.2000 - 13 Sa 1746/00 - NZA-RR 2001, 470 [Leitsatz 1.]: "Der schwerwiegende Verdacht, ein Arbeitnehmer habe Erkrankungen nur vorgetäuscht und sich ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschlichen, rechtfertigt in der Regel den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung".

    - "Juris"-Rn. 22]: "Falls das LAG eine 'angedrohte Erkrankung' als einen möglichen Kündigungsgrund nach § 626 Abs. 1 BGB bzw. § 1 Abs. 2 KSchG im Ergebnis ablehnen sollte, wird es sich dann eingehender mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob eine Kündigung nicht auf Grund eines unentschuldigten Fehlens und einer vorgetäuschten Erkrankung aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB rechtswirksam bzw. aus verhaltensbedingtem Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist"; s. auch BAG 19.2.2015 - 8 AZR 1007/13 - EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrechts Nr. 18 = NZA 2015, 994 = MDR 2015, 1245 [Rn. 25]: "Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit als überwachungsrechtfertigende Straftat"; s. für die Instanzgerichte etwa Hessisches LAG 1, 4.2009 - 6 Sa 1593/08 - BB 2010, 52 = ArbRB 201, 9 = ArbuR 2010, 131 (jeweils Kurzwiedergabe oder Leitsätze; Volltext: "Juris") [Orientierungssatz 1.]: "Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann auch dann - ohne vorherige Abmahnung - eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erschleicht (weil der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum des § 3 Abs. 1 S. 1 EntFG bereits beendet ist), sondern 'nur' dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung vorenthält"; LAG Berlin 3.11.2000 - 13 Sa 1746/00 - NZA-RR 2001, 470 [Leitsatz 1.]: "Der schwerwiegende Verdacht, ein Arbeitnehmer habe Erkrankungen nur vorgetäuscht und sich ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschlichen, rechtfertigt in der Regel den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung".

    - "Juris"-Rn. 22]: "Falls das LAG eine 'angedrohte Erkrankung' als einen möglichen Kündigungsgrund nach § 626 Abs. 1 BGB bzw. § 1 Abs. 2 KSchG im Ergebnis ablehnen sollte, wird es sich dann eingehender mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob eine Kündigung nicht auf Grund eines unentschuldigten Fehlens und einer vorgetäuschten Erkrankung aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB rechtswirksam bzw. aus verhaltensbedingtem Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist"; s. auch BAG 19.2.2015 - 8 AZR 1007/13 - EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrechts Nr. 18 = NZA 2015, 994 = MDR 2015, 1245 [Rn. 25]: "Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit als überwachungsrechtfertigende Straftat"; s. für die Instanzgerichte etwa Hessisches LAG 1, 4.2009 - 6 Sa 1593/08 - BB 2010, 52 = ArbRB 201, 9 = ArbuR 2010, 131 (jeweils Kurzwiedergabe oder Leitsätze; Volltext: "Juris") [Orientierungssatz 1.]: "Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann auch dann - ohne vorherige Abmahnung - eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erschleicht (weil der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum des § 3 Abs. 1 S. 1 EntFG bereits beendet ist), sondern 'nur' dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung vorenthält"; LAG Berlin 3.11.2000 - 13 Sa 1746/00 - NZA-RR 2001, 470 [Leitsatz 1.]: "Der schwerwiegende Verdacht, ein Arbeitnehmer habe Erkrankungen nur vorgetäuscht und sich ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschlichen, rechtfertigt in der Regel den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung".

  • LAG Hamm, 16.08.2013 - 13 Sa 274/13

    Kenntnis des Arbeitgebers von Beschlussunfähigkeit des Betriebsrats

    Rn. 61 1. In dem Zusammenhang entspricht es allgemeiner Meinung (z.B. BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; Hess. LAG, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08;… ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl., § 626 BGB Rn. 156;… KR/Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB Rn. 428), dass das Vortäuschen einer in Wirklichkeit nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen; denn der betroffene Arbeitnehmer begeht dadurch eine schwere Vertragsverletzung und zugleich auch einen vollendeten Betrug, soweit er den Arbeitgeber veranlasst haben sollte, unberechtigterweise Entgeltfortzahlung zu leisten.
  • LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied des …

    Rn. 60 1. In dem Zusammenhang entspricht es allgemeiner Meinung (z.B. BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; Hess. LAG, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08;… ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl., § 626 Rn. 156;… KR/Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB Rn. 428), dass das Vortäuschen einer in Wirklichkeit nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen; denn der betroffene Arbeitnehmer begeht dadurch eine schwere Vertragsverletzung und zugleich auch einen vollendeten Betrug, soweit er den Arbeitgeber veranlasst haben sollte, unberechtigterweise Entgeltfortzahlung zu leisten.
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dejure.org Übersicht LAG Hessen

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7851
LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05 (https://dejure.org/2009,7851)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.05.2009 - 12 Sa 399/05 (https://dejure.org/2009,7851)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 12 Sa 399/05 (https://dejure.org/2009,7851)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 104 Abs 1 SGB 7, § 105 Abs 1 SGB 7, § 413 Abs 1 HGB
    (Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers bei Unfall im Fremdunternehmen - Organisationsverschulden des Unternehmens - Mitverschulden des Arbeitnehmers - Haftungsprivilegierung nach §§ 104 ff SGB 7)

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 823; ; BGB § 840; ; BGB § 842; ; SGB VII §§ 104 ff.

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Unfall im Fremdunternehmen

  • RA Kotz

    Unfall in Fremdunternehmen - Schadensersatzansprüche

  • RA Kotz

    LKW-Fahrer-Verletzung durch Gabelstapelfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz bei Fußgängerunfall eines LKW-Fahrers in Lagerhalle eines Fremdunternehmens; Organisationsverschulden durch unterlassene Ausweisung eines Fußgängerweges; Zuordnung der Tätigkeit zu Stammbetrieb oder Unfallbetrieb; Schmerzensgeld für die Verursachung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Fußgängerunfall eines LKW-Fahrers in Lagerhalle eines Fremdunternehmens; Organisationsverschulden durch unterlassene Ausweisung eines Fußgängerweges; Zuordnung der Tätigkeit zu Stammbetrieb oder Unfallbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76

    Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens

    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH 24.04.1979 - VersR 1979, 622, 624; BAG 3, 04.1984 - EzA § 196 BGB Nr. 5) sind pauschal gezahlte Spesen bei der Berechnung des Verdienstausfalls zu berücksichtigen, wenn sie dadurch, dass der Arbeitnehmer sie aufgrund besonderer Umstände nicht verbraucht, zu einer faktischen Erhöhung des Einkommens führen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 2.12.2008 - VI ZR 312/07 - juris; 3.12.2003 - VI ZR 304/01 - VersR 2003, 390; 24.04.1979 - VI ZR 204/76, VersR 1979, 622) wird die Verletztenrente als eine laufende abstrakt berechnete Entschädigung für unfallbedingte Erwerbseinbußen gezahlt.

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht …

    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 2.12.2008 - VI ZR 312/07 - juris; 3.12.2003 - VI ZR 304/01 - VersR 2003, 390; 24.04.1979 - VI ZR 204/76, VersR 1979, 622) wird die Verletztenrente als eine laufende abstrakt berechnete Entschädigung für unfallbedingte Erwerbseinbußen gezahlt.
  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Erfüllt der Verletzte sowohl Zwecke des Stammbetriebes als auch des Unfallbetriebes, kommt es für die Zuordnung seiner Tätigkeit darauf an, welche Aufgaben ihr das Gepräge geben (BAG 19.02.209 - 8 AZR 188/08 - DB 2009, 1134, BAG VersR 1991, 902; OLG Köln 2.08.2001 - VersR 2002, 575).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Die Haftungsfreistellung nach § 106 Abs. 3 SGB VII regelt damit Fälle, in denen betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen (BAG 12.12.2002 - 8 AZR 94/02 - BB 2003, 690; BGH 17.10.2000 - VI ZR 67/00 - BGHZ 145, 331).
  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des …

    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 2.12.2008 - VI ZR 312/07 - juris; 3.12.2003 - VI ZR 304/01 - VersR 2003, 390; 24.04.1979 - VI ZR 204/76, VersR 1979, 622) wird die Verletztenrente als eine laufende abstrakt berechnete Entschädigung für unfallbedingte Erwerbseinbußen gezahlt.
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 94/02

    Haftungsausschluß bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Die Haftungsfreistellung nach § 106 Abs. 3 SGB VII regelt damit Fälle, in denen betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen (BAG 12.12.2002 - 8 AZR 94/02 - BB 2003, 690; BGH 17.10.2000 - VI ZR 67/00 - BGHZ 145, 331).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 7 U 23/08

    Schmerzensgeld für Knöchelverletzung aus Verkehrsunfall

    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Vielmehr ist zu Gunsten des Geschädigten die seit dem Entscheidungszeitpunkt verstrichene Zeit (10,5 bzw. 15, 5 Jahre) ebenso zu berücksichtigen wie die allgemeine Tendenz, bei der Bemessung von Schmerzensgeld höhere Beträge zuzusprechen als noch in früheren Zeiten (OLG Frankfurt 19.08.2009 - 7 U 23/08 - juris).
  • OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 19/01

    Voraussetzungen des Haftungsprivilegs gem. §§ 104 ff. SGB VII gegenüber …

    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Erfüllt der Verletzte sowohl Zwecke des Stammbetriebes als auch des Unfallbetriebes, kommt es für die Zuordnung seiner Tätigkeit darauf an, welche Aufgaben ihr das Gepräge geben (BAG 19.02.209 - 8 AZR 188/08 - DB 2009, 1134, BAG VersR 1991, 902; OLG Köln 2.08.2001 - VersR 2002, 575).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 521/89

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall - Betriebsangehöriger

    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Erfüllt der Verletzte sowohl Zwecke des Stammbetriebes als auch des Unfallbetriebes, kommt es für die Zuordnung seiner Tätigkeit darauf an, welche Aufgaben ihr das Gepräge geben (BAG 19.02.209 - 8 AZR 188/08 - DB 2009, 1134, BAG VersR 1991, 902; OLG Köln 2.08.2001 - VersR 2002, 575).
  • OLG München, 27.11.1998 - 10 U 2576/98
    Auszug aus LAG Hessen, 19.05.2009 - 12 Sa 399/05
    Als Maßstab und Orientierung für die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes hat die Kammer die Urteile des OLG München vom 27.11.1998 - 10 U 2576/98 und des OLG Stuttgart vom 22.10.1993 - 2 U 292/92 (Hacks/Ring/ Böhm, Schmerzensgeldtabelle Nr. 2147 und 2158) herangezogen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler: …

    So hat auch beispielsweise das LAG Hessen eine Mithaftung eines Fußgängers, der von einem für ihn erkennbaren und rückwärts fahrenden Gabestapler erfasst wurde, mit 20% angesetzt (Urt. v. 19.05.2009 - 12 Sa 399/05, juris TZ. 44 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - tarifliche …

    Viel spricht im Übrigen dafür, dass mit der Gewährung von Spesenzahlungen im Berufskraftverkehr häufig auch andere Zwecke verbunden sind, nämlich eine Reduzierung der Steuer- und Beitragslast, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv ist (vgl. hierzu SG Dresden…, Urteil vom 15. April 2011 a.a.O.;… Dau in jurisPR-SozR a.a.O.); so hat etwa das Hess. Landesarbeitsgericht (Urteil vom 19. Mai 2009 - 12 Sa 399/05 - ) einem unfallgeschädigten Berufskraftfahrer Schadensersatz in Höhe von 85% der durch seine Arbeitsunfähigkeit ausgefallenen Spesen zugesprochen, weil der dortige Kläger mit Erfolg geltend machen konnte, nur einen geringen Teil seiner vom Arbeitgeber pauschal gezahlten Spesen tatsächlich für die Verpflegung ausgegeben zu haben.
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