Rechtsprechung
| BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 S 4 BetrAVG, Art 3 Abs 1 GG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Betriebsrentenberechnung - Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten
- hensche.de
Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Gleichbehandlungsgrundsatz, Arbeiter, Angestellter
- bag-urteil.com
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- Betriebs-Berater
Betriebliche Altersversorgung - Ungleichbehandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Betriebsrentenberechnung - Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten
- hensche.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (24)
- faz.net (Kurzinformation)
Dürfen Angestellte anders behandelt werden als Arbeiter?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten in der Betriebsrentenberechnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten in der Betriebsrente
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Berechnung einer Betriebsrente - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berechnung einer Betriebsrente - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- Jurion (Kurzinformation)
Bei unterschiedlichen Vergütungsstrukturen ist Ungleichbehandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Berechnung der Betriebsrente zulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeiter und Angestellte dürfen unterschiedliche Betriebsrenten erhalten, wenn...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berechnung der Betriebsrente - unterschiedliche Behandlung möglich
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Berechnung einer Betriebsrente - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Berechnung einer Betriebsrente
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- haerlein.de (Kurzinformation)
Berechnung einer Betriebsrente - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten?
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Ungleiche Behandlung bei Betriebsrente zulässig
- haufe.de (Kurzinformation)
Ungleichbehandlung bei Betriebsrenten möglich
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Berechnung einer Betriebsrente - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Berechnung einer Betriebsrente - Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geringere Betriebsrente für gewerbliche Arbeitnehmer
- rae-sh.com (Kurzinformation)
Dürfen Angestellte bei der Betriebsrente anders behandelt werden als Arbeiter?
- brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Ungleichbehandlung bei Betriebsrenten kann zulässig sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unterschiedliche Behandlung bei Betriebsrenten-Berechnung
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern bei Betriebsrenten-Berechnung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Betriebsrente: Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten rechtens
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Berechnung der Betriebsrente nicht zu beanstanden - Unterschiedliche Vergütungsstrukturen wirken sich in zulässiger Weise auf Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung aus ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Berechnung einer Betriebsrente
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Gleichbehandlung bei Betriebsrenten
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 27.01.2011 - 2 Ca 1130/09
- LAG Köln, 22.03.2012 - 13 Sa 254/11
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12
- LAG Köln, 26.06.2015 - 8 Ta 174/15
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 52
- NZA 2015, 319
- BB 2014, 1651
- BB 2014, 2356
- DB 2014, 2292
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09
Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12
Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (…BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 44; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 56 mwN, BAGE 133, 158).Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 31, BAGE 133, 158).
Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 32, BAGE 133, 158).
Der Differenzierungsgrund muss auf vernünftigen und einleuchtenden Erwägungen beruhen; er darf nicht gegen verfassungsrechtliche oder sonstige übergeordnete Wertentscheidungen verstoßen (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 33, aaO;… 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 b der Gründe, aaO).
- BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 81/10
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12
Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (vgl. etwa BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 24).Der Differenzierungsgrund muss die in der Regelung getroffene Rechtsfolge tragen (vgl. BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 27).
Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem vom Arbeitgeber vorgetragenen Zweck der Leistung sachlich nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 29;… 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 45, BAGE 125, 133).
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12
Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen nicht auf sachgerechten Erwägungen (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 104, 205).Der Differenzierungsgrund muss auf vernünftigen und einleuchtenden Erwägungen beruhen; er darf nicht gegen verfassungsrechtliche oder sonstige übergeordnete Wertentscheidungen verstoßen (…BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 33, aaO; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 - zu IV 2 b der Gründe, aaO).
- BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht
Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12
Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem vom Arbeitgeber vorgetragenen Zweck der Leistung sachlich nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (…BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 29; 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 45, BAGE 125, 133). - BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10
Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit
Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12
Gerechtfertigt ist danach eine Gruppenbildung, wenn sie einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist (BAG 13. April 2011 - 10 AZR 88/10 - Rn. 13, BAGE 137, 339). - BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines …
Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12
Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 44;… 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 56 mwN, BAGE 133, 158). - LAG Köln, 22.03.2012 - 13 Sa 254/11
Betriebliche Altersversorgung
Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 757/12
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. März 2012 - 13 Sa 254/11 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 575/14
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 - Rn. 24 mwN). - BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 574/14
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - …
Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 - Rn. 24 mwN). - BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - …
Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 - Rn. 24 mwN).
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1294/16
Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte - …
Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen nicht auf sachgerechten Erwägungen (BAG…, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 -, Rn. 24, juris; BAG…, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13; BAG…, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 -, BAGE 104, 205-219, Rn. 51). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1383/16
Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte - …
Die daran anknüpfende Unterscheidung beruht für sich genommen nicht auf sachgerechten Erwägungen (BAG…, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 576/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 757/12 -, Rn. 24, juris; BAG…, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 -, BAGE 116, 136-143, Rn. 13; BAG…, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 3/02 -, BAGE 104, 205-219, Rn. 51). - LAG München, 28.07.2016 - 3 Sa 151/16
Anspruch einer Sicherheitskraft auf Mehrvergütung aufgrund des arbeitsrechtlichen …
Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem vom Arbeitgeber vorgetragenen Zweck der Leistung sachlich nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2014 - 3 AZR 757/12 - NJOZ 2014, 1947, Rn. 23 m.w.N.; speziell zu übertariflicher Vergütung vgl. BAG, Urteil vom 23.08.1995 - 5 AZR 293/94 - NZA 1996, 829; Urteil vom 15.05.2001 - 1 AZR 672/00 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 176; LAG München, Urteil vom 22.02.2005 - 10 Sa 480/04 - BeckRS 2009, 6809). - LAG Köln, 26.06.2015 - 8 Ta 174/15
Kostenerstattung; auswärtiger Rechtsanwalt; Hausanwalt
Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.01.2015- 2 Ca 1130/09; 13 Sa 254/11; 3 AZR 757/12 - abgeändert:.
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Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 626 Abs 2 BGB, § 91 Abs 5 SGB 9, § 108 Abs 1 BPersVG, § 242 BGB, § 83 Abs 1 S 2 ArbGG
Kündigung eines Hauptpersonalratsmitglieds - Rechtsmissbräuchliches Berufen auf die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 91 Abs 5 SGB 9, § 108 Abs 1 BPersVG, § 91 Abs 2 PersVG BE, § 82 Abs 1 S 2 ArbGG
- IWW
BGB § 241 Abs. 2 BGB § 242 BGB § 626 Abs. 2 SGB IX § 91 Abs. 5 BPersVG § 108 Abs. 1 PersVG Berlin § 91 Abs. 2 ArbGG § 83 Abs. 1 S. 2
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung eines Hauptpersonalratsmitglieds - Rechtsmissbräuchliches Berufen auf die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB
- Betriebs-Berater
Rechtsmissbräuchliches Berufen auf die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB
- bibliotheksurteile.de
Fristlose Kündigung wegen Vorteilsnahme
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtsmissbräuchliches Berufen auf die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.11.2013 - 33 Ca 9783/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Papierfundstellen
- BB 2014, 1651
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05
Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Ferner muss er in analoger Anwendung des § 91 Abs. 5 SGB IX die Kündigung nach Abschluss des Verfahrens unverzüglich erklären (…BAG vom 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 -, EzA § 88 SGB IX Nr. 2 Rz. 31; vom 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 -, AP Nr. 204 zu § 626 BGB Rz. 14;… vom 08.06.2000 - 2 AZR 375/99 -, AP Nr. 164 zu § 626 BGB Rz. 11 zitiert nach juris).Solange derjenige, dem unverzügliches Handeln abverlangt wird, nicht weiß, dass er die betreffende Rechtshandlung vornehmen muss, oder mit vertretbaren Gründen annehmen kann, er müsse sie noch nicht vornehmen, liegt kein "schuldhaftes" Zögern vor (…BAG vom 19.04.2012 - 2 AZR 118/11-, EzA § 91 SGB IX Nr. 5 Rz. 16; vom 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - a. a. O. Rz. 31 jeweils m. w. N.).
Im Fall des Erfordernisses der vorherigen Zustimmung eines personalvertretungsrechtlichen Gremiums darf der Arbeitgeber so lange untätig bleiben, wie er weder sicher davon ausgehen muss, dass das Mitbestimmungsverfahren abgeschlossen ist, noch sich Zweifel aufdrängen müssen, ob das Mitbestimmungsverfahren nicht schon abgeschlossen ist (vgl. BAG vom 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - a. a. O. Rz. 33).
- BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Diese Verpflichtung bezieht sich auch nicht nur auf Schäden oder Gefahren, die dem Arbeitgeber von dritter Seite drohen, sondern umfasst grundsätzlich auch Eigenschädigungen des Arbeitgebers (vgl. BAG vom 28.08.2008 - 2 AZR 15/07 -, AP Nr. 214 zu § 626 BGB Rz. 21 m. w. N.).Jedoch gilt dies nur im Rahmen des Zumutbaren (BAG vom 28.08.2008 - 2 AZR 15/07 -, a. a. O.).
- BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76
Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Wahlvorstands - Wahlbewerber - Betrieb …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Rn. 33 Die Pflicht zur unverzüglichen Kündigung gilt auch dann, wenn das Gremium seine Zustimmung während des Zustimmungsersetzungsverfahrens nachträglich erteilt oder wenn das Zustimmungserfordernis wegen der Beendigung der Mitgliedschaft in dem Gremium durch Amtsniederlegung oder den Ablauf der Amtszeit entfällt (vgl. BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 -, AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969 Rz. 45 zitiert nach juris zur Beendigung des Amts als Wahlvorstandsmitglied;… LAG Brandenburg vom 23.03.1999 - 1 Sa 690/98 -, LAGE § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 12 Rz. 16 zitiert nach juris zur nachträglichen Zustimmung;… LAG Rheinland-Pfalz vom 26.02.2008 - 3 Sa 765/07 -, Rz. 41 zitiert nach juris zum Ablauf der Amtszeit;… RDW-Treber, § 47 Rn. 48;… KR-Fischermeier, § 626 BGB Rn. 335 f.;… APS-Koch, § 108 BPersVG Rn. 10;… KR-Etzel, § 103 BetrVG Rn. 99 u. 131;… a. A. DKK-Bachner, § 103 Rn. 55).Der Arbeitgeber muss die Kündigung unverzüglich nach dem Ausscheiden aus dem Gremium erklären, da ab diesem Zeitpunkt das der Kündigung entgegenstehende rechtliche Hindernis entfallen ist (vgl. BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 -, a. a. O.;… LAG Brandenburg vom 23.03.1999 - 1 Sa 690/98 -, a. a. O.;… RDW-Treber a. a. O.;… KR-Etzel, § 102 BetrVG Rn. 131;… a. A. wohl APS-Koch, § 108 Rn. 12).
- LAG Brandenburg, 23.03.1999 - 1 Sa 690/98
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Rn. 33 Die Pflicht zur unverzüglichen Kündigung gilt auch dann, wenn das Gremium seine Zustimmung während des Zustimmungsersetzungsverfahrens nachträglich erteilt oder wenn das Zustimmungserfordernis wegen der Beendigung der Mitgliedschaft in dem Gremium durch Amtsniederlegung oder den Ablauf der Amtszeit entfällt (…vgl. BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 -, AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969 Rz. 45 zitiert nach juris zur Beendigung des Amts als Wahlvorstandsmitglied; LAG Brandenburg vom 23.03.1999 - 1 Sa 690/98 -, LAGE § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 12 Rz. 16 zitiert nach juris zur nachträglichen Zustimmung;… LAG Rheinland-Pfalz vom 26.02.2008 - 3 Sa 765/07 -, Rz. 41 zitiert nach juris zum Ablauf der Amtszeit;… RDW-Treber, § 47 Rn. 48;… KR-Fischermeier, § 626 BGB Rn. 335 f.;… APS-Koch, § 108 BPersVG Rn. 10;… KR-Etzel, § 103 BetrVG Rn. 99 u. 131;… a. A. DKK-Bachner, § 103 Rn. 55).Der Arbeitgeber muss die Kündigung unverzüglich nach dem Ausscheiden aus dem Gremium erklären, da ab diesem Zeitpunkt das der Kündigung entgegenstehende rechtliche Hindernis entfallen ist (…vgl. BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 -, a. a. O.; LAG Brandenburg vom 23.03.1999 - 1 Sa 690/98 -, a. a. O.;… RDW-Treber a. a. O.;… KR-Etzel, § 102 BetrVG Rn. 131;… a. A. wohl APS-Koch, § 108 Rn. 12).
- BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn die Klägerin ihre Rechtsposition in objektiv unredlicher Weise durch vertrags-, gesetz- oder sittenwidriges Verhalten erworben hätte (…vgl. Palandt-Grünberg, § 242 Rn. 43) oder wenn sie das beklagte Land in dem Glauben bestärkt hätte, sie sei nach wie vor Mitglied des Hauptpersonalrats, dieses dadurch davon abgehalten hätte, die Kündigung rechtzeitig auszusprechen, und sich damit in Widerspruch zu ihrem früheren Verhalten gesetzt hätte (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 6 AZR 553/10 -, AP Nr. 9 zu § 85 SGB IX Rz. 53 f.). - BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Denn jedenfalls sind die verantwortlich handelnden Personen des Bezirksamts durch die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtsblatt von Berlin am 4.Januar 2013 davon in Kenntnis gesetzt worden (vgl. dazu BAG vom 20.09.2006 - 6 AZR 82/06 -, AP Nr. 19 zu § 174 BGB Rz. 50), dass die Klägerin dem neuen Hauptpersonalrat nicht mehr angehört und demnach die Kündigung nicht mehr der vorherigen Zustimmung des Hauptpersonalsrats bedarf. - BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04
Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Beispielsweise sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, wenn sie erkennen, dass dem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, um ihm Gelegenheit zur Prüfung und Berichtigung zu geben (vgl. BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 -, AP Nr. 38 zu § 70 BAT; vom 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 -, AP Nr. 2 zu § 814 BGB). - BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Beispielsweise sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, wenn sie erkennen, dass dem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, um ihm Gelegenheit zur Prüfung und Berichtigung zu geben (vgl. BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 -, AP Nr. 38 zu § 70 BAT; vom 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 -, AP Nr. 2 zu § 814 BGB). - BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Ferner muss er in analoger Anwendung des § 91 Abs. 5 SGB IX die Kündigung nach Abschluss des Verfahrens unverzüglich erklären (BAG vom 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 -, EzA § 88 SGB IX Nr. 2 Rz. 31;… vom 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 -, AP Nr. 204 zu § 626 BGB Rz. 14;… vom 08.06.2000 - 2 AZR 375/99 -, AP Nr. 164 zu § 626 BGB Rz. 11 zitiert nach juris). - BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08
Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13
Von einer Arbeitnehmerin kann nicht verlangt werden, dass sie den Arbeitgeber auf Umstände hinweist, die diesem die Kündigung des Arbeitsverhältnis erleichtern und auf diese Weise entgegen dem eigenen Willen an der Beendigung des eigenen Arbeitsverhältnisses mitzuwirken (…vgl. BAG vom 23.08.2011 - 3 AZR 575/09 -, AP Nr. 9 zu § 17 BBiG Rz. 53; vom 05.11.2009 - 2 AZR 609/08 -, AP Nr. 224 zu § 626 BGB Rz. 14). - BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11
Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter - …
- BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 684/05
Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 375/99
Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07
Kündigung bei beendetem Sonderkündigungsschutz - Kündigungserklärungsfrist
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