Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 35a Abs 3 EStG 2009, § 35a Abs 4 EStG 2009, EStG VZ 2014
Keine Steuerermäßigung für Neubeziehen von Polstermöbel in einer Werkstatt - IWW
- Betriebs-Berater
Beziehen von Polstermöbeln als Handwerkerleistungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 35a Abs. 3; EStG § 35a Abs. 4
Arbeitskosten; funktional; Handwerkerleistung; Haushalt; räumlich; Steuerrecht; Werkstatt - rechtsportal.de
EStG § 26b; EStG § 35a Abs. 3 ; EStG § 35a Abs. 4
Begünstigung von Aufwendungen für ausschließlich in einer Werkstatt erbrachte Arbeiten als Handwerkerleistung i.S.d.. § 35a Abs. 3 EStG ; Ermäßigte Besteuerung bei Neubeziehen von Polstermöbeln in einer Werkstatt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sitzmöbel neu beziehen lassen: Steuerbonus? - Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gibtÂ’s nur für Leistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Beziehen von Polstermöbeln in Werkstatt des Handwerkers nicht steuerbegünstigt
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - zukünftig um 20%?
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Auch nahegelegene Werkstatt gehört nicht zum Haushalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begünstigung von Aufwendungen für ausschließlich in einer Werkstatt erbrachte Arbeiten als Handwerkerleistung i.S.d.. § 35a Abs. 3 EStG; Ermäßigte Besteuerung bei Neubeziehen von Polstermöbeln in einer Werkstatt
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Steuerbegünstigung für Handwerkerleistung außerhalb des Haushalts
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
- Die Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG im Einzelnen
- Haushalt des Steuerpflichtigen
Papierfundstellen
- BB 2016, 1941
- EFG 2016, 1350
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12
Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
Rn. 4 Gegen diesen Änderungsbescheid legten die Kläger Einspruch ein, mit dem sie u.a. unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 (VI R 55/12 und VI R 56/12) sowie das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) die Berücksichtigung der o.g. Aufwendungen im Rahmen des § 35a EStG begehrten (Bl. 78, 86 ESt-Akte).Mit Urteil vom 20. März 2014 (VI R 56/12) habe der BFH entschieden, dass die auf das öffentliche Gelände vor dem Grundstück entfallenden Aufwendungen für den Anschluss eines Grundstücks an zentrale Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG begünstigt seien.
Rn. 16 Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (BFH Urteil vom 20. März 2014 VI R 56/12, BStBl II 2014, 882 m.w.N.).
Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional auszulegen (BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 56/12, a.a.O. und vom 3. September 2015 VI R 18/14, juris).
Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (vgl. BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880 und VI R 56/12, a.a.O. mit Verweis auf Krüger in Schmidt, EStG, § 35a Rz. 21).
Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung des BFH zu Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung berufen bzw. zum Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung (Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 und VI R 56/12 a.a.O.), vermag dies ihrer Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.
- BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12
Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
Rn. 4 Gegen diesen Änderungsbescheid legten die Kläger Einspruch ein, mit dem sie u.a. unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 (VI R 55/12 und VI R 56/12) sowie das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) die Berücksichtigung der o.g. Aufwendungen im Rahmen des § 35a EStG begehrten (Bl. 78, 86 ESt-Akte).Im Gegensatz dazu habe der BFH im Urteil vom 20. März 2014 (VI R 55/12) entschieden, dass in Fällen, in denen der Steuerpflichtige zur Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-)Wegen verpflichtet sei und er damit eine Firma beauftrage, die entstandenen Kosten auch insoweit begünstigt seien, als sie auf die Dienstleistung auf dem öffentlichen Gelände entfielen.
Durch die Veröffentlichung der beiden Urteile im BStBl (BStBl II 2014, 880 und 882) seien diese durch die Finanzämter zwar allgemein anzuwenden, jedoch nur auf die entschiedenen Sachverhalte, d.h. Winterdienst, zu dem der Steuerpflichtige verpflichtet sei, bzw. Anschluss des Haushalts des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz.
Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (vgl. BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880 und VI R 56/12, a.a.O. mit Verweis auf Krüger in Schmidt, EStG, § 35a Rz. 21).
Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung des BFH zu Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung berufen bzw. zum Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung (Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 und VI R 56/12 a.a.O.), vermag dies ihrer Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.
- FG München, 23.02.2015 - 7 K 1242/13
Nachträglicher Schuldzinsenabzug - Steuerermäßigung bei Handwerkerleistung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
Rn. 4 Gegen diesen Änderungsbescheid legten die Kläger Einspruch ein, mit dem sie u.a. unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 (VI R 55/12 und VI R 56/12) sowie das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) die Berücksichtigung der o.g. Aufwendungen im Rahmen des § 35a EStG begehrten (Bl. 78, 86 ESt-Akte).Das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) setze sich ausweislich der Entscheidungsgründe nicht mit dieser Problematik auseinander.
Der Streitfall sei nicht mit dem dem Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar.
Rn. 20 Auch die Berufung der Kläger auf die jüngste Rechtsprechung des Finanzgerichts München in seinem Urteil vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13, juris), wonach die Arbeitskosten eines Schreiners für den Austausch einer renovierungsbedürftigen Haustür des Steuerpflichtigen als begünstigt i.S. des § 35a Abs. 3 EStG anzusehen seien, verhilft ihrer Klage nicht zum Erfolg.
- BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14
Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional auszulegen (…BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 56/12, a.a.O. und vom 3. September 2015 VI R 18/14, juris). - BFH, 03.09.2015 - VI R 13/15
Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
Dass es - abhängig vom Ort der Leistungserbringung - zur unterschiedlichen steuerlichen Beurteilung von Leistungen kommen kann, zeigt sich auch an dem Fall der Betreuung eines Haustieres: Während die "außerhäusliche" Betreuung in einer Tierpension nicht steuerbegünstigt ist, weil es an jeglichem räumlich-funktionalen Bezug zum Haushalt des Steuerpflichtigen fehlt, können die Aufwendungen für einen Hunde- bzw. Katzensitter, der in der Wohnung bzw. in unmittelbarem räumlichen Bezug zum Haushalt ("Gassi gehen") das haushaltszugehörige Tier pflegt, steuerlich gemäß § 35a EStG berücksichtigt werden (vgl. hierzu Geserich in jurisPR-SteuerR 3/2016 Anm. 3 zu BFH Urteil vom 3. September 2015 VI R 13/15). - FG München, 24.10.2011 - 7 K 2544/09
Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG für die Inanspruchnahme von …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
Solche Arbeiten sind nicht begünstigt (…vgl. so auch Krüger in Schmidt, EStG, § 35a Rz. 21 m.w.N., u.a. Finanzgericht München, Urteil vom 24. Oktober 2011 7 K 2544/09, DStRE 2012, 1118).
- BFH, 13.05.2020 - VI R 4/18
Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen …
Eine Handwerkerleistung, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht wird, weist keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf, für den sie erbracht wird, sondern lediglich einen funktionalen (ebenso Schlenk, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 2122, 2126; Urteile des FG München vom 24.10.2011 - 7 K 2544/09; FG Rheinland-Pfalz vom 06.07.2016 - 1 K 1252/16, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1350; FG Nürnberg vom 04.08.2017 - 4 K 16/17, EFG 2017, 1447; FG München vom 13.12.2017 - 11 K 2998/16, EFG 2019, 540;… i.E. ebenso Schmidt/Krüger, a.a.O., § 35a Rz 21;… Fischer in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 35a Rz 10; Blümich/Erhard, § 35a EStG Rz 41; a.A. Urteile des FG München vom 23.02.2015 - 7 K 1242/13; FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.02.2018 - 1 K 1200/17, EFG 2018, 1270). - BFH, 25.09.2017 - VI B 25/17
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher …
Rn. 10 c) Die Vorentscheidung weicht auch nicht von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16 (EFG 2016, 1350) ab. - FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17
Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen eines Schreiners …
Rn. 18 Dementgegen halten verschiedene andere Finanzgerichte eine Berücksichtigung der Arbeitskosten, die in der Werkstatt anfallen, nicht für zulässig (so das FG München noch im Urteil vom 24. Oktober 2011 7 K 2544/09, juris; das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, juris; das FG Nürnberg im Urteil vom 4. August 2017 4 K 16/17, juris;… der Ansicht folgt wohl auch die überwiegende Literatur, vgl. beispielhaft Fischer in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl. 2017, § 35a EStG, Rz. 10; Schlenk in DStR 2016, 781).
- BFH, 13.05.2020 - VI R 7/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.05.2020 VI R 4/18 - Keine …
Eine Handwerkerleistung, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht wird, weist keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf, für den sie erbracht wird, sondern lediglich einen funktionalen (ebenso Schlenk, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 2122, 2126; Urteile des FG München vom 24.10.2011 - 7 K 2544/09; FG Rheinland-Pfalz vom 06.07.2016 - 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350; FG Nürnberg vom 04.08.2017 - 4 K 16/17, EFG 2017, 1447; FG München vom 13.12.2017 - 11 K 2998/16, EFG 2019, 540;… i.E. ebenso Schmidt/Krüger, a.a.O., § 35a Rz 21;… Fischer in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 35a Rz 10; Blümich/Erhard, § 35a EStG Rz 41; a.A. Urteile des FG München vom 23.02.2015 - 7 K 1242/13; FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.02.2018 - 1 K 1200/17, EFG 2018, 1270). - FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 1 K 1650/17
Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau
Nicht ausreichend ist allerdings, dass die Leistung "für" den Haushalt erbracht wird (z.B. das Beziehen eines zum Haushalt gehörenden Polstermöbels in der Werkstatt des Raumausstatters, vergl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16 , EFG 2016, 1350 ). - FG Nürnberg, 04.08.2017 - 4 K 16/17
Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer
Es verweist zudem unter anderem auf die Rechtsprechung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2016 1 K 1252/16, nach der ein Abzug von Kosten für Handwerkerleistungen, die im Betrieb des Handwerkers erbracht würden, nicht möglich sei.Solche Arbeiten sind nicht begünstigt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.07.2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350 …und Urteil des Finanzgerichts München vom 24.10.2011 7 K 2544/09, DStRE 2012, 1118 sowie Krüger in Schmidt, EStG, 36. Aufl. 2017, § 35a Rz. 21 m.w.N.).
- FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17
Handwerkerleistung, Bundesfinanzhof, Finanzgericht, Steuerermäßigung, …
Solche Arbeiten sind nicht begünstigt (vgl. Urteil Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350; Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 4. August 2017 4 K 16/17, EFG 2017, 1447).Hätte der Gesetzgeber Handwerkerleistungen unabhängig vom Ort der Durchführung begünstigen wollen, dann hätte er auf das Tatbestandsmerkmal "im Haushalt" verzichten müssen (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350 Rz. 19;… Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 4. August 2017 4 K 16/17, EFG 2017, 1447 Rz. 23).
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Rechtsprechung
| FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15 E |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Betriebs-Berater
Verbleibende Erhaltungsaufwendungen des Nießbrauchers
- rechtsportal.de
Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines temporären Nießbrauchrechts an einem vermieteten Einfamilienhaus
- rechtsportal.de
EStDV § 82b; EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 11
Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines temporären Nießbrauchrechts an einem vermieteten Einfamilienhaus - Wolters Kluwer
Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines temporären Nießbrauchrechts an einem vermieteten Einfamilienhaus
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch Einzelrechtsnachfolger
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Fußstapfentheorie abgelehnt
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Nießbrauch
- Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs
- Vorbehaltsnießbrauch
- Behandlung beim Nießbraucher
Papierfundstellen
- BB 2016, 1941
- EFG 2016, 896
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
Auszug aus FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
Denn ohne die Übertragung bleibt es dabei, dass der Werbungskostenabzug (in vollen Umfang) weiterhin der M zusteht, und folglich die Besteuerung weiterhin dem - das Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit konkretisierende - Kostentragungs- und Subjektsteuerprinzip folgt (dies hervorhebend auch BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608 zur Vererblichkeit des Verlustabzuges nach § 10d EStG).Mit anderen Worten liegt anders als bei der "atypischen" Regelung des § 11d EStDV (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608) kein Fall einer sog. gespaltenen Tatbestandsverwirklichung vor, weil sämtliche Voraussetzungen der Einkünfteerzielung und des Werbungskostenabzugs bereits in der Person der M erfüllt waren.
- FG Münster, 04.05.1994 - 11 K 495/90
Auszug aus FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
Das Finanzgericht (FG) Münster habe im Urteil vom 4. Mai 1994 (11 K 495/90 E, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1994, 1088) entschieden, dass im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs durch den neuen Grundstückseigentümer die bisher noch nicht in Ansatz gebrachten und verteilten Erhaltungsaufwendungen durch den Rechtsnachfolger (hier die Klägerin) im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden könnten.Rn. 22 2. Für die von den Klägern angestrebte Fortführung des nach § 82b EStDV zeitlichgestreckten Werbungskostenabzugs der M, fehlt es - jedenfalls für den Fall der hiervorliegenden Einzelrechtsnachfolge - an einer rechtlichen Grundlage (…ebenso Drüen in Kirchhof/Mellinghoff/Söhn, § 21 EStG, Rn. 383; (wohl auch) FG Hamburg vom 19. Mai 1999 II 356/98 (rkr./Juris); a.A. FG Münster, Urteil vom 4. Mai 1994 11 K 495/90 E, EFG 1994, 1088;… R 21.1 Abs. 6 Sätze 2 und 3 der Einkommensteuerrichtlinien (EStR), von Reden in Littmann/Bitz/Pust, § 21 EStG, Rn. 321, Kister in Herrmann/Heuer/Raupach,§ 11 EStG Anhang, Anm. 20; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG, Rn 347;… Schmidt/Kulosa, EStG, § 21 Rn. 126; Lindberg in Frotscher, § 21 EStG, Rn 190; bejahendfür Fälle der Gesamtrechtsnachfolge: FG München, Urteil vom 22. April 2008 13 K 1870/05, Juris; abhängig von der Zustimmung des Rechtsvorgängers: Meyer, BB 1982, 854, 858).
- BFH, 07.02.2012 - IX R 27/10
Volle degressive Jahres-AfA bei Rechtsnachfolge
- BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert
Auszug aus FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
Es bestehen keine tragfähigen Anhaltspunkte für das Vorliegen vonHerstellungskosten, insbesondere nicht für eine "wesentliche Verbesserung" i.S. § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches, zumal ausweislich eines in der Akte befindlichen Mietvertrages die Miete im Rahmen eines neuen Vertragsabschlusses anlässlich eines Mieterwechsels im Jahr 2012 unverändert belassen wurde und daher nichts füreinen wesentlich erhöhten Gebrauchswert spricht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590). - BFH, 14.11.1989 - IX R 110/85
Erhaltungsaufwand für durch mündliche Vereinbarung zur Reparatur verpflichteten …
Auszug aus FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
Der Nießbraucher kann für selbstgetragene Erhaltungsaufwendungen Werbungskosten jedenfalls dann abziehen, wenn er aufgrund vertraglicher Vereinbarung - wie im Streitfall M aufgrund der notariellen Vereinbarung vom 3. November 2006 - hierzu verpflichtet ist; bei größeren Reparaturaufwendungen kann er diese zudem nach § 82b EStDV intertemporal verteilen (vgl. BFH-Urteil vom14. November 1989 IX R 110/85, BStBl II 1990, 462). - BFH, 27.10.1992 - IX R 152/89
Verteilung von im Entstehungsjahr nicht abgezogenen Werbungskosten auf Folgejahre
Auszug aus FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
Auch der Zweck des § 82b EStDV, eine den steuerlichen Interessen des Steuerpflichtigen anpasste Aufwandsverteilung zu ermöglichen (vgl. nochmals Entwurf eines Steueränderungsgesetz 1960, BTDrs III/1811, S. 13 sowie BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BStBl II 1993, 589), erzwingt keine andere Würdigung. - BFH, 16.12.2014 - X R 29/13
Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines …
Auszug aus FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
R 21.1 Abs. 6 Satz 2 EStR enthält eine (norminterpretierende) Verwaltungsvorschrift, die im Text von § 82b EStDV keine Grundlage findet und im Rahmen der Steuerfestsetzung nicht zu berücksichtigten ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13 BFH/NV 2015, 790). - FG München, 22.04.2008 - 13 K 1870/05
Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand bei Einkünften aus Vermietung und …
Auszug aus FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
Rn. 22 2. Für die von den Klägern angestrebte Fortführung des nach § 82b EStDV zeitlichgestreckten Werbungskostenabzugs der M, fehlt es - jedenfalls für den Fall der hiervorliegenden Einzelrechtsnachfolge - an einer rechtlichen Grundlage (…ebenso Drüen in Kirchhof/Mellinghoff/Söhn, § 21 EStG, Rn. 383; (wohl auch) FG Hamburg vom 19. Mai 1999 II 356/98 (rkr./Juris); a.A. FG Münster, Urteil vom 4. Mai 1994 11 K 495/90 E, EFG 1994, 1088;… R 21.1 Abs. 6 Sätze 2 und 3 der Einkommensteuerrichtlinien (EStR), von Reden in Littmann/Bitz/Pust, § 21 EStG, Rn. 321, Kister in Herrmann/Heuer/Raupach,§ 11 EStG Anhang, Anm. 20; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG, Rn 347;… Schmidt/Kulosa, EStG, § 21 Rn. 126; Lindberg in Frotscher, § 21 EStG, Rn 190; bejahendfür Fälle der Gesamtrechtsnachfolge: FG München, Urteil vom 22. April 2008 13 K 1870/05, Juris; abhängig von der Zustimmung des Rechtsvorgängers: Meyer, BB 1982, 854, 858). - BFH, 27.10.1992 - IX R 66/91
Verteilung von zu Unrecht als Herstellungskosten behandelten …
Auszug aus FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
Der Vorschrift unterfallen Aufwendungen, die - wie im Streitfall - über normale laufende Aufwendungen hinausgehen (…vgl. Drüen in Kirchhof/Mellinghoff/Söhn, § 21 Rn. B 380 sowie Kister in Herrmann/Heuer/Raupach, § 11 EStG Anhang, Anm. 20; s. auch BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BStBl II 1993, 591: Einbau zweier Fenster für 1440 DM genügte). - BFH, 04.12.1991 - X R 89/90
Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen …
Auszug aus FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
Es besteht auch kein übergeordneter einkommensteuerrechtlicher Grundsatz, nach dem ein Einzelrechtsnachfolger mit dem Einrücken in die (zivilrechtliche) Rechtsstellung des Rechtsvorgängers - hier aufgrund der Aufhebung des Nießbrauchs und der damit einhergehenden Legalzession des Mietvertrags gem. §§ 1056, 566 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - auch dessen steuerliche Vergünstigungen weiterführen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BStBl II 1992, 295, BFHE 166, 346 zur analogen Anwendung von § 11d EStDV im Fall von § 10e EStG). - BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987
- BFH, 28.11.1958 - VI 293/56 U
Nachträgliche Verteilung größerer Instandsetzungskosten für ein Wohnhaus
- BFH, 11.05.1993 - IX R 14/91
- BFH, 13.03.2018 - IX R 22/17
Kein Abzug vom Nießbraucher getragener Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b …
Rn. 26 (2) Eine ausdrückliche Regelung für die Überleitung von intertemporal verteilten Erhaltungsaufwendungen i.S. von § 82b Abs. 1 EStDV nach dem Tod der Vorbehaltsnießbraucherin auf den Eigentümer existiert nicht (gleicher Ansicht FG Münster, Urteil vom 15. April 2016 4 K 422/15 E, EFG 2016, 896, rechtskräftig, für den Fall der vertraglichen Aufhebung des Nießbrauchrechts). - FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV …
Rn. 33 Der 4. Senat des FG Münster (Urteil vom 15.04.2016 4 K 422/15 E, EFG 2016, 896) hat ebenfalls erkannt, Erhaltungsaufwendungen, die der Nießbraucher nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt habe, könne der Eigentümer nach Beendigung des Nießbrauchs innerhalb des Verteilungszeitraums nicht in Höhe des verbliebenen Teils als Werbungskosten geltend machen. - BFH, 25.09.2017 - IX S 17/17
Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i. S. des § …
Rn. 29 (2) Eine ausdrückliche Regelung für die Überleitung von intertemporal verteilten Erhaltungsaufwendungen i.S. von § 82b Abs. 1 EStDV nach dem Tod der Nießbrauchberechtigten auf den Eigentümer existiert nicht (gleicher Ansicht FG Münster, Urteil vom 15. April 2016 4 K 422/15 E, EFG 2016, 896, rechtskräftig, für den Fall der vertraglichen Aufhebung des Nießbrauchrechts). - FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17
Die Übertragbarkeit von verbleibenden Aufwendungen nach § 82b EStDV in …
Rn. 41 Der 4. Senat des FG Münster (Urteil vom 15.04.2016 4 K 422/15 E, Entscheidungen der FG - EFG - 2016, 896) hat erkannt, Erhaltungsaufwendungen, die der Nießbraucher nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt habe, könne der Eigentümer nach Beendigung des Nießbrauchs innerhalb des Verteilungszeitraums nicht in Höhe des verbliebenen Teils als Werbungskosten geltend machen.
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Rechtsprechung
| FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15 E |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Betriebs-Berater
Polizeiwache als regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin
- ra.de
- rechtsportal.de
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen und Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
- rechtsportal.de
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen und Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit - Wolters Kluwer
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen und Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Polizeiwache ist regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Polizeiwache ist regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin - Verbringen des überwiegenden Teils der Arbeitszeit außerhalb der Polizeiwache nicht maßgeblich
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15 E
- BFH, 29.11.2016 - VI R 19/16
Papierfundstellen
- BB 2016, 1941
- DB 2016, 12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Regelmäßige Arbeitsstätte
Auszug aus FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15
Auf diese mit den immer gleichen Wegen verbundene Arbeitsstätte kann sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise einstellen und insbesondere auch, etwa durch Bildung von Fahrgemeinschaften, Wohnsitznahme, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken (BFH, Urteile vom 17.06.2010 VI R 20/09, BStBl II 2012, 32; vom 09.06.2011 VI R 58/09, BStBl II 2012, 34).Dort liegt die eine regelmäßige Arbeitsstätte, die ein Arbeitnehmer nur haben kann (BFH, Urteile vom 09.06.2011 VI R 55/10, BStBl II 2012, 38; VI R 58/09, BStBl II 2012, 34).
Es ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht und den Betriebssitz des Arbeitgebers nicht lediglich nur zu Kontrollzwecken aufsucht (BFH, Urteile vom 09.06.2011 VI R 58/09, BStBl II 2012, 34;… vom 19.01.2012 VI R 32/11, BFH/NV, 2012, 936).
- FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 3 K 3087/14
Einkommensteuerrecht - Reisekostenrecht
Auszug aus FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15
Die Rechtsauffassung des Beklagten werde auch durch das Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg vom 19.11.2014 (3 K 3087/14, EFG 2015, 285) bestätigt.Eine Erweiterung um das zusätzlich vom BFH aufgestellte Auslegungskriterium des "qualitativen Schwerpunkts" ist weder zwingend noch sachgerecht und bedeutet einen Verstoß gegen den sich aus dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Folgerichtigkeit (s. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.05.2014, 10 K 109/13, EFG 2014, 1474; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2014, 3 K 3087/14, EFG 2015, 288).
- BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Auszug aus FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15
Dort liegt die eine regelmäßige Arbeitsstätte, die ein Arbeitnehmer nur haben kann (BFH, Urteile vom 09.06.2011 VI R 55/10, BStBl II 2012, 38; VI R 58/09, BStBl II 2012, 34).
- BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09
Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte …
Auszug aus FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15
Auf diese mit den immer gleichen Wegen verbundene Arbeitsstätte kann sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise einstellen und insbesondere auch, etwa durch Bildung von Fahrgemeinschaften, Wohnsitznahme, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken (BFH, Urteile vom 17.06.2010 VI R 20/09, BStBl II 2012, 32; vom 09.06.2011 VI R 58/09, BStBl II 2012, 34). - BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Auszug aus FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15
Es ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht und den Betriebssitz des Arbeitgebers nicht lediglich nur zu Kontrollzwecken aufsucht (BFH, Urteile vom 09.06.2011 VI R 58/09, BStBl II 2012, 34; vom 19.01.2012 VI R 32/11, BFH/NV, 2012, 936). - FG Schleswig-Holstein, 24.06.2013 - 5 K 233/12
Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Feuerwache bei …
Auszug aus FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15
Insoweit berufe er sich auf das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 24.06.2013 (5 K 233/12, EFG 2013, 1657). - FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13
Grundsätze zur Bestimmung der Fahrten eines Diensthundführers zur …
Auszug aus FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15
Eine Erweiterung um das zusätzlich vom BFH aufgestellte Auslegungskriterium des "qualitativen Schwerpunkts" ist weder zwingend noch sachgerecht und bedeutet einen Verstoß gegen den sich aus dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Folgerichtigkeit (s. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.05.2014, 10 K 109/13, EFG 2014, 1474; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2014, 3 K 3087/14, EFG 2015, 288).
- BFH, 29.11.2016 - VI R 19/16
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. Februar 2016 12 K 1620/15 E aufgehoben.das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 19. November 2016 12 K 1620/15 E aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2013 vom 23. Juni 2014 unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 5. Mai 2015 zu ändern und die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der erklärten Fahrtkosten in Höhe von 1.872 EUR (195 Fahrten × 32 km × 0,30 EUR) und des erklärten Verpflegungsmehraufwands in Höhe von 1.170 EUR (195 Tage × 6 EUR/Tag) als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit niedriger festzusetzen.
- FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 10 K 10193/14
Regelmäßige Arbeitstätte eines Landmaschinenfahrers am Betriebssitz des …
Rn. 16 Regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist eine ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder, also dauerhaft aufsucht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Mai 2015 - VIII R 12/13, juris; vom 29. April 2014 - VIII R 33/10, BStBl. II 2014, 777; BFH, vom 17. Juni 2010 - VI R 20/09, BStBl. II 2012, 32), und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 - VI R 55/10, BStBl. II 2012, 38; ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - 3 K 3087/14 , Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2015, 285, Tz. 25; FG Münster, Urteil vom 17. Februar 2016 - 11 K 3235/14 E, EFG 2016, 893, Tz. 13; FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2016 - 12 K 1620/15 E, Betriebs-Berater [BB] 2016, 1941, Tz. 22).A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - 3 K 3087/14 , EFG 2015, 285 ; FG Münster, Urteil vom 17. Februar 2016 - 11 K 3235/14 E, EFG 2016, 893; FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2016 - 12 K 1620/15 E, BB 2016, 1941, jeweils mit Beispielen für die Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte in diesem Bereich; ebenso bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 10 K 109/13, juris).
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