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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.12.2000 | BGH, 23.11.2000

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9
BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00 (https://dejure.org/2000,9)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - IX ZB 105/00 (https://dejure.org/2000,9)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00 (https://dejure.org/2000,9)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3, § 22, § 63, § 165 ff.; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2, § 3, § 10, § 11 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    InsO § 22; ; InsO § 165 ff.; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3; ; InsO § 63; ; InsVV § 10; ; InsVV § 11 Abs. 1; ; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; InsVV § 2; ; InsVV § 3

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 21 Abs. 2 Nr. 3, 22, 63, 165 ff.; InsVV §§ 10, 11 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3
    Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessungsgrundlage und Satz der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters - Berücksichtigung der Vermögensgegenstände einschließlich der Aus- und Absonderungsrechte bei der Vergütungsgrundlage - Verfügungs- und Verwertungsrechte des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Insolvenzverwalter - Verwertung von Schuldnervermögen - Vergütung des Insolvenzverwalters - Wert des Vermögens - Aussonderungsrecht - Absonderungsrecht

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 44 (Leitsatz)

    §§ 21 Abs. 2 Nr. 3, 22, 63, 165 ff. InsO; § 1 Abs. 2 Nr. 1, §§ 2, 3, 10, 11 Abs. 1 InsVV
    Vorläufige Insolvenzverwaltung/Vergütung

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Klar strukturierte Maßstäbe des BGH zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 165
  • NJW 2001, 1496
  • ZIP 2000, 1839
  • ZIP 2001, 165
  • ZIP 2001, 296
  • MDR 2001, 592
  • NZI 2001, 19
  • NZI 2001, 191
  • NJ 2001, 207 (Ls.)
  • WM 2001, 430
  • BB 2001, 438 (Ls.)
  • DB 2001, 864 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 255
  • BGHReport 2001, 263
 
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Wird zitiert von ... (150)Zitiert selbst (16)

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    An einer solchen Entscheidung sieht sich das vorlegende Gericht durch einen Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 23. Mai 2000 (abgedruckt in ZIP 2000, 1306 ff. = NZI 2000, 314 = ZInsO 2000, 398 ff.) gehindert.

    § 568 Abs. 3 ZPO wird insoweit jedenfalls durch diese Sonderregelung verdrängt (OLG Stuttgart NJW 2000, 1344 f.; OLG Celle NZI 2000, 226 f.; OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 399; OLG Naumburg ZInsO 2000, 349 Leitsatz; Keller ZIP 2000, 689 f.).

    Insoweit stimmt der Senat dem vorlegenden Oberlandesgericht zu (ebenso BayObLG ZIP 2000, 2122, 2123; a.M. OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400 f).

    Folglich sind in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ungekürzt auch Gegenstände einzubeziehen, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind, soweit der Verwalter mit bezug auf diese Rechte tätig geworden ist (ebenso OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400; BayObLG ZIP 2000, 2122, 2123; LG Chemnitz ZInsO 2000, 509, 510; vgl. LG Bonn NZI 2000, 550 f; a.M. LG Karlsruhe ZInsO 2000, 230).

  • BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88

    Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Andererseits sind mit Bezug auf entbehrliche Gegenstände unnötige Kosten zu vermeiden, vor allem, wenn diese im Hinblick auf § 55 Abs. 2 InsO oder öffentlich-rechtliche Pflichten zu Masseverbindlichkeiten führen würden; die Freigabe auch von fremdem Gut aus der verwalteten Masse - mindestens in Form einer Anregung an das Insolvenzgericht, den Sicherungsauftrag entsprechend einzuschränken (vgl. BGHZ 105, 230, 238 f) - kann deshalb zu prüfen sein (…vgl. Heidelberger Kommentar/Kirchhof, aaO § 22 Rn. 4 a.E., 26).

    Gebäude sind im nötigen Umfang auch zugunsten der Grundpfandgläubiger versichert zu halten (BGHZ 105, 230, 237 f).

  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung; …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    § 568 Abs. 3 ZPO wird insoweit jedenfalls durch diese Sonderregelung verdrängt (OLG Stuttgart NJW 2000, 1344 f.; OLG Celle NZI 2000, 226 f.; OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 399; OLG Naumburg ZInsO 2000, 349 Leitsatz; Keller ZIP 2000, 689 f.).

    Anwaltszwang besteht nicht (§ 569 Abs. 2 Satz 2, § 78 Abs. 3 ZPO; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226 f.; OLG Köln WM 2000, 1116, 1117).

  • BayObLG, 18.10.2000 - 4Z BR 18/00

    Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Insoweit stimmt der Senat dem vorlegenden Oberlandesgericht zu (ebenso BayObLG ZIP 2000, 2122, 2123; a.M. OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400 f).

    Folglich sind in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ungekürzt auch Gegenstände einzubeziehen, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind, soweit der Verwalter mit bezug auf diese Rechte tätig geworden ist (ebenso OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400; BayObLG ZIP 2000, 2122, 2123; LG Chemnitz ZInsO 2000, 509, 510; vgl. LG Bonn NZI 2000, 550 f; a.M. LG Karlsruhe ZInsO 2000, 230).

  • OLG Braunschweig, 22.03.2000 - 2 W 269/99

    Bemessung der Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter; Festsetzung der …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Zwar dürfte es nicht systemkonform sein, einzelne Zuschläge von unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen - teils mit, teils ohne Berücksichtigung belasteten Schuldnervermögens - zu bemessen (zweifelnd OLG Braunschweig NZI 2000, 321, 322).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    c) Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO angemessen zu vergüten (vgl. BVerfG ZIP 1993, 838, 841).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Hierbei hat der vorläufige Insolvenzverwalter jeweils seine Berechtigung gerade im Verhältnis zu den Sicherungsnehmern zu prüfen und die vertraglichen sowie gesetzlichen Grenzen genau zu wahren (vgl. BGH, Urt. v. 6. April 2000 - IX ZR 422/98, ZIP 2000, 895, 896 ff, z.V.b. in BGHZ).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Anwaltszwang besteht nicht (§ 569 Abs. 2 Satz 2, § 78 Abs. 3 ZPO; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226 f.; OLG Köln WM 2000, 1116, 1117).
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 97/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Deshalb ist im Ansatz eine entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsO geboten, jedoch nur, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich tatsächlich mit den Aus- oder Absonderungsrechten in nennenswertem Umfang befaßt hat; dies hat er im einzelnen darzulegen (OLG Köln ZIP 2000, 1993, 1995 f; vgl. § 8 Abs. 2 InsVV).
  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 291/00

    Vorläufige Verwaltung; Verwaltervergütung

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
    Das Oberlandesgericht (sein Beschluß ist abgedruckt in ZInsO 2000, 554 f. = ZIP 2000, 1839 ff. = NZI 2000, 533 ff.) hat das Rechtsmittel dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Naumburg, 31.03.2000 - 5 W 25/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des …

  • LG Chemnitz, 12.04.2000 - 11 T 5255/99

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach Wert des …

  • LG Bonn, 13.03.2000 - 2 T 8/00

    Berechnungsgrundlage für Vergütung des vorläufigen Verwalters

  • LG Düsseldorf, 23.11.1999 - 25 T 937/99

    Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Verwalters; Zuständigkeit des …

  • LG Frankfurt/Main, 21.06.1999 - 9 T 401/99

    Rechtspfleger als vorläufiger Insolvenzverwalters

  • LG Kleve, 17.07.2000 - 4 T 570/99

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Ersatzaussonderungs- und absonderungsrechte im Insolvenzverfahren über das …

    Rn. 39 Der vorläufige Insolvenzverwalter ist grundsätzlich zudem nur zur Sicherung, nicht zur Verwertung von Sicherungsgut berechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 172 f; Urteil vom 20. Februar 2003 - IX ZR 81/02, BGHZ 154, 72, 79;… Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 22).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung …

    Gegebenenfalls ist sie nicht über die Erhöhung der Berechnungsgrundlage, sondern durch Gewährung eines Zuschlags zur Regelvergütung zu berücksichtigen (Änderung von BGHZ 146, 165).

    Vielmehr sei regelmäßig ein Abschlag im Sinne von § 3 Abs. 2 InsVV geboten, wenn die Bearbeitung nur einen unerheblichen Teil der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgemacht habe (BGHZ 146, 165, 176 f; BGH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX ZB 215/03, NZI 2004, 665).

    Sollte bereits in diesem Stadium des Verfahrens jemand die Aus- oder Absonderung begehren, braucht der vorläufige Insolvenzverwalter regelmäßig nur darauf hinzuweisen, dass die Klärung dieser Frage nach Verfahrenseröffnung dem Insolvenzverwalter vorbehalten bleiben müsse (BGHZ 146, 165, 173;… MünchKomm-InsO/Ganter, § 47 Rn. 454 und vor §§ 49-52 Rn. 138).

    Die Verwertung von Sicherungsgut, das nach Verfahrenseröffnung der abgesonderten Befriedigung unterliegt, durch den vorläufigen Insolvenzverwalter kommt nur ausnahmsweise in Betracht, insbesondere wenn ein Notverkauf leicht verderblicher Ware geboten ist (vgl. BGHZ 146, 165, 172;… Kübler/Prütting/Pape, InsO § 22 Rn. 78;… HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 22 Rn. 14).

    Sie sind Bestandteil der "Ist-Masse" (vgl. hierzu BGHZ 146, 165, 173;… MünchKomm-InsO/Ganter, § 47 Rn. 3;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 22 Rn. 230), die er gemäß § 22 Abs. 2 InsO zu sichern und erhalten hat.

    Demgemäß hat der Senat eine vergütungsrelevante "Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten" schon dann angenommen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen des Schuldners einschließlich fremder Sachen in dessen Besitz sichert und erhält (BGHZ 146, 165, 173).

    Die Verwaltung eines aussonderungsfähigen, weil vom Schuldner nur gemieteten oder gepachteten Grundstücks mag den vorläufigen Insolvenzverwalter weniger belasten, als wenn das Grundstück der abgesonderten Befriedigung durch einen Grundpfandgläubiger unterläge (BGHZ 146, 165, 175).

    Davon abgesehen würde eine Trennung von Aus- und Absonderungsrechten das Vergütungsverfahren in diesem frühen Stadium der Insolvenz praktisch erheblich erschweren (BGHZ 146, 165, 175).

    Insbesondere darf es für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Rolle spielen, ob für einen von ihm verwalteten Gegenstand später, nach Insolvenzeröffnung, ein Verwertungserlös in die Masse gelangt (BGHZ 146, 165, 174 f).

    (1) Die Absenkung der Vergütungspflicht durch die Einführung der Schwelle der bloß "nennenswerten" Tätigkeit (BGHZ 146, 165, 171, 176) unterschied sich von der früheren Praxis zur Sequestervergütung.

    (4) Der vorläufige Insolvenzverwalter ist im Ergebnis vergütungsrechtlich nicht besser zu stellen als der endgültige (BGHZ 146, 165, 176).

    Die Befassung mit Aussonderungsrechten wurde dadurch gegenüber derjenigen mit Absonderungsrechten begünstigt, obwohl diese im Allgemeinen belastender ist (vgl. BGHZ 146, 165, 175).

    Dass diese Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht allein durch Zu- oder Abschläge entsprechend § 3 InsVV auf der Grundlage der "Soll-Masse" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV abgegolten werde, wurde mit dem fehlenden Bezug zur Tätigkeit gerade des vorläufigen Verwalters begründet (BGHZ 146, 165, 174).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Zwar kann nach § 22 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergehen und in diesem Fall auch ein Unternehmen fortgeführt werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO), eine Verwertung des Schuldnervermögens "im technischen Sinne" nach § 159 InsO scheidet indessen aus (vgl. BGHZ 146, 165 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4841
BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00 (https://dejure.org/2000,4841)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2000 - X ZB 17/00 (https://dejure.org/2000,4841)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 (https://dejure.org/2000,4841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • BGHReport 2001, 263
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZB 22/92

    Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Aus den im Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 7. Oktober 1981 (IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887, 888) dargelegten, sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, daß grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und der Bundesgerichtshof erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 14.06.1989 - VIII ZB 10/89).

    Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Verwerfung der Berufung unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992, aaO; Beschl. v. 12.05.1989 - IVb ZB 25/89, FamRZ 1989, 1064, 1066 m.w.N.).

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Aus den im Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 7. Oktober 1981 (IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887, 888) dargelegten, sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, daß grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und der Bundesgerichtshof erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 14.06.1989 - VIII ZB 10/89).
  • BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93

    Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt; Bescheinigung des …

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Dieser Vermerk ist mit Datum und Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin versehen und genügt deshalb den Anforderungen des § 212 a ZPO (BGH, Urt. v. 03.05.1994 - VI ZR 248/93, NJW 1994, 2297).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 49/93

    Bestimmung des Adressaten für die Zustellung des Urteils; Voraussetzungen des …

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Verwerfung der Berufung unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (…BGH, Beschl. v. 22.09.1992, aaO; Beschl. v. 12.05.1989 - IVb ZB 25/89, FamRZ 1989, 1064, 1066 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Verwerfung der Berufung unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (…BGH, Beschl. v. 22.09.1992, aaO; Beschl. v. 12.05.1989 - IVb ZB 25/89, FamRZ 1989, 1064, 1066 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1989 - VIII ZB 10/89

    Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein Versäumnisurteil - Gewährung von …

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Aus den im Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 7. Oktober 1981 (IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887, 888) dargelegten, sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, daß grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und der Bundesgerichtshof erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 14.06.1989 - VIII ZB 10/89).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Zwar wäre für die Entscheidung über den - nicht offensichtlich begründeten - Wiedereinsetzungsantrag das Landesarbeitsgericht gemäß § 237 ZPO zuständig, wodurch dem Kläger die Chance eröffnet worden wäre, daß mit bindender Wirkung die Wiedereinsetzung hätte gewährt werden können (vgl. BGH 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - NJW 1982, 1873; 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 - BGH-Report 2001, 263), jedoch kann dessen positive Entscheidung unterstellt werden.
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax

    Mit der Entscheidungskompetenz des Berufungsgerichts ist für die fristsäumige Partei die Chance verbunden, mit bindender Wirkung Wiedereinsetzung bewilligt zu erhalten (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1; BGH 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 - 22. September 1992 - VI ZB 22/92 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 24).

    Rn. 38 b) Das Revisionsgericht kann außerdem selbst über die Wiedereinsetzung entscheiden, wenn das Berufungsgericht verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über den bei ihm gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung unterlassen hat (BGH 29. September 1993 - XII ZB 49/93 - NJW-RR 1994, 127) oder die Berufung verworfen und dabei den Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt hat (BGH 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 -).

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13

    Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen …

    Eine Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung wird schließlich abweichend von der Regelung in § 237 ZPO in dem Fall angenommen, dass die Vorinstanz verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über den bei ihm gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung unterlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127;… BAG NJW 2013, 1620 Rn. 38) oder die Berufung verworfen und dabei den Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, juris).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 47/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen …

    Rn. 11 a) Aus sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, dass grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und das Rechtsmittelgericht erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 f. [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris];… Münchener Kommentar zur ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 237 Rn. 4;… BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 7;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 237 Rn. 3).

    Rn. 12 b) Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im hier in Frage stehenden Berufungsverfahren käme nur in Betracht, wenn das Landgericht die Verwerfung des Einspruchs unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 [juris]; v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris];… Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2;… BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 5, 7;… Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3) oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris]) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 5 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris];… Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2;… BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 6;… Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3).

  • BGH, 06.12.2017 - XII ZB 107/17

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Ehe- und Familienstreitsache: …

    Gleiches gilt, wenn die Vorinstanz verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über den bei ihm gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung unterlassen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 49/93 - FamRZ 1994, 438) oder das Rechtsmittel verworfen und zugleich den Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt hat (BGH Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 - juris).
  • BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, unter II 1; Beschluss vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89, NJW-RR 1989, 962, unter 3 a; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b).
  • BGH, 19.09.2006 - VIII ZB 42/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Berücksichtigung rechtzeitig und …

    Auf Wiedereinsetzungsgründe, die der Kläger mit einem nach der Verwerfung seiner Berufung beim Oberlandesgericht gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung geltend gemacht hat, kann die Rechtsbeschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss nicht mit Erfolg gestützt werden, weil das Berufungsgericht über das Wiedereinsetzungsgesuch noch nicht entschieden hat (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, BGHReport 2001, 263 (nur Leitsatz) unter II 2 b m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 7. April 1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5847
BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00 (https://dejure.org/2000,5847)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - I ZB 34/00 (https://dejure.org/2000,5847)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - I ZB 34/00 (https://dejure.org/2000,5847)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    UWG § 3; ; ZPO § 233; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 568 Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4; ; GVG § 17a; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Betriebskrankenkasse - Allgemeiner Beitragssatz - Kostengünstigste Krankenkasse - Unterlassung der Werbeaussage - Erstattung von Abmahnkosten - Zulässiger Rechtsweg - Sofortige Beschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Versäumung der Beschwerdefrist nach zugelassener weiterer Beschwerde gegen eine Rechswegentscheidung des Oberlandesgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHReport 2001, 263
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren …

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00
    Den Gegenstandswert der Beschwerde hat der Senat auf 1/5 des Wertes der Hauptsache festgesetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.1996 - III ZB 105/96, NJW 1998, 909, 910).
  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00
    Die Beklagte muß sich das Verschulden von Rechtsanwalt H. zurechnen lassen, da dieser als bestellter Vertreter (vgl. BGH, Beschl. v. 23.6.1994 - VII ZB 5/94, NJW 1994, 2957, 2958 m.w.N.) und Sozius (vgl. BGHZ 124, 47, 48 f. m.w.N.) ihres Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt P. ebenfalls Bevollmächtigter im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO ist.
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 20/95

    Versäumung der Berufungsfrist aufgrund einer Überlassungsreaktion des …

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00
    Denn diese Arbeitsüberlastung war kein Umstand, der plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist (vgl. BGH, Beschl. v. 23.11.1995 - V ZB 20/95, NJW 1996, 997, 998).
  • BGH, 03.11.1997 - VI ZB 47/97

    Prüfungspflicht des Rechtsanwalts bei Vorlage einer Akte zur Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00
    Die Sorgfalt eines Rechtsanwalts erfordert es, daß dieser auch Sachen, die ihm als nicht fristgebunden vorgelegt werden, erst dann wieder zurückgibt, wenn er zuvor wenigstens festgestellt hat, um was es sich handelt und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 3.11.1997 - VI ZB 47/97, NJW 1998, 460, 461).
  • BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei notwendiger Besprechung mit der …

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/00
    Die Beklagte muß sich das Verschulden von Rechtsanwalt H. zurechnen lassen, da dieser als bestellter Vertreter (vgl. BGH, Beschl. v. 23.6.1994 - VII ZB 5/94, NJW 1994, 2957, 2958 m.w.N.) und Sozius (vgl. BGHZ 124, 47, 48 f. m.w.N.) ihres Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt P. ebenfalls Bevollmächtigter im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO ist.
  • BSG, 27.06.2023 - B 1 KR 27/22 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

    Bei einer länger andauernden - auch krankheitsbedingten - Arbeitsüberlastung muss der Bevollmächtigte sobald wie möglich geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Belastung treffen, zB durch Heranziehung zusätzlicher Mitarbeiter (vgl BGH vom 23.11.2000 - I ZB 34/00 - juris RdNr 15).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 22 U 34/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Rn. 11 Es kann dahinstehen, dass der Senat bereits erhebliche Zweifel daran hat, dass der - nach Angaben der Prozessbevollmächtigten der Beklagten - von ihr vorgesehene Ablauf bei der Fertigung der Berufungsbegründungsschrift im Zeitraum vom 05.-07.05.2014 (d.h. den beiden letzten Tagen der zuvor bereits antragsgemäß verlängerten Frist) und insbesondere der nach Angaben der Prozessbevollmächtigten der Beklagten für den 07.05.2014 nach Entlassung ihrer Sekretärin in den Feierabend (17.30 Uhr, vgl. 1720 GA) von ihr vorgesehene Ablauf, d.h. der letzten 6, 5 Stunden vor dem Fristablauf um 24.00 Uhr, ihren anwaltlichen Sorgfaltspflichten zur Wahl des sichersten Weges entsprach (…vgl. auch Zöller-Greger, a.a.O., § 233, Rn 23, Stichwort: Arbeitsüberlastung, BGH, Beschluss vom 23.11.1995, V ZB 20/95, NJW 1996, 997; BGH, Beschluss vom 23.11.2000, I ZB 34/00, www.juris.de; vgl. auch BGH, Beschluss vom NJW 2011, 1972, dort Rn 10: "… Einplanung einer gewissen Zeitreserve … ").
  • OLG Köln, 20.04.2010 - 19 U 9/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auch wenn sich seine Mitarbeiterin bislang Stresssituationen im regelmäßigen Kanzleibetrieb gewachsen gezeigt hatte und dieser gegebenenfalls hinreichend Zeit zur Erledigung sämtlicher Aufgaben zur Verfügung gestanden hat, durfte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten angesichts der zusätzlichen, sonst nicht anfallenden Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum nicht darauf vertrauen, dass seine Mitarbeiterin dieser außergewöhnlichen und besonderen Belastung stand halten werde, ohne Fehler zu begehen (vgl. dazu BGH vom 23.11.2000 - I ZB 34/00 - Rn. 15, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 04.10.2006 - 10 U 5/06
    Der Prozessbevollmächtigte muss sobald wie möglich geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Belastung treffen, um eine fehlerfreie Bewältigung der Arbeit sicherzustellen, BGH v. 23.11.2000 - I ZB 34/00 nv.
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