Rechtsprechung
| BFH, 28.10.2009 - I R 27/08 |
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KAGG § 8a Abs. 3 Satz 1, § 40a Abs. 1, § 43 Abs. 14 und 18; KAGG i. d. F. des StSenkG § 40a Abs. 1; KStG 1999 i. d. F. des UntStFG § 8b Abs. 2 und 3; KStG 1999 i. d. F. des StSenkG... § 34 Abs. 1 und 10a; EStG 1997 i. d. F. des UntStFG § 52 Abs. 36; EG Art. 56
Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien verstößt in 2001 gegen Art. 56 EG - openjur.de
(Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien verstößt in 2001 gegen Art. 56 EG; keine Saldierung von positiven und negativen Aktiengewinnen
- IWW
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien verstößt für VZ 2001 gegen Kapitalverkehrsfreiheit
- Betriebs-Berater
Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien verstößt in 2001 gegen Art. 56 EG
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
KAGG § 8a Abs. 3 Satz 1; KAGG § 40a Abs. 1; KAGG § 43 Abs. 14; KAGG § 43 Abs. 18; KAGG i.d.F. des StSenkG § 40a Abs. 1; KStG 1999 i.d.F. des UntStFG § 8b Abs. 2; KStG 1999 i.d.F. d... es UntStFG § 8b Abs. 3; KStG 1999 i.d.F. des StSenkG § 34 Abs. 1; KStG 1999 i.d.F. des StSenkG § 34 Abs. 10a; EStG 1997 i.d.F. des UntStFG § 52 Abs. 36; EG Art. 56
Investmentfonds mit ausländischen Aktien: Abzugsverbot negativer Aktiengewinne in 2001 EU-rechtswidrig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit des Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus einer Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds für Gewinnminderungen auf Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften; Vereinbarkeit einer Beschränkung des Abzugsverbots auf negative ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendbarkeit des Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus einer Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds für Gewinnminderungen auf Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften; Vereinbarkeit einer Beschränkung des Abzugsverbots auf negative ...
- zbb-online.com (Leitsatz)
KAGG § 8a Abs. 3 Satz 1, § 40a Abs. 1, § 43 Abs. 14 und 18; KAGG i. d. F. des StSenkG § 40a Abs. 1; KStG 1999 i. d. F. des UntStFG § 8b Abs. 2 und 3; KStG 1999 i. d. F. des StSenkG... § 34 Abs. 1 und 10a; EStG 1997 i. d. F. des UntStFG § 52 Abs. 36; EG Art. 56
Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien verstößt in 2001 gegen Art. 56 EG
- axisrechtsanwaelte.de
(Kurzinformation)
Berücksichtigung negativer Aktiengewinne aus ausländischen Beteiligungen in 2001 auch bei Investmentfonds
- pwc.de (Kurzinformation)
Beschränkung des Abzugsverbots für negative Aktiengewinne auf Auslandsbeteiligungen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Halbeinkünfteverfahren
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 28.02.2008 - 7 K 917/07
- FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 239/06
- BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
- BFH, 25.11.2009 - I R 72/08
Papierfundstellen
- BFHE 227, 73
- BB 2010, 277
- DB 2010, 201
- BStBl II 2011, 229
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (23)
- EuGH, 22.01.2009 - C-377/07
STEKO Industriemontage - Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des …
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Die Beschränkung des Abzugsverbots auf negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen der Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, verstößt gegen Art. 56 EG (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22. Januar 2009 C-377/07 "STEKO Industriemontage GmbH", IStR 2009, 133).a) Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 22. Januar 2009 C-377/07 "STEKO Industriemontage GmbH" (Internationales Steuerrecht - IStR - 2009, 133) entschieden hat, steht Art. 56 EG bei einer Sachlage, bei der eine inländische Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit weniger als 10 % beteiligt ist, einer Regelung entgegen, wonach ein Verbot des Abzugs von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer solchen Beteiligung für Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft früher in Kraft tritt als für Beteiligungen an einer inländischen Gesellschaft.
Dies gilt jedenfalls für Beteiligungen von unter 10 %, da in diesen Fällen Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften im Hinblick auf den Abzug der Gewinnminderungen bis zum Veranlagungszeitraum 2001 gleichbehandelt wurden (EuGH-Urteil in IStR 2009, 133, Rz 51).
Der Streitfall unterscheidet sich von dem Sachverhalt, der dem EuGH-Urteil in IStR 2009, 133 zugrunde lag, nur dadurch, dass die Gewinnminderungen nicht auf einer unmittelbaren Beteiligung der Klägerin an den ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, sondern sich im Zusammenhang mit Anteilsscheinen an einem - zwischengeschalteten - Wertpapier-Sondervermögen ergeben.
bb) Die Ungleichbehandlung der negativen Aktiengewinne der Klägerin gegenüber negativen Aktiengewinnen aus Wertpapier-Sondervermögen mit Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften lässt sich nach dem EuGH-Urteil in IStR 2009, 133 nicht dadurch rechtfertigen, dass sie als Übergangsregelung auf das Streitjahr beschränkt ist.
Die bloße Möglichkeit des späteren Eintritts steuerfreier Aktiengewinne begründet dagegen keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem sofortigen Abzugsverbot für negative Aktiengewinne (EuGH-Urteile vom 29. März 2007 C-347/04 "Rewe Zentralfinanz", Slg. 2007, I-2647 Rz 67; in IStR 2009, 133 Rz 54).
Sie entspricht den Aussagen der EuGH-Urteile in Slg. 2007, I-12357 und in IStR 2009, 133 und war damit bereits Gegenstand einer Auslegung durch den EuGH.
- FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5096/07
Vereinbarkeit einer rückwirkenden Anwendung von § 40a Abs. 1 S. 2 Gesetz über …
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Auf die - verfassungsrechtliche - Frage, ob die in § 43 Abs. 18 KAGG angeordnete rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG gegen Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verstößt (vgl. FG Münster, Vorlagebeschluss vom 22. Februar 2008 9 K 5096/07 K, EFG 2008, 983), kommt es im Streitfall nicht an.Der Senat kann auch die vorrangige - einfachrechtliche - Frage offenlassen, ob Gewinnminderungen in Form negativer Aktiengewinne aus der Rückgabe oder Veräußerung von Anteilsscheinen an Wertpapier-Sondervermögen bei der Gewinnermittlung des Anteilsscheininhabers bereits aufgrund eines in § 40a Abs. 1 KAGG a. F. enthaltenen Rechtsfolgenverweises auf § 8b Abs. 3 KStG 1999 außer Ansatz bleiben (…bejahend Gosch, a. a. O., § 8b Rz 49; Dötsch/Pung in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 8b KStG Rz 65; verneinend FG Münster, Vorlagebeschluss in EFG 2008, 983;… Lübbehüsen in Brinkhaus/Scherer, a. a. O., § 40a KAGG Rz 19; Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Jahresband 2004, KAGG Rz J 03-2; Fock, Betriebs-Berater 2003, 1589, 1591; Schultz/Halbig, Deutsches Steuerrecht 2005, 1669, 1670; Stoschek/Peter/Bittner, Finanz-Rundschau 2003, 941, 948 ff.).
- EuGH, 18.12.2007 - C-436/06
Grønfeldt - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Einkommensteuer - Nationale …
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Der EuGH hat in diesem Urteil insbesondere ausgeführt (vgl. Rz 50), dass die auf den Veranlagungszeitraum 2001 beschränkte Ungleichbehandlung der ausländischen gegenüber den inländischen Kapitalgesellschaften nicht dadurch gerechtfertigt werden kann, dass die Regelung den reibungslosen Übergang vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren gewährleisten sollte (vgl. zu § 17 EStG 1997 bereits EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2007 C-436/06 "Grønfeldt", Slg. 2007, I-12357, Rz 33).Sie entspricht den Aussagen der EuGH-Urteile in Slg. 2007, I-12357 und in IStR 2009, 133 und war damit bereits Gegenstand einer Auslegung durch den EuGH.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Einer abermaligen Vorlage an den EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG bedurfte es deshalb nicht (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 283/81 "C. I. L. F. I. T.", Slg. 1982, 3415). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Es bedarf daher auch keiner Entscheidung darüber, ob das Revisionsverfahren im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage anhängige Normenkontrollverfahren 1 BvL 5/08 entsprechend § 74 FGO auszusetzen ist (…vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 8. Februar 2006 I B 91/05, BFH/NV 2006, 1115). - EuGH, 29.03.2007 - C-347/04
DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN …
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Die bloße Möglichkeit des späteren Eintritts steuerfreier Aktiengewinne begründet dagegen keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem sofortigen Abzugsverbot für negative Aktiengewinne (EuGH-Urteile vom 29. März 2007 C-347/04 "Rewe Zentralfinanz", Slg. 2007, I-2647 Rz 67; in IStR 2009, 133 Rz 54). - EuGH, 23.10.2008 - C-157/07
Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit - …
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Eine solche Wechselwirkung setzt voraus, dass beide Vorschriften untrennbar in der Weise miteinander verbunden sind, dass sowohl der Steuervorteil als auch die Steuerbelastung beim Steuerpflichtigen zwingend eintreten (EuGH-Urteil vom 23. Oktober 2008 C-157/07 "Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt GmbH", IStR 2008, 769 Rz 42). - EuGH, 26.10.1999 - C-294/97
Eurowings Luftverkehr - Dienstleistungsfreiheit - Gewerbesteuer - Hinzurechnung …
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Denn für die gemeinschaftsrechtliche Beurteilung einer solchen Benachteiligung kommt es allein auf die steuerliche Behandlung der negativen Aktiengewinne an; das Abzugsverbot für die negativen Aktiengewinne wird hierbei nicht durch die Steuerbefreiung der Gewinne aus weiteren - direkten und indirekten - Beteiligungen der Klägerin ausgeglichen, da es insoweit an einem untrennbaren Zusammenhang fehlt (EuGH-Urteile vom 21. September 1999 C-307/97 "Saint-Gobain", Slg. 1999, I-6161 Rz 54; vom 26. Oktober 1999 C-294/97 "Eurowings", Slg. 1999, I-7447 Rz 43 f., m. w. N.). - EuGH, 21.09.1999 - C-307/97
Saint-Gobain ZN - Niederlassungsfreiheit - Besteuerung der Einkünfte einer …
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Denn für die gemeinschaftsrechtliche Beurteilung einer solchen Benachteiligung kommt es allein auf die steuerliche Behandlung der negativen Aktiengewinne an; das Abzugsverbot für die negativen Aktiengewinne wird hierbei nicht durch die Steuerbefreiung der Gewinne aus weiteren - direkten und indirekten - Beteiligungen der Klägerin ausgeglichen, da es insoweit an einem untrennbaren Zusammenhang fehlt (EuGH-Urteile vom 21. September 1999 C-307/97 "Saint-Gobain", Slg. 1999, I-6161 Rz 54; vom 26. Oktober 1999 C-294/97 "Eurowings", Slg. 1999, I-7447 Rz 43 f., m. w. N.). - BFH, 09.08.2006 - I R 31/01
Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer …
Auszug aus BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Der Senat hat zudem in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass durch die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht geschaffene Ungleichbehandlungen rein innerstaatlicher Sachverhalte insoweit nicht dem nationalen Gesetzgeber zugerechnet werden können, als dieser lediglich gemeinschaftsrechtliche Vorgaben in Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen in die nationale Rechtsordnung zu übernehmen hat (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2005 I R 21/04, BFHE 210, 43, BStBl II 2005, 716, m. w. N.; Senatsurteile vom 9. August 2006 I R 31/01, BFHE 214, 496, BStBl II 2007, 838;… vom 18. März 2009 I R 13/08, BFH/NV 2009, 1613); hieran hält er fest. - BFH, 15.07.2005 - I R 21/04
Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht durch Hinzurechnungen …
- BFH, 18.03.2009 - I R 13/08
Verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8a KStG 1999 ist ein …
- BFH, 29.03.2007 - IX R 21/05
Berücksichtigung der Übernahme einer Schuld durch den Anspruchsberechtigten
- BFH, 08.02.2006 - I B 91/05
Musterverfahren vor BVerfG - Aussetzung des Verfahrens
- BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88
Klagebefugnis eines früheren Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft gegen …
- BFH, 17.01.2008 - VI R 44/07
Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und …
- BFH, 14.02.2006 - VIII R 40/03
Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG aus mittelbaren Leistungen an die …
- BFH, 04.04.2007 - I R 57/06
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Frühere Geltung des Abzugsverbots für …
- BFH, 11.10.2000 - I R 99/96
Ausländischer Investmentfond: Einkünfte aus Beteiligung - abschließende Regelung …
- BFH, 27.03.2001 - I R 120/98
Veräußerung - Fondsanteile - Überschüsse - Besteuerung - Einkommensteuer - …
- BFH, 10.10.1995 - VIII R 56/91
Verzugszinsen als Werbungsko
- BFH, 05.07.1991 - III R 3/87
1. § 68 FGO gilt bei der Verpflichtungsklage entsprechend 2. Keine …
- FG München, 28.02.2008 - 7 K 917/07
Die in § 40a Abs. 1 KAGG angeordnete Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG als …
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
Rn. 11 Auf der Ebene der Finanzgerichte ist umstritten, ob die Vorschrift des § 40a Abs. 1 KAGG mit dem neuen Satz 2 im Vergleich zur vorherigen Gesetzesfassung ohne den Satz 2 - wie im Vorlagebeschluss vertreten - als konstitutive, die bisherige Rechtslage ändernde Regelung oder als deklaratorische, die bisherige Rechtslage lediglich klarstellende Regelung anzusehen ist (vgl. Finanzgericht München, Urteile vom 28. Februar 2008 - 7 K 917/07 -, EFG 2008, S. 991, - dazu BFHE 227, 73 - …und vom 17. März 2009 - 6 K 3474/06 -, EFG 2009, S. 1053, das Revisionsverfahren ist anhängig unter dem Aktenzeichen I R 33/09, sowie Gerichtsbescheid vom 18. September 2012 - 7 K 2684/10 -, EFG 2013, S. 72, das Revisionsverfahren ist anhängig unter dem Aktenzeichen I R 74/12).Das Offenlassen der verfassungsrechtlichen Frage in seinem Urteil vom 28. Oktober 2009 - I R 27/08 - (BFHE 227, 73) hat er mit der in diesem Fall gemeinschaftsrechtlich bedingten Unanwendbarkeit der Vorschrift begründet.
- FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10
Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen …
Rn. 22 Ist der Anteilsscheininhaber - wie die Klägerin - eine Kapitalgesellschaft, so folgt aus dem in § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG enthaltenen Verweis auf § 8b Abs. 3 KStG, dass die in § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG genannten Gewinnminderungen bei der Gewinnermittlung der Kapitalgesellschaft nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, unter II.2.a); Gewinnminderungen i.S. des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG sind danach dem Gewinn außerbilanziell wieder hinzuzurechnen (vgl. Blümich/Rengers, § 8b KStG Rz 284;… Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8b Rz 262; jeweils zu § 8b Abs. 3 KStG).Nach § 40a Abs. 1 Satz 1 KAGG i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG ist - bei einem körperschaftsteuerpflichtigen Anteilseigner - damit der Teil der Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Anteilsscheinen steuerfrei, der auf Dividenden, Veräußerungsgewinne und (nicht realisierte) Wertsteigerungen der Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens an Kapitalgesellschaften entfällt ("positiver Aktiengewinn", vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, unter II.2.b, m.w.N.).
Die erstmalige Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 bestimmt sich indessen nach § 43 Abs. 14 Satz 5 i.V.m. Satz 2 KAGG; danach gilt für seine erstmalige Anwendung § 52 Abs. 36 Satz 2 EStG sinngemäß (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, unter II.2.c).
Insoweit richtet sich die erstmalige Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG nach der allgemeinen Anwendungsvorschrift des § 34 Abs. 1 KStG i.d.F. des StSenkG; denn ausländische Kapitalgesellschaften haben am Anrechnungsverfahren nicht teilgenommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, unter II.2.c, m.w.N.).
29 a) Die Beschränkung des Abzugsverbots des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf Gewinnminderungen, die auf Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens an ausländischen Kapitalgesellschaften entfallen, verstößt gegen Art. 56 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - EG -, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997 Nr. C 340, 1 (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 22. Januar 2009 C-377/07 "STEKO Industriemontage GmbH", Slg. 2009, I-00299).
Das Abzugsverbot nach § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG wird nicht durch die Steuerbefreiung nach § 40a Abs. 1 Satz 1 KAGG ausgeglichen, da es insoweit an einem unmittelbareren Zusammenhang fehlt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, unter II.4.a, zur Saldierung mit Gewinnen i.S. des § 8b Abs. 2 KStG, auch aus unterschiedlichen Wertpapier-Sondervermögen).
Es ist kein tragfähiger Grund erkennbar, weshalb für Beteiligungen, die über ein Wertpapier-Sondervermögen - indirekt - gehalten werden, etwas anderes gelten sollte, zumal der Anteilsscheininhaber bei der Rückgabe oder Veräußerung der Anteilsscheine steuerlich nicht anders als bei einer Direktanlage behandelt wird (BFH-Urteil in BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, unter II.3.b.aa, m.w.N.).
Rn. 36 cc) Ebenso wenig kann die Saldierung darauf gestützt werden, dass § 40a Abs. 1 Satz 1 KAGG und § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG stets korrespondierend anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, unter II.4.b, m.w.N.).
Denn durch die Umsetzung von Gemeinschaftsrecht geschaffene Ungleichbehandlungen rein innerstaatlicher Sachverhalte können insoweit nicht dem nationalen Gesetzgeber zugerechnet werden können, als dieser lediglich gemeinschaftsrechtliche Vorgaben in Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen in die nationale Rechtsordnung zu übernehmen hat (BFH-Urteil in BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, unter II.4.b, m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 6 K 69/15
Vermögensminderung auf Grund eines negativen Aktiengewinns aus der verdeckten …
Dies habe der BFH mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229) zur Frage der Saldierung von Verlusten aus Auslandsaktien, die über einen Fonds gehalten wurden, mit Gewinnen aus Direktbeteiligungen an ausländischen Aktiengesellschaften entschieden.Nach der allgemeinen Anwendungsvorschrift des § 34 Abs. 1 KStG 1999 a.F. sind Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens an ausländischen Kapitalgesellschaften daher bereits im Veranlagungszeitraum 2001 in den Aktiengewinn einzubeziehen (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, m.w.N.).
Der EuGH hat in diesem Urteil insbesondere ausgeführt, dass die auf den Veranlagungszeitraum 2001 beschränkte Ungleichbehandlung der ausländischen gegenüber den inländischen Kapitalgesellschaften könne nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass die Regelung den reibungslosen Übergang vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren gewährleisten sollte (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08 BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229).
Die Zwischenschaltung des Wertpapier-Sondervermögens führt indessen im Streitfall zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung, da im Hinblick auf das Wertpapier-Sondervermögen jedenfalls für den Fall der sog. Schlussbesteuerung (bei Rückgabe, Veräußerung oder - verdeckten - Einlage) der Anteilsscheine das Transparenzprinzip verwirklicht ist; der Anteilsscheininhaber wird danach bei der Rückgabe, Veräußerung oder (verdeckter) Einlage der Anteilsscheine steuerlich nicht anders behandelt als bei einer Direktanlage (BFH-Urteile vom 14. Dezember 2011 I R 92/10, BFHE 236, 106, BStBl II 2013, 468; vom 28. Oktober 2009 I R 27/08 BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, m.w.N.).
Sie entspricht den Aussagen der EuGH im o.g. Urteil und den Urteilen des BFH vom 22. April 2009 (I R 57/06, BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66) und vom 28. Oktober 2009 (I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229).
Rn. 47 Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des BFH zur Regelung des § 40 a KAGG, dem die Regelung des § 8 InvStG nachfolgt, an (…BFH-Urteile vom 30. Juli 2014 I R 74/12, BFHE 249, 430, BFH/NV 2015, 55; vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229).
Denn für die gemeinschaftsrechtliche Beurteilung einer solchen Benachteiligung kommt es allein auf die steuerliche Behandlung der negativen Aktiengewinne an; das Abzugsverbot für die negativen Aktiengewinne wird hierbei nicht durch die Steuerbefreiung der Gewinne aus weiteren - direkten und indirekten - Beteiligungen der Klägerin ausgeglichen, da es insoweit an einem untrennbaren Zusammenhang fehlt (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, m.w.N.).
Diese regelungssystematisch angelegte wechselseitige Korrespondenz zwischen den beiden Vorschriften hat indessen Grenzen; im § 8 Abs. 2 InvStG fehlt eine verknüpfende Bezugnahme auf § 8 Abs. 1 InvStG, so dass von einem durch beide Absätze der Vorschrift gebildeten "einheitlichen Tatbestand" deshalb keine Rede sein kann (…BFH-Urteile vom 25. Juni 2014 I R 33/09, BFHE 246, 310, BFH/NV 2014, 1859; vom 14. Dezember 2011 I R 92/10, BFHE 236, 106, BStBl II 2013, 486; vgl. auch BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229 …und vom 30. Juli 2014 I R 74/12, BFHE 249, 430, BFH/NV 2015, 55 zu § 40 a KAGG).
- BFH, 09.08.2016 - VIII R 27/14
Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten …
Eine Festsetzung durch den Senat (§ 100 Abs. 2 i.V.m. § 121 Satz 1 FGO) kommt nicht in Betracht, da die Vorschrift auf Verpflichtungsklagen --wie die erhobene Klage auf Änderung der formell bestandskräftigen Steuerfestsetzung-- keine Anwendung findet (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 06.07.2017 - 6 K 150/16
Körperschaftsteuer 2008
Um jedoch die Vergünstigung des § 3 Nr. 40 EStG, § 8b KStG oder eines Doppelbesteuerungsabkommens für die von dem Investmentfonds erzielten Erträge unabhängig von dessen Rechtsform auf Anlegerebene zur Anwendung kommen zu lassen, wird im Rahmen der Schlussbesteuerung durch § 8 Abs. 1 bis 3 InvStG das investmentsteuerliche Transparenzprinzip umgesetzt (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 I R 92/10, BStBl II 2013, 486; BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BStBl II 2009, 229; Neumann in Moritz/Jesch, InvStG, § 8 Rdz 22). - BFH, 21.09.2011 - I R 7/11
Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich …
Rn. 17 Zwar ist die Berücksichtigung der Teilwertabschreibungen im Streitjahr nicht nach § 8b Abs. 3 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes vom 20. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1850) --§ 8b KStG 1999 n.F.-- ausgeschlossen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229 sowohl zu den §§ 40a, 43 Abs. 14 KAGG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2002, BGBl I 2000, 1433 --KAGG a.F.-- als auch zu den §§ 40a Abs. 1 Satz 2, 43 Abs. 14 und 18 des KAGG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I 2003, 2840 --KAGG n.F.--). - FG München, 30.03.2010 - 13 K 3609/07
Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinn und -verluste mit ausländischen …
Die Klägerin verweist zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Oktober 2009 I R 27/08 (BFH/NV 2010, 545 = DB 2010, 201 unter II.4 der Entscheidungsgründe).19 Der Erfolg der Klage beruht darauf, dass die im Streitjahr geltende Beschränkung des Halbeinkünfteverfahrens auf Aktiengewinne und -verluste, die auf Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, gegen Art. 56 EG verstößt (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22. Januar 2009 C-377/07 "STEKO Industriemontage GmbH", IStR 2009, 133 = HFR 2009, 537 = DStRE 2009, 225; BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFH/NV 2010, 545).
Die Ungleichbehandlung der negativen Aktiengewinne der Klägerin gegenüber negativen Aktiengewinnen mit Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften lässt sich nach dem EuGH-Urteil "STEKO" in HFR 2009, 537 nicht dadurch rechtfertigen, dass sie als Übergangsregelung auf das Streitjahr beschränkt ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 545 unter II.3.b.bb).
Der erkennende Senat ist nicht der Auffassung, dass er aufgrund der Überlegungen im BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 545 unter II.4.b das Halbeinkünfteverfahren bei der Veräußerung der Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften nur dann nicht anwenden darf, wenn diese Anteile mit Verlust veräußert wurden.
Es bedarf der Einholung einer Vorabentscheidung nur dann, wenn die anstehende europarechtliche Frage nicht schon eindeutig auf der Grundlage der bislang ergangenen Rechtsprechung des EuGH geklärt ist, so dass für Zweifel vernünftigerweise kein Raum bleibt (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2007 II R 65/06, BFH/NV 2008, 693; vom 21. Oktober 2009 I R 114/08, DStR 2010, 37; in BFH/NV 2010, 545 unter II.3.c; vom 18. November 2008 VIII R 24/07, BStBl II 2009, 518; in BFH/NV 2009, 849 m.w.N.; vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 "C.I.L.F.I.T.", Slg. 1982, 3415; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2008 1 K 1286/04 B, EFG 2008, 1561; Henze/Sobotta in Beermann/Gosch, AO/FGO, Kommentar, EuGH-Verfahrensrecht, Überblicksdarstellung, Rz. 45 [Nov.
- FG Nürnberg, 13.12.2016 - 1 K 1214/14
Zur Teilwertabschreibung von Rückübertragungsforderungen aus Wertpapierdarlehen - …
Die Beschränkung des Abzugsverbots für negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen inländischer Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen und durch Rückgabe oder Veräußerung von Anteilen an inländischen Investmentfonds im Jahr 2001 realisiert wurden, verstößt ebenfalls gegen Art. 56 EG (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2009 I R 27/08, BStBl II 2011, 229).Gleiches galt für das Jahr 2002, wenn die Aktiengesellschaft, an der die Beteiligung bestand, ein abweichendes Wirtschaftsjahr hatte und der Verlust bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres entstand (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2009 I R 27/08, BStBl II 2011, 229).
- FG Niedersachsen, 25.01.2018 - 6 K 145/16
Vorliegen eines Verstoßes gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit bei …
So habe der BFH in seinem Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BStBl II 2011, 229 betreffend die Europarechtswidrigkeit der Hinzurechnung negativer Aktiengewinne in 2001 bei mittelbar über Wertpapier-Sondervermögen gehaltenen Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften geurteilt, dass die Zwischenschaltung von Wertpapier-Sondervermögen zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung als beim Direktbesitz führe.So hat der BFH in der Entscheidung vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BStBl II 2011, 229 betreffend die Europarechtswidrigkeit der Hinzurechnung negativer Aktiengewinne im VZ 2001 bei mittelbar über Wertpapier-Sondervermögen gehaltenen Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften entschieden, dass die Zwischenschaltung des Wertpapier-Sondervermögens zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung als beim Direktbesitz führt.
Der Anteilsscheininhaber werde bei der Rückgabe oder Veräußerung der Anteilsscheine steuerlich nicht anders behandelt als bei der Direktanlage (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08 a.a.O. unter II. 3. b. aa der Entscheidungsgründe).
- BFH, 14.12.2011 - I R 92/10
Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei …
Rn. 19 Damit einhergehend hat der Senat (durch Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229) auch bereits in anderem, aber vergleichbarem Zusammenhang --jenem der erstmaligen Anwendung des Abzugsverbots für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien-- erkannt, dass die Regelungskorrespondenz zwischen der Steuerfreistellung des § 8b Abs. 2 KStG 2002 und dem Abzugsausschluss des § 8b Abs. 3 KStG 2002, jeweils i.V.m. § 40a Abs. 1 Satz 1 und 2 KAGG als der Vorgängervorschrift zu § 8 Abs. 1 und 2 InvStG a.F., nur eine typisierte ist und dass insoweit keine zwingende Übereinstimmung und Spiegelbildlichkeit besteht.Unter Berücksichtigung der aus unionsrechtlichen Gründen eingeschränkten Anwendbarkeit des § 8b Abs. 3 KStG (2002) im Veranlagungszeitraum 2001 --mit möglichen Folgewirkungen auf das Streitjahr-- hätte dazu jedoch Anlass bestanden (vgl. dazu EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-299; Senatsurteile vom 22. April 2009 I R 57/06, BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66; vom 28. Oktober 2009 I R 27/08, BFHE 227, 73, BStBl II 2011, 229;… Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2010 I B 199/09, BFH/NV 2010, 1863;… vom 11. April 2011 I B 180/10, BFH/NV 2011, 1696;… vom 23. Mai 2011 I B 11/11, BFH/NV 2011, 1698; BMF-Schreiben in BStBl I 2011, 40).
- BFH, 11.04.2011 - I B 180/10
Ausschluss von Teilwertabschreibungen bei ausländischem Beteiligungsbesitz im VZ …
- FG Baden-Württemberg, 29.11.2017 - 4 K 3397/15
Gerechtfertigte unechte Rückwirkung des § 40a Abs. 1 S. 2 KAGG auf den …
- BFH, 19.07.2017 - I R 87/15
Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei …
- BFH, 25.06.2014 - I R 33/09
Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von …
- FG Nürnberg, 02.05.2018 - 2 K 309/16
Umsatzsteuer auf Beratungsleistungen hinsichtlich der Veräußerung eines …
- BFH, 30.07.2014 - I R 74/12
Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von …
- BFH, 06.03.2013 - I R 14/07
Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. …
- BFH, 17.07.2024 - I R 12/20
Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 KAGG i.d.F. des UntStFG: …
- BFH, 16.12.2020 - I R 23/18
Kein Widerruf des Wahlrechts nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des …
- BFH, 06.03.2013 - I R 10/11
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im …
- BFH, 08.06.2010 - I B 199/09
Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG 1999 n. F. bei Auslandsbeteiligungen im VZ 2001
- FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 158/14
Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 auf ausländischen Veräußerungsverlust nicht …
- BFH, 23.05.2011 - I B 11/11
Ausschluss von Teilwertabschreibungen bei ausländischem Beteiligungsbesitz im …
- BFH, 08.05.2024 - I R 6/20
Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG …
- BFH, 11.08.2021 - I R 38/19
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Ausschüttungen eines Wertpapierfonds im …
- FG Düsseldorf, 23.10.2008 - 14 K 1079/05
Anrechenbarkeit von steuerfreuen, über eine Kapitalanlagegesellschaft bezogenen …
- FG München, 16.07.2018 - 7 K 2547/17
Ausübung des Blockwahlrechts
- VG Magdeburg, 18.03.2024 - 1 A 217/22
- FG München, 17.03.2009 - 6 K 3474/06
Versteuerung eines negativen Aktiengewinns einer GmbH im VZ 2002
- FG Köln, 10.02.2010 - 13 K 18/06
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in …
- FG Münster, 09.03.2023 - 10 K 1726/18
Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen …
- FG Düsseldorf, 22.08.2014 - 11 K 2946/11
Gewinnwirksame Geltendmachung einer Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an …
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