Rechtsprechung
| BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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Vollverzinsung
- Bundesverfassungsgericht
Vollverzinsung
- rechtsinformationen.bund.de
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 - Pflicht zur Neuregelung bis ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 3 Abs 4 AO 1977, § 233a Abs 1 S 1 AO 1977 vom 01.10.2002
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 - Pflicht zur Neuregelung bis ... - IWW
- IWW
- doev.de
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Verzinsung von Steuernachforderungen
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Verzinsung mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 233a; AO § 238
Vollverzinsung ab Verzinsungszeitraum 2019 verfassungswidrig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt für die Auswahl des Zinsgegenstands und die Bestimmung des Zinssatzes im Steuerrecht ist ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab. Zinsregelungen als steuerliche ...
- rechtsportal.de
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar; Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019; Pflicht zur Neuregelung bis ...
- rechtsportal.de
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar; Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019; Pflicht zur Neuregelung bis ...
- rechtsportal.de
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar; Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019; Pflicht zur Neuregelung bis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (24)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen
- lto.de (Kurzinformation)
BVerfG verlangt Neuregelung: Sechs Prozent Steuerzinsen sind "evident realitätsfern"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ab 2014 verfassungswidrig - Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ab 2014 verfassungswidrig
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen für Verfassungsmäßigkeit von Zinsregelungen
- rosepartner.de (Kurzinformation)
6%-Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig - Aktuelle Regelung gekippt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Finanzamt muß Zinsen auf Steuernachzahlungen zurückzahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerzinsen sind verfassungswidrig
- haufe.de (Kurzinformation)
Sechs Prozent Steuerzinsen sind und waren bei fallenden Zinssätzen unverhältnismäßig
- haufe.de (Kurzinformation)
Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ab 2014 verfassungswidrig
- pwc.de (Kurzinformation)
DStV legt Vorschläge zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen vor
- haufe.de (Kurzinformation)
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Vollverzinsung von Steueransprüchen mit jährlich 6 % ab 2014 verfassungswidrig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen ab 2014 verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig - Gesetzgeber muss bis zum 31. Juli 2022 verfassungsgemäße Neuregelung treffen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Gewerbesteuer, Nachzahlungszinsen, Zinsen, Zinssatz, Typisierung, Verfassung, Verzinsung, Höhe
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Finanzamtszinsen: Kommt der bewegliche Zinssatz auf Rädern?
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Staatliche Wucherzinsen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Steuerzinsen: Höhe der abzugsfähigen Schuldzinsen
Besprechungen u.ä. (2)
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Zinshöhe: Der Steuerschuldner als Renditeobjekt?
- nwb-experten-blog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfassungsmäßigkeit der Finanzamtszinsen?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aussetzung der Vollziehung
- Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge, ABC-Form
- Rückstellungen
- Abzinsung von Rückstellungen
- Vorläufige Steuerfestsetzung
- Die Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AO
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Vorsteuervergütungsverfahren für im Ausland ansässige Unternehmer
- Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AO § 233a, AO § 238, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Verzinsung, Zinsen, Zinssatz, Höhe, Nachzahlungszinsen, Gewerbesteuer - Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AO § 233a, AO § 238, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Verzinsung, Zinsen, Zinssatz, Höhe, Nachzahlungszinsen, Gewerbesteuer
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 158, 282
- NJW 2021, 3309
- NVwZ 2021, 1445
Wird zitiert von ... (345) Zitiert selbst (92)
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Rn. 105 Die verfassungsrechtlich relevante Ungleichheit liegt damit nicht in einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Zinszahlungspflichtigen in dem Sinne, dass sie im Binnenverhältnis durch die Bestimmung des Zinssatzes nicht rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet würden (vgl. dazu für Steuern BVerfGE 148, 147 ; 148, 217 ; für Abgaben BVerfGE 137, 1 ; 149, 222 <268 f. Rn. 97 ff.), sondern allein in einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung der zinszahlungspflichtigen gegenüber den nicht zinszahlungspflichtigen Steuerschuldnern durch die typisierende Annahme eines durch eine späte Steuerfestsetzung entstandenen potentiellen Liquiditätsvorteils in Höhe von monatlich 0, 5 % Zinsen.Neben dieser steuerlichen Inanspruchnahme bedürfen steuerliche Nebenleistungen, die die Einzelnen zu einer weiteren Finanzleistung heranziehen, zur Wahrung der Belastungsgleichheit eines über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden, besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrundes, der eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglicht (vgl. zum Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 m.w.N.).
Dabei können neben den Zwecken etwa des Vorteilsausgleichs und der Kostendeckung auch - was insbesondere für den Säumnis- und den Verspätungszuschlag gilt - Zwecke der Verhaltenslenkung die Bemessung einer steuerlichen Nebenleistung rechtfertigen (vgl. zum Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ).
Begrenzt wird sein Spielraum allerdings auch hier dadurch, dass die von ihm geschaffenen Zinsregelungen grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit ihnen verfolgten Belastungsgrund realitätsgerecht abzubilden (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 149, 222 ;… näher dazu unten Rn. 149 ff.).
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. dazu BVerfGE 149, 222 ; vgl. auch schon BVerfGE 17, 306 ; 96, 10 ; 113, 23 ).
Rn. 135 (a) Durch die Anknüpfung des Beginns des Zinslaufs an den Ablauf der 15-monatigen Karenzzeit hat der Gesetzgeber den Kreis der potentiellen Vorteilsempfänger sachgerecht (vgl. dazu auch BVerfGE 149, 222 ) und in einer den Gesetzeszweck fördernden Weise erfasst.
Es kommt daher nicht darauf an, ob und wie Steuerpflichtige nach Ablauf der Karenzzeit tatsächlich die ihnen gegebene Möglichkeit zur Erzielung eines Liquiditätsvorteils genutzt haben (vgl. dazu im Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ).
Ob allerdings mit der Anknüpfung an den Zinssatz von monatlich 0, 5 % - wie die Beschwerdeführerinnen rügen - in Verzinsungszeiträumen ab den Jahren 2010 beziehungsweise 2012 regelmäßig weit mehr als der potentielle Liquiditätsvorteil abgeschöpft und damit letztlich der Ausgleich zwischen den Steuerpflichtigen in der Zeit nicht nur nicht mehr gefördert wird, sondern die Vollverzinsung sich vielmehr sogar strukturell gegenläufig auswirken kann (vgl. insoweit auch BVerfGE 149, 222 ), kann letztlich offenbleiben.
Werden Zinsen als steuerliche Nebenleistungen allein zum Zweck des Vorteilsausgleichs erhoben, bedeutet dies, dass die Differenzierung nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen werden muss, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Zins abgegolten werden soll (vgl. dazu im Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ).
Wesentlich ist lediglich, dass sich der Zinssatz noch in einem der wirtschaftlichen Realität angemessenen Rahmen hält (vgl. schon zum Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen BVerfGE 68, 287 ; zum Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ; vgl. auch schon BVerfGE 132, 134 ).
Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 ; 125, 175 ; 148, 147 ; 149, 222 ; 152, 68 ;… näher unten Rn. 245).
- BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Rn. 23 2. Nachdem der III. Senat des Bundesfinanzhofs noch im November 2017 die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume bestätigt hatte (vgl. BFHE 260, 9), äußerte kurz darauf erstmals der IX. Senat des Bundesfinanzhofs am 25. April 2018 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Höhe von Nachzahlungszinsen und setzte die Vollziehung des angegriffenen Zinsbescheids aus (vgl. BFHE 260, 431).Das bei ihrer Einführung 1961 zur Begründung angeführte Praktikabilitätsinteresse sowie die Verwaltungsvereinfachung könnten für den Zeitraum ab dem 1. April 2015 angesichts des veränderten technischen Umfelds nicht mehr tragend sein (vgl. BFHE 260, 431 ).
Dafür müsste es Steuerpflichtigen zumindest möglich sein, die zu zahlenden Zinsen durch Anlage der nicht gezahlten Steuerbeträge oder durch die Ersparnis von Aufwendungen tatsächlich zu erzielen, was wegen der strukturellen Niedrigzinsphase im typischen Fall für den zu beurteilenden Zeitraum jedoch nahezu ausgeschlossen gewesen sei (vgl. BFHE 260, 431 ).
Der Senat habe bereits mit Urteil vom 1. Juli 2014 (BFHE 246, 193) für Verzinsungszeiträume nach dem 21. März 2011 darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei dauerhafter Verfestigung des Niedrigzinsniveaus von Verfassungs wegen gehalten sei, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung zur gesetzlichen Zinshöhe auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten sei (vgl. BFHE 260, 431 ).
Rn. 25 3. In Reaktion auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 (BFHE 260, 431) ordnete das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 14. Juni 2018 (BMF, BStBl I S. 722) an, dass dieser Beschluss für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 auf Antrag in allen Fällen anzuwenden ist, in denen gegen eine vollziehbare Zinsfestsetzung, der der Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO zugrunde liegt, Einspruch eingelegt worden ist.
Rn. 30 In Reaktion auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 (BFHE 260, 431) zeigten sich in Bundestag und Bundesrat vermehrt Initiativen zur Lösung des Problems einer möglichen Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO.
Dass er auch auf Sonderfaktoren wie Kreditkarten- oder Konsumentenkredite privater Haushalte als Referenzwerte abgestellt hätte, deren Realitätsgerechtigkeit zweifelhaft sein könnte (vgl. BFHE 260, 431 ;… Seer, StuW 2019, S. 212 ; dagegen BFHE 260, 9 ), ist schon dem Grunde nach nicht ersichtlich.
Die im Nachzahlungsfall eventuell anfallenden Refinanzierungskosten des Staates reichten im Jahr 2014 bis nahe an die Nulllinie heran (vgl. auch BFHE 260, 431 ).
Gesetzgeber, Verwaltung und Steuerpflichtigen musste es spätestens seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 (BFHE 260, 431), aufgrund der hohen Anzahl zunehmend kritischer Stimmen in der Literatur (…vgl. oben Rn. 233) sowie verschiedener gesetzgeberischer Initiativen ab Sommer 2018, die sich insbesondere auf die fehlende Realitätsgerechtigkeit des bisherigen Zinssatzes stützten (vgl. nur die Gesetzesanträge der Länder Bayern und Hessen vom 4. Juli und 9. August 2018, BRDrucks 324/18 und 396/18; den Antrag der FDP vom 6. Juni 2018, BTDrucks 19/2579; den Gesetzentwurf der AfD vom 5. November 2018, BTDrucks 19/5491), zunehmend bewusst sein, dass die Anwendung des Zinssatzes des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO auf die Vollverzinsung zu erheblichen Ungleichheiten führt, die mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht mehr rechtfertigungsfähig ist (vgl. auch die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags vom 22. Oktober 2019, Die Verfassungsmäßigkeit der Zinsberechnung gemäß § 238 AO - WD 4 - 3000 - 126/19).
Schon aufgrund des nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 (BFHE 260, 431) ergangenen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Juni 2018 (BMF, BStBl I S. 722) ist im Bereich der Finanzverwaltung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 auf Antrag der Zinsschuldner Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, soweit Einspruch gegen die Zinsfestsetzung eingelegt worden ist.
- BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17
Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Rn. 131 aa) Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt keine vollständige Zielerreichung durch die in Frage stehende Regelung, die zu der beanstandeten Ungleichbehandlung führt, sondern lediglich eine Eignung zur Förderung des Ziels (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 151, 101 ; stRspr).Der Spielraum des Gesetzgebers bezieht sich insofern auf die Einschätzung und Bewertung der Verhältnisse, der etwa erforderlichen Prognose und der Wahl der Mittel, um seine Ziele zu erreichen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 68 ).
Rn. 142 aa) Eine Ungleichbehandlung ist nur dann erforderlich, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem der Gesetzgeber unter Bewirkung geringerer Ungleichheiten das angestrebte Regelungsziel der Betroffenen gleich wirksam erreichen oder fördern kann (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 151, 101 ), ohne dabei Dritte oder die Allgemeinheit stärker zu belasten (vgl. BVerfGE 148, 40 m.w.N.).
Insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen muss er nicht unter allen Umständen um alle denkbaren Einzelfälle besorgt sein (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 151, 101 ; stRspr).
Eine Typisierung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Regelung über ungewisse Umstände oder Geschehnisse zu treffen ist, die sich selbst bei detaillierter Einzelfallbetrachtung nicht mit Sicherheit bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 151, 101 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen daher von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 ); die durch die Typisierung eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten dürfen nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen.
Die aus der Typisierung erwachsenden Vorteile müssen also im rechten Verhältnis zu der damit notwendig verbundenen Ungleichheit stehen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 jeweils m.w.N.).
Sie schließen insbesondere alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände ein (vgl. dazu BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 ).
Handelt es sich um typisierende Regelungen, darf das Ausmaß der durch sie verursachten Ungleichbehandlung nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 151, 101 ).
Die aus der Typisierung erwachsenden Vorteile müssen im rechten Verhältnis zu der damit notwendig verbundenen Ungleichheit stehen (vgl. BVerfGE 151, 101 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 m.w.N.).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 148, 147 ; 148, 217 jeweils m.w.N; stRspr).
Rn. 131 aa) Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt keine vollständige Zielerreichung durch die in Frage stehende Regelung, die zu der beanstandeten Ungleichbehandlung führt, sondern lediglich eine Eignung zur Förderung des Ziels (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 151, 101 ; stRspr).
Rn. 142 aa) Eine Ungleichbehandlung ist nur dann erforderlich, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem der Gesetzgeber unter Bewirkung geringerer Ungleichheiten das angestrebte Regelungsziel der Betroffenen gleich wirksam erreichen oder fördern kann (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 151, 101 ), ohne dabei Dritte oder die Allgemeinheit stärker zu belasten (vgl. BVerfGE 148, 40 m.w.N.).
Rn. 222 aa) Eine Ungleichbehandlung ist nur dann verhältnismäßig im engeren Sinne, wenn das Maß der Ungleichbehandlung in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des mit der Differenzierung verfolgten Ziels und zu dem Ausmaß und Grad der durch die Ungleichbehandlung bewirkten Zielerreichung steht (vgl. BVerfGE 138, 136 ).
Etwas anderes gilt aber etwa dann, wenn verfassungswidrige Vorschriften Teil einer Gesamtregelung sind, wobei der nicht den Gegenstand des Verfahrens bildende Normteil mit dem für unvereinbar erklärten Normgefüge so verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 108, 1 ), oder wenn Regelungen auf einem einheitlichen gesetzgeberischen Konzept beruhen (vgl. BVerfGE 111, 226 ; 138, 136 ).
Aus besonderem Grund, namentlich im Interesse einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung hat das Bundesverfassungsgericht allerdings wiederholt die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen für gerechtfertigt erklärt (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 ).
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (BVerfGE 122, 210 ; 138, 136 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Rn. 105 Die verfassungsrechtlich relevante Ungleichheit liegt damit nicht in einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Zinszahlungspflichtigen in dem Sinne, dass sie im Binnenverhältnis durch die Bestimmung des Zinssatzes nicht rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet würden (vgl. dazu für Steuern BVerfGE 148, 147 ; 148, 217 ; für Abgaben BVerfGE 137, 1 ;… 149, 222 <268 f. Rn. 97 ff.), sondern allein in einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung der zinszahlungspflichtigen gegenüber den nicht zinszahlungspflichtigen Steuerschuldnern durch die typisierende Annahme eines durch eine späte Steuerfestsetzung entstandenen potentiellen Liquiditätsvorteils in Höhe von monatlich 0, 5 % Zinsen.Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 148, 147 ; 148, 217 jeweils m.w.N; stRspr).
Rn. 113 Der Gleichheitssatz belässt dem Steuergesetzgeber sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstands als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 148, 217 m.w.N; stRspr).
Begrenzt wird sein Spielraum allerdings auch hier dadurch, dass die von ihm geschaffenen Zinsregelungen grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit ihnen verfolgten Belastungsgrund realitätsgerecht abzubilden (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 149, 222 ;… näher dazu unten Rn. 149 ff.).
Insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen muss er nicht unter allen Umständen um alle denkbaren Einzelfälle besorgt sein (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 151, 101 ; stRspr).
Das ist grundsätzlich bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 126, 400 ; 148, 147 ; stRspr).
Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 ; 125, 175 ; 148, 147 ; 149, 222 ; 152, 68 ;… näher unten Rn. 245).
- BFH, 09.11.2017 - III R 10/16
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Rn. 23 2. Nachdem der III. Senat des Bundesfinanzhofs noch im November 2017 die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume bestätigt hatte (vgl. BFHE 260, 9), äußerte kurz darauf erstmals der IX. Senat des Bundesfinanzhofs am 25. April 2018 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Höhe von Nachzahlungszinsen und setzte die Vollziehung des angegriffenen Zinsbescheids aus (vgl. BFHE 260, 431).Der III. und V. Senat des Bundesfinanzhofs nehmen Bezug auf die Gründe ihrer Entscheidungen vom 9. November 2017 (BFHE 260, 9) und vom 21. Oktober 2015 - V B 36/15 -.
Rn. 179 Nicht erkennbar leitend war offenbar auch die in Rechtsprechung und Literatur teilweise bei der Bemessung des Zinsvorteils als maßstabsbildendes Kriterium herangezogene Rendite, die Steuerpflichtige durch Investition des zunächst ersparten Geldbetrags in das eigene Unternehmen erzielen können (vgl. dazu BFHE 260, 9 ; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 14 B 1366/18 -, Rn. 16 ff.;… Zahn, DStZ 2020, S. 573 ).
Rn. 182 Soweit schließlich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme einen Vergleich mit den Kapitalmarktzinsen dadurch relativiert sieht, dass der Zinslauf erst nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit beginnt, die Abgabenordnung keine Zinseszinsen kennt und Nachzahlungszinsen nur für volle Monate erhoben werden, weshalb der effektive Zinssatz deutlich unter 6 % pro Jahr liege (…oben Rn. 56;… vgl. auch BTDrucks 16/1111, S. 9 f.;… BTDrucks 18/2795, S. 1 ff.;… BTDrucks 19/13574, S. 4 sowie Melan, DStR 2017, S. 2088 ; BFHE 260, 9 ), finden diese Umstände jedenfalls keine Entsprechung in den Gesetzesmaterialien.
Dabei sind auch die Bestände einzubeziehen, da Steuerpflichtige unter Umständen etwa die Möglichkeit haben, vorhandene Kredite vorzeitig zu tilgen (vgl. BFHE 260, 9 ).
Dass er auch auf Sonderfaktoren wie Kreditkarten- oder Konsumentenkredite privater Haushalte als Referenzwerte abgestellt hätte, deren Realitätsgerechtigkeit zweifelhaft sein könnte (vgl. BFHE 260, 431 ;… Seer, StuW 2019, S. 212 ; dagegen BFHE 260, 9 ), ist schon dem Grunde nach nicht ersichtlich.
Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof insbesondere nicht berücksichtigt, dass zeitgleich gerade wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache das Revisionsverfahren III R 10/16 (BFHE 260, 9) betreffend einen in das Jahr 2013 fallenden Verzinsungszeitraum beim Bundesfinanzhof in der Hauptsache anhängig war, worauf die Beschwerdeführerin in ihrer Antragsbegründung ausdrücklich hingewiesen hatte.
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen und der Ablehnung …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Rn. 22 1. Mit Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - hat sich die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts bereits mit der Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO befasst.Zur Begründung verwies sie insbesondere auf den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -.
Das Bundesverfassungsgericht sei bei der Überprüfung der Zinsregelung nach § 233a AO von einem bestehenden Gestaltungs- und Typisierungsspielraum des Gesetzgebers ausgegangen und habe die damit einhergehenden Ungleichbehandlungen für verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -).
Die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - habe einen Verzinsungszeitraum vor der bis heute anhaltenden Nullzinsphase betroffen.
Rn. 127 Darüber hinaus gehen jedenfalls die Rechtsprechung und teilweise die Literatur davon aus, dass durch die Erhebung von Nachzahlungszinsen auch der Zinsnachteil des Fiskus ausgeglichen werden soll, der den noch nicht gezahlten Steuerbetrag nicht anderweitig nutzen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -, Rn. 21; BFHE 266, 501 ; BFH…, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - X B 147/01 -, Rn. 10;… vgl. Stellungnahme Schön, oben Rn. 82;… Krabbe, Vollverzinsung im Steuerrecht, 2. Aufl. 1992, S. 18;… Koenig, in: Koenig, AO, 4. Aufl. 2021, § 233a Rn. 6).
Rn. 181 Auch soweit dem durch eine späte Steuerfestsetzung verursachten Liquiditätsnachteil des Fiskus in Rechtsprechung und Literatur eine Bedeutung beigemessen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -, Rn. 21; BFHE 266, 501 ;… Krabbe, Vollverzinsung im Steuerrecht, 2. Aufl. 1992, S. 18), ist nicht ersichtlich, dass dies für den Gesetzgeber bei der Bemessung des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO leitend gewesen wäre.
Rn. 234 Der vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommene Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - war offensichtlich nicht geeignet, die ernstlichen Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auszuräumen, da er allein einen Verzinsungszeitraum von April 2003 bis März 2006 betraf.
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfGE 134, 106 ; 151, 173 ; stRspr).Dies gilt sowohl für die gerichtliche Handhabung der Anforderungen an die Darlegung der gesetzlich vorgesehenen Zulassungsgründe als auch für die Handhabung der Anforderungen an das Vorliegen von Zulassungsgründen (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ; 151, 173 m.w.N.; stRspr).
Dies wird dem Charakter des Zulassungsverfahrens nicht gerecht und versperrt unzulässig den Zugang zur nächsten Instanz, in der eine vertiefte Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen stattfinden müsste (vgl. BVerfGE 151, 173 ).
Die Handhabung des Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel ist demgemäß dann mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unvereinbar, wenn das Gericht in sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich verneint, dass schlüssige Gegenargumente gegen einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung bestehen (vgl. BVerfGE 151, 173 m.w.N.; stRspr).
Hat ein Bundesgericht eine Rechtsfrage bereits geklärt, kann sich weiterer Klärungsbedarf jedoch etwa dann ergeben, wenn neue Argumente vorgebracht werden, die das Bundesgericht zu einer Überprüfung seiner Auffassung veranlassen könnten (vgl. BVerfGE 151, 173 m.w.N.).
Eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an den Verwaltungsgerichtshof erübrigt sich, weil sicher absehbar ist, dass dieser bei einer erneuten Entscheidung über die verfassungswidrig gehandhabten Zulassungsgründe erneut und diesmal zu Recht zu dem Ergebnis gelangen würde, dass die Berufung nicht wegen ernstlicher Zweifel hinsichtlich der Bemessung des Zinssatzes oder grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen ist, weil diese Frage jetzt durch den vorliegenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geklärt ist (vgl. dazu BVerfGE 151, 173 ).
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Der Weite dieses Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers entspricht eine zurückhaltende Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. insoweit BVerfGE 132, 134 ).Die materielle Kontrolle des Zinssatzes beschränkt sich vielmehr darauf, ob er evident unzureichend ist, den durch die Vollverzinsung auszugleichenden Vorteil realitätsgerecht abzubilden (vgl. auch insoweit BVerfGE 132, 134 ).
Wesentlich ist lediglich, dass sich der Zinssatz noch in einem der wirtschaftlichen Realität angemessenen Rahmen hält (vgl. schon zum Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen BVerfGE 68, 287 ; zum Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ; vgl. auch schon BVerfGE 132, 134 ).
Rn. 155 Liegt einer Typisierung anhand eines einmal gewählten Kriteriums eine Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse zugrunde und sieht der Gesetzgeber insoweit keinen Anpassungsmechanismus vor, überprüft das Bundesverfassungsgericht aber ebenso, ob die anhand dieses Kriteriums getroffene Regelung auch unter veränderten Rahmenbedingungen noch von der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers getragen wird und daher im Ergebnis zu rechtfertigen ist (vgl. auch BVerfGE 54, 11 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
Dies ist jedenfalls dann nicht mehr der Fall, wenn sich eine Regelung unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident nicht mehr realitätsgerecht erweist (vgl. dazu auch BVerfGE 132, 134 ; 137, 34 ; siehe auch schon BVerfGE 68, 287 ).
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Je höher sich die Komplexität einer Materie dabei ausnimmt, desto größer kann der Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers grundsätzlich sein (vgl. BVerfGE 150, 1 m.w.N.).Die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung ist daher zunächst nur aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).
Zwar ist grundsätzlich aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, ob einer gesetzgeberischen Entscheidung eine gültige Einschätzung und Bewertung zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).
Eine zunächst verfassungskonforme Regelung kann danach verfassungswidrig werden, sofern der Gesetzgeber dem nicht durch Nachbesserung entgegenwirkt (vgl. BVerfGE 132, 334 ; 143, 216 ; 150, 1 ; vgl. dazu schon BVerfGE 68, 287 ).
Bestimmt er einen starren Zinssatz, steht es ihm frei, Überprüfungszeiträume gesetzlich festzulegen oder sich auf seine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht zu beschränken, die sich jedenfalls bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte aktualisiert (vgl. dazu BVerfGE 150, 1 ).
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
- BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
- BFH, 03.12.2019 - VIII R 25/17
Erlass von Nachzahlungszinsen
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82
Rechnungszinsfuß
- BFH, 19.02.2016 - X S 38/15
Prozesskostenhilfe: EGVP - Terminsverlegung - Übergehen eines Antrags
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Pendlerpauschale
- BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum …
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
- BFH, 04.07.2019 - VIII B 128/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für …
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
Mühlengesetz
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuer
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Privater Rettungsdienst
- BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13
Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung
- BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Betriebsausgabenabzugsverbot
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14
Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund …
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
- BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96
Altersgrenze für Kassenärzte
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60
Kirchenbausteuer
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen
- BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Rückmeldegebühren iHv 100 DM bzw 51 Euro gem § 30 Abs 1a S 1 des …
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63
Mitfahrzentrale
- BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
- BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Pensionen und Renten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2018 - 14 B 1366/18
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung …
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BFH, 21.10.2015 - V B 36/15
Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen - …
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85
Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume …
- BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
- BFH, 09.05.2012 - I R 91/10
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse nach …
- BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73
Mühlenstrukturgesetz
- BFH, 30.10.2001 - X B 147/01
NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen
- BFH, 27.11.1991 - X R 103/89
Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit …
- BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51
Junktimklausel
- BFH, 26.01.2000 - IX R 11/96
§ 233 a AO; Verzinsung von Steuernachforderungen
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Witwerrente
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 14 A 1196/13
Festsetzung der Höhe der Zinsen i.R.d. Verzinsung von Steuererstattungen und …
- VG Düsseldorf, 22.03.2013 - 25 K 6604/12
Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags nach einer Außenprüfung
- BFH, 01.09.2008 - IV B 137/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ermittlungspflicht des …
- BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Sie haben dem Ruhen des Einspruchsverfahrens gegen die Zinsfestsetzung wegen eines beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfahrens (1 BvR 2237/14) zugestimmt. - BFH, 09.11.2017 - III R 10/16
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Andererseits sah es das VG als naheliegend an, etwa bei vorhandenem, aber zunächst nicht benötigtem Kapital soweit wie möglich hohe Vorausleistungen zu entrichten, um dann bei zu erwartenden Steuererstattungen mit dem gesetzlichen Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO eine erheblich über dem Marktzinssatz liegende Rendite zu erzielen (ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen vom 10. Juli 2014 14 A 1196/13, juris, Rz 16 f.; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BVerfG: 1 BvR 2237/14). - BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 158, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
- BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14
Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …
Ebenso verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den rechtfertigenden Sachgrund - ohne dass insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereichsspezifische Konkretisierungen für das Steuerrecht zum Tragen kommen (vgl. BVerfGE 158, 282 m.w.N.) -, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 160, 41 ; 162, 277 ; 164, 347 ; stRspr).Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 158, 282 ; 164, 347 ; stRspr).
Rn. 103 (b) Die zeitliche Streckung des Verlustabzugs führt jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG von solcher Intensität, dass dies eine Verschärfung der Gleichheitsprüfung bedingen würde (vgl. BVerfGE 148, 217 ; 158, 282 ; vgl. auch BVerfGE 153, 358 ).
Rn. 140 (bb) Die in der gesetzlichen Verankerung eines Sockelbetrags des Verlustvortrags in Höhe von einer Million Euro (sog. Mittelstandskomponente) zum Ausdruck kommende Anknüpfung an "große" Unternehmen liegt nicht außerhalb des gesetzgeberischen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums im Rahmen des Typisierungsvorgangs (vgl. dazu BVerfGE 158, 282 ).
Dabei steht - aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die bei der Vorbereitung des Gesetzes verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ; 158, 282 ) betrachtet - hinsichtlich der genannten Parameter von vornherein kein eindeutig geeigneteres Pauschalierungsmaß (vgl. zur Pauschalierung des Betriebsausgabenabzugs bei Beteiligungsaufwendungen BVerfGE 127, 224 ) zur Verfügung, infolge dessen der Gesetzgeber mit dem konkret gewählten Sockelbetrag und dem angesetzten Prozentsatz die verfassungsrechtlichen Anforderungen verfehlt haben könnte.
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 131 m.w.N. - Vollverzinsung).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 138, 136 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 111; stRspr).
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (BVerfGE 158, 282 m.w.N. - Vollverzinsung).Verändern sich die maßgeblichen Umstände nach Inkrafttreten des Gesetzes, kann sich zwar auch die auf die Eignung bezogene Einschätzungsprärogative mit der Zeit verengen und die Regelung möglicherweise irgendwann nicht mehr tragen (vgl. BVerfGE 158, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 189 f. m.w.N.).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 131 m.w.N.).Rn. 193 (a) Zwar ist die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zunächst nur aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 154).
- BFH, 08.05.2024 - VIII R 9/23
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14 (BVerfGE 158, 282) zur Unvereinbarkeit des Zinssatzes bei der Vollverzinsung nach § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) wies das FA den Einspruch als unbegründet zurück (Einspruchsentscheidung vom 10.08.2022).Rn. 40 Mit Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14 (BVerfGE 158, 282, Vollverzinsung) hat das BVerfG § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO insoweit für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, als der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 ein Zinssatz von einhalb Prozent pro Monat zugrunde gelegt wird.
Durch die Höhe des Zinssatzes werden zinszahlungspflichtige und nicht zinszahlungspflichtige Steuerschuldner ungleich behandelt (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 104 f.).
Die Ungleichbehandlung muss sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 109 ff.).
Wegen der nachhaltigen Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus in der Folge der Finanzkrise ab dem Jahr 2008 bildet der Zinssatz von einhalb Prozent pro Monat seit dem 01.01.2014 den Erhebungszweck der Abschöpfung des Liquiditätsvorteils nicht mehr angemessen ab und erweist sich auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers als "evident nicht mehr realitätsgerecht" (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 155 f.).
Der Zinssatz von monatlich einhalb Prozent ist seitdem im verfassungsrechtlichen Sinne in dieser Höhe nicht mehr erforderlich (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 140 ff.).
Rn. 41 Für bis in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume bildet der Zinssatz von monatlich einhalb Prozent den durch die Vollverzinsung auszugleichenden Vorteil hingegen noch hinreichend ab (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 197).
Die Verfassungsmäßigkeit der Teilverzinsungstatbestände bedürfe einer eigenständigen verfassungsrechtlichen Wertung (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 242 f.).
Steuerpflichtige haben daher - anders als bei der Vollverzinsung - grundsätzlich die Wahl, ob sie den Zinstatbestand verwirklichen und den in § 238 Absatz 1 Satz 1 AO geregelten Zinssatz hinnehmen oder ob sie die Steuerschuld tilgen und sich im Bedarfsfall die erforderlichen Geldmittel zur Begleichung der Steuerschuld anderweitig zu zinsgünstigeren Konditionen beschaffen' (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2021, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17, Rn. 243).
Dabei können neben den Zwecken etwa des Vorteilsausgleichs und der Kostendeckung auch --was insbesondere für den Säumnis- und den Verspätungszuschlag gilt-- Zwecke der Verhaltenslenkung die Bemessung einer steuerlichen Nebenleistung rechtfertigen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 113, m.w.N.).
Rn. 64 Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt keine vollständige Zielerreichung durch die in Frage stehende Regelung, die zu der beanstandeten Ungleichbehandlung führt, sondern lediglich eine Eignung zur Förderung des Ziels (ständige Rechtsprechung, BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 131, m.w.N.).
Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahme zur Zweckerreichung muss dabei in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (ständige Rechtsprechung, BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 142, m.w.N.).
Eine typisierende Regelung, der eine Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse zugrunde liegt, ist aber dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn sie sich unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident nicht mehr realitätsgerecht erweist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 149 ff., m.w.N.).
Betroffene können dagegen Rechtsschutz in Anspruch nehmen oder die Verzinsungspflicht durch Zahlung des ausgesetzten Betrags (jederzeit) beenden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 243).
Rn. 81 Aus dem Umstand, dass Steuerpflichtige grundsätzlich die Wahl haben, ob sie AdV in Anspruch nehmen wollen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, oder ob sie die fällige Steuer sofort entrichten (vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 243), ergibt sich nichts anderes.
Rn. 89 Für den Abschöpfungszweck spricht auch, dass grundsätzlich alle Verzinsungstatbestände der Abgabenordnung einen Vor- oder Nachteilsausgleich bezwecken (zur Vollverzinsung BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 123 ff., m.w.N.; zu Stundungszinsen Kögel in Gosch, AO § 234 Rz 5.1; zur Verzinsung hinterzogener Steuern BFH-Urteil vom 28.08.2019 - II R 7/17, BFHE 266, 485, BStBl II 2020, 247, Rz 15, m.w.N.; zu Prozesszinsen BFH-Urteil vom 16.05.2013 - II R 20/11, BFHE 241, 320, BStBl II 2013, 770, Rz 15, m.w.N.).
Die Erhebung von Zinsen bei AdV dient damit unmittelbar auch dem aus dem Gleichbehandlungsgebot abgeleiteten Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 129).
Der Senat erkennt insoweit weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht erhebliche Unterschiede zu der Entscheidung des BVerfG zum Zinssatz bei der Vollverzinsung nach § 233a AO (vgl. zur Vollverzinsung insgesamt BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 140 ff.).
Das BVerfG hat insoweit ausgeführt, die Teilverzinsungstatbestände bedürften einer eigenständigen verfassungsrechtlichen Wertung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 243).
Aber auch die Nachzahlungszinsen sind an einem am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab zu messen, da ihre Entstehung vom Steuerpflichtigen kaum beeinflusst werden kann (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 109 ff.).
Zinsen bedürfen als steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 Nr. 4 AO) eines über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden, besonderen legitimen Rechtfertigungsgrunds (vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, Rz 113, m.w.N.).
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
Rn. 274 b) Diese Benachteiligung beitragspflichtiger Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern wird innerhalb des Systems der sozialen Pflegeversicherung nicht hinreichend kompensiert (vgl. zur Kompensation BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 106).Der Umstand allein, dass Art. 2 Abs. 1 GG auch davor schützt, durch die Staatsgewalt mit einem finanziellen Nachteil in Form einer Geldleistungspflicht belastet zu werden, die nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist, führt als solcher aber nicht zu einem verschärften gleichheitsrechtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 117).
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 131).
Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahme zur Zweckerreichung muss dabei in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. dazu BVerfGE 81, 70 m.w.N.; zum Ganzen: BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 142).
Aus besonderem Grund, namentlich im Interesse einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung, kann allerdings die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 250).
- BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
Auch aus der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung BVerfGE 158, 282 folgt keine andere Beurteilung (3.).Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 158, 282 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 70).
Rn. 88 3. Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig war, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0, 5 % zugrunde gelegt worden ist (BVerfGE 158, 282).
Steuerschuldner, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit festgesetzt werde, würden gegenüber Steuerschuldnern, deren Steuer innerhalb der Karenzzeit festgesetzt werde, ungleich behandelt (BVerfGE 158, 282 ).
- VG Weimar, 04.05.2026 - 8 K 649/19
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- FG Baden-Württemberg, 18.09.2023 - 10 K 1459/22
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- BVerfG, 26.11.2024 - 1 BvL 1/24
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- BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des …
- VG Osnabrück, 03.09.2024 - 3 A 224/22
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2024 - 8 A 3194/21
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Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rückwirkende Einführung eines …
- BVerfG, 28.11.2024 - 1 BvR 460/23
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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
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Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
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Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
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Abwassergebühren; Gebührenkalkulation; Umlage der Abschreibungen des …
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Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 - …
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Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der …
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Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen
- FG Hamburg, 01.10.2020 - 2 K 11/18
Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
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Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten i.R. eines …
- VerfG Hamburg, 06.09.2024 - HVerfG 1/23
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" überwiegend durchzuführen - Verstoß gegen Art …
- FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 K 113/21
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Höhe der Säumniszuschläge
- FG Düsseldorf, 12.05.2023 - 1 V 115/23
Verstoß der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a …
- BFH, 27.07.2022 - X R 5/20
Kein Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen wegen …
- FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 571/22
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in dem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …
- BVerfG, 27.01.2026 - 1 BvR 2637/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fremdpersonal- und Kooperationsverbot im …
- BVerfG, 08.01.2026 - 1 BvR 183/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der "Mietpreisbremse"
- FG Niedersachsen, 17.08.2023 - 9 K 10136/21
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben
- BAG, 09.07.2024 - 9 AZR 296/20
Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 10/21 R
Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen …
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R
Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen …
- BFH, 30.12.2022 - XI B 104/21
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wegen Verstoßes …
- FG Düsseldorf, 23.06.2023 - 1 K 1869/22
Vereinbarkeit der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § …
- FG Nürnberg, 18.05.2022 - 3 K 301/19
Gewinnzuschlag und Zinsen
- VG Halle, 28.11.2022 - 4 A 419/21
- VG Magdeburg, 25.04.2022 - 3 A 125/19
Zinserhebung nach Widerruf landwirtschaftlicher Subventionen
- BSG, 10.12.2025 - B 6a/12 KR 12/24 R
Beitragserhebung zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf …
- FG Münster, 21.09.2022 - 12 V 26/22
Aufhebung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über die Entstehung von …
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2025 - 13 S 1456/24
Führen eines Kraftfahrzeugs mit Niqab
- BFH, 30.08.2023 - X B 23/23
Weitere Anwendung der Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz (§ 233a i.V.m. § …
- FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 4 K 272/21
Anzuwendender Zinssatz im Rahmen einer Schenkungssteuer für zinsloses Darlehen
- BSG, 05.11.2024 - B 12 KR 3/23 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - betriebliche Altersversorgung - …
- FG Hamburg, 09.11.2023 - 6 K 228/20
Körperschaftsteuer: "cum/ex"-Geschäfte
- AG Wiesbaden, 21.12.2021 - 92 C 1252/21
Verfassungswidrigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
- BFH, 07.04.2025 - V B 7/24
Zur Aufrechnung mit anzeigelos abgetretenen Steuererstattungsansprüchen
- BFH, 19.02.2025 - XI R 18/23
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
- VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18
Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer …
- FG Hamburg, 14.04.2022 - 1 K 126/20
Aufhebung und Aussetzung der vorläufigen Festsetzung von Erstattungszinsen nach § …
- FG Düsseldorf, 26.02.2025 - 11 K 2309/23
Verfassungswidrigkeit der Neuregelungen zur Grundsteuer?
- FG Köln, 17.01.2025 - 12 V 1324/24
Verfahren - Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit …
- FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 572/22
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in dem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …
- BFH, 09.04.2025 - X R 12/21
Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte …
- BFH, 15.11.2022 - VII R 29/21
Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer
- VG Hannover, 31.07.2024 - 1 A 2124/22
Aussetzungszinsen; Friedhofsgebühren; Nebenleistung; Aussetzungszinsen in Höhe …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23
Pauschale Erhöhung von Säumniszuschlägen aufgrund von schwerpunktmäßig auf …
- VGH Bayern, 16.06.2026 - 10 ZB 24.2079
AfD darf vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden
- FG München, 07.09.2022 - 15 K 358/22
Abgewiesene Klage im Streit um Festsetzung von Aussetzungszinsen
- VGH Bayern, 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120
Festsetzungsbescheid für rückständige Rundfunkbeiträge
- FG Münster, 14.02.2022 - 8 V 2789/21
Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von …
- FG Münster, 23.09.2021 - 12 V 16/21
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in einem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …
- FG Niedersachsen, 21.12.2022 - 4 K 209/20
Verfassungskonforme Höhe von steuerrechtlichen Säumniszuschlägen
- FG Münster, 12.10.2021 - 12 V 901/20
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in einem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …
- FG Hamburg, 31.03.2025 - 3 K 161/23
Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- VG Göttingen, 28.10.2021 - 2 A 312/18
Bundesverfassungsgericht; BVerfG; Erledigung der Hauptsache; Erledigung; …
- VG Göttingen, 18.04.2019 - 2 B 487/18
Nachzahlungszinsen; Sanierungserlass; Sanierungsgewinn; unbillige Härte
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2022 - 3 K 273/20
Gemischte Schenkung bei teilentgeltlicher Darlehensgewährung - Bemessung des …
- FG Düsseldorf, 24.01.2023 - 12 V 1597/22
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung von …
- FG Baden-Württemberg, 16.05.2022 - 10 K 1693/21
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Rechtsschutzbedürfnis für …
- FG Köln, 27.04.2017 - 1 K 3648/14
Abgabenordnung (Vollverzinsung): Zinssatz von 6% p.a. bis September 2014 …
- BFH, 17.05.2022 - VIII R 2/18
Belastung der Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften bei …
- FG Düsseldorf, 27.03.2024 - 15 K 1131/19
Bestimmung der Höhe des Zinssatzes gemäß § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG ; Feststellung …
- FG Bremen, 31.07.2024 - 2 K 75/23
Klageabweisung bei versäumter Einspruchsfrist - Postaufgabe maschinell erstellter …
- FG Münster, 04.04.2022 - 11 V 2680/21
Ussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids zur Entstehung von …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 19.19
Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus …
- BFH, 16.07.2024 - XI B 37/23
Keine Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von …
- BFH, 09.07.2024 - VII R 35/23
Anspruch eines Zuckerherstellers auf Erstattung von Produktionsabgaben
- BSG, 10.12.2025 - B 6a/12 KR 1/24 R
Knüpft die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder nach § 240 Absatz 1 Satz 2 …
- BFH, 27.11.2024 - X R 1/23
Änderung der Gewinnermittlungsart
- BFH, 13.03.2024 - I R 2/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.03.2024 I R 1/20 - …
- BFH, 20.03.2025 - III R 19/23
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter
- FG Münster, 15.06.2022 - 8 V 200/22
Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von …
- FG Münster, 06.05.2022 - 12 V 53/22
Aufhebung der Vollziehung von Abrechnungsbescheiden über die Entstehung von …
- OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 10 LA 116/22
Erneuter Antrag; Arzneimittelrecht; Ermessensspielraum; Erneuerungszulassung; …
- FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19
Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 6.19
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung, …
- OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Ungültigkeit der Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Bad Gandersheim sowie der …
- BFH, 13.09.2023 - XI B 38/22
Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
- BFH, 11.12.2025 - V R 14/23
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2025 V R 7/24 - …
- OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21
Fortgeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts als erledigendes Ereignis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2019 - 14 B 1759/18
Unterscheidung zwischen Steuerpflichtigen mit Privathaushalt und Unternehmern; …
- BFH, 21.03.2025 - X B 21/25
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall …
- FG Münster, 29.04.2022 - 4 V 559/22
Aussetzung der Vollziehung von Abrechnungsbescheiden über die Entstehung von …
- FG Münster, 18.01.2022 - 2 K 700/18
Bilanzielle Behandlung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in einem Bescheid …
- OLG Hamburg, 07.12.2023 - 5 Ws 97/23
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung in der Sicherungsverwahrung in Hamburg
- VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676
Abwassergebühren für den Betrieb einer Autobahn-Raststätte
- BFH, 20.03.2025 - VI R 20/23
Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG
- VG Hannover, 31.07.2024 - 1 A 4119/22
Abrechnungsbescheid; Nebenleistung; Säumniszuschläge; Säumniszuschläge in Höhe …
- VG Schleswig, 24.08.2020 - 4 B 23/20
Gewerbesteuer
- FG Köln, 07.08.2025 - 13 K 1624/22
Gemeinnützigkeit - Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic e.V.
- FG Köln, 27.10.2022 - 7 K 2233/20
Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Münster, 04.04.2017 - 15 K 2127/14
Kongresseinnahmen: Patientenorganisationen gestärkt
- FG Hamburg, 30.09.2022 - 6 K 47/21
Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG: …
- FG Düsseldorf, 28.07.2021 - 4 K 865/21
Rechtmäßigkeit der Abzinsung einer Nachlassverbindlichkeit; Marktübliche …
- VerfGH Bayern, 14.11.2025 - 3-VII-23
Gemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Bescheid, Genehmigung, Verbot, …
- BFH, 23.05.2024 - II R 8/22
Nießbrauch, Vervielfältiger, Zinssatz, Verfassung
- BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22
Inhaltsgleich mit BFH, Beschluss vom 13.09.2023 - XI B 38/22 (AdV): Zur …
- FG Köln, 29.09.2020 - 7 K 2593/19
Versteuerungpflicht einer unentgeltlichen Zuwendung aufgrund der Gewährung eines …
- VG Köln, 17.05.2023 - 26 K 5303/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 15 A 3142/19
Anreizfunktion; Amtshilfe; Aufnahme; Aufnahmeeinrichtung; Drittwirkung; …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 14 K 14059/20
Festsetzung von Aussetzungszinsen bzgl. der Schenkungsteuer
- BFH, 26.02.2026 - IV R 27/23
Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
- FG Düsseldorf, 07.10.2024 - 9 V 1409/24
- OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
Kalkulation einer Abwassergebühr; Verrechnung von Kostenüberdeckung und …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2023 - 2 S 140/22
Erhebung eines Ausgleichszuschlags 2019 durch die Postbeamtenkrankenkasse
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Festsetzung und Vollstreckung von Säumniszuschlägen für jeden angefangenen Monat …
- OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 12 U 29/21
Rückforderung der an einen Apotheker geleisteten Darlehensbeträge; …
- FG Hamburg, 02.08.2023 - 3 K 36/20
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen - Ermessensfehlerfreier hälftiger …
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 1 K 180/22
Höhe der Aussetzungszinsen verfassungsgemäß
- FG Düsseldorf, 02.11.2022 - 4 K 3188/20
Streit über die Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebots als Voraussetzung für die …
- VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21
Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit
- FG Baden-Württemberg, 16.05.2025 - 5 V 846/25
Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids - …
- OLG Nürnberg, 09.04.2025 - 12 U 1004/21
Umsatzsteuerjahresbescheid, Erfüllungsverweigerung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- FG Münster, 11.01.2022 - 12 V 1805/21
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen …
- VGH Bayern, 06.08.2026 - 10 ZB 26.1296
Verpflichtungserklärung, Haftungsumfang, tatsächlich angefallene Kosten der …
- BFH, 13.09.2023 - X B 52/23
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen - Zuständigkeit des Präsidiums bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 12 A 3208/17
Anspruch einer Kommune auf anteilige Erstattung von Zuschüssen zu den …
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 12 S 1054/20
Berücksichtigung des von Vater gezahlten Schulgeldes bei Bemessung des Wohngeldes …
- FG Münster, 23.01.2024 - 15 K 2327/20
Erlass von Umsatzsteuernachforderungen und Zinsen zur Umsatzsteuer aus …
- FG Niedersachsen, 14.05.2019 - 11 V 108/19
Aussetzung der Vollziehung: Einspruch gegen Steuerbescheid beinhaltet nicht …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2024 - 3 Kart 87/23
Antrag der Betreiberin eines Gasversorgungsnetzes auf Abänderung des Beschlusses …
- BFH, 06.12.2022 - IV R 4/22
Rückstellung, Abzinsung, Höhe, Zinssatz, Verbindlichkeit
- VG Frankfurt/Oder, 16.12.2021 - 8 K 961/15
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2024 - 3 K 1936/22
Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
- LG Offenburg, 28.02.2022 - 3 O 547/20
Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch der privaten Krankenkasse gegen die …
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2023 - L 4 R 3023/20
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 4 P 2161/21
- VG Düsseldorf, 02.09.2021 - 6 K 4068/20
Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Vollstreckung wegen Geldforderung, …
- BFH - VIII R 22/21 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Nachzahlungszinsen, Eigentum, Verfassung
- OVG Niedersachsen, 30.08.2023 - 10 LA 3/23
Betriebsgelände; öffentliches Forum; Hausrecht; praktische Konkordanz; …
- OVG Niedersachsen, 25.01.2023 - 10 LA 90/22
Weiterer Ermessensspielraum des zuständigen kommunalen Organs bei der …
- LG Stuttgart, 23.03.2022 - 27 O 75/21
Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausfuhrlieferungen; Schlechterfüllung des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10339/21
Dauer der Berufsförderung von Soldaten auf Zeit; sog. Wiedereinsteller
- BFH - IX R 24/21 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Zinsen, Zinssatz, Nachzahlungszinsen, Erlass
- OVG Niedersachsen, 02.11.2022 - 10 LA 79/22
Beistandspflicht; Ehefrau; Eheleute; Einkommenssteuerbescheid; …
- BFH, 11.12.2025 - V R 8/24
Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
- BFH, 30.05.2025 - V B 60/23
Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten …
- OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 4 LA 163/21
FFH-Gebiet; FFH-Verträglichkeitsprüfung; FFH-Vorprüfung; Screening; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - 8 B 1541/21
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und …
- FG Hamburg, 28.10.2021 - 3 K 65/20
Kostenentscheidung im Erledigungsfall bei erst im Klageverfahren vorgelegten …
- FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
Erbschaftsteuer: Annahme einer Hinterziehung bei vererbtem Vermögen aus einer …
- BFH, 11.12.2025 - V R 28/25
Vollverzinsung nach § 233a der Abgabenordnung (AO) und Unionsrecht sowie …
- FG Baden-Württemberg, 05.12.2023 - 6 K 1178/23
Begrenzung des Schuldzinsenabzugs gem. § 4 Abs. 4a EStG: betriebsbezogene …
- FG Münster, 21.07.2022 - 12 K 3010/20
Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlags im Rahmen des Steuerabrechnungsbescheids
- FG Köln, 26.05.2023 - 14 K 1870/20
Höhe nicht abziehbarer Schuldzinsen sowie Zurechnung von auf den verstorbenen …
- FG Hamburg, 14.10.2021 - 3 K 57/21
Abgabenordnung: Erlass von Nachzahlungszinsen bei Leistungen vor Festsetzung der …
- VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf …
- FG Thüringen, 11.11.2024 - 2 K 492/23
Zur Verfassungsmäßigkeit der Kleinbetragsregelung des § 239 Abs. 2 Satz 2 AO
- OVG Niedersachsen, 17.04.2024 - 10 LA 134/23
Erlaubnis des Einsatzes eines Pflanzenschutzmittels nur auf maximal 9/10 der zu …
- FG Baden-Württemberg, 05.12.2023 - 6 K 1177/23
Ermittlung der nichtabziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG: Typisierung …
- FG Baden-Württemberg, 05.12.2023 - 6 K 1179/23
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG: Zur Möglichkeit der Verrechnung von …
- FG Köln, 26.05.2023 - 14 K 775/23
Höhe nicht abziehbarer Schuldzinsen sowie Zurechnung von auf den verstorbenen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - L 16 R 580/22
Grundwehrdienstzeit in der DDR - rentenrechtliche Berechnung - …
- FG Düsseldorf, 28.10.2022 - 1 K 465/19
Zu versteuernde verdeckte Gewinnausschüttung eines alleinigen …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2022 - 3 K 273/20
Festsetzung der Schenkungsteuer für eine gemischte freigebige Zuwendung unter …
- BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge - …
- FG Düsseldorf, 24.10.2024 - 8 K 1894/20
Zweigliedrigkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme eines …
- FG Köln, 12.07.2023 - 3 K 1356/22
Änderung der Steuerfestsetzung zum Nachteil eines Steuerpflichtigen bzgl. …
- OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
Feststellungsinteresse; Flächenstatus; Rücknahme; Subsidiarität
- FG Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 5 K 1635/20
Bestimmung der Einkunftsart bei Gewinnanteilen aus der Beteiligung als typischer …
- FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2025 - 10 K 10135/21
Einmalkapitalauszahlung einer Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - L 5 KR 581/21
Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung …
- OVG Niedersachsen, 18.08.2025 - 10 LA 4/25
Verjährung der Wiederaufforstungsanordnung; Konkretisierung einer gesetzlichen …
- VG Schleswig, 17.10.2023 - 12 A 258/19
Neuberechnung von Urlaubstagen eines Diplom-Meterologen im Schichtdienst eines …
- FG Hamburg, 29.08.2023 - 3 K 181/20
Gewerbesteuer: Keine Kürzung hinzugerechneter Unterschiedsbeträge nach § 9 Nr. 3 …
- FG Münster, 12.08.2022 - 4 K 1469/20
Haftung einer alleinigen GmbH-Gesellschafterin für Umsatzsteuerschulden
- FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19
Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14 …
- FG Köln, 08.04.2025 - 4 V 444/25
Aussetzung der Vollziehung von Aussetzungszinsen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2025 - L 2 BA 31/24
Beitragshinterziehung; Säumniszuschlag; Schuldprinzip; Strafähnliche Sanktion; …
- VGH Bayern, 11.10.2024 - 3 BV 22.769
Ergänzende Versorgungsabfindung, Abschlag von 15%, Vordienstzeiten
- VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2023 - L 8 BA 48/21
Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung …
- FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
Pensionsrückstellung - Versorgungsfall bei Invalidität
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.08.2022 - L 3 R 108/22
Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2025 - 16 A 961/22
Entziehung der Fahrerlaubnis eines Inhabers wegen Nichteignung zum Führen von …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2024 - 3 Kart 17/23
Abänderung des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung von …
- BSG, 28.04.2022 - B 5 R 29/22 B
Höhere Rente unter Berücksichtigung weiterer Entgeltpunkte für einen in der DDR …
- FG Schleswig-Holstein, 18.02.2022 - 4 V 148/20
Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuerbarkeit von sog. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 15 A 3143/19
Kostenerstattungsanspruch einer Kommune gegen das Land für Aufnahme und …
- VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Zinsfestsetzung
- OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 10 LA 93/22
Cash-Flow III; Dürrehilfe; Existenzgefährdung; Referenzzeitraum
- FG München, 25.05.2022 - 4 K 2064/21
Verfassungswidrigkeit eines Zinssatzes
- FG Baden-Württemberg, 29.01.2025 - 5 V 846/25
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2023 - 3 LZ 168/23
Zusammengefasster Beitragsbescheid bei Auflistung von Beitragspflichtigen …
- FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16
Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund …
- OLG Köln, 11.09.2023 - 3 Ws 34/23
Verwerfung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft; Beteiligung der …
- SG Frankfurt/Main, 01.07.2022 - S 4 R 154/20
- FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2025 - 8 K 8162/23
Zur Reichweite der Gesamtrechtsnachfolge bei Verschmelzung von …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2023 - 3 LB 536/18
Aufhebung eines bestandskräftigen gewerbesteuerrechtlichen Bescheides und eines …
- FG Niedersachsen, 08.05.2019 - 4 K 50/19
Umfang eines Einspruchs bei gleichzeitig mit der Steuerfestsetzung erfolgter …
- OVG Niedersachsen, 03.11.2025 - 10 LA 132/24
Telekommunikationslinie; Point Distribution; Verwaltungskosten; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2025 - 19 A 1077/23
Rechtmäßigkeit eines zeitlich begrenzten Schulaussschlusses wegen mehrfachen …
- SG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - S 4 R 124/21
- AG Wiesbaden, 14.09.2021 - 92 C 1252/21
Verfassungswidrigkeit von Zinsen wegen Prämienrückstandes
- FG Düsseldorf, 18.07.2023 - 12 K 2948/19
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags: Selbstentscheidung des …
- FG München, 28.03.2023 - 1 V 72/23
Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen
- BSG, 15.09.2022 - B 5 R 131/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- SG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - S 4 R 123/21
- SG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - S 4 R 122/21
- SG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - S 4 R 118/21
- SG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - S 4 R 115/21
- VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 1/19
Nachzahlungen auf Grundsteuer; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …
- FG Nürnberg, 04.06.2025 - 5 K 978/23
Nachzahlungszinsen, freiwillige Zahlung, Zinslauf, Erlassentscheidung, …
- SG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - S 4 R 120/21
- SG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - S 4 R 117/21
- BFH - III R 32/21 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Nachzahlungszinsen, Zinssatz, Gleichheitsgrundsatz, Übermaßverbot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2025 - 19 A 2255/23
Auswirkungen auf das erledigte Begehren auf Befreiung vom Präsenzunterricht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 19 A 1762/21
Berufskolleg; Kostenerstattung; Unterbringungs- und Verpflegungskosten; …
- FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20
Für die Berechnung des Zinslaufs von Erstattungszinsen nach § 233a AO ist im …
- SG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - S 4 R 125/21
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 4 KR 1498/20
- VG Köln, 13.10.2020 - 7 K 14639/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2025 - 19 A 2254/23
Vorliegen einer Wiederholungsgefahr i.R.e. Fortsetzungsfeststellungsinteresses …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2024 - 19 A 962/22
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 19/23
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen …
- OVG Niedersachsen, 05.08.2022 - 10 LA 124/21
Erschwernisausgleich; Punktwerttabelle
- BSG, 23.02.2022 - B 5 R 316/21 B
Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der gesetzlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2021 - L 3 R 554/20
Beitragsbemessung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der …
- VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung
- FG Niedersachsen, 03.07.2019 - 11 K 107/19
Stehen der Festsetzung der Umsatzsteuer und der Nachzahlungszinsen als …
- VG Gera, 06.06.2019 - 5 E 785/19
Nachforderungszinsen betreffend Gewerbesteuer - aufschiebende Wirkung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2025 - 19 A 1899/23
Zweite Staatsprüfung; Vorbereitungsdienst; Verlängerungszeitraum; …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2024 - 10 LA 9/24
Rücknahme einer erteilten Spielhallenerlaubnis
- FG Hessen, 18.06.2024 - 10 K 1736/19
Einordnung von Aufwendungen in Form von baulichen Maßnahmen als anschaffungsnahe …
- FG Hamburg, 13.02.2024 - 4 K 106/23
Prozessrecht/Vollstreckungsrecht: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
Vorläufige Veranlagung zu konkreter Rechtsfrage verhindert insoweit ein …
- FG Nürnberg, 28.10.2022 - 7 K 803/21
Keine Sanktionswirkung bei Vollverzinsung
- BSG, 18.01.2022 - B 5 R 246/21 B
Rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten; Verfahrensrüge im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2025 - 19 A 1078/23
Vorläufiger Ausschluss eines Schülers von der Schule wegen zahlreicher in der …
- OVG Niedersachsen, 18.06.2024 - 10 LA 10/24
Antrag gegen eine erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - 12 A 1127/21
Erhebung von Zinsen in Höhe von 6 % der Darlehensrestschuld bei Überschreitung …
- OVG Niedersachsen, 15.09.2023 - 10 LA 96/22
Verzugszinsen; Auslegung eines Zinsausspruchs
- VG Köln, 09.03.2023 - 24 L 1763/22
- VG Magdeburg, 03.03.2023 - 3 A 253/20
Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2025 - 19 A 1167/23
Rechtmäßigkeit des Bescheids über das endgültige Nichtbestehen der Zweiten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2025 - 19 A 1942/24
Lehramtsprüfung; Rücktritt; Langzeitbeurteilung; Unterrichtsbesuch
- FG Saarland, 20.08.2025 - 1 K 1118/22
Änderung einer Zinsfestsetzung; Anrechnung von Erstattungszinsen auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2025 - 19 A 401/24
Abhängigkeit der befristeten Eintragung der Auskunftssperre von der regelmäßigen …
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2024 - L 4 KR 838/24
- OVG Niedersachsen, 18.06.2024 - 10 LA 8/24
Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallen; Abgestufte …
- FG Sachsen, 10.01.2024 - 8 K 867/23
Verwirkung von Säumniszuschlägen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2023 - 12 A 2977/21
Rechtmäßigkeit der Verzinsung einer BAföG-Darlehensrestschuld
- FG Sachsen-Anhalt, 25.05.2023 - 3 V 646/22
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2022 - 8 K 8047/19
Berücksichtigen und Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) als …
- SG Marburg, 11.02.2026 - S 19 P 56/25
Pflegeversicherung
- OVG Niedersachsen, 29.10.2024 - 10 LA 18/24
Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Verbundspielhallen
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 20/23
- ArbG Köln, 16.11.2022 - 9 Ca 3922/22
- VG Köln, 13.10.2020 - 7 K 4569/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2025 - 19 A 1331/23
Wiederholung der Schriftlichen Arbeit eines Prüflings im Fach Spanisch und des …
- FG Münster, 28.08.2024 - 9 K 615/24
Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18
Anerkennung der als Reisekosten geltend gemachten Aufwendungen als …
- VG Köln, 27.10.2021 - 26 K 8026/18
- VG Köln, 24.09.2021 - 26 K 5557/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2025 - 19 A 2227/24
- LG Duisburg, 09.09.2022 - 10 O 204/18
- VG Köln, 23.11.2021 - 26 K 5065/21
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