Rechtsprechung
   BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06   

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BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06 (https://dejure.org/2007,4748)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06 (https://dejure.org/2007,4748)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 2485/06 (https://dejure.org/2007,4748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend Fragen der Beweiswürdigung in einem Patentnichtigkeitsverfahren; Notwendigkeit der Einräumung der Möglichkeit der weiteren Erläuterung eines Sachverständigengutachtens für die Parteien durch das Gericht; Hinreichende Klärung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 411 Abs. 3
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Recht der Parteien auf mündliche Sachverständigenanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Anhörung (IBR 2007, 716)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1786
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.08.2006 - X ZR 275/02

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. August 2006 - X ZR 275/02 -,.

    b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2006 - X ZR 275/02 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2006 - X ZR 275/02 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. August 2006 - X ZR 275/02 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).

    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnet, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ).

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).

    Dabei bleibt es grundsätzlich dem Gericht überlassen, auf welchem Weg es die gewünschte Erläuterung herbeiführt; die mündliche Anhörung des Sachverständigen ist hierfür nur ein, wenn auch ein besonders geeignet erscheinender Weg (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).

    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnet, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ).

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).

    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass sowohl die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnet, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gerecht wird und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Auch als ausländische juristische Person des Privatrechts kann sie sich auf das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 1 GG berufen; Art. 19 Abs. 3 GG steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfGE 12, 6 ; 21, 362 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 86, 133 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 -, NJW 1998, S. 2273).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Diese Grundsätze sind auch in den vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahren wie dem des Patentnichtigkeitsverfahrens (vgl. § 115 Abs. 1 PatG) zu beachten (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 75, 201 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes waren ausgehend von dem sich am Streitwert des Ausgangsverfahrens in Höhe von 500.000 EUR orientierenden subjektiven Interesse der Beschwerdeführerin Abschläge für die relative Geringfügigkeit von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren, für die geschmälerte subjektive Bedeutung angesichts des lediglich prozessualen Zwischenerfolges und für die fehlende objektive Bedeutung des Falles in Höhe von jeweils einem Viertel vorzunehmen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG; vgl. BVerfGE 79, 365).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
    Auch als ausländische juristische Person des Privatrechts kann sie sich auf das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 1 GG berufen; Art. 19 Abs. 3 GG steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfGE 12, 6 ; 21, 362 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 1098/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer ausländischen juristischen Person gegen

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass der Beschwerdeführerin als ausländischer juristischer Person nach Art. 19 Abs. 3 GG grundsätzlich die Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG verwehrt ist (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 64, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 853/06 -, NVwZ 2008, S. 670; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 2485/06 -, [...]) und ob und inwieweit dies - wie die Beschwerdeführerin meint - gemeinschaftsrechtlichen Zweifeln begegnet.
  • LAG Hamm, 15.03.2012 - 15 Sa 1424/11

    Mobbing durch den Arbeitgeber; Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit

    Dabei ist es dem Gericht überlassen, auf welchem Wege die gewünschte Erläuterung herbeigeführt wird (BVerfG 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06, BauR 2007, 1786).
  • OLG München, 20.09.2007 - 6 U 3231/00

    Prüfung des Vorliegens einer Vertragsanlage zu einem Lizenzpatent - Maßgebliche

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 14.5.2007 ( 1 BvR 2485/06 ) einer Verfassungsbeschwerde einer Prozesspartei stattgegeben und dabei von einer "streitentscheidenden" Bedeutung eines Sachverständigengutachten gesprochen, wobei eine dem Gutachten im Ergebnis zuwiderlaufende Ausdeutung eines Patentanspruchs durch das Gericht nicht habe vorgenommen werden dürfen, ohne den Parteien die Gelegenheit zur näheren Erläuterung dieser von ihm bevorzugten Tatsachenalternative durch den Sachverständigen einzuräumen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.2006 - 22 U 93/06   

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https://dejure.org/2006,6093
OLG Köln, 15.12.2006 - 22 U 93/06 (https://dejure.org/2006,6093)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2006 - 22 U 93/06 (https://dejure.org/2006,6093)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 22 U 93/06 (https://dejure.org/2006,6093)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1786
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 22 U 93/06
    Gemäß § 406 Abs. 2 und 4 ZPO ist das Gericht, von dem der Sachverständige ernannt ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zuständig, also in der Regel das Prozessgericht erster Instanz , auch wenn ein Urteil bereits ergangen und Rechtsmittel eingelegt ist (h. M., vgl. BayObLG München, FamRZ 1997, 1288; Zöller-Greger, ZPO, 26. Auflage, § 406 Rz 10; Musielak-Huber, Kommentar zum Zivilprozessrecht, 5. Aufl. § 406 Rz 12, 15; Damrau in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl., § 406 Rz 12 m.w.N.; a.A. OLG Koblenz, OLGR 2000, 442).
  • OLG München, 15.09.1983 - 9 W 2055/83

    Theorienstreit über die Ablehnung von im Beweissicherungsverfahren tätig

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 22 U 93/06
    Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen, der bereits im selbständigen Beweisverfahren ernannt worden ist, hat gemäß § 492 Abs. 1, 406 Abs. 2 und 4 ZPO ebenfalls grundsätzlich das Gericht, das ihn ernannt hat, zu entscheiden (h.M., vgl. OLG München, NJW 1984, 1048; Müller, NJW 1982, 1961, 1965f.; Schulze, NJW 1984, 1019 f.; Musielak - Huber, aaO, § 490 Rz 5; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl, § 406 Rz 6 und § 487 Rz 5, 6 m.w.Nachw.).
  • LSG Bayern, 05.05.2017 - L 20 SF 72/17

    Keine Besorgnis der Befangenheit wegen Mitgliedschaft in der STIKO oder aufgrund

    Gemäß § 406 Abs. 2 und 4 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG ist das Gericht, von dem der Sachverständige ernannt worden ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zuständig, also in der Regel das Prozessgericht erster Instanz, auch wenn ein Urteil bereits ergangen und Rechtsmittel eingelegt ist (so auch OLG Köln, Beschluss vom 15.12.2006 - 22 U 93/06; Bayer. ObLG, Beschluss vom 09.04.1997 - 3Z BR 75/97, 3Z BR 85/97 - m.w.N.; Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 406 Rdnrn. 12, 15; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 406, Rdnr. 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/B., ZPO, 74. Aufl. 2016, § 406, Rdnr. 21; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2000 - 1 U 1644/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013 - I-23 U 185/11, 23 U 185/11).

    Die Anhängigkeit in der Rechtsmittelinstanz ändert weder die Zuständigkeit des Gerichts, bei dem das Ablehnungsgesuch anzubringen ist, noch nimmt es diesem die Befugnis zur Entscheidung darüber (§ 406 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG) (vgl. Beschluss des Senats vom 22.02.2017 - L 20 SF 209/16 AB; OLG Köln, Beschluss vom 15.12.2006 - 22 U 93/06).

  • LSG Sachsen, 22.01.2019 - L 4 R 334/15
    Gemäß § 406 Abs. 2 und 4 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG ist das Gericht, von dem der Sachverständige ernannt worden ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zuständig, also in der Regel das Prozessgericht erster Instanz, auch wenn ein Urteil bereits ergangen und Rechtsmittel eingelegt ist (so auch OLG Köln, Beschluss vom 15.12.2006, 22 U 93/06; Bayer. ObLG, Beschluss vom 9.4.1997, 3Z BR 75/97, 3Z BR 85/97 - m.w.N.; Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 406 Rn. 12, 15; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 406, Rn. 10; Baum-bach/Lauterbach/Albers/B., ZPO, 74. Aufl. 2016, § 406, Rn. 21; a. A. OLG Koblenz, Beschluss vom 7.1.2000, 1 U 1644/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.2013, 23 U 185/11, 23 U 185/11).
  • LG Köln, 12.06.2007 - 5 O 367/06

    Keine Mehrvergütung bei funktionaler Ausschreibung !

    (OLG Köln, 22 U 93/06, Urteil vom 19.12.2006).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 143/06   

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https://dejure.org/2007,6017
OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 143/06 (https://dejure.org/2007,6017)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2007 - 12 U 143/06 (https://dejure.org/2007,6017)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2007 - 12 U 143/06 (https://dejure.org/2007,6017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn aus einem Werkvertrag über Laminatarbeiten an dem Bauvorhaben einer Wohnstätte für Behinderte; Fälligkeit des Werklohns mit der Abnahme des Werkes; Anforderungen an die Beweisführung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung; Prüffähigkeit ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 517; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 387; ; BGB § 389

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 § 631 Abs. 1
    Zur Fälligkeit von Werklohnforderungen - Haftung für gestohlene Baumaterialien bei unzureichender Baustellensicherung durch Auftraggeber

  • ibr-online

    Bezeichnung des Vertragspartners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Bezeichnung einer Partei: Unschädlich? (IBR 2007, 1331)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1786
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 143/06
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. BGH NJW 1987, 1946, 1947; BGH NJW 1988, 1585, 1587; BGH NJW-RR 1995, 764 f; BGH NJW-RR 2004, 501; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. vor § 50 Rn. 7).
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 143/06
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. BGH NJW 1987, 1946, 1947; BGH NJW 1988, 1585, 1587; BGH NJW-RR 1995, 764 f; BGH NJW-RR 2004, 501; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. vor § 50 Rn. 7).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 143/06
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. BGH NJW 1987, 1946, 1947; BGH NJW 1988, 1585, 1587; BGH NJW-RR 1995, 764 f; BGH NJW-RR 2004, 501; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. vor § 50 Rn. 7).
  • BGH, 23.10.2003 - VII ZB 19/02

    Auslegung der Parteibezeichnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 143/06
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (vgl. BGH NJW 1987, 1946, 1947; BGH NJW 1988, 1585, 1587; BGH NJW-RR 1995, 764 f; BGH NJW-RR 2004, 501; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. vor § 50 Rn. 7).
  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77

    Wirksamkeit des Vorbehalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 143/06
    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der bauleitende Architekt geringfügige Zusatzaufträge auch ohne besondere Vollmachterteilung für den Bauherrn vergeben kann (vgl. BGH BauR 1978, 314, 316).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 23 U 57/08

    Abgrenzung Rubrumsberichtigung zur Parteiänderung - Grundsätze der

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine Berichtigung der Parteibezeichnung nur stattfinden kann, wenn die klagende Partei unvollständige oder auslegungsfähige Angaben zur beklagten Partei macht (OLG Koblenz, Urt. v. 30.7.2007, 12 U 234/05, KommJuR 2008, 158; OLG Brandenburg, Urt. v. 8.3.2007, 12 U 143/06, IBR 2007, 1331).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.08.2007 - 10 W 46/07   

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https://dejure.org/2007,20798
OLG Frankfurt, 20.08.2007 - 10 W 46/07 (https://dejure.org/2007,20798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.08.2007 - 10 W 46/07 (https://dejure.org/2007,20798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. August 2007 - 10 W 46/07 (https://dejure.org/2007,20798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 72 Abs 1 ZPO
    Streitverkündung an den als sachverständiger Zeuge gehörten Privatsachverständigen einer Partei

  • Wolters Kluwer

    Streitverkündung an den als sachverständiger Zeuge gehörten Privatsachverständigen einer Partei

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitverkündung gegenüber sachverständigem Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitverkündung gegenüber sachverständigen Zeugen ist unzulässig! (IBR 2007, 659)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1786
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZB 16/06

    Zulässigkeit der Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2007 - 10 W 46/07
    Dieser Umstand rechtfertigt, die vom BGH herausgearbeiteten Grundsätze anzuwenden (BGH NJW 06, 3214 [BGH 27.07.2006 - VII ZB 16/06] ).
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Rechtsprechung
   LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25646
LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06 (https://dejure.org/2007,25646)
LG Halle, Entscheidung vom 03.09.2007 - 3 O 326/06 (https://dejure.org/2007,25646)
LG Halle, Entscheidung vom 03. September 2007 - 3 O 326/06 (https://dejure.org/2007,25646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1786
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 8104, NJW-RR 2006, 275; Urteil vom 17. Oktober 2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305; Urteil vom 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94, BauR 1995, 694 = ZfBR 1995, 262).

    Es reicht aus, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305; Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420; Urteil vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91, BauR 1992, 229 = ZfBR 1992, 125).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    Dem stehe auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2007 (VII ZR 236/05) entgegen.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    Es reicht aus, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305; Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420; Urteil vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91, BauR 1992, 229 = ZfBR 1992, 125).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 8104, NJW-RR 2006, 275; Urteil vom 17. Oktober 2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305; Urteil vom 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94, BauR 1995, 694 = ZfBR 1995, 262).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00

    Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    Selbst die Bezeichnung "Anspruch aus Werkvertrag/Werklieferungsvertrag" kann nämlich ausreichen, wenn zwischen den Parteien außerhalb des in Rede stehenden Bauvertrages keine rechtlichen Beziehungen bestanden, für die Beklagten also kein Zweifel bestehen konnte, dass diese Forderung den Restwerklohn aus einzigen Bauvertrag mit dem Antragsteller betraf (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2001, VII ZR 183/00, NJW 2002, 520).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    Er muss in der Weise bezeichnet sein, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 8104, NJW-RR 2006, 275; Urteil vom 17. Oktober 2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305; Urteil vom 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94, BauR 1995, 694 = ZfBR 1995, 262).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    Die 5-jährige Verjährungsfrist aus § 638 BGB a.F. begann in Ermangelung einer Abnahme mit Zugang der Kündigung der Klägerin vom 21.11.2000, denn diese stellte eine endgültige Abnahmeverweigerung dar (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027).
  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    Es reicht aus, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305; Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420; Urteil vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91, BauR 1992, 229 = ZfBR 1992, 125).
  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    (1) Die Unterbrechungswirkung einer Klage bzw. eines Mahnbescheids bezieht sich immer nur auf die Gewährleistungsansprüche wegen des geltend gemachten bestimmten Mangels, nicht auch auf Gewährleistungsansprüche wegen anderer Mängel (BGH, Urteil vom 18. März 1976 - VII ZR 35/75, BGHZ 66, 142, 146).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 126/05

    Originäre Vertretungsmacht des Architekten?

    Auszug aus LG Halle, 03.09.2007 - 3 O 326/06
    Zu den Anforderungen an einen Mahnbescheid, der verjährungshemmenden bzw. -unterbrechende Wirkung haben soll, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.04.2007 (VII ZR 126/05) folgendes ausgeführt (Hervorhebungen nicht im Original):.
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