Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44865
OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,44865)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.12.2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,44865)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 1 U 105/11 (https://dejure.org/2012,44865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Wegfall der Gewährleistungsansprüche des Bestellers bei Werkvertrag "ohne Rechnung"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Handwerkerleistungen: Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer Schwarzgeldabrede bei einem Werkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 134; SchwarzArbG § 1 Abs. 2
    Rechtsfolgen einer Schwarzgeldabrede bei einem Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwarzgeldabrede: Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistungsansprüche bei Schwarzarbeit (?)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Schwarzarbeit mit Mängeln behaftet ist

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handwerkerleistung ohne Rechnung - Gewährleistungsansprüche?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflasterarbeiten ohne Rechnung - "Schwarzgeldabrede" führt zum Verlust der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Bauunternehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Schwarzaufträge und Gewährleistung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Schwarzgeldabrede: Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen!

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Schlag gegen die Schwarzarbeit - Auftraggeber hat keine Mängelrechte!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auftraggeber einer Werkleistung kann sich bei Schwarzgeldabrede nicht auf Gewährleistungsansprüche berufen

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Gewährleistung auf Handwerkerleistungen trotz Schwarzarbeit?

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichtigkeit eines Werkvertrages mit Ohne-Rechnung-Abrede

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Baurecht / Schwarzgeldabrede

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichtigkeit eines Werkvertrages mit Ohne-Rechnung-Abrede

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistung bei "Schwarzarbeit" des Bauunternehmers

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Wer schwarz bezahlt, hat keine Gewährleistung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit: "Ohne Rechnung" = ohne Rechte

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Nichtigkeit eines Werkvertrages mit "Ohne-Rechnung-Abrede"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schwarzgeldabrede, Rechte des Besteller

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Handwerkervertrag und Schwarzarbeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Mängelgewährleistung bei schwarz beauftragten Handwerkerleistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistung bei Schwarzgeldabrede

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwarzgeldabrede: Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzarbeit für Handwerkerleistungen - Verstoß gegen Verbotsgesetz des § 1 Abs. 2 SchwarzArbG führt zur Nichtigkeit des gesamten Werkvertrags

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Gewährleistung bei Schwarzgeldabrede // Ohne Rechnung Abrede" zwecks Umsatzssteuerverkürzung führt zur Gesamtunwirksamkeit des Rechtsgeschäfts

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Gewährleistungsansprüche beim Werkvertrag mit Ohne-Rechnung-Abrede

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzanmerkung)

    Keine Gewährleistung bei "Schwarzarbeit" des Bauunternehmers

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Gewährleistungsrechte bei Auftrag "ohne Rechnung”

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflasterarbeiten "ohne Rechnung" ausgeführt: Auftragnehmer haftet nicht für Mängel! (IBR 2013, 210)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 826
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Kiel, 16.09.2011 - 9 O 60/11

    Werkvertragsrecht: Mängelhaftung des Werkunternehmers; Abgrenzung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Auf die Berufung des Beklagten gegen das am 16. September 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kiel ( 9 O 60/11) wird das angefochtene Urteil abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Kiel vom 16. September 2011, Aktenzeichen 9 O 60/11, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB steht ihr nicht zu, weil sie den Aufbau der Auffahrt niemals mangelfrei in ihrem Eigentum gehabt hat und die Anfertigung der mangelhaften Auffahrt nicht eine Beschädigung ihres Grundstücks darstellt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1423, 1425 f.).
  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2008 (VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07, NJW-RR 2008, 1050 und 1051) entschieden, dass der Werkunternehmer sich bei einem Bauvertrag nach Treu und Glauben nicht auf die Nichtigkeit des Vertrages aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede berufen dürfe, um seinen Gewährleistungspflichten zu entgehen.
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Die Frage, ob die Parteien mit Rechtsbindungswillen handeln oder ein reines Gefälligkeitsverhältnis vorliegt, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu bewerten (BGH NJW 2009, 1141, 1142).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Denn es ist nicht anzunehmen, dass die Parteien ohne die Schwarzgeldabrede den Vertrag mit denselben Bedingungen, vor allem mit demselben Werklohn, geschlossen haben würden (offengelassen von BGH, NJW 2008, 1050 und 1051), womit aber die dem widersprechende vorherige Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 2001, 380 ) ausdrücklich aufgegeben worden ist.
  • OLG Saarbrücken, 01.12.1999 - 1 U 298/99

    Schwarzgeldabrede: Vertrag insgesamt nichtig?

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
    Zudem würde durch die Anwendung des § 242 BGB auch bei einer bloßen Teilnichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB der Schutzzweck des Verbotsgesetzes umgangen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 1. Dezember 1999, 1 U 298/99 [zitiert nach [...]]).
  • OLG Schleswig, 16.08.2013 - 1 U 24/13

    Schwarzgeldabrede II - Keine Zahlung für Handwerkerleistungen bei teilweiser

    Verstoßen beide Vertragsparteien dagegen, so führt dies zur Nichtigkeit des Werkvertrages (OLG Schleswig, Urteil vom 21. Dezember 2012, 1 U 105/11 (zit. nach juris); Armbrüster in: MK-BGB, 6. Auflage, § 134, Rn. 77; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Auflage, § 134, Rn. 22; Bosch, NJOZ 2008, 3044, 3049; Pauly, MDR 2008, 1196; Armbrüster, JZ 2008, 1006, 1008).

    So steht dem Auftraggeber bei einem wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtigen Werkvertrag kein Mangelgewährleistungsanspruch zu (OLG Schleswig, Urteil vom 21. Dezember 2012, 1 U 105/11 (zit. nach juris)).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2016 - 12 U 35/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Kahnbeinfraktur an

    Soweit der BGH mit Urteil vom 21.12.2000 (VII ZR 192/98, WM 2001, 375) entschieden hat, dass der Umstand, dass eine Abrede eine Steuerhinterziehung erleichtern soll, auf die Wirksamkeit des Vertrages keinen Einfluss habe, ist diese Rechtsprechung seit der Einführung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG mit Wirkung ab dem 1. August 2004 überholt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 1 U 105/11, juris, Rn. 41).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.02.2013 - 4 U 96/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2462
OLG Karlsruhe, 19.02.2013 - 4 U 96/12 (https://dejure.org/2013,2462)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2013 - 4 U 96/12 (https://dejure.org/2013,2462)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 4 U 96/12 (https://dejure.org/2013,2462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Auslegung einer Skontoabrede; Voraussetzungen der Verzinsung einer Werklohnforderung bei Verzug des Auftraggebers

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnungsgrundlage für Skontoabzug ist der Rechnungsbetrag nicht der Leistungsstand! (IBR 2013, 337)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 855
  • NZBau 2013, 437
  • BauR 2013, 826
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Offenburg, 21.03.2012 - 5 O 37/11

    Werklohn - Preisnachlass durch Skontoabrede bei Abzug eines zu hohen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2013 - 4 U 96/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 21.03.2012 ( 5 O 37/11 KfH) wird zurückgewiesen.

    Das am 21.03.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Offenburg vom 21.03.2012 ( 5 O 37/11 KfH) wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2013 - 4 U 96/12
    § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B hält einer isolierten Inhaltskontrolle nicht Stand, sondern ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung zur Verzinsung der Werklohnforderung nicht vereinbar, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. BGH, NJW 2009, 3717 ).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11

    VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2013 - 4 U 96/12
    Ihm wird damit rasch Liquidität gewährt (vgl. OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.03.2012, 10 U 102/11, zitiert nach [...]).
  • OLG Köln, 14.08.2003 - 8 U 24/03

    Objektiv unrichtige oder mehrdeutige Parteibezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2013 - 4 U 96/12
    Die in der Berufungsbegründung zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 14.08.2003, 8 U 24/03, zitiert nach [...]) lässt sich auf den vorliegenden Fall schon deswegen nicht übertragen, weil es bei dem dort zur Entscheidung stehenden Sachverhalt um eine mehrjährige, intensive und umfangreiche Geschäftsbeziehung ging und nicht um ein einzelnes Vertragsverhältnis.
  • OLG Hamm, 14.03.1994 - 17 U 200/93

    Ständiger Skontoabzug nach Fristablauf: Konkludente Änderung der Skontoabrede?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2013 - 4 U 96/12
    Das Schweigen eines Vertragspartners kommt jedenfalls dann als Annahmeerklärung nicht in Betracht, wenn eine für den Erklärungsempfänger ungünstige Abänderung erstrebt wird (Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR 1994, 1474 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1980 - 4 U 146/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2013 - 4 U 96/12
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (MDR 1980, 933 ff.) betrifft eine abweichende Fallgestaltung, bei der es um die Geltendmachung von streitigen Gegenrechten ging.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2104
OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12 (https://dejure.org/2013,2104)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.02.2013 - 4 U 78/12 (https://dejure.org/2013,2104)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 4 U 78/12 (https://dejure.org/2013,2104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erfüllungsort kann in AGB begründet werden

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Internationaler Handelsverkehr: Wie werden Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB einbezogen? (IBR 2013, 1343)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Internationaler Handelsverkehr: Wie kann ein zuständigkeitsbegründender Erfüllungsort vereinbart werden? (IBR 2013, 1350)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 510
  • BauR 2013, 826
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.01.2008 - X ZR 97/05

    Erfüllungsort für die Nachbesserung eines mangelhaften Werks

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Hier hätten nach der Ablieferung grundsätzlich evtl. erforderliche Nachbesserungsarbeiten durchgeführt werden müssen (vgl. BGH Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 97/05 -), sofern das technisch möglich war.
  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Die nach § 305 ff. BGB geltenden Regeln für eine Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträgen zwischen Unternehmern können für die Frage der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit (hier nach EuGVVO ) nicht herangezogen werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2009 - 13 W 48/09 - BGH, Urteil vom 31.10.2001 - VIII ZR 60/01 -zu einem dem UN-Kaufrecht unterliegenden Vertrag).
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

    AGB im kaufmännischen Verkehr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Auch im Geschäftsverkehr werden allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner die Bedingungen ausdrücklich oder wenigstens stillschweigend vereinbaren (BGH, Urteil vom 12.02.1992 - VIII ZR 84/91 - 03.12.1987 - VII ZR 374/86 - bei [...]).
  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Die nach § 305 ff. BGB geltenden Regeln für eine Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträgen zwischen Unternehmern können für die Frage der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit (hier nach EuGVVO ) nicht herangezogen werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2009 - 13 W 48/09 - BGH, Urteil vom 31.10.2001 - VIII ZR 60/01 -zu einem dem UN-Kaufrecht unterliegenden Vertrag).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Auch im Geschäftsverkehr werden allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner die Bedingungen ausdrücklich oder wenigstens stillschweigend vereinbaren (BGH, Urteil vom 12.02.1992 - VIII ZR 84/91 - 03.12.1987 - VII ZR 374/86 - bei [...]).
  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten, die - wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat -keine Abwehrklausel hinsichtlich der Geschäftsbedingungen der Klägerin enthalten (vgl. zur Abwehrklausel BGH, Urteil vom 26.09.1973 - VIII ZR 106/72 -), führen im Verhältnis zwischen den Parteien aber zu keiner anderen Rechtswahl.
  • BGH, 03.02.1982 - VIII ZR 316/80

    Stahlstäbe - Einseitiger Eigentumsvorbehalt; §§ 46, 59 KO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Jedoch müssen im kaufmännischen Verkehr die allgemeinen Geschäftsbedingungen, aufweiche verwiesen wird, nicht beigefügt werden; es genügt, wenn dem Geschäftspartner zumutbar ist, sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders zu verschaffen, wenn er sie nicht kannte (BGH, Urteil vom 03.02.1982 - VIII ZR 316/80 - Palandt/Grüneberg a. a. O. § 305 Rdnr. 53 ff.).
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09

    Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Wo materiell-rechtlich der Erfüllungsort liegt, ist nach dem Internationalen Privatrecht des Gerichtsstaates zu bestimmen (BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09 - bei [...]).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im Rahmen der Vermittlung von Termingeschäften

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Nach Art. 10 Abs. 1 Rom I unterliegt das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrages dem von den Parteien gewählten Recht, was auch für Rechtswahlklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt; maßgebend hierfür ist das Recht, das nach der Klausel gewählt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2005 - XI ZR 78/04 - noch zu Art. 31 Abs. 1 EGBGB ; Palandt/Thorn, BGB 71. Aufl. Art. 3 Rom I Rdnr. 9 m. w. N.), mithin im vorliegenden Fall nach § 305 ff. BGB .
  • BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 156/07

    Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12
    Er liegt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, wozu auch Werkverträge gehören, einheitlich an dem Ort, an welchem die vertragstypische Leistung nach dem Vertrag erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen (vgl. BGH Urteil vom 22. April 2009 - VIII ZR 156/07 -).
  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche

  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem

  • OLG Celle, 25.06.2012 - 13 U 149/11

    Wert der Beschwer bei Verwerfung der Einrede der fehlenden

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.2012 - I-19 U 34/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45311
OLG Köln, 21.12.2012 - I-19 U 34/10 (https://dejure.org/2012,45311)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2012 - I-19 U 34/10 (https://dejure.org/2012,45311)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - I-19 U 34/10 (https://dejure.org/2012,45311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 265 Abs. 2 S. 1; BGB § 631
    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabe der Klageforderung aus der Insolvenzmasse

  • ibr-online

    Gemischter EP-/Pauschalvertrag: Wie ist nach Kündigung abzurechnen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Abrechnung nach Kündigung bei Mischverträgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter kann nach Freigabe der Klageforderung weiter prozessführungsbefugt sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzverwalter muss Prozess nach Freigabeerklärung fortführen! (IBR 2013, 1059)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gemischter EP-/Pauschalvertrag: Wie ist nach Kündigung abzurechnen? (IBR 2013, 267)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 826
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 110/64

    Freigabe durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Der vom Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 19.12.1966 vertretenen Ansicht, dass bei Freigabe eines Anspruchs aus der Insolvenzmasse die Vorschrift des § 265 Abs. 2 ZPO mangels einer Nachfolge in das - durchgehend beim Insolvenzschuldner verbliebene - Recht unanwendbar sei und darum nicht nur eine Veränderung der Prozessführungsbefugnis, sondern weitergehend ein Parteiwechsel stattfinde (vgl. BGHZ 46, 249, 251 f.; i. E. auch Greger a.a.O. Rn. 5a; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 265 Rn. 13), ist deshalb nicht zu folgen.

    Dieses Interesse überwiegt gegenüber dem - aus der Aufgabe der bestmöglichen Verwertung der Insolvenzmasse resultierenden - Interesse des Insolvenzverwalters, einen Gegenstand bei nutzlosem Aufwand für die Insolvenzmasse freizugeben (vgl. dazu BGHZ 46, 249, 252; Windel a.a.O. Rn. 28).

    Im Hinblick darauf befindet sich die Beklagte gerade nicht in derselben Lage, wie wenn das Insolvenzverfahren nicht eröffnet oder beendet worden wäre (so aber BGHZ 46, 249, 253; vgl. auch BGH NJW 1993, 3072, 3073).

    Hinsichtlich der Entscheidung, dass der Kläger als Insolvenzverwalter durch die Freigabe der streitbefangenen Forderungen nicht aus dem Rechtsstreit ausgeschieden ist, weicht der Senat von der vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 19.12.1966 - VIII ZR 110/64 - (BGHZ 46, 249, 251 f.) vertretenen Ansicht, auf die der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 07.07.1999 - IV ZR 190/92 - (BGHZ 123, 132, 136) Bezug genommen hat, ab.

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 9; vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 13; vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7; vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

    Dem steht bereits entgegen, dass der Schriftsatz des Klägers vom 26.02.2010 mit "Berufung" überschrieben ist sowie die ausdrückliche und einschränkungslose Erklärung enthält, es werde Berufung eingelegt (vgl. BGH vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 14; vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Die temporale Staffelung ist deshalb mangels konkreter entgegenstehender Anhaltspunkte nicht im Sinne einer Bedingung, sondern als Ausdruck des Wunschs zu verstehen, über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möge vorab entschieden werden, gegebenenfalls verbunden mit der Ankündigung, die weitere Durchführung des Rechtsmittels solle vom Umfang der Bewilligung abhängig gemacht werden (vgl. BGH vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 21, zitiert nach juris).

    Im Übrigen ist im Zweifel anzunehmen, dass ein inhaltlich den Anforderungen an eine Berufungsbegründung genügender Schriftsatz auch als Berufungsbegründung dienen soll, wenn eine solche erforderlich und nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. BGH vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 16, zitiert nach juris).

  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 185/08

    Deutung eines Schriftsatzes als nicht zugleich eingelegte Berufung oder

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 9; vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 13; vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7; vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

    Unter diesen Umständen ergibt sich auch aus dem Verweis des Klägers auf das "beabsichtigte Berufungsverfahren" eingangs der Begründung seines Prozesskostenhilfeantrags kein eindeutiger Hinweis darauf, dass noch keine (unbedingte) Berufung eingelegt werden solle (vgl. dazu auch BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 11, zitiert nach juris).

    Selbst wenn deshalb noch Zweifel verbleiben sollten, ob die Berufung schon mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingelegt werden sollte, ist zu Gunsten des Rechtsmittelführers anzunehmen, dass er eher das Kostenrisiko einer ganz oder teilweise erfolglosen Berufung auf sich nehmen wollte, als zu riskieren, dass seine Berufung als unzulässig verworfen wird (vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 12, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 9; vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 13; vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7; vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

    Dem steht bereits entgegen, dass der Schriftsatz des Klägers vom 26.02.2010 mit "Berufung" überschrieben ist sowie die ausdrückliche und einschränkungslose Erklärung enthält, es werde Berufung eingelegt (vgl. BGH vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 14; vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Dementsprechend kann auch der Hinweis des Klägers, der Berufungsantrag erfahre erst nach und im Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Geltung, als Erklärung dahin verstanden werden, dass nur die weitere Durchführung des Rechtsmittelverfahrens von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht werde (vgl. auch BGH vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 13-15, 19, zitiert nach juris).

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Dann aber war die Insolvenzschuldnerin gehalten, die bis zur Kündigung der Beklagten erbrachten Leistungen im Einzelnen darzulegen, von den noch ausstehenden Restarbeiten abzugrenzen sowie sodann den Wert der erbrachten Teilleistung im Verhältnis zu dem kalkulierten Pauschalpreis der jeweiligen Leistungsposition zu setzen (vgl. BGH vom 11.03.1999 - VII ZR 371/97 - Rn. 7; vom 04.07.1996 - VII ZR 227/93 - Rn. 28; jeweils zitiert nach juris; Vygen a.a.O. Rn. 31).

    Denn damit ist es dem Auftraggeber nicht möglich zu überprüfen, inwieweit diese Bewertung sich an dem Vertrag und dem darin vereinbarten Pauschalpreis orientiert (vgl. BGH NJW 1996, 3270, 3272).

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Im Hinblick darauf befindet sich die Beklagte gerade nicht in derselben Lage, wie wenn das Insolvenzverfahren nicht eröffnet oder beendet worden wäre (so aber BGHZ 46, 249, 253; vgl. auch BGH NJW 1993, 3072, 3073).

    Hinsichtlich der Entscheidung, dass der Kläger als Insolvenzverwalter durch die Freigabe der streitbefangenen Forderungen nicht aus dem Rechtsstreit ausgeschieden ist, weicht der Senat von der vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 19.12.1966 - VIII ZR 110/64 - (BGHZ 46, 249, 251 f.) vertretenen Ansicht, auf die der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 07.07.1999 - IV ZR 190/92 - (BGHZ 123, 132, 136) Bezug genommen hat, ab.

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Ebenso wenig hat der Kläger ein bedingtes - und als solches unzulässiges (vgl. BGH vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7, zitiert nach juris; Geimer in: Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 119 Rn. 52) - Rechtsmittel, sondern unbedingt Berufung eingelegt.

    Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich (vgl. BGH vom 17.12.2008 - XII ZB 185/08 - Rn. 9; vom 21.12.2005 - XII ZB 33/05 - Rn. 13; vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - Rn. 7; vom 19.05.2004 - XII ZB 25/04 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Denn im Hinblick darauf, dass die Beklagte im Hinblick auf die gerügten Mängel keine (Nach-)Erfüllung verlangt, sondern dem eingeklagten Restwerklohnanspruch Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für die (eigene) Mängelbeseitigung sowie Minderungsrechte entgegen hält, hat sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis gewandelt (vgl. BGH NJW 2003, 288; 2002, 3019, 3020; NJW-RR 2002, 160, 162).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Denn im Hinblick darauf, dass die Beklagte im Hinblick auf die gerügten Mängel keine (Nach-)Erfüllung verlangt, sondern dem eingeklagten Restwerklohnanspruch Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für die (eigene) Mängelbeseitigung sowie Minderungsrechte entgegen hält, hat sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis gewandelt (vgl. BGH NJW 2003, 288; 2002, 3019, 3020; NJW-RR 2002, 160, 162).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19.04.2005 - X ZR 191/02 - (NJW-RR 2005, 1103).
  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99

    Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 113/00

    Fälligkeit des Werklohns bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

  • OLG Nürnberg, 02.02.1993 - 3 U 3157/92

    Zulässigkeit des gewillkürten Parteiwechsels ; Fehler bei der Zustellung ;

  • LG Hamburg, 20.09.2001 - 327 S 125/00
  • OLG Celle, 11.05.2016 - 7 U 164/15

    Rechte des Unternehmers bei Verweigerung der Abnahme wegen objektiv vorhandener

    Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07. Juni 2012 - 12 U 234/11 - OLG Köln, Urteil vom 21. Dezember 2012 - I-19 U 34/10, 19 U 34/10 -, juris; vgl. ferner Kniffka/Pause/Vogel, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 28.07.2015, § 641 Rn. 9: "Ist der Vertrag durch die Erklärung, Schadensersatz wegen des Mangels zu fordern (§ 281 Abs. 4 BGB) in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet worden, folgt das schon daraus, dass der Besteller ohnehin keine Nacherfüllung mehr verlangen kann (BGH, Urt. v. 16.9.1999 - VII ZR 456/98).
  • OLG Koblenz, 05.09.2017 - 10 U 1434/16

    Schlösseraustausch ist keine Kündigung!

    Bei vorzeitiger Beendigung eines Einheitspreisvertrages ist der Vergütungsanspruch dergestalt abzurechnen, dass die vereinbarten Einheitspreise mit den durch Aufmaß ermittelten Mengen zu vervielfältigen und daraus die sich aus den einzelnen Einheitspreispositionen des Leistungsverzeichnisses ergebenden Ansprüche zu errechnen sind (OLG Köln, Urteil vom 21.12.2012, I-19 U 34/10, 19 U 34/10).
  • OLG Koblenz, 02.11.2017 - 10 U 1434/16

    Schlösseraustausch ist keine Kündigung!

    Bei vorzeitiger Beendigung eines Einheitspreisvertrages ist der Vergütungsanspruch dergestalt abzurechnen, dass die vereinbarten Einheitspreise mit den durch Aufmaß ermittelten Mengen zu vervielfältigen und daraus die sich aus den einzelnen Einheitspreispositionen des Leistungsverzeichnisses ergebenden Ansprüche zu errechnen sind (OLG Köln, Urteil vom 21.12.2012, I-19 U 34/10, 19 U 34/10, Rn. 62).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45617
LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12 (https://dejure.org/2012,45617)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2012 - 313 O 243/12 (https://dejure.org/2012,45617)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 313 O 243/12 (https://dejure.org/2012,45617)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    Bauvertrag: Stellung einer Bauhandwerkersicherung für offene Zusatzvergütungen nach Kündigung durch den Unternehmer

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Besteller auf Leistung einer Sicherheit nach Ausübung des Kündigungsrechts durch den Bauunternehmer

  • baurechtsiegen.de

    Bauhandwerkersicherung für offene Zusatzvergütungen nach Kündigung durch Unternehmer

  • rechtsportal.de

    BGB § 648a Abs. 1
    Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Besteller auf Leistung einer Sicherheit nach Ausübung des Kündigungsrechts durch den Bauunternehmer

  • ibr-online

    Nach Kündigung: § 648a BGB-Sicherheit umfasst keine Nachträge!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Erfasst Sicherheit nach § 648 a BGB auch die Nachträge?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmer kann nach Kündigung des Werkvertrags keine Sicherheitsleistung mehr verlangen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine § 648a-BGB-Sicherheit nach Kündigung! (IBR 2013, 1033)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 826
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 16.07.2010 - 325 O 469/09

    Kläger steht kein Anspruch auf Gestellung einer Bauhandwerkersicherung zu; Wahl

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    Im Übrigen sei die Klage unter Beachtung der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 16.07.2010 (Az.: 325 O 469/09) bereits unschlüssig.

    In diesem Fall kann er (der Unternehmer) entweder den Vertrag fortsetzen und sich, solange der Besteller die Sicherheit nicht beibringt, auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen und zugleich auch auf Gestellung der Sicherheit klagen oder er kann den Vertrag kündigen mit der Folge, dass ein Anspruch auf die Sicherheit - im Grundsatz - nicht mehr besteht (vgl. dazu bereits ausführlich das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.07.2010, Az.: 325 O 469/09 (LG Hamburg NJW-RR 2011, 312); LG Stuttgart BauR 2011, 728; Münchener Kommentar § 648a BGB Rn: 32 m. w. N.).

    Wie das Landgericht Hamburg bereits in seinem Urteil vom 16.07.2010 ausgeführt hat, besteht allerdings insoweit eine Ausnahme, als der Unternehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (im Regelfall) auch nach der Kündigung des Vertrages verpflichtet bleibt, etwaige Mängel an den bis zur Kündigung erbrachten Werkleitungen zu beseitigen, dass heißt, dass er (der Unternehmer), sofern der Besteller Mängelbeseitigung verlangt, insoweit vorleistungspflichtig bleibt mit der Folge, dass er, sofern und soweit und solange die Vergütung noch von dieser Vorleistung (Mängelbeseitigung) abhängig ist, also der Besteller Mängelbeseitigung fordert, eine Sicherheit nach § 648a BGB verlangen kann (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 16.07.2010, Az: 325 O 469/09 m. w.N.).

  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    Die Parteien müssen folglich wollen, dass ein bestimmter Rechtsstreit bzw. eine nähere bezeichnete Mehrzahl von Rechtstreitigkeiten von einem Schiedsgericht an Stelle der an sich zuständigen staatlichen Gerichte entschieden werden soll (vgl. BGH NJW 1984, 669).
  • OLG Celle, 25.04.2012 - 7 U 234/11

    Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB nach einer

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    Auch die Entscheidungen des Landgerichts Paderborn (Urteil vom 09.06.2011, Az: 3 O 521/10) und des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 25.04.2012, Az: 7 U 234/11) geben keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Bewertung, denn diese Gerichte hatten ebenfalls den "Sonderfall" der Kündigung durch den Besteller zu prüfen und zu entscheiden.
  • LG Stuttgart, 03.12.2010 - 8 O 284/10

    Bauhandwerkersicherung: Anspruch auf Sicherheitsleistung nach Kündigung des

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    In diesem Fall kann er (der Unternehmer) entweder den Vertrag fortsetzen und sich, solange der Besteller die Sicherheit nicht beibringt, auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen und zugleich auch auf Gestellung der Sicherheit klagen oder er kann den Vertrag kündigen mit der Folge, dass ein Anspruch auf die Sicherheit - im Grundsatz - nicht mehr besteht (vgl. dazu bereits ausführlich das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.07.2010, Az.: 325 O 469/09 (LG Hamburg NJW-RR 2011, 312); LG Stuttgart BauR 2011, 728; Münchener Kommentar § 648a BGB Rn: 32 m. w. N.).
  • LG Paderborn, 09.06.2011 - 3 O 521/10

    Bauunternehmer hat gegen den Besteller des Werkes Anspruch auf

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    Auch die Entscheidungen des Landgerichts Paderborn (Urteil vom 09.06.2011, Az: 3 O 521/10) und des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 25.04.2012, Az: 7 U 234/11) geben keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Bewertung, denn diese Gerichte hatten ebenfalls den "Sonderfall" der Kündigung durch den Besteller zu prüfen und zu entscheiden.
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Diese sind auch nicht deshalb veranlasst, weil nach einer Kündigung regelmäßig keine Vorleistungen des Unternehmers mehr ausstehen (a.A. noch LG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 313 O 243/12, juris Rn. 32 ff.).
  • LAG Hessen, 01.08.2014 - 1 Ta 139/14

    Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens betreffend mehrere Kündigungen

    Sie orientiert ihre Rechtsprechung jedoch im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen an diesem Katalog (vgl. auch LAG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 - 4 Ta 133/13, BeckRS 2014, 03679 und vom 21. Juni 2013 - 7 Ta 41/13, BeckRS 2013, 7121; LAG Sachsen vom 28. Oktober 2013 - 4 Ta 172/13, BeckRS 2014, 67070).

    Sie orientiert ihre Rechtsprechung jedoch im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen an diesem Katalog (vgl. auch LAG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 - 4 Ta 133/13, BeckRS 2014, 03679 und vom 21. Juni 2013 - 7 Ta 41/13, BeckRS 2013, 7121; LAG Sachsen vom 28. Oktober 2013 - 4 Ta 172/13, BeckRS 2014, 67070).

  • LAG Hessen, 22.08.2014 - 1 Ta 457/14

    Mehrwert bei Vergleich

    Sie orientiert ihre Rechtsprechung jedoch im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen an diesem Katalog (vgl. auch LAG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 - 4 Ta 133/13, BeckRS 2014, 03679 und vom 21. Juni 2013 - 7 Ta 41/13, BeckRS 2013, 7121; LAG Sachsen vom 28. Oktober 2013 - 4 Ta 172/13, BeckRS 2014, 67070).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2032
OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12 (https://dejure.org/2013,2032)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 (https://dejure.org/2013,2032)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 3 U 731/12 (https://dejure.org/2013,2032)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 2 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 3 SGB 7
    Sturz eines Arbeitnehmers vom Dach eines Bauvorhabens: Haftungsfreistellung des Dachdeckerunternehmens; Tatbestandswirkung des erstinstanzlichen Urteils

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines auf der Baustelle auch bauaufsichtlich tätigen Inhabers einer Dachdeckerfirma beim Sturz eines Arbeiters vom Baugerüst; Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung der beteiligten Unternehmen; Umfang der Bindung der Berufungsinstanz an die Feststellungen des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Haftung eines auf einer Baustelle auch bauaufsichtlich tätigen Inhabers einer Dachdeckerfirma bei einem Sturz eines Arbeiters vom Gerüst; Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung der beteiligten Unternehmen; Bindung der Berufungsinstanz an die Feststellungen des ...

  • ibr-online

    Dachdecker hat Bauaufsicht: Haftung für Sturz vom Dach?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 826
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12
    Zwar greift die Haftungsprivilegierung grundsätzlich für die beteiligten Unternehmen nicht ein (in Anknüpfung an BGH, 3. Juli 2001, VI ZR 284/00, BGHZ 148, 214, 216 = VersR 2001, 1028; 25. Juni 2002, VI ZR 279/01, VersR 2002, 1107 und 29. Oktober 2002, VI ZR 283/01, VersR 2003, 70 = NJW-RR 2003, 239), ausnahmsweise kommt aber eine Haftungsfreistellung dem versicherten Unternehmer zugute, wenn er selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine betriebliche Tätigkeit verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt hat.

    Dies folgt aus Sinn und Zweck der Vorschrift, deren Rechtfertigung sich insbesondere in dem Gesichtspunkt der sogenannten Gefahrengemeinschaft findet (in Anknüpfung an BGH, 3. Juli 2001, VI ZR 284/00, BGHZ 148, 214, 220f. = VersR 2002, 1107; 29. Oktober 2002, a.a.O. und 3. Juli 2001, VI ZR 198/00, NJW 2001, 3127ff. = BGHZ 148, 209ff. = VersR 2001, 1156f.).

    23 Zwar greift die Haftungsprivilegierung grundsätzlich für die beteiligten Unternehmen nicht ein (BGHZ 148, 214, 216 = VersR 2001, 1028; BGH: Urteil vom 25.06.2002 - VI ZR 279/01 - VersR 2002, 1107; Urteil vom 29.10.2002 - VI ZR 283/01 - VersR 2003, 70 = NJW-RR 2003, 239), ausnahmsweise kommt aber eine Haftungsfreistellung dem versicherten Unternehmer zugute, wenn er selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine betriebliche Tätigkeit verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt hat.

    Dies folgt aus Sinn und Zweck der Vorschrift, deren Rechtfertigung sich insbesondere in dem Gesichtspunkt der sogenannten Gefahrengemeinschaft findet (BGHZ 148, 214, 220 f. = VersR 2002, 1107; BGH; Urteil vom 29.10.2002, aaO.; Urteil vom 03.07.2001 - VI ZR 198/00 - NJW 2001, 3127 ff. = BGHZ 148, 209 ff. = VersR 2001, 1156 f. ).

  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 283/01

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Umfang der Haftungsprivilegierung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12
    Zwar greift die Haftungsprivilegierung grundsätzlich für die beteiligten Unternehmen nicht ein (in Anknüpfung an BGH, 3. Juli 2001, VI ZR 284/00, BGHZ 148, 214, 216 = VersR 2001, 1028; 25. Juni 2002, VI ZR 279/01, VersR 2002, 1107 und 29. Oktober 2002, VI ZR 283/01, VersR 2003, 70 = NJW-RR 2003, 239), ausnahmsweise kommt aber eine Haftungsfreistellung dem versicherten Unternehmer zugute, wenn er selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine betriebliche Tätigkeit verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt hat.

    Dies folgt aus Sinn und Zweck der Vorschrift, deren Rechtfertigung sich insbesondere in dem Gesichtspunkt der sogenannten Gefahrengemeinschaft findet (in Anknüpfung an BGH, 3. Juli 2001, VI ZR 284/00, BGHZ 148, 214, 220f. = VersR 2002, 1107; 29. Oktober 2002, a.a.O. und 3. Juli 2001, VI ZR 198/00, NJW 2001, 3127ff. = BGHZ 148, 209ff. = VersR 2001, 1156f.).

    23 Zwar greift die Haftungsprivilegierung grundsätzlich für die beteiligten Unternehmen nicht ein (BGHZ 148, 214, 216 = VersR 2001, 1028; BGH: Urteil vom 25.06.2002 - VI ZR 279/01 - VersR 2002, 1107; Urteil vom 29.10.2002 - VI ZR 283/01 - VersR 2003, 70 = NJW-RR 2003, 239), ausnahmsweise kommt aber eine Haftungsfreistellung dem versicherten Unternehmer zugute, wenn er selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine betriebliche Tätigkeit verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt hat.

    Dies folgt aus Sinn und Zweck der Vorschrift, deren Rechtfertigung sich insbesondere in dem Gesichtspunkt der sogenannten Gefahrengemeinschaft findet (BGHZ 148, 214, 220 f. = VersR 2002, 1107; BGH; Urteil vom 29.10.2002, aaO.; Urteil vom 03.07.2001 - VI ZR 198/00 - NJW 2001, 3127 ff. = BGHZ 148, 209 ff. = VersR 2001, 1156 f. ).

  • BGH, 25.06.2002 - VI ZR 279/01

    Haftungsprivilegierung bei gemeinsamer Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12
    Zwar greift die Haftungsprivilegierung grundsätzlich für die beteiligten Unternehmen nicht ein (in Anknüpfung an BGH, 3. Juli 2001, VI ZR 284/00, BGHZ 148, 214, 216 = VersR 2001, 1028; 25. Juni 2002, VI ZR 279/01, VersR 2002, 1107 und 29. Oktober 2002, VI ZR 283/01, VersR 2003, 70 = NJW-RR 2003, 239), ausnahmsweise kommt aber eine Haftungsfreistellung dem versicherten Unternehmer zugute, wenn er selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine betriebliche Tätigkeit verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt hat.

    Dies folgt aus Sinn und Zweck der Vorschrift, deren Rechtfertigung sich insbesondere in dem Gesichtspunkt der sogenannten Gefahrengemeinschaft findet (in Anknüpfung an BGH, 3. Juli 2001, VI ZR 284/00, BGHZ 148, 214, 220f. = VersR 2002, 1107; 29. Oktober 2002, a.a.O. und 3. Juli 2001, VI ZR 198/00, NJW 2001, 3127ff. = BGHZ 148, 209ff. = VersR 2001, 1156f.).

    23 Zwar greift die Haftungsprivilegierung grundsätzlich für die beteiligten Unternehmen nicht ein (BGHZ 148, 214, 216 = VersR 2001, 1028; BGH: Urteil vom 25.06.2002 - VI ZR 279/01 - VersR 2002, 1107; Urteil vom 29.10.2002 - VI ZR 283/01 - VersR 2003, 70 = NJW-RR 2003, 239), ausnahmsweise kommt aber eine Haftungsfreistellung dem versicherten Unternehmer zugute, wenn er selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte eine betriebliche Tätigkeit verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt hat.

    Dies folgt aus Sinn und Zweck der Vorschrift, deren Rechtfertigung sich insbesondere in dem Gesichtspunkt der sogenannten Gefahrengemeinschaft findet (BGHZ 148, 214, 220 f. = VersR 2002, 1107; BGH; Urteil vom 29.10.2002, aaO.; Urteil vom 03.07.2001 - VI ZR 198/00 - NJW 2001, 3127 ff. = BGHZ 148, 209 ff. = VersR 2001, 1156 f. ).

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 198/00

    Haftungsprivilegierung zu Gunsten des versicherten Unternehmers selbst

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12
    Dies folgt aus Sinn und Zweck der Vorschrift, deren Rechtfertigung sich insbesondere in dem Gesichtspunkt der sogenannten Gefahrengemeinschaft findet (in Anknüpfung an BGH, 3. Juli 2001, VI ZR 284/00, BGHZ 148, 214, 220f. = VersR 2002, 1107; 29. Oktober 2002, a.a.O. und 3. Juli 2001, VI ZR 198/00, NJW 2001, 3127ff. = BGHZ 148, 209ff. = VersR 2001, 1156f.).

    Dies folgt aus Sinn und Zweck der Vorschrift, deren Rechtfertigung sich insbesondere in dem Gesichtspunkt der sogenannten Gefahrengemeinschaft findet (BGHZ 148, 214, 220 f. = VersR 2002, 1107; BGH; Urteil vom 29.10.2002, aaO.; Urteil vom 03.07.2001 - VI ZR 198/00 - NJW 2001, 3127 ff. = BGHZ 148, 209 ff. = VersR 2001, 1156 f. ).

  • OLG Koblenz, 12.06.2012 - 2 U 561/11

    Berücksichtigung neuen Parteivorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12
    Wendet eine Partei ein, das erstinstanzliche Gericht habe zu Unrecht eine Tatsache als unstreitig behandelt, ist sie im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteils an diese Feststellungen gebunden, wenn sie keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat (vgl. hierzu OLG Koblenz, 12. Juni 2012, 2 U 561/11, BauR 2012, 1838).

    Der Senat hat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die vom Landgericht festgestellten Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. im Übrigen zur Frage, inwieweit eine Partei, die keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat, in zweiter Instanz abweichend vortragen kann, OLG Koblenz Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).

  • OLG Koblenz, 05.11.2013 - 3 U 421/13

    Tierhalterhaftung: Realisierung einer spezifischen Tiergefahr; gesetzlicher

    Hinzu kommt, dass der Beklagte seinen Jagdhund nach den nicht mit einem Tatbestandberichtigungsantrag angegriffenen tatbestandlichen Feststellungen des Landgerichts kurz vor der Kurve aus dem PKW gelassen hatte und diesem im Abstand von etwa 20 bis 40 Metern folgte (vgl. zur Tatbestandwirkung des erstinstanzlichen Urteils OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.09.2012 2 U 1127/11; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - BauR 2013, 826 f. = ZfS 2013, 500 ff.).
  • OLG Koblenz, 20.02.2014 - 3 U 1396/13

    Berufungsverfahren: Präklusion von Einwendungen gegen den Tatbestand des

    Trägt eine Partei im Berufungsverfahren vor, das erstinstanzliche Urteil entspreche nicht den gesetzlichen Formvorschriften, da es erst unter Heranziehung der Entscheidungsgründe verständlich sei und der Tatbestand des Urteils Auslassungen enthalte, ist sie mit diesen Einwänden ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung gestellt hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Juni 2012, 2 U 561/11, BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 8. Januar 2013, 3 U 731/12, ZfSch 2013, 500 ff., juris Rn. 24).

    Der Beklagte ist im Hinblick auf § 320 und § 321 ZPO mit diesen Einwänden ausgeschlossen, da er nicht innerhalb der dort genannten Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung beantragt hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - ZfS 2013, 500 ff. Juris Rn. 24).

  • OLG Koblenz, 21.09.2018 - 1 U 678/18

    Gewährte Garantieleistung ist kein Anerkenntnis von Gewährleistungsansprüchen!

    Die landgerichtlichen Feststellungen entfalten gemäß § 314 ZPO insoweit Tatbestandswirkung (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - ZfS 2013, 500 ff.).
  • OLG Koblenz, 27.05.2013 - 3 U 1153/12

    Erneuerbare Energien: Monatliche Rechnungen eines Energie einspeisenden

    Wendet eine Partei ein, das erstinstanzliche Gericht habe zu Unrecht eine Tatsache als unstreitig behandelt, ist sie im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteils an diese Feststellungen gebunden, wenn sie keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 08.01.2013 - 3 U 731/12; Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).
  • OLG Koblenz, 08.10.2013 - 3 U 829/12

    Insolvenzanfechtung: Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung durch Barentnahme aus

    Der Kläger hat in erster Instanz keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 Abs. 1 ZPO gestellt.Diese Feststellungen im landgerichtlichen Urteil entfalten gemäß § 314 ZPO Tatbestandswirkung (Senatsbeschluss vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 ZfS 2013, 500 ff.).
  • OLG Koblenz, 07.10.2013 - 3 U 829/12

    Gezielt einzelne Lieferanten bevorzugt: Zahlungen anfechtbar!

    Diese Feststellungen im landgerichtlichen Urteil entfalten gemäß § 314 ZPO Tatbestandswirkung (Senatsbeschluss vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 ZfS 2013, 500 ff.).
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