Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,853
VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10 (https://dejure.org/2011,853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.2011 - 5 S 194/10 (https://dejure.org/2011,853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 2011 - 5 S 194/10 (https://dejure.org/2011,853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet; nachbarliches Abwehrrecht; Gebietserhaltungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes als Nebenanlage in einem reinen und allgemeinen Wohngebiet; Abwehrrecht eines Nachbarn in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruchs bei Lagerung eines 8,9 m langen, 2,7 m breiten und 3,0 m hohen Segelbootes auf einem nicht am ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privater Bootslagerplatz im Wohngebiet unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Privater Bootslagerplatz im Wohngebiet grundsätzlich unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Boote gehören nicht ins Wohngebiet!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Segeljacht darf nicht im Wohngebiet stehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Segeljacht darf nicht im Wohngebiet stehen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein privater Bootslagerplatz im Wohngebiet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Privater Bootslagerplatz im Wohngebiet grundsätzlich unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes als Nebenanlage in einem reinen und allgemeinen Wohngebiet; Abwehrrecht eines Nachbarn in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruchs bei Lagerung eines 8,9 m langen, 2,7 m breiten und einschließlich Kiel 3,0 m hohen Segelbootes ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 810
  • VBlBW 2011, 395
  • DVBl 2011, 1182
  • DÖV 2011, 618
  • BauR 2011, 1373
  • BauR 2011, 1373 DÖV 2011, 618 (Leitsatz) DVBl 2011, 1182 (Leitsatz) NVwZ-RR 2011, 810 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03

    Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Schwimmhalle als Anlage für sportliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Während für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nichts ersichtlich wäre - der keineswegs erdrückend wirkende Bootslagerplatz liegt ca. 27 m vom Wohnhaus des Klägers entfernt; einen Anspruch auf eine optisch oder ästhetisch ansprechende Anlegung und Nutzung der Nachbargrundstücke vermittelt das Bauplanungsrecht ersichtlich nicht (…vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) - wäre sein Anspruch auf Gebietserhaltung - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - grundsätzlich bereits dann verletzt, wenn der von ihm beanstandete Bootslagerplatz mit der Gebietsart eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets unvereinbar (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.) bzw. in einem solchen Gebiet der Art nach auch nicht ausnahmsweise zulässig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 -).

    Rn. 31 Die Zulässigkeit des Bootslagerplatzes richtet sich, da es sich ersichtlich um keinen für die Ausübung der Hauptnutzung "Wohnen" erforderlichen (unselbständigen) Bestandteil derselben handelt, nicht unmittelbar nach derjenigen der Hauptnutzung (…vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 , a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).

    Ein privater Bootslagerplatz ist danach jedoch in einem reinen und allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich seiner Art nach unzulässig, da er dem primären Wohnzweck der in einem solchen Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung nicht dienend zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.) Denn ein solcher Lagerplatz "dient" nicht dem Wohnen, und zwar auch nicht in dem Sinne, sich seinen Neigungen i.S. einer ideellen Freizeitgestaltung entsprechend a u f seinem Wohngrundstück zu beschäftigen (…vgl. Fickert/Fieseler, a.a.O., § 3 Rn. 2.1).

    Abgesehen davon, dass mehr als zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Gewerbebetrieb in dem hier in Rede stehenden Wohngebiet, dem ein "Ruhebedürfnis" immanent ist, im Hinblick auf die typischerweise damit verbundenen Auswirkungen (Be- und Entladungsvorgänge, An- und Abfahrtsverkehr, Unterhaltungsarbeiten;… hierzu BVerwG, Beschl. v. 5.03.2004 - 4 B 15.04 -, BRS 67 Nr. 70, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155) zulässig wäre, steht einem solchen Erst-Recht-Schluss entgegen, dass ein privater Lagerplatz, wie er hier in Rede steht, eine Nebenanlage darstellt, deren planungsrechtliche Zulässigkeit sich allein nach § 14 BauNVO beurteilt (so wohl auch BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).

    Schließlich fällt eine bauliche Anlage, die zwar der sportlichen Betätigung dienen soll, aber nur zur Benutzung durch die Bewohner des auf demselben Grundstück befindlichen Wohnhauses bestimmt und beschränkt ist, ohnehin nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 - Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, BVerwGE 102, 351).

    Rn. 36 Steht dem Kläger sonach grundsätzlich ein nachbarliches Abwehrrecht in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruches gegen die Zulassung eines Bootslagerplatzes in einem (reinen oder allgemeinen) Wohngebiet zu, wäre dieser allenfalls dann noch zu verneinen, wenn ein Bootslagerplatz wegen seiner Eigenart für die Bewahrung des Gebietscharakters ohne jede Bedeutung wäre (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 - Beschl. v. 03.08.2005 - 4 B 47.05 -, ZfBR 2005, 806).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Dies bedeutet, dass der Kläger nicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot in seiner nachbarschützenden Ausprägung beschränkt ist, sondern sich auf einen sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen kann (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342; BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; Beschl. v. 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, BauR 2002, 1499;… Beschl. v. 01.03.2010 - 4 B 7.10 - BayVGH, Urt. v. 02.01.2008 - 1 BV 04.2737 -, BauR 2008, 649).

    Während für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nichts ersichtlich wäre - der keineswegs erdrückend wirkende Bootslagerplatz liegt ca. 27 m vom Wohnhaus des Klägers entfernt; einen Anspruch auf eine optisch oder ästhetisch ansprechende Anlegung und Nutzung der Nachbargrundstücke vermittelt das Bauplanungsrecht ersichtlich nicht (…vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) - wäre sein Anspruch auf Gebietserhaltung - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - grundsätzlich bereits dann verletzt, wenn der von ihm beanstandete Bootslagerplatz mit der Gebietsart eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets unvereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.) bzw. in einem solchen Gebiet der Art nach auch nicht ausnahmsweise zulässig wäre (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 -).

  • OVG Saarland, 26.11.1996 - 2 R 20/95

    Brennholzstapel; Wohngebäude; Beheizung; Nebenanlage; Abstandsfläche; Öffentliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Während für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nichts ersichtlich wäre - der keineswegs erdrückend wirkende Bootslagerplatz liegt ca. 27 m vom Wohnhaus des Klägers entfernt; einen Anspruch auf eine optisch oder ästhetisch ansprechende Anlegung und Nutzung der Nachbargrundstücke vermittelt das Bauplanungsrecht ersichtlich nicht (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) - wäre sein Anspruch auf Gebietserhaltung - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - grundsätzlich bereits dann verletzt, wenn der von ihm beanstandete Bootslagerplatz mit der Gebietsart eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets unvereinbar (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.) bzw. in einem solchen Gebiet der Art nach auch nicht ausnahmsweise zulässig wäre (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 -).

    Rn. 31 Die Zulässigkeit des Bootslagerplatzes richtet sich, da es sich ersichtlich um keinen für die Ausübung der Hauptnutzung "Wohnen" erforderlichen (unselbständigen) Bestandteil derselben handelt, nicht unmittelbar nach derjenigen der Hauptnutzung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 , a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 7 B 479/10

    Voraussetzungen für die Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; Herleitung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Rn. 38 Den Anspruch auf Aufhebung der den Beigeladenen für einen temporären Bootslagerplatz erteilten Baugenehmigung hat der Kläger auch nicht deshalb verwirkt (vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 22.06.2010 - 7 B 479/10 - Urt. v. 04.09.2008 - 7 A 2358/07 - Urt. v. 02.03.1999 - 10 A 2342/97 -, BauR 2000, 381; BVerwG, Beschl. v. 18.03.1988 - 4 B 50.88 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77;… Urt. v. 16.05.2001 - 4 C 4.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102; Beschl. v. 16.04.2002 - 4 B 8.02 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 164), weil er den zunächst ohne Genehmigung angelegten Lagerplatz drei bis vier Jahre hingenommen hat.

    Zwar haben die Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung nunmehr erstmals geltend gemacht, bereits dessen Rechtsvorgängerin habe der von ihnen 1988 aufgenommenen Nutzung des Lagerplatzes zugestimmt, doch führte dies, träfe solches zu, allenfalls dazu, dass der Kläger - ebenso wie für den Fall, dass er auf seinem Grundstück weiterhin die Lagerung der Katamarane seines Sohnes über die Wintermonate dulden sollte (…vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 30.10.2009 - 7 A 2658/07 -, BauR 2010, 436; Beschl. v. 22.06.2010, a.a.O.) - gegen die bereits von seiner Rechtsvorgängerin geduldete Nutzung als solche nicht mehr vorgehen könnte, nicht jedoch dazu, dass es ihm deshalb auch verwehrt wäre, gegen die nachträgliche baurechtliche Genehmigung dieser unzulässigen Nutzung vorzugehen und dessen Aufhebung zu verlangen.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Rn. 38 Den Anspruch auf Aufhebung der den Beigeladenen für einen temporären Bootslagerplatz erteilten Baugenehmigung hat der Kläger auch nicht deshalb verwirkt (…vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 22.06.2010 - 7 B 479/10 - Urt. v. 04.09.2008 - 7 A 2358/07 - Urt. v. 02.03.1999 - 10 A 2342/97 -, BauR 2000, 381; BVerwG, Beschl. v. 18.03.1988 - 4 B 50.88 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77; Urt. v. 16.05.2001 - 4 C 4.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102; Beschl. v. 16.04.2002 - 4 B 8.02 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 164), weil er den zunächst ohne Genehmigung angelegten Lagerplatz drei bis vier Jahre hingenommen hat.
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Dies bedeutet, dass der Kläger nicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot in seiner nachbarschützenden Ausprägung beschränkt ist, sondern sich auf einen sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen kann (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342;… BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; Beschl. v. 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, BauR 2002, 1499;… Beschl. v. 01.03.2010 - 4 B 7.10 - BayVGH, Urt. v. 02.01.2008 - 1 BV 04.2737 -, BauR 2008, 649).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Abgesehen davon, dass mehr als zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Gewerbebetrieb in dem hier in Rede stehenden Wohngebiet, dem ein "Ruhebedürfnis" immanent ist, im Hinblick auf die typischerweise damit verbundenen Auswirkungen (Be- und Entladungsvorgänge, An- und Abfahrtsverkehr, Unterhaltungsarbeiten; hierzu BVerwG, Beschl. v. 5.03.2004 - 4 B 15.04 -, BRS 67 Nr. 70, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155) zulässig wäre, steht einem solchen Erst-Recht-Schluss entgegen, dass ein privater Lagerplatz, wie er hier in Rede steht, eine Nebenanlage darstellt, deren planungsrechtliche Zulässigkeit sich allein nach § 14 BauNVO beurteilt (…so wohl auch BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Schließlich fällt eine bauliche Anlage, die zwar der sportlichen Betätigung dienen soll, aber nur zur Benutzung durch die Bewohner des auf demselben Grundstück befindlichen Wohnhauses bestimmt und beschränkt ist, ohnehin nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 - Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, BVerwGE 102, 351).
  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Lagerplätze können als Teil eines Gewerbebetriebs vielmehr auch in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein, sofern der Gewerbebetrieb selbst in dem betreffenden Gebiet zugelassen ist und der Lagerplatz mit der Zweckbestimmung dieses anderen Baugebiets vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.11.2001 - 4 C 18.00 -, Buchholz 406.12 § 5 BauNVO Nr. 8;… Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 11).
  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
    Abgesehen davon, dass mehr als zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Gewerbebetrieb in dem hier in Rede stehenden Wohngebiet, dem ein "Ruhebedürfnis" immanent ist, im Hinblick auf die typischerweise damit verbundenen Auswirkungen (Be- und Entladungsvorgänge, An- und Abfahrtsverkehr, Unterhaltungsarbeiten; hierzu BVerwG, Beschl. v. 5.03.2004 - 4 B 15.04 -, BRS 67 Nr. 70, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155) zulässig wäre, steht einem solchen Erst-Recht-Schluss entgegen, dass ein privater Lagerplatz, wie er hier in Rede steht, eine Nebenanlage darstellt, deren planungsrechtliche Zulässigkeit sich allein nach § 14 BauNVO beurteilt (…so wohl auch BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben - …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet; …

  • VGH Bayern, 02.01.2008 - 1 BV 04.2737

    "Wohnartige" freiberufliche Nutzung im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 B 8.02

    Verwirkung öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche

  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08

    Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 7 A 2358/07

    Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung für ein Stallgebäude; Errichtung eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 7 A 2658/07

    Voraussetzungen des nachbarschutzrechtlichen Abwehranspruchs gegen die genehmigte …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch …

  • BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10

    Zur Befreiung von Festsetzungen bei Anspruch eines Dritten auf Gebietserhaltung

  • BVerwG, 03.08.2005 - 4 B 47.05

    Bestehen eines nachbarlichen Abwehrrechts in Gestalt eines …

  • OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00

    Private Schwimmhalle in reinem Wohngebiet?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1999 - 10 A 2343/97

    Verwirkung von Nachbarrechten)

  • OVG Saarland, 01.03.1990 - 2 R 8/89

    Zulässigkeit; Reitpferdestall; Mischgebiet; Rücksichtnahmegebot; Nachbar; …

  • VG München, 09.12.2004 - M 11 K 03.2720
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung …

  • BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10

    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen …

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit …

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …

  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der …

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz - …

  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 1 B 06.220

    Entgegenstehen von Belangen bei (teil-)privilegierten Vorhaben

  • BVerwG, 15.07.1996 - 4 NB 23.96

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gartenbaubetriebs, Unvereinbarkeit mit einem …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund …

    Allerdings ist es zu berücksichtigen, wenn sich die Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Bauherrn verändert (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2011 - 5 S 194/10 - VBlBW 2011, 395 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen …

    Insofern wäre die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen (auch derjenigen der Klägerin) mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar (vgl. Senatsurt. v. 05.04.2011 - 5 S 194/10 -, VBlBW 2011, 395).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2014 - 5 S 2616/13

    Reines Wohngebiet; SB-Verkaufsstand als Laden iSd BauNVO

    Eine andere Beurteilung wäre auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die beiden Stellplätze, die nach der Baugenehmigung auch hintereinander angelegt werden können, ungeeignet wären oder nicht ausreichten, sodass Pkw-Kunden letztlich doch in der nur 5, 30 m breiten R.-Straße (vgl. Senatsurt. v. 05.04.2011 - 5 S 194/10 -, UA S. 13) parken müssten (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Bechl. v. 10.01.2008 - 3 S 2773/07 -, NVwZ-RR 2008, 600).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2013 - 1 A 11166/12

    Keine Erweiterung der Eisdiele in Kruft

    In dem bereits seitens der Klägerin zitierten "Bootsfall" des OVG Mannheim (Urteil vom 05.04.2001, 5 S 194/10) werde dies deutlich, in dem die Frage geprüft werde, ob es sich um eine Nebenanlage handele.
  • VG Saarlouis, 17.08.2011 - 5 K 41/11

    Nachbarklage gegen die Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche für Holz sowie …

    Rn. 53 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2011 - 5 S 194/10 -, zit. nach juris.
  • VG Schleswig, 08.11.2024 - 2 B 34/24

    Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Bootsliegeplatz

    Zudem handelt es sich gem. § 29 Abs. 1 BauGB auch bei Lagerplätzen um Vorhaben, die dem Bauplanungsrecht unterliegen (VGH Mannheim, Urt. v. 05.04.2011, - 5 S 194/10 -, Rn. 25) .

    Auch ein privater Bootslagerplatz ist in einem Wohngebiet grundsätzlich seiner Art nach unzulässig (VGH Mannheim, Urt. v. 05.04.2011, - 5 S 194/10 -).

  • VG Köln, 26.10.2012 - 23 K 3937/11

    Tanzschule

    Rn. 104 VGH BW, Urteil vom 5.4.2011 - 5 S 194/10 -.
  • VG Saarlouis, 26.10.2011 - 5 K 899/10

    Erteilung einer Genehmigung (Nutzungsänderung); Gewerbl. Pkw-Abstellplatz in …

    Rn. 37 Vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2011 - 5 S 194/10 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3645
OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10 (https://dejure.org/2011,3645)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.04.2011 - 12 ME 274/10 (https://dejure.org/2011,3645)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. April 2011 - 12 ME 274/10 (https://dejure.org/2011,3645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den Artenschutz nur bei nicht signifikanter Erhöhung des Tötungsrisikos i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG); Naturschutzfachliche Einschätzungsprägorative der Behörde bei ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie und Artenschutz; Monitoring-Auflage

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den Artenschutz nur bei nicht signifikanter Erhöhung des Tötungsrisikos i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG; Naturschutzfachliche Einschätzungsprägorative der Behörde bei Prüfung der Erhöhung des ...

  • ibr-online

    Fledermaus oder Windrad?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fledermaus statt Windrad - oder: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Artenschutz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den Artenschutz nur bei nicht signifikanter Erhöhung des Tötungsrisikos i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG); Naturschutzfachliche Einschätzungsprägorative der Behörde bei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 363
  • NVwZ-RR 2011, 597
  • DVBl 2011, 786
  • DÖV 2011, 618
  • BauR 2011, 1373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10
    Bei dieser Prüfung steht der Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprägorative zu (wie: BVerwGE 131, 274).

    Das Tötungsverbot ist dabei individuenbezogen zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274).

    Solche kollisionsbedingten Einzelverluste sind zwar nicht "gewollt" im Sinne eines zielgerichteten "dolus directus", müssen aber - wenn sie trotz aller Vermeidungsmaßnahmen doch vorkommen - als unvermeidlich ebenso hingenommen werden wie Verluste im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 a. a. O.).

    Nehmen sie insoweit einen nach aktuellem Erkenntnisstand fachwissenschaftlich vertretbaren Standpunkt ein, so ist dagegen rechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, ist daher, wenn das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Hindernis für die Realisierung von Vorhaben werden soll, zur Erfüllung des Tatbestandes des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, NuR 2008, 633, Rdnr. 219).

    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166; Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, NuR 2008, 633; Urt. d. Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 72/07 -, juris; Philipp, NVwZ 2008, 593, 596 f).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10
    In einer solchen Situation dient gerade das Monitoring dazu, weitere Erkenntnisse über Beeinträchtigungen zu gewinnen und dementsprechend die Durchführung des Vorhabens zu steuern (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10
    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166;… Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, NuR 2008, 633; Urt. d. Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 72/07 -, juris; Philipp, NVwZ 2008, 593, 596 f).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LC 72/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Zulässigkeit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10
    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166;… Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, NuR 2008, 633; Urt. d. Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 72/07 -, juris; Philipp, NVwZ 2008, 593, 596 f).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von …

    Insbesondere beim Habitat- und Artenschutz ist es anerkannt, dass die Anordnung von Beobachtungsmaßnahmen ein notwendiger Bestandteil eines Schutzkonzeptes sein kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 55;… Urt. v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40 Rn. 48, 117 ff.;… Urt. v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwG 146, 145 Rn. 39 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 -, NVwZ-RR 2011, 363;… Urt. v. 14.8.2015 - 7 KS 121/12 -, NuR 2016, 261, 272;… Urt. v. 22.4.2016 - 7 KS 27/15 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen …

    Eine solche Rücknahme der Kontrolldichte setzt allerdings voraus, dass vonseiten der Behörde eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen worden ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).

    Rn. 65 Diese vom Bundesverwaltungsgericht zum Planfeststellungsverfahren entwickelten Grundsätze gelten auch für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, wobei eine solche Rücknahme der Kontrolldichte allerdings voraussetzt, dass vonseiten der Behörde eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen wurde (NdsOVG, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Bei der Errichtung von Windenergieanlagen ist von denselben Grundsätzen auszugehen (…vgl. u.a. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.4.2016 - 2 L 64/14 - juris;… BayVGH, Urt. v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 - NVwZ-RR 2011, 597; Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl. 2009, 737, 744).
  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem …

    Vor diesem Hintergrund bedarf es einer einschränkenden Auslegung der Vorschrift dahingehend, dass der Tötungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur erfüllt ist, wenn sich das Tötungsrisiko für die betroffenen Tierarten durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06, juris, Rn. 219;… Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07, juris, Rn. 91;… Urt. v. 18.03.2009 - 9 A 39.07, juris, Rn. 58;… Urt. v. 14.07.2011 - 9 A 12.10, juris, Rn. 99; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10, juris, Rn. 5;… Beschl. v. 25.07.2011 - 4 ME 175/11, juris, Rn. 6).

    Rn. 41 bb) Die Kammer ist weiter in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Auffassung, dass der zuständigen Behörde - hier dem Beklagten - eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07, juris, Rn. 65;… ebenso BVerwG, Urt. v. 12.08.2009 - 9 A 64.07, juris, Rn. 38;… Urt. v. 14.07.2011 - 9 A 12.10, juris, Rn. 99; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10, juris, Rn. 5).

    Sie sind vom Gericht hinzunehmen, sofern sie im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07, juris, Rn. 64-65; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10, juris, Rn. 6).

    Maßgeblich ist, ob die Behörde eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen hat und auf dieser Basis einen nach aktuellem Erkenntnisstand fachwissenschaftlich vertretbaren Standpunkt einnimmt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07, juris, Rn. 66-67; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10, juris, Rn. 6).

    Das Monitoring dient hier nicht dazu, eine berechtigterweise verbleibende Besorgnis zu beseitigen und die weitere Ausführung des Vorhabens zu steuern (so im Fall des OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10, juris).

  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Rn. 51 Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist das Tötungsverbot individuenbezogen zu verstehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 91; Nds. OVG, Beschluss vom 18. April 2011 - 12 ME 274/10 -, juris Rn. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist daher, wenn das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Hindernis für die Realisierung von Vorhaben werden soll, zur Erfüllung des Tatbestandes des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. April 2016, a.a.O.;… Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, juris Rn. 58;… Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 219; OVG Saarland…, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 A 316/16 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 18. April 2011, a.a.O.; VG Minden…, Urteil vom 10. März 2010 - 11 K 53/09 - juris, Rn. 69).

    Insbesondere beim Habitat- und Artenschutz ist es anerkannt, dass die Anordnung von Beobachtungsmaßnahmen ein notwendiger Bestandteil eines Schutzkonzeptes sein kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1 Rn. 55;… Urt. v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40 Rn. 48, 117 ff.;… Urt. v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 -, BVerwG 146, 145 Rn. 39 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 -, NVwZ-RR 2011, 363;… Urt. v. 14.8.2015 - 7 KS 121/12 -, NuR 2016, 261, 272;… Urt. v. 22.4.2016 - 7 KS 27/15 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GdbR im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Diese vom BVerwG zum Planfeststellungsverfahren entwickelten Grundsätze sind auch auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren anwendbar, wobei eine solche Rücknahme der Kontrolldichte allerdings voraussetzt, dass vonseiten der Behörde eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen worden ist (Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - Juris; NdsOVG, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 12 LB 125/18

    Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für …

    Rn. 64 Die mit der Annahme einer Einschätzungsprärogative verbundene Rücknahme der Kontrolldichte setzt allerdings voraus, dass von Seiten der Behörde eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen worden ist (vgl. Beschl. d. Sen. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 -, juris, Rn. 6).
  • VG Lüneburg, 07.05.2015 - 2 A 210/12

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ersatzgeld; Ersatzzahlung; Investitionskosten; …

    Soweit der Beklagte im Zusammenhang mit dem Monitoring im Widerspruchsbescheid auf Entscheidungen des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10 -, zit. n. Juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05 -, zit. n. Juris,) Bezug nimmt, führt dies nicht zu einem anderen Ergebnis.

    Die darin enthaltene Anordnung eines - hier von der Klägerin im LBP selbst vorgeschlagenen und von ihr auch im Widerspruchsverfahren ausdrücklich akzeptierten - zeitlich befristeten Monitorings, welches als Teil des Schutzkonzepts dazu dient, im Vorhinein nicht ausräumbare Unsicherheiten bei wissenschaftlicher Unsicherheit über die Wirksamkeit von Schutz- und Kompensationsmaßnehmen zu begegnen, war rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10 -, BVerwG;… Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05 -, jeweils a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …

    Ein in der Genehmigung angeordnetes Monitoring ist bei nur geringer Aktivitätsdichte von Fledermäusen ein geeignetes und zulässiges Mittel, um die Tragfähigkeit der Prognose, dass kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko besteht, zu überprüfen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431 [433], RdNr. 10 in Juris).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2022 - 12 KS 147/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung …

    Rn. 98 Die Rücknahme der Kontrolldichte setzt allerdings voraus, dass von Seiten der Behörde eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen worden ist (vgl. Beschl. d. Sen. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 -, juris, Rn. 6).

    Ein in der Genehmigung angeordnetes Monitoring kann vor diesem Hintergrund nur dazu dienen, die dauerhafte Tragfähigkeit der Prognose zu überprüfen, das Risiko der Tötung eines Individuums der betroffenen Fledermausarten werde durch das Vorhaben nicht in signifikanter Weise erhöht (vgl. Beschl. d. Sen. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 -, NVwZ-RR 2011, 597, juris, Rn. 10).

  • VG Düsseldorf, 31.10.2011 - 11 L 965/11

    NABU unterliegt im Eilverfahren

  • VG Lüneburg, 07.05.2015 - 2 A 147/12

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ersatzgeld; Ersatzzahlung; Investitionskosten; …

  • VG Düsseldorf, 11.07.2013 - 11 K 2057/11

    Verletzung der Vorschriften des BNatSchG zum Habitatschutz und zum Artenschutz …

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 197/15

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme; Ersatzzahlung; Feldlerche; Kompensation; …

  • VG Cottbus, 07.03.2013 - 4 K 6/10
  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand …

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2011 - 4 ME 175/11

    Interessenabwägung zwischen dem Betreiben einer Windkraftanlage und Zerstörung …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen; Schriftsatznachlass

  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 2267/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer …

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17

    Immissionsschutzrecht; UVP-Vorprüfung; Vorhaben; Vorhabensbegriff; Windenergie; …

  • VG Berlin, 09.01.2024 - 24 L 305.23

    Flüchtlingsunterkunft in Pankow: Naturschutzrechtliches Fällverbot ist …

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12

    Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer …

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11

    Zeitweilige Abschaltung von Windkraftanlagen zum Zwecke des Schutzes von …

  • VG Hannover, 18.06.2026 - 4 A 4988/23

    Baugenehmigung; Kleinwindkraftanlagen; Tötungsverbot; Baugenehmigung für …

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2015 - 4 ME 229/15

    Artenschutz; Einschätzungsprärogative; Gefahrerforschungseingriff; …

  • VG Braunschweig, 07.08.2019 - 6 A 159/17

    Artenschutz; Brutvögel; Fahrbahnkorrekturwert; Fledermäuse; …

  • VG Oldenburg, 10.06.2011 - 5 B 1246/11

    Nachträgliche zeitweise Betriebseinschränkung einer Windkraftanlage zum Schutz …

  • VG Arnsberg, 22.11.2012 - 7 K 2633/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

  • VG Oldenburg, 26.05.2014 - 5 B 603/14

    Artenschutz; Habitatschatz; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

  • VG Oldenburg, 07.07.2011 - 5 B 1433/11

    Nachträgliche zeitweise Betriebseinschränkung einer Windkraftanlage zum Schutz …

  • VG Würzburg, 10.05.2016 - W 4 K 15.1162

    Klage gegen naturschutzrechtliche Anordnung zur Bewirtschaftung von Grünland

  • VG Saarlouis, 29.11.2023 - 5 K 956/2
  • VG Hannover, 14.07.2011 - 12 A 1614/10

    Abwägungsgebot; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2966
OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11 (https://dejure.org/2011,2966)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.04.2011 - 2 B 20/11 (https://dejure.org/2011,2966)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. April 2011 - 2 B 20/11 (https://dejure.org/2011,2966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 22 BImSchG, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 12 BauGB
    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB § 212a; Vorwegnahme der Hauptsache; Nachbareinwendungen gegen großflächigen Einzelhandel; Notwendigkeit des Vorliegens eines wirksamen Durchführungsvertrages; Möglichkeit der ausnahmsweisen ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 3, 4, 7, §§ 12, 13a, 30, 31; VwGO §§ 80, 80a.

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Suspensiveffekt des Nachbarrechtsbehelfs unter Hinweis lediglich auf eine drohende Schaffung vollendeter Tatsachen; Gebot einer verfahrensmäßigen Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens durch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG; Erforderlichkeit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Maßgebend ist daher nicht die objektive (umfassende) Zulässigkeit des bekämpften Bauvorhabens, sondern allein die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage des Antragstellers unabdingbaren Verletzung seinem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.(vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Seit der Einführung des § 212a Abs. 1 BauGB rechtfertigt entgegen der Ansicht des Antragstellers aufgrund der dieser Vorschrift zu entnehmenden Gewichtungsvorgabe des Bundesgesetzgebers für eine grundsätzlich von der Einlegung von Rechtsbehelfen Dritter nicht gehinderten Ausnutzbarkeit der Baugenehmigungen der Umstand, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens aufgrund der eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten im vorläufigen Rechtsschutz als "offen" bewertet werden muss, es nicht mehr, unter Hinweis lediglich auf eine drohende Schaffung "vollendeter Tatsachen" den Suspensiveffekt des Nachbarrechtsbehelfs anzuordnen.(vgl. in dem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240, wonach die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) es nicht gebietet, dass der Rechtsbehelf des Dritten gegen einen drittbelastenden Verwaltungsakt "im Regelfall automatisch aufschiebende Wirkung haben muss") Der Bundesgesetzgeber hat dem "Bauen auf eigenes Risiko" in dem Bereich den Vorrang eingeräumt und in diesen Fällen den Nachbarn für eine Realisierung etwaiger Abwehransprüche auf den Zeitpunkt nach einem Obsiegen in der Hauptsache mit gegebenenfalls gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Bauherrinnen und Bauherren verwiesen.

    In dem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist.(vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, st. Rspr.) Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren keine verbindliche Feststellung einer vor dem Hintergrund allenfalls eine abweichende Beurteilung gebietenden "offensichtlichen" Ungültigkeit des genannten Bebauungsplans getroffen werden.

    Das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet auch insoweit im konkreten Fall keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).

  • OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Daher ist es ausreichend, wenn die Planung zur Verwirklichung einer hinreichend konkreten planerischen Konzeption der Gemeinde sinnvoll und vernünftigerweise geboten ist.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Normenkontrollurteil vom 13.2.2009 - 2 C 312/08 -, SKZ 2009, 141) Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind, unterliegt zumindest nach derzeitigem Erkenntnisstand keinen ernsthaften Bedenken.

    Die hier gewährte Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) wegen einer geringfügigen Überschreitung, weil das festgesetzte Maß (0,8) durch die nach der geltenden Baunutzungsverordnung (1990) im Gegensatz zu früheren Fassungen aufgrund § 19 Abs. 4 BauNVO 1990 voll anzurechnenden Stellplätze, Zufahrten und durch die Nebenanlagen(vgl. allgemein zu dieser bodenschutzrechtlich motivierten Anrechnungsvorgabe OVG des Saarlandes, Normenkontrollurteil vom 13.2.2009 - 2 C 312/08 -, SKZ 2009, 141) rechnerisch geringfügig (0,05) überschritten wird, begründet ersichtlich keinen Bedarf für eine nach § 12 Abs. 3a Satz 2 BauGB im Übrigen inzwischen vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassene Änderung des Durchführungsvertrages.

  • OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10

    Normenkontrollantrag gegen Verbrauchermarkt als Maßnahme der Innenentwicklung

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Rn. 7 Der Antragsteller hat Ende Oktober 2010 einen Normenkontrollantrag hinsichtlich des Bebauungsplans gestellt, der beim Senat unter der Geschäftsnummer 2 C 305/10 anhängig ist.

    Insofern vermag auch der Art. 19 Abs. 4 GG keine Vorwegnahme einer damit dem Hauptsacheverfahren beziehungsweise dem von dem Antragsteller derzeit parallel betriebenen Normenkontrollverfahren (2 C 305/10) vorzubehaltenden abschließenden Prüfung zu rechtfertigen.

  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Dezember 2010 - 5 L 2221/10 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 12 Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23.12.2010 - 5 L 2221/10 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • OVG Saarland, 12.10.2009 - 2 B 440/09

    Nachbarschutz gegen Multifunktionsfeld.

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet auch insoweit im konkreten Fall keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).
  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet auch insoweit im konkreten Fall keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).
  • OVG Saarland, 04.06.2009 - 2 C 20/08

    Normenkontrolle; Änderung eines Bebauungsplans; Festsetzung eines sonstigen …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Mit Blick auf den Bebauungsplan ist zu ergänzen, dass Voraussetzung für eine grundsätzlich zulässige Bewältigung von durch eine Bauleitplanung aufgeworfenen Konflikten in der Abwägung durch nachfolgendes Verwaltungshandeln, insbesondere bei der Regelung von durch die Ansiedlung eines geplanten Verbrauchermarktes ausgelösten Verkehrsproblemen nur ist, dass realistischerweise davon ausgegangen werden kann, dass der betreffende Konflikt auch wirklich auf die vorgesehene Weise gelöst wird und damit nicht in Wahrheit "unbewältigt" bleibt.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.6.2009 - 2 C 20/08 -, SKZ 2009 245, Leitsatz Nr. 42) Dass dies hier nicht der Fall wäre, kann nach dem zuvor Gesagten nicht angenommen werden.
  • OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10

    Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet auch insoweit im konkreten Fall keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den vorläufigen Rechtsschutz im …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Maßgebend ist daher nicht die objektive (umfassende) Zulässigkeit des bekämpften Bauvorhabens, sondern allein die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage des Antragstellers unabdingbaren Verletzung seinem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.(vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Seit der Einführung des § 212a Abs. 1 BauGB rechtfertigt entgegen der Ansicht des Antragstellers aufgrund der dieser Vorschrift zu entnehmenden Gewichtungsvorgabe des Bundesgesetzgebers für eine grundsätzlich von der Einlegung von Rechtsbehelfen Dritter nicht gehinderten Ausnutzbarkeit der Baugenehmigungen der Umstand, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens aufgrund der eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten im vorläufigen Rechtsschutz als "offen" bewertet werden muss, es nicht mehr, unter Hinweis lediglich auf eine drohende Schaffung "vollendeter Tatsachen" den Suspensiveffekt des Nachbarrechtsbehelfs anzuordnen.(vgl. in dem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240, wonach die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) es nicht gebietet, dass der Rechtsbehelf des Dritten gegen einen drittbelastenden Verwaltungsakt "im Regelfall automatisch aufschiebende Wirkung haben muss") Der Bundesgesetzgeber hat dem "Bauen auf eigenes Risiko" in dem Bereich den Vorrang eingeräumt und in diesen Fällen den Nachbarn für eine Realisierung etwaiger Abwehransprüche auf den Zeitpunkt nach einem Obsiegen in der Hauptsache mit gegebenenfalls gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Bauherrinnen und Bauherren verwiesen.
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens, …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11
    Maßgebend ist daher nicht die objektive (umfassende) Zulässigkeit des bekämpften Bauvorhabens, sondern allein die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage des Antragstellers unabdingbaren Verletzung seinem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.(vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Seit der Einführung des § 212a Abs. 1 BauGB rechtfertigt entgegen der Ansicht des Antragstellers aufgrund der dieser Vorschrift zu entnehmenden Gewichtungsvorgabe des Bundesgesetzgebers für eine grundsätzlich von der Einlegung von Rechtsbehelfen Dritter nicht gehinderten Ausnutzbarkeit der Baugenehmigungen der Umstand, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens aufgrund der eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten im vorläufigen Rechtsschutz als "offen" bewertet werden muss, es nicht mehr, unter Hinweis lediglich auf eine drohende Schaffung "vollendeter Tatsachen" den Suspensiveffekt des Nachbarrechtsbehelfs anzuordnen.(vgl. in dem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240, wonach die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) es nicht gebietet, dass der Rechtsbehelf des Dritten gegen einen drittbelastenden Verwaltungsakt "im Regelfall automatisch aufschiebende Wirkung haben muss") Der Bundesgesetzgeber hat dem "Bauen auf eigenes Risiko" in dem Bereich den Vorrang eingeräumt und in diesen Fällen den Nachbarn für eine Realisierung etwaiger Abwehransprüche auf den Zeitpunkt nach einem Obsiegen in der Hauptsache mit gegebenenfalls gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Bauherrinnen und Bauherren verwiesen.
  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen …

  • OVG Saarland, 13.03.2006 - 2 W 37/05

    Nachbarschutz im Bereich der Genehmigungsfreistellung

  • OVG Saarland, 17.10.2006 - 2 W 19/06

    Mobilfunkbasisstation im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Saarland, 20.12.2005 - 2 W 33/05

    Nachbarklage gegen Wohnbaugenehmigung

  • OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99

    Beachtung nachbarschutzechtlicher Belange im Baurecht; Nichtigkeit einer Satzung …

  • OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz; …

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 1 W 42/03

    Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung von …

  • OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 3/99

    Umfassende Nichtigkeit einer Satzung; Planungsbefugnis; Abwägungsgebot; Abwägung …

  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Die Kombination des Planungsinstruments des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Möglichkeit der Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB unterliegt nach der Rechtsprechung des Senats keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BRS 78 Nr. 3) Die Regelung des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB, mit der der Gesetzgeber allgemein die Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch Bauvorhaben im Wege einer Stärkung der Innenentwicklung durch vereinfachte Planungsverfahren gewährleisten wollte, eröffnet die gegenüber dem "normalen" Bauleitplanverfahren erleichterte und beschleunigte Aufstellung von Bebauungsplänen ausdrücklich auch für die "Wiedernutzbarmachung" von insbesondere brach gefallenen Flächen in bebauter Ortslage.
  • VG Saarlouis, 16.01.2013 - 5 K 491/12

    Klage gegen die auf einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beruhende …

    Rn. 26 Die Beschwerde wurde vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 04.04.2012 - 2 B 20/11 - zurückgewiesen.

    Rn. 37 Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der beigezogenen Gerichtsakten des einstweiligen Verfahrens - 5 L 222/10 und 2 B 20/11 (OVG) - und des Normenkontrollverfahrens 2 C 305/10 sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Rn. 47 Die Befreiung von der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl von 0, 8 um 0, 05 ist - wie in den Beschlüssen der Kammer vom 23.12.2010 - 5 L 2221/10 - und des OVG des Saarlandes vom 04.04.2011 - 2 B 20/11 - (Seite 22) ausgeführt - bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan grundsätzlich zulässig und vorliegend ungeeignet, den Kläger in eigenen Rechten zu verletzen.

  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Rn. 13 Die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung, der nach dem § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB einer Wiedernutzbarmachung von Flächen,(vgl. insoweit, insbesondere zur Kombination mit dem Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BauR 2011, 1373 (Ls)) der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der "Innenentwicklung" dient, ist für nicht qualifiziert beplante Gebiete nicht zwingend auf eine Überplanung von Flächen beschränkt, die nach der bodenrechtlichen Vorgabe des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB der im Zusammenhang bebauten Ortslage zuzurechnen sind.(vgl. dazu Spannowsky in Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblatt, § 13a Rn 13, Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblatt, § 13a Rn 27) Entgegen der Ansicht der Antragsteller können in Ortsrandbereichen oder bei Vorliegen so genannter weiträumig von Bebauung umschlossener "Außenbereichsinseln" grundsätzlich auch solche Flächen überplant werden, die von einem Bebauungszusammenhang nicht mehr erfasst und daher nach der Systematik der §§ 34, 35 BauGB im Umkehrschluss dem Außenbereich im Sinne der letztgenannten Bestimmung zuzurechnen sind.
  • OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10

    Normenkontrollantrag gegen Verbrauchermarkt als Maßnahme der Innenentwicklung

    Rn. 35 Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verfahren 5 L 2221/10 - 2 B 20/11 und 5 K 491/12 und der Akten des Planaufstellungsverfahrens (3 Aktenordner) sowie der Akten des Baugenehmigungsverfahrens "Verbrauchermarkt Schmelz-Hüttersdorf" einschließlich der Vorgänge betreffend bauaufsichtliche Beanstandungen (3 Aktenordner, 1 Hefter), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Die insoweit nach dem LEP Siedlung zur Entscheidung berufene Landesplanungsbehörde hat indes in einem Schreiben vom 3.5.2010 an die mit der Planung beauftragte ARGUS concept GmbH die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Realisierung eines Verbrauchermarkts mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.600 qm ausdrücklich als aus landesplanerischer Sicht unbedenklich beurteilt.(vgl. Schreiben der Abteilung C des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr vom 3.5.2010 - Az. C/2 - 423-2/10 Be -, Blatt 302 der Gerichtsakte 2 B 20/11) Dafür, dass hierin eine Fehleinschätzung der Standortqualität(vgl. dazu Begründung zum Abschnitt 2.5.2 des LEP Siedlung 2006, wonach über die kommunale Bauleitplanung sichergestellt werden soll, dass sich der großflächige Einzelhandel an städtebaulich integrierten Standorten entfalten kann und Standorte dann in diesem Sinne als "integriert" anzusehen sind, wenn sie in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem zentralen, innerörtlichen Versorgungskern der betreffenden Stadt oder Gemeinde stehen und in das "vorhandene Siedlungsgefüge städtebaulich eingebunden sind".) zu sehen wäre, spricht nichts.

  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung …

    Soweit die Beigeladene die Nichtvornahme einer Ortsbesichtigung im erstinstanzlichen Verfahren beanstandet, bleibt zu ergänzen, dass auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Verfahrens in der Hauptsache, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, gebietet.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BauR 2011, 1373, vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)) Entgegen der Ansicht der Beigeladenen lässt das von der Antragstellerin erstinstanzlich vorgelegte Luftbild keine abschließende Beurteilung des Gebietscharakters in der einen oder anderen Richtung zu.
  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres …

    Die Antragstellerin, die auf diese Instrumente im konkreten Fall durch den Erlass einer Veränderungssperre ab Dezember 2009 zurückgegriffen hat, weist zwar zutreffend darauf hin, dass das Bauvorhaben des Beigeladenen den - hier angenommen: gültigen(vgl. in dem Zusammenhang allgemein zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist; ebenso bereits Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, st. Rspr.) - Festsetzungen über die zulässige Art der baulichen Nutzung (§ 8 BauNVO 1990) des nach den auf der Planurkunde befindlichen Verfahrensvermerken im Oktober 2010, also vor der Erteilung der streitigen Baugenehmigung, bekannt gemachten (einfachen) Bebauungsplans "Industriering" widerspricht und von daher zu dem Zeitpunkt nicht (mehr) genehmigungsfähig gewesen wäre (§ 30 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB).
  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

    Auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet grundsätzlich keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BRS 78 Nr. 3 (großflächiger Einzelhandel), vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 276/12

    Vorläufige Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen im Rahmen eines …

    Die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung, der nach dem § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB einer Wiedernutzbarmachung von Flächen,[vgl. insoweit, insbesondere zur Kombination mit dem Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BauR 2011, 1373 (Ls)][vgl. insoweit, insbesondere zur Kombination mit dem Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BauR 2011, 1373 (Ls)] der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der "Innenentwicklung" dient, ist für nicht qualifiziert beplante Gebiete nicht zwingend auf eine Überplanung von Flächen beschränkt, die nach der bodenrechtlichen Vorgabe des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB der im Zusammenhang bebauten Ortslage zuzurechnen sind.[vgl. dazu Spannowsky in Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblatt, § 13a Rn 13, Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblatt, § 13a Rn 27][vgl. dazu Spannowsky in Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblatt, § 13a Rn 13, Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblatt, § 13a Rn 27] Entgegen der Ansicht des Antragstellers können in Ortsrandbereichen oder bei Vorliegen so genannter weiträumig von Bebauung umschlossener "Außenbereichsinseln" grundsätzlich auch solche Flächen überplant werden, die von einem Bebauungszusammenhang nicht mehr erfasst und daher nach der Systematik der §§ 34, 35 BauGB im Umkehrschluss dem Außenbereich im Sinne der letztgenannten Bestimmung zuzurechnen sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2013 - 1 MB 4/13

    Nachbarrechtliche Auswirkungen des Fehlens Stellplatzzahl in einer …

    Bei lediglich "offener" Hauptsachelage kann allein wegen der durch Ausnutzung der Baugenehmigung entstehenden "vollendeten Tatsachen" keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beansprucht werden (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 04.04.2011, 2 B 20/11, BRS 78 Nr. 3).
  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 5 L 624/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung für zwei …

    Rn. 19 Ständige Rechtsprechung des OVG des Saarlandes, siehe hierzu u.A. Beschlüsse vom 09.08.2001 - 2 V 4/01 - AS RP-SL 29, 182 = BRS 64 Nr. 191, vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 -, vom 15.01.2009 - 2 B 376/07 -, m.w.N., vom 08.12.2010 - 2 B 308/10 -, IBR 2011, 171, vom 25.03.2011, a.a.O. und vom 04.04.2011 - 2 B 20/11 -.
  • VG Saarlouis, 08.05.2012 - 5 L 240/12

    Baugenehmigung für Verbrauchermarkt in ausgewiesenem Überschwemmungsgebiet

  • VG Saarlouis, 24.05.2011 - 5 L 324/11

    Nachbarklage gegen die Erweiterung eines grenzständigen Wohnhauses

  • VG Saarlouis, 30.12.2011 - 5 L 1863/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung wegen formell …

  • VG Göttingen, 04.09.2012 - 2 A 35/11

    Syrien: § 60 Abs. 2 AufenthG, nach der Überzeugung des Gerichts ist in Syrien …

  • VG München, 22.12.2011 - M 8 SN 11.5835

    Nachbarklage; Baugenehmigung für Vordach; Rücksichtnahmegebot; Gewerbegebiet

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht