Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
§ 307 Abs. 2 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 2
Abgrenzung von Allgemeinen Geschäftbedingungen und Individualvereinbarung; Angemessenheit eines formularmäßigen Vertragsstrafeversprechens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Angemessenheit eines formularmäßigen Vertragsstrafeversprechens in einem VOB-Bauvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsstrafe auf max. 10% begrenzt: Klausel unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Klausulierte Vertragsstrafe wegen Bauverzögerung in Höhe von mehr als 5% der Auftragssumme ist unwirksam
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
AGB-Kontrolle von Vertragsstrafe Klausel trotz handschriftlicher Änderung
- dstgb-vis.de (Kurzinformation)
10 %-Vertragsstrafe in Vergabeunterlagen ist unwirksam
- anwalt24.de (Kurzinformation)
AGB-Kontrolle von Vertragsstrafe Klausel
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsstrafe und AGB: Wann sind Klauseln individuell "ausgehandelt"? (IBR 2012, 507)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Revisionsunterlagen fehlen: Auftraggeber kann (hier) 1.000 Euro einbehalten! (IBR 2012, 513)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 25.04.2008 - 4 O 91/07
- OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 982
- NZBau 2012, 570
- BauR 2012, 1690
- BauR 2013, 105
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
35 Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Interessen des Auftragnehmers ausreichend berücksichtigen muss; eine unangemessen hohe Vertragsstrafe führt zur Nichtigkeit der Vertragsklausel, eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (vgl. statt aller BGH BauR 1981, 374; BGH NJW 2003, 1805). - BGH, 12.03.1981 - VII ZR 293/79
Verstoß gegen AGB-Gesetz: Überhöhte Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
35 Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Interessen des Auftragnehmers ausreichend berücksichtigen muss; eine unangemessen hohe Vertragsstrafe führt zur Nichtigkeit der Vertragsklausel, eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (vgl. statt aller BGH BauR 1981, 374; BGH NJW 2003, 1805). - OLG Saarbrücken, 08.12.2009 - 4 U 311/09
Formularmäßige Vereinbarung eines 6%igen Skontos in einem Werkvertrag
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
Da anerkannt ist, dass die Skontierungsfrist grundsätzlich mit dem Eingang einer - prüffähigen - Rechnung beginnt (vgl. dazu OLG Saarbrücken MDR 2010, 689 m.w.N.), ist hier für den Beginn der Frist auf den Eingang des Rechnung bei der Beklagten am 1. Dezember 2005 abzustellen. - OLG Brandenburg, 12.10.2011 - 13 U 86/07
Gewährleistung im VOB-Vertrag: Vorteilsausgleichung im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08
Rn. 36 Dem folgt auch der Senat (vgl. dazu auch Senat, NJW-RR 2012, 465).
- OLG Köln, 07.08.2015 - 19 U 104/14
Verweigerung der Abnahme wegen fehlender Prüfprotokolle bezüglich der …
Es berechtigt vielmehr in der Regel nur zu einem Zurückbehaltungsrecht (OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012, 13 U 63/08 Rz. 56, 60, zitiert nach juris; OLG Celle, BauR 1995, 261), was jedenfalls dann eindeutig ist, wenn die Dichtigkeit anderweit nachgewiesen ist (so im Fall des OLG Stuttgart durch Sachverständigengutachten, nachdem vorher eine Reihe von Wasserschäden aufgetreten waren, vgl. Besprechung des Urteil bei Berding IBR 2010, 443), aber genauso gelten muss, wenn - wie hier - die Frage der Dichtigkeit und der Druckprüfung bei Inbetriebnahme der Anlagen durch die Beklagten gar nicht in Rede stand und die Dichtigkeit erst mehr als zwei Jahre später im Zusammenhang mit der Übergabe der Protokolle angezweifelt wird, ohne dass sich beim Gebrauch irgendwelche Anzeichen für eine Undichtigkeit ergeben hätten (zur Frage des Zurückbehaltungsrechts siehe nachfolgend hh)). - OLG Celle, 05.03.2014 - 7 U 114/13
Übersicherung durch Sicherungsabrede im Generalunternehmervertrag neben …
OLG Rostock MDR 2010, 141, Rn. 32; OLG Brandenburg BauR 2013, 105, Rn. 31; OLG Frankfurt BauR 2013, 1158, Rn. 34 und OLG Frankfurt IR 2014, 10, Rn. 14; jew. zit. n. juris). - OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
Restwerklohnklage nach schlüsselfertiger Errichtung eines Supermarktes: Abnahme …
nicht erwähnten Papiere anzuwenden, obwohl der Senat eher daran zweifelt, dass der jetzt vorgetragene Katalog den Abreden der Parteien entspricht und zum Betrieb des Objektes notwendig ist (nur dann läge ein Mangel vor - vgl. OLG Brandenburg NZBau 2012, 570, 571 f.). - LG München I, 15.04.2021 - 8 O 4057/20
Vertragsstrafenregelung, Vereinbarte Vertragsstrafe, Vertragsstrafenabzug, …
Rn. 63 Allein der Umstand einer zeitlich späteren Fertigstellung der Leistungen belegt noch nicht das für die Verwirkung einer Vertragsstrafe nötige Verschulden des Auftragnehmers (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012, 13 U 63/08).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.06.2012 - 13 U 11/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 812 Abs. 1 BGB; § 821 BGB
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Verpflichtung zur Leistung einer Erfüllungs- sowie einer Gewährleistungssicherheit sowie der Umwandlung der Vertragserfüllungssicherheit erst nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche - rechtsportal.de
BGB § 765
Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Leistung einer Erfüllungs- sowie einer Gewährleistungssicherheit sowie der Umwandlung der Vertragserfüllungssicherheit erst nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Verpflichtung zur Leistung einer Erfüllungs- sowie einer Gewährleistungssicherheit sowie der Umwandlung der Vertragserfüllungssicherheit erst nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche
- Wolters Kluwer
Einrede aus §§ 821, 812 Abs. 1 S. 1 BGB gegen die Inanspruchnahme eines Bürgen aus einer Bürgschaft
- ibr-online
Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Sicherungsabrede: Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit! (IBR 2012, 453)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 24.11.2011 - 8 O 60/11
- OLG Celle, 08.05.2012 - 13 U 11/12
- OLG Celle, 14.06.2012 - 13 U 11/12
Papierfundstellen
- NZI 2012, 5
- BauR 2012, 1690
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 23 U 120/12
Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit!
Dies benachteiligt den Auftragnehmer, der gemäß § 641 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung des volles Werklohns nach Abnahme hat, unangemessen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 14.06.2012 - 13 U 11/12; OLG Dresden, Beschl. v. 15.07.2008 - 12 U 781/08).
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Nutzungsuntersagung - Nutzungsänderung eines Geschäfts als Wettbüro
- ra.de
- rechtsportal.de
LBO § 82 Abs. 2; VwGO § 124a Abs. 4
Erlass eines Nutzungsverbots bei Vorliegen einer formellen Illegalität der Nutzung wegen Fehlens einer im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung (hier:Sportwetten) - ibr-online
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Nutzungsuntersagung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erlass eines Nutzungsverbots bei Vorliegen einer formellen Illegalität der Nutzung wegen Fehlens einer im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung (hier:Sportwetten)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 26.10.2011 - 5 K 12365/10
- VG Saarlouis, 26.10.2011 - 5 K 2365/10
- OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11
Papierfundstellen
- NZBau 2012, 561
- BauR 2012, 1690
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- OVG Saarland, 24.04.2009 - 2 B 265/09
Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11
Rn. 15 Vorab ist festzuhalten: Der Kläger wendet sich im Zulassungsverfahren nicht gegen die zutreffenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts, dass die offensichtlich nach wie vor erfolgende Benutzung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Anwesens Hauptstraße 61 in Ü als Büro für die Vermittlung von Sportwetten mangels der für die darin zu erblickende Nutzungsänderung erforderlichen Baugenehmigung (§§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 3, 64 LBO 2004) rechtswidrig ist und dass bereits dieser (auch) in der insoweit maßgeblichen Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde als tragend herausgestellte formelle Rechtsverstoß den Erlass eines Nutzungsverbots auf der Grundlage des § 82 Abs. 2 LBO 2004 rechtfertigt.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25 und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, BauR 2010, 449 = SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, dort zur Einrichtung eines Büros für Sportwetten in einem ehemaligen Elektrohandelsgeschäft; dazu allgemein Bitz, Die Nutzungsuntersagung nach § 82 Abs. 2 LBO 2004 in der bauaufsichtsbehördlichen Praxis, SKZ 2009, 206 ff.) Vielmehr wendet er mit Blick auf die mangels spezieller Regelung in der Landesbauordnung für die Beurteilung ergänzend heranzuziehenden Bestimmungen des allgemeinen saarländischen Polizei- und Ordnungsrechts in den §§ 4, 5 SPolG ein, dass er für diesen Rechtsverstoß - entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts - "nicht verantwortlich" und daher vom Beklagten zu Unrecht als Adressat des Nutzungsverbots in Anspruch genommen worden sei.Dabei war der in der Rechtsprechung des Senats für Aussetzungsbegehren der Betreiber eines Büros für Sportwetten hinsichtlich einer Nutzungsuntersagung angenommene Wert von 15.000,- EUR(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, insoweit n.v.) für das vorliegende Hauptsacheverfahren zu verdoppeln (arg. aus Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004).(…abgedruckt bei Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, Anh zu § 164 Rn 14).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11
Der Vortrag des Klägers begründet nicht die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).(vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist). - BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage; …
Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11
Rn. 19 Mit Blick auf das nunmehrige Vorbringen des Klägers ist zu ergänzen, dass er abweichend von seinem sonstigen Vortrag, wie das Protokoll über die Ortsbesichtigung des Verwaltungsgerichts(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010 - 7 B 4.10 -, BauR 2011, 1304, m.w.N.) am 19.10.2011 (9 Uhr), bei der er persönlich anwesend war, belegt, erklärte, dass das "Ladenlokal im Vorderhaus" von einem Herrn D betrieben werde und dass er - der Kläger - Mieter dieser Räumlichkeit sei, die er an "die Firma D untervermietet" habe. - OVG Saarland, 09.03.1984 - 2 R 175/82
Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11
Rn. 15 Vorab ist festzuhalten: Der Kläger wendet sich im Zulassungsverfahren nicht gegen die zutreffenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts, dass die offensichtlich nach wie vor erfolgende Benutzung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Anwesens Hauptstraße 61 in Ü als Büro für die Vermittlung von Sportwetten mangels der für die darin zu erblickende Nutzungsänderung erforderlichen Baugenehmigung (§§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 3, 64 LBO 2004) rechtswidrig ist und dass bereits dieser (auch) in der insoweit maßgeblichen Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde als tragend herausgestellte formelle Rechtsverstoß den Erlass eines Nutzungsverbots auf der Grundlage des § 82 Abs. 2 LBO 2004 rechtfertigt.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25 und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, BauR 2010, 449 = SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, dort zur Einrichtung eines Büros für Sportwetten in einem ehemaligen Elektrohandelsgeschäft; dazu allgemein Bitz, Die Nutzungsuntersagung nach § 82 Abs. 2 LBO 2004 in der bauaufsichtsbehördlichen Praxis, SKZ 2009, 206 ff.) Vielmehr wendet er mit Blick auf die mangels spezieller Regelung in der Landesbauordnung für die Beurteilung ergänzend heranzuziehenden Bestimmungen des allgemeinen saarländischen Polizei- und Ordnungsrechts in den §§ 4, 5 SPolG ein, dass er für diesen Rechtsverstoß - entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts - "nicht verantwortlich" und daher vom Beklagten zu Unrecht als Adressat des Nutzungsverbots in Anspruch genommen worden sei.
- VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12
Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht …
1994, 111; Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, juris RdNr. 41; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.07.2012 - 2 A 446/11 -, juris RdNr. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2004 - 2 M 262/04 -, juris RdNr. 8; aus der Literatur: Decker, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Kommentar, Stand: Februar 2012, Art. 76 RdNr 284; Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004, Kap. 15 RdNr. 222; Sauter, LBO Baden-Württemberg, Stand Juli 2011, § 65 RdNrn. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2014 - 10 A 1018/13
Untersagung der Nutzung von Räumen zur Vermittlung von Wetten
Rn. 11 Vgl OVG NRW, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 2 A 1674/10 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. Juli 2012 - 2 A 446/11 - VG München, Urteil vom 28. Mai 1996 - M 1 K 94.3966 -, juris. - VG Cottbus, 27.06.2018 - 3 K 2208/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Im Bauordnungsrecht gelten die im Polizei- und Ordnungsrecht zum so genannten Anscheinsstörer entwickelten Grundsätze ebenfalls (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. April 2014 - 10 A 1018/13 -, juris Rn. 9; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 02. Juli 2012 - 2 A 446/11 -, juris Rn. 17).
- VG Gelsenkirchen, 07.03.2013 - 5 K 3188/12
Nutzungsuntersagung; Störer; Gesellschaft; GmbH; Geschäftsführer; Störerauswahl; …
Rn. 57 vgl. hierzu etwa OVG Saarland, Beschluss vom 2. Juli 2012 - 2 A 446/11 -, BauR 2012, 1690 (Leitsatz); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1980 - 3 S 2005/80 -, NJW 1981, 1003 f. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 2 A 1674/10
Inanspruchnahme einer erbbauberechtigten Gesellschaft bürgerlichen Rechts als …
Rn. 23 Vgl. dazu zuletzt OVG Saarl., Beschluss vom 2. Juli 2012 - 2 A 446/11 -, juris Rn. 17; zur Figur der Anscheinsgefahr allgemein etwa OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 2002 - 7 A 1717/01 -, juris Rn. 89. - VGH Hessen, 10.02.2021 - 3 B 1355/20
Adressat einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung
Daher scheidet auch eine Inanspruchnahme des Antragstellers als Anscheinsstörer (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.04.2014 - 10 A 1018/13 -, juris Rdnr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 26.02.2013 - 2 A 1674/10 -, juris Rdnr. 21; OVG Saarland, Beschluss vom 02.07.2012 - 2 A 446/11 -, juris Rdnr. 17) aus.
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Rechtsprechung
| KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 134 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 BGB, § 3 S 2 WährG
Lohngleitklausel: Abgrenzung zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Kostenelementeklauseln; Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs wegen Geltendmachung überhöhter Änderungssätze - rechtsportal.de
BGB § 199 Abs. 1
Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Ansprüche des Auftraggebers bei vertragswidriger Abrechnung und Erkennbarkeit aus den ihm vorliegenden Unterlagen bei der Schlussrechnungsprüfung
- Wolters Kluwer
Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Ansprüche des Auftraggebers bei vertragswidriger Abrechnung und Erkennbarkeit aus den ihm vorliegenden Unterlagen bei der Schlussrechnungsprüfung
- ibr-online
Wann verjährt Rückforderungsanspruch von öffentlichem Auftraggeber?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Lohngleitklausel: Überhöhte Änderungssätze sind nachzuweisen! (IBR 2012, 502)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann verjährt der Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers? (IBR 2012, 503)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.04.2010 - 14 O 471/09
- KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
- BGH, 14.06.2012 - VII ZR 213/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1690
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05
Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Handelt es sich dagegen um eine von der Lohnentwicklung abgekoppelte Klausel, die aufgrund überhöhter Änderungssätze zu einer unangemessenen Kostenumlage auf die Klägerin führt, ist die Vereinbarung ohne entsprechende Genehmigung gemäß § 134 BGB nichtig (BGHZ 168, 96).Welchen Einfluss dieser Umstand auf die rechtliche Wirksamkeit einer Lohngleitklausel haben soll, erschließt sich dem Senat nicht, zumal die Klägerin selbst ausführt, dass sich aus der Unwirksamkeit der Lohngleitklausel nicht deren vollständiger Entfall ergibt, sondern sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine genehmigungsfreie oder genehmigungsfähige Klausel zu ersetzen ist (Bl. 69 f. d. A.; vgl. dazu auch BGH NJW 1986, 931 f.; NJW 2006, 2978/2980; OLG Dresden, BauR 2007, 400/401).
- OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05
Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Welchen Einfluss dieser Umstand auf die rechtliche Wirksamkeit einer Lohngleitklausel haben soll, erschließt sich dem Senat nicht, zumal die Klägerin selbst ausführt, dass sich aus der Unwirksamkeit der Lohngleitklausel nicht deren vollständiger Entfall ergibt, sondern sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine genehmigungsfreie oder genehmigungsfähige Klausel zu ersetzen ist (Bl. 69 f. d. A.; vgl. dazu auch BGH NJW 1986, 931 f.; NJW 2006, 2978/2980; OLG Dresden, BauR 2007, 400/401).Zu Recht hat sich das Landgericht im vorliegenden Fall nicht der Entscheidung des OLG Dresden (BauR 2007, 400) angeschlossen, in der das Gericht ohne nähere Begründung die Kenntnis des Auftraggebers allein von einem Bericht des Rechnungshofes abhängig gemacht hat.
- BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09
BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden …
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Rn. 34 Die von der Klägerin zitierten Urteile des BGH vom 22.3.1988 (NJW 1988, 1976 = BGHZ 104, 76) und 12.1.2010 (NZG 2010, 264) stehen dem nicht entgegen.
- BGH, 22.03.1988 - X ZR 64/87
Erhebung der Verjährungseinrede durch den für eine Gesellschaftsschuld in …
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Rn. 34 Die von der Klägerin zitierten Urteile des BGH vom 22.3.1988 (NJW 1988, 1976 = BGHZ 104, 76) und 12.1.2010 (NZG 2010, 264) stehen dem nicht entgegen. - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids richtet sich gegen die beiden Mitglieder der Bietergemeinschaft und damit gegen die möglichen Gesellschafter, deren Verhältnis zur Gesellschaft dem einer OHG entspricht (vgl. BGH ZIP 2001, 330). - BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Begriff der Klagezustellung demnächst
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Sie führt zwar unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 9.2.2005 (NJW 2005, 1194) zutreffend aus, dass einer Partei nur solche Verzögerungen zurechenbar sind, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgemäßer Prozessführung hätte vermeiden können (vgl. auch BGH NJW 2006, 3206/3207) und ein Antragsteller im Mahnverfahren auch nicht etwa gehalten ist, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf eine beschleunigte Zustellung hinzuwirken (BGH NJW 2006, 3206). - BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09
Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Rn. 18 Die Regelverjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB), wobei auch in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB für den Fristbeginn am 1.1.2002 die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen (BGH, Urt. v. 15.6.2010 - XI ZR 309/09, Tz. 11). - BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03
Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Rn. 28 Im Mahnverfahren ist eine Verzögerung im Hinblick auf die Regelung in § 691 Abs. 2 ZPO dann als nicht geringfügig anzusehen, wenn das nachlässige Verhalten des Antragstellers zu einer Verzögerung von mehr als einem Monat führt (BGH MDR 2007, 45.). - BGH, 08.05.2008 - VII ZR 106/07
Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen überhöhter Massen in der …
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Rn. 20 Es ist allgemeine Ansicht in der Rechtsprechung und wird auch von der Berufung nicht in Frage gestellt, dass Kenntnis auf Seiten des Auftraggebers dann vorliegt, wenn er die vertragswidrige Abrechnung aus den ihm vorliegenden Unterlagen bei der Schlussrechnungsprüfung ohne weiteres erkennen kann (vgl. u.a. BGH BauR 2008, 1303). - BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote
Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
Welchen Einfluss dieser Umstand auf die rechtliche Wirksamkeit einer Lohngleitklausel haben soll, erschließt sich dem Senat nicht, zumal die Klägerin selbst ausführt, dass sich aus der Unwirksamkeit der Lohngleitklausel nicht deren vollständiger Entfall ergibt, sondern sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine genehmigungsfreie oder genehmigungsfähige Klausel zu ersetzen ist (Bl. 69 f. d. A.; vgl. dazu auch BGH NJW 1986, 931 f.; NJW 2006, 2978/2980; OLG Dresden, BauR 2007, 400/401). - BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04
Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist; …
- OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14
Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter …
Entsprechend verhält es sich mit dem von der Klägerin in dem Schriftsatz vom 12. Februar 2016 zitierten Urteil des Kammergerichts (vgl. KG Berlin, Urteil vom 19. November 2010, 7 U 97/10, Rn. 20, juris).Dieser Entscheidung haben sich die weitere Rechtsprechung und Literatur angeschlossen (vgl. KG, Urteil vom 19. November 2010, 7 U 97/10; OLG Bremen, Urteil vom 16. Januar 2014, 3 U 44/13;… Ellenberger, in: Palandt, a.a.O. § 199 Rn. 27;… Grothe, in: Münchener Kommentar BGB, a.a.O., § 199 Rn. 26;… Locher, in: Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 16 Abs. 3 Rn. 55;… Schmidt-Räntsch, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 199 Rn. 3 und 4).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 31.05.2011 - 6 U 1798/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
BGB § 133; BGB § 157
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Werklohnanspruchs durch Auslegung des Leistungsverzeichnisses - ibr-online
LV-Positionen unklar: Auftragnehmer muss Pläne heranziehen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Werklohnanspruchs durch Auslegung des Leistungsverzeichnisses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
LV-Position unklar: Auftragnehmer muss zur Kalkulation die Pläne heranziehen! (IBR 2012, 499)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 09.11.2010 - 8 O 207/09
- OLG Dresden, 31.05.2011 - 6 U 1798/10
- BGH, 26.04.2012 - VII ZR 149/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1690
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98
Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages
- OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14
Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!
Dies folge aus auch der Rechtsprechung des OLG Dresden (Urteil vom 31.05.2011, IBR 2012, 499) bzw. des OLG Koblenz (NZBau 2010, 562).Zur Leistungsbeschreibung zählen neben Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken usw. insbesondere auch die Bauzeichnungen (BGH, Urteil vom 22.04.1993, VII ZR 118/92, NJW-RR 1993, 1109; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006, 4 U 94/05, BauR 2007; OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2011, 6 U 1798/10, IBR 2012, 499, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 26.04.2012, VII ZR 149/11), die Detailplanung und überhaupt sämtliche Vertragsunterlagen (…Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 1 Nr. 2 VOB/B, Rn. 5).
Es kann hier dahingestellt bleiben, ob es Aufgabe des Bieters bzw. dessen Kalkulators sein kann, die Ausschreibungsunterlagen auf Planungsfehler, Unzulänglichkeiten oder Widersprüche hin zu untersuchen oder ob der Bieter im Regelfall die Ausschreibung - auch wegen etwaigen Zeitdrucks - nur unter "kalkulatorischen Aspekten" zu bearbeiten hat (OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2011, 6 U 1798/10, IBR 2012, 499, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 26.04.2012; OLG Koblenz, Urteil 31.03.2010, 1 U 415/08, NZBau 2010, 564, dort Rn 336, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 28.06.2012, VII ZR 59/10).
- LG Karlsruhe, 12.01.2018 - 6 O 285/14
VOB-Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber über einen Autobahnbau: Anspruch …
Zur Leistungsbeschreibung zählen neben Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken usw. insbesondere auch die Bauzeichnungen (BGH, Urteil vom 22.04.1993 - VII ZR 118/92 -, NJW-RR 1993, 1109, OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21.11.2014 aaO; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006 - 4 U 94/05 -, BauR 2007; OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2011 - 6 U 1798/10 -, IBR 2012, 499), die Detailplanung und überhaupt sämtliche Vertragsunterlagen (…OLG Düsseldorf, aaO).
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Rechtsprechung
| LG Köln, 15.06.2012 - 32 O 48/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohnes bei der Kündigung eines Pauschalvertrages
- Wolters Kluwer
Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohnes bei der Kündigung eines Pauschalvertrages
- ibr-online
Ohne Abnahme keine Schlusszahlung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
VOB-Bauvertrag: unbegründete Werklohnklage vor Abnahme
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werkunternehmer steht ohne Abnahme kein Vergütungsanspruch aus der Schlussrechnung zu
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bauvertrag gekündigt: Schlussrechnung ohne Abnahme nicht fällig! (IBR 2012, 1354)
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1690
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.10.1990 - VII ZR 201/89
Anspruch auf Abschlagszahlungen beim Pauschalvertrag
Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 32 O 48/12
Nach herrschender Meinung geht der Anspruch auf eine vereinbarte Abschlagszahlung nach Erteilung der Schlussrechnung unter (BGH NJW 1991, 565; OLG Hamm BauR 2002, 1105;… Werner/Pastor, Rn. 1607).Dies gilt auch, wenn das Vertragsverhältnis in Folge einer Kündigung beendet ist (BGH NJW 1991, 565).
- BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04
Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der …
Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 32 O 48/12
Die Abnahme ist aber auch bei der Kündigung eines Pauschalvertrages Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohnes (BGH Urt. v. 11.5. 2006 - VII ZR 146/04; BGHZ 167, 345). - BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01
Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen …
Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 32 O 48/12
Anders als der Anspruch auf die Abschlagszahlungen geht der Anspruch auf Zinszahlungen, die auf einem Verzug mit der Zahlung von Abschlagsforderungen beruhen, nicht mit Erteilung einer Schlussrechnung unter (vgl. insoweit BGH VII ZR 471/01, NJW-RR 2004, 1146 f). - OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99
Anspruch auf Zahlung von Werklohn in Form einer Abschlagszahlung wegen …
Auszug aus LG Köln, 15.06.2012 - 32 O 48/12
Nach herrschender Meinung geht der Anspruch auf eine vereinbarte Abschlagszahlung nach Erteilung der Schlussrechnung unter (BGH NJW 1991, 565; OLG Hamm BauR 2002, 1105;… Werner/Pastor, Rn. 1607).
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