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Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.2015 - C-631/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,138
EuGH, 15.01.2015 - C-631/13 (https://dejure.org/2015,138)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - C-631/13 (https://dejure.org/2015,138)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - C-631/13 (https://dejure.org/2015,138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Forsgren

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Begriff "Wirkstoff" - Konjugierter Pneumokokken-Impfstoff - Pädiatrische Verwendung - Trägerprotein - Kovalente Bindung

  • Europäischer Gerichtshof

    Forsgren

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Begriff "Wirkstoff" - Konjugierter Pneumokokken-Impfstoff - Pädiatrische Verwendung - Trägerprotein - Kovalente Bindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Forsgren

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Patent- und Markensenat - Auslegung von Art. 1 Buchst. b sowie Art. 3 Buchst. a und b der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel ...

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 245
  • GRUR Int. 2015, 272
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.11.2013 - C-210/13

    Glaxosmithline Biologicals und Glaxosmithkline Biologicals, Niederlassung der …

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-631/13
    Da sich eine solche Wirkung als Adjuvans nicht aus der Zulassung ergebe, stehe dieser Umstand ebenfalls der Erteilung eines ESZ entgegen, und zwar unabhängig von der Antwort des Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache, in der der Beschluss Glaxosmithkline Biologicals und Glaxosmithkline Biologicals, Niederlassung der Smithkline Beecham Pharma (C-210/13, EU:C:2013:762) ergangen sei.

    Rn. 41 Die Kommission trägt vor, der Gerichtshof habe diese Frage bereits in der Rechtssache, in der der Beschluss Glaxosmithkline Biologicals und Glaxosmithkline Biologicals, Niederlassung der Smithkline Beecham Pharma (EU:C:2013:762) ergangen sei, beantwortet und dabei bestätigt, dass ein Stoff, der wie ein Adjuvans ohne eigene therapeutische Wirkung sei, nicht als Erzeugnis im Sinne der Verordnung Nr. 469/2009 angesehen werden könne.

    Rn. 43 Unter diesen Umständen lässt sich die Antwort auf Buchst. b der zweiten Frage nicht aus dem Beschluss Glaxosmithkline Biologicals und Glaxosmithkline Biologicals, Niederlassung der Smithkline Beecham Pharma (EU:C:2013:762, Rn. 45) ableiten, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Art. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 469/2009 in dem Sinne auszulegen ist, dass, ebenso wie ein Adjuvans nicht unter den Begriff "Wirkstoff" im Sinne dieser Bestimmung fällt, eine Kombination von zwei Stoffen, von denen einer ein Wirkstoff mit eigenen arzneilichen Wirkungen ist, während der andere, ein Adjuvans, es ermöglicht, diese arzneilichen Wirkungen zu verstärken, jedoch selbst keine eigene arzneiliche Wirkung hat, nicht unter den Begriff "Wirkstoffzusammensetzung" im Sinne dieser Bestimmung fällt.

  • EuGH, 04.05.2006 - C-431/04

    Massachusetts Institute of Technology - Patentrecht - Arzneimittel - Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-631/13
    Mit Blick auf das Urteil Massachusetts Institute of Technology (C-431/04, EU:C:2006:291) sei die Erteilung eines ESZ umso weniger wahrscheinlich, als Protein D nur die Darreichung eines Wirkstoffs ermögliche.

    Dabei hat er entschieden, dass der Ausdruck "Wirkstoff" in seiner gewöhnlichen Bedeutung in der Pharmakologie zu der Zusammensetzung eines Arzneimittels gehörende Stoffe, die keine eigene Wirkung auf den menschlichen oder den tierischen Organismus haben, nicht einschließt (vgl. Urteil Massachusetts Institute of Technology, EU:C:2006:291, Rn. 18).

    Rn. 26 Hingegen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Stoff, der keine eigene therapeutische Wirkung entfaltet und dazu dient, eine bestimmte Darreichungsform des Arzneimittels zu erhalten, nicht unter den Begriff des Wirkstoffs fällt, so dass für ihn kein ESZ erteilt werden kann (Urteil Massachusetts Institute of Technology, EU:C:2006:291, Rn. 25).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-11/13

    Bayer CropScience - Vorabentscheidungsersuchen - Patentrecht - …

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-631/13
    Herr Forsgren sieht insoweit eine Analogie zum Fall der Safener, mit dem der Gerichtshof in der Rechtssache befasst war, in der das Urteil Bayer CropScience (C-11/13, EU:C:2014:2010) ergangen ist.

    Rn. 50 Entgegen dem Vorbringen von Herrn Forsgren kann sie auch nicht mittels einer Analogie zum Urteil Bayer CropScience (EU:C:2014:2010) definitiv beantwortet werden.

  • EuGH, 24.11.2011 - C-422/10

    Georgetown University u.a. - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - …

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-631/13
    Anders als in den Rechtssachen, in denen die Urteile Medeva (C-322/10, EU:C:2011:773) und Georgetown University u. a. (C-422/10, EU:C:2011:776) ergangen seien, sei der Wirkstoff, für den das ESZ im Ausgangsverfahren begehrt werde, im zugelassenen Arzneimittel nicht neben anderen Wirkstoffen enthalten, sondern mit anderen Wirkstoffen kovalent verbunden.

    Rn. 51 Daher ist auf den wesentlichen Zweck der Verordnung Nr. 469/2009 abzustellen, der darin besteht, einen ausreichenden Schutz zur Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich zu gewährleisten, die entscheidend zur ständigen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beiträgt (Urteil Georgetown University u. a., EU:C:2011:776, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.11.2011 - C-322/10

    Medeva - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-631/13
    Anders als in den Rechtssachen, in denen die Urteile Medeva (C-322/10, EU:C:2011:773) und Georgetown University u. a. (C-422/10, EU:C:2011:776) ergangen seien, sei der Wirkstoff, für den das ESZ im Ausgangsverfahren begehrt werde, im zugelassenen Arzneimittel nicht neben anderen Wirkstoffen enthalten, sondern mit anderen Wirkstoffen kovalent verbunden.

    Diese Bestimmung impliziert, dass für eine nicht zugelassene Verwendung des Erzeugnisses als Arzneimittel kein ESZ erteilt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Medeva, EU:C:2011:773, Rn. 37).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-493/12

    Eli Lilly and Company - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat für …

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-631/13
    Rn. 33 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass mit dem ESZ die Wiederherstellung einer ausreichenden Dauer des wirksamen Grundpatentschutzes angestrebt wird, indem dem Inhaber nach Ablauf dieses Patents eine zusätzliche Ausschließlichkeitsfrist eingeräumt wird, die zumindest zum Teil den Rückstand in der wirtschaftlichen Verwertung seiner Erfindung ausgleichen soll, der aufgrund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der ersten Zulassung in der Union eingetreten ist (Urteil Eli Lilly and Company, C-493/12, EU:C:2013:835, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.02.2012 - C-574/11

    Novartis - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Humanarzneimittel - …

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-631/13
    Rn. 36 Hierzu hat der Gerichtshof bereits für den Fall, dass zwei Arzneimittel für das gleiche Anwendungsgebiet zugelassen worden waren, im Wesentlichen entschieden, dass der einem Arzneimittel durch ein ESZ gewährte Schutz dem Vertrieb eines Arzneimittels, das denselben Wirkstoff in Kombination mit einem anderen Wirkstoff enthält, entgegengehalten werden kann (vgl. Beschlüsse Novartis, C-442/11, EU:C:2012:66, Rn. 20 bis 22, und Novartis, C-574/11, EU:C:2012:68, Rn. 18 bis 20).
  • EuGH, 09.02.2012 - C-442/11

    Novartis

    Auszug aus EuGH, 15.01.2015 - C-631/13
    Rn. 36 Hierzu hat der Gerichtshof bereits für den Fall, dass zwei Arzneimittel für das gleiche Anwendungsgebiet zugelassen worden waren, im Wesentlichen entschieden, dass der einem Arzneimittel durch ein ESZ gewährte Schutz dem Vertrieb eines Arzneimittels, das denselben Wirkstoff in Kombination mit einem anderen Wirkstoff enthält, entgegengehalten werden kann (vgl. Beschlüsse Novartis, C-442/11, EU:C:2012:66, Rn. 20 bis 22, und Novartis, C-574/11, EU:C:2012:68, Rn. 18 bis 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-443/17

    Abraxis Bioscience - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arzneimittel - Ergänzendes …

    Im Urteil Forsgren{FN-VERWEIS:41} hat der Gerichtshof diese Auslegung erneut bestätigt, gleichzeitig aber hervorgehoben, dass die ESZ-Regelung der Amortisierung der Forschungsarbeiten diene, die zur Entdeckung neuer "Erzeugnisse" führten.

    {FN:13} Vgl. ebenfalls Beschluss vom 14. November 2013, Glaxosmithkline Biologicals und Glaxosmithkline Biologicals, Niederlassung der Smithkline Beecham Pharma (…C-210/13, EU:C:2013:762, Rn. 28 bis 30), sowie Urteil vom 15. Januar 2015, Forsgren (C-631/13, EU:C:2015:13, Rn. 23 bis 25).

    {FN:41} Urteil vom 15. Januar 2015 (C-631/13, EU:C:2015:13, Rn. 23, 26 und 52).

    In der Rechtssache, in der das Urteil vom 15. Januar 2015, Forsgren (C-631/13, EU:C:2015:13, Rn. 13), erging, war ein ESZ auf der Grundlage eines Patents angemeldet worden, welches das Protein D als solches schützte.

    {FN:57} Vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2015, Forsgren (C-631/13, EU:C:2015:13, Rn. 52), angeführt in Nr. 40 dieser Schlussanträge.

  • EuGH, 09.07.2020 - C-673/18

    Santen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Ergänzendes …

    Rn. 42 Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff "Wirkstoff" in seiner gewöhnlichen Bedeutung in der Pharmakologie zu der Zusammensetzung eines Arzneimittels gehörende Stoffe, die keine eigene Wirkung auf den menschlichen oder den tierischen Organismus haben, nicht einschließt (…Urteile vom 4. Mai 2006, Massachusetts Institute of Technology, C-431/04, EU:C:2006:291, Rn. 18, und vom 15. Januar 2015, Forsgren, C-631/13, EU:C:2015:13, Rn. 23) und dass sich dieser Begriff für die Zwecke der Anwendung der Verordnung Nr. 469/2009 auf Stoffe bezieht, die eine eigene pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung ausüben (Urteil vom 15. Januar 2015, Forsgren, C-631/13, EU:C:2015:13, Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines …

    Mit dem Ergänzenden Schutzzertifikat wird faktisch lediglich die Wiederherstellung einer ausreichenden Dauer des wirksamen Schutzes des Grundpatents angestrebt, indem dem Inhaber nach Ablauf seines Patents eine zusätzliche Ausschließlichkeitsfrist eingeräumt wird, die zumindest zum Teil den Rückstand in der wirtschaftlichen Verwertung seiner Erfindung ausgleichen soll, der auf Grund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union eingetreten ist (EuGH, GRUR 2015, 658, 660 - Actavis/Boehringer; GRUR 2015, 245, 247 - Forsgren/Österr. Patentamt; GRUR 2014, 163, 165 - Eli Lilly/Human Genome; GRUR 2014, 157, 158 - Actavis/Sanofi).

    Konnte der Inhaber dieses Patents während dessen Geltungszeit auf der Grundlage seines Patents der Verwendung oder bestimmten Verwendungen seines Erzeugnisses in Form eines Arzneimittels, das aus dem Erzeugnis bestand oder es enthielt, widersprechen, so gewährt ihm ein für dieses Erzeugnis erteiltes Ergänzendes Schutzzertifikat nach der Rechtsprechung des EuGH dieselben Rechte für jede vor seinem Ablauf genehmigte Verwendung des Erzeugnisses als Arzneimittel (EuGH, GRUR 2015, 245, 247 - Forsgren; GRUR 2014, 157, 159 - Actavis/Sanofi [Irbesartan]; GRUR 2012, 257, 259 - Medeva;… GRUR Int. 2012, 144, 146 - Georgetown University u.a.;… GRUR Int. 2012, 356 L = BeckRS 2011, 81931 Rn. 34 - University of Queensland und CSL;… GRUR Int. 2012, 356 L = BeckRS 2011, 81930 - Daiichi Sankyo).

  • BVerwG, 26.02.2019 - 7 C 8.17

    Bewirtschaftung; Deich- und Hauptsielverband; Haftung für Umweltschäden; …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus Art. 17 Spiegelstrich 1 und 2 UHRL i.V.m. ihrem 30. Erwägungsgrund, dass die Richtlinie für Schäden gilt, die durch Emissionen, Ereignisse oder Vorfälle verursacht wurden, die am oder nach dem 30. April 2007 stattgefunden haben, sofern diese Schäden entweder auf Tätigkeiten zurückzuführen sind, die am oder nach diesem Datum stattgefunden haben, oder auf Tätigkeiten, die vor dem genannten Datum stattgefunden, aber nicht vor ihm geendet haben (EuGH…, Urteil vom 1. Juni 2017 - C-529/15 [ECLI:EU:C:2017:419] - Rn. 22 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 4. März 2015 - C-534/13 [ECLI:EU:C:2015:13] - Rn. 44; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 9. März 2010 - C-378/08 [ECLI:EU:C:2010:126], Raffinerie Mediterranee u.a. - Rn. 41).
  • BPatG, 05.09.2017 - 14 W (pat) 25/16

    Patentbeschwerdeverfahren - Schutzzertifikatsanmeldung - "Paliperidonpalmitat" - …

    Gemäß der Entscheidung Forsgren setzt eine arzneiliche Wirkung voraus, dass ein Stoff eine eigene pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung ausübt (vgl. EuGH, GRUR Int. 2015, 272, Rdn. 25).

    Denn der Bundesgerichtshof konnte hier noch nicht die deutlich später ergangene Entscheidung Forsgren des EuGH berücksichtigen (EuGH, GRUR Int. 2015, 272, Rdn. 24 f.), in der dieser unter Bezugnahme auf Art. 1 der Richtlinie 2001/83/EG klargestellt hat, dass sich der Begriff des Wirkstoffs für die Zwecke der Anwendung der AMVO auf Stoffe bezieht, die eine eigene pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung ausüben, wodurch im Hinblick auf die Frage, ob verschiedene Erzeugnisse im Sinne von Art. 1 (b) AMVO vorliegen, die Relevanz von erheblichen Unterschieden in ihren pharmakologischen und metabolischen Wirkungen deutlich wird.

  • EuGH, 19.12.2024 - C-119/22

    Teva und Teva Finland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - …

    Rn. 49 Hierzu ist festzustellen, dass sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 3 der Verordnung Nr. 469/2009 ergibt, dass die vier dort genannten Voraussetzungen kumulativ sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2015, Forsgren, C-631/13, EU:C:2015:13, Rn. 32).
  • BPatG, 15.05.2018 - 4 Ni 12/17

    Truvada - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Truvada (ergänzendes …

    Dies obwohl der Wirkstoff "Emtricitabin" im Grundpatent an keiner Stelle genannt ist und eine "Wirkstoffzusammensetzung" von einem einzelnen "Wirkstoff" (Monowirkstoff) abzugrenzen ist und insbesondere eine "Wirkstoffzusammensetzung" als neues Erzeugnis i. S. v. Art. 1 AM-VO nicht durch bloße Kombination von sonstigen, nicht arzneilich wirksamen Bestandteilen, wie Hilfs- oder Trägerstoffe mit einem Monowirkstoff begründet werden kann (EuGH C-210/13, PharmR 2014, 98 - Glaxosmithkline; EuGH C-431/04, GRUR 2006, 694 - Polifeprosan zu Art. 1 Buchst. b der VO (EG) Nr. 1768/92; BPatG 15 W (pat) 106/96, BPatGE 41, 56 - Clarithromycin; BPatG 15 W (pat) 12/02, BPatGE 46, 142 = GRUR 2003, 696 - Polifeprosan) und in der Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofs (EuGH C631/13, GRUR 2015, 245 - Forsgren) gefordert wird: "Der Begriff des Wirkstoffs bezieht sich nämlich für die Zwecke der Anwendung der Verordnung Nr. 469/2009 auf Stoffe, die eine eigene pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung ausüben.".
  • EuGH, 21.06.2018 - C-681/16

    Pfizer Ireland Pharmaceuticals, Operations Support Group - Vorlage zur …

    Rn. 32 Angesichts des Urteils vom 15. Januar 2015, Forsgren (C-631/13, EU:C:2015:13), ist das vorlegende Gericht der Ansicht, dass es sich bei dem Grundpatent und bei dem ESZ um eigenständige, jedoch eng miteinander verbundene Schutzrechte handele.

    Zudem muss für das Erzeugnis eine gültige Zulassung als Arzneimittel gemäß der Richtlinie 2001/83 oder der Richtlinie 2001/82 erteilt worden sein, bei der es sich schließlich um die erste Zulassung des Erzeugnisses als Arzneimittel handeln muss (Urteil vom 15. Januar 2015, Forsgren, C-631/13, EU:C:2015:13, Rn. 32).

  • BPatG, 12.12.2025 - 14 W (pat) 28/23
    Das ergebe sich schon aus dem Urteil "Forsgren" des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Januar 2015 (Az. C-631/13).

    Rn. 21 Dem Senat ist zwar bekannt, dass im Urteil "Pharmacia Italia" trotz regulatorischer Unterschiede die Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln als gleichwertig erachtet wurden (…Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2004, "Pharmacia Italia" - Az. C-31/03, Rn. 20) und in der Entscheidung "Santen" unter Rückgriff auf das Urteil "Forsgren" auch bei der Wirkung von in Arzneimitteln enthaltenen Stoffen auf den menschlichen oder tierischen Organismus keine weitere Differenzierung vorgenommen wurde (siehe Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Januar 2015, "Forsgren" - Az. C-631/13, Rn. 23;… Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 09. Juli 2020, "Santen" - Az. C-673/18, Rn. 42).

  • LG Düsseldorf, 08.08.2024 - 4b O 36/24
    Demnach schließt der Ausdruck "Wirkstoff" in seiner gewöhnlichen Bedeutung in der Pharmakologie zu der Zusammensetzung eines Arzneimittels gehörende Stoffe, die keine eigene Wirkung auf den menschlichen oder den tierischen Organismus haben, nicht ein (…EuGH, Urt. v. 04.05.2006, C-431/04 (Rn. 17) - Massachusetts Institute of Technolgy;… EuGH, Beschl. v. 14.11.2013, C-213/10 (Rn. 27) - Glaxosmithkline Biologicals;… EuGH, Urt. v. 21.03.2019, C-443/17 - Abraxis;… EuGH, Urt. v. 09.07.2020, C-673/18 (Rn. 42) - Santen) und bezieht sich für die Zwecke der Anwendung der ESZ-Verordnung auf Stoffe, die eine eigene pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung ausüben (EuGH, Urt. v. 15.01.2015, C-631/13 (Rn. 25) - Forsgren;… Urt. v. 09.07.2020, C-673/18 (Rn. 42) - Santen).

    Auch wenn der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen für den Wirkstoff-Begriff die Richtlinie 2001/83/EG als Ausgangspunkt heranzieht (…EuGH, Urt. v. 04.05.2006, C-431/04 (Rn. 18) - Massachusetts Institute of Technolgy; Urt. v. 15.01.2015, C-631/13 (…Rn. 24 f.) - Forsgren), führt dies nicht dazu, dass die zulassungsbehördlichen Entscheidungen über die Genehmigung für das erste Inverkehrbringen konstitutiv für die Wirkstoffeigenschaft des zugelassenen Arzneimittels im zertifikatsrechtlichen Sinne sind.

  • EuGH, 07.12.2017 - C-567/16

    Merck Sharp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gewerbliches und kommerzielles …

  • BPatG, 18.07.2017 - 14 W (pat) 13/16

    (Patentbeschwerdeverfahren - "Paclitaxel freisetzender Stent" - …

  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 4b O 48/15

    Erforderlichkeit des Grundpatents im Beitrittsstaat für die Erteilung des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2018 - C-121/17

    Teva UK u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Patentrecht - …

  • BPatG, 04.06.2024 - 3 Ni 22/22
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-673/18

    Santen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arzneispezialitäten - Ergänzendes …

  • BPatG, 23.01.2018 - 14 W (pat) 10/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Hexavalenter Impfstoff" - zur Frage der Erteilung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-119/22

    Teva und Teva Finland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - …

  • BPatG, 26.06.2020 - 14 W (pat) 5/18

    Abraxis II

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 37/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-456/24

    ( Reference for a preliminary ruling - Medicinal products for human use - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-471/14

    Seattle Genetics - Gewerbliches Eigentum - Patentrecht - Verordnung (EG) Nr. …

  • BPatG, 04.06.2024 - 3 Ni 2/24
  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 39/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 40/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

  • BPatG, 08.12.2015 - 14 W (pat) 45/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Aminosilan-beschichtete Eisennoxid-Nanopartikel" - …

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 42/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 43/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung des Verfügungszertifikats als …

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 38/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 41/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2018 - C-681/16

    Pfizer Ireland Pharmaceuticals, Operations Support Group - Vorlage zur …

  • LG Düsseldorf, 18.12.2018 - 4b O 32/18

    Hydroxysubstituierte Azetidinonderivat VII

  • LG Köln, 30.07.2015 - 31 O 58/15
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