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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 18.04.2023 - C-1/23 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7538
EuGH, 18.04.2023 - C-1/23 PPU (https://dejure.org/2023,7538)
EuGH, Entscheidung vom 18.04.2023 - C-1/23 PPU (https://dejure.org/2023,7538)
EuGH, Entscheidung vom 18. April 2023 - C-1/23 PPU (https://dejure.org/2023,7538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Afrin

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf Familienzusammenführung - Art. 5 Abs. 1 - Stellung eines Antrags auf Einreise und Aufenthalt zum Zweck der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf Familienzusammenführung - Art. 5 Abs. 1 - Stellung eines Antrags auf Einreise und Aufenthalt zum Zweck der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Familienzusammenführung: Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der Anträge auf Familienzusammenführung stets persönlich bei einer zuständigen Auslandsvertretung zu stellen sind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anträge auf Familienzusammenführung - und die persönliche Vorsprache in der Botschaft

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus EuGH, 18.04.2023 - C-1/23
    Rn. 41 Erstens ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86 den Mitgliedstaaten insoweit zwar einen Wertungsspielraum einräumt, dass dieser Spielraum von den Mitgliedstaaten aber nicht in einer Weise genutzt werden darf, die dem Ziel dieser Richtlinie und ihrer praktischen Wirksamkeit abträglich wäre (siehe entsprechend Urteile vom 13. März 2019, E., C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 53, …sowie vom 12. Dezember 2019, G.S. und V.G. [Bedrohung der öffentlichen Ordnung], C-381/18 und C-382/18, EU:C:2019:1072, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher haben die Mitgliedstaaten nicht nur ihr nationales Recht unionsrechtskonform auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Unionsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidiert (Urteil vom 13. März 2019, E., C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 So müssen die zuständigen nationalen Behörden alle zu berücksichtigenden Interessen, besonders die der betroffenen Kinder, ausgewogen und sachgerecht bewerten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2019, E., C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.06.2022 - C-72/22

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Auszug aus EuGH, 18.04.2023 - C-1/23
    Rn. 30 Hierzu ist festzustellen, dass das in Art. 267 AEUV eingeführte Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 30. Juni 2022, Valstybės sienos apsaugos tarnyba u. a., C-72/22 PPU, EU:C:2022:505, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Stellt sich heraus, dass die vorgelegten Fragen für die in diesem Rechtsstreit zu treffende Entscheidung offensichtlich nicht erheblich sind, muss der Gerichtshof daher feststellen, dass er keine Entscheidung treffen kann (Urteil vom 30. Juni 2022, Valstybės sienos apsaugos tarnyba u. a., C-72/22 PPU, EU:C:2022:505, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-133/19

    Der Zeitpunkt, auf den es zur Bestimmung, ob ein Familienangehöriger eines …

    Auszug aus EuGH, 18.04.2023 - C-1/23
    Diese Vorschrift der Charta ist in Verbindung mit deren Art. 24 Abs. 2 über die Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls und mit dem in Abs. 3 dieses Artikels niedergelegten Erfordernis zu lesen, dass ein Kind regelmäßig persönliche Beziehungen zu seinen beiden Elternteilen unterhält (Urteil vom 16. Juli 2020, État belge [Familienzusammenführung - Minderjähriges Kind], C-133/19, C-136/19 und C-137/19, EU:C:2020:577, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Die Bestimmungen der Richtlinie 2003/86 müssen daher, wie sich aus dem Wortlaut des zweiten Erwägungsgrundes und von Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie ergibt, wonach die Mitgliedstaaten die Anträge auf Familienzusammenführung unter Berücksichtigung des Wohles der betroffenen Kinder und in dem Bestreben, das Familienleben zu fördern, prüfen müssen, im Licht von Art. 7 und Art. 24 Abs. 2 und 3 der Charta ausgelegt und angewandt werden (Urteil vom 16. Juli 2020, État belge [Familienzusammenführung - Minderjähriges Kind], C-133/19, C-136/19 und C-137/19, EU:C:2020:577, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.12.2019 - C-381/18

    G.S. (Gefahr für die öffentliche Ordnung) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 18.04.2023 - C-1/23
    Rn. 41 Erstens ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86 den Mitgliedstaaten insoweit zwar einen Wertungsspielraum einräumt, dass dieser Spielraum von den Mitgliedstaaten aber nicht in einer Weise genutzt werden darf, die dem Ziel dieser Richtlinie und ihrer praktischen Wirksamkeit abträglich wäre (…siehe entsprechend Urteile vom 13. März 2019, E., C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 53, sowie vom 12. Dezember 2019, G.S. und V.G. [Bedrohung der öffentlichen Ordnung], C-381/18 und C-382/18, EU:C:2019:1072, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So schreibt er ihnen vor, den Nachzug bestimmter Familienangehöriger des Zusammenführenden zu genehmigen, ohne dass sie dabei von ihrem Wertungsspielraum Gebrauch machen könnten, sofern die Bedingungen des Kapitels IV der Richtlinie erfüllt sind (Urteil vom 12. Dezember 2019, G.S. und V.G. [Bedrohung der öffentlichen Ordnung], C-381/18 und C-382/18, EU:C:2019:1072, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-137/19

    Familiennachzug: Minderjährigkeit der Kinder bei Antragstellung entscheidend

    Auszug aus EuGH, 18.04.2023 - C-1/23
    Diese Vorschrift der Charta ist in Verbindung mit deren Art. 24 Abs. 2 über die Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls und mit dem in Abs. 3 dieses Artikels niedergelegten Erfordernis zu lesen, dass ein Kind regelmäßig persönliche Beziehungen zu seinen beiden Elternteilen unterhält (Urteil vom 16. Juli 2020, État belge [Familienzusammenführung - Minderjähriges Kind], C-133/19, C-136/19 und C-137/19, EU:C:2020:577, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Die Bestimmungen der Richtlinie 2003/86 müssen daher, wie sich aus dem Wortlaut des zweiten Erwägungsgrundes und von Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie ergibt, wonach die Mitgliedstaaten die Anträge auf Familienzusammenführung unter Berücksichtigung des Wohles der betroffenen Kinder und in dem Bestreben, das Familienleben zu fördern, prüfen müssen, im Licht von Art. 7 und Art. 24 Abs. 2 und 3 der Charta ausgelegt und angewandt werden (Urteil vom 16. Juli 2020, État belge [Familienzusammenführung - Minderjähriges Kind], C-133/19, C-136/19 und C-137/19, EU:C:2020:577, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH - C-382/18 (anhängig)

    V.G. (Menace pour l'ordre public)

    Auszug aus EuGH, 18.04.2023 - C-1/23
    Rn. 41 Erstens ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86 den Mitgliedstaaten insoweit zwar einen Wertungsspielraum einräumt, dass dieser Spielraum von den Mitgliedstaaten aber nicht in einer Weise genutzt werden darf, die dem Ziel dieser Richtlinie und ihrer praktischen Wirksamkeit abträglich wäre (…siehe entsprechend Urteile vom 13. März 2019, E., C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 53, sowie vom 12. Dezember 2019, G.S. und V.G. [Bedrohung der öffentlichen Ordnung], C-381/18 und C-382/18, EU:C:2019:1072, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So schreibt er ihnen vor, den Nachzug bestimmter Familienangehöriger des Zusammenführenden zu genehmigen, ohne dass sie dabei von ihrem Wertungsspielraum Gebrauch machen könnten, sofern die Bedingungen des Kapitels IV der Richtlinie erfüllt sind (Urteil vom 12. Dezember 2019, G.S. und V.G. [Bedrohung der öffentlichen Ordnung], C-381/18 und C-382/18, EU:C:2019:1072, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.02.2023 - C-638/22

    Das Unionsrecht steht dem entgegen, dass nationale Stellen ohne Begründung die …

    Auszug aus EuGH, 18.04.2023 - C-1/23
    Rn. 26 Was zweitens die Voraussetzung der Dringlichkeit betrifft, lässt sich insbesondere der Vorlageentscheidung entnehmen, dass die minderjährigen Kinder A und B seit mehr als drei Jahren von ihrem Vater getrennt sind und dass die Verlängerung dieser Lage, die sich aus der Nichtregistrierung des Antrags vom September 2022 ergeben würde, die künftige Beziehung dieser Kinder zu ihrem Vater ernsthaft beeinträchtigen könnte (siehe entsprechend Urteil vom 16. Februar 2023, Rzecznik Praw Dziecka u. a. [Aussetzung der Rückkehrentscheidung], C-638/22 PPU, EU:C:2023:103, Rn. 42).
  • EuGH, 26.03.2026 - C-819/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Grenzkontrollen, …

    Erstreckt sich, wenn ein Mitgliedstaat nach der Richtlinie 2003/86 und im Einklang mit dem Urteil vom 18. April 2023, Afrin (C-1/23 PPU, im Folgenden: Urteil Afrin, EU:C:2023:296) im Rahmen einer Familienzusammenführung ein Visum erteilt und verlangt, dass die durch das Visum begünstigte Person bei der Visumerteilung (persönliche Übergabe) persönlich erscheint, um ihre Identität überprüfen zu können, die Durchführung des Rechts der Union im Sinne von Art. 51 der Charta über die Erteilung des Visums hinaus - beispielsweise bis zu seiner Aushändigung (persönliche Übergabe)?.

    Rn. 36 Bezüglich der zweiten Voraussetzung ist darauf hinzuweisen, dass die Tatsache, dass ein Kind von einem seiner Elternteile getrennt ist, nach ständiger Rechtsprechung die Feststellung der Dringlichkeit für die Zwecke des Eilvorabentscheidungsverfahrens begründen kann, sofern die Fortdauer der Trennung geeignet ist, dem Kind und seinen Beziehungen zum betreffenden Elternteil ernsthaft zu schaden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Mercredi, C-497/10 PPU, EU:C:2010:829, Rn. 39, vom 19. November 2015, P, C-455/15 PPU, EU:C:2015:763, Rn. 32, und Afrin, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Obwohl sie nicht zu den Personengruppen gehören, die Anspruch auf dieses Evakuierungsverfahren haben, beantragen die Kläger des Ausgangsverfahrens, X und die vier im Gazastreifen befindlichen Kinder in das Verfahren einzubeziehen, und berufen sich dabei auf Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86 und die Auslegung dieser Richtlinie durch den Gerichtshof im Urteil Afrin, das sich hauptsächlich auf die Auslegung von Art. 5 der genannten Richtlinie bezieht, in dem die Vorschriften über die Stellung und Prüfung von Anträgen auf Familienzusammenführung festgelegt sind.

    Rn. 44 Wie der Generalanwalt in Nr. 45 seiner Schlussanträge bemerkt hat, ist das Königreich Belgien im vorliegenden Fall der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus dem Urteil Afrin nachgekommen und hat ein Erscheinen der Betroffenen zum Zweck der Überprüfung ihrer Identitäten sowie der Echtheit der ihren Anträgen auf Einreise und Aufenthalt beigefügten Unterlagen nach Stellung des Antrags auf Familienzusammenführung vorgesehen.

    Rn. 53 Eine solche Auslegung steht im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 2003/86, die, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, die Familienzusammenführung begünstigen und Drittstaatsangehörigen, namentlich Minderjährigen, Schutz gewähren soll (Urteil Afrin, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Diese Auslegung kann durch die Auslegung des Gerichtshofs im Urteil Afrin nicht in Frage gestellt werden.

  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 9.23

    Visumantragstellungsfrist beim Kindernachzug zum anerkannten Flüchtling

    Die Bestimmungen der Richtlinie müssen zudem im Lichte von Art. 7 und Art. 24 Abs. 2 und 3 GRC ausgelegt werden; daher müssen die zuständigen nationalen Behörden alle zu berücksichtigenden Interessen, insbesondere die der betroffenen Kinder, ausgewogen und sachgerecht bewerten (vgl. EuGH, Urteil vom 18. April 2023 - C-1/23 PPU [ECLI:EU:C:2023:296] - Rn. 42 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2025 - 3 S 47.25

    Aufenthaltsrecht: Staatenlose Palästinenser; Erteilung von Visa zur …

    Rn. 19 Gemessen daran spricht zu Gunsten der Antragsteller, dass es um den auch unionsrechtlich determinierten privilegierten Familiennachzug von Kindern und der Ehefrau zu einem im Bundesgebiet lebenden Flüchtling geht (vgl. auch EuGH, Urteil vom 18. April 2023 - C-1/23 PPU - juris Rn. 43), dem die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland - hier in Gaza - dauerhaft nicht zugemutet werden kann.

    Rn. 22 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Übrigen ausdrücklich klargestellt, dass es dem Mitgliedstaat unbenommen bleibt, das persönliche Erscheinen der Familienangehörigen in einem späteren Stadium des Verfahrens zur Beantragung der Familienzusammenführung im Hinblick auf eine Identitätskontrolle zu verlangen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. April 2023 - C-1/23 PPU - jurisRn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-374/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Unité familiale) - Vorlage …

    {FN:43} Vgl. Urteile vom 17. November 2022, Belgische Staat (Verheirateter minderjähriger Flüchtling) (…C-230/21, EU:C:2022:887, Rn. 41), und vom 18. April 2023, Afrin (C-1/23 PPU, EU:C:2023:296, Rn. 43).

    {FN:63} Vgl. - für ein Beispiel aus jüngster Zeit - Urteil vom 18. April 2023, Afrin (C-1/23 PPU, EU:C:2023:296, Rn. 45).

  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23

    Antrag einer eritreischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines nationalen Visums …

    Die Bestimmungen der Richtlinie müssen zudem im Lichte von Art. 7 und Art. 24 Abs. 2 und 3 GRC ausgelegt werden; daher müssen die zuständigen nationalen Behörden alle zu berücksichtigenden Interessen, insbesondere die der betroffenen Kinder, ausgewogen und sachgerecht bewerten (vgl. EuGH, Urteil vom 18. April 2023 - C-1/23 PPU [ECLI:EU:C:2023:296] - Rn. 42 ff.).
  • VG Berlin, 26.03.2025 - 18 K 155.24
    Zwar soll die RL 2003/86/EG die Familienzusammenführung begünstigen und Drittstaatsangehörigen, insbesondere Minderjährigen, Schutz gewähren, so dass die nationalen Behörden Interessen betroffener Kinder ausgewogen und sachgerecht bewerten müssen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. August 2024, a.a.O., Rn. 21 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 18. April 2023, Rs. C-1/23, juris Rn. 42 ff.).
  • EGMR, 23.06.2026 - 13250/23

    SUJI c. GRÈCE

    Dans l'arrêt qu'elle a rendu le 18 avril 2023, sur renvoi préjudiciel du tribunal de première instance francophone de Bruxelles, dans l'affaire Afrin (C-1/23 PPU, EU:C:2023:296), la CJUE est parvenue à la conclusion suivante:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-819/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    {FN:10} Urteil vom 18. April 2023 (C-1/23 PPU, im Folgenden: Urteil Afrin, EU:C:2023:296).
  • EGMR, 23.06.2026 - 41855/23

    T.N. c. GRÈCE

    Dans l'arrêt qu'elle a rendu le 18 avril 2023, sur renvoi préjudiciel du tribunal de première instance francophone de Bruxelles, dans l'affaire Afrin (C-1/23 PPU, EU:C:2023:296), la CJUE est parvenue à la conclusion suivante:.
  • EGMR, 23.06.2026 - 31077/23

    DOTANI c. GRÈCE

    Dans l'arrêt qu'elle a rendu le 18 avril 2023, sur renvoi préjudiciel du tribunal de première instance francophone de Bruxelles, dans l'affaire Afrin (C-1/23 PPU, EU:C:2023:296), la CJUE est parvenue à la conclusion suivante:.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23 PPU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3993
Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23 PPU (https://dejure.org/2023,3993)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - C-1/23 PPU (https://dejure.org/2023,3993)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - C-1/23 PPU (https://dejure.org/2023,3993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Afrin

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Einwanderungspolitik - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die Familienangehörigen eines Zusammenführenden einen Antrag ausschließlich ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Einwanderungspolitik - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die Familienangehörigen eines Zusammenführenden einen Antrag ausschließlich ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 01.08.2022 - C-279/20

    Bundesrepublik Deutschland (Regroupement familial d'un enfant devenu majeur) - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:12} Vgl. Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familiennachzug eines volljährig gewordenen Kindes) (C-279/20, EU:C:2022:618, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:14} Vgl. Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familiennachzug eines volljährig gewordenen Kindes) (C-279/20, EU:C:2022:618, Rn. 61).

    {FN:15} Siehe Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familiennachzug eines volljährig gewordenen Kindes) (C-279/20, EU:C:2022:618, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} Vgl. Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familiennachzug eines volljährig gewordenen Kindes) (C-279/20, EU:C:2022:618, Rn. 39 und 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:41} Vgl. Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familienzusammenführung eines volljährig gewordenen Kindes) (C-279/20, EU:C:2022:618, Rn. 39 und 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:21} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat (C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 52).

    {FN:24} Siehe Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat (C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 57).

    {FN:39} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, EU:C:2006:429, Rn. 56.

  • EuGH, 21.04.2016 - C-558/14

    Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:19} Siehe Urteil vom 21. April 2016, Khachab (C-558/14, EU:C:2016:285, Rn. 25).

    Wie Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist (C-558/14, EU:C:2015:852, Nr. 38), betont hat, stellt die Genehmigung der Familienzusammenführung deshalb die "Grundregel" dar, weil sie ein Recht darstellt.

  • EuGH, 12.12.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:13} Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester eines Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 50).

    {FN:20} Siehe Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester eines Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.11.2022 - C-230/21

    Belgische Staat (Réfugiée mineure mariée) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:11} Vgl. Urteil vom 17. November 2022, Belgische Staat (Verheirateter minderjähriger Flüchtling) (C-230/21, EU:C:2022:887, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 2022, Belgische Staat (Verheirateter minderjähriger Flüchtling) (C-230/21, EU:C:2022:887, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.11.2021 - C-91/20

    Das Gemeinsame Europäische Asylsystem hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:9} C-91/20, EU:C:2021:898, Rn. 42 und 43.
  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:26} Vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2002, Carpenter (…C--60/00, EU:C:2002:434, Rn. 41), zu Art. 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) und zum Schutz des Familienlebens von Unionsbürgern vor Ausweisungsentscheidungen; vgl. auch Urteil vom 25. Juli 2002, MRAX (C-459/99, EU:C:2002:461, Rn. 53).
  • EGMR, 09.07.2021 - 6697/18

    Syrien: Wartefrist von 3 Jahren für Familienzusammenführung widerspricht Artikel …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:27} EGMR, Urteil vom 9. Juli 2021, M.A./Dänemark, CE:ECHR:2021:0709JUD000669718, §§ 132 und 133.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:26} Vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2002, Carpenter (C--60/00, EU:C:2002:434, Rn. 41), zu Art. 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) und zum Schutz des Familienlebens von Unionsbürgern vor Ausweisungsentscheidungen; vgl. auch Urteil vom 25. Juli 2002, MRAX (…C-459/99, EU:C:2002:461, Rn. 53).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-1/23
    {FN:31} Vgl. Urteil vom 13. März 2019, E. (C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 59).
  • EGMR, 10.07.2014 - 2260/10

    [FRE]

  • EGMR, 10.07.2014 - 52701/09

    [FRE]

  • EuGH, 08.09.2022 - C-263/21

    Ametic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-338/13

    Generalanwalt Paolo Mengozzi ist der Ansicht, dass das unionsrechtliche …

  • EGMR, 10.07.2014 - 19113/09

    [FRE]

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-558/14

    Khachab - Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht auf Familienzusammenführung - …

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