Rechtsprechung
| EuGH, 21.03.2024 - C-10/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
LEA
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/26/EU - Kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten - Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung - Unabhängige Verwertungseinrichtungen - Aufnahme einer Tätigkeit zur Wahrnehmung von Urheber- ...
- Europäischer Gerichtshof
LEA
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/26/EU - Kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten - Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung - Unabhängige Verwertungseinrichtungen - Aufnahme der Tätigkeit der Wahrnehmung von Urheber- und ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Liberi editori e autori
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Kultur - Die italienischen Rechtsvorschriften, die unabhängige Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat von der Wahrnehmung von Urheberrechten ausschließen, sind mit dem Unionsrecht unvereinbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausländische Verwertungsgesellschaften - und die Dienstleistungsfreiheit
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
LEA
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
LEA
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
- EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Papierfundstellen
- GRUR 2024, 758
- MMR 2024, 849
- K&R 2024, 345
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Rn. 72 Der Gerichtshof hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, dass die Tätigkeit der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten vom Anwendungsbereich von Art. 16 der Richtlinie 2006/123 ausgeschlossen ist (Urteil vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 65).Rn. 78 Indessen kann diese Beschränkung gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten, im Allgemeininteresse liegenden Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 70).
Rn. 79 Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Schutz von Rechten des geistigen Eigentums einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar (Urteil vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 82 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass eine nationale Regelung, durch die einer Verwertungsgesellschaft für die Wahrnehmung der Urheberrechte in Bezug auf eine bestimmte Kategorie geschützter Werke ein Monopol im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats eingeräumt wird, als zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geeignet anzusehen ist, da sie eine wirksame Wahrnehmung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte sowie eine wirksame Kontrolle ihrer Achtung im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ermöglichen kann (Urteil vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 72).
- EuGH, 18.09.2019 - C-222/18
VIPA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Rn. 56 Sofern solche Rechtsvorschriften Situationen regeln, die einen Zusammenhang mit dem Handel zwischen den Mitgliedstaaten aufweisen, können sie nämlich in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Grundfreiheiten fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).Hierzu hat der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 58 Außerdem ist eine nationale Regelung in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 52).
Rn. 75 Da die Aufnahme der Tätigkeit unabhängiger Verwertungseinrichtungen zur Wahrnehmung von Urheberrechten, wie sich aus den Rn. 53, 68 und 74 des vorliegenden Urteils ergibt, nicht Gegenstand einer abschließenden Harmonisierung auf Unionsebene ist, sind die Mitgliedstaaten für den Erlass der Vorschriften in diesem Bereich vorbehaltlich der Beachtung der Bestimmungen des AEU-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Grundfreiheiten, somit weiterhin zuständig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.10.2023 - C-726/21
INTER CONSULTING - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 12. Oktober 2023, 1NTER CONSULTING, C-726/21, EU:C:2023:764, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts zur Entscheidung über eine Vorlagefrage nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung oder Prüfung der Gültigkeit einer Regelung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 12. Oktober 2023, 1NTER CONSULTING, C-726/21, EU:C:2023:764, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
Das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Rn. 85 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 3. Februar 2021, Fussl Modestraße Mayr, C-555/19, EU:C:2021:89, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.02.2021 - C-407/19
Ein Gesetz, das die Hafenarbeit anerkannten Arbeitern vorbehält, kann mit dem …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Rn. 76 Aus der ständigen Rechtsprechung ergibt sich, dass Art. 56 AEUV jeder nationalen Maßnahme entgegensteht, die zwar unterschiedslos anwendbar ist, jedoch geeignet ist, die Ausübung des durch diese Bestimmungen des AEU-Vertrags garantierten freien Dienstleistungsverkehrs zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Februar 2021, Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp, C-407/19 und C-471/19, EU:C:2021:107, Rn. 58 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH - C-471/19 (anhängig)
Middlegate Europe
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Rn. 76 Aus der ständigen Rechtsprechung ergibt sich, dass Art. 56 AEUV jeder nationalen Maßnahme entgegensteht, die zwar unterschiedslos anwendbar ist, jedoch geeignet ist, die Ausübung des durch diese Bestimmungen des AEU-Vertrags garantierten freien Dienstleistungsverkehrs zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Februar 2021, Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp, C-407/19 und C-471/19, EU:C:2021:107, Rn. 58 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Rn. 39 Unter Berücksichtigung der in den Rn. 36 und 37 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung ändern dieser Umstand sowie der Umstand, dass die Parteien des Ausgangsverfahrens über die Auslegung des Unionsrechts einig sind, nichts daran, dass der Ausgangsrechtsstreit tatsächlich besteht und folglich das Vorabentscheidungsersuchen zulässig ist, da es keinen offensichtlichen Hinweis darauf gibt, dass dieser Rechtsstreit einen konstruierten oder fiktiven Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, EU:C:2005:709, Rn. 37 bis 39, …sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 31 bis 34). - EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Soweit nämlich aus der ständigen Rechtsprechung hervorgeht, dass die von einer Grundfreiheit abweichenden Bestimmungen eng auszulegen sind, ist dennoch die praktische Wirksamkeit der so umrissenen Ausnahme zu wahren und ihre Zielsetzung zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 162 und 163). - EuGH, 19.06.2012 - C-307/10
Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Rn. 39 Unter Berücksichtigung der in den Rn. 36 und 37 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung ändern dieser Umstand sowie der Umstand, dass die Parteien des Ausgangsverfahrens über die Auslegung des Unionsrechts einig sind, nichts daran, dass der Ausgangsrechtsstreit tatsächlich besteht und folglich das Vorabentscheidungsersuchen zulässig ist, da es keinen offensichtlichen Hinweis darauf gibt, dass dieser Rechtsstreit einen konstruierten oder fiktiven Charakter hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, EU:C:2005:709, Rn. 37 bis 39, sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 31 bis 34). - EuGH, 25.03.2021 - C-501/18
Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Denn nach ständiger Rechtsprechung können die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts zwar den Inhalt der Bestimmungen dieses Rechtsakts präzisieren und Auslegungselemente liefern, die Erläuterungen zum Willen des Urhebers dieses Rechtsakts bereithalten, sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich und können weder geltend gemacht werden, um von den Bestimmungen dieses Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinn auszulegen, der ihrem Wortlaut zuwiderliefe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. März 2021, Balgarska Narodna Banka, C-501/18, EU:C:2021:249, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.05.2026 - C-797/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (…vgl. Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, EU:C:1978:214, Rn. 25…, vom 21. April 1988, Pardini, 338/85, EU:C:1988:194, Rn. 8, und vom 21. März 2024, LEA, C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 36).Der Gerichtshof kann sich nur dann weigern, über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts zu entscheiden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 61…, vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme, C-36/99, EU:C:2000:405, Rn. 20, und vom 21. März 2024, LEA, C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 37).
- EuG, 03.09.2025 - T-348/23
Das Gericht weist die Klage von Zalando gegen die Benennung ihrer gleichnamigen …
Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts können nämlich den Inhalt seiner Bestimmungen präzisieren und Auslegungshinweise liefern, die Erläuterungen zum Willen des Urhebers dieses Rechtsakts bereithalten, auch wenn sie rechtlich nicht verbindlich sind und weder geltend gemacht werden können, um von den Bestimmungen dieses Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinn auszulegen, der ihrem Wortlaut zuwiderliefe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2024, LEA, C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-188/24
Generalanwalt Szpunar: Eine Maßnahme, die eine logische Folge strafrechtlicher …
{FN:37} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2024, LEA (C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 67).
- EuG, 26.11.2025 - T-589/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex - Verordnungen (EWG) Nr. …
Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts zwar den Inhalt der Bestimmungen dieses Rechtsakts präzisieren und Auslegungselemente liefern, die Erläuterungen zum Willen des Urhebers dieses Rechtsakts bereithalten, sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich und können weder geltend gemacht werden, um von den Bestimmungen dieses Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinn auszulegen, der ihrem Wortlaut zuwiderliefe Urteil vom 21. März 2024, LEA (, EU:C:2024:254, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.01.2026 - C-423/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie (EU) …
Die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts können nämlich, da sie rechtlich nicht verbindlich sind, weder geltend gemacht werden, um von den Bestimmungen dieses Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinn auszulegen, der ihrem Wortlaut zuwiderliefe (Urteil vom 21. März 2024, LEA, C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.01.2026 - C-18/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit und freier …
Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts nach ständiger Rechtsprechung zwar den Inhalt der Bestimmungen dieses Rechtsakts präzisieren und Auslegungselemente liefern können, die Erläuterungen zum Willen des Urhebers dieses Rechtsakts bereithalten, jedoch rechtlich nicht verbindlich sind und weder geltend gemacht werden können, um von den Bestimmungen dieses Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinn auszulegen, der ihrem Wortlaut zuwiderliefe (Urteil vom 21. März 2024, LEA, C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-715/23
Farmacija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verfahren zur …
{FN:17} Vgl. Urteile vom 1. Juli 2010, Sbarigia (…C-393/08, EU:C:2010:388, Rn. 19 und 20), vom 27. März 2014, Consejería de Infraestructuras y Transporte de la Generalitat Valenciana und Iberdrola Distribución Eléctrica (…C-300/13, EU:C:2014:188, Rn. 16), sowie vom 21. März 2024, LEA (C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 36 und 37). - Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2026 - C-230/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
{FN:22} Vgl. Urteil vom 21. März 2024, LEA (C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2026 - C-813/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie …
{FN:29} Urteile vom 21. März 2024, LEA (C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 85), und vom 11. Juni 2015, Berlington Hungary u. a. (…C-98/14, EU:C:2015:386, Rn. 64). - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-423/23
Secab - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie …
{FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2014, LEA (C-10/22, EU:C:2024:254, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
LEA
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/26/EU - Kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten - Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung - Unabhängige Verwertungseinrichtungen - Aufnahme einer Tätigkeit der Wahrnehmung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/26/EU - Kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten - Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung - Unabhängige Verwertungseinrichtungen - Aufnahme einer Tätigkeit der Wahrnehmung von ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/26/EU - Kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten - Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung - Unabhängige Verwertungseinrichtungen - Aufnahme einer Tätigkeit der Wahrnehmung von ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
- EuGH, 21.03.2024 - C-10/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
{FN:32} Urteil vom 30. November 1995 (C-55/94, EU:C:1995:411, Rn. 25 bis 27).{FN:35} Urteil vom 30. November 1995 (C-55/94, EU:C:1995:411).
{FN:36} Urteil vom 30. November 1995 (C-55/94, EU:C:1995:411).
- EuGH, 02.03.1983 - 7/82
GLV / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
{FN:49} Der Gerichtshof hatte es bei einer Organisation für die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten im Übrigen bereits in seinem Urteil vom 2. März 1983, GVL/Kommission (7/82, EU:C:1983:52, Rn. 29 bis 32), abgelehnt, von der Eigenschaft von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu sprechen. - EuGH, 23.02.2016 - C-179/14
Bestimmte Aspekte der Regelungen der SZÉP-Freizeitkarte und des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
{FN:33} Vgl. zuletzt Urteil vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn (C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 148 und 150).
- EuGH, 22.12.2022 - C-83/21
Kurzzeitvermietung von Immobilien: Das Unionsrecht steht weder der Verpflichtung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
{FN:43} Vgl. Urteil vom 22. Dezember 2022, Airbnb Ireland und Airbnb Payments UK (C-83/21, EU:C:2022:1018, Rn. 38). - EuGH, 16.06.2015 - C-593/13
Die italienische Regelung, nach der Zertifizierungseinrichtungen ihren …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
Speziell zur Richtlinie 2006/123 vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a. (C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 23 ff.). - EuGH, 23.12.2015 - C-293/14
Hiebler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - Sachlicher …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
{FN:46} Urteil vom 23. Dezember 2015, Hiebler (C-293/14, EU:C:2015:843, Rn. 43 und 44). - EuGH, 11.06.2020 - C-206/19
KOB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 63 AEUV - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
{FN:50} Vgl. zuletzt Urteil vom 11. Juni 2020, KOB (C-206/19, EU:C:2020:463, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2013 - C-351/12
OSA - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
{FN:41} Vgl. deren Schlussanträge in der Rechtssache OSA (C-351/12, EU:C:2013:749, Nr. 64). - EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
{FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, EU:C:2005:709, Rn. 38). - EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-10/22
{FN:3} Vgl. insbesondere Urteile vom 12. April 2013, CISAC/Kommission (T-442/08, EU:T:2013:188), und vom 27. Februar 2014, OSA (C-351/12, im Folgenden: Urteil OSA, EU:C:2014:110). - EuGH, 09.03.2023 - C-354/21
Registrų centras - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 11.03.1980 - 104/79
Foglia / Novello
- EuG, 12.04.2013 - T-442/08
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, mit der eine …
- EuGH, 16.07.2019 - C-781/18
S.I.A.E.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-662/22
Generalanwalt Szpunar: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, …
{FN:69} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, Nr. 49).{FN:76} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, Nrn. 61, 63 und 64).
{FN:98} Vgl. meine Schlussanträge in den Rechtssachen Airbnb Ireland (C-390/18, EU:C:2019:336, Nrn. 134 und 135), LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, Nr. 51) und Google Ireland u. a. (C-376/22, EU:C:2023:467, Nr. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-663/22
Expedia
{FN:69} Voir mes conclusions dans l'affaire LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, point 49).{FN:76} Voir mes conclusions dans l'affaire LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, points 61, 63 et 64).
{FN:98} Voir mes conclusions dans les affaires Airbnb Ireland (C-390/18, EU:C:2019:336, points 134 et 135), LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, point 51), et Google Ireland e.a. (C-376/22, EU:C:2023:467, point 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-664/22
Google Ireland
{FN:69} Voir mes conclusions dans l'affaire LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, point 49).{FN:76} Voir mes conclusions dans l'affaire LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, points 61, 63 et 64).
{FN:98} Voir mes conclusions dans les affaires Airbnb Ireland (C-390/18, EU:C:2019:336, points 134 et 135), LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, point 51), et Google Ireland e.a. (C-376/22, EU:C:2023:467, point 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22
Generalanwalt Szpunar: Plattformen wie Google, Meta Platforms und Tik Tok dürfen …
Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, Nr. 84). - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-606/21
Doctipharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Richtlinie …
{FN:29} Vgl. meine Schlussanträge in den Rechtssachen Airbnb Ireland (C-390/18, EU:C:2019:336, Nrn. 123 bis 125), LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, Nr. 51) sowie Google Ireland u. a. (C-376/22, EU:C:2023:467, Nr. 73). - Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-161/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Art. 102 …
{FN:2} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache LEA (C-10/22, EU:C:2023:437, Nrn. 4 und 5).
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